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Zu BASS 12 – 21 Nr. 1 Berufsorientierung in der ... - GIB NRW

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<strong>Zu</strong> <strong>BASS</strong> <strong>12</strong> <strong>–</strong> <strong>21</strong> <strong>Nr</strong>. 1<strong>Berufsorientierung</strong><strong>in</strong> <strong>der</strong> Sekundarstufe I, <strong>in</strong> <strong>der</strong> gymnasialen Oberstufe,im Berufskolleg und im WeiterbildungskollegRdErl. d. M<strong>in</strong>isteriums für Schule und Weiterbildungv. 6. 11. 2007 <strong>–</strong> 411 (ABl. <strong>NRW</strong>. <strong>12</strong>/07)Inhalt1. Ziele, Aufgaben, Organisation2. Beirat Schule und Beruf3. <strong>Zu</strong>sammenarbeit von Berufsberatung und Schule4. <strong>Zu</strong>sammenarbeit mit Hochschulen5. <strong>Zu</strong>sammenarbeit mit <strong>der</strong> Jugendsozialarbeit6. Schülerbetriebspraktikum7. <strong>Berufsorientierung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> gymnasialen Oberstufe8. Beson<strong>der</strong>e Maßnahmen am Ende <strong>der</strong> Pflichtschulzeit9. Berufs- und Studienorientierung am Berufskolleg10. <strong>Berufsorientierung</strong> im Weiterbildungskolleg11. Beson<strong>der</strong>e H<strong>in</strong>weise zur <strong>Berufsorientierung</strong> bei son<strong>der</strong>pädagogischerFör<strong>der</strong>ung<strong>12</strong>. Qualifizierung <strong>der</strong> Lehrkräfte durch Fortbildung13. Qualifizierung <strong>der</strong> Lehrkräfte durch Lehrerbetriebspraktika14. Abstimmung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten1. Ziele, Aufgaben, OrganisationIm Rahmen <strong>der</strong> Berufs- bzw. Studienorientierung sollen junge Menschenbefähigt werden, eigene Entscheidungen im H<strong>in</strong>blick auf den Übergang <strong>in</strong>sErwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Mädchenund Jungen sollen dar<strong>in</strong> unterstützt werden, ihre <strong>in</strong>dividuellen fachlichenInteressen und Fähigkeiten ohne frühzeitige E<strong>in</strong>schränkungen durch tradiertesRollenverhalten selbstbewusst weiter zu entwickeln. Dazu sollenKenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt, Berufs- undEntwicklungschancen aufgezeigt und Hilfen für den Übergang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung,<strong>in</strong> weitere schulische Bildungsgänge o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Studium gegebenwerden. Hierzu gehört auch, Kenntnisse und Praxiserfahrungen <strong>in</strong> frauenbzw.männeruntypischen Berufen zu ermöglichen. Der Gen<strong>der</strong>-Ma<strong>in</strong>stream-Gedankeund <strong>der</strong> Umgang mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong>Berufs- bzw. Studienorientierung zu berücksichtigen.Im S<strong>in</strong>ne <strong>in</strong>dividueller För<strong>der</strong>ung sollen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler denÜbergang von <strong>der</strong> Schule <strong>in</strong> den Beruf verstärkt als Anschluss und nichtals Abschluss erleben.Die Berufs- bzw. Studienorientierung ist e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Aufgabe vonSchule und Berufsberatung <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samenRahmenvere<strong>in</strong>barung vom 17. 9. 2007 dokumentiert wird (siehewww.schulmnisterium.nrw.de).Berufs- bzw. Studienorientierung wird <strong>in</strong> enger Abstimmung mit außerschulischenPartnern wie Hochschulen, <strong>der</strong> örtlichen Wirtschaft und ihrenOrganisationen, den Trägern <strong>der</strong> Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationenund weiteren Partnern durchgeführt (§ 5 Schulgesetz <strong>–</strong> <strong>BASS</strong> 1 <strong>–</strong> 1).Die <strong>in</strong>nerschulische Koord<strong>in</strong>ation aller Maßnahmen zur Berufs- bzw.Studienorientierung wird von <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Schulleiter verantwortet.Sie o<strong>der</strong> er benennt e<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Koord<strong>in</strong>ator fürBerufs- und Studienorientierung (im Folgenden als StuBO-Koord<strong>in</strong>atorbezeichnet) als Ansprechpartner für dieses Themenfeld nach <strong>in</strong>nen undaußen sowie als Initiator o<strong>der</strong> Initiator<strong>in</strong> für die Berufs- und Studienwahlprozesse<strong>der</strong> Schule. Im Benehmen mit <strong>der</strong> Lehrerkonferenz kanndiese Aufgabe e<strong>in</strong>er Lehrkraft o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Team von <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong>dem Schulleiter übertragen werden (§ 18 Abs. 2 ADO <strong>–</strong> <strong>BASS</strong> <strong>21</strong> <strong>–</strong> 02<strong>Nr</strong>. 4).<strong>Zu</strong>m Aufgabenfeld <strong>der</strong> StuBO-Koord<strong>in</strong>atoren o<strong>der</strong> -Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong>nen imBereich Berufs- bzw. Studienorientierung gehören:<strong>–</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Schulprogrammarbeit<strong>–</strong> Organisations- und Teamentwicklung<strong>–</strong> Gestaltung <strong>der</strong> konkreten <strong>Zu</strong>sammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung<strong>der</strong> Agentur für Arbeit<strong>–</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Jahresarbeitsplanung <strong>in</strong> Kooperation mit <strong>der</strong> Berufsberatung<strong>der</strong> Agentur für Arbeit und Prozessbegleitung bei <strong>der</strong> Umsetzung<strong>–</strong> Koord<strong>in</strong>ation von Schülerbetriebspraktika<strong>–</strong> Kooperationen mit außerschulischen Partnern (§ 5 Schulgesetz)<strong>–</strong> Organisation des Informationsflusses bzw. -transports, Wissensmanagement<strong>–</strong> Qualitätssicherung, Dokumentation, Evaluation<strong>–</strong> <strong>Zu</strong>sammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Schulen<strong>–</strong> Organisation von Informationsveranstaltungen.Die StuBO-Koord<strong>in</strong>atoren und -Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong>nen erhalten entsprechendeQualifizierungsangebote.Die Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter genehmigt die im <strong>Zu</strong>sammenhangmit <strong>der</strong> Berufs- bzw. Studienorientierung erfor<strong>der</strong>lichen Dienstreisen undDienstgänge von Lehrkräften <strong>der</strong> Schule im Auftrag <strong>der</strong> Schulaufsichtsbehörde.Dabei ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu prüfen, ob die F<strong>in</strong>anzierung gesichert ist.Für die Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den Schulleiter selbst erteilt die Schulaufsichtsbehördedie Dienstreisegenehmigung.<strong>Zu</strong>r Berufs- und Studienorientierung sollten die Schüler<strong>in</strong>nen und Schülervor allem auf die Informationsangebote des Landes wie www.schulm<strong>in</strong>isterium.nrw.de,www.chancen-nrw.de und www.studieren<strong>in</strong>nrw.de sowie dieAngebote <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit wie www.berufenet.arbeitsagentur.de,www.machs-richtig.de und www.abi.de e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> dazugehörigenPr<strong>in</strong>tmedien (abrufbar über die Onl<strong>in</strong>e-Angebote) aufmerksam gemachtwerden. Darüber h<strong>in</strong>aus sollte auf die Informationsschriften „Berufaktuell“ und „Studien- und Berufswahl“, jährlich aktualisiert herausgegebenvon <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit, h<strong>in</strong>gewiesen werden.2. Beirat Schule und Beruf<strong>Zu</strong>r schulübergreifenden örtlichen Abstimmung und Unterstützung aller amProzess <strong>der</strong> <strong>Berufsorientierung</strong> Beteiligten wird auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> kreisfreienStädte und <strong>der</strong> Kreise jeweils e<strong>in</strong> Beirat Schule und Beruf e<strong>in</strong>gerichtet.Der Beirat berät die Entwicklung auf dem regionalen Ausbildungsmarktund aktuelle Probleme des Übergangs von <strong>der</strong> Schule <strong>in</strong> den Beruf. Er <strong>in</strong>formiertim Rahmen se<strong>in</strong>er Möglichkeiten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e über freie Ausbildungsplätzeund neue Berufe sowie die absehbare Entwicklung von Angebotund Nachfrage bei Ausbildungsplätzen. Bei Bedarf gibt er Empfehlungenfür die Arbeit von Schulen und Agenturen für Arbeit im Bereich <strong>der</strong> <strong>Berufsorientierung</strong>und koord<strong>in</strong>iert die Nutzung von Praktikumsplätzen undTerm<strong>in</strong>en für Schüler- und Lehrerbetriebspraktika. Sofern vor Ort Gremienmit ähnlichen Aufgabenstellungen bestehen, empfiehlt sich e<strong>in</strong>e gegenseitigeInformation.<strong>Zu</strong> dieser schulübergreifenden regionalen Abstimmung und Vernetzungarbeiten Agentur für Arbeit und Schule im Beirat Schule und Beruf aktiv,verantwortlich und eng zusammen. Der Vorsitz im Beirat Schule und Berufwird geme<strong>in</strong>sam von e<strong>in</strong>er Schulaufsichtsbeamt<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Schulaufsichtsbeamtendes Schulamtes und e<strong>in</strong>er Mitarbeiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Mitarbeiter<strong>der</strong> Agentur für Arbeit wahrgenommen. Weiterh<strong>in</strong> gehören dem Beiratje e<strong>in</strong>e Lehrer<strong>in</strong> und e<strong>in</strong> Lehrer je<strong>der</strong> Schulform <strong>der</strong> Sekundarstufe I und<strong>der</strong> Sekundarstufe II, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Berufskollegs sowie je e<strong>in</strong>e Vertreter<strong>in</strong>o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Vertreter <strong>der</strong> Industrie- und Handelskammer, <strong>der</strong> Handwerkskammernund an<strong>der</strong>er zuständiger Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz,<strong>der</strong> Jugendhilfe, <strong>der</strong> Arbeitskreise Schule <strong>–</strong> Wirtschaft, desDeutschen Gewerkschaftsbundes, <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igten Dienstleistungsgewerkschaftver.di sowie <strong>der</strong> Arbeitgeberverbände an. Der Beirat kann weitereMitglie<strong>der</strong> berufen. E<strong>in</strong>e paritätische Besetzung mit Frauen und Männernist anzustreben.Der Beirat gibt sich e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung, die auch die Fe<strong>der</strong>führung fürdie laufenden Geschäfte festlegt. Der Beirat tagt m<strong>in</strong>destens zweimal imJahr. Er <strong>in</strong>formiert se<strong>in</strong>e Mitgliedsorganisationen, die Schulen und die Öffentlichkeit<strong>in</strong> geeigneter Weise über se<strong>in</strong>e Beratungsergebnisse.3. <strong>Zu</strong>sammenarbeit von Berufsberatung und Schule3.1 GrundsätzeAuf Basis des Rahmenkonzeptes des Ausbildungskonsenses <strong>NRW</strong> „<strong>Berufsorientierung</strong>als Bestandteil e<strong>in</strong>er schulischen <strong>in</strong>dividuellen För<strong>der</strong>ung“vom 16. 5. 2007 kooperieren Schule und Berufsberatung <strong>der</strong> Agenturen fürArbeit im Prozess <strong>der</strong> Berufs- und Studienorientierung mit dem Ziel, allenSchüler<strong>in</strong>nen und Schülern e<strong>in</strong>en erfolgreichen Übergang <strong>in</strong> Ausbildungo<strong>der</strong> Studium zu ermöglichen.Die Schule und Berufsberatung s<strong>in</strong>d sich e<strong>in</strong>ig, dass e<strong>in</strong>er engen, praxisorientiertenKooperation mit <strong>der</strong> Wirtschaft e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung zukommt,um <strong>in</strong> diesem Prozess Erfolg zu haben.Schule und Berufsberatung haben die geme<strong>in</strong>same Verpflichtung, das Angebot<strong>der</strong> Berufs- bzw. Studienorientierung allen Jugendlichen zur Verfügungzu stellen. Dementsprechend werden die Angebote flächendeckendan allen allgeme<strong>in</strong> bildenden Schulformen <strong>der</strong> Sekundarstufen I und II undden Berufskollegs realisiert.Berufs- bzw. Studienorientierung ist fester Bestandteil des Schulprogramms,die Angebote <strong>der</strong> Berufsberatung werden <strong>in</strong> die schulische Arbeite<strong>in</strong>bezogen. Schule und Berufsberatung vere<strong>in</strong>baren dazu e<strong>in</strong> für die jeweiligeSchule passendes M<strong>in</strong>destangebot. Die Schule <strong>in</strong>formiert dieSchüler<strong>in</strong>nen und Schüler darüber h<strong>in</strong>aus auch über die weitergehendenAngebote <strong>der</strong> Berufsberatung (z. B. E<strong>in</strong>zelberatung, Sprechstunde, Ausbildungsstellenvermittlung).Bei Jugendlichen mit beson<strong>der</strong>em Unterstützungsbedarf, <strong>der</strong>en Übergang<strong>in</strong> Ausbildung, ggf. auch Studium gefährdet ist, regt die Schule frühzeitigden Besuch <strong>der</strong> Berufsberatung an. In geme<strong>in</strong>samen Gesprächen unterE<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten und ggf. <strong>der</strong> Jugendhilfe könnenso rechtzeitig die Möglichkeiten für e<strong>in</strong>en Berufse<strong>in</strong>stieg o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e berufsvorbereitendeBildungsmaßnahme nach <strong>der</strong> Schule ausgelotet werden.Berufswahlpass (BWP): Der Berufswahlpass wird bereits an vielen Schulen<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen e<strong>in</strong>gesetzt. Er ist persönlicher Begleiter durchdie gesamte Berufswahl und wirkt als Instrument zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lernfähigkeit,er dient den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern als Instrument zur Planungund Steuerung des Übergangs <strong>in</strong> die Berufs- und Arbeitswelt. DerBerufswahlpass ist e<strong>in</strong> Informations-, Planungs- und Dokumentations<strong>in</strong>strument,mit dem die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ihr Lernen eigenverantwortlichorganisieren lernen, sich ihr Kompetenzprofil bewusst machen,die erworbenen Kompetenzen auswerten und dokumentieren. Die Arbeitmit dem Berufswahlpass schafft Eigen<strong>in</strong>itiative und Grundlagen für lebenslangesLernen.


Commission’s recently completed f<strong>in</strong>ancial literacy study documents the extreme limitations ofdisclosure as an effective <strong>in</strong>vestor protection tool. 7 In a market <strong>in</strong> which brokers and advisersuse comparable titles and offer similar services and when brokerage firms spends millions ofdollars on market<strong>in</strong>g campaigns designed to blur those dist<strong>in</strong>ctions, there is simply no basis forbeliev<strong>in</strong>g that disclosure alone would resolve that confusion. Indeed, the Commission hasalready been down that road (as we will discuss further below) and realized the impossibility ofdesign<strong>in</strong>g a disclosure to effectively convey such a complex set of issues <strong>in</strong> a way that typical<strong>in</strong>vestors are likely to comprehend. 8The key po<strong>in</strong>t is this: the relevance of <strong>in</strong>vestor confusion is not that it is the problemCommission rulemak<strong>in</strong>g is <strong>in</strong>tended to solve, but rather that it elim<strong>in</strong>ates as viable optionscerta<strong>in</strong> disclosure-based regulatory approaches that the Commission might otherwise consi<strong>der</strong>.The existence of widespread <strong>in</strong>vestor confusion also exposes the absurdity of suggest<strong>in</strong>g that<strong>in</strong>action is acceptable s<strong>in</strong>ce <strong>in</strong>vestors can simply choose whether they prefer to deal with an<strong>in</strong>vestment adviser, who is subject to a fiduciary duty, or a broker-dealer, who is not. Investorswho cannot dist<strong>in</strong>guish between brokers and advisers and who do not un<strong>der</strong>stand that these twotypes of <strong>in</strong>vestment professionals are subject to different legal standards when they offer advicesimply cannot make an <strong>in</strong>formed choice. Thus, widespread <strong>in</strong>vestor confusion not only limitsthe regulatory alternatives available to the Commission, but it also highlights the need forCommission action to address this market failure. Past Commission actions, not statutory differences, created the problem the Commissionnow seeks to solve.Over the years, the Commission has repeatedly suggested that the difference <strong>in</strong> standardsof conduct that apply to <strong>in</strong>vestment advice offered by broker-dealers and <strong>in</strong>vestment advisersresults from the fact that broker-dealers are subject to a statutory exclusion from the def<strong>in</strong>ition of<strong>in</strong>vestment adviser un<strong>der</strong> the Investment Advisers Act. An unbiased read<strong>in</strong>g of the statute, thelegislative history, and the record of past Commission action (and <strong>in</strong>action) demonstratesconclusively, however, that it is not the statutory exclusion itself, but rather the Commission’soverly broad <strong>in</strong>terpretation of that exclusion, that has allowed brokers to rebrand themselves asadvisers and offer extensive <strong>in</strong>vestment advice without be<strong>in</strong>g regulated un<strong>der</strong> the Advisers Act.CFA has previously detailed this argument <strong>in</strong> a comment letter on the legislative history beh<strong>in</strong>dthe broker-dealer exclusion, which we <strong>in</strong>corporate by reference. 9 While we will not reargue theissue <strong>in</strong> detail, a few of the key po<strong>in</strong>ts bear repeat<strong>in</strong>g.When Congress adopted the Investment Advisers Act of 1940, it adopted a very broaddef<strong>in</strong>ition of <strong>in</strong>vestment advice, essentially cover<strong>in</strong>g anyone <strong>in</strong> the bus<strong>in</strong>ess of giv<strong>in</strong>g adviceabout securities for compensation. That def<strong>in</strong>ition clearly would have swept <strong>in</strong> brokers un<strong>der</strong> theauspices of the Advisers Act absent an exclusion. In craft<strong>in</strong>g that exclusion, Congress rejected7 Staff of the Securities and Exchange Commission, Study Regard<strong>in</strong>g F<strong>in</strong>ancial Literacy Among Investors (AsRequired by Section 917 of the Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act), August 20<strong>12</strong>.8 See Siegel & Gale, LLC and Gelb Consult<strong>in</strong>g Group, Inc., Results of Investor Focus Group Interviews AboutProposed Brokerage Account Disclosures, Report to the Securities and Exchange Commission, March 10, 2005.9 Letter from CFA Director of Investor Protection Barbara Roper to SEC Secretary Jonathan Katz regard<strong>in</strong>g“Certa<strong>in</strong> Broker-Dealers Deemed Not to be Investment Advisers,” File No. S7-25-99, (February 7, 2005). A copyof that letter is available here.4


tes „Arbeitspaket“ (vorwiegend aus Anmeldebogen und Gesamtbeurteilungsbogen)aus. Es dient <strong>der</strong> Optimierung und Intensivierung <strong>der</strong> Beratung,För<strong>der</strong>ung und Betreuung dieser Jugendlichen und erfor<strong>der</strong>t die aktiveE<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> verantwortlichen Lehrkräfte, <strong>der</strong> Eltern und <strong>der</strong>Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler. Die Schule unterstützt diesen Prozess <strong>in</strong>haltlichdurch Kommunikation im Unterricht und ggf. <strong>in</strong> Elternveranstaltungen undlogistisch durch Bündelung und zeitnahe Rückgabe <strong>der</strong> Unterlagen des Arbeitspaketesan die Reha-Beratung, damit von dort dann die passgenaueE<strong>in</strong>zelberatung und Unterstützung <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler geschehenkann.<strong>12</strong>. Qualifizierung <strong>der</strong> Lehrkräfte durch FortbildungDie Planung und Realisierung e<strong>in</strong>es schul- und standortbezogenen Konzeptes<strong>der</strong> Berufs- und Studienorientierung ist e<strong>in</strong>e Aufgabe aller Lehrer<strong>in</strong>nenund Lehrer <strong>der</strong> Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufen I und II. Kenntnisse überberufliche Strukturen, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, über dasBeschäftigungssystem selbst sowie über die Bed<strong>in</strong>gungen, die sich ausden strukturellen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Wirtschafts- und Arbeitswelt ergeben,s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Voraussetzung für e<strong>in</strong>e qualifizierte Bearbeitung <strong>der</strong> Probleme,die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler beim E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> das Berufsleben erwarten.Um Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer auf diese Aufgaben vorzubereiten, soll Fortbildungauch <strong>–</strong> soweit möglich <strong>–</strong> unter Mitwirkung von Fachkräften <strong>der</strong> Arbeitsverwaltungund <strong>der</strong> Jugendhilfe sowie <strong>der</strong> Wirtschaft angeboten werden.Ziel und Inhalt von Fortbildungsangeboten ist es, Lehrkräfte zu befähigen,<strong>in</strong> ihrer Schule e<strong>in</strong> auf die Situation ihrer Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler bezogenesCurriculum <strong>der</strong> Berufs- und Studienorientierung zu entwickeln. Dazugehören die Information und die Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit Modellen systematischer<strong>Berufsorientierung</strong>, die sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis bewährt haben.Weiterh<strong>in</strong> soll <strong>in</strong> Fortbildungsveranstaltungen die Möglichkeit geboten werden,Erwartungen und Ansprüche <strong>der</strong> Wirtschafts- und Arbeitswelt zu verdeutlichenund schulische Anfor<strong>der</strong>ungen so auszurichten, dass Schulabgänger<strong>in</strong>nenund Schulabgänger <strong>in</strong> Ausbildung, Studium und Beruf bestehenkönnen.Die Schulen s<strong>in</strong>d aufgerufen, im Rahmen ihrer Fortbildungsplanung Fragen<strong>der</strong> Berufs- und Studienorientierung zu berücksichtigen. Es empfiehltsich, <strong>in</strong> schul<strong>in</strong>terne Fortbildungsmaßnahmen neben Mo<strong>der</strong>ator<strong>in</strong>nen undMo<strong>der</strong>atoren <strong>der</strong> staatlichen Lehrerfortbildung und Fachkräften <strong>der</strong> Arbeitsverwaltungnach Möglichkeit auch Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter <strong>der</strong>örtlichen Wirtschaft e<strong>in</strong>zubeziehen.13. Qualifizierung <strong>der</strong> Lehrkräfte durch LehrerbetriebspraktikaUm Lehrkräften <strong>der</strong> Sekundarstufen I und II die Möglichkeit zu geben, außerhalbihres üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschafts- und Arbeitsweltund ihre allgeme<strong>in</strong>en <strong>Zu</strong>sammenhänge durch eigene Mitarbeit <strong>in</strong> Betriebenkennen zu lernen, sollen verstärkt Lehrerbetriebspraktika durchgeführtwerden. Dadurch sollen Lehrkräfte ihre Beratungskompetenz erhöhen undErfahrungen sammeln zur Auflösung von Rollenstereotypen <strong>in</strong> frauen- undmännertypischen Berufen.Lehrerbetriebspraktika werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Eigenverantwortung <strong>der</strong> Schuledurchgeführt; sie werden von <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Schulleiter genehmigt.Bei Bedarf berät die zuständige Schulaufsicht die Schulen.Lehrerbetriebspraktika sollen für Lehrkräfte allgeme<strong>in</strong> bilden<strong>der</strong> Schulenbis zu zwei, für Lehrkräfte am Berufskolleg bis zu vier Wochen dauern.Es ist anzustreben, dass <strong>in</strong> Absprache mit <strong>der</strong> örtlichen Wirtschaft im Rahmenvon Lehrerbetriebspraktika e<strong>in</strong> Personalaustausch zwischen Lehrkräftenund mit <strong>der</strong> betrieblichen Ausbildung befassten Personen erfolgt.In diesem Fall übernehmen die am Austausch Beteiligten jeweils Aufgaben<strong>in</strong> Schule bzw. Betrieb, die ihren Fähigkeiten entsprechen.Lehrerbetriebspraktika s<strong>in</strong>d dienstliche Veranstaltungen. Der Dienstherrübernimmt den Dienstunfallschutz, sofern nicht e<strong>in</strong>e betriebliche Versicherunge<strong>in</strong>tritt. Mittel für Reisekosten für die Fahrt vom Wohnort zum Betriebstehen nicht zur Verfügung. Den Lehrkräften sollten deshalb höchstensvergleichbare Kosten wie beim Weg zu ihrer Schule entstehen.14. Abstimmung, Inkrafttreten, AußerkrafttretenDer Run<strong>der</strong>lass ist mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Regionaldirektion Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen <strong>der</strong>Bundesagentur für Arbeit abgestimmt und tritt mit dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Veröffentlichung<strong>in</strong> Kraft. Der Run<strong>der</strong>lass vom 23. 9. 1999 (<strong>BASS</strong> <strong>12</strong> <strong>–</strong> <strong>21</strong><strong>Nr</strong>. 1) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.Der Run<strong>der</strong>lass wird im ABl. <strong>NRW</strong>. veröffentlicht; e<strong>in</strong>e Veröffentlichung imAmtlichen Schulblatt ist nicht zugelassen.

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