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Stadt Saalfeld/Saale

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01/11_26. Januar 2011<br />

Amtsblatt<br />

10<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Saalfeld</strong>/<strong>Saale</strong><br />

Aufruf zur Bewerbung<br />

als Schiedsperson<br />

Für die Dauer von fünf Jahren wird eine Schiedsperson für die Schiedsstelle II<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Saalfeld</strong>/<strong>Saale</strong> gesucht, da die bisherige Schiedsperson ihre Tätigkeit<br />

wegen Ablauf der Wahlzeit beendet.<br />

Der Bezirk der Schiedsstelle <strong>Saalfeld</strong> II umfasst den Schiedsbezirk <strong>Saalfeld</strong>-<br />

Gorndorf, Altsaalfeld, Remschütz, Köditz sowie Obernitz.<br />

Es ist vorgesehen, nach Ablauf der Ausschreibungsfrist die Bewerber/innen<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Saalfeld</strong>/<strong>Saale</strong> wählen zu lassen. Im Anschluss<br />

daran erfolgt die Berufung und Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichts.<br />

Die Bewerbungen für die Ausschreibung des Ehrenamtes müssen bis<br />

spätestens 11. Februar 2011 in der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Saalfeld</strong>/<strong>Saale</strong><br />

Rechtsabteilung<br />

Markt 1, 07318 <strong>Saalfeld</strong><br />

eingehen. Die Schiedsperson wird bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeit<br />

durch die Gemeinde unterstützt, welche auch die Sachkosten der Schiedsstelle<br />

trägt.<br />

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für<br />

das Amt geeignet sein. Nicht wählbar ist gemäß § 3 Abs. 1 und 2 ThürSchStG:<br />

1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher<br />

Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer<br />

Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,<br />

2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig<br />

ist oder Anklage wegen solch einer Tat erhoben wurde, die den Verlust<br />

der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,<br />

3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die<br />

Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung<br />

aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige<br />

Anordnung bestellt ist,<br />

4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr<br />

Vermögen beschränkt ist.<br />

Darüber hinaus soll als Schiedsperson nicht berufen werden, wer:<br />

1. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen<br />

hat oder<br />

2. wegen seiner Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter<br />

des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs.<br />

4 des Stasiunterlagengesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs.<br />

5 dieses Gesetzes gleichgestellte Person für das Amt nicht geeignet ist.<br />

Jeder Bewerber muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass bei ihm keine<br />

Gründe gemäß Punkt 2 vorliegen. Die Schiedsperson soll weiterhin gut beleumundet<br />

sein, nach Bildung und natürlicher Befähigung zur ordnungsgemäßen<br />

Wahrnehmung der Aufgabe in der Lage sein, sich in einem entsprechenden<br />

Gesundheitszustand befinden und über die erforderliche Zeit verfügen.<br />

Als Schiedsperson soll ferner nicht gewählt werden, wer:<br />

1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,<br />

2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,<br />

3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.<br />

Die Schiedspersonen sind verpflichtet, sich mit den für ihre Tätigkeit einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften vertraut zu machen und an mindestens einem Werktag<br />

jede Woche eine Sprechstunde abzuhalten.<br />

Für weitere Informationensteht ihnen die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Saalfeld</strong>/<strong>Saale</strong><br />

Rechtsabteilung<br />

Markt 1, 07318 <strong>Saalfeld</strong>, Telefon: 598212<br />

zur Verfügung.<br />

gez.<br />

Dieter Jedermann<br />

<strong>Stadt</strong>rechtsdirektor<br />

<strong>Saalfeld</strong>, den 13. Dezember 2010<br />

13. Thüringer Dia-Festival<br />

vom 28. - 30. Januar 2011 in <strong>Saalfeld</strong> -<br />

natürlich mit Wintercamp, Lagerfeuer, DIDI-Play-Party<br />

am Samstag und <strong>Saale</strong>baden am Sonntagmorgen<br />

Ausführliche Programminformationen<br />

unter www.weltsichten.de<br />

Tausche Fahrten<br />

mit einem Kleinbus gegen Renovierung<br />

von Vereinsräumen<br />

So oder ähnlich könnten die Angebote und Nachfragen beim „Marktplatz<br />

der Guten Geschäfte“ aussehen.<br />

Marktplätze der „Guten Geschäfte“ sind lebendige, kreative Veranstaltungen<br />

bei denen Vertreter von Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen zusammenkommen,<br />

um wie auf einem Marktplatz Angebote und Nachfragen<br />

miteinander zu verhandeln. Getauscht werden Dienstleistungen, Wissen und<br />

Sachwerte - nur Geld ist tabu.<br />

In Zusammenarbeit mit der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereiten die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Saalfeld</strong> und die Caritasgeschäftsstelle <strong>Saalfeld</strong> den ersten „Marktplatz<br />

der Guten Geschäfte“ in <strong>Saalfeld</strong> vor.<br />

Stattfinden wird dieser am 30.03.2011 unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters,<br />

Herrn Matthias Graul.<br />

Um dieses Projekt erfolgreich zu realisieren, sind Unternehmen und Vereine<br />

aufgerufen, sich zu beteiligen. Egal ob kleiner Familienbetrieb oder großer<br />

Konzern, Selbsthilfegruppe oder Verein, jeder kann mitmachen.<br />

Zahlreiche Anmeldungen liegen bereits vor, weitere Interessenten sind herzlich<br />

willkommen.<br />

Ansprechpartner für weitere Informationen sind:<br />

Ariane Facius, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Saalfeld</strong>, Tel.: 03671/598316<br />

Sylvia Bauer, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Saalfeld</strong>, Tel.: 03671/598373 oder<br />

Annett Elster, Caritas-Geschäftsstelle <strong>Saalfeld</strong>, Tel.: 03671/358212<br />

Iris Kürbis<br />

Abtl. Wohngeld/Soziales<br />

– Ende des amtlichen Teiles –<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

allen Jubilaren der Gemeinde Beulwitz mit ihren<br />

Ortsteilen Aue am Berg, Beulwitz, Crösten und Wöhlsdorf<br />

zu Ihrem Ehrentag:<br />

02. Februar Herrn Werner Große, Aue am Berg, zum 70.<br />

05. Februar Herrn Ulrich Hofmann, Beulwitz, zum 72.<br />

05. Februar Herrn Edmund Mantej, Beulwitz, zum 70.<br />

05. Februar Herrn Volker Schwaabe, Beulwitz, zum 70.<br />

07. Februar Herrnn Karl-Heinz Heinlein, Aue am Berg, zum 83.<br />

11. Februar Frau Margit Bergner, Beulwitz, zum 69.<br />

18. Februar Frau Annemarie Dietzel, Beulwitz, zum 77.<br />

18. Februar Herrn Dieter Struppat, Beulwitz, zum 65.<br />

22. Februar Frau Adelheid Hölzer, Beulwitz, zum 66.<br />

24. Februar Frau Karla Debler, Beulwitz, zum 74.<br />

27. Februar Frau Dr. Brunhild Fötzsch, Beulwitz, zum 73.<br />

27. Februar Frau Erika Kühn, Beulwitz, zum 74.<br />

Andreas Korn<br />

Ortsteilbürgermeister<br />

Termine, Tipps<br />

und Informationen<br />

Die Kinderbibliothek lädt ein:<br />

1. Februar,<br />

Kinderbibliothek, Markt 7<br />

10 Uhr<br />

Fliegenschiss und Olchi-Furz“<br />

Neue Geschichten von der Olchi-<br />

Family für Kinder ab 6 Jahren<br />

16 Uhr<br />

Vorhang zu!<br />

Vorlesezeit für Kinder bis 7 Jahre<br />

4. Februar,<br />

Bibliothek Gorndorf<br />

10 Uhr<br />

Der Schneemann sucht eine<br />

Frau, Wintergeschichten<br />

für Kinder ab 6 Jahren

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