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03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal

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UNTERSUCHUNGSBERICHT 12.0319<br />

<strong>Schalltechnische</strong>r Untersuchungsbericht<br />

Seite 1 v. 32<br />

23.08.2012<br />

- Entwurf-<br />

Festlegung von Emissionskontingenten im Bebauungsplangebiet<br />

„Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> mit<br />

Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung der<br />

Auftraggeber:<br />

Planungsbüro<br />

Piske<br />

vorhandenen Betriebe in der Nachbarschaft.<br />

In der Mörschgewanne 34<br />

67065 Ludwigshafen<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Ch. Malo


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

Seite 2 v. 32<br />

23.08.2012<br />

1. Aufgabenstellung 3<br />

2. Örtliche Situation 4<br />

3. Beurteilungsgrundlagen 5<br />

3.1 Planungsunterlagen 5<br />

3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften 5<br />

3.3 Gebietseinstufung, Immissionsrichtwerte, Planwerte 7<br />

3.3.1 Immissionsrichtwerte außerhalb des Plangebietes 7<br />

3.3.2 Planwerte außerhalb des Plangebietes 10<br />

3.3.3 <strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswerte, Immissionsgrenz-<br />

werte innerhalb des Plangebietes 14<br />

4. Geräuschkontigentierung 16<br />

5. Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet 21<br />

5.1 Ausgangsdaten 21<br />

5.2 Immissionsberechnung Verkehrslärm 24<br />

6. Gesamtlärm, maßgeblicher Außenlärmpegel 25<br />

7. Zusammenfassende Beurteilung 30<br />

Seite


1. Aufgabenstellung<br />

UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 3 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> hat am Südwestrand der Gemarkung <strong>Frankenthal</strong>-<br />

Eppstein, ein Gebiet für industrielle Nutzung entwickelt und den Bebau-<br />

ungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ aufgestellt. Im Zuge der beabsichtigten<br />

Ansiedlung eines Logistikzentrums sollen die schalltechnischen Festset-<br />

zungen des Bebauungsplanes an die geltenden Normen angepasst werden.<br />

In dem auszuarbeitenden schalltechnischen Untersuchungsbericht sind für<br />

das Plangebiet Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 [7] zu de-<br />

finieren. Die L E K innerhalb des Plangebietes sind so festzusetzen, dass an<br />

den nächstgelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft mit schutzbedürf-<br />

tigen Räumen nach DIN 4109 Nummer 4.1 [9] die dort geltenden Immissi-<br />

onsrichtwerte der TALärm nicht überschritten werden. Die aus schalltech-<br />

nischer Sicht immissionsrelevante Vorbelastung der bestehenden Gewer-<br />

beflächen im Umfeld des Plangebietes und die im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesene Fläche nördlich der A650 werden bei der Festlegung der<br />

Emissionskontingente berücksichtigt. Auf die Ermittlung und Berücksichti-<br />

gung der Vorbelastung in dem vorhergehenden Untersuchungsbericht<br />

07.1206 vom 10.04.2008 wird hierzu ebenfalls hingewiesen und innerhalb<br />

dieses Berichtes eingegangen.<br />

Die Festlegung von Emissionskontingenten innerhalb des Plangebietes<br />

wird gewählt, da die spätere Nutzung des Plangebietes aus schalltechni-<br />

scher Sicht, d. h., mit den sich aus der Bebauung ergebenden Abschirmun-<br />

gen und Reflexionen, z. Zt. nicht bekannt ist bzw. noch nicht ausreichend<br />

genau definiert werden kann. Um der Entwicklung des Plangebietes ent-<br />

sprechenden Spielraum zu geben, werden nachfolgend allgemeine<br />

Festlegungen getroffen. Die bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen<br />

Räumen in der Nachbarschaft wird mit der Festsetzung von Emissionskon-<br />

tingenten innerhalb des Plangebietes vor unzulässigen Geräuschimmissi-<br />

onen geschützt. Des W eiteren ist eine aus schalltechnischer Sicht geord-<br />

nete Entwicklung des Plangebietes sichergestellt.<br />

Bezüglich des geplanten Logistikzentrums soll ebenfalls eine Aussage zu<br />

den Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm erfolgen.


2. Örtliche Situation<br />

UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 4 v. 32<br />

23.08.2012<br />

In dem Übersichtsplan in Anlage 1.1 ist das Plangebiet mit der Umgebung<br />

dargestellt. Die Lage des Plangebietes ist der Anlage 1.2 und der<br />

mögliche Standort des Logistikzentrums ist der Anlage 1.3 zu entnehmen.<br />

Das Plangebiet wird im Süden durch die L527, Oggersheim-Maxdorf und im<br />

Westen durch die A61 begrenzt. Zwischen dem Plangebiet und der A61<br />

liegt noch ein Geländestreifen mit der Pumpstation einer Hochdruckgas-<br />

leitung. Im Norden und Osten folgen landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

Dies gilt auch für die südlich der L527 und westlich der A61 folgenden<br />

Flächen. W eiter im Süden verläuft die A650, Ludwigshafen-Bad Dürkheim<br />

mit der Anschlussstelle Ruchheim.<br />

Die L527 überquert die A61 in west-östlicher Richtung. Danach folgen<br />

westlich der A61 Aussiedlerhöfe (Gärtnereien). W eiter im Osten, östlich<br />

der Kreuzung L527/L524, Dürkheimer Straße liegen die ersten Wohnge-<br />

bäude im Außenbereich (Petershof). Im Süden befinden sich ebenfalls<br />

Aussiedlerhöfe an der Straße In den Villen, die zu Ludwigshafen-Ruchheim<br />

gehören. Im Nordosten liegen die ersten W ohnhäuser als Aussiedlerhöfe<br />

im Bereich Eppstein/ Weingartenstraße.<br />

Das Plangebiet wird über die bestehende Kreisverkehrsanlage L527/ L524,<br />

Maxdorfer Straße erschlossen. Ein Strukturkonzept zu dem Bebauungsplan<br />

„Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“, des Planungsbüros Piske sowie das kann den<br />

Plänen in den Anlagen 1.2 entnommen werden.<br />

Die gewählten Immissionsorte und deren Gebietseinstufung nach BauNVO<br />

werden unter Nummer 3.3 dieses Berichtes aufgeführt.<br />

Der Geländeverlauf innerhalb und außerhalb des Plangebietes kann als<br />

eben bezeichnet werden.


3. Beurteilungsgrundlagen<br />

3.1 Planungsunterlagen<br />

UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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23.08.2012<br />

Den nachfolgenden Untersuchungen liegen folgende Unterlagen zu Grun-<br />

de:<br />

- Lageplan mit der umliegenden, bestehenden Bebauung, Anlage 1.1<br />

- Strukturkonzept des Bebauungsplan, <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> Bebauungsplan<br />

„Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“, Planungsbüro Piske, Oktober 2011, Anlage<br />

1.2.<br />

- Vorplanung Logistikzentrum MGL, Metro Group, 06.<strong>03.2</strong>012, Anlage 1.3.<br />

- Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen,<br />

Anlage 1.4.<br />

- Ortsbesichtigung am 22.<strong>03.2</strong>008 mit fotografischen Aufnahmen der<br />

nächstgelegenen Bebauung.<br />

- Angaben zu den Verkehrsmengen L 527 und L 524, Planungsbüro Piske,<br />

E-Mail vom 05.<strong>03.2</strong>008, neuere Zählungen liegen unserer Kenntnis noch<br />

nicht vor.<br />

- Angaben zu den Verkehrsmengen A61 und A650, Bundesanstalt für<br />

Straßenwesen, www.bast.de 2012.<br />

3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften<br />

Für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen werden<br />

folgende Regelwerke herangezogen:<br />

[1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen, in der Festsetzung<br />

vom 28.09.2002 (BGBL. I, S. 3830), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012<br />

(BGBl. I S. 212)


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 6 v. 32<br />

23.08.2012<br />

[2] DIN 18005 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungs-<br />

verfahren Mai 1987, schalltechnische Orientie-<br />

rungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987<br />

[3] DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und<br />

Hinweise für die Planung,<br />

Juli 2002<br />

[4] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bun-<br />

des-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA<br />

Lärm), vom 26. August 1998<br />

[5] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien,<br />

Januar 1988<br />

[6] DIN ISO Akustik – Dämpfung des Schalls bei der<br />

9613-2 Ausbreitung im Freien - Teil 2:<br />

Allgemeines Berechnungsverfahren,<br />

Oktober 1999<br />

[7] DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006<br />

[8] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung<br />

der Grundstücke in der Fassung vom 22.01.1990<br />

(BGBL. I, Seite 127), zuletzt geändert am 22.04.1993<br />

(BGBL. I, S. 466)<br />

[9] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und<br />

Nachweise, Ausgabe 1989, baurechtlich eingeführt in<br />

Rheinland-Pfalz mit der Verwaltungsvorschrift vom<br />

10. Januar 1991<br />

[10] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-<br />

schutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S.<br />

1036)


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

3.3 Gebietseinstufung, Immissionsrichtwerte, Planwerte<br />

3.3.1 Immissionsrichtwerte außerhalb des Plangebietes<br />

Seite 7 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Die gewählten Immissionsorte sind den Katasterplänen in den Anlagen<br />

2.1ff und dem digitalisierten Lageplan in der Anlage 3 zu entnehmen. Die<br />

Gebietseinstufung nach BauNVO wurde dem Unterzeichner vom Planungs-<br />

büro Piske mitgeteilt. Damit ist die bestehende Bebauung mit schutzbe-<br />

dürftigen Räumen in der Nachbarschaft des Plangebietes wie folgt einzu-<br />

stufen:<br />

Immissionsort 1 (IO 1)<br />

Aussiedlerhöfe (Gärtnerei), Im Steinböhl 14, Maxdorf<br />

Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />

- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />

Immissionsorte 2 bis 4 (IO 2 bis 4)<br />

nachts = 45 dB(A)<br />

Aussiedlerhöfe In den Villen, Ruchheim, Außenbereich<br />

Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />

- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />

Immissionsort 5 (IO 5)<br />

nachts = 45 dB(A)<br />

Wohnhaus Dürkheimer Straße Kreuzung L 527, Außenbereich, Zum Peters-<br />

hof, Eppstein<br />

Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />

- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />

nachts = 45 dB(A)


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Immissionsort 6 (IO 6)<br />

Südliche Bebauung von Eppstein, Dürkheimer Straße<br />

Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />

- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 dB(A)<br />

Immissionsort 7 (IO 7)<br />

nachts = 40 dB(A)<br />

Aussiedlerhof, Weingartenstraße 99 und 101, Eppstein<br />

Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />

- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />

Immissionsort 8 (IO 8)<br />

nachts = 45 dB(A)<br />

Nördliche Bebauung von Ruchheim, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />

Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />

- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 dB(A)<br />

nachts = 40 dB(A)<br />

Seite 8 v. 32<br />

23.08.2012<br />

An den Immissionsorten IO 5 bis IO 7 ist keine Vorbelastung durch be-<br />

nachbarte Gewerbebetriebe zu berücksichtigen. Daher können an diesen<br />

Immissionsorten die dort geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm<br />

durch die Geräusche des zu beurteilenden Plangebietes alleine ausge-<br />

schöpft werden.<br />

Auf die Immissionsorte IO 1 bis IO 4 und IO 8 wirken Geräusche der be-<br />

nachbarten, landwirtschaftlichen und/oder gewerblichen Betriebe ein. Hier<br />

muss, in Anlehnung an Nr. 3.2.1 der TALärm, die Vorbelastung bei der<br />

Festsetzung der Emissionskontingente berücksichtigt werden. Danach gilt<br />

(Zitat):


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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23.08.2012<br />

„Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer<br />

Überscheitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus<br />

Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage<br />

verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als<br />

nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von<br />

der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissions-<br />

richtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unter-<br />

schreitet“.<br />

Dies bedeutet, dass an den Immissionsorten IO 1 bis IO 4 und IO 8 folgen-<br />

de, um 6 dB(A) reduzierte, Immissionsrichtwerte der Beurteilung zugrunde<br />

zu legen sind:<br />

Immissionsort 1 (IO 1)<br />

Aussiedlerhöfe (Gärtnerei), Im Steinböhl 14, Maxdorf<br />

Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />

- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />

red. Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 54 dB(A)<br />

Immissionsorte 2 bis 4 (IO 2 bis 4)<br />

nachts = 39 dB(A)<br />

Aussiedlerhöfe In den Villen, Ruchheim, Außenbereich<br />

Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />

- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />

red. Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 54 dB(A)<br />

Immissionsort 8 (IO 8)<br />

nachts = 39 dB(A)<br />

Nördliche Bebauung von Ruchheim, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />

Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />

- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 49 dB(A)<br />

nachts = 34 dB(A)


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 10 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Diese Reduzierung um 6 dB(A) liegt nach Auffassung des Unterzeichners<br />

deutlich auf der sicheren Seite.<br />

Diese geltenden, reduzierten Immissionsrichtwerte sollen, unter Ausschöp-<br />

fung aller technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen aktiven Schall-<br />

schutzmaßnahmen, von den auf die Immissionsorte einwirkenden gewerb-<br />

lichen Geräuschen nicht überschritten werden.<br />

Sie kommen in den der Bauleitplanung nachfolgenden Objektgenehmi-<br />

gungsverfahren zur Anwendung, so dass eine Planung nur vollziehbar<br />

bleibt, soweit sie im Vorgriff bereits diese Richtwerte angemessen berück-<br />

sichtigt. Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die geltenden Im-<br />

missionsrichtwerte der TALärm am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in<br />

der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten, was in der späteren<br />

Objektplanung nachgewiesen werden muss.<br />

3.3.2 Planwerte außerhalb des Plangebietes<br />

Bei der Festsetzung der Emissionskontingente innerhalb des Plangebietes<br />

muss die Vorbelastung durch die bestehende gewerbliche Nutzung u be-<br />

rücksichtigt werden. Die geltenden Immissionsrichtwerte müssen um die<br />

vorhandene gewerbliche, immissionswirksame, schalltechnische Vorbelas-<br />

tung reduziert werden.<br />

Es wird auf der sicheren Seite liegend angenommen, dass die bestehende,<br />

gewerbliche Nutzung die geltenden Immissionsrichtwerte an den Immissi-<br />

onsorten IO 1 bis IO 4 und IO 8 ausnutzt. Dies ist konform mit der Nummer<br />

2.4 der TALärm und den Auslegungshinweisen zur TALärm vom 26.08.1998<br />

für Baden-W ürttemberg. Hiernach ist auch bei einer tatsächlichen Über-<br />

schreitung des geltenden Immissionsrichtwertes durch die Vorbelastung<br />

nur der maximal der geltende Immissionsrichtwert zur Berücksichtigung<br />

der Vorbelastung zu Grunde zu legen. Da die in diesem Bericht berück-<br />

sichtigte Vorbelastung TALärm-konform gewählt wurde und dem maximal<br />

anzunehmenden W ert entspricht liegen die Prognoseergebnisse auf der<br />

sicheren Seite.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 11 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Des Weiteren soll die Entwicklung des im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />

Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650, west-<br />

lich der L524, südlich der L527 und östlich der A61 nicht behindert<br />

werden. Da an den Immissionsorten<br />

- IO 1, Im Steinböhl 14,<br />

- IO 2, In den Villen 1,<br />

- IO 3, In den Villen 2,<br />

- IO 4, In den Villen 3, und<br />

- IO 8, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />

Bei der Festlegung der Emissionskontingente die Vorbelastung mit einer<br />

pauschalen Reduzierung des geltenden Immissionsrichtwertes um 6 dB<br />

nach Nummer 3.2.1 der TALärm berücksichtigt wird, sind an diesen Immis-<br />

sionsorten auch die möglichen schalltechnischen Immissionen des im FNP<br />

der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der<br />

A650 berücksichtigt.<br />

Die Entwicklung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Ge-<br />

werbegebietes nördlich der A650 wird in Bezug auf die obigen Immissions-<br />

orte nicht eingeschränkt.<br />

Die mögliche Geräuschabstrahlung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen<br />

ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650 soll nach TALärm im<br />

ungünstigsten Fall ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorbelastung<br />

am IO 2, In den Villen 1, den geltenden Immissionsrichtwert für ein<br />

Dorfgebiet nicht überschreiten. W ürde an diesem Immissionsort IO 2, In<br />

den Villen 1, der geltende Immissionsrichtwert von<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />

nachts = 45 dB(A)<br />

gerade nicht überschritten, dann berechnet sich der Beurteilungspegel am<br />

Immissionsort IO 5, Zum Petershof, zu aufgerundet<br />

Beurteilungspegel tags = 53 dB(A)<br />

nachts = 38 dB(A).


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 12 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Damit sind die schalltechnischen Immissionen des im FNP der <strong>Stadt</strong> Lud-<br />

wigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650 am Immissi-<br />

onsort IO 5, Zum Petershof, im Sinne der TALärm aus schalltechnischer<br />

Sicht nicht Immissionsrelevant. Diese Beurteilung trifft auch auf die<br />

Immissionsorte<br />

- IO 6, Dürkheimer Straße 144, und<br />

- IO 7, Weingarten 99-101 zu.<br />

Die Planwerte an den gewählten Immissionsorten sind mit Verweis auf<br />

Nummer 3.3.1 dieses Berichtes und der obigen Ausführungen hier noch-<br />

mals aufgeführt.<br />

Immissionsort 1 (IO 1)<br />

Aussiedlerhöfe (Gärtnerei), Im Steinböhl 14, Maxdorf<br />

Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />

- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />

Immissionsorte 2 bis 4 (IO 2 bis 4)<br />

Planwert (LPl) tags = 54 dB(A)<br />

nachts = 39 dB(A)<br />

Aussiedlerhöfe In den Villen 1 bis 3, Ruchheim, Außenbereich<br />

Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />

- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />

Immissionsort 5 (IO 5)<br />

Planwert (LPl) tags = 54 dB(A)<br />

nachts = 39 dB(A)<br />

Wohnhaus Dürkheimer Straße Kreuzung L 527, Außenbereich, Zum<br />

Petershof, Eppstein<br />

Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />

- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />

Planwert (LPl) tags = 60 dB(A)<br />

nachts = 45 dB(A)


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Immissionsort 6 (IO 6)<br />

Südliche Bebauung von Eppstein, Dürkheimer Straße<br />

Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />

- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />

Immissionsort 7 (IO 7)<br />

Planwert (LPl) tags = 55 dB(A)<br />

nachts = 40 dB(A)<br />

Aussiedlerhof, Weingartenstraße 99 und 101, Eppstein<br />

Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />

- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />

Immissionsort 8 (IO 8)<br />

Planwert (LPl) tags = 60 dB(A)<br />

nachts = 45 dB(A)<br />

Nördliche Bebauung von Ruchheim, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />

Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />

- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />

Planwert (LPl) tags = 49 dB(A)<br />

nachts = 34 dB(A)<br />

Seite 13 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Der Planwert ist im Bezug auf das Plangebiet vergleichbar mit dem Immis-<br />

sionsrichtwert in Bezug auf den gesamten Gewerbelärm. Die mit den im<br />

Bebauungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ festgesetzten Emissionskontin-<br />

genten berechneten Immissionskontingente dürfen die Planwerte nicht<br />

überschreiten.<br />

Bei der Ausführungsplanung der ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe sind<br />

die sich aus der Festsetzung der Emissionskontingente und der Grund-<br />

stücksgröße ergebenden Immissionskontingente an der schutzbedürftigen<br />

Bebauung in der Nachbarschaft einzuhalten und rechnerisch nachzuwei-<br />

sen. Als schallpegelmindernd können bei dieser Ausbreitungsrechnung<br />

nach DIN 9613-2 [6] im Zuge der Objektgenehmigung der Geländeverlauf,<br />

bestehende Gebäude und Schallschirme etc. berücksichtigt werden.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 14 v. 32<br />

23.08.2012<br />

3.3.3 <strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswerte, innerhalb des Plangebietes<br />

Im Bebauungsplan ist das Plangebiet als Industriegebiet nach §9 BauNVO<br />

[8] eingestuft. In der DIN 18005, Beiblatt 1 [2] werden bei der Gebietsein-<br />

stufung Industriegebiet (GI) keine schalltechnischen Orientierungswerte<br />

(SOW) angegeben.<br />

Anmerkung zur DIN 18005 [2]:<br />

Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch oder der BauNVO sind in<br />

der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die schalltech-<br />

nischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 zuzuordnen.<br />

Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der<br />

Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf ange-<br />

messenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen.<br />

In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, be-<br />

stehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientie-<br />

rungswerte oft nicht einhalten. W o im Rahmen der Abwägung mit plau-<br />

sibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll,<br />

weil weitere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch an-<br />

dere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und<br />

Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für<br />

Schlafräume) vorgesehen und planerisch abgesichert werden.<br />

Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen<br />

zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung<br />

zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet<br />

werden.<br />

Geräusche, die auf die Verkehrswege zurückzuführen sind, können die<br />

nach Beiblatt 1 der DIN 18005 geltenden SOW überschreiten. Überschrei-<br />

tungen der geltenden SOW durch Verkehrslärm von öffentlichen Straßen<br />

und Schienenwegen erschließen sich i.S.d. Tenors der Rechtssprechung<br />

bis zu den geltenden Immissionsgrenzwerten (IGW) der 16. BImSchV einer<br />

angemessenen Abwägung.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 15 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Eine eventuell erforderliche Schallpegelminderung soll entsprechend der<br />

heranzuziehenden Lärmschutzsystematik des Bundesimmissionsschutzge-<br />

setzes in erster Linie durch aktive Schallschutzmaßnahmen herbeigeführt<br />

werden, da nur diese in der Lage sind, auch den Außenwohnbereich<br />

angemessen zu schützen.<br />

Gemäß 16. BImSchV [5] gelten bei der Gebietseinstufung GE folgende<br />

Immissionsgrenzwerte (IGW).<br />

- Gewerbegebiet (GE), § 8 BauNVO<br />

Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 69 dB(A)<br />

nachts = 59 dB(A)<br />

Für die Gebietseinstufung Industriegebiet (GI) werden keine Immissions-<br />

grenzwerte in der 16. BImSchV genannt. Unabhängig von den Festset-<br />

zungen der DIN 18005 müssen die Betriebsgeräusche aus dem zu<br />

beurteilenden Plangebiet die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen<br />

der TALärm [4] erfüllen. Dabei gelten am Tage folgende Beurteilungs-<br />

zeiten:<br />

- 06.00 bis 22.00 Uhr mit den Ruhezeiten von 06.00 bis 07.00 Uhr und<br />

20.00 bis 22.00 Uhr, im Allgemeinen und im Reinen W ohngebiet.<br />

Entgegen den Festlegungen der DIN 18005, bei der in der Nachtzeit eine<br />

Beurteilungszeit von 8 Stunden (22.00 bis 06.00 Uhr) gilt, muss nach<br />

TALärm in der Nacht die für die Lärmimmissionen ungünstigste Stunde<br />

betrachtet werden.<br />

- Industriegebiet (GI), § 9 BauNVO<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 70 dB(A)<br />

nachts = 70 dB(A)<br />

Diese Immissionsrichtwerte sollen, unter Ausschöpfung aller technisch<br />

möglichen und wirtschaftlich sinnvollen aktiven Schallschutzmaßnahmen,<br />

eingehalten werden. Sie kommen in den der Bauleitplanung nachfolgenden<br />

Objektgenehmigungsverfahren zur Anwendung, so dass eine Planung nur<br />

vollziehbar bleibt, soweit sie im Vorgriff bereits diese Richtwerte ange


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 16 v. 32<br />

23.08.2012<br />

messen berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes gelten für die ansied-<br />

lungswilligen Betriebe die Anforderungen der TALärm.<br />

4 Geräuschkontingentierung<br />

Das Plangebiet ist in Anlage 1.2 dargestellt und nach § 9 BauNVO als.<br />

Industriegebiet (GI) eingestuft.<br />

Die Lage der Schallquellen der späteren Nutzung ist im Detail noch nicht<br />

bekannt. Sie werden in der Regel erst im Baugenehmigungsverfahren kon-<br />

kretisiert.<br />

Um der Entwicklung des Plangebietes entsprechenden Spielraum zu<br />

geben, werden nachfolgend allgemeine Festlegungen getroffen, die die<br />

umliegende Bebauung vor unzumutbaren schalltechnischen Einwirkungen,<br />

ausgehend von dem Plangebiet „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“, schützen.<br />

Für die Berechnung der Emissionskontingente ist eine ausreichende Zahl<br />

von geeigneten Immissionsorten außerhalb des Plangebietes so zu wäh-<br />

len, dass bei Einhaltung der Planwerte an diesen Immissionsorten auch im<br />

übrigen Einwirkungsbereich der Emissionen des Plangebietes keine Über-<br />

schreitungen von Planwerten zu erwarten sind.<br />

Die gewählten Immissionsorte sind in den Anlagen 2.1ff und der Anlage 3<br />

dargestellt.<br />

Die Emissionskontingente (LEK,i) sind für alle Teilflächen i in ganzen Dezi-<br />

bel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte j der<br />

Planwert (LPl, i) durch die energetische Summe der Immissionskontingente<br />

(LIK i , j) aller Teilflächen i überschritten wird, d. h.,<br />

mit<br />

10 lg<br />

∑<br />

i<br />

0,<br />

1⋅<br />

10<br />

( L − ∆L<br />

) / dB<br />

EK,<br />

i<br />

i,<br />

j<br />

∆Li , j = - 10 lg (Si/(4 πs 2 i , j )) dB<br />

dB ≤ LPl, j


mit<br />

UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

S i = Größe der Teilfläche [m²]<br />

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23.08.2012<br />

s i , j = Abstand des Schwerpunktes der Teilfläche zum Immissionsort<br />

[m]<br />

In dem Plangebiet sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Schallemissi-<br />

on die nachfolgend festgesetzten Emissionskontingente (LE K , zulässige, im-<br />

missionswirksame Schallabstrahlung pro Quadratmeter Grundstücks-<br />

fläche), bezogen auf die Grundstücksfläche, nicht überschreiten.<br />

Zulässig sind weiterhin Betriebe, deren Emissionskontingent höher ist,<br />

deren Beurteilungspegel (L r) der Betriebsgeräusche, berechnet nach<br />

TALärm, jedoch das dem Betriebsgrundstück zugeordnete Immissionskon-<br />

tingent (LIK) an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung<br />

von schallpegelmindernden Abschirmungen und Dämpfungen auf dem<br />

Betriebsgrundstück, bzw. dem Schallausbreitungsweg unterschreiten, d.<br />

h., Lr ≤ LIK.<br />

Bei der Anordnung eines Hindernisses zwischen Emissions- und Immissi-<br />

onsort ergeben sich Abschirmmaße, die die entfernungsbedingten<br />

Pegelabnahmen erhöhen. In diesem Fall können die Abschirmmaße zu den<br />

gemäß Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingenten hinzuaddiert<br />

werden.<br />

L IK: Ausgehend von dem Emissionskontingent (LEK) berechnet sich das<br />

zulässige Immissionskontingent L I K an den maßgeblichen Immissions-<br />

orten entsprechend den Vorschriften der „DIN 45691 Geräuschkon-<br />

tingentierung“ [7].<br />

L r: Beurteilungspegel (Lr) der Betriebsgeräusche der Anlage oder des<br />

Betriebes entsprechend den Vorschriften „Technische Anleitung<br />

zum Schutz gegen Lärm (TALärm)“ [4].<br />

Die Einhaltung der Immissionskontingente entbindet nicht von der Pflicht,<br />

weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen entsprechend dem Stand der<br />

Technik und gemäß den Bestimmungen der TALärm auszuführen.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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23.08.2012<br />

Das zulässige, von dem geplanten Betrieb einzuhaltende Immissionskon-<br />

tingent (LIK) berechnet sich an den gewählten Immissionsorten über die<br />

Grundstücksgröße, dem horizontalen Abstand des Teilflächenschwerpunk-<br />

tes zum maßgeblichen Immissionsort und das festgesetzte Emissionskon-<br />

tingent (LEK).<br />

Für schutzwürdige Nutzungen innerhalb der Flächen, für die ein L E K fest-<br />

gesetzt ist, gelten die Anforderungen der TALärm [4].<br />

Die ansiedlungswilligen Bauherren müssen im Rahmen der Baugeneh-<br />

migung auf Verlangen der zuständigen Genehmigungsbehörde per Einzel-<br />

nachweis die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungs-<br />

planes sowie die Einhaltung der Vorschriften sonstiger schalltechnischer<br />

Regelwerke belegen.<br />

Die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente wurden bei<br />

freier Schallausbreitung nach DIN 45691 [7] berechnet. Die Höhe der<br />

Emissionskontingente wird bestimmt durch die geltenden Planwerte an den<br />

gewählten Immissionsorten, siehe Nummer 3.3.2. Diese Planwerte dürfen<br />

von den festgesetzten Emissionskontingenten und den daraus berechneten<br />

Immissionskontingenten aller Teilflächen im Plangebiet nach DIN 45691 [7]<br />

nicht überschritten werden.<br />

Die Teilgebiete innerhalb des Plangebietes, für die ein Emissionskontin-<br />

gent festgelegt wird, sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Emissionskon-<br />

tingente der einzelnen Teilgebiete werden über ein Optimierungsverfahren<br />

so festgelegt, dass bei Einhaltung der Planwerte eine höchstmögliche<br />

Nutzung der Gewerbe- und Industrieflächen innerhalb des Plangebietes<br />

aus schalltechnischer Sicht möglich ist. In der Tabelle 1 sind die einzelnen<br />

Teilgebiet und die Emissionskontingente im Tag- und im Nachtzeitraum<br />

dargestellt. Die Schallausbreitungsberechnung zur Festsetzung der Emis-<br />

sionskontingente wird nach DIN 45691 nur mit Berücksichtigung des<br />

horizontalen Abstandes zwischen Emissionsort und Immissionsort durch<br />

geführt. Die Teilgebiete sind innerhalb der als Industriefläche gekenn-<br />

zeichneten Fläche der Anlage 1.2 festgesetzt.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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Tabelle 1: Darstellung der festgesetzten Emissionskontingente der<br />

einzelnen Teilgebiete innerhalb des Plangebietes<br />

Bezeichnung ID LEK Zeitraum Tag LEK Zeitraum Nacht Fläche<br />

Lw'' Lw Lw'' Lw<br />

[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] (m²)<br />

Teilgebiet 1 FSQ_GE 65 114,4 50 99,4 86596,52<br />

Teilgebiet 2 FSQ_GE 65 113,5 50 98,5 71372,66<br />

Teilgebiet 3 FSQ_GE 66 114,7 51 99,7 73470,34<br />

Teilgebiet 4 FSQ_GE 67 113,1 52 98,1 40811,38<br />

Teilgebiet 5 FSQ_GE 64 109,9 49 94,9 38560,19<br />

Teilgebiet 6 FSQ_GE 65 114,6 50 99,6 90597,98<br />

Teilgebiet 7 FSQ_GE 64 114,3 49 99,3 108026,06<br />

Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass die Teilgebiete 1 bis 7 des Plange-<br />

bietes im Tagzeitraum recht gut als Industriegebiet nutzbar sind. Gewerb-<br />

liche Aktivitäten im Freien sind im Nachtzeitraum nur eingeschränkt mög-<br />

lich oder nur mit Zusatzmaßnahmen (z. B. Abschirmungen) zu realisieren.<br />

Die nach DIN 45691 berechneten Immissionskontingente an den gewählten<br />

Immissionsorten in der Nachbarschaft sind in der Tabelle 2 dargestellt und<br />

werden mit den abgerundeten Planwerten, siehe Nummer 3.3.2 dieses<br />

Berichtes verglichen.<br />

W ie der Tabelle 2 entnommen werden kann, wird der Planwert an dem Im-<br />

missionsort IO 8, Bebauung südlich der Rhein-Haardtbahn-Straße, im Tag-<br />

und Nachtzeitraum um 0,1 dB überschritten. Diese Überschreitung am Im-<br />

missionsort IO 8 ist vernachlässigbar.<br />

Die Differenz 0,1 dB zum Planwert ist subjektiv nicht wahrnehmbar. Die<br />

Emissionskontingente werden in ganzen dB festgesetzt. Um am Immissi-<br />

onsort IO 8, Bebauung südlich der Rhein-Haardtbahn-Straße, eine Redu-<br />

zierung von 0,1 dB zu erreichen müsste innerhalb des Plangebietes das<br />

Emissionskontingent um 1 dB reduziert werden. Diese erforderliche, deut-<br />

lichere Reduzierung des Emissionskontingents innerhalb des Plangebietes<br />

ist auch mit Verweis auf Nummer 6.7 der TALärm im Sinne der gegenseiti-<br />

gen Rücksichtnahme nicht erforderlich.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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Tabelle 2: Darstellung der berechneten Immissionskontingente an<br />

den gewählten Immissionsorten, siehe Anlage 2.1ff und<br />

Anlage 3, infolge der festgesetzten Emissionskontingente<br />

innerhalb des Plangebietes und Vergleich mit den geltenden<br />

Planwerten.<br />

ID Immissionskontingent LI,K Planwert Differenz<br />

Bezeichnung<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />

IO 1, Im Steinböhl 14 IO 51,5 36,5 54 39 -2,5 -2,5<br />

IO 2, In den Villen 1 IO 52,1 37,1 54 39 -1,9 -1,9<br />

IO 3, In den Villen 2 IO 51,3 36,3 54 39 -2,7 -2,7<br />

IO 4, In den Villen 3 IO 49,6 34,6 54 39 -4,4 -4,4<br />

IO 5, Zum Petershof IO 52,2 37,2 60 45 -7,8 -7,8<br />

IO 6, Dürkheimer Str. 144 IO 46,9 31,9 55 40 -8,1 -8,1<br />

IO 7, Weingarten. 99-101 IO 50,2 35,2 60 45 -9,8 -9,8<br />

IO 8, Rhein-Haardtbahn-Str. IO 49,1 34,1 49 34 0,1 0,1<br />

Der Tabelle 2 ist ebenfalls zu entnehmen, dass eine zum Teil nicht uner-<br />

hebliche Unterschreitung des Planwertes durch die berechneten Immis-<br />

sionskontingent vorliegt.<br />

Dies ist bedingt durch die innerhalb des Plangebietes festgesetzten Emis-<br />

sionskontingent unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung<br />

und der unterschiedlichen Entfernung zwischen den Teilgebieten innerhalb<br />

des Plangebietes und den gewählten Immissionsorten sowie deren Ge-<br />

bietseinstufung nach BauNVO. Für die Festsetzung der Emissionskontin-<br />

gente innerhalb des Plangebietes ist der Immissionsort IO 8 im Süden des<br />

Plangebietes an Rhein-Haardtbahn-Straße maßgeblich.<br />

Den festgesetzten Emissionskontingenten kann in Bezug auf die gewähl-<br />

ten Immissionsorte ein Zusatzkontingent nach Tabelle 3 hinzuaddiert<br />

werden. Dieses ist dann ebenfalls im Bebauungsplan festzusetzen.<br />

Mit dieser Festsetzung werden die Nach DIN 45691 berechneten Planwerte<br />

unter Berücksichtigung der geltenden, ggf. reduzierten Immissionsrichtwer-<br />

te der TALärm und schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 an<br />

den gewählten Immissionsorten außerhalb des Plangebietes eingehalten.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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Tabelle 3: Darstellung der berechneten Zusatzkontingente an den<br />

gewählten Immissionsorten.<br />

ID Immissionskontingent LI,K Bezeichnung<br />

Tag Nacht<br />

[dB(A)] [dB(A)]<br />

IO 1, Im Steinböhl 14 IO 2,0 2,0<br />

IO 2, In den Villen 1 IO 1,0 1,0<br />

IO 3, In den Villen 2 IO 2,0 2,0<br />

IO 4, In den Villen 3 IO 4,0 4,0<br />

IO 5, Zum Petershof IO 7,0 7,0<br />

IO 6, Dürkheimer Str. 144 IO 8,0 8,0<br />

IO 7, Weingarten. 99-101 IO 9,0 9,0<br />

IO 8, Rhein-Haardtbahn-Str. IO 0,0 0,0<br />

Bei der Ausführungsplanung der ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe sind<br />

die sich aus der Festsetzung der Emissionskontingente und der Grund-<br />

stücksgröße ergebenden Immissionskontingente an der schutzbedürftigen<br />

Bebauung in der Nachbarschaft einzuhalten und rechnerisch nachzuwei-<br />

sen. Als schallpegelmindernd können bei dieser Ausbreitungsrechnung<br />

nach DIN 9613-2 [6] im Zuge der Objektgenehmigung der Geländeverlauf,<br />

bestehende Gebäude und Schallschirme etc. berücksichtigt werden.<br />

Für schutzwürdige Nutzungen innerhalb der Flächen, für die ein L E K fest-<br />

gesetzt ist, gelten die Anforderungen der TALärm [4].<br />

5. Verkehrslärmeinwirkung das Plangebiet<br />

5.1 Ausgangsdaten<br />

Die Zählergebnisse des Verkehrsaufkommens auf den umliegenden Stra-<br />

ßen werden im Folgenden aufgeführt. In den DTV-Angaben ist der Schwer-<br />

verkehrsanteil enthalten. Dieser Schwerverkehrsanteil wird bei der Ver-<br />

kehrszählung auf den Autobahnen auch separat erfasst und wird nachfol-<br />

gend ausgewiesen. Bei den Landesstraßen wird der Schwerverkehrsanteil<br />

auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS90 berechnet.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L527 Oggersheim-Maxdorf:<br />

DTV 2 0 0 5 = 11.000 Kfz/24 h<br />

SV = 2182 Kfz/24 h


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h auf der gesamten<br />

Strecke zwischen Gewerbegebiet Ludwigshafen westlich der B 9 und<br />

Maxdorf.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L524 Kreisverkehrsanlage<br />

L527:<br />

DTV 2 0 0 5 = 8.800 Kfz/24 h<br />

SV = 1.746 Kfz/24 h<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Ortsausgang Ruchheim<br />

und Kreisverkehrsanlage L 527/L 524 beträgt 100 km/h.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A61, Zählstelle Maxdorf,<br />

siehe Anlage 5.1:<br />

DTV 2 0 0 9 = 67.343 Kfz/24 h<br />

SV = 12.221 Kfz/24 h<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 61 beträgt in diesem<br />

Bereich 130 km/h.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />

heim Ost, siehe Anlage 5.2:<br />

DTV 2 0 0 9 = 41.751 Kfz/24 h<br />

SV = 1.930 Kfz/24 h<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />

heim West, siehe Anlage 5.3:<br />

DTV 2 0 0 9 = 39.091 Kfz/24 h<br />

SV = 2056 Kfz/24 h<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 650 beträgt westlich der<br />

Anschlussstelle B 9 130 km/h.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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Nach der Shell-Lkw-Studie kann hochgerechnet auf das Jahr 2025 mit ei-<br />

ner Zunahme des Schwerlastverkehrs im Straßengüternahverkehr von 11%<br />

und im Güterfernverkehr von 84% bezogen auf das Jahr 2004 gerechnet<br />

werden, siehe Anlage 6.1.<br />

Bei dem Individualverkehr bestehen zwei Shell-Pkw-Szenarien bis 2030,<br />

siehe Anlage 6.2. Das Szenario „Tradition“ geht von einer Zunahme des<br />

Verkehrsaufkommens von 2% bis 2030 aus. Das Szenario „Impulse“ hin-<br />

gegen berechnet eine Zunahme des Pkw-Verkehrs von 11% im Jahr 2030.<br />

Die Szenarien sind jeweils bezogen auf das Jahr 2002. Auf Basis der<br />

vorliegenden Verkehrsdaten und unter Beachtung der Shell-Studie<br />

berechnen sich die Verkehrsdaten für das Jahr 2025 wie folgt.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L527 Oggersheim-Maxdorf:<br />

DTV 2 0 2 5 = 12.210 Kfz/24 h<br />

SV = 2.422 Kfz/24 h<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h auf der gesamten<br />

Strecke zwischen Gewerbegebiet Ludwigshafen westlich der B 9 und<br />

Maxdorf.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L524 Kreisverkehrsanlage<br />

L527:<br />

DTV 2 0 2 5 = 9.768 Kfz/24 h<br />

SV = 1.938 Kfz/24 h<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Ortsausgang Ruchheim<br />

und Kreisverkehrsanlage L 527/L 524 beträgt 100 km/h.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A61, Zählstelle Maxdorf:<br />

DTV 2 0 2 5 = 77.609 Kfz/24 h<br />

SV = 22.487 Kfz/24 h


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 24 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 61 beträgt in diesem<br />

Bereich 130 km/h.<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />

heim Ost:<br />

DTV 2 0 2 5 = 46.344 Kfz/24 h<br />

SV = 2.142 Kfz/24 h<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />

heim West:<br />

DTV 2 0 2 5 = 43.391 Kfz/24 h<br />

SV = 2.282 Kfz/24 h<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 650 beträgt westlich der<br />

Anschlussstelle B 9 130 km/h.<br />

5.2 Immissionsberechnung Verkehrslärm<br />

Die Immissionsberechnung wird mit der Software Cadna/A der Datakustik<br />

GmbH, München durchgeführt. Cadna/A ist ein speziell entwickeltes Com-<br />

puterprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im<br />

Freien.<br />

Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallaus-<br />

breitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden<br />

in das digitalisierte Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt.<br />

Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und<br />

mit Abschirmungen berechnet.<br />

Grundlage für die Immissionsberechnung ist der digitalisierte Lageplan in<br />

Anlage 7. Die Berechnungsparameter sind der Anlage 8 zu entnehmen.<br />

Die Berechnung der Beurteilungspegel durch den Verkehrslärm innerhalb<br />

des Plangebietes wird für den Tag- und den Nachtzeitraum durchgeführt.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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23.08.2012<br />

Die berechneten maximalen Beurteilungspegel innerhalb des Plangebietes<br />

sind in der Anlage 9.1ff für den Tagzeitraum und in der Anlage 9.3ff für<br />

den Nachtzeitraum in unterschiedlichen Höhen über Gelände dargestellt.<br />

Die 65 dB-Isophone (entspricht dem SOW nach DIN 18005 für Gewerbege-<br />

biete im Tagzeitraum) ist im EG mit einem Pegelrahmen als Zahlenwert<br />

dargestellt, siehe Anlage 9.1. Die Lage des Pegelrahmens ist in der<br />

Anlage 9.2, 9.3 und 9.4 identisch, so dass die Veränderung des Pegel-<br />

verlaufs in der Vertikalen und im Vergleich Tag/Nacht deutlich wird.<br />

Der geltende <strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswert der DIN 18005, Beiblatt 1<br />

für ein Gewerbegebiet (wie oben erläutert werden für ein Industriegebiet<br />

keine <strong>Schalltechnische</strong>n Orientierungswerte in der DIN 18005, Beiblatt 1<br />

genannt) wird in großen Bereichen des Plangebietes überschritten. Auch<br />

der geltende Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für ein Gewerbegebiet<br />

wird innerhalb des Plangebietes aufgrund des einwirkenden Verkehrslärms<br />

noch in Teilbereichen des Plangebietes überschritten. Auch die 16.<br />

BImSchV nennt keine Immissionsgrenzwerte für ein Industriegebiet.<br />

6. Gesamtlärm, maßgeblicher Außenlärmpegel<br />

Nach der Definition der DIN 4109 sind Schallschutzmaßnahmen gegen Au-<br />

ßenlärm unter Berücksichtigung des Gesamtlärms für schutzbedürftige<br />

Räume festzulegen. Schutzbedürftige Räume sind unter Nummer 4 der DIN<br />

4109 Definiert.<br />

Nach DIN 4109 Nummer 5.5.7 ist der maßgebliche Außenlärmpegel die<br />

energetische Summe aller Geräusche, die auf das geplante Bauvorhaben<br />

einwirken. Im Unterschied zum Gesamtlärm müssen nach DIN 4109 für die<br />

Reflektionen an der eigenen Fassade dem Straßenlärm und dem Schie-<br />

nenlärm 3 dB hinzuaddiert werden. Der maßgebliche Außenlärmpegel ist<br />

daher in der Regel höher als der Gesamtgeräuschpegel. Ist der auf die<br />

Immissionsorte einwirkende Gewerbelärm nicht bekannt, so sind nach DIN<br />

4109 Nummer 5.5.6 die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm zu<br />

berücksichtigen.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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23.08.2012<br />

Diese W erte des maßgeblichen Außenlärmpegels müssen mit den Tabel-<br />

lenwerten der folgenden Tabelle 4 verglichen und die Fassade einem Lärm-<br />

pegelbereich zugeordnet werden.<br />

Tabelle 4: Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />

nach DIN 4109 [6]<br />

Spalte 1 2 3 4 5<br />

Zeile<br />

Lärmpegelbereich<br />

Bettenräume<br />

in<br />

Krankenanstalten„Maßgeb-<br />

und<br />

licher Sanatorien<br />

Außenlärmpegel“<br />

Raumarten<br />

Aufenthaltsr<br />

äume in<br />

Wohnungen<br />

und<br />

ähnliches<br />

Büroräume<br />

und<br />

ähnliches<br />

erf. R'w,res des Außenbauteils<br />

in dB<br />

1 I bis 55 35 30 -<br />

2 II 56 bis 60 35 30 30<br />

3 III 61 bis 65 40 35 30<br />

4 IV 66 bis 70 45 40 35<br />

5 V 71 bis 75 50 45 40<br />

6 VI 76 bis 80 2 ) 50 45<br />

1 ) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der<br />

in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum<br />

Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />

2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Festzulegen.<br />

Mit dieser Tabelle 4 kann aufgrund des an einer Fassade prognostizierten<br />

maßgeblichen Außenlärmpegels ein der Nutzung des Raumes angepasstes,<br />

erforderliches, resultierendes Schalldämm-Maß zugeordnet werden. Dieser<br />

Wert muss dann von der Fassadenkonstruktion, d.h., Außenmauerwerk<br />

und/oder Dach einschließlich Fenster, als Mittelwert erbracht werden.<br />

Über die Flächenanteile von Außenwand und/oder Dach und Fenster sowie<br />

der bekannten Schalldämm-Maße von W and und/ oder Dach, eines Raumes<br />

lässt sich dann das erforderliche, bewertete Schalldämm-Maß der Fenster<br />

raumweise berechnen. Bei der Berechnung sind auch die Schalldämm-<br />

Maße eventuell vorhandener Rollladenkästen oder Lüftungsöffnungen zu<br />

beachten.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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23.08.2012<br />

Der geltende Immissionsrichtwert für ein Industriegebiet beträgt nach<br />

TALärm im Tag- und Nachtzeitraum IRW = 70 dB(A). Zuzüglich des Ver-<br />

kehrslärms liegt das Plangebiet im<br />

- westliche Bereich (blau eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich<br />

VI,<br />

- übrige Bereich (violett eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich V.<br />

Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 Tabelle 8.<br />

Von dieser pauschalen Festsetzung des Lärmpegelbereiches 5 bzw. 6<br />

kann abgewichen werden, wenn im Zuge des Bauantrages in einem Ein-<br />

zelnachweis dargelegt wird, dass der maßgebliche Außenlärmpegel infol-<br />

ge Abschirmungen und Gebäudeorientierung bzw. deutlich geringeren<br />

gewerblichen Geräuscheinwirkungen niedriger ist.<br />

Werden nur die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet betrachtet,<br />

so liegt der<br />

- westliche Bereich des Plangebietes (violett eingefärbt in Anlage 11) im<br />

Lärmpegelbereich V,<br />

- im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rotbraun eingefärbt<br />

in Anlage 11) im Lärmpegelbereich IV<br />

- wiederum im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rot einge-<br />

färbt in Anlage 11) im Lärmpegelbereich III<br />

- östliche Bereich des Plangebietes (gelb eingefärbt in Anlage 11) im<br />

Lärmpegelbereich II,<br />

nach DIN 4109. Zur Festlegung der Lärmpegelbereiche ohne Beachtung<br />

des Gewerbelärms muss nach DIN 4109 dem Beurteilungspegel des<br />

Verkehrslärms 3 dB hinzuaddiert werden.<br />

In der DIN 4109, Nummer 5.4, wird darauf hingewiesen, dass das Schall-<br />

dämm-Maß von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, wenn die Türen und<br />

Fenster bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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Nach VDI 2719, Nummer 10.2 besitzen Fenster in Kippstellung ein Schall-<br />

dämm-Maß von etwa 15 dB. Nach Tabelle 6 der VDI 2719 sollen in Schlaf-<br />

räumen in der lautesten Stunde im Nachtzeitraum im Mischgebiet Mitte-<br />

lungspegel von 35 dB(A) nicht überschritten werden. In einem Hinweis der<br />

VDI 2719 wird für Verkehrsgeräusche ein Mittelungspegel genannt, der in<br />

der lautesten Nachtstunde 5 dB unter dem Mittelungspegel für den Tag-<br />

zeitraum liegt.<br />

Ab einen mittleren Beurteilungspegel von 45 dB(A) bis 50 dB(A) an der<br />

Fassade wird eine schallgedämpfte Lüftung für Schlafräumen empfohlen,<br />

solange der hygienisch notwendige Luftwechsel nicht über andere Räume<br />

der W ohnung, die sich schallpegelmindernd in den Schallausbreitungsweg<br />

einfügen, sichergestellt werden kann. Dies Gilt nach VDI 2719 auch für<br />

Wohn- und Büroräume. Die ggf. erforderlichen Schallschutzmaßnahmen<br />

sind bei der Erstellung des Lüftungskonzeptes im Rahmen der W erkplanung<br />

zu beachten.<br />

Anmerkung:<br />

Die nach DIN 4109 berechneten, erforderlichen Schalldämm-Maße der<br />

Fenster, gelten für ein bestimmtes Geräuschspektrum, vergleichbar mit<br />

„rosa Rauschen“ oder mittel- bis hochfrequenten Geräuschen.<br />

Der Straßenverkehrslärm in Städten und Gemeinden hat jedoch den<br />

pegelbestimmenden Geräuschanteil im tieffrequenten Bereich. Hier ist das<br />

Schalldämm-Maß der Verglasung bzw. der Fenster wesentlich geringer, als<br />

dies das bewertete Schalldämm-Maß zeigt. Die Verwendung des<br />

Korrekturwertes C t r ist in der baurechtlich eingeführten DIN 4109 nicht<br />

festgelegt. Die Berücksichtigung des Korrekturwertes wird dennoch<br />

empfohlen. Zur Anpassung von Schallschutzmaßnahmen an bestimmte<br />

Standard-Lärmquellen, die ein spezielles Schallspektrum besitzen, sind die<br />

Spektrum-Anpassungswerte C und C t r eingeführt worden. Die bewerteten<br />

Schalldämm-Maße werden mit dem Spektrum-Anpassungswert korrigiert.


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Der Anpassungswert C (Spektrum 1) berücksichtigt folgende Lärmquellen:<br />

• Wohnaktivitäten<br />

• Kinderspielen<br />

• Schienenverkehr mit mittlerer und hoher Geschwindigkeit<br />

• Autobahnverkehr > 80 km/h<br />

• Düsenflugzeuge in kleinem Abstand<br />

Dieser Korrekturwert beträgt bei üblichen Glaskonstruktionen etwa -1 ≥ C<br />

≥ -3 dB. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Fenster sollte daher so<br />

festgelegt werden, dass inkl. Korrekturwert C die oben berechneten, erfor-<br />

derlichen Schalldämm-Maße der Fenster erreicht werden.<br />

Der Anpassungswert Ctr (Spektrum 2) berücksichtigt folgende Lärmquellen:<br />

• Städtischer Straßenverkehr<br />

• Schienenverkehr mit geringer Geschwindigkeit<br />

• Propellerflugzeuge<br />

• Düsenflugzeuge mit großem Abstand<br />

• Diskomusik<br />

Schallquellen, die überwiegend tief- und mittelfrequente Geräusche ab-<br />

strahlen.<br />

Dieser Sachverhalt wird durch einen Korrekturwert (C t r = Traffic) berück-<br />

sichtigt, der auch im Prüfzeugnis der Verglasung oder Fenster ausge-<br />

wiesen wird.<br />

Dieser Korrekturwert beträgt bei üblichen Glaskonstruktionen etwa -3 ≥ C t r<br />

≥ -7 dB. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Fenster sollte daher so<br />

festgelegt werden, dass inkl. Korrekturwert C t r die oben berechneten, er-<br />

forderlichen Schalldämm-Maße der Fenster erreicht werden.


UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

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Der im Prüfzeugnis ausgewiesene W ert muss daher, entsprechend der Kor-<br />

rekturzeit Ct r, 3 bis 7 dB höher sein, als nach DIN 4109 berechnet.<br />

7 Zusammenfassende Beurteilung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> hat am Südwestrand der Gemarkung <strong>Frankenthal</strong>-<br />

Eppstein, ein Gebiet für industrielle Nutzung entwickelt und den Bebau-<br />

ungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ aufgestellt. Im Zuge der beabsichtigten<br />

Ansiedlung eines Logistikzentrums sollen die schalltechnischen Festset-<br />

zungen des Bebauungsplanes an die geltenden Normen angepasst werden.<br />

In dem auszuarbeitenden schalltechnischen Untersuchungsbericht sind für<br />

das Plangebiet Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 [7] zu de-<br />

finieren. Die L E K innerhalb des Plangebietes sind so festzusetzen, dass an<br />

den nächstgelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft mit schutzbedürf-<br />

tigen Räumen nach DIN 4109 Nummer 4.1 [9] die dort geltenden Immissi-<br />

onsrichtwerte der TALärm nicht überschritten werden. Die aus schalltech-<br />

nischer Sicht immissionsrelevante Vorbelastung der bestehenden Gewer-<br />

beflächen im Umfeld des Plangebietes und die im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesene Fläche nördlich der A650 werden bei der Festlegung der<br />

Emissionskontingente berücksichtigt. Auf die Ermittlung und Berücksichti-<br />

gung der Vorbelastung in dem vorhergehenden Untersuchungsbericht<br />

07.1206 vom 10.04.2008 wird hierzu ebenfalls hingewiesen und innerhalb<br />

dieses Berichtes eingegangen.<br />

Die Festlegung von Emissionskontingenten innerhalb des Plangebietes<br />

wird gewählt, da die spätere Nutzung des Plangebietes aus schalltechni-<br />

scher Sicht, d. h., mit den sich aus der Bebauung ergebenden Abschirmun-<br />

gen und Reflexionen, z. Zt. nicht bekannt ist bzw. noch nicht ausreichend<br />

genau definiert werden kann. Um der Entwicklung des Plangebietes ent-<br />

sprechenden Spielraum zu geben, werden nachfolgend allgemeine<br />

Festlegungen getroffen. Die bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen<br />

Räumen in der Nachbarschaft wird mit der Festsetzung von Emissionskon-<br />

tingenten innerhalb des Plangebietes vor unzulässigen Geräuschimmissi-<br />

onen geschützt.


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Des W eiteren ist eine aus schalltechnischer Sicht geordnete Entwicklung<br />

des Plangebietes sichergestellt.<br />

Die aufgrund der maximal möglichen vorhandenen Vorbelastung reduzier-<br />

ten Immissionsrichtwerte werden nach DIN 45691 Planwerte genannt.<br />

Diese Planwerte werden unter Beachtung der Erläuterungen unter Nummer<br />

4 dieses Berichtes aufgrund der festgesetzten Emissionskontingente inner-<br />

halb des Plangebietes nicht unzulässig überschritten.<br />

Die in diesem Untersuchungsbericht festgesetzten Emissionskontingente<br />

stellen einen möglichen Kompromiss der unterschiedlichen Interessen der<br />

Anwohner und der Gewerbetreibenden unter Beachtung der TALärm dar.<br />

Mit den getroffenen Annahmen und den festgesetzten Emissionskontin-<br />

genten werden an allen gewählten Immissionsorten die geltenden Immissi-<br />

onsrichtwerte der TALärm bei Betrachtung der Gesamtbelastung, Vorbelas-<br />

tung zuzüglich Immissionen des Plangebietes, nicht überschritten.<br />

Bezüglich des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf der L524 sowie der<br />

L527 und dem dadurch höheren Schallemissionen ist folgendes festzu-<br />

stellen. Dem Unterzeichner liegen keine verlässlichen Angaben vor, wie-<br />

viel zusätzlicher Verkehr durch das Plangebiet erzeugt wird.<br />

Unter Beachtung der Verkehrszahlen auf der L524 sowie der L527 ist<br />

jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der Ansiedlung des Industrie-<br />

gebietes keine Verdopplung des Verkehrsaufkommens erzeugt wird. Daher<br />

wird der Verkehrslärm auf der L524 sowie der L527 nicht um 3 dB erhöht.


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Unter Beachtung der TALärm Nummer 7.4 sind daher keine organisatori-<br />

schen Maßnahmen zur Reduzierung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens<br />

erforderlich.<br />

Bad Dürkheim, den 23. August 2012<br />

Ingenieurbüro für Bauphysik<br />

Dipl.-Ing. Ch. Malo<br />

Dieser Bericht besteht aus 32 Seiten<br />

und 11 Anlagen


UNTERSUCHUNGSBERICHT 12.0319<br />

Allgemeine Berechnungsparameter:<br />

Land Deutschland (TA-Lärm)<br />

Straße streng nach RLS 90 an<br />

Schiene streng nach Schall 03 an<br />

max. Fehler (dB) 0,0<br />

max. Suchradius (m) 2500,0<br />

Mindestabstand Quelle - Immis.-Ort 0,5<br />

Aufteilung:<br />

Rasterfaktor 0,5<br />

max. <strong>Abschnitt</strong>slänge 1000,0<br />

min. <strong>Abschnitt</strong>slänge 1,0<br />

min. <strong>Abschnitt</strong>slänge (%) 0,0<br />

proj. Linienquelle an<br />

proj. Flächenquelle an<br />

Bezugszeit:<br />

Bezugszeit Tag (min) 960<br />

Bezugszeit Nacht (min) 60<br />

Zuschlag Tag (dB) 0,0<br />

Zuschlag Ruhezeit (dB) 6,0<br />

Zuschlag Nacht (dB) 0,0<br />

DGM:<br />

Standardhöhe (m) 0,0<br />

Suchradius für Höhenlinien (m) -<br />

Geländemodell Triangulation<br />

Reflektion:<br />

max. Reflektionsordnung 1<br />

Suchradius für Reflektoren um Quelle (m) 2500,0<br />

Suchradius für Reflektoren um Immis.-Ort (m) 2500,0<br />

max. Abstand Quelle – Immis.-Ort (m) 2500,0<br />

Mindestabstand Immis.-Ort – Reflektor (m) 1,0<br />

Mindestabstand Quelle - Reflektor 0,5<br />

Industrie (ISO 9613)<br />

Seitenbeugung Mehrere Objekte<br />

Hin. in FQ schirmen nicht ab an<br />

Abschirmung:<br />

Mit Bodendämpfung über Schirm Dz. Mit Begrenzung<br />

Schirmberechnungskoef. C1 3,0<br />

Schirmberechnungskoef. C2 20,0<br />

Schirmberechnungskoef. C3 0,0<br />

Temperatur (°C) 10,0<br />

rel. Luftfeuchte (%) 70,0<br />

Windgeschwindigkeit (m/s) 3,0<br />

Mitwindwetterlage an<br />

Anlage 8<br />

23.08.2012

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