03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal
03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal
03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal
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UNTERSUCHUNGSBERICHT 12.0319<br />
<strong>Schalltechnische</strong>r Untersuchungsbericht<br />
Seite 1 v. 32<br />
23.08.2012<br />
- Entwurf-<br />
Festlegung von Emissionskontingenten im Bebauungsplangebiet<br />
„Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> mit<br />
Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung der<br />
Auftraggeber:<br />
Planungsbüro<br />
Piske<br />
vorhandenen Betriebe in der Nachbarschaft.<br />
In der Mörschgewanne 34<br />
67065 Ludwigshafen<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Ch. Malo
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
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1. Aufgabenstellung 3<br />
2. Örtliche Situation 4<br />
3. Beurteilungsgrundlagen 5<br />
3.1 Planungsunterlagen 5<br />
3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften 5<br />
3.3 Gebietseinstufung, Immissionsrichtwerte, Planwerte 7<br />
3.3.1 Immissionsrichtwerte außerhalb des Plangebietes 7<br />
3.3.2 Planwerte außerhalb des Plangebietes 10<br />
3.3.3 <strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswerte, Immissionsgrenz-<br />
werte innerhalb des Plangebietes 14<br />
4. Geräuschkontigentierung 16<br />
5. Verkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet 21<br />
5.1 Ausgangsdaten 21<br />
5.2 Immissionsberechnung Verkehrslärm 24<br />
6. Gesamtlärm, maßgeblicher Außenlärmpegel 25<br />
7. Zusammenfassende Beurteilung 30<br />
Seite
1. Aufgabenstellung<br />
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> hat am Südwestrand der Gemarkung <strong>Frankenthal</strong>-<br />
Eppstein, ein Gebiet für industrielle Nutzung entwickelt und den Bebau-<br />
ungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ aufgestellt. Im Zuge der beabsichtigten<br />
Ansiedlung eines Logistikzentrums sollen die schalltechnischen Festset-<br />
zungen des Bebauungsplanes an die geltenden Normen angepasst werden.<br />
In dem auszuarbeitenden schalltechnischen Untersuchungsbericht sind für<br />
das Plangebiet Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 [7] zu de-<br />
finieren. Die L E K innerhalb des Plangebietes sind so festzusetzen, dass an<br />
den nächstgelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft mit schutzbedürf-<br />
tigen Räumen nach DIN 4109 Nummer 4.1 [9] die dort geltenden Immissi-<br />
onsrichtwerte der TALärm nicht überschritten werden. Die aus schalltech-<br />
nischer Sicht immissionsrelevante Vorbelastung der bestehenden Gewer-<br />
beflächen im Umfeld des Plangebietes und die im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesene Fläche nördlich der A650 werden bei der Festlegung der<br />
Emissionskontingente berücksichtigt. Auf die Ermittlung und Berücksichti-<br />
gung der Vorbelastung in dem vorhergehenden Untersuchungsbericht<br />
07.1206 vom 10.04.2008 wird hierzu ebenfalls hingewiesen und innerhalb<br />
dieses Berichtes eingegangen.<br />
Die Festlegung von Emissionskontingenten innerhalb des Plangebietes<br />
wird gewählt, da die spätere Nutzung des Plangebietes aus schalltechni-<br />
scher Sicht, d. h., mit den sich aus der Bebauung ergebenden Abschirmun-<br />
gen und Reflexionen, z. Zt. nicht bekannt ist bzw. noch nicht ausreichend<br />
genau definiert werden kann. Um der Entwicklung des Plangebietes ent-<br />
sprechenden Spielraum zu geben, werden nachfolgend allgemeine<br />
Festlegungen getroffen. Die bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen<br />
Räumen in der Nachbarschaft wird mit der Festsetzung von Emissionskon-<br />
tingenten innerhalb des Plangebietes vor unzulässigen Geräuschimmissi-<br />
onen geschützt. Des W eiteren ist eine aus schalltechnischer Sicht geord-<br />
nete Entwicklung des Plangebietes sichergestellt.<br />
Bezüglich des geplanten Logistikzentrums soll ebenfalls eine Aussage zu<br />
den Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm erfolgen.
2. Örtliche Situation<br />
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In dem Übersichtsplan in Anlage 1.1 ist das Plangebiet mit der Umgebung<br />
dargestellt. Die Lage des Plangebietes ist der Anlage 1.2 und der<br />
mögliche Standort des Logistikzentrums ist der Anlage 1.3 zu entnehmen.<br />
Das Plangebiet wird im Süden durch die L527, Oggersheim-Maxdorf und im<br />
Westen durch die A61 begrenzt. Zwischen dem Plangebiet und der A61<br />
liegt noch ein Geländestreifen mit der Pumpstation einer Hochdruckgas-<br />
leitung. Im Norden und Osten folgen landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
Dies gilt auch für die südlich der L527 und westlich der A61 folgenden<br />
Flächen. W eiter im Süden verläuft die A650, Ludwigshafen-Bad Dürkheim<br />
mit der Anschlussstelle Ruchheim.<br />
Die L527 überquert die A61 in west-östlicher Richtung. Danach folgen<br />
westlich der A61 Aussiedlerhöfe (Gärtnereien). W eiter im Osten, östlich<br />
der Kreuzung L527/L524, Dürkheimer Straße liegen die ersten Wohnge-<br />
bäude im Außenbereich (Petershof). Im Süden befinden sich ebenfalls<br />
Aussiedlerhöfe an der Straße In den Villen, die zu Ludwigshafen-Ruchheim<br />
gehören. Im Nordosten liegen die ersten W ohnhäuser als Aussiedlerhöfe<br />
im Bereich Eppstein/ Weingartenstraße.<br />
Das Plangebiet wird über die bestehende Kreisverkehrsanlage L527/ L524,<br />
Maxdorfer Straße erschlossen. Ein Strukturkonzept zu dem Bebauungsplan<br />
„Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“, des Planungsbüros Piske sowie das kann den<br />
Plänen in den Anlagen 1.2 entnommen werden.<br />
Die gewählten Immissionsorte und deren Gebietseinstufung nach BauNVO<br />
werden unter Nummer 3.3 dieses Berichtes aufgeführt.<br />
Der Geländeverlauf innerhalb und außerhalb des Plangebietes kann als<br />
eben bezeichnet werden.
3. Beurteilungsgrundlagen<br />
3.1 Planungsunterlagen<br />
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Den nachfolgenden Untersuchungen liegen folgende Unterlagen zu Grun-<br />
de:<br />
- Lageplan mit der umliegenden, bestehenden Bebauung, Anlage 1.1<br />
- Strukturkonzept des Bebauungsplan, <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> Bebauungsplan<br />
„Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“, Planungsbüro Piske, Oktober 2011, Anlage<br />
1.2.<br />
- Vorplanung Logistikzentrum MGL, Metro Group, 06.<strong>03.2</strong>012, Anlage 1.3.<br />
- Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen,<br />
Anlage 1.4.<br />
- Ortsbesichtigung am 22.<strong>03.2</strong>008 mit fotografischen Aufnahmen der<br />
nächstgelegenen Bebauung.<br />
- Angaben zu den Verkehrsmengen L 527 und L 524, Planungsbüro Piske,<br />
E-Mail vom 05.<strong>03.2</strong>008, neuere Zählungen liegen unserer Kenntnis noch<br />
nicht vor.<br />
- Angaben zu den Verkehrsmengen A61 und A650, Bundesanstalt für<br />
Straßenwesen, www.bast.de 2012.<br />
3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften<br />
Für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen werden<br />
folgende Regelwerke herangezogen:<br />
[1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen, in der Festsetzung<br />
vom 28.09.2002 (BGBL. I, S. 3830), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012<br />
(BGBl. I S. 212)
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[2] DIN 18005 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungs-<br />
verfahren Mai 1987, schalltechnische Orientie-<br />
rungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987<br />
[3] DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und<br />
Hinweise für die Planung,<br />
Juli 2002<br />
[4] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bun-<br />
des-Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA<br />
Lärm), vom 26. August 1998<br />
[5] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien,<br />
Januar 1988<br />
[6] DIN ISO Akustik – Dämpfung des Schalls bei der<br />
9613-2 Ausbreitung im Freien - Teil 2:<br />
Allgemeines Berechnungsverfahren,<br />
Oktober 1999<br />
[7] DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006<br />
[8] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung<br />
der Grundstücke in der Fassung vom 22.01.1990<br />
(BGBL. I, Seite 127), zuletzt geändert am 22.04.1993<br />
(BGBL. I, S. 466)<br />
[9] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und<br />
Nachweise, Ausgabe 1989, baurechtlich eingeführt in<br />
Rheinland-Pfalz mit der Verwaltungsvorschrift vom<br />
10. Januar 1991<br />
[10] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-<br />
schutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S.<br />
1036)
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
3.3 Gebietseinstufung, Immissionsrichtwerte, Planwerte<br />
3.3.1 Immissionsrichtwerte außerhalb des Plangebietes<br />
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Die gewählten Immissionsorte sind den Katasterplänen in den Anlagen<br />
2.1ff und dem digitalisierten Lageplan in der Anlage 3 zu entnehmen. Die<br />
Gebietseinstufung nach BauNVO wurde dem Unterzeichner vom Planungs-<br />
büro Piske mitgeteilt. Damit ist die bestehende Bebauung mit schutzbe-<br />
dürftigen Räumen in der Nachbarschaft des Plangebietes wie folgt einzu-<br />
stufen:<br />
Immissionsort 1 (IO 1)<br />
Aussiedlerhöfe (Gärtnerei), Im Steinböhl 14, Maxdorf<br />
Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />
- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />
Immissionsorte 2 bis 4 (IO 2 bis 4)<br />
nachts = 45 dB(A)<br />
Aussiedlerhöfe In den Villen, Ruchheim, Außenbereich<br />
Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />
- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />
Immissionsort 5 (IO 5)<br />
nachts = 45 dB(A)<br />
Wohnhaus Dürkheimer Straße Kreuzung L 527, Außenbereich, Zum Peters-<br />
hof, Eppstein<br />
Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />
- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />
nachts = 45 dB(A)
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Immissionsort 6 (IO 6)<br />
Südliche Bebauung von Eppstein, Dürkheimer Straße<br />
Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />
- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 dB(A)<br />
Immissionsort 7 (IO 7)<br />
nachts = 40 dB(A)<br />
Aussiedlerhof, Weingartenstraße 99 und 101, Eppstein<br />
Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />
- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />
Immissionsort 8 (IO 8)<br />
nachts = 45 dB(A)<br />
Nördliche Bebauung von Ruchheim, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />
Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />
- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 dB(A)<br />
nachts = 40 dB(A)<br />
Seite 8 v. 32<br />
23.08.2012<br />
An den Immissionsorten IO 5 bis IO 7 ist keine Vorbelastung durch be-<br />
nachbarte Gewerbebetriebe zu berücksichtigen. Daher können an diesen<br />
Immissionsorten die dort geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm<br />
durch die Geräusche des zu beurteilenden Plangebietes alleine ausge-<br />
schöpft werden.<br />
Auf die Immissionsorte IO 1 bis IO 4 und IO 8 wirken Geräusche der be-<br />
nachbarten, landwirtschaftlichen und/oder gewerblichen Betriebe ein. Hier<br />
muss, in Anlehnung an Nr. 3.2.1 der TALärm, die Vorbelastung bei der<br />
Festsetzung der Emissionskontingente berücksichtigt werden. Danach gilt<br />
(Zitat):
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Seite 9 v. 32<br />
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„Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer<br />
Überscheitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus<br />
Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage<br />
verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als<br />
nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von<br />
der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissions-<br />
richtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unter-<br />
schreitet“.<br />
Dies bedeutet, dass an den Immissionsorten IO 1 bis IO 4 und IO 8 folgen-<br />
de, um 6 dB(A) reduzierte, Immissionsrichtwerte der Beurteilung zugrunde<br />
zu legen sind:<br />
Immissionsort 1 (IO 1)<br />
Aussiedlerhöfe (Gärtnerei), Im Steinböhl 14, Maxdorf<br />
Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />
- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />
red. Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 54 dB(A)<br />
Immissionsorte 2 bis 4 (IO 2 bis 4)<br />
nachts = 39 dB(A)<br />
Aussiedlerhöfe In den Villen, Ruchheim, Außenbereich<br />
Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />
- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />
red. Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 54 dB(A)<br />
Immissionsort 8 (IO 8)<br />
nachts = 39 dB(A)<br />
Nördliche Bebauung von Ruchheim, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />
Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />
- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 49 dB(A)<br />
nachts = 34 dB(A)
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 10 v. 32<br />
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Diese Reduzierung um 6 dB(A) liegt nach Auffassung des Unterzeichners<br />
deutlich auf der sicheren Seite.<br />
Diese geltenden, reduzierten Immissionsrichtwerte sollen, unter Ausschöp-<br />
fung aller technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen aktiven Schall-<br />
schutzmaßnahmen, von den auf die Immissionsorte einwirkenden gewerb-<br />
lichen Geräuschen nicht überschritten werden.<br />
Sie kommen in den der Bauleitplanung nachfolgenden Objektgenehmi-<br />
gungsverfahren zur Anwendung, so dass eine Planung nur vollziehbar<br />
bleibt, soweit sie im Vorgriff bereits diese Richtwerte angemessen berück-<br />
sichtigt. Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die geltenden Im-<br />
missionsrichtwerte der TALärm am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in<br />
der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten, was in der späteren<br />
Objektplanung nachgewiesen werden muss.<br />
3.3.2 Planwerte außerhalb des Plangebietes<br />
Bei der Festsetzung der Emissionskontingente innerhalb des Plangebietes<br />
muss die Vorbelastung durch die bestehende gewerbliche Nutzung u be-<br />
rücksichtigt werden. Die geltenden Immissionsrichtwerte müssen um die<br />
vorhandene gewerbliche, immissionswirksame, schalltechnische Vorbelas-<br />
tung reduziert werden.<br />
Es wird auf der sicheren Seite liegend angenommen, dass die bestehende,<br />
gewerbliche Nutzung die geltenden Immissionsrichtwerte an den Immissi-<br />
onsorten IO 1 bis IO 4 und IO 8 ausnutzt. Dies ist konform mit der Nummer<br />
2.4 der TALärm und den Auslegungshinweisen zur TALärm vom 26.08.1998<br />
für Baden-W ürttemberg. Hiernach ist auch bei einer tatsächlichen Über-<br />
schreitung des geltenden Immissionsrichtwertes durch die Vorbelastung<br />
nur der maximal der geltende Immissionsrichtwert zur Berücksichtigung<br />
der Vorbelastung zu Grunde zu legen. Da die in diesem Bericht berück-<br />
sichtigte Vorbelastung TALärm-konform gewählt wurde und dem maximal<br />
anzunehmenden W ert entspricht liegen die Prognoseergebnisse auf der<br />
sicheren Seite.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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Des Weiteren soll die Entwicklung des im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />
Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650, west-<br />
lich der L524, südlich der L527 und östlich der A61 nicht behindert<br />
werden. Da an den Immissionsorten<br />
- IO 1, Im Steinböhl 14,<br />
- IO 2, In den Villen 1,<br />
- IO 3, In den Villen 2,<br />
- IO 4, In den Villen 3, und<br />
- IO 8, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />
Bei der Festlegung der Emissionskontingente die Vorbelastung mit einer<br />
pauschalen Reduzierung des geltenden Immissionsrichtwertes um 6 dB<br />
nach Nummer 3.2.1 der TALärm berücksichtigt wird, sind an diesen Immis-<br />
sionsorten auch die möglichen schalltechnischen Immissionen des im FNP<br />
der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der<br />
A650 berücksichtigt.<br />
Die Entwicklung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Ge-<br />
werbegebietes nördlich der A650 wird in Bezug auf die obigen Immissions-<br />
orte nicht eingeschränkt.<br />
Die mögliche Geräuschabstrahlung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen<br />
ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650 soll nach TALärm im<br />
ungünstigsten Fall ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorbelastung<br />
am IO 2, In den Villen 1, den geltenden Immissionsrichtwert für ein<br />
Dorfgebiet nicht überschreiten. W ürde an diesem Immissionsort IO 2, In<br />
den Villen 1, der geltende Immissionsrichtwert von<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />
nachts = 45 dB(A)<br />
gerade nicht überschritten, dann berechnet sich der Beurteilungspegel am<br />
Immissionsort IO 5, Zum Petershof, zu aufgerundet<br />
Beurteilungspegel tags = 53 dB(A)<br />
nachts = 38 dB(A).
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 12 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Damit sind die schalltechnischen Immissionen des im FNP der <strong>Stadt</strong> Lud-<br />
wigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650 am Immissi-<br />
onsort IO 5, Zum Petershof, im Sinne der TALärm aus schalltechnischer<br />
Sicht nicht Immissionsrelevant. Diese Beurteilung trifft auch auf die<br />
Immissionsorte<br />
- IO 6, Dürkheimer Straße 144, und<br />
- IO 7, Weingarten 99-101 zu.<br />
Die Planwerte an den gewählten Immissionsorten sind mit Verweis auf<br />
Nummer 3.3.1 dieses Berichtes und der obigen Ausführungen hier noch-<br />
mals aufgeführt.<br />
Immissionsort 1 (IO 1)<br />
Aussiedlerhöfe (Gärtnerei), Im Steinböhl 14, Maxdorf<br />
Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />
- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />
Immissionsorte 2 bis 4 (IO 2 bis 4)<br />
Planwert (LPl) tags = 54 dB(A)<br />
nachts = 39 dB(A)<br />
Aussiedlerhöfe In den Villen 1 bis 3, Ruchheim, Außenbereich<br />
Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />
- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />
Immissionsort 5 (IO 5)<br />
Planwert (LPl) tags = 54 dB(A)<br />
nachts = 39 dB(A)<br />
Wohnhaus Dürkheimer Straße Kreuzung L 527, Außenbereich, Zum<br />
Petershof, Eppstein<br />
Gebietseinstufung Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO<br />
- Mischgebiet (MI), § 6 BauNVO<br />
Planwert (LPl) tags = 60 dB(A)<br />
nachts = 45 dB(A)
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Immissionsort 6 (IO 6)<br />
Südliche Bebauung von Eppstein, Dürkheimer Straße<br />
Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />
- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />
Immissionsort 7 (IO 7)<br />
Planwert (LPl) tags = 55 dB(A)<br />
nachts = 40 dB(A)<br />
Aussiedlerhof, Weingartenstraße 99 und 101, Eppstein<br />
Gebietseinstufung Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO<br />
- Dorfgebiet (MD), § 5 BauNVO<br />
Immissionsort 8 (IO 8)<br />
Planwert (LPl) tags = 60 dB(A)<br />
nachts = 45 dB(A)<br />
Nördliche Bebauung von Ruchheim, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />
Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO<br />
- Allgemeines Wohngebiet (WA), § 4 BauNVO<br />
Planwert (LPl) tags = 49 dB(A)<br />
nachts = 34 dB(A)<br />
Seite 13 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Der Planwert ist im Bezug auf das Plangebiet vergleichbar mit dem Immis-<br />
sionsrichtwert in Bezug auf den gesamten Gewerbelärm. Die mit den im<br />
Bebauungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ festgesetzten Emissionskontin-<br />
genten berechneten Immissionskontingente dürfen die Planwerte nicht<br />
überschreiten.<br />
Bei der Ausführungsplanung der ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe sind<br />
die sich aus der Festsetzung der Emissionskontingente und der Grund-<br />
stücksgröße ergebenden Immissionskontingente an der schutzbedürftigen<br />
Bebauung in der Nachbarschaft einzuhalten und rechnerisch nachzuwei-<br />
sen. Als schallpegelmindernd können bei dieser Ausbreitungsrechnung<br />
nach DIN 9613-2 [6] im Zuge der Objektgenehmigung der Geländeverlauf,<br />
bestehende Gebäude und Schallschirme etc. berücksichtigt werden.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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3.3.3 <strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswerte, innerhalb des Plangebietes<br />
Im Bebauungsplan ist das Plangebiet als Industriegebiet nach §9 BauNVO<br />
[8] eingestuft. In der DIN 18005, Beiblatt 1 [2] werden bei der Gebietsein-<br />
stufung Industriegebiet (GI) keine schalltechnischen Orientierungswerte<br />
(SOW) angegeben.<br />
Anmerkung zur DIN 18005 [2]:<br />
Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch oder der BauNVO sind in<br />
der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die schalltech-<br />
nischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 zuzuordnen.<br />
Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der<br />
Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf ange-<br />
messenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen.<br />
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, be-<br />
stehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientie-<br />
rungswerte oft nicht einhalten. W o im Rahmen der Abwägung mit plau-<br />
sibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll,<br />
weil weitere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch an-<br />
dere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und<br />
Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für<br />
Schlafräume) vorgesehen und planerisch abgesichert werden.<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen<br />
zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung<br />
zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet<br />
werden.<br />
Geräusche, die auf die Verkehrswege zurückzuführen sind, können die<br />
nach Beiblatt 1 der DIN 18005 geltenden SOW überschreiten. Überschrei-<br />
tungen der geltenden SOW durch Verkehrslärm von öffentlichen Straßen<br />
und Schienenwegen erschließen sich i.S.d. Tenors der Rechtssprechung<br />
bis zu den geltenden Immissionsgrenzwerten (IGW) der 16. BImSchV einer<br />
angemessenen Abwägung.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 15 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Eine eventuell erforderliche Schallpegelminderung soll entsprechend der<br />
heranzuziehenden Lärmschutzsystematik des Bundesimmissionsschutzge-<br />
setzes in erster Linie durch aktive Schallschutzmaßnahmen herbeigeführt<br />
werden, da nur diese in der Lage sind, auch den Außenwohnbereich<br />
angemessen zu schützen.<br />
Gemäß 16. BImSchV [5] gelten bei der Gebietseinstufung GE folgende<br />
Immissionsgrenzwerte (IGW).<br />
- Gewerbegebiet (GE), § 8 BauNVO<br />
Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 69 dB(A)<br />
nachts = 59 dB(A)<br />
Für die Gebietseinstufung Industriegebiet (GI) werden keine Immissions-<br />
grenzwerte in der 16. BImSchV genannt. Unabhängig von den Festset-<br />
zungen der DIN 18005 müssen die Betriebsgeräusche aus dem zu<br />
beurteilenden Plangebiet die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen<br />
der TALärm [4] erfüllen. Dabei gelten am Tage folgende Beurteilungs-<br />
zeiten:<br />
- 06.00 bis 22.00 Uhr mit den Ruhezeiten von 06.00 bis 07.00 Uhr und<br />
20.00 bis 22.00 Uhr, im Allgemeinen und im Reinen W ohngebiet.<br />
Entgegen den Festlegungen der DIN 18005, bei der in der Nachtzeit eine<br />
Beurteilungszeit von 8 Stunden (22.00 bis 06.00 Uhr) gilt, muss nach<br />
TALärm in der Nacht die für die Lärmimmissionen ungünstigste Stunde<br />
betrachtet werden.<br />
- Industriegebiet (GI), § 9 BauNVO<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 70 dB(A)<br />
nachts = 70 dB(A)<br />
Diese Immissionsrichtwerte sollen, unter Ausschöpfung aller technisch<br />
möglichen und wirtschaftlich sinnvollen aktiven Schallschutzmaßnahmen,<br />
eingehalten werden. Sie kommen in den der Bauleitplanung nachfolgenden<br />
Objektgenehmigungsverfahren zur Anwendung, so dass eine Planung nur<br />
vollziehbar bleibt, soweit sie im Vorgriff bereits diese Richtwerte ange
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 16 v. 32<br />
23.08.2012<br />
messen berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes gelten für die ansied-<br />
lungswilligen Betriebe die Anforderungen der TALärm.<br />
4 Geräuschkontingentierung<br />
Das Plangebiet ist in Anlage 1.2 dargestellt und nach § 9 BauNVO als.<br />
Industriegebiet (GI) eingestuft.<br />
Die Lage der Schallquellen der späteren Nutzung ist im Detail noch nicht<br />
bekannt. Sie werden in der Regel erst im Baugenehmigungsverfahren kon-<br />
kretisiert.<br />
Um der Entwicklung des Plangebietes entsprechenden Spielraum zu<br />
geben, werden nachfolgend allgemeine Festlegungen getroffen, die die<br />
umliegende Bebauung vor unzumutbaren schalltechnischen Einwirkungen,<br />
ausgehend von dem Plangebiet „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“, schützen.<br />
Für die Berechnung der Emissionskontingente ist eine ausreichende Zahl<br />
von geeigneten Immissionsorten außerhalb des Plangebietes so zu wäh-<br />
len, dass bei Einhaltung der Planwerte an diesen Immissionsorten auch im<br />
übrigen Einwirkungsbereich der Emissionen des Plangebietes keine Über-<br />
schreitungen von Planwerten zu erwarten sind.<br />
Die gewählten Immissionsorte sind in den Anlagen 2.1ff und der Anlage 3<br />
dargestellt.<br />
Die Emissionskontingente (LEK,i) sind für alle Teilflächen i in ganzen Dezi-<br />
bel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte j der<br />
Planwert (LPl, i) durch die energetische Summe der Immissionskontingente<br />
(LIK i , j) aller Teilflächen i überschritten wird, d. h.,<br />
mit<br />
10 lg<br />
∑<br />
i<br />
0,<br />
1⋅<br />
10<br />
( L − ∆L<br />
) / dB<br />
EK,<br />
i<br />
i,<br />
j<br />
∆Li , j = - 10 lg (Si/(4 πs 2 i , j )) dB<br />
dB ≤ LPl, j
mit<br />
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
S i = Größe der Teilfläche [m²]<br />
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23.08.2012<br />
s i , j = Abstand des Schwerpunktes der Teilfläche zum Immissionsort<br />
[m]<br />
In dem Plangebiet sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Schallemissi-<br />
on die nachfolgend festgesetzten Emissionskontingente (LE K , zulässige, im-<br />
missionswirksame Schallabstrahlung pro Quadratmeter Grundstücks-<br />
fläche), bezogen auf die Grundstücksfläche, nicht überschreiten.<br />
Zulässig sind weiterhin Betriebe, deren Emissionskontingent höher ist,<br />
deren Beurteilungspegel (L r) der Betriebsgeräusche, berechnet nach<br />
TALärm, jedoch das dem Betriebsgrundstück zugeordnete Immissionskon-<br />
tingent (LIK) an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung<br />
von schallpegelmindernden Abschirmungen und Dämpfungen auf dem<br />
Betriebsgrundstück, bzw. dem Schallausbreitungsweg unterschreiten, d.<br />
h., Lr ≤ LIK.<br />
Bei der Anordnung eines Hindernisses zwischen Emissions- und Immissi-<br />
onsort ergeben sich Abschirmmaße, die die entfernungsbedingten<br />
Pegelabnahmen erhöhen. In diesem Fall können die Abschirmmaße zu den<br />
gemäß Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingenten hinzuaddiert<br />
werden.<br />
L IK: Ausgehend von dem Emissionskontingent (LEK) berechnet sich das<br />
zulässige Immissionskontingent L I K an den maßgeblichen Immissions-<br />
orten entsprechend den Vorschriften der „DIN 45691 Geräuschkon-<br />
tingentierung“ [7].<br />
L r: Beurteilungspegel (Lr) der Betriebsgeräusche der Anlage oder des<br />
Betriebes entsprechend den Vorschriften „Technische Anleitung<br />
zum Schutz gegen Lärm (TALärm)“ [4].<br />
Die Einhaltung der Immissionskontingente entbindet nicht von der Pflicht,<br />
weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen entsprechend dem Stand der<br />
Technik und gemäß den Bestimmungen der TALärm auszuführen.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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23.08.2012<br />
Das zulässige, von dem geplanten Betrieb einzuhaltende Immissionskon-<br />
tingent (LIK) berechnet sich an den gewählten Immissionsorten über die<br />
Grundstücksgröße, dem horizontalen Abstand des Teilflächenschwerpunk-<br />
tes zum maßgeblichen Immissionsort und das festgesetzte Emissionskon-<br />
tingent (LEK).<br />
Für schutzwürdige Nutzungen innerhalb der Flächen, für die ein L E K fest-<br />
gesetzt ist, gelten die Anforderungen der TALärm [4].<br />
Die ansiedlungswilligen Bauherren müssen im Rahmen der Baugeneh-<br />
migung auf Verlangen der zuständigen Genehmigungsbehörde per Einzel-<br />
nachweis die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungs-<br />
planes sowie die Einhaltung der Vorschriften sonstiger schalltechnischer<br />
Regelwerke belegen.<br />
Die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente wurden bei<br />
freier Schallausbreitung nach DIN 45691 [7] berechnet. Die Höhe der<br />
Emissionskontingente wird bestimmt durch die geltenden Planwerte an den<br />
gewählten Immissionsorten, siehe Nummer 3.3.2. Diese Planwerte dürfen<br />
von den festgesetzten Emissionskontingenten und den daraus berechneten<br />
Immissionskontingenten aller Teilflächen im Plangebiet nach DIN 45691 [7]<br />
nicht überschritten werden.<br />
Die Teilgebiete innerhalb des Plangebietes, für die ein Emissionskontin-<br />
gent festgelegt wird, sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Emissionskon-<br />
tingente der einzelnen Teilgebiete werden über ein Optimierungsverfahren<br />
so festgelegt, dass bei Einhaltung der Planwerte eine höchstmögliche<br />
Nutzung der Gewerbe- und Industrieflächen innerhalb des Plangebietes<br />
aus schalltechnischer Sicht möglich ist. In der Tabelle 1 sind die einzelnen<br />
Teilgebiet und die Emissionskontingente im Tag- und im Nachtzeitraum<br />
dargestellt. Die Schallausbreitungsberechnung zur Festsetzung der Emis-<br />
sionskontingente wird nach DIN 45691 nur mit Berücksichtigung des<br />
horizontalen Abstandes zwischen Emissionsort und Immissionsort durch<br />
geführt. Die Teilgebiete sind innerhalb der als Industriefläche gekenn-<br />
zeichneten Fläche der Anlage 1.2 festgesetzt.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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Tabelle 1: Darstellung der festgesetzten Emissionskontingente der<br />
einzelnen Teilgebiete innerhalb des Plangebietes<br />
Bezeichnung ID LEK Zeitraum Tag LEK Zeitraum Nacht Fläche<br />
Lw'' Lw Lw'' Lw<br />
[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] (m²)<br />
Teilgebiet 1 FSQ_GE 65 114,4 50 99,4 86596,52<br />
Teilgebiet 2 FSQ_GE 65 113,5 50 98,5 71372,66<br />
Teilgebiet 3 FSQ_GE 66 114,7 51 99,7 73470,34<br />
Teilgebiet 4 FSQ_GE 67 113,1 52 98,1 40811,38<br />
Teilgebiet 5 FSQ_GE 64 109,9 49 94,9 38560,19<br />
Teilgebiet 6 FSQ_GE 65 114,6 50 99,6 90597,98<br />
Teilgebiet 7 FSQ_GE 64 114,3 49 99,3 108026,06<br />
Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass die Teilgebiete 1 bis 7 des Plange-<br />
bietes im Tagzeitraum recht gut als Industriegebiet nutzbar sind. Gewerb-<br />
liche Aktivitäten im Freien sind im Nachtzeitraum nur eingeschränkt mög-<br />
lich oder nur mit Zusatzmaßnahmen (z. B. Abschirmungen) zu realisieren.<br />
Die nach DIN 45691 berechneten Immissionskontingente an den gewählten<br />
Immissionsorten in der Nachbarschaft sind in der Tabelle 2 dargestellt und<br />
werden mit den abgerundeten Planwerten, siehe Nummer 3.3.2 dieses<br />
Berichtes verglichen.<br />
W ie der Tabelle 2 entnommen werden kann, wird der Planwert an dem Im-<br />
missionsort IO 8, Bebauung südlich der Rhein-Haardtbahn-Straße, im Tag-<br />
und Nachtzeitraum um 0,1 dB überschritten. Diese Überschreitung am Im-<br />
missionsort IO 8 ist vernachlässigbar.<br />
Die Differenz 0,1 dB zum Planwert ist subjektiv nicht wahrnehmbar. Die<br />
Emissionskontingente werden in ganzen dB festgesetzt. Um am Immissi-<br />
onsort IO 8, Bebauung südlich der Rhein-Haardtbahn-Straße, eine Redu-<br />
zierung von 0,1 dB zu erreichen müsste innerhalb des Plangebietes das<br />
Emissionskontingent um 1 dB reduziert werden. Diese erforderliche, deut-<br />
lichere Reduzierung des Emissionskontingents innerhalb des Plangebietes<br />
ist auch mit Verweis auf Nummer 6.7 der TALärm im Sinne der gegenseiti-<br />
gen Rücksichtnahme nicht erforderlich.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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Tabelle 2: Darstellung der berechneten Immissionskontingente an<br />
den gewählten Immissionsorten, siehe Anlage 2.1ff und<br />
Anlage 3, infolge der festgesetzten Emissionskontingente<br />
innerhalb des Plangebietes und Vergleich mit den geltenden<br />
Planwerten.<br />
ID Immissionskontingent LI,K Planwert Differenz<br />
Bezeichnung<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />
IO 1, Im Steinböhl 14 IO 51,5 36,5 54 39 -2,5 -2,5<br />
IO 2, In den Villen 1 IO 52,1 37,1 54 39 -1,9 -1,9<br />
IO 3, In den Villen 2 IO 51,3 36,3 54 39 -2,7 -2,7<br />
IO 4, In den Villen 3 IO 49,6 34,6 54 39 -4,4 -4,4<br />
IO 5, Zum Petershof IO 52,2 37,2 60 45 -7,8 -7,8<br />
IO 6, Dürkheimer Str. 144 IO 46,9 31,9 55 40 -8,1 -8,1<br />
IO 7, Weingarten. 99-101 IO 50,2 35,2 60 45 -9,8 -9,8<br />
IO 8, Rhein-Haardtbahn-Str. IO 49,1 34,1 49 34 0,1 0,1<br />
Der Tabelle 2 ist ebenfalls zu entnehmen, dass eine zum Teil nicht uner-<br />
hebliche Unterschreitung des Planwertes durch die berechneten Immis-<br />
sionskontingent vorliegt.<br />
Dies ist bedingt durch die innerhalb des Plangebietes festgesetzten Emis-<br />
sionskontingent unter Berücksichtigung der gewerblichen Vorbelastung<br />
und der unterschiedlichen Entfernung zwischen den Teilgebieten innerhalb<br />
des Plangebietes und den gewählten Immissionsorten sowie deren Ge-<br />
bietseinstufung nach BauNVO. Für die Festsetzung der Emissionskontin-<br />
gente innerhalb des Plangebietes ist der Immissionsort IO 8 im Süden des<br />
Plangebietes an Rhein-Haardtbahn-Straße maßgeblich.<br />
Den festgesetzten Emissionskontingenten kann in Bezug auf die gewähl-<br />
ten Immissionsorte ein Zusatzkontingent nach Tabelle 3 hinzuaddiert<br />
werden. Dieses ist dann ebenfalls im Bebauungsplan festzusetzen.<br />
Mit dieser Festsetzung werden die Nach DIN 45691 berechneten Planwerte<br />
unter Berücksichtigung der geltenden, ggf. reduzierten Immissionsrichtwer-<br />
te der TALärm und schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 an<br />
den gewählten Immissionsorten außerhalb des Plangebietes eingehalten.
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23.08.2012<br />
Tabelle 3: Darstellung der berechneten Zusatzkontingente an den<br />
gewählten Immissionsorten.<br />
ID Immissionskontingent LI,K Bezeichnung<br />
Tag Nacht<br />
[dB(A)] [dB(A)]<br />
IO 1, Im Steinböhl 14 IO 2,0 2,0<br />
IO 2, In den Villen 1 IO 1,0 1,0<br />
IO 3, In den Villen 2 IO 2,0 2,0<br />
IO 4, In den Villen 3 IO 4,0 4,0<br />
IO 5, Zum Petershof IO 7,0 7,0<br />
IO 6, Dürkheimer Str. 144 IO 8,0 8,0<br />
IO 7, Weingarten. 99-101 IO 9,0 9,0<br />
IO 8, Rhein-Haardtbahn-Str. IO 0,0 0,0<br />
Bei der Ausführungsplanung der ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe sind<br />
die sich aus der Festsetzung der Emissionskontingente und der Grund-<br />
stücksgröße ergebenden Immissionskontingente an der schutzbedürftigen<br />
Bebauung in der Nachbarschaft einzuhalten und rechnerisch nachzuwei-<br />
sen. Als schallpegelmindernd können bei dieser Ausbreitungsrechnung<br />
nach DIN 9613-2 [6] im Zuge der Objektgenehmigung der Geländeverlauf,<br />
bestehende Gebäude und Schallschirme etc. berücksichtigt werden.<br />
Für schutzwürdige Nutzungen innerhalb der Flächen, für die ein L E K fest-<br />
gesetzt ist, gelten die Anforderungen der TALärm [4].<br />
5. Verkehrslärmeinwirkung das Plangebiet<br />
5.1 Ausgangsdaten<br />
Die Zählergebnisse des Verkehrsaufkommens auf den umliegenden Stra-<br />
ßen werden im Folgenden aufgeführt. In den DTV-Angaben ist der Schwer-<br />
verkehrsanteil enthalten. Dieser Schwerverkehrsanteil wird bei der Ver-<br />
kehrszählung auf den Autobahnen auch separat erfasst und wird nachfol-<br />
gend ausgewiesen. Bei den Landesstraßen wird der Schwerverkehrsanteil<br />
auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS90 berechnet.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L527 Oggersheim-Maxdorf:<br />
DTV 2 0 0 5 = 11.000 Kfz/24 h<br />
SV = 2182 Kfz/24 h
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h auf der gesamten<br />
Strecke zwischen Gewerbegebiet Ludwigshafen westlich der B 9 und<br />
Maxdorf.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L524 Kreisverkehrsanlage<br />
L527:<br />
DTV 2 0 0 5 = 8.800 Kfz/24 h<br />
SV = 1.746 Kfz/24 h<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Ortsausgang Ruchheim<br />
und Kreisverkehrsanlage L 527/L 524 beträgt 100 km/h.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A61, Zählstelle Maxdorf,<br />
siehe Anlage 5.1:<br />
DTV 2 0 0 9 = 67.343 Kfz/24 h<br />
SV = 12.221 Kfz/24 h<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 61 beträgt in diesem<br />
Bereich 130 km/h.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />
heim Ost, siehe Anlage 5.2:<br />
DTV 2 0 0 9 = 41.751 Kfz/24 h<br />
SV = 1.930 Kfz/24 h<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />
heim West, siehe Anlage 5.3:<br />
DTV 2 0 0 9 = 39.091 Kfz/24 h<br />
SV = 2056 Kfz/24 h<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 650 beträgt westlich der<br />
Anschlussstelle B 9 130 km/h.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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Nach der Shell-Lkw-Studie kann hochgerechnet auf das Jahr 2025 mit ei-<br />
ner Zunahme des Schwerlastverkehrs im Straßengüternahverkehr von 11%<br />
und im Güterfernverkehr von 84% bezogen auf das Jahr 2004 gerechnet<br />
werden, siehe Anlage 6.1.<br />
Bei dem Individualverkehr bestehen zwei Shell-Pkw-Szenarien bis 2030,<br />
siehe Anlage 6.2. Das Szenario „Tradition“ geht von einer Zunahme des<br />
Verkehrsaufkommens von 2% bis 2030 aus. Das Szenario „Impulse“ hin-<br />
gegen berechnet eine Zunahme des Pkw-Verkehrs von 11% im Jahr 2030.<br />
Die Szenarien sind jeweils bezogen auf das Jahr 2002. Auf Basis der<br />
vorliegenden Verkehrsdaten und unter Beachtung der Shell-Studie<br />
berechnen sich die Verkehrsdaten für das Jahr 2025 wie folgt.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L527 Oggersheim-Maxdorf:<br />
DTV 2 0 2 5 = 12.210 Kfz/24 h<br />
SV = 2.422 Kfz/24 h<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h auf der gesamten<br />
Strecke zwischen Gewerbegebiet Ludwigshafen westlich der B 9 und<br />
Maxdorf.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge L524 Kreisverkehrsanlage<br />
L527:<br />
DTV 2 0 2 5 = 9.768 Kfz/24 h<br />
SV = 1.938 Kfz/24 h<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Ortsausgang Ruchheim<br />
und Kreisverkehrsanlage L 527/L 524 beträgt 100 km/h.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A61, Zählstelle Maxdorf:<br />
DTV 2 0 2 5 = 77.609 Kfz/24 h<br />
SV = 22.487 Kfz/24 h
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 24 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 61 beträgt in diesem<br />
Bereich 130 km/h.<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />
heim Ost:<br />
DTV 2 0 2 5 = 46.344 Kfz/24 h<br />
SV = 2.142 Kfz/24 h<br />
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge A650, Zählstelle AS Ruch-<br />
heim West:<br />
DTV 2 0 2 5 = 43.391 Kfz/24 h<br />
SV = 2.282 Kfz/24 h<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 650 beträgt westlich der<br />
Anschlussstelle B 9 130 km/h.<br />
5.2 Immissionsberechnung Verkehrslärm<br />
Die Immissionsberechnung wird mit der Software Cadna/A der Datakustik<br />
GmbH, München durchgeführt. Cadna/A ist ein speziell entwickeltes Com-<br />
puterprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im<br />
Freien.<br />
Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallaus-<br />
breitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden<br />
in das digitalisierte Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt.<br />
Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und<br />
mit Abschirmungen berechnet.<br />
Grundlage für die Immissionsberechnung ist der digitalisierte Lageplan in<br />
Anlage 7. Die Berechnungsparameter sind der Anlage 8 zu entnehmen.<br />
Die Berechnung der Beurteilungspegel durch den Verkehrslärm innerhalb<br />
des Plangebietes wird für den Tag- und den Nachtzeitraum durchgeführt.
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23.08.2012<br />
Die berechneten maximalen Beurteilungspegel innerhalb des Plangebietes<br />
sind in der Anlage 9.1ff für den Tagzeitraum und in der Anlage 9.3ff für<br />
den Nachtzeitraum in unterschiedlichen Höhen über Gelände dargestellt.<br />
Die 65 dB-Isophone (entspricht dem SOW nach DIN 18005 für Gewerbege-<br />
biete im Tagzeitraum) ist im EG mit einem Pegelrahmen als Zahlenwert<br />
dargestellt, siehe Anlage 9.1. Die Lage des Pegelrahmens ist in der<br />
Anlage 9.2, 9.3 und 9.4 identisch, so dass die Veränderung des Pegel-<br />
verlaufs in der Vertikalen und im Vergleich Tag/Nacht deutlich wird.<br />
Der geltende <strong>Schalltechnische</strong> Orientierungswert der DIN 18005, Beiblatt 1<br />
für ein Gewerbegebiet (wie oben erläutert werden für ein Industriegebiet<br />
keine <strong>Schalltechnische</strong>n Orientierungswerte in der DIN 18005, Beiblatt 1<br />
genannt) wird in großen Bereichen des Plangebietes überschritten. Auch<br />
der geltende Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für ein Gewerbegebiet<br />
wird innerhalb des Plangebietes aufgrund des einwirkenden Verkehrslärms<br />
noch in Teilbereichen des Plangebietes überschritten. Auch die 16.<br />
BImSchV nennt keine Immissionsgrenzwerte für ein Industriegebiet.<br />
6. Gesamtlärm, maßgeblicher Außenlärmpegel<br />
Nach der Definition der DIN 4109 sind Schallschutzmaßnahmen gegen Au-<br />
ßenlärm unter Berücksichtigung des Gesamtlärms für schutzbedürftige<br />
Räume festzulegen. Schutzbedürftige Räume sind unter Nummer 4 der DIN<br />
4109 Definiert.<br />
Nach DIN 4109 Nummer 5.5.7 ist der maßgebliche Außenlärmpegel die<br />
energetische Summe aller Geräusche, die auf das geplante Bauvorhaben<br />
einwirken. Im Unterschied zum Gesamtlärm müssen nach DIN 4109 für die<br />
Reflektionen an der eigenen Fassade dem Straßenlärm und dem Schie-<br />
nenlärm 3 dB hinzuaddiert werden. Der maßgebliche Außenlärmpegel ist<br />
daher in der Regel höher als der Gesamtgeräuschpegel. Ist der auf die<br />
Immissionsorte einwirkende Gewerbelärm nicht bekannt, so sind nach DIN<br />
4109 Nummer 5.5.6 die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm zu<br />
berücksichtigen.
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23.08.2012<br />
Diese W erte des maßgeblichen Außenlärmpegels müssen mit den Tabel-<br />
lenwerten der folgenden Tabelle 4 verglichen und die Fassade einem Lärm-<br />
pegelbereich zugeordnet werden.<br />
Tabelle 4: Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />
nach DIN 4109 [6]<br />
Spalte 1 2 3 4 5<br />
Zeile<br />
Lärmpegelbereich<br />
Bettenräume<br />
in<br />
Krankenanstalten„Maßgeb-<br />
und<br />
licher Sanatorien<br />
Außenlärmpegel“<br />
Raumarten<br />
Aufenthaltsr<br />
äume in<br />
Wohnungen<br />
und<br />
ähnliches<br />
Büroräume<br />
und<br />
ähnliches<br />
erf. R'w,res des Außenbauteils<br />
in dB<br />
1 I bis 55 35 30 -<br />
2 II 56 bis 60 35 30 30<br />
3 III 61 bis 65 40 35 30<br />
4 IV 66 bis 70 45 40 35<br />
5 V 71 bis 75 50 45 40<br />
6 VI 76 bis 80 2 ) 50 45<br />
1 ) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der<br />
in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum<br />
Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />
2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Festzulegen.<br />
Mit dieser Tabelle 4 kann aufgrund des an einer Fassade prognostizierten<br />
maßgeblichen Außenlärmpegels ein der Nutzung des Raumes angepasstes,<br />
erforderliches, resultierendes Schalldämm-Maß zugeordnet werden. Dieser<br />
Wert muss dann von der Fassadenkonstruktion, d.h., Außenmauerwerk<br />
und/oder Dach einschließlich Fenster, als Mittelwert erbracht werden.<br />
Über die Flächenanteile von Außenwand und/oder Dach und Fenster sowie<br />
der bekannten Schalldämm-Maße von W and und/ oder Dach, eines Raumes<br />
lässt sich dann das erforderliche, bewertete Schalldämm-Maß der Fenster<br />
raumweise berechnen. Bei der Berechnung sind auch die Schalldämm-<br />
Maße eventuell vorhandener Rollladenkästen oder Lüftungsöffnungen zu<br />
beachten.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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23.08.2012<br />
Der geltende Immissionsrichtwert für ein Industriegebiet beträgt nach<br />
TALärm im Tag- und Nachtzeitraum IRW = 70 dB(A). Zuzüglich des Ver-<br />
kehrslärms liegt das Plangebiet im<br />
- westliche Bereich (blau eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich<br />
VI,<br />
- übrige Bereich (violett eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich V.<br />
Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 Tabelle 8.<br />
Von dieser pauschalen Festsetzung des Lärmpegelbereiches 5 bzw. 6<br />
kann abgewichen werden, wenn im Zuge des Bauantrages in einem Ein-<br />
zelnachweis dargelegt wird, dass der maßgebliche Außenlärmpegel infol-<br />
ge Abschirmungen und Gebäudeorientierung bzw. deutlich geringeren<br />
gewerblichen Geräuscheinwirkungen niedriger ist.<br />
Werden nur die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet betrachtet,<br />
so liegt der<br />
- westliche Bereich des Plangebietes (violett eingefärbt in Anlage 11) im<br />
Lärmpegelbereich V,<br />
- im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rotbraun eingefärbt<br />
in Anlage 11) im Lärmpegelbereich IV<br />
- wiederum im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rot einge-<br />
färbt in Anlage 11) im Lärmpegelbereich III<br />
- östliche Bereich des Plangebietes (gelb eingefärbt in Anlage 11) im<br />
Lärmpegelbereich II,<br />
nach DIN 4109. Zur Festlegung der Lärmpegelbereiche ohne Beachtung<br />
des Gewerbelärms muss nach DIN 4109 dem Beurteilungspegel des<br />
Verkehrslärms 3 dB hinzuaddiert werden.<br />
In der DIN 4109, Nummer 5.4, wird darauf hingewiesen, dass das Schall-<br />
dämm-Maß von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, wenn die Türen und<br />
Fenster bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben.
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
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Nach VDI 2719, Nummer 10.2 besitzen Fenster in Kippstellung ein Schall-<br />
dämm-Maß von etwa 15 dB. Nach Tabelle 6 der VDI 2719 sollen in Schlaf-<br />
räumen in der lautesten Stunde im Nachtzeitraum im Mischgebiet Mitte-<br />
lungspegel von 35 dB(A) nicht überschritten werden. In einem Hinweis der<br />
VDI 2719 wird für Verkehrsgeräusche ein Mittelungspegel genannt, der in<br />
der lautesten Nachtstunde 5 dB unter dem Mittelungspegel für den Tag-<br />
zeitraum liegt.<br />
Ab einen mittleren Beurteilungspegel von 45 dB(A) bis 50 dB(A) an der<br />
Fassade wird eine schallgedämpfte Lüftung für Schlafräumen empfohlen,<br />
solange der hygienisch notwendige Luftwechsel nicht über andere Räume<br />
der W ohnung, die sich schallpegelmindernd in den Schallausbreitungsweg<br />
einfügen, sichergestellt werden kann. Dies Gilt nach VDI 2719 auch für<br />
Wohn- und Büroräume. Die ggf. erforderlichen Schallschutzmaßnahmen<br />
sind bei der Erstellung des Lüftungskonzeptes im Rahmen der W erkplanung<br />
zu beachten.<br />
Anmerkung:<br />
Die nach DIN 4109 berechneten, erforderlichen Schalldämm-Maße der<br />
Fenster, gelten für ein bestimmtes Geräuschspektrum, vergleichbar mit<br />
„rosa Rauschen“ oder mittel- bis hochfrequenten Geräuschen.<br />
Der Straßenverkehrslärm in Städten und Gemeinden hat jedoch den<br />
pegelbestimmenden Geräuschanteil im tieffrequenten Bereich. Hier ist das<br />
Schalldämm-Maß der Verglasung bzw. der Fenster wesentlich geringer, als<br />
dies das bewertete Schalldämm-Maß zeigt. Die Verwendung des<br />
Korrekturwertes C t r ist in der baurechtlich eingeführten DIN 4109 nicht<br />
festgelegt. Die Berücksichtigung des Korrekturwertes wird dennoch<br />
empfohlen. Zur Anpassung von Schallschutzmaßnahmen an bestimmte<br />
Standard-Lärmquellen, die ein spezielles Schallspektrum besitzen, sind die<br />
Spektrum-Anpassungswerte C und C t r eingeführt worden. Die bewerteten<br />
Schalldämm-Maße werden mit dem Spektrum-Anpassungswert korrigiert.
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Der Anpassungswert C (Spektrum 1) berücksichtigt folgende Lärmquellen:<br />
• Wohnaktivitäten<br />
• Kinderspielen<br />
• Schienenverkehr mit mittlerer und hoher Geschwindigkeit<br />
• Autobahnverkehr > 80 km/h<br />
• Düsenflugzeuge in kleinem Abstand<br />
Dieser Korrekturwert beträgt bei üblichen Glaskonstruktionen etwa -1 ≥ C<br />
≥ -3 dB. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Fenster sollte daher so<br />
festgelegt werden, dass inkl. Korrekturwert C die oben berechneten, erfor-<br />
derlichen Schalldämm-Maße der Fenster erreicht werden.<br />
Der Anpassungswert Ctr (Spektrum 2) berücksichtigt folgende Lärmquellen:<br />
• Städtischer Straßenverkehr<br />
• Schienenverkehr mit geringer Geschwindigkeit<br />
• Propellerflugzeuge<br />
• Düsenflugzeuge mit großem Abstand<br />
• Diskomusik<br />
Schallquellen, die überwiegend tief- und mittelfrequente Geräusche ab-<br />
strahlen.<br />
Dieser Sachverhalt wird durch einen Korrekturwert (C t r = Traffic) berück-<br />
sichtigt, der auch im Prüfzeugnis der Verglasung oder Fenster ausge-<br />
wiesen wird.<br />
Dieser Korrekturwert beträgt bei üblichen Glaskonstruktionen etwa -3 ≥ C t r<br />
≥ -7 dB. Das erforderliche Schalldämm-Maß der Fenster sollte daher so<br />
festgelegt werden, dass inkl. Korrekturwert C t r die oben berechneten, er-<br />
forderlichen Schalldämm-Maße der Fenster erreicht werden.
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Der im Prüfzeugnis ausgewiesene W ert muss daher, entsprechend der Kor-<br />
rekturzeit Ct r, 3 bis 7 dB höher sein, als nach DIN 4109 berechnet.<br />
7 Zusammenfassende Beurteilung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> hat am Südwestrand der Gemarkung <strong>Frankenthal</strong>-<br />
Eppstein, ein Gebiet für industrielle Nutzung entwickelt und den Bebau-<br />
ungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ aufgestellt. Im Zuge der beabsichtigten<br />
Ansiedlung eines Logistikzentrums sollen die schalltechnischen Festset-<br />
zungen des Bebauungsplanes an die geltenden Normen angepasst werden.<br />
In dem auszuarbeitenden schalltechnischen Untersuchungsbericht sind für<br />
das Plangebiet Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 [7] zu de-<br />
finieren. Die L E K innerhalb des Plangebietes sind so festzusetzen, dass an<br />
den nächstgelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft mit schutzbedürf-<br />
tigen Räumen nach DIN 4109 Nummer 4.1 [9] die dort geltenden Immissi-<br />
onsrichtwerte der TALärm nicht überschritten werden. Die aus schalltech-<br />
nischer Sicht immissionsrelevante Vorbelastung der bestehenden Gewer-<br />
beflächen im Umfeld des Plangebietes und die im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesene Fläche nördlich der A650 werden bei der Festlegung der<br />
Emissionskontingente berücksichtigt. Auf die Ermittlung und Berücksichti-<br />
gung der Vorbelastung in dem vorhergehenden Untersuchungsbericht<br />
07.1206 vom 10.04.2008 wird hierzu ebenfalls hingewiesen und innerhalb<br />
dieses Berichtes eingegangen.<br />
Die Festlegung von Emissionskontingenten innerhalb des Plangebietes<br />
wird gewählt, da die spätere Nutzung des Plangebietes aus schalltechni-<br />
scher Sicht, d. h., mit den sich aus der Bebauung ergebenden Abschirmun-<br />
gen und Reflexionen, z. Zt. nicht bekannt ist bzw. noch nicht ausreichend<br />
genau definiert werden kann. Um der Entwicklung des Plangebietes ent-<br />
sprechenden Spielraum zu geben, werden nachfolgend allgemeine<br />
Festlegungen getroffen. Die bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen<br />
Räumen in der Nachbarschaft wird mit der Festsetzung von Emissionskon-<br />
tingenten innerhalb des Plangebietes vor unzulässigen Geräuschimmissi-<br />
onen geschützt.
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Des W eiteren ist eine aus schalltechnischer Sicht geordnete Entwicklung<br />
des Plangebietes sichergestellt.<br />
Die aufgrund der maximal möglichen vorhandenen Vorbelastung reduzier-<br />
ten Immissionsrichtwerte werden nach DIN 45691 Planwerte genannt.<br />
Diese Planwerte werden unter Beachtung der Erläuterungen unter Nummer<br />
4 dieses Berichtes aufgrund der festgesetzten Emissionskontingente inner-<br />
halb des Plangebietes nicht unzulässig überschritten.<br />
Die in diesem Untersuchungsbericht festgesetzten Emissionskontingente<br />
stellen einen möglichen Kompromiss der unterschiedlichen Interessen der<br />
Anwohner und der Gewerbetreibenden unter Beachtung der TALärm dar.<br />
Mit den getroffenen Annahmen und den festgesetzten Emissionskontin-<br />
genten werden an allen gewählten Immissionsorten die geltenden Immissi-<br />
onsrichtwerte der TALärm bei Betrachtung der Gesamtbelastung, Vorbelas-<br />
tung zuzüglich Immissionen des Plangebietes, nicht überschritten.<br />
Bezüglich des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf der L524 sowie der<br />
L527 und dem dadurch höheren Schallemissionen ist folgendes festzu-<br />
stellen. Dem Unterzeichner liegen keine verlässlichen Angaben vor, wie-<br />
viel zusätzlicher Verkehr durch das Plangebiet erzeugt wird.<br />
Unter Beachtung der Verkehrszahlen auf der L524 sowie der L527 ist<br />
jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der Ansiedlung des Industrie-<br />
gebietes keine Verdopplung des Verkehrsaufkommens erzeugt wird. Daher<br />
wird der Verkehrslärm auf der L524 sowie der L527 nicht um 3 dB erhöht.
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Unter Beachtung der TALärm Nummer 7.4 sind daher keine organisatori-<br />
schen Maßnahmen zur Reduzierung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens<br />
erforderlich.<br />
Bad Dürkheim, den 23. August 2012<br />
Ingenieurbüro für Bauphysik<br />
Dipl.-Ing. Ch. Malo<br />
Dieser Bericht besteht aus 32 Seiten<br />
und 11 Anlagen
UNTERSUCHUNGSBERICHT 12.0319<br />
Allgemeine Berechnungsparameter:<br />
Land Deutschland (TA-Lärm)<br />
Straße streng nach RLS 90 an<br />
Schiene streng nach Schall 03 an<br />
max. Fehler (dB) 0,0<br />
max. Suchradius (m) 2500,0<br />
Mindestabstand Quelle - Immis.-Ort 0,5<br />
Aufteilung:<br />
Rasterfaktor 0,5<br />
max. <strong>Abschnitt</strong>slänge 1000,0<br />
min. <strong>Abschnitt</strong>slänge 1,0<br />
min. <strong>Abschnitt</strong>slänge (%) 0,0<br />
proj. Linienquelle an<br />
proj. Flächenquelle an<br />
Bezugszeit:<br />
Bezugszeit Tag (min) 960<br />
Bezugszeit Nacht (min) 60<br />
Zuschlag Tag (dB) 0,0<br />
Zuschlag Ruhezeit (dB) 6,0<br />
Zuschlag Nacht (dB) 0,0<br />
DGM:<br />
Standardhöhe (m) 0,0<br />
Suchradius für Höhenlinien (m) -<br />
Geländemodell Triangulation<br />
Reflektion:<br />
max. Reflektionsordnung 1<br />
Suchradius für Reflektoren um Quelle (m) 2500,0<br />
Suchradius für Reflektoren um Immis.-Ort (m) 2500,0<br />
max. Abstand Quelle – Immis.-Ort (m) 2500,0<br />
Mindestabstand Immis.-Ort – Reflektor (m) 1,0<br />
Mindestabstand Quelle - Reflektor 0,5<br />
Industrie (ISO 9613)<br />
Seitenbeugung Mehrere Objekte<br />
Hin. in FQ schirmen nicht ab an<br />
Abschirmung:<br />
Mit Bodendämpfung über Schirm Dz. Mit Begrenzung<br />
Schirmberechnungskoef. C1 3,0<br />
Schirmberechnungskoef. C2 20,0<br />
Schirmberechnungskoef. C3 0,0<br />
Temperatur (°C) 10,0<br />
rel. Luftfeuchte (%) 70,0<br />
Windgeschwindigkeit (m/s) 3,0<br />
Mitwindwetterlage an<br />
Anlage 8<br />
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