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Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gifhorn

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gifhorn</strong> zum Haushalt 2008<br />

Gemäß § 82 Abs. 6 NGO ist ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> aufzustellen, wenn <strong>der</strong> Haushaltsausgleich<br />

nicht erreicht werden kann.<br />

Das <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> hat das Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft<br />

auch künftig die dauerhafte Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Gifhorn</strong> zu erreichen. Es ist<br />

jährlich bis zu dem Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs fortzuschreiben. Zudem ist <strong>der</strong> Zeitraum,<br />

innerhalb dessen <strong>der</strong> Haushaltsausgleich erfolgen soll, festzulegen.<br />

Da bisher ein Ausgleich immer innerhalb <strong>der</strong> „normalen Haushaltsplanungen“ erreicht werden<br />

konnte, war die Erstellung eines Haushaltssicherungsberichtes nicht notwendig. Diese<br />

Situation stellt sich im Haushaltsjahr 2008 erstmalig durch den massiven Einbruch in <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

an<strong>der</strong>s dar. Für das Haushaltsjahr 2008 müssten daher die entsprechenden Maßnahmen,<br />

die zukünftig <strong>der</strong> Haushaltssicherung dienen einzeln dargestellt werden.<br />

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die sparsame Haushaltsführung <strong>der</strong> letzten Jahre<br />

dazu führte, dass sich keine strukturellen Fehlbeträge in den einzelnen Haushalten ergeben<br />

haben. Hierzu seien folgende Maßnahmen benannt:<br />

Personalkosten<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gifhorn</strong> hat bereits vor 10 Jahren mit einem Personalabbau begonnen und dadurch<br />

sozialverträglich bereits ca. 20% <strong>der</strong> Stellen abbauen können. Dabei handelt es sich um bereinigte<br />

Zahlen, dieser Wert steht nicht mit <strong>der</strong> Gründung des ASG o<strong>der</strong> Auflösung des Sozialamtes<br />

in Verbindung.<br />

Beachtenswert sind dabei die tatsächlichen gezahlten Personalkosten. Diese sind seit etwa<br />

1994 nahezu unverän<strong>der</strong>t.<br />

Damit wurden seit mehr als 10 Jahren alle tariflichen Verän<strong>der</strong>ungen, die gestiegenen Lohnnebenkosten<br />

wie die Sozialversicherungsbeiträge einschließlich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>umlagen zur VBL<br />

durch kontinuierliche Personaleinsparungen kompensiert.<br />

In 2007 werden die Personalkosten voraussichtlich weniger als 11 Mio. € betragen. Verglichen<br />

mit den bereinigten Personalkosten 1995 in Höhe von rd. 12 Mio. €, (das damalige Sozialamt<br />

hat in 2005 ca. 900.000 € Personalkosten verursacht) bleiben die absoluten Zahlen in<br />

2007 hinter dem Ansatz von 1995 zurück!<br />

Vor diesem Hintergrund wird im Personalbereich kein konkretes weiteres Einsparpotential<br />

gesehen, gleichwohl bleibt das Bestreben bestehen, eine strenge Personalwirtschaft zu betreiben<br />

und jede freie o<strong>der</strong> frei gewordene Stelle vor einer Nachbesetzung auf den Prüfstand zu<br />

stellen.<br />

EDV-Einsatz<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gifhorn</strong> verfolgt schon seit mehreren Jahren den konsequenten Einsatz von EDV-<br />

Software, um Arbeitsabläufe noch effizienter gestalten zu können:<br />

Einführung <strong>der</strong> elektronischen Akte im Steuerbereich/Kasse<br />

Der gesamte Steuerbereich arbeitet papierlos. Hier hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Gifhorn</strong> nie<strong>der</strong>sachsenweit<br />

eine Vorreiterrolle übernommen. Durch den konsequente Einsatz dieser Software konnten<br />

Arbeitsabläufe optimiert und dadurch eine schnelle, zeitnahe und bürgerfreundliche Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> einzelnen Fälle erreicht werden, so dass sich die Anzahl <strong>der</strong> Rückfragen stetig abnimmt.<br />

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