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Amtliches Bekanntmachungsblatt des - Amt Stralendorf

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Bekanntmachung<br />

Planfeststellung für den Neubau der Ortsumfahrung Pampow im Zuge der B 321<br />

von Bau-km 0+323.000 bis Bau-km 3+697.405 im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong> (Gemeinde Pampow)<br />

und in der Stadt Schwerin<br />

hier: Anhörungsverfahren<br />

Das Straßenbauamt Schwerin hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens<br />

beantragt.<br />

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 6. Januar 2003 bis zum<br />

5. Februar 2003 im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstraße 30 in 19073 <strong>Stralendorf</strong> zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:<br />

Montag 8.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />

Dienstag 13.30 Uhr – 19.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.30 Uhr – 14.00 Uhr<br />

Donnerstag 8.30 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr<br />

Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.<br />

Die Umweltverträglichkeitsstudie kann ebenfalls vom 6. Januar 2003 bis zum 5. Februar 2003<br />

zu v. g. Zeiten im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong> eingesehen werden.<br />

1. Jeder, <strong>des</strong>sen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei<br />

Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 19. Februar 2003 beim <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>,<br />

Dorfstraße 30 in 19073 <strong>Stralendorf</strong> oder beim Lan<strong>des</strong>amt für Straßenbau und Verkehr<br />

M-V, Erich-Schlesinger Straße 35, 18059 Rostock Einwendungen gegen den Plan<br />

schriftlich oder zur Niederschrift erheben.<br />

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung<br />

erkennen lassen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17 Abs. 4 Bun<strong>des</strong>fernstraßengesetz).<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder<br />

in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),<br />

ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen,<br />

Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen.<br />

Der Vertreter hat durch Unterzeichnen sein Einverständnis zu bekunden. Andernfalls können<br />

diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.<br />

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich<br />

bekannt gemacht wird.<br />

Diejenigen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen<br />

der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.<br />

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche<br />

Bekanntmachung ersetzt werden.<br />

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch<br />

eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu<br />

geben ist.<br />

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt<br />

werden.<br />

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluß <strong>des</strong> Erörterungstermins beendet.<br />

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am<br />

Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.<br />

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu<br />

entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren<br />

behandelt.<br />

5. Über die Einwendungen wird nach Abschluß <strong>des</strong> Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde<br />

entschieden.<br />

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluß) an die Einwender kann durch<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder<br />

Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

6. Die Nrn. 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen<br />

<strong>des</strong> Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

entsprechend.<br />

7. Vom Beginn der Auslegung <strong>des</strong> Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bun<strong>des</strong>fernstraßengesetz<br />

und die Veränderungssperre nach § 9a Bun<strong>des</strong>fernstraßengesetz in Kraft.<br />

Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht<br />

an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 Bun<strong>des</strong>fernstraßengesetz).<br />

<strong>Stralendorf</strong>, 18.12.2002 (Siegel) Vollmerich<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Anzeige<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Hotel und Freun<strong>des</strong>kreis<br />

Ossenkopp laden ein<br />

• 01.01.03 – Katerfrühstück<br />

10 bis 14 Uhr im Restaurant, p. P. 7,00 e<br />

• 02./03.01.03 – Wegen Inventur geschlossen<br />

• 05.01.03 – 16 Uhr im Ossenstall<br />

Eröffnung der Fotoausstellung „Menschen im Lehm“<br />

(bis 02.02.03) mit Arbeiten von Eva Senf, Wittenburg<br />

Neue Öffnungszeiten:<br />

Mo-Fr 17-23 Uhr • Sa 12-23 Uhr • So 12-20 Uhr<br />

Dorfstraße 1A • 19073 Dümmer • Tel./Fax (0 38 69) 38 40<br />

Internet: www.hotel-ossenkopp.de<br />

Gemeinde Wittenförden<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachung<br />

Inkrafttreten der Satzung 5. Änderung <strong>des</strong> B-Planes Nr. 4 „Woltersmoor“ der Gemeinde Wittenförden.<br />

Am 01.07.2002 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden die 5.<br />

Änderung <strong>des</strong> B-Planes Nr. 4 als Satzung beschlossen und die Begründung bewilligt. Mit<br />

Schreiben <strong>des</strong> Landkreises vom 07.11.2002 (AZ 118/07/02) wurde die Genehmigung durch<br />

Fristablauf erklärt. Die Satzung tritt am 19.12.2002 in Kraft. Das betroffene Gebiet ist dem<br />

Lageplan zu entnehmen.<br />

Die genehmigte Satzung und die Begründung liegt zu jedermann Einsicht im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong><br />

Bauamt, Dorfstraße 30, 19073 <strong>Stralendorf</strong> zu den Öffnungszeiten aus.<br />

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von<br />

Mängeln in der Abwägung: „Unbeachtlich werden 1. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz<br />

1 Nr. 1 und 2 BauGB in der Fassung vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081) bezeichneten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in den Fällen der<br />

Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nr. 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, ist dazulegen“ (§ 215 BauGB).<br />

Auf die Vorschriften <strong>des</strong> § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung<br />

durch diesen B-Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

Soweit beim Erlaß dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,<br />

können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />

nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht<br />

für die Verletzung von Anzeige,- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Wittenförden, den 03.12.2002 Siegel gez. Bosselmann<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge<br />

nach § 32 Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern<br />

für die Bürgermeisterwahl am 12. Januar 2003<br />

in der Gemeinde <strong>Stralendorf</strong><br />

Richter Helmut<br />

geb. 1954 in Leipzig<br />

Diplomingenieur<br />

Dorfstraße 25 in 19073 <strong>Stralendorf</strong> Einzelbewerber<br />

BRD Wahlbereich <strong>Stralendorf</strong><br />

Wöhlke Christian<br />

geb. 1958 in Schwerin<br />

Rechtsanwalt<br />

Obere Bergstraße 12 in 19073 <strong>Stralendorf</strong> Einzelbewerber<br />

BRD Wahlbereich <strong>Stralendorf</strong><br />

Anzeigenhotline:<br />

Telefon 03 85/48 56 30<br />

Telefax 03 85/48 56 324<br />

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