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Jahrgang 35 Donnerstag, den 22. Januar 2009 Nummer 01

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Fre<strong>den</strong> – 9 – Nr. <strong>01</strong>/<strong>2009</strong><br />

Rundfunkgebühren<br />

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kassiert vom 1. <strong>Januar</strong> an statt<br />

17,03 Euro nunmehr 17,98 Euro Rundfunkgebühren - pro Monat.<br />

Rürup-Rente<br />

Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zur sogenannten Rürup-Rente<br />

steigt auf 68 Prozent im Jahr <strong>2009</strong>. Rürup-Sparer können dann bis zu einem<br />

Höchstbetrag von 13.600 Euro Beitragszahlungen (Verheiratete:<br />

27.200 Euro) als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.<br />

Geld für <strong>den</strong> Schulbedarf<br />

Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen zukünftig bis zum zehnten<br />

Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro vom Staat.<br />

Schulgeld<br />

Wem die Bildung seiner Kinder eine Privatschule wert ist, <strong>den</strong> belohnt<br />

ab <strong>2009</strong> das Finanzamt: Das Entgelt für private und kirchliche Schulen,<br />

für bestimmte Schulen im Ausland sowie berufsbil<strong>den</strong>de Ergänzungsschulen<br />

ist nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs- und Verpflegungskosten<br />

zu 30 Prozent als Sonderausgabe steuerlich geltend zu<br />

machen - allerdings höchsten 5000 Euro. Um <strong>den</strong> auszuschöpfen,<br />

müssten Eltern also mindestens 16 666 Euro im Jahr zahlen.<br />

Steuerhinterziehung wird härter bestraft<br />

Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt regelmäßig<br />

vor, wenn mindestens eine Million Euro Steuern dem Fiskus vorenthalten<br />

wer<strong>den</strong>. Das hat zuletzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt<br />

und für diese Fälle eine Freiheitsstrafe, die auch wirklich einen Gefängnisaufenthalt<br />

zu Folge haben muss, angeordnet.<br />

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Verfolgung von Steuerstraftaten<br />

in besonders schweren Fällen nun erst nach zehn Jahren verjährt.<br />

Das ist eine Verdoppelung der Frist, die damit jenem Zeitraum angeglichen<br />

wird, in dem die Finanzämter das Geld noch nachfordern können.<br />

Steuerklassen<br />

Ehepaare haben künftig mehr Wahlfreiheit bei <strong>den</strong> Steuerklassen: Statt<br />

der Kombination der Klassen III/V können zum Beispiel beide Steuerklasse<br />

IV wählen. Der Splittingvorteil kann auf beide verteilt und die<br />

Steuerlast des oder der geringer Verdienen<strong>den</strong> so gesenkt wer<strong>den</strong>.<br />

Tagesmütter<br />

Tagesmütter, die vom Staat bezahlt wer<strong>den</strong>, können künftig pro Kind<br />

monatlich 300 Euro als steuerfreie Betriebskostenpauschale geltend<br />

machen. Bis zu einem Gesamteinkommen von <strong>35</strong>5 Euro pro Monat besteht<br />

für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über <strong>den</strong> Ehemann<br />

kostenlos krankenversichert zu sein.<br />

Tagesmütter, die mehr als fünf Kinder betreuen, gelten als “nebenberuflich<br />

Selbständige”, die bei einem Gesamteinkommen zwischen <strong>35</strong>5 Euro<br />

und 828 Euro pro Monat einen Krankenversicherungsbeitrag von rund<br />

120 Euro im Monat statt 250 Euro zahlen müssen. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag<br />

wird Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur<br />

Hälfte erstattet wer<strong>den</strong>.<br />

Vorratsdatenspeicherung: Wohin gesurft wird, wird gespeichert<br />

Wie bisher schon beim Telefonieren wer<strong>den</strong> vom 1. <strong>Januar</strong> an auch alle<br />

Verbindungsdaten desjenigen gespeichert, der im Internet “surft”: IP-<br />

Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung<br />

(Rufnummer oder DSL-Kennung). Bei der elektronischen Post wer<strong>den</strong><br />

die E-Mail-Adressen sowie die IP-Adressen von Absender und<br />

Empfänger gespeichert. Auch die Daten der Internettelefonie wer<strong>den</strong> erfasst.<br />

Gespeichert wird nicht vom Staat, sondern die Telekommunikationsunternehmen<br />

sind zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wor<strong>den</strong>. Gespeichert<br />

wer<strong>den</strong> “nur” die Verbindungsdaten, nicht die aufgerufenen<br />

Seiten und auch nicht die Inhalte von Gesprächen. Der Staat in Person<br />

der Strafverfolger kann im Falle eines konkreten Verdacht auf die Vorratsdaten<br />

zugreifen. Zu Recht? Das müssen wohl die Verfassungsrichter<br />

klären.<br />

Wohngeld und Heizkostenzuschuss<br />

Das Wohngeld, das ärmeren Familien und Rentnern gezahlt wird, steigt<br />

von bislang 90 Euro im Durschnitt auf 142 Euro im Monat und richtet<br />

sich auch nach der Entwicklung der Heizkosten. Als pauschaler Heizkostenzuschuss<br />

kommt dieser “warme” Geldsegen rückwirkend bereits<br />

<strong>den</strong> jetzigen Empfängern von Wohngeld für das vierte Quartal 2008 zugute<br />

- gestaffelt nach Familiengröße: 100 Euro (1 Person), 130 (2 Personen)<br />

und für jede weitere Person 25 Euro. Ausgezahlt wird der Zuschuss<br />

mit <strong>den</strong> Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr.<br />

Keine Automaten-Zigaretten mehr für Minderjährige<br />

Jugendliche unter 18 Jahren erhalten auch an Automaten keine Zigaretten<br />

mehr.<br />

Gesetzliche Unfallversicherung:<br />

Das ändert sich im Jahr <strong>2009</strong><br />

Meldeverfahren, Insolvenzgeldumlage, Altlastausgleich und Versicherung<br />

im Ehrenamt von Reform der Unfallversicherung betroffen<br />

Das Jahr <strong>2009</strong> bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und<br />

Unfallkassen zum Jahreswechsel hin. So müssen Arbeitgeber ab kommendem<br />

Jahr für je<strong>den</strong> einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen<br />

Unfallversicherung mel<strong>den</strong>. Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das<br />

gesamte Unternehmen. Beiträge für das Insolvenzgeld sind ab kommendem<br />

Jahr an die Einzugstellen der Krankenkassen zu zahlen. In<br />

der gewerblichen Wirtschaft wer<strong>den</strong> zudem die Altlasten der Berufsgenossenschaften<br />

neu verteilt. Je nach Branche müssen sich Arbeitgeber<br />

auf eine Ent- oder Belastung einstellen. Parteien können ihre ehrenamtlich<br />

tätigen Vorstände gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten<br />

im Ehrenamt versichern. Hintergrund der Veränderungen ist<br />

das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(UVMG), das der Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet<br />

hat.<br />

Das UVMG enthält folgende Regelungen:<br />

Meldeverfahren<br />

Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse<br />

einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten<br />

Arbeitsstun<strong>den</strong>, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen.<br />

Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so<br />

genannten Lohn- oder Entgeltnachweis <strong>den</strong> Beitrag für das zurückliegende<br />

Jahr<br />

Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />

an die Einzugsstellen der Krankenkassen mel<strong>den</strong>. Dazu<br />

müssen sie das so genannte Datenerfassungs- und -übermittlungsverfahren<br />

(DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur<br />

gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />

mel<strong>den</strong>. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist zukünftig<br />

also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung<br />

pro Beschäftigten notwendig. Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst<br />

(Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Datenbaustein<br />

bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide<br />

Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2<strong>01</strong>2.<br />

Hintergrund dieser Änderung ist der Übergang der Betriebsprüfung von<br />

der Unfall- auf die Rentenversicherung. „Die gesetzliche Unfallversicherung<br />

hat diese Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt”, sagt Dr.<br />

Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung. „Wir befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie<br />

zunimmt.”<br />

Insolvenzgeld<br />

Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen <strong>den</strong> Beitrag<br />

zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die das Insolvenzgeld<br />

ausbezahlt. Ab <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong> muss der Arbeitgeber <strong>den</strong> Beitrag<br />

zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugsstellen der<br />

gesetzlichen Krankenkassen überweisen.<br />

Verteilung der Altlasten<br />

Beginnend mit der Umlage für 2008 wird der bisherige Altlastausgleich<br />

der gewerblichen Berufsgenossenschaften schrittweise auf die neue<br />

Lastenverteilung umgestellt. Danach trägt zunächst jede Berufsgenossenschaft<br />

Belastungen in einer Höhe, die dem aktuellen Unfall- und Erkrankungsgeschehen<br />

in <strong>den</strong> von ihr versicherten Unternehmen entsprechen.<br />

Belastungen, die darüber hinausgehen, wer<strong>den</strong> von der<br />

Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen. Ziel dieser<br />

Neuregelung ist also nicht, Branchen mit hohen Risiken pauschal<br />

zu entlasten, sondern gezielt solche Belastungsunterschiede auszugleichen,<br />

die durch <strong>den</strong> Strukturwandel bedingt sind.<br />

Unternehmen des produzieren<strong>den</strong> Gewerbes können aufgrund dieser<br />

Umstellung mittelfristig mit einer Entlastung rechnen, während Dienstleistungsunternehmen<br />

sich auf leicht steigende Beiträge einstellen<br />

müssen. Die Zusatzbelastung wird jedoch nach Einschätzung von Experten<br />

nur in seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent der Lohnsumme erreichen.<br />

Durch eine Freibetragsregelung wer<strong>den</strong> kleine und mittlere Unternehmen<br />

bei der Verteilung der Solidarlast begünstigt. Gemeinnützige<br />

Unternehmen sind von der Lastenverteilung ausgenommen.<br />

Unfallversicherung im Ehrenamt<br />

Seit 2005 haben Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen<br />

Funktionäre freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle<br />

zu versichern. Diese Möglichkeit steht nun auch <strong>den</strong> politischen<br />

Parteien offen. Zuständiger Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />

(www.vbg.de) in Hamburg.

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