Jahrgang 35 Donnerstag, den 22. Januar 2009 Nummer 01
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Fre<strong>den</strong> – 9 – Nr. <strong>01</strong>/<strong>2009</strong><br />
Rundfunkgebühren<br />
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kassiert vom 1. <strong>Januar</strong> an statt<br />
17,03 Euro nunmehr 17,98 Euro Rundfunkgebühren - pro Monat.<br />
Rürup-Rente<br />
Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zur sogenannten Rürup-Rente<br />
steigt auf 68 Prozent im Jahr <strong>2009</strong>. Rürup-Sparer können dann bis zu einem<br />
Höchstbetrag von 13.600 Euro Beitragszahlungen (Verheiratete:<br />
27.200 Euro) als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.<br />
Geld für <strong>den</strong> Schulbedarf<br />
Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen zukünftig bis zum zehnten<br />
Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro vom Staat.<br />
Schulgeld<br />
Wem die Bildung seiner Kinder eine Privatschule wert ist, <strong>den</strong> belohnt<br />
ab <strong>2009</strong> das Finanzamt: Das Entgelt für private und kirchliche Schulen,<br />
für bestimmte Schulen im Ausland sowie berufsbil<strong>den</strong>de Ergänzungsschulen<br />
ist nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs- und Verpflegungskosten<br />
zu 30 Prozent als Sonderausgabe steuerlich geltend zu<br />
machen - allerdings höchsten 5000 Euro. Um <strong>den</strong> auszuschöpfen,<br />
müssten Eltern also mindestens 16 666 Euro im Jahr zahlen.<br />
Steuerhinterziehung wird härter bestraft<br />
Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt regelmäßig<br />
vor, wenn mindestens eine Million Euro Steuern dem Fiskus vorenthalten<br />
wer<strong>den</strong>. Das hat zuletzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt<br />
und für diese Fälle eine Freiheitsstrafe, die auch wirklich einen Gefängnisaufenthalt<br />
zu Folge haben muss, angeordnet.<br />
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die Verfolgung von Steuerstraftaten<br />
in besonders schweren Fällen nun erst nach zehn Jahren verjährt.<br />
Das ist eine Verdoppelung der Frist, die damit jenem Zeitraum angeglichen<br />
wird, in dem die Finanzämter das Geld noch nachfordern können.<br />
Steuerklassen<br />
Ehepaare haben künftig mehr Wahlfreiheit bei <strong>den</strong> Steuerklassen: Statt<br />
der Kombination der Klassen III/V können zum Beispiel beide Steuerklasse<br />
IV wählen. Der Splittingvorteil kann auf beide verteilt und die<br />
Steuerlast des oder der geringer Verdienen<strong>den</strong> so gesenkt wer<strong>den</strong>.<br />
Tagesmütter<br />
Tagesmütter, die vom Staat bezahlt wer<strong>den</strong>, können künftig pro Kind<br />
monatlich 300 Euro als steuerfreie Betriebskostenpauschale geltend<br />
machen. Bis zu einem Gesamteinkommen von <strong>35</strong>5 Euro pro Monat besteht<br />
für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über <strong>den</strong> Ehemann<br />
kostenlos krankenversichert zu sein.<br />
Tagesmütter, die mehr als fünf Kinder betreuen, gelten als “nebenberuflich<br />
Selbständige”, die bei einem Gesamteinkommen zwischen <strong>35</strong>5 Euro<br />
und 828 Euro pro Monat einen Krankenversicherungsbeitrag von rund<br />
120 Euro im Monat statt 250 Euro zahlen müssen. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag<br />
wird Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur<br />
Hälfte erstattet wer<strong>den</strong>.<br />
Vorratsdatenspeicherung: Wohin gesurft wird, wird gespeichert<br />
Wie bisher schon beim Telefonieren wer<strong>den</strong> vom 1. <strong>Januar</strong> an auch alle<br />
Verbindungsdaten desjenigen gespeichert, der im Internet “surft”: IP-<br />
Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung<br />
(Rufnummer oder DSL-Kennung). Bei der elektronischen Post wer<strong>den</strong><br />
die E-Mail-Adressen sowie die IP-Adressen von Absender und<br />
Empfänger gespeichert. Auch die Daten der Internettelefonie wer<strong>den</strong> erfasst.<br />
Gespeichert wird nicht vom Staat, sondern die Telekommunikationsunternehmen<br />
sind zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wor<strong>den</strong>. Gespeichert<br />
wer<strong>den</strong> “nur” die Verbindungsdaten, nicht die aufgerufenen<br />
Seiten und auch nicht die Inhalte von Gesprächen. Der Staat in Person<br />
der Strafverfolger kann im Falle eines konkreten Verdacht auf die Vorratsdaten<br />
zugreifen. Zu Recht? Das müssen wohl die Verfassungsrichter<br />
klären.<br />
Wohngeld und Heizkostenzuschuss<br />
Das Wohngeld, das ärmeren Familien und Rentnern gezahlt wird, steigt<br />
von bislang 90 Euro im Durschnitt auf 142 Euro im Monat und richtet<br />
sich auch nach der Entwicklung der Heizkosten. Als pauschaler Heizkostenzuschuss<br />
kommt dieser “warme” Geldsegen rückwirkend bereits<br />
<strong>den</strong> jetzigen Empfängern von Wohngeld für das vierte Quartal 2008 zugute<br />
- gestaffelt nach Familiengröße: 100 Euro (1 Person), 130 (2 Personen)<br />
und für jede weitere Person 25 Euro. Ausgezahlt wird der Zuschuss<br />
mit <strong>den</strong> Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr.<br />
Keine Automaten-Zigaretten mehr für Minderjährige<br />
Jugendliche unter 18 Jahren erhalten auch an Automaten keine Zigaretten<br />
mehr.<br />
Gesetzliche Unfallversicherung:<br />
Das ändert sich im Jahr <strong>2009</strong><br />
Meldeverfahren, Insolvenzgeldumlage, Altlastausgleich und Versicherung<br />
im Ehrenamt von Reform der Unfallversicherung betroffen<br />
Das Jahr <strong>2009</strong> bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und<br />
Unfallkassen zum Jahreswechsel hin. So müssen Arbeitgeber ab kommendem<br />
Jahr für je<strong>den</strong> einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen<br />
Unfallversicherung mel<strong>den</strong>. Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das<br />
gesamte Unternehmen. Beiträge für das Insolvenzgeld sind ab kommendem<br />
Jahr an die Einzugstellen der Krankenkassen zu zahlen. In<br />
der gewerblichen Wirtschaft wer<strong>den</strong> zudem die Altlasten der Berufsgenossenschaften<br />
neu verteilt. Je nach Branche müssen sich Arbeitgeber<br />
auf eine Ent- oder Belastung einstellen. Parteien können ihre ehrenamtlich<br />
tätigen Vorstände gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten<br />
im Ehrenamt versichern. Hintergrund der Veränderungen ist<br />
das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(UVMG), das der Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet<br />
hat.<br />
Das UVMG enthält folgende Regelungen:<br />
Meldeverfahren<br />
Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse<br />
einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten<br />
Arbeitsstun<strong>den</strong>, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen.<br />
Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so<br />
genannten Lohn- oder Entgeltnachweis <strong>den</strong> Beitrag für das zurückliegende<br />
Jahr<br />
Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />
an die Einzugsstellen der Krankenkassen mel<strong>den</strong>. Dazu<br />
müssen sie das so genannte Datenerfassungs- und -übermittlungsverfahren<br />
(DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur<br />
gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />
mel<strong>den</strong>. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist zukünftig<br />
also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung<br />
pro Beschäftigten notwendig. Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst<br />
(Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Datenbaustein<br />
bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide<br />
Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2<strong>01</strong>2.<br />
Hintergrund dieser Änderung ist der Übergang der Betriebsprüfung von<br />
der Unfall- auf die Rentenversicherung. „Die gesetzliche Unfallversicherung<br />
hat diese Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt”, sagt Dr.<br />
Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung. „Wir befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie<br />
zunimmt.”<br />
Insolvenzgeld<br />
Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen <strong>den</strong> Beitrag<br />
zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die das Insolvenzgeld<br />
ausbezahlt. Ab <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong> muss der Arbeitgeber <strong>den</strong> Beitrag<br />
zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugsstellen der<br />
gesetzlichen Krankenkassen überweisen.<br />
Verteilung der Altlasten<br />
Beginnend mit der Umlage für 2008 wird der bisherige Altlastausgleich<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften schrittweise auf die neue<br />
Lastenverteilung umgestellt. Danach trägt zunächst jede Berufsgenossenschaft<br />
Belastungen in einer Höhe, die dem aktuellen Unfall- und Erkrankungsgeschehen<br />
in <strong>den</strong> von ihr versicherten Unternehmen entsprechen.<br />
Belastungen, die darüber hinausgehen, wer<strong>den</strong> von der<br />
Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen. Ziel dieser<br />
Neuregelung ist also nicht, Branchen mit hohen Risiken pauschal<br />
zu entlasten, sondern gezielt solche Belastungsunterschiede auszugleichen,<br />
die durch <strong>den</strong> Strukturwandel bedingt sind.<br />
Unternehmen des produzieren<strong>den</strong> Gewerbes können aufgrund dieser<br />
Umstellung mittelfristig mit einer Entlastung rechnen, während Dienstleistungsunternehmen<br />
sich auf leicht steigende Beiträge einstellen<br />
müssen. Die Zusatzbelastung wird jedoch nach Einschätzung von Experten<br />
nur in seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent der Lohnsumme erreichen.<br />
Durch eine Freibetragsregelung wer<strong>den</strong> kleine und mittlere Unternehmen<br />
bei der Verteilung der Solidarlast begünstigt. Gemeinnützige<br />
Unternehmen sind von der Lastenverteilung ausgenommen.<br />
Unfallversicherung im Ehrenamt<br />
Seit 2005 haben Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen<br />
Funktionäre freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle<br />
zu versichern. Diese Möglichkeit steht nun auch <strong>den</strong> politischen<br />
Parteien offen. Zuständiger Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />
(www.vbg.de) in Hamburg.