Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW
Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW
Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW
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<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> ist eingerichtet worden auf <strong>der</strong> Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsvorstandes<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> im Juni 2005 unter dem Dach <strong>der</strong> <strong>RAA</strong>.<br />
Ziel und Aufgabe des <strong>Integrationsbüro</strong>s <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> ist es, zur Verbesserung des Zusammenlebens<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Nationalitäten und Kulturen auf kommunaler Ebene beizutragen.<br />
Zur Realisierung dieser Ziele arbeitet das <strong>Integrationsbüro</strong> mit allen Organisationen und Institutionen<br />
zusammen, die mit den Bereichen Migration und Integration befasst sind.<br />
Neben <strong>der</strong> Geschäftsführung des Integrationsrates gehört deshalb zu den Aufgabenschwerpunkten<br />
vor allen die Vernetzung aller Akteure aus diesen Bereichen. Des Weiteren för<strong>der</strong>t das<br />
<strong>Integrationsbüro</strong> den kulturellen Austausch bei Wahrung <strong>der</strong> jeweiligen kulturellen Identität von<br />
Migrantinnen und Migranten.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> ist Anlaufstelle sowohl für deutsche als auch für nichtdeutsche Einwohner<br />
und Institutionen, die in migrationsspezifischen Fragen und Problemen des Zusammenlebens<br />
Unterstützung suchen. Die Mitarbeiter des Büros beraten o<strong>der</strong> vermitteln die entsprechenden<br />
Ansprechpartner.<br />
Migrations- bzw. Integrationsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe, die vom <strong>Integrationsbüro</strong> mit<br />
allen damit verbundenen Anfor<strong>der</strong>ungen auch innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung und gegenüber <strong>der</strong><br />
Politik wahrgenommen wird. Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e auch Beratung, Informationsdienstleistungen<br />
und die Entwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien.<br />
Die Arbeitsfel<strong>der</strong> des <strong>Integrationsbüro</strong>s im Einzelnen:<br />
• Geschäftsführung des Integrationsrates sowie die Organisation <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitskreise<br />
des Integrationsrates<br />
• Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates und Organisation von Beratungsangeboten<br />
für Migrantinnen und Migranten<br />
• Beantwortung von Anfragen und Stellungnahmen zu Anliegen aus den Bereichen Politik<br />
und Verwaltung<br />
• Vernetzung aller in <strong>der</strong> Migrations- und Integrationsarbeit tätigen Institutionen, Organisationen<br />
und Personen sowie Einbezug <strong>der</strong> nicht im Integrationsrat vertretenen kleineren<br />
Nationalitäten,<br />
• Entwicklung eines interkulturellen Gesamtkonzeptes für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
• Organisation und Durchführung von (Wochenend-) Seminaren, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen<br />
• Aufsuchende Integrationsarbeit und Anbindung von Vereinen und Organisationen an<br />
die Arbeit des Integrationsrates
So erreichen Sie uns:<br />
Adresse: <strong>RAA</strong>-<strong>Integrationsbüro</strong><br />
Gladbecker Str. 79<br />
46236 <strong>Bottrop</strong><br />
Telefon: 02041/99698-20<br />
Fax: 02041/99698-24<br />
E-Mail: Integrationsbuero@<strong>Bottrop</strong>.de<br />
Leiter des <strong>Integrationsbüro</strong>s: Süleyman Gür<br />
Tel. 02041/99698-20<br />
Sueleyman.Guer@<strong>Bottrop</strong>.de<br />
Mitarbeiter: Volker Seidel (Interkulturelles Gesamtkonzept)<br />
Tel. 02041/99698-21<br />
Volker.Seidel@<strong>Bottrop</strong>.de<br />
Öffentliche Verkehrsmittel:<br />
Zafer Demir (Service-Angebote)<br />
Tel. 02041/99698-22<br />
Zafer.Demir@<strong>Bottrop</strong>.de<br />
Vom Hbf - <strong>Bottrop</strong> mit den Linien 186, 259 und 262 bis zum ZOB (Zentraler Omnibus Bahnhof).<br />
Vom ZOB mit den Linien 259 und CE 91 bis zur Haltestelle Brauhaus.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> befindet sich gegenüber <strong>der</strong> Bushaltestelle.<br />
Anfahrtskizze
Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
<strong>Das</strong> Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Schreiben vom 02.09.2004<br />
auf Antrag <strong>der</strong> Verwaltung die Bildung eines Integrationsrates anstelle des nach § 27 Abs. 1<br />
GO <strong>NRW</strong> zu bildenden Auslän<strong>der</strong>beirates zugelassen. Grundlage für die Aufwertung des Gremiums<br />
zum Integrationsrat war ein Ratsbeschluss vom 20.07.2004. Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
hat sich dabei für das „Duisburger Modell“ entschieden. Am 23.01.2005 fanden die Wahlen zum<br />
Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> statt. Er löste damit den seit 1981 bestehenden bisherigen<br />
Auslän<strong>der</strong>beirat ab, in dem ausschließlich Migranten stimmberechtigt waren. Im Integrationsrat<br />
sitzen neben 17 von den Migranten durch Urwahl ermittelten Vertretern auch acht stimmberechtigte<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />
Wahlergebnis vom 23.01.2005<br />
Liste/Einzelbewerber Stimmen abs. Stimmen in % Sitze<br />
Einheit-Birlik 457 34,8% 6<br />
IGBCE-Sendika 376 28,7% 5<br />
Migranten für Integration 89 6,8% 1<br />
Najem Malek 130 9,9% 1<br />
Petar Ivezic 59 4,5% 1<br />
Griechische Gemeinde 75 5,7% 1<br />
FDP-Fridun Nazaradeh 98 7,5 1<br />
WASG 28 2,1 0<br />
Wahlberechtigte 7031<br />
Wähler/innen 1333<br />
Wahlbeteiligung - 2005 19,0%<br />
Wahlbeteiligung - 1999 13,0%<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates<br />
Kutlay Yergök Einheit - Birlik<br />
Abdullah Akan Einheit - Birlik<br />
Bülent Bilgi Einheit - Birlik<br />
Özay Kaymakcı Einheit - Birlik<br />
Ecevi Bekar Einheit - Birlik<br />
Adem en Einheit - Birlik<br />
Ya ar Yardım IGBCE-Sendika<br />
Hayrullah Karaku um IGBCE-Sendika<br />
Ergin Kınaç IGBCE-Sendika<br />
Ömer Kapucu IGBCE-Sendika<br />
Ísmail Kaya IGBCE-Sendika<br />
Cahit Kaplan Migr. f. Integration<br />
Najem Malek Einzelbewerber<br />
Petar Ivezic Einzelbewerber<br />
Christos Paraskevopoulos - Griech. Gemeinde<br />
Dr. Fridun Nazaradeh FDP<br />
Jutta Pfingsten SPD<br />
Thomas Göd<strong>der</strong>tz SPD (Stellv. Mitglied)<br />
Udo Eisberg SPD<br />
Michael Gerdes SPD (Stellv. Mitglied)<br />
Jürgen Koch SPD<br />
Renate Palberg SPD (Stellv. Mitglied)<br />
Koller CDU<br />
Angel. Große-Venhaus CDU (Stellv. Mitglied)<br />
Bernd Hohaus CDU<br />
Monika Budke CDU (Stellv. Mitglied)<br />
Claudia Schmitz CDU<br />
Lore Jakobi CDU (Stellv. Mitglied)<br />
Friedhelm Mersch FDP<br />
Sigrid Behrendt B’90/Grüne(Stellv.<br />
Mitglied)<br />
Dibowski DKP<br />
Marianne Dominas ÖDP (Stellv. Mitglied)
Nach dem Wahlergebnis entfallen auf den Einzelbewerber Najem Malek zwei Sitze. Der zweite<br />
Sitz entfällt, so dass nur 16 Vertreter <strong>der</strong> Migranten im Integrationsrat vertreten sind.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Mehrheitsverhältnisse im Rat stehen CDU und SPD je vier Sitze im Integrationsrat<br />
zu. Beide Fraktionen verzichten auf je einen Sitz zu Gunsten <strong>der</strong> kleineren vier Ratsfraktionen.<br />
Die Wahlbeteiligung lag mit 19,0% deutlich höher als vor fünf Jahren. 1999 gingen 12, 9 Prozent<br />
<strong>der</strong> Migranten zur Wahl. Auch im landesweiten Vergleich ist die Wahlbeteilung 2005 überdurchschnittlich.<br />
Dort haben lediglich 12,3 Prozent von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht.<br />
Vorsitz und Stellvertretung<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>: Kutlay Yergök (Einheit – Birlik)<br />
1. stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>: Yasar Yardim (IGBCE-Sendika)<br />
2. stellv. Vorsitzende: Jutta Pfingsten (SPD-Fraktion)<br />
Arbeitskreise des Integrationsrates<br />
AK Frauen, Familie und Jugend<br />
Sprecherin: Sigrid Behrendt<br />
Stellv. Sprecher: Ya ar Yardım<br />
AK Schule und Sport<br />
Sprecher: Özay Kaymakcı<br />
Stellv. Sprecher: Ecevit Bekar<br />
AK Koordination und Integrationsfragen<br />
Sprecher: Najem Malek<br />
Stellv. Sprecher: Ya ar Yardım<br />
Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss<br />
Özay Kaymakcı Stellvertreter: Ecevit Bekar<br />
Beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie<br />
Ya ar Yardım Stellvertreter: Dr. Fridun Nazaradeh<br />
Delegierte für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> LAGA<br />
1.) Kutlay Yergök Stellvertreter/in: Ecevit Bekar<br />
2.) Ya ar Yardım Stellvertreter: Ivezic Petar<br />
Delegierter im Hauptausschuss <strong>der</strong> LAGA<br />
Najem Malek Stellvertreter: Ya ar Yardım
Geschäftsführung des Integrationsrates<br />
Seit dem 1.8.2005 ist die Geschäftsführung des Integrationsrates unter dem Dach <strong>der</strong> <strong>RAA</strong><br />
(Regionale Arbeitsstelle zur För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen aus Zuwan<strong>der</strong>erfamilien)<br />
angesiedelt. Ziel dieser organisatorischen Neuordnung ist es, Dienststellen, die mit Integration<br />
und Migration in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> befasst sind, zusammenzufassen.<br />
Der Geschäftsstelle obliegen sämtliche Aufgaben zur administrativen Unterstützung des Integrationsrates.<br />
Im Einzelnen sind dies folgende Arbeitsfel<strong>der</strong>:<br />
• Die Geschäftsführung bereitet die Sitzungen des Integrationsrates vor, sie erstellt Vorlagen<br />
und ist für die Schriftführung verantwortlich. Die im Integrationsrat behandelten<br />
Themen werden zur weiteren Beratung an die entsprechenden Ausschüsse, Beiräte<br />
o<strong>der</strong> den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> weitergeleitet. Konkrete Arbeitsaufträge o<strong>der</strong> Anfragen werden<br />
an die entsprechenden Fachämter innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung übermittelt.<br />
• Die Geschäftsführung organisiert Veranstaltungen, Projekte und Fortbildungsangebote.<br />
Sie betreut und berät die Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates in politischen und grundsätzlichen<br />
Angelegenheiten.<br />
• Die vom Integrationsrat eingerichteten Arbeitskreise werden von <strong>der</strong> Geschäftstelle organisatorisch<br />
unterstützt. Die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Geschäftstelle stehen für die Sitzungen<br />
zur Verfügung.<br />
• Die Geschäftsführung organisiert und wickelt die Bezuschussung von Projekten und<br />
Veranstaltungen nach den „För<strong>der</strong>richtlinien <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> für interkulturelle Veranstaltungen<br />
und Projekte“ ab.<br />
• Die Öffentlichkeitsarbeit für den Integrationsrat wird von <strong>der</strong> Geschäftsführung sichergestellt.<br />
Sie veröffentlicht dazu auch Broschüren und Informationsmaterialien.<br />
• Die Geschäftsführung organisiert und koordiniert die Sprechstunden <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Integrationsrates in den Räumlichkeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle und stellt die entsprechende<br />
Infrastruktur zur Verfügung.<br />
So erreichen Sie uns / Anfahrtsskizze:<br />
Adresse: <strong>RAA</strong>-<strong>Integrationsbüro</strong><br />
Gladbecker Str. 79<br />
46236 <strong>Bottrop</strong><br />
Telefon: 02041/99698-20<br />
Fax: 02041/99698-24<br />
E-Mail: Integrationsbuero@<strong>Bottrop</strong>.de<br />
Geschäftsführung<br />
des Integrationsrates : Süleyman Gür<br />
Sueleyman.Guer@<strong>Bottrop</strong>.de<br />
Mitarbeiter: Volker Seidel (Interkulturelles Gesamtkonzept)<br />
Volker.Seidel@<strong>Bottrop</strong>.de<br />
Zafer Demir (Service Integrationsrat und Migrantinnen)<br />
Zafer.Demir@<strong>Bottrop</strong>.de
Öffnungszeiten, Sprechstunden und Beratungsangebote des <strong>Integrationsbüro</strong>s<br />
<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> berät bei Bedarf Politik, Verwaltung und an<strong>der</strong>e Institutionen und bietet<br />
Hilfe und Unterstützung bei <strong>der</strong> Entwicklung von Lösungsstrategien für individuelle und allgemeine<br />
Problemlagen. Vereinen und an<strong>der</strong>en Organisationen wird Hilfestellung bei <strong>der</strong> Organisation<br />
und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten angeboten.<br />
Des Weiteren stehen die Mitarbeiter des <strong>Integrationsbüro</strong>s allen Bürgerinnen und Bürgern dieser<br />
<strong>Stadt</strong> in migrationsspezifischen Fragen, Problemstellungen und Anliegen als Ansprechpartner<br />
zur Verfügung. Sie beraten, geben Hilfestellungen o<strong>der</strong> vermitteln an kompetente Stellen<br />
weiter.<br />
Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag-Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
Sprechstunden <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates nach telefonischer Vereinbarung<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates können in den Räumen des <strong>Integrationsbüro</strong>s Sprechstunden<br />
durchführen. Spezielle Unterstützung für Roma - Familien und Einwohner aus dem serbokroatischen<br />
Sprachraum wird von weiteren Mitglie<strong>der</strong>n des Integrationsrates in ihren jeweiligen<br />
Sprechstunden im <strong>Integrationsbüro</strong> angeboten.<br />
<strong>Das</strong> Beratungsangebot wird vervollständigt durch die unverzügliche Weiterleitung von Anfragen<br />
an die jeweiligen Fachämter<br />
Kooperation und Vernetzung<br />
Über das <strong>Integrationsbüro</strong> sollen Gruppen, Verbände, Vereine und Institutionen, die in irgendeiner<br />
Form am interkulturellen Prozess beteiligt sind, mit <strong>der</strong> Arbeit des Integrationsrates vernetzt<br />
werden.<br />
Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e die zahlenmäßig kleineren Nationalitäten, die nicht mit Sitz und<br />
Stimme im Integrationsrat vertreten sind. In <strong>Bottrop</strong> leben z. Z. Migranten aus über 100 verschiedenen<br />
Herkunftslän<strong>der</strong>n.<br />
Ebenso ist es die Aufgabe des <strong>Integrationsbüro</strong>s, die Wohlfahrtsverbände und freien Träger mit<br />
ihren Beratungs- und Fachdiensten mit <strong>der</strong> Arbeit des Integrationsrates zu verbinden. Die durch<br />
das KommIn-<strong>NRW</strong>-Programm begonnene Vernetzung <strong>der</strong> Einrichtungen für Neuzuwan<strong>der</strong>er<br />
wird ebenfalls durch das <strong>Integrationsbüro</strong> fortgeführt.<br />
Migrantenselbstorganisationen wie Moschee-Vereine, Elterninitiativen, Sportvereine usw. erhalten<br />
im <strong>Integrationsbüro</strong> die Möglichkeit zum regelmäßigen Austausch.<br />
Überregional arbeitet das <strong>Integrationsbüro</strong> mit den Geschäftsstellen an<strong>der</strong>er Integrationsräte<br />
o<strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>beiräte sowie mit <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> kommunalen Migrantenvertretungen<br />
– LAGA zusammen.
Interkulturelles Gesamtkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> entwickelt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> ein Interkulturelles Gesamtkonzept. Dieses<br />
Konzept soll auf <strong>der</strong> Grundlage einer Sozialberichtserstattung gemeinsam mit allen am Migrations-/Integrationsprozess<br />
beteiligten Institutionen und Organisationen im Rahmen eines diskursiv-partizipatorischen<br />
Prozesses erstellt werden. Ziel ist es, Handlungsfel<strong>der</strong> und Querschnittsaufgaben<br />
für alle wesentlichen Bereiche des Zusammenlebens von Deutschen und<br />
Migranten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> zu ermitteln sowie geeignete Steuerungs- und Umsetzungsinstrumente<br />
zu entwickeln.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> hat in <strong>der</strong> Vergangenheit eine Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen im<br />
Migrations- und Integrationsbereich durchgeführt, so z.B. die Einrichtung des Auslän<strong>der</strong>beirates<br />
im Jahre 1981, die Erstellung eines Auslän<strong>der</strong>berichtes (1986), die Gründung <strong>der</strong> <strong>RAA</strong> (1987),<br />
Einrichtung eines „Runden Tisches“ infolge <strong>der</strong> Brandanschläge in Mölln, Solingen und Hoyerswerda<br />
(1993), Organisation einer Großveranstaltung gegen den Aufmarsch von Neo-Nazis<br />
in <strong>Bottrop</strong> (1999), Umwandlung des Auslän<strong>der</strong>beirates in einen Integrationsrat (2004), Ausbau<br />
<strong>der</strong> Geschäftsstelle des Integrationsrates und Einrichtung eines <strong>Integrationsbüro</strong>s (2005).<br />
Darüber hinaus hat sich die <strong>Stadt</strong> erfolgreich um eine Reihe von För<strong>der</strong>programmen bemüht,<br />
um den Prozess <strong>der</strong> Integration zu unterstützen: Landessprachför<strong>der</strong>mittel für jährlich mehr als<br />
800 Vorschulkin<strong>der</strong>, Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Programms „Soziale <strong>Stadt</strong>“,<br />
Mittel <strong>der</strong> „Stiftung Mercator“ zu Steigerung <strong>der</strong> Zahl qualitativ hoher Schulabschlüsse bei<br />
Migranten (ca. 180 Schüler), Teilnahme am Landesprogramm KommIn-<strong>NRW</strong> usw..<br />
Angesichts absehbarer demographischer Entwicklungen will die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> den oben skizzierten<br />
Weg weiter fortsetzen, <strong>der</strong> Zukunftsaufgabe Integration Rechnung tragen und mit dem<br />
zu erarbeitenden „Interkulturellen Gesamtkonzept“ eine geeignete Grundlage sowie entsprechende<br />
Steuerungsinstrumente zu schaffen.<br />
Die letzte Bevölkerungsprognose <strong>der</strong> UNO geht davon aus, dass die Bevölkerung <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
im Zeitraum von 1995 bis zum Jahr 2050 von 81,7 Mio. auf 58,8 Mio. zurückgehen<br />
wird, falls keine Zuwan<strong>der</strong>ung erfolgt. In <strong>der</strong> Einschätzung dieser Situation besteht in Deutschland<br />
mittlerweile breiter Konsens: Zuwan<strong>der</strong>ung ist zur Absicherung unserer sozialen Netze, zur<br />
Gewährleistung eines zukünftigen Arbeitskräftepotentials und zum Ausgleich zwischen jungen<br />
und alten Menschen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Für Nordrhein-Westfalen geht das Integrationsministerium heute schon davon aus, dass etwa<br />
25% aller Einwohner einen Migrationshintergrund haben. PISA-E hat bei den 15jährigen diesen<br />
Anteil auf 32,2% in <strong>NRW</strong> beziffert. Insbeson<strong>der</strong>e in städtischen Gebieten zeigen die Geburtenzahlen<br />
in den letzten Jahrgängen mitunter sogar Anteile von über 50% für Kin<strong>der</strong> mit Migrationshintergrund<br />
(s. Studie v. Prof. Strohmeier – Uni Bochum – „Zur Sozialraumentwicklung des<br />
Ruhrgebietes“).<br />
Die demographischen Entwicklungen sind auch in <strong>Bottrop</strong> deutlich sichtbar: Von 1970 bis zum<br />
Beginn des Jahres 2000 ist die Zahl <strong>der</strong> hier lebenden Einwohner ohne deutschen Pass von rd.<br />
3.000 auf 10.000 gestiegen. Mittlerweile sind die Zahlen <strong>der</strong> Einwohnerstatistik nicht mehr tauglich,<br />
um alle Einwohner mit einem Migrationshintergrund zu erfassen. Dazu wäre es notwendig,<br />
so wie es auf Landesebene bereits geschieht, zu den Migranten mit einem ausländischen Pass<br />
auch die Eingebürgerten, die Optionskin<strong>der</strong> (nach dem 1.1.2000 geb. Migrantenkin<strong>der</strong>), Spätaussiedler<br />
sowie diejenigen zu zählen, bei denen ein Elternteil nicht in Deutschland geboren<br />
wurde und die Familiensprache deshalb nicht deutsch ist. Man kann deshalb davon ausgehen,<br />
dass etwa 20.000 Menschen mit einem Migrationshintergrund in <strong>Bottrop</strong> leben.<br />
Die ungleiche Nord-Süd-Verteilung führt dazu, dass in den <strong>Stadt</strong>teilen des <strong>Bottrop</strong>er Südens<br />
vielfach Kin<strong>der</strong>gartengruppen und Schulklassen zu finden sind, in denen mittlerweile Kin<strong>der</strong><br />
ohne Migrationshintergrund in den Min<strong>der</strong>heit sind, so in Ebel, Welheim, <strong>der</strong> Welheimer Mark<br />
und in Batenbrock-Süd.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> bisherigen und <strong>der</strong> zu erwartenden Entwicklung zeichnen sich eine<br />
ganze Reihe von Konflikten ab – aber auch Chancen und Potentiale.
<strong>Das</strong> „Interkulturelle Gesamtkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>“ soll alle, für das Zusammenleben relevanten<br />
Bereiche thematisieren: Sprache und Sprachför<strong>der</strong>ung, Arbeit und Ausbildung, Schule<br />
und Weiterbildung, Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit, soziale Beratung und Betreuung, Gesundheit,<br />
Wohnen und Leben in den <strong>Stadt</strong>teilen, interkulturelles Leben und Konflikte, Partizipations- und<br />
Gleichstellungspolitik, Öffentlichkeits- und Antidiskriminierungsarbeit.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage einer empirischen Bestandaufnahme soll dieses Konzept mit allen relevanten<br />
Organisationen und Gruppen in einem diskursiv-partizipatorischen Prozess erarbeitet werden.<br />
Dabei legen die Erfahrungen an<strong>der</strong>er Kommunen einen frühzeitigen und kontinuierlichen<br />
Einbezug <strong>der</strong> Migrantenorganisationen und vor allem des Integrationsrates nahe.
Geschäftsordnung<br />
des Integrationsrates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
Gemäß § 27 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO <strong>NRW</strong>) ist<br />
eine Migrantenvertretung zu bilden. Ziel ist es, die ausländische Bevölkerung an den<br />
kommunalen Willensbildungsprozessen zu beteiligen.<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> hat in § 19 <strong>der</strong> Hauptsatzung die Bildung einer Migrantenvertretung<br />
durch die Bildung des Integrationsrates konkretisiert.<br />
Der Integrationsrat regelt gemäß § 19 Absatz 6 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
seine inneren Angelegenheiten durch diese Geschäftsordnung selbst, sofern nicht<br />
Vorschriften an<strong>der</strong>er Rechtsgrundlagen vorgehen.<br />
Die Funktionsbezeichnungen nach dieser Geschäftsordnung werden in weiblicher o<strong>der</strong><br />
männlicher Form geführt.<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Für die inneren Angelegenheiten des Integrationsrates gilt die Geschäftsordnung des<br />
Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>, sofern die nachfolgenden Vorschriften nichts an<strong>der</strong>es<br />
bestimmen.<br />
§ 2<br />
Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und Amtszeit<br />
1. Abweichend von § 27 GO <strong>NRW</strong> gehören dem Integrationsrat 25 stimmberechtigte<br />
Mitglie<strong>der</strong> an. Hiervon werden 17 Migrantenvertreter nach den Bestimmungen<br />
gemäß § 27 GO <strong>NRW</strong> gewählt und acht Ratsmitglie<strong>der</strong> nach § 58 GO<br />
<strong>NRW</strong> benannt (s. § 19 Absatz 1 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>).<br />
Der Integrationsrat wird gemäß § 27 Absatz 2 GO <strong>NRW</strong> für die Dauer <strong>der</strong><br />
Wahlzeit des Rates gewählt.<br />
2. Nähere Regelungen zu Absatz 1 trifft die Wahlordnung für die Wahl <strong>der</strong> ausländischen<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>.<br />
3. Nach Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit üben die bisherigen Mitglie<strong>der</strong> ihre Tätigkeit bis zum<br />
Zusammentritt des neu gewählten Integrationsrates aus.<br />
Die Wahl findet innerhalb von 8 Wochen nach <strong>der</strong> Kommunalwahl statt (s. § 27<br />
Absatz 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />
§ 3<br />
Rechtsstellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
Die Rechtsstellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates ist in § 27 Absatz 6 GO <strong>NRW</strong><br />
geregelt.
§ 4<br />
Kompetenzen und Aufgaben des Integrationsrates<br />
1. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten <strong>der</strong> Gemeinde befassen,<br />
die sich aus dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />
Herkunft ergeben.<br />
2. Der Oberbürgermeister leitet dem Integrationsrat Vorlagen, die Angelegenheiten<br />
<strong>der</strong> Zuwan<strong>der</strong>ung und Integration betreffen, vor <strong>der</strong> Beratung im Rat, in<br />
dessen Ausschüssen o<strong>der</strong> Bezirksvertretungen zu (s. § 19 Absatz 4 <strong>der</strong><br />
Hauptsatzung).<br />
3. Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich beim<br />
Oberbürgermeister einzureichen.<br />
Die zuständigen Gremien sollen sich innerhalb von drei Monaten damit befassen<br />
und den Integrationsrat davon unterrichten. Der Vorsitzende des Integrationsrates<br />
o<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>es vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt,<br />
bei <strong>der</strong> Beratung an <strong>der</strong> Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm das<br />
Wort zu erteilen (s. § 19 Absatz 5 <strong>der</strong> Hauptsatzung).<br />
§ 5<br />
Wahlen<br />
1. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, für die mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gültigen<br />
Stimmen abgegeben worden ist. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.<br />
Erreicht im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gültigen Stimmen,<br />
so findet zwischen den beiden Personen, welche die beiden höchsten<br />
Stimmzahlen erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in diesem<br />
zweiten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
2. Wahlen werden durch offene Abstimmung vollzogen. Die Abstimmung erfolgt im<br />
Regelfall durch Handzeichen.<br />
Wenn das Gesetz es bestimmt o<strong>der</strong> wenn ein Integrationsratsmitglied <strong>der</strong> offenen<br />
Abstimmung wi<strong>der</strong>spricht, erfolgt die Wahl geheim durch Abgabe von<br />
Stimmzetteln.<br />
Unbeschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung.<br />
3. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Wahl des Vorsitzenden entsprechend.<br />
Der Integrationsrat kann den Vorsitzenden abberufen. Der Antrag muss mindestens<br />
von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates gestellt werden.<br />
Zwischen Eingang des Antrages und <strong>der</strong> Sitzung muss eine Frist von mindestens<br />
zwei Tagen liegen.<br />
Über den Antrag ist ohne Aussprache abzustimmen.<br />
Der Beschluss über die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> Hauptsatzung bestimmten Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>. Ein Nachfolger für den<br />
Vorsitzenden ist innerhalb von zwei Wochen zu wählen.
§ 6<br />
Vorsitz<br />
1. Den Vorsitz im Integrationsrat führt <strong>der</strong> gemäß § 19 Absatz 2 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> gewählte Vorsitzende. Ist er verhin<strong>der</strong>t, so übernimmt <strong>der</strong> 1.<br />
Stellvertreter den Vorsitz. Ist auch dieser verhin<strong>der</strong>t, obliegt <strong>der</strong> Vorsitz dem 2.<br />
Stellvertreter.<br />
aus.<br />
Der Vorsitzende handhabt die Ordnung in <strong>der</strong> Sitzung und übt das Hausrecht<br />
2. Der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen (z.B. bei Presserklärungen).<br />
Die einzelnen Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates sind nicht befugt, im Namen<br />
des Integrationsrates zu handeln.<br />
§ 7<br />
Einberufung des Integrationsrates, Sitzungen, Tagesordnung<br />
1. Der Integrationsrat ist einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfor<strong>der</strong>t, jedoch<br />
soll er wenigstens einmal vierteljährlich einberufen werden. Er ist unverzüglich<br />
einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
unter Angabe des zu beratenden Gegenstandes verlangt wird.<br />
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates stellt in Abstimmung mit dem Terminplan<br />
des Rates, seiner Ausschüsse und <strong>der</strong> Bezirksvertretungen einen Sitzungsplan<br />
auf und legt diesen dem Vorsitzenden des Integrationsrates zur Zustimmung<br />
vor.<br />
2. Die Einladung muss den Integrationsratsmitglie<strong>der</strong>n mindestens sechs volle<br />
Kalen<strong>der</strong>tage vor dem Sitzungstag zugehen. Beim Versand <strong>der</strong> Einladung per<br />
Post gilt dieses Erfor<strong>der</strong>nis als erfüllt, wenn zwischen dem Tag <strong>der</strong> Absendung<br />
und dem Sitzungstag sieben Kalen<strong>der</strong>tage liegen.<br />
In beson<strong>der</strong>s dringenden Fällen kann die Ladungsfrist bis auf zwei volle Kalen<strong>der</strong>tage<br />
verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist in <strong>der</strong> Einladung zu begründen.<br />
3. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung in Benehmen mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
fest. Dabei werden solche Punkte berücksichtigt, die von den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Integrationsrates vierzehn Kalen<strong>der</strong>tage vor <strong>der</strong> Sitzung vorgelegt worden sind.<br />
In Fällen äußerster Dringlichkeit kann <strong>der</strong> Integrationsrat die Tagesordnung zu<br />
Beginn <strong>der</strong> Sitzung mit einfacher Mehrheit erweitern.<br />
4. Die Sitzungen des Integrationsrates sind öffentlich, es sei denn, ein Beratungsgegenstand<br />
erfor<strong>der</strong>t Nichtöffentlichkeit.<br />
5. An den nicht öffentlichen Sitzungen des Integrationsrates können neben den<br />
gewählten Mitglie<strong>der</strong>n des Integrationsrates alle Ratsmitglie<strong>der</strong>, alle Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Bezirksvertretungen sowie alle ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglie<strong>der</strong><br />
als Zuhörer teilnehmen.<br />
6. Wer an <strong>der</strong> Sitzungsteilnahme verhin<strong>der</strong>t ist, soll dies rechtzeitig dem Vorsitzenden<br />
des Integrationsrates mitteilen. <strong>Das</strong> Integrationsratsmitglied soll dem<br />
Vorsitzenden<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle mitteilen, wenn es nach Sitzungsbeginn eintrifft o<strong>der</strong><br />
die Sitzung vorzeitig verlässt.<br />
7. Die Sitzungssprache ist deutsch.
§ 8<br />
Sachverständige Personen<br />
Zu Sitzungen des Integrationsrates können zusätzliche Sachverständige Personen<br />
eingeladen werden, wenn die Tagesordnung es für geboten erscheinen lässt o<strong>der</strong> die<br />
Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> es beschließt. Soll den Sachverständigen Personen Aufwendungsersatz<br />
zugebilligt werden, entscheidet hierüber <strong>der</strong> Oberbürgermeister.<br />
§ 9<br />
Beratung<br />
1. Der Vorsitzende erteilt den Integrationsratsmitglie<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Sitzung das Wort<br />
in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wortmeldungen. Melden sich mehrere Sitzungsteilnehmer<br />
gleichzeitig, so bestimmt <strong>der</strong> Vorsitzende die Reihenfolge. Außerhalb <strong>der</strong><br />
Reihenfolge erhält ein Integrationsratsmitglied das Wort, wenn es einen Antrag<br />
zur Geschäftsordnung stellen will.<br />
2. Der Vorsitzende kann <strong>der</strong> Verwaltung auf Verlangen außer <strong>der</strong> Reihe das Wort<br />
erteilen, jedoch ohne Unterbrechung des Redners.<br />
3. Die Redezeit beträgt höchstens zehn Minuten. Sie kann durch Beschluss des<br />
Integrationsrates verlängert o<strong>der</strong> verkürzt werden. Ein Integrationsratsmitglied<br />
darf höchstens dreimal zum selben Punkt <strong>der</strong> Tagesordnung sprechen; Anträge<br />
zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberücksichtigt. Weist <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
ein Mitglied auf den Ablauf <strong>der</strong> Redezeit hin, so hat das Integrationsratsmitglied<br />
seine Ausführungen innerhalb einer Minute zu beenden, wenn <strong>der</strong> Integrationsrat<br />
einer Verlängerung <strong>der</strong> Redezeit nicht zustimmt.<br />
4. Wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Beratung.<br />
5. Die Schriftführung im Integrationsratrat obliegt <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Integrationsrates.<br />
§ 10<br />
Anträge zur Geschäftsordnung<br />
1. Anträge zur Geschäftsordnung können je<strong>der</strong>zeit von jedem Integrationsratsmitglied<br />
gestellt werden. <strong>Das</strong> Wort muss unverzüglich - jedoch ohne Unterbrechung<br />
eines Redners - erteilt werden.<br />
2. Geschäftsordnungsanträge können unter an<strong>der</strong>em gerichtet sein auf:<br />
(a) Feststellung <strong>der</strong> Beschlussunfähigkeit,<br />
(b) Schließung o<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> Sitzung,<br />
(c) Absetzung o<strong>der</strong> Vertagung einzelner Tagesordnungspunkte,<br />
(d) Ausschluss o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />
(e) Verweisung an einen Ausschuss, eine Bezirksvertretung o<strong>der</strong> den<br />
Oberbürgermeister,<br />
(f) Schluss <strong>der</strong> Aussprache,<br />
(g) Schluss <strong>der</strong> Rednerliste,<br />
(h) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Redezeit,<br />
(i) namentliche o<strong>der</strong> geheime Abstimmung.<br />
3. Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so dürfen Integrationsratsmitglie<strong>der</strong><br />
nur noch zu diesem Antrag sprechen. Die Redezeit beträgt höchstens<br />
drei Minuten, alsdann ist über den Antrag abzustimmen.
4. Über Anträge zur Geschäftsordnung hat <strong>der</strong> Integrationsrat geson<strong>der</strong>t vorab zu<br />
entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt,<br />
so ist über den weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen<br />
bestimmt <strong>der</strong> Vorsitzende die Reihenfolge <strong>der</strong> Abstimmung.<br />
§ 11<br />
Persönliche Bemerkungen<br />
Für eine persönliche Bemerkung wird das Wort erst nach Schluss <strong>der</strong> Beratung, jedoch<br />
vor <strong>der</strong> Abstimmung, erteilt. Der Redner darf nicht zur Sache sprechen, son<strong>der</strong>n<br />
nur Äußerungen, die in <strong>der</strong> Aussprache in Bezug auf seine Person abgegeben worden<br />
sind, zurückweisen o<strong>der</strong> erkennbar gewordene Missverständnisse seiner früheren<br />
Ausführungen richtig stellen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.<br />
§ 12<br />
Ordnungs- und Hausrecht<br />
1. Dem Ordnungs- und Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während <strong>der</strong><br />
Sitzung im Sitzungssaal aufhalten.<br />
2. Wer sich ungebührlich benimmt o<strong>der</strong> die Würde <strong>der</strong> Versammlung verletzt,<br />
kann vom Vorsitzenden zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal<br />
gewiesen werden.<br />
3. Entsteht während einer Sitzung des Integrationsrates unter den Zuhörern störende<br />
Unruhe, so kann <strong>der</strong> Vorsitzende nach vorheriger Abmahnung den für die<br />
Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende<br />
Unruhe nicht auf an<strong>der</strong>e Weise zu beseitigen ist.<br />
§ 13<br />
Ordnungsruf und Wortentziehung<br />
1. Der Vorsitzende kann einen Redner zur Sache rufen, wenn er vom Gegenstand<br />
<strong>der</strong><br />
Beratung abweicht.<br />
2. Der Vorsitzende kann ein Integrationsratsmitglied zur Ordnung rufen, wenn es<br />
sich ungebührlich o<strong>der</strong> beleidigend äußert o<strong>der</strong> durch sein sonstiges Verhalten<br />
die Ordnung stört.<br />
3. Gibt ein Redner, <strong>der</strong> zu einem Beratungsgegenstand bereits zur Ordnung o<strong>der</strong><br />
dreimal zu Sache gerufen wurde, Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme,<br />
so kann ihm <strong>der</strong> Vorsitzende zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt<br />
das Wort entziehen. Die drohende Wortentziehung ist dem Redner zuvor anzukündigen.<br />
4. Der Vorsitzende kann einem Redner, <strong>der</strong> die Redezeit nach § 9 Abs. 3 überschreitet,<br />
nach dem entsprechenden Hinweis das Wort entziehen.<br />
§ 14<br />
Entzug <strong>der</strong> Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus <strong>der</strong> Sitzung<br />
1. Einem Integrationsratsmitglied, das wie<strong>der</strong>holt gegen die Ordnung verstößt o<strong>der</strong><br />
die Würde <strong>der</strong> Versammlung verletzt, können durch Beschluss des Integra-
tionsrates - ohne Aussprache - die auf den Sitzungstag entfallenden Entschädigungen<br />
(§ 45 GO <strong>NRW</strong>) ganz o<strong>der</strong> teilweise entzogen werden.<br />
2. Setzt das Integrationsratsmitglied sein ordnungswidriges Verhalten fort, so kann<br />
es durch Beschluss des Integrationsrates - ohne Aussprache - mit sofortiger<br />
Wirkung von <strong>der</strong> Sitzung ausgeschlossen werden. Der Integrationsrat kann beschließen,<br />
das Integrationsratsmitglied von höchstens drei weiteren Sitzungen<br />
auszuschließen.<br />
3. Beschlüsse nach Abs. 1 u. 2 setzen einen zweimaligen Ordnungsruf voraus.<br />
4. Der Vorsitzende kann ein Integrationsgratsmitglied sofort von <strong>der</strong> Sitzung ausschließen,<br />
wenn es die Ordnung gröblich verletzt. Der Integrationsrat befindet<br />
ohne Beteiligung des ausgeschlossenen Mitgliedes in <strong>der</strong> nächsten Sitzung, ob<br />
die Maßnahme berechtigt war.<br />
5. <strong>Das</strong> ausgeschlossene Mitglied hat den Sitzungsbereich sofort zu verlassen.<br />
<strong>Das</strong> Recht zur Teilnahme als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen wird durch den<br />
Ausschluss nicht berührt.<br />
§ 15<br />
Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen<br />
Gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 14 steht dem betroffenen Mitglied <strong>der</strong> Einspruch<br />
zu. Der Einspruch ist beim Oberbürgermeister innerhalb von 14 Kalen<strong>der</strong>tagen, den<br />
Sitzungstag nicht mitgerechnet, schriftlich einzulegen. Über den Einspruch entscheidet<br />
<strong>der</strong> Integrationsrat in <strong>der</strong> nächsten Sitzung.<br />
§ 16<br />
Arbeitskreise<br />
1. Der Integrationsrat kann für die Beratung bestimmter Themen Arbeitskreise<br />
bilden. Deren Geschäftsbereiche, Ziele und Aufgaben legt <strong>der</strong> Integrationsrat zu<br />
Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode fest.<br />
Die Arbeitskreise richten sich in allen Angelegenheiten an den Integrationsrat.<br />
Dieser berät die Angelegenheit und trifft ggf. die sich hieraus ergebenden Entscheidungen.<br />
Die Arbeitskreise sind keine Gremien im Sinne von § 23 Absatz 1 Satz 2 <strong>der</strong><br />
Hauptssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />
Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.<br />
2. Für jeden Arbeitkreis werden aus dem Kreis <strong>der</strong> Integrationsratsmitglie<strong>der</strong> ein<br />
Arbeitskreisvorsitzen<strong>der</strong> und sein Stellvertreter benannt. Der Arbeitskreisvorsitzende<br />
ist für den Arbeitskreis verantwortlich. Er dient als Vermittler zwischen<br />
Arbeitskreis, dem Vorsitzenden des Integrationsrates und <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des Integrationsrates. Er ist unmittelbarer Ansprechpartner <strong>der</strong> Arbeitskreismitglie<strong>der</strong>.<br />
Er leitet die Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe.<br />
Der Arbeitskreisvorsitzende ist nicht befugt, Presseerklärungen o.ä. abzugeben.<br />
3. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitskreise sind keine Mandatsträger im Sinne des § 27<br />
GO <strong>NRW</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlordnung des Integrationsrates.<br />
Zusätzlich zu den vom Integrationsrat bestimmten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Arbeitskreise<br />
können Sachverständige Personen auf Beschluss des Arbeitskreises hinzugezogen<br />
werden. Es gilt § 8 dieser Geschäftsordnung entsprechend.<br />
4. Die Arbeitskreise tagen nach Bedarf.
Für die Einladung gilt § 7 dieser Geschäftsordnung entsprechend.<br />
Zu Beginn einer je<strong>der</strong> Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. <strong>Das</strong> Protokoll wird<br />
von diesem und dem Sitzungsleiter unterzeichnet. Es ist zudem für jede Sitzung<br />
eine Anwesenheitsliste zu führen.<br />
Der Arbeitskreisvorsitzende hat <strong>der</strong> Geschäftsstelle unmittelbar nach je<strong>der</strong> Sitzung<br />
die Anwesenheitsliste zuzuleiten. Außerdem hat er das Protokoll so rechtzeitig<br />
zu<br />
übermitteln, dass dieses spätestens mit <strong>der</strong> Einladung zur nächsten Arbeitskreissitzung<br />
zugesandt werden kann.<br />
5. Die Koordinierung <strong>der</strong> Arbeitskreise obliegt ausschließlich <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des Integrationsrates. Die Arbeitskreise haben ihre Sitzungstermine mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
abzustimmen.<br />
Die Geschäftstelle ist beratend tätig bezüglich <strong>der</strong> Abläufe im parlamentarischen<br />
System. Sie informiert vor allem darüber, inwieweit eine Angelegenheit in<br />
den Zuständigkeitsbereich an<strong>der</strong>er Gremien o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltung fällt.<br />
Darüber hinaus gibt die Geschäftstelle auf Wunsch Formulierungshilfe.<br />
Überdies ist es nicht Aufgabe <strong>der</strong> Geschäftstelle, die Tagungstermine <strong>der</strong> einzelnen<br />
Arbeitskreise zu erfragen und an ausstehende Unterlagen zu erinnern.<br />
Für verspätete Mitteilungen kann die Geschäftsstelle nicht verantwortlich gemacht<br />
werden.<br />
§17<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Geschäftsordnung des Integrationsrates tritt am Tage nach Beschlussfassung<br />
am 13.06.2006 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung ist damit außer Kraft gesetzt.
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und Amtszeit<br />
§ 3 Rechtsstellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 4 Kompetenzen und Aufgaben des Integrationsrates<br />
§ 5 Wahlen<br />
§ 6 Vorsitz<br />
§ 7 Einberufung des Integrationsrates, Sitzungen, Tagesordnung<br />
§ 8 Sachverständige Personen<br />
§ 9 Beratung<br />
§ 10 Anträge zur Geschäftsordnung<br />
§ 11 Persönliche Bemerkung<br />
§ 12 Ordnungs- und Hausrecht<br />
§ 13 Ordnungsruf und Wortentziehung<br />
§ 14 Entzug <strong>der</strong> Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus <strong>der</strong> Sitzung<br />
§ 15 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen<br />
§ 16 Arbeitskreise<br />
§ 17 Inkrafttreten
För<strong>der</strong>richtlinien <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> für interkulturelle Veranstaltungen und<br />
Projekte<br />
1. Grundsätze<br />
1.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> kann in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat im Rahmen<br />
<strong>der</strong> vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bereit gestellten Haushaltsmittel Veranstaltungen und<br />
Projekte för<strong>der</strong>n, die einen Beitrag zu einem gleichberechtigten Zusammenleben<br />
<strong>der</strong> deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung leisten.<br />
1.2. Zuwendungen werden ausschließlich als Zuschüsse für Veranstaltungen und<br />
Projekte in <strong>Bottrop</strong> gewährt.<br />
1.3. Ein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>ung besteht nicht.<br />
1.4. Soweit diese Richtlinien keine an<strong>der</strong>e Regelung treffen, gilt die allgemeine<br />
Zuwendungsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> vom 01.01.2003.<br />
2. För<strong>der</strong>ungskriterien<br />
2.1. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen sowie Einzelpersonen,<br />
die sich auf <strong>der</strong> Grundlage des Grundgesetzes für ein besseres Zusammenleben<br />
von Deutschen und Nichtdeutschen einsetzen.<br />
2.2. Geför<strong>der</strong>t werden können nur öffentlich zugängliche Veranstaltungen bzw.<br />
Projekte von öffentlichem Interesse.<br />
2.3. För<strong>der</strong>ungswürdig sind vor allem Veranstaltungen und Projekte<br />
• mit interkulturellem o<strong>der</strong> sozialintegrativem Ansatz, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Arbeit<br />
mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen,<br />
• die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen<br />
und Toleranz för<strong>der</strong>n,<br />
• die das Engagement von Migrantinnen und Migranten für das Gemeinwesen<br />
för<strong>der</strong>n,<br />
• die den Teilnehmern Lebensweise, Kultur und Religion an<strong>der</strong>er nahe bringen,<br />
Zuschüsse für Institutionen werden nicht gewährt.<br />
Projekte, die von mehreren unter 2.1 genannten Vereinigungen gemeinsam<br />
durchgeführt werden, sollen bevorzugt berücksichtigt werden, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Projekte, bei denen Migrantenvereinigungen mit deutschen Einrichtungen kooperieren.<br />
Bei allen Kooperationsprojekten muss ein verantwortlicher rechtsfähiger Antragssteller<br />
genannt werden.<br />
3. Umfang und För<strong>der</strong>ung
3.1. Die För<strong>der</strong>ung erfolgt in Form <strong>der</strong> Defizitabdeckung, d.h. ein Zuschuss kann<br />
nur zu den unbedingt erfor<strong>der</strong>lichen Ausgaben und nach Ausschöpfung aller<br />
an<strong>der</strong>en Finanzierungsmöglichkeiten bewilligt werden. Mit dem Zuschuss<br />
muss die Finanzierung des Projektes gesichert sein. Dies ist bei <strong>der</strong> Antragstellung<br />
darzulegen.<br />
3.2. Bezuschusst werden Honorarkosten, Gagen, Mieten, Pachten o<strong>der</strong> sonstige<br />
unbedingt erfor<strong>der</strong>liche und nachweisbare Personal- und Sachmittelkosten.<br />
4. För<strong>der</strong>ungsverfahren<br />
4.1. Zuschüsse können nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden.<br />
Anträge sind einzureichen bei:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />
Geschäftsstelle des Integrationsrates<br />
Gladbecker Str. 79<br />
46236 <strong>Bottrop</strong><br />
4.2. Anträge auf Zuschüsse müssen bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres eingegangen<br />
sein. Jedes einzelne Projekt ist geson<strong>der</strong>t darzustellen.<br />
4.3. Art, Inhalt, Zielsetzung und Zeitrahmen <strong>der</strong> Veranstaltung/des Projekts sind im<br />
Antrag detailliert darzustellen. Hierzu gehört insbeson<strong>der</strong>e auch ein Gesamtkosten-<br />
und Finanzierungsplan. Eine finanzielle För<strong>der</strong>ung durch an<strong>der</strong>e Stellen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> und Dritte ist unaufgefor<strong>der</strong>t anzuzeigen. Auf Wunsch <strong>der</strong> Verwaltung<br />
hat <strong>der</strong> Antragsteller Einsicht in seine Finanzsituation zu geben.<br />
4.4. Anträge, die offensichtlich nicht die Voraussetzungen dieser Richtlinien erfüllen,<br />
werden von <strong>der</strong> Verwaltung zurückgewiesen. Dem Integrationsrat ist hiervon<br />
zu berichten.<br />
4.5. Die eingegangenen, för<strong>der</strong>ungswürdigen Anträge werden dem Integrationsrat<br />
regelmäßig zur Beratung vorgelegt. Der Integrationsrat beschließt die Bezuschussung<br />
o<strong>der</strong> Ablehnung eines Antrages.<br />
5. Sachgemäße Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel<br />
5.1 Der Empfänger eines Zuschusses ist verpflichtet, nach Beendigung <strong>der</strong> Veranstaltung/des<br />
Projekts die antragsgemäße Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel<br />
nachzuweisen.<br />
5.2 Der Verwendungsnachweis ist unaufgefor<strong>der</strong>t und projektbezogen innerhalb<br />
von vier Wochen nach Abschluss des Projektes vorzulegen.<br />
5.3 Zuschüsse, die nicht antragsgemäß verwendet worden sind, sind zurückzuzahlen.<br />
Sie können zurückgefor<strong>der</strong>t werden, wenn die Verwendungsnachweise<br />
nicht fristgerecht eingereicht worden sind. Mangelhafte o<strong>der</strong> fehlende Verwendungsnachweise<br />
führen bis zur ordnungsgemäßen Vorlage <strong>der</strong> Verwendungsnachweise<br />
zum Ausschluss bei <strong>der</strong> Verteilung weiterer Mittel.
5.4 Die Einzelheiten werden im jeweiligen Bewilligungsbescheid geregelt.<br />
6. Inkrafttreten<br />
Die Richtlinien treten mit dem Tag <strong>der</strong> Beschlussfassung durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> am<br />
13.06.2006 in Kraft.