23.01.2013 Aufrufe

Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim

Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim

Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 2. Dezember 2004 Seite 4<br />

schilder und Verkehrszeichen von Bewuchs<br />

freigehalten werden.<br />

Im eigenen Interesse wäre zu beachten, dass<br />

auch die eigenen Hausnummernschilder, zum<br />

einen vorhanden und zum zweiten jedoch von<br />

der Straße aus sichtbar sein sollten. Dazu<br />

besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die<br />

entsprechend durchgesetzt werden könnte. Es<br />

dürfte jedoch im eigenen Interesse sein, dass<br />

das Anwesen nicht nur von Polizei und<br />

Rettungsdienst, sondern auch von privaten<br />

Zustelldiensten, Handwerkern und Bekannten<br />

gefunden wird. Des weiteren weisen wir<br />

daraufhin, dass auch der Luftraum zum<br />

öffentlichen Verkehrsraum gehört. Dies<br />

bedeutet, dass eine Straße als verkehrssicher<br />

gilt, wenn Luftraum über der Straße auf voller<br />

Breite mindestens 4,50 m hoch freigehalten<br />

wird. An Bürgersteigen rechnet man einen<br />

Luftraum von 2,50 m.<br />

Räum- und Streupflicht während der Winterzeit<br />

Wird durch Schneefälle die Benutzung von<br />

Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist<br />

der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch<br />

loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte<br />

Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf<br />

den Fahrbahnen und Gehwegen nicht<br />

eingeschränkt wird.<br />

Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und<br />

die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei<br />

Glätte.<br />

Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein<br />

Streifen von 1,50 m Breite entlang der<br />

Grundstücksgrenze.<br />

Die Benutzbarkeit ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand,<br />

Sägemehl) herzustellen; Eis ist aufzuhacken und<br />

zu beseitigen.<br />

Auf Gehwegen ist Salz nur in geringen Mengen<br />

zu verwenden.<br />

Zusätzlich weisen wir nochmals auf die<br />

Straßenreinigungspflicht hin, die auch für<br />

Wirtschaftswege gilt.<br />

Beim Reinigen ist darauf zu achten, dass kein<br />

Kehricht in die Straßeneinläufe gekehrt wird.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

- örtl. Ordnungsbehörde -<br />

Abholung von<br />

Personalausweisen und<br />

Reisepässen<br />

Personalausweise die bis zum 05.11.2004<br />

beantragt wurden und Reisepässe die bis zum<br />

22.10.2004 beantragt wurden können abgeholt<br />

werden. Bitte abgelaufene und vorläufig<br />

ausgestellte Personalausweise und Reisepässe<br />

mitbringen.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

informieren<br />

Telefax: Werkleitung: 06353/9357-61<br />

Wasserwerk: 06353/6918<br />

Kläranlage: 06353/989544<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Bei Schäden oder Störungen bei der Abwasserbeseitigung<br />

steht außerhalb der regulären<br />

Dienstzeiten folgende Rufbereitschaft zur<br />

Verfügung:<br />

Funk-Telefon: 0173/3 48 28 94<br />

(seit 01.12.2004)<br />

Bereitschaftsdienst des<br />

Wasserwerkes <strong>Freinsheim</strong><br />

Zum Krumbach 50, Bobenheim am Berg<br />

Tel.-Nr.: 06353/7373, Fax-Nr.: 06353/6918<br />

Reguläre Dienstzeiten:<br />

Montag – Donnerstag: 07.15 - 16.30 Uhr<br />

Freitag: 07.15 - 12.45 Uhr<br />

Bei Schäden oder Störungen der Wasserversorgung<br />

außerhalb der regulären Dienstzeit<br />

besteht folgende Rufbereitschaft:<br />

Funk-Telefon: 0172-620-1637.<br />

Änderung der<br />

Telefonnummer<br />

Bereitschaftsdienst Abwasserbeseitigung<br />

Ab 01.12.2004 gilt für die Rufbereitschaft der<br />

Abwasserbeseitigung außerhalb der regulären<br />

Dienstzeiten folgende neue Telefonnummer:<br />

Funk-Telefon: 01 73 / 3 48 28 94<br />

Wir bitten um Beachtung, da die bisherige<br />

Rufnummer zu diesem Zeitpunkt deaktiviert<br />

wurde.<br />

Die Telefonnummer für die Rufbereitschaft<br />

des Betriebszweiges Wasserversorgung ist<br />

hiervon nicht betroffen.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Freinsheim</strong><br />

- Abwasserbeseitigung –<br />

Schutz der<br />

Wasserversorgungsanlagen<br />

gegen Frostschäden<br />

1) Allgemeines<br />

Da eingefrorene Rohrleitungen den<br />

lebenswichtigen Wasserbezug unterbrechen<br />

und Bauwerke durch Frosteinwirkungen<br />

erhebliche Schäden erleiden können, sind die<br />

Wasserversorgungsanlagen besonders gegen<br />

Frosteinwirkung zu schützen.<br />

Wegen der starken Ausdehnung des Wassers<br />

beim Gefrieren werden Rohre, Armaturen u. a.<br />

aus weniger dehnbarem Material wie Guss,<br />

Stahl, Beton, PVC gesprengt. Nur Polyethylen<br />

übersteht die Ausdehnung ohne Bruch. Wegen<br />

der großen spezifischen Wärme des Wassers<br />

gefriert Wasser, das in Bewegung ist und daher<br />

immer einen gewissen Wärmenachschub erhält,<br />

wesentlich langsamer als stehendes Wasser. Das<br />

im Boden befindliche Porenwasser erleidet<br />

beim Gefrieren ebenfalls eine Ausdehnung und<br />

verursacht eine Hebung des Bodens und nach<br />

dem Auftauen ein Setzen an den einzelnen<br />

Punkten, meist zeitlich und räumlich<br />

verschieden stark. Es können daher Hebungsund<br />

Setzungsrisse an den Bauwerken<br />

entstehen. Frostgefährdet sind hier besonders<br />

Lehm- und Tonböden. An Frosttagen werden<br />

die Außenmauern der Gebäude stark<br />

abgekühlt, so dass an den Innenseiten<br />

Schwitzwasser- und Eisbildung entstehen kann.<br />

2) Leitungen in kalten Räumen<br />

Die Leitungen sind möglichst nicht im Bereich<br />

undichter Fenster und an Außenmauern zu<br />

verlegen, sie sind gegen Zugluft zu schützen.<br />

Fenster sind geschlossen zu halten, erforder-<br />

lichenfalls durch Wärmedämmstoffe abzudichten.<br />

3) Hauswasserzähler<br />

Erfahrungsgemäss sind die häufigsten<br />

Frostschäden bei Wasserversorgungsanlagen<br />

das Auffrieren von Hauswasserzählern. In<br />

kalten, frostgefährdeten Räumen sind sie an<br />

Innenwänden, nicht im Bereich von Fenstern zu<br />

verlegen und mit Isolierstoffen zu umhüllen.<br />

4) Auftauen von eingefrorenen Rohrleitungen<br />

Eingefrorene Leitungen sind so rasch wie<br />

möglich wieder aufzutauen, nicht nur um den<br />

Wasserbezug wieder zu ermöglichen, sondern<br />

auch um das Weiterwachsen des Eispfropfens<br />

und möglichst die Sprengwirkung des Eises zu<br />

verhindern.<br />

a) Erwärmen von außen - Dies ist nur möglich<br />

bei metallischen, wärmeleitenden Rohren, also<br />

Stahlrohren, Gussrohren, nicht bei<br />

Kunststoffrohren aus PVC und Polyethylen. Die<br />

Rohre werden von außen mit heißen Tüchern,<br />

Heißluft-Ventilator, Dampf, Lötlampe<br />

angewärmt. Bei starkem Erhitzen, z.B. mit der<br />

Lötlampe, muss langsam und vorsichtig<br />

gearbeitet werden, da sich zwischen zwei<br />

stehengebliebenen Eispfropfen Wasserdampf<br />

bilden kann, der die Rohre sprengt<br />

(Unfallgefahr). Zum Ablaufen des aufgetauten<br />

Eiswassers ist der nächste Hahn offen zu lassen,<br />

meist der Entleerungshahn am Auslaufventil.<br />

b) Auftauen durch Einleiten von Dampf,<br />

Heißwasser - Bei Versorgungsleitungen ist das<br />

Auftauen durch Einleiten von Dampf mittels<br />

Dampfgeräten geeignet. Bei Anbringen einer<br />

Düse am Dampfschlauch in Form eines<br />

Dampfspießes können Ventilsitze und auch<br />

gefrorene Bodenschichten gut aufgetaut<br />

werden.<br />

Ihre<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Freinsheim</strong><br />

i.V. Dipl.-Ing.(FH) Stefan Dachsteiner<br />

st. Werkleiter<br />

Urlaubsregion <strong>Freinsheim</strong><br />

Deutsche Weinstraße<br />

Die beiden Tourist-Informationen der<br />

Urlaubsregion <strong>Freinsheim</strong> / Deutsche<br />

Weinstraße<br />

sind unter folgenden Adressen zu erreichen.<br />

e-Mail: touristik@freinsheim.de<br />

www.freinsheim.de<br />

i-Punkt Kallstadt i-Punkt <strong>Freinsheim</strong><br />

Weinstraße 111 Hauptstr. 2<br />

67169 Kallstadt 67251 <strong>Freinsheim</strong><br />

Tel. 06322/667838 Tel. 06353/989294<br />

Fax 06322/667840 Fax 06353/989904<br />

Geschäftszeiten:<br />

Montag – Freitag 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr<br />

Kurzinformationen im Servicebereich des<br />

i-Punktes Kallstadt – mit Scheckkarte jederzeit<br />

erreichbar.<br />

Außerhalb der Geschäftszeiten kann man sich<br />

an den Buchungstafeln – direkt neben unseren<br />

Touristinformationen – über freie Zimmer<br />

informieren und eine Direktbuchung telefonisch<br />

und kostenfrei vornehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!