Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim
Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim
Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 2. Dezember 2004 Seite 4<br />
schilder und Verkehrszeichen von Bewuchs<br />
freigehalten werden.<br />
Im eigenen Interesse wäre zu beachten, dass<br />
auch die eigenen Hausnummernschilder, zum<br />
einen vorhanden und zum zweiten jedoch von<br />
der Straße aus sichtbar sein sollten. Dazu<br />
besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die<br />
entsprechend durchgesetzt werden könnte. Es<br />
dürfte jedoch im eigenen Interesse sein, dass<br />
das Anwesen nicht nur von Polizei und<br />
Rettungsdienst, sondern auch von privaten<br />
Zustelldiensten, Handwerkern und Bekannten<br />
gefunden wird. Des weiteren weisen wir<br />
daraufhin, dass auch der Luftraum zum<br />
öffentlichen Verkehrsraum gehört. Dies<br />
bedeutet, dass eine Straße als verkehrssicher<br />
gilt, wenn Luftraum über der Straße auf voller<br />
Breite mindestens 4,50 m hoch freigehalten<br />
wird. An Bürgersteigen rechnet man einen<br />
Luftraum von 2,50 m.<br />
Räum- und Streupflicht während der Winterzeit<br />
Wird durch Schneefälle die Benutzung von<br />
Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist<br />
der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch<br />
loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte<br />
Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf<br />
den Fahrbahnen und Gehwegen nicht<br />
eingeschränkt wird.<br />
Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und<br />
die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei<br />
Glätte.<br />
Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein<br />
Streifen von 1,50 m Breite entlang der<br />
Grundstücksgrenze.<br />
Die Benutzbarkeit ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand,<br />
Sägemehl) herzustellen; Eis ist aufzuhacken und<br />
zu beseitigen.<br />
Auf Gehwegen ist Salz nur in geringen Mengen<br />
zu verwenden.<br />
Zusätzlich weisen wir nochmals auf die<br />
Straßenreinigungspflicht hin, die auch für<br />
Wirtschaftswege gilt.<br />
Beim Reinigen ist darauf zu achten, dass kein<br />
Kehricht in die Straßeneinläufe gekehrt wird.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
- örtl. Ordnungsbehörde -<br />
Abholung von<br />
Personalausweisen und<br />
Reisepässen<br />
Personalausweise die bis zum 05.11.2004<br />
beantragt wurden und Reisepässe die bis zum<br />
22.10.2004 beantragt wurden können abgeholt<br />
werden. Bitte abgelaufene und vorläufig<br />
ausgestellte Personalausweise und Reisepässe<br />
mitbringen.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
informieren<br />
Telefax: Werkleitung: 06353/9357-61<br />
Wasserwerk: 06353/6918<br />
Kläranlage: 06353/989544<br />
Bereitschaftsdienst<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Bei Schäden oder Störungen bei der Abwasserbeseitigung<br />
steht außerhalb der regulären<br />
Dienstzeiten folgende Rufbereitschaft zur<br />
Verfügung:<br />
Funk-Telefon: 0173/3 48 28 94<br />
(seit 01.12.2004)<br />
Bereitschaftsdienst des<br />
Wasserwerkes <strong>Freinsheim</strong><br />
Zum Krumbach 50, Bobenheim am Berg<br />
Tel.-Nr.: 06353/7373, Fax-Nr.: 06353/6918<br />
Reguläre Dienstzeiten:<br />
Montag – Donnerstag: 07.15 - 16.30 Uhr<br />
Freitag: 07.15 - 12.45 Uhr<br />
Bei Schäden oder Störungen der Wasserversorgung<br />
außerhalb der regulären Dienstzeit<br />
besteht folgende Rufbereitschaft:<br />
Funk-Telefon: 0172-620-1637.<br />
Änderung der<br />
Telefonnummer<br />
Bereitschaftsdienst Abwasserbeseitigung<br />
Ab 01.12.2004 gilt für die Rufbereitschaft der<br />
Abwasserbeseitigung außerhalb der regulären<br />
Dienstzeiten folgende neue Telefonnummer:<br />
Funk-Telefon: 01 73 / 3 48 28 94<br />
Wir bitten um Beachtung, da die bisherige<br />
Rufnummer zu diesem Zeitpunkt deaktiviert<br />
wurde.<br />
Die Telefonnummer für die Rufbereitschaft<br />
des Betriebszweiges Wasserversorgung ist<br />
hiervon nicht betroffen.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Freinsheim</strong><br />
- Abwasserbeseitigung –<br />
Schutz der<br />
Wasserversorgungsanlagen<br />
gegen Frostschäden<br />
1) Allgemeines<br />
Da eingefrorene Rohrleitungen den<br />
lebenswichtigen Wasserbezug unterbrechen<br />
und Bauwerke durch Frosteinwirkungen<br />
erhebliche Schäden erleiden können, sind die<br />
Wasserversorgungsanlagen besonders gegen<br />
Frosteinwirkung zu schützen.<br />
Wegen der starken Ausdehnung des Wassers<br />
beim Gefrieren werden Rohre, Armaturen u. a.<br />
aus weniger dehnbarem Material wie Guss,<br />
Stahl, Beton, PVC gesprengt. Nur Polyethylen<br />
übersteht die Ausdehnung ohne Bruch. Wegen<br />
der großen spezifischen Wärme des Wassers<br />
gefriert Wasser, das in Bewegung ist und daher<br />
immer einen gewissen Wärmenachschub erhält,<br />
wesentlich langsamer als stehendes Wasser. Das<br />
im Boden befindliche Porenwasser erleidet<br />
beim Gefrieren ebenfalls eine Ausdehnung und<br />
verursacht eine Hebung des Bodens und nach<br />
dem Auftauen ein Setzen an den einzelnen<br />
Punkten, meist zeitlich und räumlich<br />
verschieden stark. Es können daher Hebungsund<br />
Setzungsrisse an den Bauwerken<br />
entstehen. Frostgefährdet sind hier besonders<br />
Lehm- und Tonböden. An Frosttagen werden<br />
die Außenmauern der Gebäude stark<br />
abgekühlt, so dass an den Innenseiten<br />
Schwitzwasser- und Eisbildung entstehen kann.<br />
2) Leitungen in kalten Räumen<br />
Die Leitungen sind möglichst nicht im Bereich<br />
undichter Fenster und an Außenmauern zu<br />
verlegen, sie sind gegen Zugluft zu schützen.<br />
Fenster sind geschlossen zu halten, erforder-<br />
lichenfalls durch Wärmedämmstoffe abzudichten.<br />
3) Hauswasserzähler<br />
Erfahrungsgemäss sind die häufigsten<br />
Frostschäden bei Wasserversorgungsanlagen<br />
das Auffrieren von Hauswasserzählern. In<br />
kalten, frostgefährdeten Räumen sind sie an<br />
Innenwänden, nicht im Bereich von Fenstern zu<br />
verlegen und mit Isolierstoffen zu umhüllen.<br />
4) Auftauen von eingefrorenen Rohrleitungen<br />
Eingefrorene Leitungen sind so rasch wie<br />
möglich wieder aufzutauen, nicht nur um den<br />
Wasserbezug wieder zu ermöglichen, sondern<br />
auch um das Weiterwachsen des Eispfropfens<br />
und möglichst die Sprengwirkung des Eises zu<br />
verhindern.<br />
a) Erwärmen von außen - Dies ist nur möglich<br />
bei metallischen, wärmeleitenden Rohren, also<br />
Stahlrohren, Gussrohren, nicht bei<br />
Kunststoffrohren aus PVC und Polyethylen. Die<br />
Rohre werden von außen mit heißen Tüchern,<br />
Heißluft-Ventilator, Dampf, Lötlampe<br />
angewärmt. Bei starkem Erhitzen, z.B. mit der<br />
Lötlampe, muss langsam und vorsichtig<br />
gearbeitet werden, da sich zwischen zwei<br />
stehengebliebenen Eispfropfen Wasserdampf<br />
bilden kann, der die Rohre sprengt<br />
(Unfallgefahr). Zum Ablaufen des aufgetauten<br />
Eiswassers ist der nächste Hahn offen zu lassen,<br />
meist der Entleerungshahn am Auslaufventil.<br />
b) Auftauen durch Einleiten von Dampf,<br />
Heißwasser - Bei Versorgungsleitungen ist das<br />
Auftauen durch Einleiten von Dampf mittels<br />
Dampfgeräten geeignet. Bei Anbringen einer<br />
Düse am Dampfschlauch in Form eines<br />
Dampfspießes können Ventilsitze und auch<br />
gefrorene Bodenschichten gut aufgetaut<br />
werden.<br />
Ihre<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Freinsheim</strong><br />
i.V. Dipl.-Ing.(FH) Stefan Dachsteiner<br />
st. Werkleiter<br />
Urlaubsregion <strong>Freinsheim</strong><br />
Deutsche Weinstraße<br />
Die beiden Tourist-Informationen der<br />
Urlaubsregion <strong>Freinsheim</strong> / Deutsche<br />
Weinstraße<br />
sind unter folgenden Adressen zu erreichen.<br />
e-Mail: touristik@freinsheim.de<br />
www.freinsheim.de<br />
i-Punkt Kallstadt i-Punkt <strong>Freinsheim</strong><br />
Weinstraße 111 Hauptstr. 2<br />
67169 Kallstadt 67251 <strong>Freinsheim</strong><br />
Tel. 06322/667838 Tel. 06353/989294<br />
Fax 06322/667840 Fax 06353/989904<br />
Geschäftszeiten:<br />
Montag – Freitag 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr<br />
Kurzinformationen im Servicebereich des<br />
i-Punktes Kallstadt – mit Scheckkarte jederzeit<br />
erreichbar.<br />
Außerhalb der Geschäftszeiten kann man sich<br />
an den Buchungstafeln – direkt neben unseren<br />
Touristinformationen – über freie Zimmer<br />
informieren und eine Direktbuchung telefonisch<br />
und kostenfrei vornehmen.