23.01.2013 Aufrufe

Pflege-Tarife ab April 2012 - deutsch - SPITEX BERN

Pflege-Tarife ab April 2012 - deutsch - SPITEX BERN

Pflege-Tarife ab April 2012 - deutsch - SPITEX BERN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong> gemäss SHV i <strong>ab</strong> 1. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

1. Grundlagen zur Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong><br />

Die Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong> ist eine per 1. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> neu eingeführte Kostenbeteiligung für die<br />

Kundinnen und Kunden der Spitex. Die Patientenbeteiligung erfolgt zusätzlich zum Selbstbehalt und<br />

der Franchise und wird von der Krankenkasse nicht vergütet. Basis für die Berechnung der<br />

Patientenbeteiligung bilden die Sozialhilfeverordnung (SHV) des Kantons Bern sowie die Vorg<strong>ab</strong>en im<br />

Rahmen des Leistungsvertrags zwischen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern<br />

und den Spitex Organisationen.<br />

2. Berechnung der Patientenbeteiligung<br />

Die Berechnung erfolgt auf Basis des steuerbaren Einkommens zuzüglich eines Vermögensanteils.<br />

Diese wird wie folgt vorgenommen:<br />

Steuerbares Einkommen gemäss letzter definitiver Veranlagung ii<br />

+ Vermögensanteil von 1/10 des steuerbaren Vermögens<br />

Bei verheirateten bzw. verpartnerten Personen wird von beiden Beträgen jeweils nur 50%<br />

angerechnet.<br />

Kundinnen und Kunden bezahlen nur dann eine Patientenbeteiligung, wenn Sie beide der folgenden<br />

Kriterien erfüllen:<br />

� vollendetes 65. Altersjahr<br />

� massgebliches Einkommen (inkl. Vermögensanteil) von über 50‘000 CHF<br />

Alle anderen Kundinnen und Kunden sind von der Pateientenbeteiligung ausgenommen.<br />

3. Höhe der Patientenbeteiligung<br />

Kostenbeteiligung<br />

Einkommen inkl.<br />

Patientenbeteiligung<br />

Vermögensanteil in CHF Obergrenze pro Tag in CHF<br />

Minimale Kostenbeteiligung Ab 50‘001 1.00<br />

Maximale Kostenbeteiligung Ab 100‘000 15.95<br />

Zwischen der minimalen und der maximalen Kostenbeteiligung wird die Patientenbeteiligung linear,<br />

basierend auf dem massgeblichen Einkommen (inkl. Vermögensanteil) berechnet.<br />

Die volle Patientenbeteiligung wird für jeden Tag verrechnet, an dem mindestens 60 Minuten an<br />

<strong>Pflege</strong>leistungen gemäss KVG erbracht werden. Bei einer <strong>Pflege</strong>leistung von weniger als einer Stunde<br />

pro Tag erfolgt die Beteiligung pro rata.<br />

4. Beispiele Patientenbeteiligungen<br />

Einkommen inkl. Vermögensanteil in Patientenbeteiligung bei einer Patientenbeteiligung bei 30<br />

CHF<br />

Stunde <strong>Pflege</strong> pro Tag in CHF Minuten <strong>Pflege</strong> pro Tag in CHF<br />

60‘000 4.00 2.00<br />

70‘000 7.00 3.50<br />

80‘000 9.95 5.00<br />

90‘000 12.95 6.50<br />

i Sozialhilfeverordnung<br />

ii <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong> holt jährlich bei der Steuerverwaltung die aktuellen definitiven Veranlagungen ein. Deutliche Veränderungen<br />

vom steuerbaren Einkommen oder Vermögen sind <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong> zu melden.<br />

<strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong>, Verein für ambulante Dienste der Stadt Bern, Hauptsitz, Könizstrasse 60, Postfach 450, 3000 Bern 5<br />

Telefon 031 388 50 50 - Telefax 031 388 50 40 - info@spitex-bern.ch - www.spitex-bern.ch<br />

© Copyright <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!