Pflege-Tarife ab April 2012 - deutsch - SPITEX BERN
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Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong> gemäss SHV i <strong>ab</strong> 1. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
1. Grundlagen zur Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong><br />
Die Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong> ist eine per 1. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> neu eingeführte Kostenbeteiligung für die<br />
Kundinnen und Kunden der Spitex. Die Patientenbeteiligung erfolgt zusätzlich zum Selbstbehalt und<br />
der Franchise und wird von der Krankenkasse nicht vergütet. Basis für die Berechnung der<br />
Patientenbeteiligung bilden die Sozialhilfeverordnung (SHV) des Kantons Bern sowie die Vorg<strong>ab</strong>en im<br />
Rahmen des Leistungsvertrags zwischen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern<br />
und den Spitex Organisationen.<br />
2. Berechnung der Patientenbeteiligung<br />
Die Berechnung erfolgt auf Basis des steuerbaren Einkommens zuzüglich eines Vermögensanteils.<br />
Diese wird wie folgt vorgenommen:<br />
Steuerbares Einkommen gemäss letzter definitiver Veranlagung ii<br />
+ Vermögensanteil von 1/10 des steuerbaren Vermögens<br />
Bei verheirateten bzw. verpartnerten Personen wird von beiden Beträgen jeweils nur 50%<br />
angerechnet.<br />
Kundinnen und Kunden bezahlen nur dann eine Patientenbeteiligung, wenn Sie beide der folgenden<br />
Kriterien erfüllen:<br />
� vollendetes 65. Altersjahr<br />
� massgebliches Einkommen (inkl. Vermögensanteil) von über 50‘000 CHF<br />
Alle anderen Kundinnen und Kunden sind von der Pateientenbeteiligung ausgenommen.<br />
3. Höhe der Patientenbeteiligung<br />
Kostenbeteiligung<br />
Einkommen inkl.<br />
Patientenbeteiligung<br />
Vermögensanteil in CHF Obergrenze pro Tag in CHF<br />
Minimale Kostenbeteiligung Ab 50‘001 1.00<br />
Maximale Kostenbeteiligung Ab 100‘000 15.95<br />
Zwischen der minimalen und der maximalen Kostenbeteiligung wird die Patientenbeteiligung linear,<br />
basierend auf dem massgeblichen Einkommen (inkl. Vermögensanteil) berechnet.<br />
Die volle Patientenbeteiligung wird für jeden Tag verrechnet, an dem mindestens 60 Minuten an<br />
<strong>Pflege</strong>leistungen gemäss KVG erbracht werden. Bei einer <strong>Pflege</strong>leistung von weniger als einer Stunde<br />
pro Tag erfolgt die Beteiligung pro rata.<br />
4. Beispiele Patientenbeteiligungen<br />
Einkommen inkl. Vermögensanteil in Patientenbeteiligung bei einer Patientenbeteiligung bei 30<br />
CHF<br />
Stunde <strong>Pflege</strong> pro Tag in CHF Minuten <strong>Pflege</strong> pro Tag in CHF<br />
60‘000 4.00 2.00<br />
70‘000 7.00 3.50<br />
80‘000 9.95 5.00<br />
90‘000 12.95 6.50<br />
i Sozialhilfeverordnung<br />
ii <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong> holt jährlich bei der Steuerverwaltung die aktuellen definitiven Veranlagungen ein. Deutliche Veränderungen<br />
vom steuerbaren Einkommen oder Vermögen sind <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong> zu melden.<br />
<strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong>, Verein für ambulante Dienste der Stadt Bern, Hauptsitz, Könizstrasse 60, Postfach 450, 3000 Bern 5<br />
Telefon 031 388 50 50 - Telefax 031 388 50 40 - info@spitex-bern.ch - www.spitex-bern.ch<br />
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