Pflege-Tarife ab April 2012 - deutsch - SPITEX BERN
Pflege-Tarife ab April 2012 - deutsch - SPITEX BERN
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<strong>Tarife</strong> für pflegerische Leistungen gemäss KVG i <strong>ab</strong> 1. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
1. Leistungskategorien<br />
Leistungen<br />
Beschreibung<br />
Abklärung und Beratung Anleitung bei der Handh<strong>ab</strong>ung von Geräten und verschiedenen Hilfsmitteln,<br />
Beratung und Unterstützung aller Art, Betreuung von Angehörigen. Anleitung<br />
von Verrichtungen, z.B. Insulin selbständig spritzen, Gesundheitsberatung<br />
etc.<br />
Behandlungspflege Ver<strong>ab</strong>reichen von Medikamenten, Wundversorgung, Bestimmung des<br />
Zuckers im Blut und Urin, alle Arten von Injektionen, Sauerstoff ver<strong>ab</strong>reichen<br />
etc.<br />
Grundpflege Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen<br />
und Trinken, Betten, Lagerung, Mobilisation, Beine einbinden,<br />
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Dekubitusprophylaxe, Hilfe beim<br />
Baden und Duschen etc.<br />
2. Kostenübernahme durch die Krankenkasse<br />
Grundlage für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bildet die Bedarfs<strong>ab</strong>klärung, die bei<br />
Leistungsbeginn beim Kunden durch das <strong>SPITEX</strong>-Personal vorgenommen wird. Das<br />
Bedarfsmeldeformular wird dem Arzt zur Unterschrift zugestellt und anschliessend an die<br />
Krankenkasse weitergeleitet.<br />
3. <strong>Tarife</strong> für KVG-pflichtige Leistungen<br />
Leistungen<br />
Kosten pro<br />
Stunden in<br />
<strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong>, Verein für ambulante Dienste der Stadt Bern, Hauptsitz, Könizstrasse 60, Postfach 450, 3000 Bern 5<br />
Telefon 031 388 50 50 - Telefax 031 388 50 40 - info@spitex-bern.ch - www.spitex-bern.ch<br />
CHF<br />
© Copyright <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong><br />
erste<br />
10 Minuten pro<br />
Leistung<br />
je weitere<br />
5 Minuten<br />
Abklärung und Beratung 79.80 13.30 6.65<br />
Behandlungspflege 65.40 10.90 5.65<br />
Grundpflege 54.60 9.10 4.55<br />
Die KVG-pflichtigen <strong>Pflege</strong>leistungen werden durch den Kanton Bern mit leistungs<strong>ab</strong>hängigen<br />
Beiträgen mitfinanziert. Die <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong> als öffentliche Spitex erhält zusätzlich eine Abgeltung für<br />
die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Details zu allen Leistungen des Kantons an die<br />
ambulante Grundversorgung sind im Leistungsvertrag zwischen der Gesundheits- und<br />
Fürsorgedirektion und den Spitex Organisationen ersichtlich ii<br />
4. Abrechnungstakt<br />
Der <strong>Pflege</strong>aufwand wird pro Einzelverrichtung erfasst. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten,<br />
danach wird die Zeit in 5-Minuten-Einheiten erfasst.<br />
i Bundesgesetz über die Krankenversicherung<br />
ii Den Leistungsvertrag finden Sie im Internet unter folgendem Link:<br />
http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/alba/formulare/organisationen_derhilfeundpflegezuhause.html
Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong> gemäss SHV i <strong>ab</strong> 1. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
1. Grundlagen zur Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong><br />
Die Patientenbeteiligung <strong>Pflege</strong> ist eine per 1. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> neu eingeführte Kostenbeteiligung für die<br />
Kundinnen und Kunden der Spitex. Die Patientenbeteiligung erfolgt zusätzlich zum Selbstbehalt und<br />
der Franchise und wird von der Krankenkasse nicht vergütet. Basis für die Berechnung der<br />
Patientenbeteiligung bilden die Sozialhilfeverordnung (SHV) des Kantons Bern sowie die Vorg<strong>ab</strong>en im<br />
Rahmen des Leistungsvertrags zwischen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern<br />
und den Spitex Organisationen.<br />
2. Berechnung der Patientenbeteiligung<br />
Die Berechnung erfolgt auf Basis des steuerbaren Einkommens zuzüglich eines Vermögensanteils.<br />
Diese wird wie folgt vorgenommen:<br />
Steuerbares Einkommen gemäss letzter definitiver Veranlagung ii<br />
+ Vermögensanteil von 1/10 des steuerbaren Vermögens<br />
Bei verheirateten bzw. verpartnerten Personen wird von beiden Beträgen jeweils nur 50%<br />
angerechnet.<br />
Kundinnen und Kunden bezahlen nur dann eine Patientenbeteiligung, wenn Sie beide der folgenden<br />
Kriterien erfüllen:<br />
� vollendetes 65. Altersjahr<br />
� massgebliches Einkommen (inkl. Vermögensanteil) von über 50‘000 CHF<br />
Alle anderen Kundinnen und Kunden sind von der Pateientenbeteiligung ausgenommen.<br />
3. Höhe der Patientenbeteiligung<br />
Kostenbeteiligung<br />
Einkommen inkl.<br />
Patientenbeteiligung<br />
Vermögensanteil in CHF Obergrenze pro Tag in CHF<br />
Minimale Kostenbeteiligung Ab 50‘001 1.00<br />
Maximale Kostenbeteiligung Ab 100‘000 15.95<br />
Zwischen der minimalen und der maximalen Kostenbeteiligung wird die Patientenbeteiligung linear,<br />
basierend auf dem massgeblichen Einkommen (inkl. Vermögensanteil) berechnet.<br />
Die volle Patientenbeteiligung wird für jeden Tag verrechnet, an dem mindestens 60 Minuten an<br />
<strong>Pflege</strong>leistungen gemäss KVG erbracht werden. Bei einer <strong>Pflege</strong>leistung von weniger als einer Stunde<br />
pro Tag erfolgt die Beteiligung pro rata.<br />
4. Beispiele Patientenbeteiligungen<br />
Einkommen inkl. Vermögensanteil in Patientenbeteiligung bei einer Patientenbeteiligung bei 30<br />
CHF<br />
Stunde <strong>Pflege</strong> pro Tag in CHF Minuten <strong>Pflege</strong> pro Tag in CHF<br />
60‘000 4.00 2.00<br />
70‘000 7.00 3.50<br />
80‘000 9.95 5.00<br />
90‘000 12.95 6.50<br />
i Sozialhilfeverordnung<br />
ii <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong> holt jährlich bei der Steuerverwaltung die aktuellen definitiven Veranlagungen ein. Deutliche Veränderungen<br />
vom steuerbaren Einkommen oder Vermögen sind <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong> zu melden.<br />
<strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong>, Verein für ambulante Dienste der Stadt Bern, Hauptsitz, Könizstrasse 60, Postfach 450, 3000 Bern 5<br />
Telefon 031 388 50 50 - Telefax 031 388 50 40 - info@spitex-bern.ch - www.spitex-bern.ch<br />
© Copyright <strong>SPITEX</strong> <strong>BERN</strong>