Datenschutzrichtlinien für die SPITEX-Organisationen im ... - Privatim
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<strong>Datenschutzrichtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>SPITEX</strong>-<strong>Organisationen</strong> <strong>im</strong> Kanton Bern<br />
Der Datenbestand wird täglich auf einem zweiten Datenträger gesichert, welcher einbruchs-<br />
und feuersicher aufbewahrt wird.<br />
Der Datenbestand wird periodisch auf einen dritten Datenträger gesichert, welcher in anderen<br />
Räumen einbruchs- und feuersicher aufbewahrt wird.<br />
Die <strong>SPITEX</strong>-Organisation stellt sicher, dass Archivdaten bis zum Ablauf der gesetzlichen<br />
Aufbewahrungsfristen gelesen werden können.<br />
Bei Servern, PC und Notebooks, <strong>die</strong> ausser Betrieb genommen werden, ist <strong>die</strong> Festplatte<br />
neu zu formatieren oder physisch unbrauchbar zu machen.<br />
7.3. Verantwortliche/r <strong>für</strong> den Datenschutz <strong>im</strong> Betrieb<br />
Jede <strong>SPITEX</strong>-Organisation bezeichnet intern eine Person, welche <strong>für</strong> den Datenschutz zuständig<br />
ist.<br />
Die Verantwortliche bzw. der Verantwortliche <strong>für</strong> Datenschutz hat folgende Aufgaben:<br />
a. Instruktion und Ausbildung aller Angestellten und aller auszubildenden Personen in Sachen<br />
Datenschutz;<br />
b. Beratung der Betriebsleitung bezüglich Datenschutz;<br />
c. Periodische Überprüfung und allenfalls Anpassung des Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes;<br />
d. Erstellen eines Konzeptes hinsichtlich des funktionsbezogenen Zugangs zu Klienten- und<br />
Personaldaten;<br />
e. Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften über den Passwortschutz;<br />
f. Ansprechperson der Klientinnen und Klienten in Sachen Datenschutz;<br />
g. Ansprechperson der Datenschutzaufsichtsbehörden.<br />
Die Verantwortliche bzw. der Verantwortliche <strong>für</strong> Datenschutz hat auf Grund ihrer/seiner<br />
Funktion keinen allgemeinen Zugang zu Klienten- und Patientendaten.<br />
8. Rechts- und Datenschutzaufsicht<br />
Wenn ein Streit zwischen der <strong>SPITEX</strong>-Organisation und einer Klientin bzw. einem Klienten,<br />
mit Angehörigen oder mit anderen Privatpersonen über Fragen des Datenschutzes (insbesondere<br />
über Auskunfts- und Einsichtsrechte, Berichtigung und Löschung) nicht <strong>im</strong> gegenseitigen<br />
Einvernehmen beigelegt werden kann, regelt <strong>die</strong> <strong>SPITEX</strong>-Organisation <strong>die</strong> Streitfrage<br />
in einer schriftlichen Verfügung. Der Entscheid ist in der Verfügung kurz zu begründen.<br />
Gegen <strong>die</strong> Verfügung können <strong>die</strong> Betroffenen innert 30 Tagen be<strong>im</strong> örtlich zuständigen Regierungsstatthalter<br />
eine Verwaltungsbeschwerde einreichen. Auf <strong>die</strong>se Beschwerdemöglichkeit<br />
muss in der Verfügung hingewiesen werden (Rechtsmittelbelehrung).<br />
Die direkte Datenschutzaufsicht über <strong>die</strong> <strong>SPITEX</strong>-<strong>Organisationen</strong> ist zurzeit nicht definitiv<br />
festgelegt. Die Oberaufsicht über den Datenschutz der <strong>SPITEX</strong>-<strong>Organisationen</strong> <strong>im</strong> Kanton<br />
Bern wird durch <strong>die</strong> Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern ausgeübt.<br />
C:\Dokumente und Einstellungen \Kettiger\Eigene Dateien \<strong>SPITEX</strong>\Datenschutz-RAI-HC\DS-<strong>SPITEX</strong>_Beschluss_DE\<strong>SPITEX</strong>_Datenschutz_Richtl_200607DE.doc<br />
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