25.09.2012 Aufrufe

GEBURT - Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau

GEBURT - Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau

GEBURT - Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verfahrensablauf<br />

Die Geburt Ihres Babies muss be<strong>im</strong> Standesamt angezeigt werden. Die Anzeige haben folgende<br />

Personen der Reihenfolge nach vorzunehmen:<br />

� Die Leiterin/der Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren wurde<br />

� Die Ärztin/der Arzt bzw. die Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren<br />

� Der Vater oder die Mutter des Kindes, wenn sie dazu <strong>im</strong>stande sind<br />

� Die Behörde oder die Dienststelle der Polizei, die Ermittlungen über die Geburt durchführt<br />

� Sonstige Personen, die von der Geburt aufgrund eigener Wahrnehmung Kenntnis haben<br />

Haben Sie in einer Krankenanstalt entbunden, wird die Anzeige der Geburt in der Regel<br />

automatisch durchgeführt. Die zur Ausstellung der ersten Geburtsurkunde erforderlichen<br />

Unterlagen müssen Sie dem Standesamt vorlegen.<br />

Zwischen einigen Standesämtern und Krankenhäusern bestehen Kooperationen, sodass die<br />

betreffenden Krankenhäuser die zur Ausstellung der ersten Geburtsurkunde erforderlichen<br />

Unterlagen gemeinsam mit dem Formular "Anzeige der Geburt" dem Standesamt übermitteln.<br />

Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Krankenhaus oder be<strong>im</strong> zuständigen Standesamt.<br />

Bei einer Hausgeburt füllt die Ärztin/der Arzt oder die Hebamme das Formular "Anzeige der<br />

Geburt" aus, welches dann dem zuständigen Standesamt gebracht werden muss. Dies ist jenes<br />

Standesamt, in dessen Sprengel das Kind geboren worden ist.<br />

Nach der Anzeige der Geburt wird Ihnen vom Standesamt die Geburtsurkunde und wenn das Kind<br />

die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und der Hauptwohnsitz in <strong>Waldhausen</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Strudengau</strong> hat,, ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:<br />

� Geburtsurkunden der Eltern des Kindes<br />

� Heiratsurkunde der Eltern des Kindes<br />

� Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes:<br />

o Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

o bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis<br />

� eventuell der Nachweis über akademische Grade der Eltern des Kindes<br />

� Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung<br />

� Formular "Anzeige der Geburt"<br />

Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden oder verwitwet sind oder in einer eingetragenen<br />

Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:<br />

� Geburtsurkunde der Mutter des Kindes<br />

� Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter des Kindes:<br />

o Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

o bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis<br />

� Eventuell Scheidungsurteil oder ‐beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der<br />

geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie be<strong>im</strong> Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der<br />

letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten<br />

� Eventuell Partnerschaftsurkunde<br />

� eventuell der Nachweis akademischer Grade der Mutter des Kindes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!