GEBURT - Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
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Verfahrensablauf<br />
Die Geburt Ihres Babies muss be<strong>im</strong> Standesamt angezeigt werden. Die Anzeige haben folgende<br />
Personen der Reihenfolge nach vorzunehmen:<br />
� Die Leiterin/der Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren wurde<br />
� Die Ärztin/der Arzt bzw. die Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren<br />
� Der Vater oder die Mutter des Kindes, wenn sie dazu <strong>im</strong>stande sind<br />
� Die Behörde oder die Dienststelle der Polizei, die Ermittlungen über die Geburt durchführt<br />
� Sonstige Personen, die von der Geburt aufgrund eigener Wahrnehmung Kenntnis haben<br />
Haben Sie in einer Krankenanstalt entbunden, wird die Anzeige der Geburt in der Regel<br />
automatisch durchgeführt. Die zur Ausstellung der ersten Geburtsurkunde erforderlichen<br />
Unterlagen müssen Sie dem Standesamt vorlegen.<br />
Zwischen einigen Standesämtern und Krankenhäusern bestehen Kooperationen, sodass die<br />
betreffenden Krankenhäuser die zur Ausstellung der ersten Geburtsurkunde erforderlichen<br />
Unterlagen gemeinsam mit dem Formular "Anzeige der Geburt" dem Standesamt übermitteln.<br />
Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Krankenhaus oder be<strong>im</strong> zuständigen Standesamt.<br />
Bei einer Hausgeburt füllt die Ärztin/der Arzt oder die Hebamme das Formular "Anzeige der<br />
Geburt" aus, welches dann dem zuständigen Standesamt gebracht werden muss. Dies ist jenes<br />
Standesamt, in dessen Sprengel das Kind geboren worden ist.<br />
Nach der Anzeige der Geburt wird Ihnen vom Standesamt die Geburtsurkunde und wenn das Kind<br />
die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und der Hauptwohnsitz in <strong>Waldhausen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Strudengau</strong> hat,, ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt.<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:<br />
� Geburtsurkunden der Eltern des Kindes<br />
� Heiratsurkunde der Eltern des Kindes<br />
� Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes:<br />
o Staatsbürgerschaftsnachweis<br />
o bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis<br />
� eventuell der Nachweis über akademische Grade der Eltern des Kindes<br />
� Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung<br />
� Formular "Anzeige der Geburt"<br />
Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden oder verwitwet sind oder in einer eingetragenen<br />
Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:<br />
� Geburtsurkunde der Mutter des Kindes<br />
� Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter des Kindes:<br />
o Staatsbürgerschaftsnachweis<br />
o bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis<br />
� Eventuell Scheidungsurteil oder ‐beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der<br />
geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie be<strong>im</strong> Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der<br />
letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten<br />
� Eventuell Partnerschaftsurkunde<br />
� eventuell der Nachweis akademischer Grade der Mutter des Kindes