ausschusssitzung vom 19.10.2006 - Eichstätt
ausschusssitzung vom 19.10.2006 - Eichstätt
ausschusssitzung vom 19.10.2006 - Eichstätt
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Öffentliche vorberatende und beschließende Haupt- und Werk<strong>ausschusssitzung</strong><br />
<strong>vom</strong> <strong>19.10.2006</strong><br />
Anwesend: Mitglieder des Haupt- und Werkausschusses:<br />
Oberbürgermeister Arnulf Neumeyer als Vorsitzender, Bürgermeister<br />
Dr. Schmidramsl und die Stadträte Bittl, Eisenhart, Engelhard<br />
ab Prot.-Nr. 77, Richter, Dr. Schön, Gärtner, Graf, Gottstein<br />
und Reinbold.<br />
Beginn: 16.04 Uhr<br />
Ende: 17.53 Uhr<br />
Referenten:<br />
Stadtkämmerer Rehm<br />
stellv. Stadtbaumeister Schütte<br />
Werkleiter Brandl<br />
Verw.Ang. Puchtler bis Prot.-Nr. 79<br />
Angestellte Fürsich<br />
Verwaltungsoberrat Bittl<br />
Zuhörer:<br />
Als Zuhörer war Stadtrat Erber anwesend.<br />
Protokoll-Nr. 76 Vorberatung des Antrages der SPD-Fraktion auf "Benennung<br />
eines Kulturbeauftragten aus dem Kreis des Stadtrates"<br />
Protokoll-Nr. 77 Vorberatung des Antrages der SPD-Fraktion auf "Einstellung<br />
eines Fördertopfes zur Steigerung der Attraktivität und<br />
Auslastung des Alten Stadttheaters <strong>Eichstätt</strong>"<br />
Protokoll-Nr. 78 Antrag von Stadträtin Knipp-Dengler auf "Errichtung eines<br />
Fahrradweges"<br />
Protokoll-Nr. 79 Vorberatung einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer<br />
in der Stadt <strong>Eichstätt</strong><br />
Protokoll-Nr. 80 Information über den Stand der Planungen zur Verlagerung<br />
der Schrebergärten aus dem Bereich des überplanten<br />
Bahnhofgeländes<br />
Protokoll-Nr. 81 Information über die Finanzierung der Veranstaltungsreihe<br />
"Kultur 07"<br />
Protokoll-Nr. 82 Vorstellung der endgültigen Planung für die Kneipp-Anlage<br />
am Ritter-von-Hofer-Weg und von Vorschlägen für die Herstellung<br />
einer Fußwegverbindung zur Westenstraße
Protokoll-Nr. 83 Information, Verschiedenes<br />
Protokoll-Nr. 76<br />
___________________<br />
Betreff: Vorberatung des Antrages der SPD-Fraktion auf "Benennung eines<br />
Kulturbeauftragten aus dem Kreis des Stadtrates"<br />
I. Vorgang:<br />
Die SPD-Fraktion hat in der Stadtratssitzung am 28.09.2006 -Prot.-Nr. 179- den<br />
Antrag auf "Benennung eines Kulturbeauftragten aus dem Kreis des Stadtrates"<br />
gestellt.<br />
Begründung:<br />
Die SPD-Fraktion hat festgestellt, dass trotz Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss<br />
keine direkte Verbindung zwischen Kulturschaffenden und Stadtrat besteht.<br />
Durch die Ernennung eines Kulturbeauftragten soll sich dies ändern. Der<br />
Kulturbeauftragte soll die Schnittstelle zwischen Veranstaltern, dem Alten Stadttheater<br />
<strong>Eichstätt</strong>, der Verwaltung und dem Stadtrat sein.<br />
In regelmäßigen Treffen sollen sämtliche kulturellen Aktivitäten, Probleme sowie<br />
Belange der Kulturschaffenden erörtert und diskutiert werden. Die Funktion<br />
hat neben repräsentativen und beratenden Tätigkeiten auch die Möglichkeit,<br />
eigenständig Handlungsfelder aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.<br />
II. Beratung:<br />
Stadträtin Gottstein fragt, welche Funktion der Kulturbeauftragte haben soll.<br />
Stadtrat Eisenhart erklärt, dass für die CSU-Fraktion noch viele Fragen zu dem<br />
vorstehenden Antrag offen sind, so u.a.:<br />
- Gibt es schon ein Anforderungsprofil, was wird von einem Kulturbeauftragten<br />
erwartet?<br />
- Welche Finanzmittel sollen ihm zur Verfügung stehen?<br />
- Welche Aufgaben kommen auf ihn zu?<br />
Grundsätzlich ist auch zu klären, ob ein Kulturbeauftragter aus dem Stadtrat<br />
kommen muss oder es jemand in der Bevölkerung gibt, der sich einbringen<br />
könnte.
Die Arbeit eines Kulturbeauftragten kann auch nicht mit einem Sportbeauftragten<br />
verglichen werden, da beim Sport die Klientel überschaubar ist, was für den<br />
Bereich der Kultur nicht zutrifft.<br />
Der CSU-Fraktion erscheint der Antrag der SPD-Fraktion nicht ausgereift zu<br />
sein.<br />
Die CSU-Fraktion schlägt vor, dass die Verwaltung bis Ende des Jahres 2006<br />
bei vergleichbaren Städten Informationen einholt und ein mögliches Anforderungsprofil<br />
erstellt, um die Angelegenheit dann dem Kulturausschuss zur Beratung<br />
vorzulegen.<br />
Stadtrat Reinbold erklärt, dass die ödp-Fraktion ähnliche Überlegungen angestellt<br />
hat. Es ist nicht vorstellbar, dass ein Stadtratsmitglied die von einem Kulturbeauftragten<br />
geforderten Aufgaben ehrenamtlich erledigen kann. Der Arbeitsaufwand<br />
eines Kulturbeauftragten wird sicherlich ca. 20 Wochenstunden<br />
betragen. Die ödp-Fraktion möchte auch geklärt haben, was ein Kulturbeauftragter<br />
für Aufgaben hat, welcher Zeitaufwand fällt an und über welche Finanzmittel<br />
kann er verfügen.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer erklärt, dass die Anforderungen für einen Kulturbeauftragten<br />
bei anderen Städten schon abgefragt wurden.<br />
III. Beschluss:<br />
Der Hauptausschuss verweist den Antrag der SPD-Fraktion "Benennung eines<br />
Kulturbeauftragten aus dem Kreis des Stadtrates" an den Kulturausschuss, um<br />
Anforderungen an einen Kulturbeauftragten zu erarbeiten.<br />
Protokoll-Nr. 77<br />
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.<br />
___________________<br />
Betreff: Vorberatung des Antrages der SPD-Fraktion auf "Einstellung eines För-<br />
dertopfes zur Steigerung der Attraktivität und Auslastung des Alten<br />
Stadttheaters <strong>Eichstätt</strong>"<br />
I. Vorgang:<br />
Die SPD-Fraktion hat in der Stadtratssitzung am 28.09.2006 den Antrag auf<br />
"Einstellung eines Fördertopfes zur Steigerung der Attraktivität und Auslastung<br />
des Alten Stadttheaters <strong>Eichstätt</strong>" gestellt.<br />
Begründung:<br />
Die Auslastung des Alten Stadttheaters <strong>Eichstätt</strong> ist durch die gesamtwirtschaftliche<br />
Lage sowie durch die evtl. geringere Saalmiete in anderen Veranstal-
tungsstätten der Stadt (z.B. Aula der Universität oder des Gabrieli-Gymnasiums)<br />
rückläufig. Diesem Rückgang kann nicht durch eine grundsätzliche Senkung<br />
der Saalmiete entgegengewirkt werden, da dies die Finanzen des Alten<br />
Stadttheaters <strong>Eichstätt</strong> nicht erlauben. Zur Steigerung der Attraktivität soll deshalb<br />
ein Fördertopf installiert werden, der auf Antrag die Saalmiete erstattet.<br />
Der Stadtrat soll dabei anhand bestimmter Kriterien, die noch zu definieren<br />
sind, über die Genehmigung der Anträge entscheiden. Das Budget wird ausschließlich<br />
für die Saalmiete und nicht für zusätzliche Kosten wie Technik etc.<br />
zur Verfügung stehen.<br />
II. Beratung:<br />
Stadträtin Gärtner erklärt, dass die SPD-Fraktion weitere Überlegungen zu ihrem<br />
Antrag angestellt hat. Man kam dabei zu der Erkenntnis, dass das im Fördertopf<br />
zur Verfügung gestellte Geld von einer in die andere Tasche der Stadt<br />
gesteckt wird. Der eingereichte Antrag wird daher dahingehend modifiziert,<br />
dass den einheimischen Kulturschaffenden für das Alte Stadttheater <strong>Eichstätt</strong><br />
ermäßigte Mietpreise gewährt oder die ganze Saalmiete übernommen wird.<br />
Stadträtin Gottstein informiert, dass in Ingolstadt die Schulen für eine Veranstaltung<br />
keine Miete zahlen müssen.<br />
Stadträtin Gottstein ist der Meinung, dass auch zu berücksichtigen ist, ob ein<br />
Kulturschaffender einen Gewinn aus einer Veranstaltung erzielt.<br />
Stadtrat Eisenhart erklärt, dass sich durch die Abänderung des Antrages der<br />
SPD-Fraktion eine neue Situation darstellt. Seiner Meinung nach müsste dieser<br />
Antrag an den Kulturausschuss verwiesen werden.<br />
Stadtrat Eisenhart führt an, dass die Mietpreise nicht allein ein Grund für die<br />
mangelnde Attraktivität des Alten Stadttheaters sind, sondern die dort vorhandene<br />
Gastronomie. Es stellt sich die Frage, was die Verwaltung hinsichtlich der<br />
Verbesserung der Gastronomie unternommen hat. Im Rückblick des Alten<br />
Stadttheaters, der in der Kultur<strong>ausschusssitzung</strong> am 04.07.2006 vorgetragen<br />
wurde, schlägt Frau Fürsich sogar eine Erhöhung der Benutzungsentgelte vor.<br />
Es liegen widersprüchliche Vorschläge und Ideen vor. Diese müssten von der<br />
Verwaltung in einer Konzeption zusammengefasst und zuerst im Kulturausschuss<br />
vorgestellt werden.<br />
Stadtrat Reinbold erklärt, dass er dem ursprünglich eingereichten Antrag nicht<br />
hätte zustimmen können. Es ist festzustellen, dass die Veranstaltungen mit<br />
Gastronomie um 50 % abgenommen haben. Die ödp in Bayern wird aufgrund<br />
ihrer schlechten Erfahrungen keine Tagung mehr mit der jetzigen Gastronomie<br />
im Alten Stadttheater <strong>Eichstätt</strong> abhalten.
III. Beschluss:<br />
Der Hauptausschuss verweist den modifizierten Antrag der SPD-Fraktion mit<br />
dem Titel "Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Auslastung des Alten<br />
Stadttheaters <strong>Eichstätt</strong>" zur weiteren Behandlung an den Kulturausschuss.<br />
Protokoll-Nr. 78<br />
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.<br />
___________________<br />
Betreff: Antrag von Stadträtin Knipp-Dengler auf "Errichtung eines Fahrrad-<br />
weges"<br />
I. Vorgang:<br />
Oberbürgermeister Neumeyer erklärt, dass Stadträtin Knipp-Dengler in der<br />
Stadtratssitzung am 28.09.2006 -Prot.-Nr. 179- folgenden Antrag gestellt hat:<br />
"Antrag auf Errichtung eines Fahrradwegs<br />
Hiermit beantrage ich, das Stadtbauamt/Stadtverwaltung zu beauftragen, sich<br />
im Zuge der Planungen zur Sanierung und Neugestaltung des Freibads um die<br />
Errichtung eines neuen Fahrradwegs parallel zum bisher genutzten Altmühlweg<br />
zu kümmern.<br />
Da ein neuer Fahrradweg auch die Planungen zum Bahnhofsgelände betrifft,<br />
scheint die Einbeziehung des für das Bahnhofsgelände zuständigen Planungsbüros<br />
unumgänglich.<br />
Begründung:<br />
Mit der geplanten Auflösung des Altmühlwegs entlang des Freibads steht den<br />
Fußgängern künftig nur noch das andere Altmühlufer für Spaziergänge zur Verfügung.<br />
Da diese Seite aber zugleich für den Radverkehr freigegeben ist, sind<br />
Nutzungsprobleme beider Gruppen (Radler und Fußgänger) voraussehbar.<br />
Um den Fußgängern aber auch in Zukunft ein gefahrloses, erholsames Spazierengehen<br />
entlang der Altmühl zu ermöglichen, halte ich die Errichtung eines<br />
zusätzlichen, neuen Fahrradwegs - getrennt <strong>vom</strong> Altmühlweg - für dringend geboten.<br />
Welche Strecke dabei die beste sein könnte, ist durch das Stadtbauamt prüfen<br />
zu lassen und mit den Planern des Bahnhofsgeländes abzustimmen."<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Antrag auf etwas abzielt, worüber im Stadtrat<br />
bereits Einigkeit besteht. Bei der Ortsbesichtigung am 28.09.2006 im Bereich<br />
der sog. Wasserwiese war bei den anwesenden Stadträten Konsens, dass<br />
mit der Auflassung des Ritter-von-Hofer-Weges neben dem Freischwimmbad-
gelände auf der anderen Seite der Altmühl für die Fußgänger und Radfahrer<br />
eine getrennte Wegführung errichtet werden muss.<br />
II. Beratung:<br />
Stadtrat Eisenhart erklärt, dass bei der Beratung über die Einbindung des Altmühlweges<br />
in das Gelände des Freischwimmbades (siehe Protokoll des Stadtrates<br />
<strong>vom</strong> 13.07.2006 -Prot.-Nr. 160), gefordert wurde, dass als Ersatz für die<br />
Auflassung des Weges entlang des Freibadgeländes zeitnah getrennte Wege<br />
für Radfahrer und Fußgänger auf der gegenüberliegenden Altmühlseite errichtet<br />
werden.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer ist der Meinung, dass der Antrag von Stadträtin<br />
Knipp-Dengler nicht erforderlich ist.<br />
Stadträtin Gärtner pflichtet dem Vorsitzenden bei.<br />
Stadträtin Gottstein fragt nach der vorgesehenen Zeitschiene für das Freischwimmbad.<br />
Werkleiter Brandl erläutert, dass als frühester Baubeginn für den Bau des Freischwimmbades<br />
das Saisonende 2008 möglich wäre. Wenn ein Zeitplan für das<br />
Freibad erstellt wird, muss auch die Errichtung eines Weges auf der dem Freibad<br />
gegenüberliegenden Altmühlseite sowie eines Steges mit aufgenommen<br />
werden.<br />
Stadträtin Gottstein stellt fest, dass zu diesem Zeitpunkt der Bebauungsplan<br />
"Eisenbahngelände" noch nicht umgesetzt wird und erklärt, dass es ihr darum<br />
geht, dass es keine Überschneidungen gibt und ein Provisorium erforderlich<br />
wird.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer erwidert, dass vor dem Wegfall des Altmühlweges<br />
entlang des Freischwimmbades und des Badsteges eine neue Brücke über<br />
die Altmühl und getrennte Wege für die Fußgänger und Radfahrer auf der anderen<br />
Seite der Altmühl errichtet werden müssen. Diese Maßnahmen müssen so<br />
rechtzeitig erstellt werden, damit sie nicht mit dem Baubeginn des Freischwimmbades<br />
kollidieren.<br />
Stadtrat Reinbold fragt, ob im Bebauungsplanentwurf "Eisenbahngelände" getrennte<br />
Wege für Fußgänger und Radfahrer sowie ein neuer Übergang über die<br />
Altmühl enthalten sind.<br />
Verwaltungsoberrat Bittl antwortet, dass bisher nur ein Weg im Bebauungsplanentwurf<br />
enthalten ist. Es ist beabsichtigt, im Rahmen des weiteren Verfahrens<br />
des Bebauungsplanes getrennte Fuß- und Radwegführungen einzuplanen.<br />
Stadtrat Reinbold bringt vor, dass Stadträtin Knipp-Dengler ihm gegenüber gesagt<br />
hat, dass es ihr Anliegen ist, dass die Errichtung eines Fahrradweges zeitnah<br />
mit dem Freischwimmbad stattfindet.
III. Beschluss:<br />
Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Antrag von Stadträtin Knipp-Dengler<br />
nicht weiter verfolgt werden muss, da im Stadtrat Konsens darüber besteht,<br />
dass vor dem Wegfall des Altmühlweges entlang des Freischwimmbades getrennte<br />
Wege für die Fußgänger und Radfahrer auf der anderen Seite der Altmühl<br />
errichtet werden müssen.<br />
Protokoll-Nr. 79<br />
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.<br />
___________________<br />
Betreff: Vorberatung einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnung-<br />
steuer in der Stadt <strong>Eichstätt</strong><br />
Niederschrift:<br />
Oberbürgermeister Neumeyer nimmt auf die nachstehende Stellungnahme der<br />
Verwaltung zur Einführung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt <strong>Eichstätt</strong> Bezug,<br />
die alle Stadträte erhalten haben:<br />
1. Allgemeines<br />
Mit Gesetz <strong>vom</strong> 26.07.2004 wurden in Art. 3 Abs. 3 KAG die Worte „Steuern<br />
auf das Innehaben einer Wohnung“ gestrichen. Damit ist seit 01.08.2004 die<br />
Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in Bayern zulässig. Der Landesgesetzgeber<br />
wollte damit vor dem Hintergrund der gravierenden Finanzschwierigkeiten<br />
der Kommunen deren Einnahmequellen erweitern (vgl. Gesetzesbegründung).<br />
Mit der Zweitwohnungsteuer soll teilweise der Aufwand für die Herstellung<br />
und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen gedeckt werden, die auch den<br />
Zweitwohnungsinhabern zugute kommen. Zweitwohnungsinhaber genießen<br />
die Vorteile der Infrastruktur und nehmen mit städtischen Steuermitteln finanzierte<br />
Einrichtungen in Anspruch. Daher ist es sachgerecht, die Zweitwohnungsinhaber<br />
an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Überdies verfolgen<br />
die Städte mit der Zweitwohnungsteuer aber auch das Ziel, dass potentiell<br />
Steuerpflichtige ihre Zweitwohnsitze in Hauptwohnsitze umwandeln,<br />
weil damit im kommunalen Finanzausgleich höhere Schlüsselzuweisungen<br />
und Finanzzuweisungen zu erwarten sind.<br />
Bei der Abwägung der Gründe für oder gegen eine Einführung der Zweitwohnungsteuer<br />
kommt den finanziellen Auswirkungen die größte Bedeutung<br />
zu, denn in Zeiten sinkender Einwohnerzahlen und knapper Kassen sind die<br />
Städte und Gemeinden gehalten, alle zulässigen Einnahmequellen zu erschließen.<br />
Der Meldestatus vieler Personen in <strong>Eichstätt</strong> ist nach den Bestimmungen<br />
des Melderechts nicht korrekt. Bei Einführung der Zweitwohnungsteuer<br />
steht der Stadt erstmals ein geeignetes Mittel zur Verfügung, die
Personen, die sich überwiegend in <strong>Eichstätt</strong> aufhalten, zur Anmeldung mit<br />
Erstwohnsitz zu bewegen. Mittlerweile haben in Bayern über 140 Gemeinden,<br />
vor allem Fremdenverkehrsorte, die Zweitwohnungsteuer eingeführt.<br />
In der Stadtratssitzung <strong>vom</strong> 27. Juli 2006 bestand Einigkeit darüber, alle<br />
bisher mit Nebenwohnung gemeldeten 2.468 Personen anzuschreiben und<br />
über eine etwaige Zweitwohnungsteuer zu informieren. Die Schreiben wurden<br />
am 02. August 2006 mit einem Antwortbogen verschickt. Bis zum 11.<br />
Oktober 2006 haben sich 843 Personen mit Nebenwohnung abgemeldet,<br />
weil sie nicht mehr in <strong>Eichstätt</strong> wohnen. Gleichzeitig haben 150 Personen,<br />
die sich überwiegend in <strong>Eichstätt</strong> aufhalten, ihren Zweitwohnsitz in einen<br />
Erstwohnsitz umgemeldet. Nach dieser Aktion sind momentan noch 1475<br />
Personen mit Zweitwohnsitz in <strong>Eichstätt</strong> gemeldet.<br />
2. Steueraufkommen aus der Zweitwohnungsteuer<br />
Nach den Erfahrungen in anderen Städten melden nach Einführung der<br />
Zweitwohnungsteuer etwa 60 Prozent ihren Zweitwohnsitz in einen Erstwohnsitz<br />
um. Bei 1475 Personen mit Zweitwohnsitz in <strong>Eichstätt</strong> würden davon<br />
ca. 885 Personen einen Erstwohnsitz anmelden. Bei einem momentanen<br />
Einwohnerstand von 12.862 Personen würde sich die Zahl auf 13.747<br />
erhöhen. Von den 590 verbleibenden Personen mit Zweitwohnsitz sind nach<br />
Abzug von etwa 40 von der Steuer befreiten Einwohnern 550 Personen zur<br />
Zweitwohnungsteuer heranzuziehen. Bei einer geschätzten Jahresnettomiete<br />
von 1.200 € für eine Person (Student), ergäbe sich bei einem Prozentsatz<br />
von 10 % eine Zweitwohnungsteuer von 120 €. Hochgerechnet auf 550<br />
Steuerpflichtige ergäbe sich eine Einnahme für 2007 von 66.000 €.<br />
3. Mehreinnahmen aus den staatlichen Schlüsselzuweisungen<br />
Die staatlichen Schlüsselzuweisungen sind von der Zahl der Hauptwohnungen<br />
abhängig (die Nebenwohnungen werden seit 1987 nicht mehr aktualisiert).<br />
Eine Erhöhung der Einwohnerzahl mit Hauptwohnung um 885 Personen<br />
(siehe Ziffer 2) ergäbe bei einer Zuweisung pro Einwohner von 480 €<br />
Mehreinnahmen von 424.800 €. Diese Mehreinnahmen werden allerdings<br />
mit 2-jähriger Verspätung wirksam, weil der Einwohnerstand des Vorvorjahres<br />
maßgebend ist.<br />
4. Mehreinnahmen aus den staatlichen Finanzzuweisungen<br />
Die Stadt erhält nach Art. 7 und 7 a FAG Finanzzuweisungen je Einwohner<br />
(mit Hauptwohnung) von insgesamt 16,91 €. Für 885 Erstwohnsitze bedeutet<br />
dies Mehreinnahmen von 14.965 €. Diese Mehreinnahmen werden wegen<br />
des Stichtages Vorvorjahr auch erst nach 2 Jahren wirksam.<br />
5. Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer<br />
Mehreinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung sind möglich, wenn<br />
die Personen, die sich mit Erstwohnsitz angemeldet haben, ein positiv zu<br />
versteuerndes Einkommen erzielen. Da eine Prognose sehr schwierig ist<br />
und die haushaltsmäßige Wirksamkeit erst nach 5 Jahren eintritt, wird hier<br />
keine Mehreinnahme unterstellt.
6. Ausgaben für das städtische Festsetzungs- und Erhebungsverfahren<br />
Der zu erwartende Verwaltungsaufwand (Teilzeitkraft, EDV-Kosten, Sachmittel,<br />
Porto usw.) wird einmalig auf 42.000 € und laufend auf 18.000 € geschätzt.<br />
Bei geschätzten 550 Steuerzahlern erfordern diverse Vorarbeiten<br />
einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand und damit auf Dauer zusätzliche<br />
Mitarbeiterstunden. Rückfragen bei Gemeinden, die eine Zweitwohnungsteuer<br />
erheben, haben ergeben, dass der Verwaltungsaufwand insbesondere<br />
in den ersten beiden Jahren sehr hoch ist.<br />
7. Rechtsgrundlagen der Zweitwohnungsteuer<br />
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne von Art.<br />
105 Abs. 2 a Grundgesetz und fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz<br />
der Länder. Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts<br />
ist die Zweitwohnungsteuer eine Steuer auf die in der Einkommensverwendung<br />
für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für<br />
den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung<br />
ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert<br />
und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck<br />
bringt. (BVerfG, Beschluss <strong>vom</strong> 06.12.1983 Nr. 2 BvR 1275/79).<br />
Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist Art. 3 KAG.<br />
Danach können Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben,<br />
solange und soweit diese nicht bundesrechtlich geregelten Steuern<br />
gleichartig sind. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer setzt nach Art. 2<br />
KAG den Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung (ZWS - siehe Anlage)<br />
voraus. Der Erlass der Satzung ist an keine besonderen Voraussetzungen<br />
geknüpft. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat keine Mustersatzung<br />
für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer veröffentlicht. Der Satzungsentwurf<br />
der Stadt orientiert sich an den Satzungen anderer Städte mit<br />
dem Maßstab Jahresnettokaltmiete. Eine Genehmigung der Satzung durch<br />
die Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.<br />
8. Steuerpflichtige<br />
Steuerschuldner für die Zweitwohnungsteuer ist derjenige, der eine Wohnung<br />
neben seiner Hauptwohnung als Zweit- oder Nebenwohnung hat.<br />
Hierbei ist es unerheblich, ob jemand die Nebenwohnung zu Zwecken des<br />
eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs<br />
seiner Familie innehat. Ohne Bedeutung ist auch, ob sich die erste Wohnung<br />
(Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb der erhebenden Gemeinde<br />
befindet. Die Zweitwohnungsteuer wird unabhängig von Einkommens-, Eigentums-<br />
oder Mietverhältnissen erhoben.<br />
9. Bemessung und Höhe der Steuer<br />
Die Zweitwohnungsteuer ist eine Jahressteuer. Besteuerungszeitraum ist<br />
das Kalenderjahr. Die Höhe der Steuer bemisst sich nach einem Prozentsatz<br />
des tatsächlichen oder geschätzten Mietaufwands im Jahr (Maßstab<br />
Nettokaltmiete). Die Prozentsätze liegen bei der Jahresnettokaltmiete im<br />
Schnitt bei 10 Prozent. Grundlage für die Berechnung der Steuer ist eine<br />
einfache Steuererklärung.
10. Information und Erhebung der Grundlagen<br />
Die Einführung der Zweitwohnungsteuer bedeutet für die Betroffenen eine<br />
zusätzliche finanzielle Belastung und wird deshalb nicht bei allen Steuerpflichtigen<br />
auf Zustimmung stoßen. Es ist deshalb vorgesehen, die künftigen<br />
Steuerpflichtigen in einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu informieren.<br />
11. Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen<br />
Einnahmen Ausgaben Ausgaben<br />
laufend<br />
laufend einmalig<br />
Zweitwohnungsteuer 66.000 € ab 2007<br />
Schlüsselzuweisungen 424.800 € ab 2009<br />
Finanzzuweisungen 14.965 € ab 2009<br />
Personalkosten 14.000 € 36.000 €<br />
EDV-Kosten 2.000 € 4.000 €<br />
Sachmittel usw. 2.000 € 2.000 €<br />
____________<br />
___________<br />
__________<br />
Summe 504.765 € 18.000 € 42.000 €<br />
12. Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung schlägt vor, folgenden Beschluss im Stadtrat zu fassen:<br />
"Aufgrund der Vielzahl unkorrekter Wohnsitzmeldungen und der daraus sich<br />
ergebenden Einnahmeausfälle sowie der Mitnutzung städtischer Infrastruktureinrichtungen<br />
durch Personen mit Zweitwohnsitz erhebt die Stadt ab<br />
1.1.2007 auf der Grundlage der beigefügten Satzung eine Zweitwohnung-<br />
steuer."<br />
Oberbürgermeister Neumeyer gibt bekannt, dass bei einem Gespräch mit Vertretern<br />
der Universität, bei dem auch der Vizepräsident und der Kanzler teilgenommen<br />
haben, die Stadt bei ihrer Absicht bestärkt wurde, eine Zweitwohnungsteuer<br />
zu erheben.<br />
Stadtrat Eisenhart erklärt, dass die CSU-Fraktion ihre Meinungsbildung hinsichtlich<br />
der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer noch nicht abgeschlossen<br />
hat.<br />
Stadtrat Reinbold ist der Meinung, dass die Stadt jetzt mehr oder weniger in<br />
Zugzwang ist, eine Zweitwohnungsteuer einzuführen.<br />
Stadträtin Gottstein hält die Entscheidung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer<br />
für schwierig.<br />
Stadträtin Gärtner erklärt, dass sich die SPD-Fraktion für die Einführung der<br />
Zweitwohnungsteuer ausspricht.<br />
Auf die Frage von Oberbürgermeister Neumeyer, ob die Angelegenheit im<br />
Stadtrat nochmals vorberaten werden soll, erklärt Stadtrat Eisenhart, dass die<br />
heutige Vorberatung für ausreichend erachtet wird und in der nächsten Stadtratssitzung<br />
eine Entscheidung herbeigeführt werden kann.
Die Hauptausschussmitglieder erheben dagegen keine Einwendungen.<br />
Protokoll-Nr. 80<br />
___________________<br />
Betreff: Information über den Stand der Planungen zur Verlagerung der Schre-<br />
bergärten aus dem Bereich des überplanten Bahnhofgeländes<br />
Niederschrift:<br />
Oberbürgermeister Neumeyer gibt dem Hauptausschuss zum obigen Tagesordnungspunkt<br />
folgende Informationen:<br />
Wie allgemein bekannt ist, müssen die bisherigen Schrebergärten entlang der<br />
Inneren Freiwasserstraße aufgrund der Überplanung des Bahnhofgeländes<br />
aufgegeben werden. Den bisherigen Schrebergärtnern sollen anderweitig Gärten<br />
angeboten werden. Dazu wurden folgende Alternativen untersucht:<br />
- Grundstück neben dem Schäferhundeverein bei der Willibaldsbrücke<br />
Das Grundstück steht nicht im Eigentum der Stadt und es liegt neben der<br />
Altmühl, sodass es Probleme wegen der Errichtung von Gartenhäuschen<br />
mit dem Wasserwirtschaftsamt geben wird.<br />
- "Holzinger-Wiese" in Marienstein<br />
Auch dieses Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet der Altmühl.<br />
- Grundstück im Anschluss an die Bebauung der Eichendorffstraße in Richtung<br />
Landershofen<br />
Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, das Grundstück langfristig<br />
an die Stadt für die Errichtung von Schrebergärten zu verpachten. Das<br />
Stadtbauamt hat dazu die beiliegende Planung erarbeitet, wonach in einem<br />
ersten Bauabschnitt 34 Parzellen mit durchschnittlich ca. 100 qm vorgesehen<br />
sind. Die Zufahrt zu der Gartenanlage ist über die Klärwerkstraße vorgesehen.<br />
Die Stadtkämmerei hat die Kosten für den 1. BA unter Berücksichtigung<br />
der Errichtung der Wege, Parkplätze, Einzäunung und des Wasseranschlusses<br />
gemäß der beilegenden Aufstellung ermittelt.<br />
Alle Schrebergärtner im Bereich des Bahnhofgeländes wurden zu einem Gespräch<br />
am 18.10.2006 eingeladen. Den anwesenden Personen wurde die geplante<br />
Errichtung von Schrebergärten bei der Eichendorffstraße erläutert.<br />
Es wurden u.a. folgende Punkte angesprochen:<br />
- Toilette<br />
Der Wunsch nach einer öffentlichen Toilette hat sich erledigt, da die Frage<br />
nach der Reinigung nicht beantwortet werden konnte. Die Kosten für einen<br />
Abwasserkanal würden außerdem ca. 21.000 € betragen.
- Wasserversorgung<br />
Es wurde vorgeschlagen, 4 öffentliche Wasserstellen für die Gartenanlage<br />
anzubieten. Von der Mehrheit der Anwesenden wurde jedoch gewünscht,<br />
für jede Parzelle einen Wasseranschluss vorzusehen.<br />
- Gartenhäuschen<br />
Es sollen feste Bauten zugelassen werden, wobei 10 % der Parzelle überbaut<br />
werden dürfen.<br />
- Pachtpreis und Interesse für eine Gartenparzelle<br />
Die jährliche Pacht wird höher sein als für den bisherigen Schrebergarten.<br />
Die bisherigen Schrebergärtner sollen im Laufe der nächsten Wochen gegenüber<br />
der Stadt verbindlich erklären, ob sie eine Parzelle in der vorgestellten<br />
Anlage pachten werden. Bei der Versammlung haben 20 Personen<br />
Interesse für einen Schrebergarten gezeigt.<br />
- Errichtung der neuen Schrebergartenanlage<br />
Die Maßnahme soll im Sommer 2007 umgesetzt werden.<br />
- Schrebergartenverein<br />
Seitens der Verwaltung wurde angeregt, einen Verein für diese Schrebergartenanlage<br />
zu gründen. Ein Anwesender hat sich bereit erklärt, andere<br />
Personen für die Mitarbeit in diesem Verein zu suchen.<br />
Die Damen und Herren des Hauptausschusses nehmen von vorstehenden Informationen<br />
Kenntnis.<br />
Stadträtin Bittl fragt, ob es auch möglich ist, dass von einer Person zwei Parzellen<br />
gepachtet werden können.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer antwortet, dass die vorgesehenen 34 Parzellen<br />
an die jetzigen Schrebergärtner im Bereich des Bahnhofsgeländes vergeben<br />
werden sollen. Sollten danach noch Gärten zur Verfügung stehen, sollen vorgemerkte<br />
Bewerber berücksichtigt werden. Falls eine große Nachfrage nach<br />
Schrebergärten besteht, könnte die jetzt vorgesehene Schrebergartenanlage<br />
durch einen zweiten Bauabschnitt mit 36 Parzellen erweitert werden.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer erklärt, dass der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung<br />
einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die<br />
Kleingartenanlage fassen soll.<br />
___________________
Protokoll-Nr. 81<br />
Betreff: Information über die Finanzierung der Veranstaltungsreihe "Kultur 07"<br />
Niederschrift:<br />
Oberbürgermeister Neumeyer informiert den Hauptausschuss, dass für die Veranstaltungsreihe<br />
"Kultur", die im Turnus von 2 Jahren durchgeführt wird und<br />
wiederum im Jahr 2007 stattfindet, von der Stadt jeweils ein Betrag in Höhe von<br />
27.000 € zur Verfügung gestellt wird. Im Hinblick auf das Stadtjubiläumsjahr<br />
2008 schlägt die Verwaltung vor, im Jahr 2007 nur einen Betrag von 12.000 €<br />
bereitzustellen und den restlichen Betrag in Höhe von 15.000 € für kulturelle<br />
Veranstaltungen im nächsten Jahr vorzusehen.<br />
Für die Veranstaltungsreihe "Kultur 07" sind bisher folgende Anträge auf Förderung<br />
eingegangen:<br />
Antragsteller (Veranstalter)<br />
beantragter<br />
Zuschuss<br />
Kürzung<br />
des Zuschusses<br />
um 10 %<br />
Kürzung<br />
des Zuschusses<br />
um 30 %<br />
<strong>Eichstätt</strong>er Kammerorchester 4.500,00 € 4.050,00 € 3.150,00 €<br />
Lichtnächte 07 600,00 € 540,00 € 420,00 €<br />
Walter Haber 5.000,00 € 4.500,00 € 3.500,00 €<br />
Kulturforum 1.430,00 € 1.287,00 € 1.001,00 €<br />
Kulturforum Herr Henke 1.140,00 € 1.026,00 € 798,00 €<br />
Pro Musica Konzerte 1.500,00 € 1.350,00 € 1.050,00 €<br />
Aktion<br />
Bild/Musik/Text/Theater/Film<br />
7.390,00 € 6.651,00 € 5.173,00 €<br />
Bläserserenade in Rebdorf Antrag ist noch nicht eingegangen<br />
Konzert Rudi Trögl 620,00 € 558,00 € 434,00 €<br />
Gesamt 22.180,00 € 19.962,00 € 15.526,00 €<br />
Anträge auf Förderung für "Kultur 2007" können noch bis 31.10.2006 gestellt<br />
werden.<br />
In der vorstehenden Aufstellung sind noch nicht die Kosten für die beiden Flyer,<br />
die für das 1. und 2. Halbjahr aufgelegt werden sollen, enthalten. Ob die Sparkasse<br />
<strong>Eichstätt</strong> wie bisher diese Kosten übernimmt, ist noch nicht bekannt. Bei<br />
einem am 20.10.2006 stattfindenden Gespräch mit den Veranstaltern der Kulturreihe<br />
"Kultur 07", an dem auch Vertreter der Sparkasse <strong>Eichstätt</strong> teilnehmen<br />
werden, wird dies abgeklärt.<br />
Stadträtin Gottstein erklärt, dass sie ein Problem mit der Aufstellung über die<br />
Anträge auf Fördermittel hat, da nicht ersichtlich ist, für wie viele Veranstaltungen<br />
ein Veranstalter den Zuschuss beantragt.<br />
Stadtrat Eisenhart hält es für wünschenswert, wenn im Jahr 2008 ein Restbetrag<br />
der Finanzmittel "Kultur 07" für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung<br />
steht. Er schlägt vor, dass die Kürzung der beantragten Zuschüsse mit den Antragstellern<br />
besprochen werden soll.
Stadträtin Gottstein bringt vor, dass ihr nicht bekannt ist, um welche Veranstaltungen<br />
es sich bei dem Kulturforum handelt.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer erklärt, dass die Angelegenheit auf die Tagesordnung<br />
der nächsten Stadtratssitzung gesetzt wird und eine komplette Liste<br />
über die eingereichten Anträge auf Fördermittel aus dem Fonds "Kultur 07" vorgelegt<br />
wird.<br />
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Protokoll-Nr. 82<br />
Betreff: Vorstellung der endgültigen Planung für die Kneipp-Anlage am Rittervon-Hofer-Weg<br />
und von Vorschlägen für die Herstellung einer Fußwegverbindung<br />
zur Westenstraße<br />
Niederschrift:<br />
Stellv. Stadtbaumeister Schütte erläutert den Mitgliedern des Hauptausschusses<br />
die endgültige Planung für die Kneipp-Anlage am Ritter-von-Hofer-Weg<br />
gemäß dem beigefügten Lageplan und Schnitt. Die Kosten für die Kneipp-<br />
Anlage wurden auf ca. 19.000 € geschätzt.<br />
Anschließend zeigt stellv. Stadtbaumeister Schütte die derzeitige Situation für<br />
die vorgesehene Wegverbindung <strong>vom</strong> Ritter-von-Hofer-Weg zur Westenstraße<br />
anhand der beiliegenden Fotos auf und erläutert die <strong>vom</strong> Stadtbauamt erarbeiteten<br />
Varianten für die Anlegung des Weges (siehe Anlage). Für die einfachste<br />
Ausführung der Wegverbindung wurden die Kosten auf ca. 25.000 € geschätzt.<br />
Bei Errichtung eines Steges im Verlaufe des Weges ist mit Kosten in Höhe von<br />
50.000 € zu rechnen.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer informiert, dass in den nächsten Wochen Grundstücksverhandlungen<br />
für die Wegführung geführt werden, über deren Ergebnis<br />
der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert werden wird.<br />
Stadträtin Gottstein erklärt, dass sie sich freut, dass unmittelbar neben der geplanten<br />
Kneipp-Anlage eine Wegverbindung zur Westenstraße entstehen wird.<br />
Stadtrat Eisenhart fragt, ob auch an die Errichtung eines Armbeckens bei der<br />
Kneipp-Anlage gedacht ist.<br />
Bürgermeister Dr. Schmidramsl weist darauf hin, dass diese Anregung bereits<br />
einmal vorgebracht wurde.<br />
Stellv. Stadtbaumeister Schütte antwortet, dass ein Armbecken noch nicht berücksichtigt<br />
wurde, da hierfür noch der Zu- und Ablauf des Wassers geklärt<br />
werden muss.<br />
Stadträtin Gottstein erinnert daran, dass auch schon ein Wasseranschluss für<br />
den Kinderspielplatz am Ritter-von-Hofer-Weg angedacht war.
Oberbürgermeister Neumeyer erwidert, dass der Wasseranschluss am Kinderspielplatz<br />
hergestellt war, jedoch demoliert wurde.<br />
Stadtrat Reinbold hält die Variante der Wegverbindung ohne die Errichtung eines<br />
Steges für die bessere Lösung.<br />
Protokoll-Nr. 83<br />
Betreff: Information, Verschiedenes<br />
___________________<br />
Niederschrift:<br />
Mobilfunk; hier: Standort Nr. 1770 1722 EI-Blumenberg der E-Plus-Mobilfunk<br />
GmbH & Co. KG<br />
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Verwaltungsoberrat Bittl gibt bekannt, dass die Fa. E-Plus mitgeteilt hat, dass<br />
für die Mobilfunkanlage des Standortes Nr. 1770 1722 EI-Blumenberg kein eigener<br />
Mast errichtet wird, sondern für die Sendeanlage der bestehende Mast<br />
der Deutschen Telekom AG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 408/20, Gemarkung<br />
Wintershof, mitbenutzt wird.<br />
Die Damen und Herren des Hauptausschusses nehmen dies zur Kenntnis.<br />
IN-Vital-Messe für Wellness, Gesundheit und Tourismus am 26.11.2006 in Ingolstadt<br />
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Stadträtin Gottstein erinnert daran, dass sie in der Stadtratssitzung am<br />
28.09.2006 gefragt hat, warum sich die Stadt <strong>Eichstätt</strong> nicht an der IN-Vital-<br />
Messe für Wellness, Gesundheit und Tourismus in Ingolstadt beteiligt.<br />
Oberbürgermeister Neumeyer erläutert, dass nach Aussage von Herrn Bender<br />
von der Tourist Information die IN-Vital-Messe für Wellness, Gesundheit und<br />
Tourismus nicht werbewirksam ist. Die sonstigen Messen, die von der Tourist<br />
Information besucht werden, sind zielführender.<br />
Internet; Webseite "meinestadt.de"<br />
____________________________<br />
Stadträtin Gottstein kritisiert, dass die Veranstaltungen der Stadt <strong>Eichstätt</strong> nicht<br />
auf der kostenlosen Webseite "meinestadt.de" veröffentlicht werden.<br />
Verw.Ang. Puchtler erklärt, dass es sich bei dieser Webseite um ein privates<br />
Angebot handelt, das man nutzen kann. Die Aufgabe der Stadt kann aber nicht
sein, fremde Webseiten zu pflegen, da alle erforderlichen Informationen auf der<br />
Homepage der Stadt <strong>Eichstätt</strong> abzurufen sind.<br />
Stadträtin Gottstein erwidert, dass die Webseite "meinestadt.de" von vielen<br />
Leuten aufgerufen wird. Sie beantragt, dass deshalb auch diese Seiten von der<br />
Stadt gepflegt werden.<br />
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