Ein Leitbild für das Rotwild- Management in Deutschland - Institut für ...
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Empfehlungen<br />
<strong>E<strong>in</strong></strong> <strong>Leitbild</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Rotwild</strong>-<strong>Management</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> – Februar 2004<br />
� Die Hegegeme<strong>in</strong>schaft besteht aus allen Revier<strong>in</strong>habern sowie aus allen Grundeigentümern<br />
(Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern). Die Mitgliedschaft ist Pflicht.<br />
� Sie erstellt mit Unterstützung von Sachverständigen e<strong>in</strong>en <strong>Management</strong>plan <strong>für</strong> die ihr<br />
anvertraute <strong>Rotwild</strong>population.<br />
� Sie ist verantwortlich <strong>für</strong> die Umsetzung des <strong>Management</strong>plans und ist dazu mit der<br />
rechtlichen Kompetenz ausgestattet (Weisungsbefugnis).<br />
� Zu ihrer fachlichen Unterstützung stellt sie e<strong>in</strong>en Berufsjäger e<strong>in</strong>.<br />
� Die Kontrolle der Umsetzung obliegt der Jagdbehörde.<br />
5.2 Schadensregelung<br />
Neben dem Interesse an der Trophäe wird <strong>das</strong> Schicksal des Rothirsches durch die gesetzliche<br />
Forderung dom<strong>in</strong>iert, land- und forstwirtschaftliche Schäden zu vermeiden (BODE &<br />
EMMERT 1998). Nach der geltenden Rechtslage s<strong>in</strong>d diese Schäden vom Inhaber des Jagdrechts<br />
zu tragen, d. h. vom Grundeigentümer. Sofern <strong>das</strong> Jagdausübungsrecht verpachtet<br />
ist – dies ist der Fall auf den meisten privaten und vielen staatlichen Flächen – wird die<br />
Schadensersatzpflicht <strong>in</strong> der Regel auf den Jagdpächter übertragen. <strong>E<strong>in</strong></strong>e solche Regelung<br />
macht S<strong>in</strong>n, wenn der Jagdausübungsberechtigte mit se<strong>in</strong>em jagdlichen Handeln unmittelbar<br />
vorbeugend e<strong>in</strong>greifen kann.<br />
Heute besteht zunehmend Bedarf an Regelungen, die der großräumigen Lebensweise des<br />
<strong>Rotwild</strong>es und der Kle<strong>in</strong>heit der Reviere gleichermaßen Rechnung tragen. Denn nicht selten<br />
müssen Revier<strong>in</strong>haber <strong>für</strong> Wildschäden aufkommen, deren Ursachen sie nicht zu vertreten<br />
haben. <strong>Rotwild</strong> richtet oft Schäden <strong>in</strong> der Schonzeit an, ist aber zur Jagdzeit nicht im Revier.<br />
Bei saisonalen Standortswechseln, wenn sich viel Wild vorübergehend e<strong>in</strong>stellt, können<br />
Schäden erhebliche Ausmaße annehmen. Oder es werden Wildschäden durch benachbarte<br />
Revier<strong>in</strong>haber provoziert, die Wild ans eigene Revier b<strong>in</strong>den und die Wilddichte steigern<br />
wollen.<br />
Mit den Hegegeme<strong>in</strong>schaften neuer Prägung wäre der Boden <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gerechtere Wildschadensregelung<br />
bereitet. Denn nun läge die Verantwortung <strong>für</strong> <strong>das</strong> gesamte <strong>Management</strong> der<br />
betreffenden <strong>Rotwild</strong>population e<strong>in</strong>schließlich se<strong>in</strong>er Folgen nicht mehr alle<strong>in</strong> beim e<strong>in</strong>zelnen<br />
Revier, sondern mit Schwerpunkt bei der HG. <strong>E<strong>in</strong></strong> wesentlicher Teil des Schadensausgleichs<br />
wäre daher von der HG zu tragen. Dazu sollte e<strong>in</strong> Wildschadenausgleichsfond e<strong>in</strong>gerichtet<br />
werden, der durch die Jagdausübungsberechtigten und die Grundeigentümer<br />
f<strong>in</strong>anziert wird. Damit liegen gute Erfahrungen mit weit wandernden Elchen <strong>in</strong> Schweden<br />
vor. Allerd<strong>in</strong>gs sollte der Revier<strong>in</strong>haber nicht völlig aus se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Verantwortung<br />
zur Wildschadensvermeidung entlassen werden.<br />
Insgesamt gibt der e<strong>in</strong>zelne Revier<strong>in</strong>haber mit dieser Regelung zwar kle<strong>in</strong>territoriale Rechte<br />
an die übergeordnete Planstelle der HG, gleichzeitig wird er bei plötzlich auftretenden Wildschäden<br />
f<strong>in</strong>anziell entlastet.<br />
Durch e<strong>in</strong> solches Maßnahmenpaket, wie <strong>in</strong> den beiden letzten Kapiteln vorgeschlagen,<br />
gew<strong>in</strong>nen alle – Jagdausübungsberechtigte wie Grundeigentümer, vor allem aber der Rothirsch.<br />
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