Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“ - in Fulda
Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“ - in Fulda
Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“ - in Fulda
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
Begründung / Umweltbericht<br />
Vorentwurf<br />
September 2012
Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />
Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
INHALT<br />
1. VORBEMERKUNG / PLANUNGSERFORDERNIS<br />
2. SITUATIONSBESCHREIBUNG<br />
1<br />
Seite<br />
2.1 PLANUNGSGEBIET 2<br />
2.2 PLANUNGSVORGABEN 3<br />
3. STÄDTEBAULICHE PLANUNG<br />
3.1 STÄDTEBAULICHES KONZEPT 3<br />
3.2 ERSCHLIESSUNG 5<br />
3.3 FESTSETZUNGEN 6<br />
3.4 KOSTEN 8<br />
4. UMWELTBERICHT<br />
4.1 EINLEITUNG 9<br />
4.2 BESTAND 11<br />
4.3 ERWARTETE UMWELTAUSWIRKUNGEN 16<br />
4.4 UMWELTSCHUTZ - MASSNAHMEN 18<br />
4.5 ZUSAMMENFASSUNG, PRÜFVERFAHREN, ÜBERWACHUNG 18<br />
4.6 PLANUNGSALTERNATIVEN 19
Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />
Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
1. VORBEMERKUNG / PLANUNGSERFORDERNIS<br />
Im Landschaftsraum zwischen Schulzenberg und Industriegebiet <strong>Fulda</strong> West liegt e<strong>in</strong><br />
großflächiges Abbaugebiet, <strong>in</strong> dem seit den 1980er Jahren Kalkkies im Tagebau abgebaut<br />
wird. Der Großteil <strong>der</strong> Abbauflächen wurde bereits ausgebeutet und wie<strong>der</strong> verfüllt.<br />
In <strong>der</strong> Folgenutzung zum Tagebau wurden <strong>in</strong> den letzten Jahren vielfältige Erdbewegungen<br />
<strong>in</strong> Form von Erdauffüllungen bzw. -schüttungen vorgenommen.<br />
Langfristig besteht das öffentliche Interesse, als umfassendes "Rekultivierungs"-ziel den<br />
Landschaftsraum zu schützen bzw. das beschädigte Landschaftsbild und die bee<strong>in</strong>trächtigten<br />
Lebensräume nachhaltig zu reparieren. Städtische Planungen sehen für das<br />
Gebiet sowohl Naherholungsfunktion als auch Landschaftsschutz und Landwirtschaft<br />
vor. Es grenzt unmittelbar an das für <strong>Fulda</strong> bedeutsame Naherholungsgebiet „Schulzenberg“.<br />
E<strong>in</strong>e Rekultivierung des bee<strong>in</strong>trächtigten Landschaftsraums ist unabd<strong>in</strong>gbar.<br />
Im Zuge des Abbaus s<strong>in</strong>d geologisch <strong>in</strong>teressante Formationen freigelegt worden, die im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Fulda</strong> e<strong>in</strong>zigartig s<strong>in</strong>d und daher erhalten werden sollen, so dass nicht<br />
<strong>in</strong> allen Grubenbereichen die Wie<strong>der</strong>-Verfüllung im öffentlichen Interesse liegt. Dazu<br />
geht vom Industriegebiet <strong>Fulda</strong> West e<strong>in</strong> gewisser Emissionsdruck aus, <strong>der</strong> <strong>in</strong> Teilbereichen<br />
<strong>in</strong> Richtung <strong>der</strong> bestehenden und potenziellen städtischen Wohngebiete sowie<br />
des Schulzenbergs durch Abschirmung dezimiert werden könnte.<br />
Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist es, die verträgliche Instandsetzung bzw. Rekultivierung <strong>der</strong><br />
Landschaft und die Herstellung e<strong>in</strong>er unter diversen Aspekten optimalen Topographie<br />
vorzubereiten und die unterschiedlichen Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen nachhaltig bauleitplanerisch<br />
zu sichern.<br />
2. SITUATIONSBESCHREIBUNG<br />
2.1 PLANUNGSGEBIET<br />
Das Planungsgebiet liegt im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Fulda</strong>, etwa 3 km vom <strong>Stadt</strong>zentrum<br />
entfernt. Betroffen s<strong>in</strong>d die Grundstücke:<br />
Gemarkung Rodges, Flur 1, Flurstücke 19/6, 20, 21, 22/3 teilweise, 22/4 teilweise, 22/5,<br />
22/6 teilweise, 34, 35, 36, 43/1, 43/2; Flur 2, Flurstücke 18 teilweise, 19 teilweise, 22, 23,<br />
26, 27, 38/4 teilweise, 39 teilweise, 40 teilweise, 47, 48, 66/21 teilweise, 67/25.<br />
Gemarkung Maberzell, Flur 14, Flurstücke 28/2, 28/3, 63/28, 97/30, 98/38 teilweise; Flur<br />
15, Flurstücke 28/1, 73/25.<br />
Es wird auf nördlicher Seite durch die Bahnstrecke <strong>Fulda</strong> – Gießen, auf westlicher Seite<br />
durch den Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren bef<strong>in</strong>dlichen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
<strong>Nr</strong>.169 „Gewerbegebiet südlich Karrystraße“, auf südlicher Seite durch landwirtschaftliche<br />
Flächen am Rande <strong>der</strong> Ortslage des <strong>Stadt</strong>teils Rodges und auf östlicher Seite durch<br />
landwirtschaftliche Flächen bzw. Wirtschaftswege <strong>in</strong> Richtung <strong>der</strong> Anhöhe des Schul-<br />
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Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
zenberges begrenzt. Es hat e<strong>in</strong>e Größe von ca. 40 ha. Vom Fuß des Schulzenberges<br />
(ca. 320m ü. NN) bis an den nördlichen bzw. westlichen Rand des Geltungsbereichs beträgt<br />
<strong>der</strong> Höhenunterschied etwa 20 m, was durchschnittlichem Gefälle von 3 bis max.<br />
5% entspricht. Durch die Tagebautätigkeiten <strong>der</strong> letzten Jahrzehnte und die sich hieran<br />
anschließenden Erdauffüllungen ist das ursprüngliche Relief allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> Teilbereichen<br />
durch Aufschüttungen und Abgrabungen bereits überformt worden.<br />
2.2 PLANUNGSVORGABEN<br />
Im Regionalplan Nordhessen wird das Planungsgebiet als Bereich für Landschaftsnutzung<br />
und –pflege dargestellt und ist zum Teil <strong>in</strong>nerhalb des die <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> umgebenden<br />
Regionalen Grünzugs gelegen. Teile des Planungsgebiets s<strong>in</strong>d als Bereich für den<br />
Abbau oberflächennaher Lagerstätten dargestellt.<br />
Im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> aus dem Jahr 1981 wird <strong>der</strong> Planbereich als<br />
Flächen für die Landwirtschaft und Vorrangflächen für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Derzeit wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan fortgeschrieben und bef<strong>in</strong>det sich im Verfahrensschritt<br />
<strong>der</strong> erneuten Offenlegung. Der neue Flächennutzungsplan sieht im Planungsareal<br />
Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Landwirtschaftsflächen vor.<br />
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans wurden e<strong>in</strong>er Umweltprüfung unterzogen.<br />
Im Umweltbericht wird <strong>der</strong> Geltungsbereich des B-Plans behandelt unter:<br />
<strong>Nr</strong>. 29 Fläche für Aufschüttungen; Erdaufschüttung Leschberg (<strong>Stadt</strong>teile Maberzell,<br />
Rodges), Zusammenfassung <strong>der</strong> Umweltprüfung:<br />
Die bereits laufenden und geplanten Erdbautätigkeiten s<strong>in</strong>d aus Sicht <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
unter Berücksichtigung folgen<strong>der</strong> Maßnahmen zur Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, Vermeidung und zum<br />
Ausgleich möglich:<br />
� Erhalt des ökologisch wertvollen Ste<strong>in</strong>bruchs als Sekundärlebensraum (ke<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>verfüllung);<br />
� Naturnahe Neugestaltung des Areals gemäß dem städtischen Rahmenkonzept<br />
Schulzenberg/Leschberg;<br />
� Entwicklung mageren Grünlands kalkreicher Standorte, Weideflächen mit Heckenstrukturen<br />
und Obstgehölzen sowie standortgerechtem Buchenmischwald auf <strong>der</strong><br />
künftigen Leschbergkuppe;<br />
� Konsequenter Grundwasserschutz während <strong>der</strong> Auffülltätigkeiten.<br />
<strong>Nr</strong>. 30 Fläche für Abgrabungen; Kalkkiesabbau bei Rodges (<strong>Stadt</strong>teil Rodges), Zusammenfassung<br />
<strong>der</strong> Umweltprüfung:<br />
Die bereits laufenden und geplanten Erdbautätigkeiten s<strong>in</strong>d aus Sicht <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
unter Berücksichtigung folgen<strong>der</strong> Maßnahmen zur Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, Vermeidung und zum<br />
Ausgleich möglich:<br />
� Verfüllung und Rekultivierung <strong>der</strong> Fläche nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbeutung;<br />
� Konsequenter Grundwasserschutz während <strong>der</strong> Auffülltätigkeiten;<br />
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� E<strong>in</strong>bau ausschließlich unbelasteten Erdmaterials.<br />
Der Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> schlägt für das Planungsareal folgende Maßnahmen<br />
vor:<br />
� Neuanlage von Grünland im Bereich des Ste<strong>in</strong>bruchs an <strong>der</strong> Karrystraße (Fläche<br />
wurde zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung noch ackerbaulich genutzt.);<br />
� Erstellung e<strong>in</strong>es Rekultivierungsplans für den südlichen, erhaltenswerten Ste<strong>in</strong>bruch;<br />
Erhalt und Pflege von Magerrasen an südwestlicher Kante <strong>der</strong> Abbaugrube;<br />
� Anlage von wegebegleitenden Hecken sowie von Baumgruppen;<br />
� Im östlichen Teilbereich Entwicklung des Gebiets für die naturbezogene Erholung;<br />
� Vorschlag zur Ausweisung e<strong>in</strong>es Naturschutzgebietes im Bereich des südlichen, erhaltenswerten<br />
Ste<strong>in</strong>bruchs e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> angrenzenden Schulzenbergkuppe;<br />
� Vorschlag zur Ausweisung e<strong>in</strong>es Landschaftsschutzgebietes.<br />
3. STÄDTEBAULICHE PLANUNG<br />
3.1 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />
Grundlage für das städtebauliche Konzept ist das Rahmenkonzept „Schulzenberg /<br />
Leschberg“ des Büros Herget + Wienrö<strong>der</strong> aus dem Jahr 2008. Dieses greift zum E<strong>in</strong>en<br />
die Aussagen des „Landschaftsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong>“ (PGNU 2002) auf, <strong>der</strong> den<br />
Schulzenberg und se<strong>in</strong>e nördlich / westlich angrenzenden Bereiche als „Gebiet zur Entwicklung<br />
<strong>der</strong> naturbezogenen Erholung“ darstellt. Zum An<strong>der</strong>en konkretisiert es die Aussagen<br />
<strong>der</strong> Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des „Naherholungsgebiets Schulzenberg“<br />
(PGNU 2004) (vgl. Punkt 4.1.3 im Umweltbericht).<br />
Das Rahmenkonzept „Schulzenberg / Leschberg“ sieht dabei für das Planungsgebiet e<strong>in</strong>e<br />
städtebauliche Entwicklung vor, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes,<br />
<strong>der</strong> Naherholung und <strong>der</strong> Landwirtschaft zur Sicherung menschlicher Nahrungsressourcen<br />
sowie e<strong>in</strong>es gesunden Wohnumfeldes berücksichtigt.<br />
E<strong>in</strong>e Zielsynthese aus Naturschutz, Naherholung, Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen,<br />
Rohstoffgew<strong>in</strong>nung und Landwirtschaft ist zentraler Gegenstand dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />
Dabei steht die Gestaltung <strong>der</strong> Topografie mit e<strong>in</strong>schlägigen Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Der gesamte Geltungsbereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten - wichtigste Bestandteile<br />
s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e den v. g. Zielsetzungen gerecht werdende Überformung <strong>der</strong> Landschaft<br />
mit Schaffung e<strong>in</strong>es neuen „Leschberges“ und <strong>der</strong> Erhalt des zum Teil vorhandenen,<br />
zum Teil noch entstehenden Kalkste<strong>in</strong>bruchs.<br />
Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> bauleitplanerischen Zielsetzung ist e<strong>in</strong> Zeithorizont von e<strong>in</strong>igen<br />
Jahrzehnten, wobei e<strong>in</strong>e Entwicklung <strong>in</strong> Teilschritten erfor<strong>der</strong>lich ist:<br />
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„Am Leschberg“<br />
Bestand<br />
Planung<br />
� zwischen den heute vorhandenen Ste<strong>in</strong>brüchen (s. Anlage 1: Plan Bestand) soll zunächst<br />
weiter abgebaut werden (s. Anlage 2: Plan Zwischenstand). Anschließend<br />
wird die Abbaugrube bis zur festgesetzten Fläche für die Landwirtschaft und e<strong>in</strong>em<br />
naturschutzfachlich bedeutsamen, offenzuhaltenden Bereich wie<strong>der</strong> verfüllt. (s. Anlage<br />
3: Plan Endstand). Die Belassung e<strong>in</strong>es Felsvorsprungs dient e<strong>in</strong>erseits dem<br />
quantitativen Ziel, e<strong>in</strong>e möglichst lange Steilwand zu erhalten, an<strong>der</strong>erseits wird qualitativ<br />
e<strong>in</strong>e Diversifizierung des Lebensraums erreicht mit unterschiedlicher Sonnenexposition,<br />
entsprechend wechselnden E<strong>in</strong>strahlungsw<strong>in</strong>keln u.a.<br />
� aktuell muss auch die teilweise Verfüllung des bestehenden östlichen Ste<strong>in</strong>bruchs (s.<br />
Anlage 1: Plan Bestand) von Osten her bis zum offenzulassenden Bereich erfolgen<br />
(s. Anlage 2: Plan Zwischenstand). Anschließend kann die dort festgesetzte Fläche<br />
für die Landwirtschaft wie<strong>der</strong> zur Verfügung stehen.<br />
Zielsetzung abgeschirmtes Gewerbegebiet - Blick aus Richtung Osten: neuer Leschberg<br />
mit Magerrasen am Südhang<br />
� währenddessen müssen die heutigen landwirtschaftlichen Flächen im Norden des<br />
Geltungsbereichs (s. Anlage 1: Plan Bestand) ausgehend von <strong>der</strong> bereits überhöhten<br />
Fläche (317 m ü. NN) im zentralen Bereich des Geltungsbereichs als Berg modelliert<br />
werden (s. Anlage 2: Plan Zwischenstand), um die festgesetzten Konturen<br />
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des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
des künftigen Leschbergs zu erhalten (s. Anlage 3: Plan Endstand). Der entstehende<br />
Bergrücken ist mit se<strong>in</strong>er geplanten Endhöhe von 340 m über NN ca. 25 m höher als<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig höchste Punkt des Leschberges. Durch diese Höhenbegrenzung soll er<br />
deutlich unter dem - den Landschaftsraum prägenden - Schulzenberg (Höhe 371 m<br />
über NN) bleiben. Durch sanft ausgebildete Hänge vor allem nach Süden, nach Osten<br />
und auch nach Norden wird er harmonisch <strong>in</strong> das Landschaftsbild e<strong>in</strong>gepasst.<br />
3.2 ERSCHLIESSUNG<br />
Von <strong>der</strong> Karrystraße aus wird e<strong>in</strong>e Erschließungsstraße (B-Plan <strong>Nr</strong>. 169) gebaut, die <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>en Parkplatz am Fuß des neuen Leschbergs mündet. Diese Erschließung dient während<br />
<strong>der</strong> Entwicklungsphase dem Antransport <strong>der</strong> Erdmassen und nach Fertigstellung<br />
als Ausgangspunkt für Erholungssuchende (Wan<strong>der</strong>parkplatz). Dabei wird <strong>der</strong> Bereich<br />
des Leschbergs verkehrlich mit angebunden. Innerhalb des Gebietes werden vorhandene<br />
Wirtschaftswege zur Sicherstellung <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />
erhalten und planungsrechtlich gesichert. Diese bilden auch das Grundgerüst des<br />
geplanten Rundwan<strong>der</strong>wegenetzes. In den als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzten<br />
Bereichen und <strong>in</strong> den Randbereichen <strong>der</strong> nach § 9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 20 u. 25 BauGB festgesetzten<br />
Flächen für Natur- u. Landschaftsschutz wird zudem - ohne Standortb<strong>in</strong>dung -<br />
die Herstellung von Fußwegen, kle<strong>in</strong>en Plätzen mit <strong>der</strong> Erholung dienenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />
(z. B. Sitzgruppen, -bänke) zugelassen.<br />
Versorgungse<strong>in</strong>richtungen werden nicht erfor<strong>der</strong>lich. Der Nie<strong>der</strong>schlagsabfluss aus dem<br />
überformten Gelände wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Retentionsbereich (B-Plan <strong>Nr</strong>. 169) reguliert.<br />
3.3 FESTSETZUNGEN<br />
Mit dem B-Plan wird Planungsrecht geschaffen für den Ausbauzustand des Geländes<br />
nach Beendigung <strong>der</strong> Abbau- / Rekultivierungstätigkeiten.<br />
Zentraler Bestandteil und Grundlage für die Landschaftsentwicklung / -gestaltung im Planungsgebiet<br />
ist die Festsetzung e<strong>in</strong>er Geländemodellierung. D. h. <strong>der</strong> entstehende Bergrücken<br />
als topografische Überformung des Leschberges wird den Landschaftsraum neu<br />
def<strong>in</strong>ieren und e<strong>in</strong>e erkennbare Zäsur zwischen Industriegebiet <strong>Fulda</strong> West und den<br />
Siedlungsrän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teile Maberzell und Rodges sowie dem Naherholungsgebiet<br />
um den Schulzenberg darstellen. Hierbei wird gleichzeitig e<strong>in</strong>e abschirmende Wirkung<br />
gegen visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Emissionen aus dem <strong>in</strong> Hauptw<strong>in</strong>drichtung gelegenen<br />
Industriegebiet erzielt sowie <strong>der</strong> Lebensraum für Arten <strong>der</strong> mageren Wiesen,<br />
Kalkmagerrasen und Rohböden <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem angrenzenden Schulzenberg-<br />
Areal deutlich ausgeweitet.<br />
E<strong>in</strong>e bauliche Nutzung wird für den gesamten Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
ausgeschlossen. Festsetzungen von Grünflächen als Parklandschaft und von Flächen<br />
und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
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des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
Landschaft dienen <strong>der</strong> landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und dem Naturschutz, <strong>der</strong> Naherholung<br />
und <strong>der</strong> Rekultivierung / Reparatur entstandener Landschaftsschäden.<br />
Zur Differenzierung ergeben sich für den Geltungsbereich abgegrenzte Teilbereiche mit<br />
unterschiedlichen Zielsetzungen:<br />
Kalkste<strong>in</strong>bruch (mit „S“ spezifizierter Teilbereich <strong>der</strong> nach §9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 20 u. 25<br />
BauGB festgesetzten Flächen für Natur- u. Landschaftsschutz)<br />
Der Erdaufschluss soll als wertvoller Sekundärbiotop und Zeugnis <strong>der</strong> geologischen Geschichte<br />
<strong>Fulda</strong>s erhalten und unter Schutz gestellt werden. Bis auf punktuelle Maßnahmen<br />
zur Gestaltung <strong>der</strong> Auskiesungssohle sollen ke<strong>in</strong>e Maßnahmen zur Oberflächengestaltung<br />
erfolgen. E<strong>in</strong>e Erschließung erfolgt nur an e<strong>in</strong>er Stelle für naturkundliche Zwecke<br />
(E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Naturlehrpfades mit Infotafel, Absturzsicherung).<br />
Magerrasenkomplex (mit „M“ spezifizierter Teilbereich <strong>der</strong> nach § 9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 20<br />
u. 25 BauGB festgesetzten Flächen für Natur- u. Landschaftsschutz)<br />
Auf dem südlich abfallenden Hang des „neuen“ Leschberges bis zum Ste<strong>in</strong>bruch soll<br />
mageres Grünland kalkreicher Standorte mit Übergängen zu den Kalkmagerrasen etabliert<br />
werden. Damit sich die Vegetation <strong>in</strong> die gewünschte magere Ausprägung entwickelt,<br />
ist <strong>der</strong> Auftrag e<strong>in</strong>er entsprechend mageren Rekultivierungsschicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Nach lenkenden Maßnahmen zur gewünschten Vegetationsentwicklung s<strong>in</strong>d die mageren<br />
Grünlandflächen durch Beweidung dauerhaft zu erhalten. Der Bereich dient vorrangig<br />
ökologischen Zielsetzungen (Lebens- u. Rückzugsraum für bedrohte Pflanzen- u.<br />
Tierarten des mageren Offenlandes) und <strong>der</strong> Reparatur des Landschaftsbildes, untergeordnet<br />
<strong>der</strong> Erholungsnutzung. E<strong>in</strong>e Querung dieses Bereiches durch Wan<strong>der</strong>wege ist<br />
nicht geplant. Diese s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong> den Randbereichen zulässig.<br />
Öffentliche Grünfläche Park (mit „P“ spezifizierte Bereiche <strong>der</strong> nach<br />
§9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 15 BauGB festgesetzten öffentliche Grünfläche)<br />
Die östlich, nördlich und westlich exponierten Hänge des neuen Leschbergs sollen als<br />
extensiv genutzter Landschaftspark entwickelt werden. Es soll hierzu artenreiches Grünland<br />
etabliert werden, dessen Erhaltung über extensive Beweidung sichergestellt wird.<br />
Als landschaftsbelebende Strukturelemente sollen Hecken und Bäume als E<strong>in</strong>zelgehölze<br />
bzw. als Gehölzgruppen gepflanzt werden.<br />
Auf dem Rücken des neu geformten Leschbergs soll – ähnlich dem nahe liegenden<br />
Schulzenberg o<strong>der</strong> auch dem Haimberg – e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Waldfläche zur Auflockerung des<br />
Landschaftsbildes und zur Schaffung zusätzlicher Biotopstrukturen entwickelt werden.<br />
Angestrebt wird dabei e<strong>in</strong> standortgemäßer, an den natürlichen Waldgesellschaften orientierter<br />
Buchenmischwald.<br />
Die Herstellung von Fußwegen, kle<strong>in</strong>en Plätzen mit <strong>der</strong> Erholung dienenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />
wie Bänken, Sitzgruppen, Infotafeln ist hier zulässig.<br />
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des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
Fläche für die Landwirtschaft gem. §9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 18 BauGB<br />
Dem Planungsraum kommt auch e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für die Landwirtschaft zu. Diesem<br />
Umstand wird umfassend Rechnung getragen. So werden Böden mit guter Nutzungseignung<br />
(sog. „Vorrangflächen“) wie am nördlichen Rand des Geltungsbereichs<br />
von <strong>der</strong> Geländeüberformung ausgenommen und zur dauerhaften Sicherung als „Fläche<br />
für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Oberfläche orientieren sich soweit<br />
möglich an vorhandenen Wege- bzw. Ackerparzellen, um auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unter<br />
wirtschaftlichen Aspekten funktionierende Landwirtschaft im Planungsraum sicher zu<br />
stellen. Den Übergang vom Leschberg zu <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten Feldflur bilden<br />
ebenfalls Flächen für die Landwirtschaft.<br />
3.4 KOSTEN<br />
Es fallen Kosten an u.a. für den Ankauf von Flächen (ca. 19,5 ha, schraffiert, s.u.) für die<br />
Geländemodellierungen.<br />
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„Am Leschberg“<br />
4. UMWELTBERICHT<br />
4.1 EINLEITUNG<br />
4.1.1 Inhalt und Ziele <strong>der</strong> Planung<br />
Die unter 3.1 angestrebte Zielsynthese aus Naturschutz, Naherholung, Rohstoffgew<strong>in</strong>nung,<br />
Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen und Landwirtschaft wird durch folgende<br />
Punkte konkretisiert (s. Rahmenkonzept Schulzenberg / Leschberg):<br />
Trotz <strong>der</strong> Lage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umfeld <strong>in</strong>tensiv genutzter Agrar- und Industrielandschaft besteht<br />
bei <strong>der</strong> „Zielbestimmung Naturschutz“ e<strong>in</strong> hohes Potenzial für die Wie<strong>der</strong>besiedlung<br />
durch zahlreiche Arten des Lebensraums Offenland bzw. mageres Grünland, da im<br />
Umfeld (Schulzenberg) etc. noch typische Vertreter dieser gefährdeten Arten <strong>in</strong> erreichbarer<br />
Entfernung vorkommen.<br />
Die Integration <strong>der</strong> Abbaubereiche <strong>in</strong> die Naherholungsgebiete <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> ist im Zusammenhang<br />
mit dem vorhandenen Gebiet „Schulzenberg“ durch zurückhaltende, naturverträgliche<br />
Erschließung mit Wan<strong>der</strong>wegen und Lehrtafeln möglich.<br />
In <strong>der</strong> größten Abbau-Grube am westlichen Hangfuß des Schulzenberges s<strong>in</strong>d geologisch<br />
<strong>in</strong>teressante Formationen freigelegt worden, <strong>der</strong>en genehmigte, vollständige Wie<strong>der</strong>verfüllung<br />
(e<strong>in</strong>ziger größerer Kalkste<strong>in</strong>bruch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Fulda</strong>) auch vor dem<br />
H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> ökologischen Bedeutung des Kalkste<strong>in</strong>bruches nicht im öffentlichen Interesse<br />
liegt.<br />
E<strong>in</strong> entsprechendes Ersatzvolumen kann zur Verfügung gestellt werden: Durch die umfangreiche<br />
Modellierung e<strong>in</strong>es neuen Leschbergs ergeben sich Synergieeffekte für die<br />
Zielebenen Naturschutz, Naherholung und M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vom Industriegebiet <strong>Fulda</strong><br />
West ausgehenden Emissionen <strong>in</strong> Richtung <strong>der</strong> bestehenden und potenziellen städtischen<br />
Wohngebiete <strong>in</strong> Maberzell sowie des Schulzenbergs.<br />
Auf geeigneten Flächen soll <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung weiter höchste Priorität zukommen.<br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Oberfläche orientieren sich an vorhandenen Wege- bzw.<br />
Ackerparzellen, d.h. <strong>in</strong> den agrarisch geprägten Bereichen des Geltungsbereichs bleibt<br />
e<strong>in</strong>e unter wirtschaftlichen Aspekten funktionierende Landwirtschaft sichergestellt.<br />
Auf den zu rekultivierenden Flächen im Bereich <strong>der</strong> Aufschüttungen wird e<strong>in</strong>e landwirtschaftliche<br />
Nutzung aufgrund <strong>der</strong> gestörten Bodenhorizonte auch längerfristig ke<strong>in</strong>e wirtschaftlichen<br />
Erträge br<strong>in</strong>gen, so dass hier Maßnahmen zur Landschaftspflege und Erholungssicherung<br />
dom<strong>in</strong>ieren müssen.<br />
4.1.2 Umweltbelange und -schutzziele / Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />
Für diese Bauleitplanung liegen die gemäß § 1 (6) BauGB <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigenden<br />
Umweltbelange vor allem <strong>in</strong> 1. (allgeme<strong>in</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an gesunde Wohn-<br />
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„Am Leschberg“<br />
und Arbeitsverhältnisse ...) und 7. (Umweltschutz), so dass sowohl das BImSchG als<br />
auch das BNatSchG beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d. Innerhalb <strong>der</strong> Behördenbeteiligung<br />
nach § 4 (1) BauGB soll <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
abgestimmt werden.<br />
4.1.3 Umweltbezogene Planungsvorgaben<br />
Im Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> und durch die Machbarkeitsstudie Schulzenberg<br />
wird die Sensibilität des Landschaftsraumes um den Schulzenberg unterstrichen. Der<br />
Schulzenberg und se<strong>in</strong>e nördlich bzw. nordöstlich und westlich angrenzenden Bereiche<br />
werden als „Gebiet zur Entwicklung <strong>der</strong> naturbezogenen Erholung“ dargestellt. Für den<br />
gesamten Bereich zwischen Karrystraße auf westlicher, Bahnl<strong>in</strong>ie auf nördlicher und östlicher<br />
Seite sowie dem Siedlungsrand von Haimbach im Süden wird die Ausweisung e<strong>in</strong>es<br />
Landschaftsschutzgebietes „Schulzenberg“ gem. § 26 BNatSchG vorgeschlagen.<br />
Für den strukturreichen westlichen Abhang des Schulzenberges mit se<strong>in</strong>en ökologisch<br />
wertvollen Kalkmagerrasen sowie dem großen Ste<strong>in</strong>bruch im nordwestlichen Anschluss<br />
wird die Ausweisung e<strong>in</strong>es Naturschutzgebietes gem. § 23 BNatSchG vorgeschlagen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus werden für den gesamten Bereich strukturverbessernde Maßnahmen<br />
wie biotopvernetzende Heckenpflanzungen, Entwicklung extensiv gepflegter Magerrasen,<br />
Umwandlung von nicht standortgerechten Waldbestockungen etc. vorgeschlagen.<br />
In <strong>der</strong> Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP 2004) wird e<strong>in</strong>e überwiegend<br />
mittlere, im Nordosten gute Nutzungseignung für Acker festgestellt.<br />
Durch die räumliche Nähe zum Schulzenberg begründet sich nach dem tierökologischen<br />
Zusatzgutachten zum Ste<strong>in</strong>bruch Rodges e<strong>in</strong> enormes Wie<strong>der</strong>besiedelungspotenzial<br />
bei entsprechen<strong>der</strong> „Überlassung“ des Ste<strong>in</strong>bruchgeländes nach <strong>der</strong> Abbautätigkeit.<br />
Vor allem im Bereich <strong>der</strong> Kalkmagerrasen-Restbestände und e<strong>in</strong>iger weitgehend<br />
unbehandelter Ackerrandstreifen ist e<strong>in</strong>e Ressource von potentiellen Neubesiedlern zu<br />
sehen. Für diese Arten können sich bei geeigneten Biotopbed<strong>in</strong>gungen neue Habitatstrukturen<br />
entwickeln, die das gesamte Umfeld im Gegensatz zu e<strong>in</strong>er kompletten Verfüllung<br />
des Geländes botanisch aufwerten.<br />
4.2.1 Lage, Topographie<br />
Naturräumlich gehört das Planungsgebiet zu <strong>der</strong> Landschaftse<strong>in</strong>heit 352 "<strong>Fulda</strong>er Senke",<br />
Untere<strong>in</strong>heit 352.1 "<strong>Fulda</strong>er Becken".<br />
Das Planungsgebiet fällt von <strong>der</strong> größten Höhe am Fuß des Schulzenbergs (ca. 320 m<br />
ü. NN) um ca. 20 m ab, was durchschnittlichen Neigungen von 3 bis max. 5% entspricht.<br />
Durch die Tagebautätigkeiten <strong>der</strong> letzten Jahrzehnte und sich hieran anschließende Erdauffüllungen<br />
ist das ursprüngliche Relief allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> Teilbereichen bereits überformt<br />
worden. So ist das Ursprungsgelände im Bereich des Leschberges zum Teil bis zu 17 m<br />
durch Erdaufschüttungen überhöht o<strong>der</strong> durch den Abbau mit über 30 m tiefer Grube<br />
versehen worden.<br />
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Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />
Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
4.2 BESTAND<br />
Planungsgebiet (Luftbild <strong>Stadt</strong>grundkarte)<br />
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Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />
Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
4.2.2 Geologie, Böden<br />
E<strong>in</strong>e von Nordwesten nach Südosten durchziehende Kalkbank mit den Schichten des<br />
Oberen, Mittleren und Unteren Muschelkalkes prägt den südlichen Teil des Planungsgebiets.<br />
Bei den hier entwickelten Böden handelt es sich um meist flachgründige Kalkböden<br />
(Rendz<strong>in</strong>en), die trotz hohen natürlichen Nährstoffgehaltes und hoher Basensättigung<br />
aufgrund <strong>der</strong> schwachen Bodenentwicklung e<strong>in</strong>e relativ ger<strong>in</strong>ge landwirtschaftliche<br />
Nutzungseignung (wenig ertragreiches Grünland) aufweisen.<br />
Die nördlich angrenzenden Bereiche werden geologisch durch den Oberen Buntsandste<strong>in</strong><br />
(Röt) geprägt. Bei den anstehenden Böden handelt es sich um Pseudogley-Parabraunerden<br />
und um Regosol-Braunerden.<br />
Der nördlichste Bereich des Planungsgebietes wird durch mächtige pleistozäne Lößlehmablagerungen<br />
über Buntsandste<strong>in</strong> geprägt. Bei den sich hierauf entwickelten Böden<br />
handelt es sich um schluffige Lehmböden mit guter Nutzungseignung für Ackerbau.<br />
Vorbelastungen des Schutzgutes Boden bestehen <strong>in</strong> Form von künstlichen Bodenauffüllungen,<br />
Abgrabungen sowie kle<strong>in</strong>flächigen Bodenversiegelungen durch Wirtschaftswege.<br />
4.2.3 Denkmalschutz, Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
Bodendenkmäler s<strong>in</strong>d im Planungsgebiet nicht bekannt. Zur Sicherheit wird jedoch im<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis gegeben, dass Funde unverzüglich zu melden seien.<br />
4.2.4 Klima<br />
Neben durch das Denkmalschutzgesetz geschützten Teilen des kulturellen Erbes s<strong>in</strong>d<br />
auch sonstige aus kulturellen Gründen erhaltenswerte o<strong>der</strong> kulturhistorisch bedeutsame<br />
Objekte, Orte, Landschaften o<strong>der</strong> Raumdispositionen im Geltungsbereich des B-Plans<br />
nicht bekannt.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs muss die Bedeutung des Ste<strong>in</strong>bruchs - dessen geologische und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fortentwicklung<br />
ökologische Bedeutung außer Frage steht - zum<strong>in</strong>dest als Sachgut hervorgehoben<br />
werden. Als Bestandteil <strong>der</strong> Landschaftsgeschichte ist er auch <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />
neu entstehenden vielfältigen Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen zu erhalten.<br />
Großklimatisch liegt das Planungsgebiet im Übergangsbereich vom atlantischen zum<br />
kont<strong>in</strong>entalen Klimabereich.<br />
Das Klima <strong>Fulda</strong>s wird außerdem durch die geographische Lage zwischen Vogelsberg<br />
und Rhön bestimmt (<strong>Fulda</strong>er Senke). Charakteristische Klimaelemente dieser Beckenlage<br />
s<strong>in</strong>d etwa ger<strong>in</strong>gere Nie<strong>der</strong>schlagssummen, etwas mil<strong>der</strong>e Temperaturen, aber höhere<br />
Temperaturschwankungen. Es weist also e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>sgesamt stärker kont<strong>in</strong>ental geprägten<br />
Klimacharakter als die umgebenden Mittelgebirgslagen auf. Hauptw<strong>in</strong>drichtung s<strong>in</strong>d<br />
Südwestw<strong>in</strong>de mit ca. 30 % und Nordostw<strong>in</strong>de mit ca. 15 %.<br />
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Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
Überwiegend stellen die Flächen im Planungsareal potentielle Kaltluftentstehungsgebiete<br />
dar, <strong>der</strong>en produzierte Kaltluft über Hänge, Geländemulden und Bachtäler abfließt.<br />
Die ger<strong>in</strong>gen Hangneigungen lassen nur ger<strong>in</strong>ge Kaltluftabflussraten erwarten. Aufgrund<br />
e<strong>in</strong>es fehlenden Siedlungsbezuges besteht <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e untergeordnete lokalklimatische<br />
Bedeutung.<br />
4.2.5 Hydrologie<br />
Im Untersuchungsgebiet s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e natürlichen Oberflächengewässer vorhanden, das<br />
Gebiet zeichnet sich vielmehr durch eher trockene Bodenverhältnisse <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im<br />
Bereich des Kalkrückens im Süden des Geltungsbereichs aus. Im Bereich <strong>der</strong> großflächigen<br />
Ackerflur s<strong>in</strong>d ebenfalls ke<strong>in</strong>e natürlichen Fließgewässer, son<strong>der</strong>n lediglich periodisch<br />
wasserführende Entwässerungsgräben entlang <strong>der</strong> Wirtschaftswege vorhanden.<br />
Auf <strong>der</strong> Sohle <strong>der</strong> Abbaugrube hat sich e<strong>in</strong> Stillgewässer gebildet. Die Wasserfläche besteht<br />
<strong>der</strong>zeit aus mehreren Tümpeln, <strong>der</strong>en Wasserstände jahreszeit- bzw. nie<strong>der</strong>schlagsabhängig<br />
großen Schwankungen unterliegen und im laufenden Abbaubetrieb<br />
zeitweise abgepumpt werden.<br />
Wasserschutzgebiete o<strong>der</strong> sonstige wasserrechtlich festgesetzte Zonen s<strong>in</strong>d im Untersuchungsgebiet<br />
nicht vorhanden.<br />
4.2.6 Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Im Untersuchungsraum würde die Potenzielle natürliche Vegetation ausschließlich von<br />
Wäl<strong>der</strong>n verschiedener Ausprägung gebildet.<br />
Auf dem südlichen Kalkband (Abbaugebiet) wäre die natürliche Waldgesellschaft <strong>der</strong><br />
Platterbsen-Buchenwald, örtlich mit Perlgras- und Orchideenbuchenwald. Auf den nördlich<br />
anschließenden Rötböden stocken <strong>in</strong> <strong>der</strong> natürlichen Waldgesellschaft <strong>der</strong> Ha<strong>in</strong>simsen-Bergseggen-Buchenmischwald,<br />
örtlich mit W<strong>in</strong>kelseggen-Erlen-Eschenwald. Auf<br />
dem durch Lößlehmablagerungen geprägten Bereich (Struthfeld) entspricht die natürliche<br />
Waldgesellschaft dem Flattergras-Ha<strong>in</strong>simsen-Buchenwald.<br />
4.2.7 Bestand, reale Vegetation, Tierwelt<br />
H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Landschaftsstruktur ist das Planungsgebiet reich an mageren Offenlandstrukturen<br />
mit lebensraum-verb<strong>in</strong>denden Landschaftselementen <strong>in</strong> Form von teils<br />
gut ausgeprägten Heckenzügen. Der nördliche Bereich des Planungsgebietes wird aufgrund<br />
günstiger Topographie und Bodenverhältnisse durch großflächige, <strong>in</strong>tensiv genutzte<br />
Ackerflächen geprägt. Gehölzstrukturen beschränken sich auf wegebegleitende<br />
Heckenzüge. Diese werden vor allem aus Schlehe, Weißdorn, Hasel, Schwarzer Holun<strong>der</strong>,<br />
Vogelkirsche, Hartriegel, Hundsrose und Brombeere gebildet.<br />
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„Am Leschberg“<br />
Der westliche Abhang des Schulzenberges, <strong>der</strong> den Süden des Planungsgebietes ausmacht,<br />
zeigt e<strong>in</strong>e Mischung aus Äckern, Brachflächen, Abbauflächen/-brüchen usw. Das<br />
Artenspektrum <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gestreut vorhandenen Gebüsche und Heckenzüge entspricht im<br />
wesentlichen denen <strong>der</strong> Heckenzüge im nördlichen Bereich.<br />
Die Säume im agrarisch geprägten Teil des Planungsgebietes s<strong>in</strong>d meist artenarm und<br />
dom<strong>in</strong>iert von landwirtschaftlichen Nutzgräsern wie Knaulgras und Glatthafer mit nur ger<strong>in</strong>gem<br />
Kräuter- und Blütenanteil. Aufgrund des im Umfeld vorhandenen, oben beschriebenen<br />
Artenspektrums ist bei entsprechen<strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Säume e<strong>in</strong>e artenreichere<br />
und attraktivere Ausstattung realisierbar.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Abbaustelle f<strong>in</strong>den sich durch die bereits erfolgten Auffüllungen mit unterschiedlichen<br />
Bodentypen vor allem Ru<strong>der</strong>alfluren, die stellenweise von magerem und lückigem<br />
Aufwuchs, <strong>in</strong> weiten Bereichen allerd<strong>in</strong>gs von stickstofflieben<strong>der</strong>, dichter Spontanvegetation<br />
bedeckt s<strong>in</strong>d. Insbeson<strong>der</strong>e wärmeliebende Pionierarten <strong>der</strong> Trocken- und<br />
Halbtrockenrasen profitieren durch große Rohbodenanteile bei gleichzeitig <strong>in</strong>tensiver<br />
Sonnene<strong>in</strong>strahlung.<br />
Die im Landschaftsraum noch vorhandenen mageren Grünlandbestände bieten zusammen<br />
mit <strong>der</strong> mosaikartigen Landschaftsstruktur am Schulzenberg e<strong>in</strong>er Vielzahl von<br />
schützenswerten Offenlandarten Lebensraum (z.B. Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche). Neben<br />
zahlreichen Hautflüglern wie Hummeln und Wildbienen profitieren viele attraktive<br />
Schmetterl<strong>in</strong>gsarten und Heuschrecken vom sonnenexponierten und damit trockenwarmen<br />
Kle<strong>in</strong>klima im lückigen Bewuchs <strong>der</strong> Magerrasen. Neben vielen weiteren Wirbellosen<br />
auf dieser Insel „Schulzenberg“ <strong>in</strong>mitten <strong>der</strong> Agrarlandschaft lassen sich auch<br />
größere Arten wie Zauneidechse und Schl<strong>in</strong>gnatter beobachten.<br />
Alle diese Arten werden durch den neu gestalteten Landschaftsraum Leschberg mit mageren<br />
Wiesen-, Trockenrasen- und Ste<strong>in</strong>bruchbiotopen <strong>in</strong> ihrer Bestandsentwicklung geför<strong>der</strong>t.<br />
Die ausgeprägten Heckenzüge und Kle<strong>in</strong>strukturen mit e<strong>in</strong>em vielfältigen Nahrungsangebot<br />
an Insekten bieten <strong>der</strong> Gilde <strong>der</strong> typischen Vogelarten <strong>der</strong> Agrarlandschaft offensichtlich<br />
guten Lebensraum. Selbst ohne gezielte avifaunistische Aufnahmen konnten im<br />
Zuge <strong>der</strong> Geländeterm<strong>in</strong>e folgende Vogelarten beobachtet bzw. bestätigt werden: Feldlerche,<br />
Goldammer, Mönchsgrasmücke, Heckenbraunelle, Gartengrasmücke, Dorngrasmücke,<br />
Fitis, S<strong>in</strong>gdrossel, Amsel, Neuntöter, Rebhuhn, Elster, Rotmilan, S<strong>in</strong>gdrossel,<br />
Rabenkrähe, Bachstelze, R<strong>in</strong>geltaube, Turteltaube, Turmfalke, Kolkrabe und Wachtel.<br />
Zudem wurde vor Jahren im großen Ste<strong>in</strong>bruch auch die Brut des seltenen Ste<strong>in</strong>schmätzers<br />
bestätigt.<br />
Die bestehenden Abbaustellen bieten Strukturelemente wie rutschende Halden, steile<br />
Wände, Felssimse und Bermen, Tümpel und sonstige Kle<strong>in</strong>stgewässer sowie Rohbodenstandorte.<br />
Zahlreiche, kle<strong>in</strong>flächig verzahnte Übergänge zwischen verschiedenen Standortbed<strong>in</strong>gungen<br />
(z.T. auch Standortextreme bzgl. Nährstoffen, Feuchte, Wärme etc.) lassen<br />
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„Am Leschberg“<br />
auch günstige Bed<strong>in</strong>gungen für Tierarten mit jahreszeitlich wechselnden Lebensraumansprüchen<br />
entstehen.<br />
4.2.8 Schutzgebiete / Schützenswerte Biotope<br />
Im Planungsgebiet s<strong>in</strong>d bisher we<strong>der</strong> flächige Schutzgebiete gem. BNatSchG (Natur-,<br />
Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile) noch E<strong>in</strong>zelobjekte wie<br />
Naturdenkmale rechtskräftig ausgewiesen. Nach <strong>der</strong> Flächenschutzkarte Hessen werden<br />
Teilflächen als schutzbedürftig aus naturkundlichen Gründen sowie für die Erholungsfunktion<br />
herausgestellt.<br />
FFH-Gebiete s<strong>in</strong>d im Untersuchungsgebiet nicht gemeldet. Auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />
s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e FFH-Gebiete vorhanden, die durch die Planung bee<strong>in</strong>trächtigt werden<br />
könnten.<br />
Untersuchungen des Gebietes belegen e<strong>in</strong>deutig den hohen ökologischen Wert des<br />
Ste<strong>in</strong>bruchgeländes. Ste<strong>in</strong>brüche stellen bedeutende Sekundärlebensräume für e<strong>in</strong>e<br />
Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten auf sehr kle<strong>in</strong>er Fläche dar. E<strong>in</strong>hergehend mit <strong>der</strong><br />
menschlichen Bautätigkeit entstand e<strong>in</strong> dichtes Netz kle<strong>in</strong>er Materialentnahmestellen,<br />
die spontan von umherwan<strong>der</strong>nden Pionier-Amphibien besetzt wurden. Insofern kommt<br />
den Refugien <strong>der</strong> „Abbaustellen“ für diese Artengruppe e<strong>in</strong>e unumstrittene Bedeutung<br />
zu. Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung im weiteren Umgang mit dem Ste<strong>in</strong>bruch s<strong>in</strong>d die Lurche<br />
und Kriechtiere, die <strong>in</strong> den Anhängen <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (Fauna-Flora-Habitatrichtl<strong>in</strong>ie)<br />
gelistet s<strong>in</strong>d. Insbeson<strong>der</strong>e die Funde unter den Amphibien, Reptilien und Wildbienen<br />
schließen e<strong>in</strong>e komplette Verfüllung des Geländes aus.<br />
4.2.9 Orts- und Landschaftsbild, Erholung<br />
Aufgrund <strong>der</strong> stadtnahen Lage sowie <strong>der</strong> Nähe des Gebietes zu den expandierenden<br />
<strong>Stadt</strong>teilen Maberzell, Haimbach und <strong>Fulda</strong> Galerie kommt dem strukturreichen Landschaftsraum<br />
um den Schulzenberg e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für die Naherholung zu. Am<br />
Schulzenberg s<strong>in</strong>d durch die exponierte Lage mit Ausblicken über die <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> und<br />
auf die umgebende Rhönlandschaft gute Voraussetzungen für e<strong>in</strong> attraktives stadtnahes<br />
Naherholungsgebiet gegeben.<br />
Dem Areal <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Grenzen des B-Plan-Geltungsbereichs „Leschberg“ kommt aktuell<br />
aufgrund verschiedener Störe<strong>in</strong>flüsse ke<strong>in</strong>e nennenswerte Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />
Erholung zu. Hier bestehen Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Abbaubetrieb<br />
im Kalkste<strong>in</strong>bruch sowie visueller Art durch die baulichen Anlagen des westlich angrenzenden<br />
Industriegebietes <strong>Fulda</strong> West (s. Rahmenkonzept).<br />
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„Am Leschberg“<br />
4.2.10 Immisionen, Emissionen<br />
Der Geltungsbereich liegt östlich des Industriegebiets <strong>Fulda</strong> West und ist durch entsprechende<br />
Emissionen <strong>der</strong> dortigen Betriebe und des Verkehrs auf B 258 und Karrystraße<br />
sowie <strong>der</strong> Bahntrasse vorbelastet.<br />
Im Geltungsbereich selbst tragen bisher neben <strong>der</strong> masch<strong>in</strong>ellen landwirtschaftlichen<br />
Bearbeitung <strong>der</strong> Flächen vor allem die Abbau- und Auffülltätigkeiten zu entsprechenden<br />
Lärm- und Staubemissionen bei.<br />
4.3. ERWARTETE UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
4.3.1 Arten- und Biotopschutz<br />
Nach Beendigung <strong>der</strong> Abbautätigkeiten sollen die Möglichkeiten für die Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft für Pionierarten und Arten mit spezieller Anpassung an Extremstandorte<br />
(u.a. Rote-Liste-Arten) genutzt werden. Damit kann zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong><br />
Auswirkungen von Abbau- und Deponietätigkeiten auf den Naturhaushalt für den Artenschutz<br />
kompensiert werden. Die Biotopvielfalt kann deutlich erhöht und damit das Aussterberisiko<br />
verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />
Die Lebensraumeignung allgeme<strong>in</strong> im Planungsgebiet, das zusammen mit <strong>der</strong> Umgebung<br />
als Lebensraumkomplex zu verstehen ist, kann zudem durch Strukturanreicherung<br />
mit Altgrasstreifen, Ste<strong>in</strong>riegeln und -haufen und vernetzenden Hecken deutlich erhöht<br />
werden.<br />
E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt ist zwar gegeben,<br />
kann jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesamtwirkung nicht als kompensationsbedürftig angesehen werden.<br />
Durch die Ergänzung von Landschaftsstrukturelementen und die Erweiterung bzw.<br />
Neuanlage entsprechen<strong>der</strong> Teillebensräume wird <strong>der</strong> Gesamtlebensraum gegenüber<br />
dem aktuellen Bestand gestärkt und verbessert. Durch entsprechende Gestaltung <strong>der</strong><br />
oberflächennahen Schichten <strong>der</strong> geplanten Landschaftsüberformung lässt sich die Bodenvegetation<br />
auch im Bereich von Geländeauffüllungen <strong>in</strong> die gewünschte Richtung<br />
lenken.<br />
4.3.2 Wasserhaushalt<br />
Während <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> weiteren Rohstoffgew<strong>in</strong>nung besteht e<strong>in</strong>e erhöhte Verschmutzungsgefährdung<br />
des Grundwassers durch den Masch<strong>in</strong>enbetrieb sowie Trübstoffe, die<br />
von angrenzenden Flächen mit dem Oberflächenabfluss <strong>in</strong> den Ste<strong>in</strong>bruch gelangen.<br />
Zudem zieht die Abbautätigkeit verän<strong>der</strong>te Grundwasserstände nach sich. Nach Rekultivierung<br />
des Planbereichs und Umsetzung des B-Plans s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
vorhandener Gewässer gegeben. Angesichts <strong>der</strong> festgesetzten ausgedehnten Grünflächen<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit weiter landwirtschaftlich genutzten Flächen mit nur sehr ger<strong>in</strong>-<br />
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„Am Leschberg“<br />
gem Anteil versiegelter bzw. teilversiegelter baulicher Anlagen (Wege) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e nachhaltigen<br />
E<strong>in</strong>wirkungen auf den örtlichen Wasserhaushalt zu erwarten.<br />
Der Nie<strong>der</strong>schlagsabfluss aus dem überformten Gelände wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Retentionsbereich<br />
im nördlichen Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 169 "Gewerbegebiet südlich Karrystraße"<br />
reguliert, so dass Schäden durch abfließendes Oberflächenwasser <strong>in</strong> den angrenzenden<br />
landwirtschaftlichen Flächen nicht zu erwarten s<strong>in</strong>d.<br />
Insgesamt ist <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s verbundene E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> den<br />
örtlichen Wasserhaushalt als ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>zustufen.<br />
4.3.3 Boden<br />
Seltene Böden bzw. natur- o<strong>der</strong> kulturhistorisch bedeutsame Böden s<strong>in</strong>d im Planungsgebiet<br />
nicht bekannt.<br />
Der Verlust von ungestörten Bodenflächen beschränkt sich auf das Fl.-St. 28/2, die übrigen<br />
durch die geplante Neuprofilierung / Überformung des Geländes betroffenen Bodenflächen<br />
s<strong>in</strong>d durch Abbau- / Auffülltätigkeiten stark bee<strong>in</strong>trächtigt worden, so dass hier<br />
Böden <strong>in</strong> natürlicher Lagerung bzw. ungestörte Bodenhorizonte nicht mehr vorhanden<br />
s<strong>in</strong>d. Der Verlust <strong>der</strong> Bodenfunktionen im betroffenen Flurstück 28/2 wird durch die<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> Rekultivierung auf den gestörten Flächen kompensiert, so dass die<br />
E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden als vertretbar e<strong>in</strong>gestuft werden können.<br />
4.3.4 Immissionsschutz<br />
Bis zum Abschluss <strong>der</strong> Rohstoffgew<strong>in</strong>nung und Geländemodellierungen bleiben die betriebsbed<strong>in</strong>gten<br />
Emissionen bestehen, ohne jedoch zu Grenzwertüberschreitungen zu<br />
führen. Nach <strong>der</strong> Rekultivierung werden von dem Gebiet ke<strong>in</strong>e Emissionen ausgehen.<br />
Langfristig kann e<strong>in</strong>e gravierende Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> neuen Naherholungsnutzung<br />
durch Immissionen weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Naherholungsfunktion<br />
des geplanten Parks um den neu entstehenden Gelän<strong>der</strong>ücken wird allerd<strong>in</strong>gs ihre Konzentration<br />
nicht auf westlicher Seite (Steilhang) zum Industriegebiet h<strong>in</strong> f<strong>in</strong>den.<br />
4.3.5 Klima und Lufthygiene, Emissionen<br />
Die überplante Fläche wird den Kaltluftabfluss vom Schulzenberg kaum bee<strong>in</strong>trächtigen<br />
und eigene Kaltluftentstehungsflächen bergen. Mit <strong>der</strong> im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
zu erwartenden Nutzung (Naturschutzflächen, Grünflächen u. Landwirtschaftsflächen)<br />
s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Emissionen zu erwarten.<br />
Es s<strong>in</strong>d daher ke<strong>in</strong>e negativen E<strong>in</strong>flüsse auf das lokale Kle<strong>in</strong>klima zu erwarten.<br />
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„Am Leschberg“<br />
4.3.6 Orts- und Landschaftsbild, Erholung<br />
Die <strong>in</strong> Anspruch genommene Fläche ist für das Orts- und Landschaftsbild von beson<strong>der</strong>er<br />
Bedeutung, wurde und wird aber durch aktuelle Nutzungen und Sichtbeziehungen<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt. Durch die geplanten Maßnahmen wird e<strong>in</strong>e Verbesserung des Orts- /<br />
Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Erholungsfunktion erwartet. Die E<strong>in</strong>griffswirkung ist positiv<br />
zu beurteilen, d.h. e<strong>in</strong> kompensationsbedürftiger E<strong>in</strong>griff existiert nicht.<br />
4.4 UMWELTSCHUTZ - MASSNAHMEN<br />
Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s dienen <strong>der</strong> Verbesserung des Naturhaushalts.<br />
Sämtliche im Zusammenhang mit diesem <strong>Bebauungsplan</strong> stehenden Umweltschutzmaßnahmen<br />
dienen <strong>der</strong> Kompensierung von E<strong>in</strong>griffen, die nicht aus den Festsetzungen<br />
dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s resultieren.<br />
Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung (zum Vergleich außerhalb des Bauleitplanverfahrens<br />
erstellt) ergibt e<strong>in</strong>en Überschuss von über 1,7 Mio. Biotopwertpunkten.<br />
4.5 ZUSAMMENFASSUNG, PRÜFVERFAHREN, ÜBERWACHUNG<br />
4.5.1 Zusammenfassung des Umweltberichts<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> dient dem Ausgleich und <strong>der</strong> Behebung vorhandener Defizite und<br />
stellt die städtebauliche Ordnung <strong>in</strong>soweit her, als <strong>der</strong> Strukturraum am <strong>Stadt</strong>rand von<br />
<strong>Fulda</strong> neu def<strong>in</strong>iert und bauleitplanerisch gesichert wird. Teilabschirmung des Industriegebiets<br />
<strong>Fulda</strong> West, Umsetzung von lebensraumerhaltenden und -schaffenden Maßnahmen<br />
sowie Sicherung und Ausbau <strong>der</strong> Erholungseignung s<strong>in</strong>d wesentliche Bestandteile<br />
<strong>der</strong> Zielsetzung.<br />
Es wurden nur ger<strong>in</strong>gfügige E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Schutzgüter (wie z.B. Boden) ermittelt, wobei die<br />
erwarteten Verbesserungen für den Naturhaushalt erheblich überwiegen.<br />
4.5.2 Verfahren <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
Die Umweltprüfung basiert sowohl auf Geländebegehungen als auch auf <strong>der</strong> Auswertung<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgen<strong>der</strong> Gutachten und Unterlagen:<br />
� Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> (PGNU, 2002)<br />
� Machbarkeitsstudie Naherholungsgebiet Schulzenberg (PGNU, 2004)<br />
� Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> (Kasseler Institut für ländliche<br />
Entwicklung e.V., 2004)<br />
� Rahmenkonzept „Schulzenberg / Leschberg“ (Herget + Wienrö<strong>der</strong>, 2008)<br />
� Zusatzgutachten im Rahmen des Rekultivierungskonzeptes Leschberg für die artenschutzrechtlich<br />
bedeutsamen Bereiche <strong>der</strong> Ste<strong>in</strong>brüche (Herget + Wienrö<strong>der</strong>, 2011)<br />
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Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />
Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />
„Am Leschberg“<br />
4.5.3 Überwachungsmaßnahmen<br />
Während <strong>der</strong> Auffüllphase werden <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau des Bodens h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er Qualität<br />
und die Gestaltung <strong>der</strong> Geländemodellierung überwacht. Nach Fertigstellung und Rekultivierung<br />
werden regelmäßige Kontrollen <strong>der</strong> Biotopentwicklung sowie <strong>der</strong> Populationsentwicklung<br />
<strong>der</strong> zu för<strong>der</strong>nden Tierarten wie Molche, Geburtshelferkröte, Kreuzkröte,<br />
Zauneidechse vorgenommen und gegebenenfalls regulierende Pflegemaßnahmen<br />
durchgeführt.<br />
4.6 PLANUNGSALTERNATIVEN<br />
Durch die Zielsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s, e<strong>in</strong>e verträgliche Instandsetzung bzw. Rekultivierung<br />
<strong>der</strong> Landschaft und die Herstellung e<strong>in</strong>er unter diversen Aspekten optimalen<br />
Topographie vorzubereiten, ist die Planung <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs als Ergebnis<br />
verschiedener Alternativen-Prüfungen abgestimmt. Als gesetzt müssen dabei die Lage<br />
des aufzulassenden Ste<strong>in</strong>bruchs und des neuen Leschbergs mit Immissionsschutz- und<br />
Landschaftsbildfunktion gelten.<br />
Zu Alternativen auf Flächennutzungsplanebene kann festgestellt werden, dass im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Kalkvorkommen für die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung vorhanden ist. E<strong>in</strong><br />
neuer Aufschluss an an<strong>der</strong>em Standort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region wäre <strong>in</strong> jedem Fall mit größeren<br />
E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft verbunden.<br />
Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung (Nullvariante) würde das Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
nicht erreicht, die verträgliche Instandsetzung bzw. Rekultivierung <strong>der</strong> Landschaft,<br />
den Schutz und die För<strong>der</strong>ung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und die Herstellung e<strong>in</strong>er<br />
unter diversen Aspekten optimalen Topographie vorzubereiten und die unterschiedlichen<br />
Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen nachhaltig bauleitplanerisch zu sichern.<br />
Aufgestellt 14.09.2012, Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />
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