24.01.2013 Aufrufe

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“ - in Fulda

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“ - in Fulda

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 177 „Am Leschberg“ - in Fulda

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

Begründung / Umweltbericht<br />

Vorentwurf<br />

September 2012


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

INHALT<br />

1. VORBEMERKUNG / PLANUNGSERFORDERNIS<br />

2. SITUATIONSBESCHREIBUNG<br />

1<br />

Seite<br />

2.1 PLANUNGSGEBIET 2<br />

2.2 PLANUNGSVORGABEN 3<br />

3. STÄDTEBAULICHE PLANUNG<br />

3.1 STÄDTEBAULICHES KONZEPT 3<br />

3.2 ERSCHLIESSUNG 5<br />

3.3 FESTSETZUNGEN 6<br />

3.4 KOSTEN 8<br />

4. UMWELTBERICHT<br />

4.1 EINLEITUNG 9<br />

4.2 BESTAND 11<br />

4.3 ERWARTETE UMWELTAUSWIRKUNGEN 16<br />

4.4 UMWELTSCHUTZ - MASSNAHMEN 18<br />

4.5 ZUSAMMENFASSUNG, PRÜFVERFAHREN, ÜBERWACHUNG 18<br />

4.6 PLANUNGSALTERNATIVEN 19


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

1. VORBEMERKUNG / PLANUNGSERFORDERNIS<br />

Im Landschaftsraum zwischen Schulzenberg und Industriegebiet <strong>Fulda</strong> West liegt e<strong>in</strong><br />

großflächiges Abbaugebiet, <strong>in</strong> dem seit den 1980er Jahren Kalkkies im Tagebau abgebaut<br />

wird. Der Großteil <strong>der</strong> Abbauflächen wurde bereits ausgebeutet und wie<strong>der</strong> verfüllt.<br />

In <strong>der</strong> Folgenutzung zum Tagebau wurden <strong>in</strong> den letzten Jahren vielfältige Erdbewegungen<br />

<strong>in</strong> Form von Erdauffüllungen bzw. -schüttungen vorgenommen.<br />

Langfristig besteht das öffentliche Interesse, als umfassendes "Rekultivierungs"-ziel den<br />

Landschaftsraum zu schützen bzw. das beschädigte Landschaftsbild und die bee<strong>in</strong>trächtigten<br />

Lebensräume nachhaltig zu reparieren. Städtische Planungen sehen für das<br />

Gebiet sowohl Naherholungsfunktion als auch Landschaftsschutz und Landwirtschaft<br />

vor. Es grenzt unmittelbar an das für <strong>Fulda</strong> bedeutsame Naherholungsgebiet „Schulzenberg“.<br />

E<strong>in</strong>e Rekultivierung des bee<strong>in</strong>trächtigten Landschaftsraums ist unabd<strong>in</strong>gbar.<br />

Im Zuge des Abbaus s<strong>in</strong>d geologisch <strong>in</strong>teressante Formationen freigelegt worden, die im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Fulda</strong> e<strong>in</strong>zigartig s<strong>in</strong>d und daher erhalten werden sollen, so dass nicht<br />

<strong>in</strong> allen Grubenbereichen die Wie<strong>der</strong>-Verfüllung im öffentlichen Interesse liegt. Dazu<br />

geht vom Industriegebiet <strong>Fulda</strong> West e<strong>in</strong> gewisser Emissionsdruck aus, <strong>der</strong> <strong>in</strong> Teilbereichen<br />

<strong>in</strong> Richtung <strong>der</strong> bestehenden und potenziellen städtischen Wohngebiete sowie<br />

des Schulzenbergs durch Abschirmung dezimiert werden könnte.<br />

Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist es, die verträgliche Instandsetzung bzw. Rekultivierung <strong>der</strong><br />

Landschaft und die Herstellung e<strong>in</strong>er unter diversen Aspekten optimalen Topographie<br />

vorzubereiten und die unterschiedlichen Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen nachhaltig bauleitplanerisch<br />

zu sichern.<br />

2. SITUATIONSBESCHREIBUNG<br />

2.1 PLANUNGSGEBIET<br />

Das Planungsgebiet liegt im Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Fulda</strong>, etwa 3 km vom <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

entfernt. Betroffen s<strong>in</strong>d die Grundstücke:<br />

Gemarkung Rodges, Flur 1, Flurstücke 19/6, 20, 21, 22/3 teilweise, 22/4 teilweise, 22/5,<br />

22/6 teilweise, 34, 35, 36, 43/1, 43/2; Flur 2, Flurstücke 18 teilweise, 19 teilweise, 22, 23,<br />

26, 27, 38/4 teilweise, 39 teilweise, 40 teilweise, 47, 48, 66/21 teilweise, 67/25.<br />

Gemarkung Maberzell, Flur 14, Flurstücke 28/2, 28/3, 63/28, 97/30, 98/38 teilweise; Flur<br />

15, Flurstücke 28/1, 73/25.<br />

Es wird auf nördlicher Seite durch die Bahnstrecke <strong>Fulda</strong> – Gießen, auf westlicher Seite<br />

durch den Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren bef<strong>in</strong>dlichen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

<strong>Nr</strong>.169 „Gewerbegebiet südlich Karrystraße“, auf südlicher Seite durch landwirtschaftliche<br />

Flächen am Rande <strong>der</strong> Ortslage des <strong>Stadt</strong>teils Rodges und auf östlicher Seite durch<br />

landwirtschaftliche Flächen bzw. Wirtschaftswege <strong>in</strong> Richtung <strong>der</strong> Anhöhe des Schul-<br />

2


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

zenberges begrenzt. Es hat e<strong>in</strong>e Größe von ca. 40 ha. Vom Fuß des Schulzenberges<br />

(ca. 320m ü. NN) bis an den nördlichen bzw. westlichen Rand des Geltungsbereichs beträgt<br />

<strong>der</strong> Höhenunterschied etwa 20 m, was durchschnittlichem Gefälle von 3 bis max.<br />

5% entspricht. Durch die Tagebautätigkeiten <strong>der</strong> letzten Jahrzehnte und die sich hieran<br />

anschließenden Erdauffüllungen ist das ursprüngliche Relief allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> Teilbereichen<br />

durch Aufschüttungen und Abgrabungen bereits überformt worden.<br />

2.2 PLANUNGSVORGABEN<br />

Im Regionalplan Nordhessen wird das Planungsgebiet als Bereich für Landschaftsnutzung<br />

und –pflege dargestellt und ist zum Teil <strong>in</strong>nerhalb des die <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> umgebenden<br />

Regionalen Grünzugs gelegen. Teile des Planungsgebiets s<strong>in</strong>d als Bereich für den<br />

Abbau oberflächennaher Lagerstätten dargestellt.<br />

Im Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> aus dem Jahr 1981 wird <strong>der</strong> Planbereich als<br />

Flächen für die Landwirtschaft und Vorrangflächen für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Derzeit wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan fortgeschrieben und bef<strong>in</strong>det sich im Verfahrensschritt<br />

<strong>der</strong> erneuten Offenlegung. Der neue Flächennutzungsplan sieht im Planungsareal<br />

Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Landwirtschaftsflächen vor.<br />

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans wurden e<strong>in</strong>er Umweltprüfung unterzogen.<br />

Im Umweltbericht wird <strong>der</strong> Geltungsbereich des B-Plans behandelt unter:<br />

<strong>Nr</strong>. 29 Fläche für Aufschüttungen; Erdaufschüttung Leschberg (<strong>Stadt</strong>teile Maberzell,<br />

Rodges), Zusammenfassung <strong>der</strong> Umweltprüfung:<br />

Die bereits laufenden und geplanten Erdbautätigkeiten s<strong>in</strong>d aus Sicht <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

unter Berücksichtigung folgen<strong>der</strong> Maßnahmen zur Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, Vermeidung und zum<br />

Ausgleich möglich:<br />

� Erhalt des ökologisch wertvollen Ste<strong>in</strong>bruchs als Sekundärlebensraum (ke<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>verfüllung);<br />

� Naturnahe Neugestaltung des Areals gemäß dem städtischen Rahmenkonzept<br />

Schulzenberg/Leschberg;<br />

� Entwicklung mageren Grünlands kalkreicher Standorte, Weideflächen mit Heckenstrukturen<br />

und Obstgehölzen sowie standortgerechtem Buchenmischwald auf <strong>der</strong><br />

künftigen Leschbergkuppe;<br />

� Konsequenter Grundwasserschutz während <strong>der</strong> Auffülltätigkeiten.<br />

<strong>Nr</strong>. 30 Fläche für Abgrabungen; Kalkkiesabbau bei Rodges (<strong>Stadt</strong>teil Rodges), Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung:<br />

Die bereits laufenden und geplanten Erdbautätigkeiten s<strong>in</strong>d aus Sicht <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

unter Berücksichtigung folgen<strong>der</strong> Maßnahmen zur Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, Vermeidung und zum<br />

Ausgleich möglich:<br />

� Verfüllung und Rekultivierung <strong>der</strong> Fläche nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbeutung;<br />

� Konsequenter Grundwasserschutz während <strong>der</strong> Auffülltätigkeiten;<br />

3


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

� E<strong>in</strong>bau ausschließlich unbelasteten Erdmaterials.<br />

Der Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> schlägt für das Planungsareal folgende Maßnahmen<br />

vor:<br />

� Neuanlage von Grünland im Bereich des Ste<strong>in</strong>bruchs an <strong>der</strong> Karrystraße (Fläche<br />

wurde zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung noch ackerbaulich genutzt.);<br />

� Erstellung e<strong>in</strong>es Rekultivierungsplans für den südlichen, erhaltenswerten Ste<strong>in</strong>bruch;<br />

Erhalt und Pflege von Magerrasen an südwestlicher Kante <strong>der</strong> Abbaugrube;<br />

� Anlage von wegebegleitenden Hecken sowie von Baumgruppen;<br />

� Im östlichen Teilbereich Entwicklung des Gebiets für die naturbezogene Erholung;<br />

� Vorschlag zur Ausweisung e<strong>in</strong>es Naturschutzgebietes im Bereich des südlichen, erhaltenswerten<br />

Ste<strong>in</strong>bruchs e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> angrenzenden Schulzenbergkuppe;<br />

� Vorschlag zur Ausweisung e<strong>in</strong>es Landschaftsschutzgebietes.<br />

3. STÄDTEBAULICHE PLANUNG<br />

3.1 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />

Grundlage für das städtebauliche Konzept ist das Rahmenkonzept „Schulzenberg /<br />

Leschberg“ des Büros Herget + Wienrö<strong>der</strong> aus dem Jahr 2008. Dieses greift zum E<strong>in</strong>en<br />

die Aussagen des „Landschaftsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong>“ (PGNU 2002) auf, <strong>der</strong> den<br />

Schulzenberg und se<strong>in</strong>e nördlich / westlich angrenzenden Bereiche als „Gebiet zur Entwicklung<br />

<strong>der</strong> naturbezogenen Erholung“ darstellt. Zum An<strong>der</strong>en konkretisiert es die Aussagen<br />

<strong>der</strong> Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des „Naherholungsgebiets Schulzenberg“<br />

(PGNU 2004) (vgl. Punkt 4.1.3 im Umweltbericht).<br />

Das Rahmenkonzept „Schulzenberg / Leschberg“ sieht dabei für das Planungsgebiet e<strong>in</strong>e<br />

städtebauliche Entwicklung vor, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes,<br />

<strong>der</strong> Naherholung und <strong>der</strong> Landwirtschaft zur Sicherung menschlicher Nahrungsressourcen<br />

sowie e<strong>in</strong>es gesunden Wohnumfeldes berücksichtigt.<br />

E<strong>in</strong>e Zielsynthese aus Naturschutz, Naherholung, Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen,<br />

Rohstoffgew<strong>in</strong>nung und Landwirtschaft ist zentraler Gegenstand dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />

Dabei steht die Gestaltung <strong>der</strong> Topografie mit e<strong>in</strong>schlägigen Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Der gesamte Geltungsbereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten - wichtigste Bestandteile<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e den v. g. Zielsetzungen gerecht werdende Überformung <strong>der</strong> Landschaft<br />

mit Schaffung e<strong>in</strong>es neuen „Leschberges“ und <strong>der</strong> Erhalt des zum Teil vorhandenen,<br />

zum Teil noch entstehenden Kalkste<strong>in</strong>bruchs.<br />

Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> bauleitplanerischen Zielsetzung ist e<strong>in</strong> Zeithorizont von e<strong>in</strong>igen<br />

Jahrzehnten, wobei e<strong>in</strong>e Entwicklung <strong>in</strong> Teilschritten erfor<strong>der</strong>lich ist:<br />

4


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

Bestand<br />

Planung<br />

� zwischen den heute vorhandenen Ste<strong>in</strong>brüchen (s. Anlage 1: Plan Bestand) soll zunächst<br />

weiter abgebaut werden (s. Anlage 2: Plan Zwischenstand). Anschließend<br />

wird die Abbaugrube bis zur festgesetzten Fläche für die Landwirtschaft und e<strong>in</strong>em<br />

naturschutzfachlich bedeutsamen, offenzuhaltenden Bereich wie<strong>der</strong> verfüllt. (s. Anlage<br />

3: Plan Endstand). Die Belassung e<strong>in</strong>es Felsvorsprungs dient e<strong>in</strong>erseits dem<br />

quantitativen Ziel, e<strong>in</strong>e möglichst lange Steilwand zu erhalten, an<strong>der</strong>erseits wird qualitativ<br />

e<strong>in</strong>e Diversifizierung des Lebensraums erreicht mit unterschiedlicher Sonnenexposition,<br />

entsprechend wechselnden E<strong>in</strong>strahlungsw<strong>in</strong>keln u.a.<br />

� aktuell muss auch die teilweise Verfüllung des bestehenden östlichen Ste<strong>in</strong>bruchs (s.<br />

Anlage 1: Plan Bestand) von Osten her bis zum offenzulassenden Bereich erfolgen<br />

(s. Anlage 2: Plan Zwischenstand). Anschließend kann die dort festgesetzte Fläche<br />

für die Landwirtschaft wie<strong>der</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Zielsetzung abgeschirmtes Gewerbegebiet - Blick aus Richtung Osten: neuer Leschberg<br />

mit Magerrasen am Südhang<br />

� währenddessen müssen die heutigen landwirtschaftlichen Flächen im Norden des<br />

Geltungsbereichs (s. Anlage 1: Plan Bestand) ausgehend von <strong>der</strong> bereits überhöhten<br />

Fläche (317 m ü. NN) im zentralen Bereich des Geltungsbereichs als Berg modelliert<br />

werden (s. Anlage 2: Plan Zwischenstand), um die festgesetzten Konturen<br />

5


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

des künftigen Leschbergs zu erhalten (s. Anlage 3: Plan Endstand). Der entstehende<br />

Bergrücken ist mit se<strong>in</strong>er geplanten Endhöhe von 340 m über NN ca. 25 m höher als<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig höchste Punkt des Leschberges. Durch diese Höhenbegrenzung soll er<br />

deutlich unter dem - den Landschaftsraum prägenden - Schulzenberg (Höhe 371 m<br />

über NN) bleiben. Durch sanft ausgebildete Hänge vor allem nach Süden, nach Osten<br />

und auch nach Norden wird er harmonisch <strong>in</strong> das Landschaftsbild e<strong>in</strong>gepasst.<br />

3.2 ERSCHLIESSUNG<br />

Von <strong>der</strong> Karrystraße aus wird e<strong>in</strong>e Erschließungsstraße (B-Plan <strong>Nr</strong>. 169) gebaut, die <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en Parkplatz am Fuß des neuen Leschbergs mündet. Diese Erschließung dient während<br />

<strong>der</strong> Entwicklungsphase dem Antransport <strong>der</strong> Erdmassen und nach Fertigstellung<br />

als Ausgangspunkt für Erholungssuchende (Wan<strong>der</strong>parkplatz). Dabei wird <strong>der</strong> Bereich<br />

des Leschbergs verkehrlich mit angebunden. Innerhalb des Gebietes werden vorhandene<br />

Wirtschaftswege zur Sicherstellung <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />

erhalten und planungsrechtlich gesichert. Diese bilden auch das Grundgerüst des<br />

geplanten Rundwan<strong>der</strong>wegenetzes. In den als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzten<br />

Bereichen und <strong>in</strong> den Randbereichen <strong>der</strong> nach § 9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 20 u. 25 BauGB festgesetzten<br />

Flächen für Natur- u. Landschaftsschutz wird zudem - ohne Standortb<strong>in</strong>dung -<br />

die Herstellung von Fußwegen, kle<strong>in</strong>en Plätzen mit <strong>der</strong> Erholung dienenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

(z. B. Sitzgruppen, -bänke) zugelassen.<br />

Versorgungse<strong>in</strong>richtungen werden nicht erfor<strong>der</strong>lich. Der Nie<strong>der</strong>schlagsabfluss aus dem<br />

überformten Gelände wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Retentionsbereich (B-Plan <strong>Nr</strong>. 169) reguliert.<br />

3.3 FESTSETZUNGEN<br />

Mit dem B-Plan wird Planungsrecht geschaffen für den Ausbauzustand des Geländes<br />

nach Beendigung <strong>der</strong> Abbau- / Rekultivierungstätigkeiten.<br />

Zentraler Bestandteil und Grundlage für die Landschaftsentwicklung / -gestaltung im Planungsgebiet<br />

ist die Festsetzung e<strong>in</strong>er Geländemodellierung. D. h. <strong>der</strong> entstehende Bergrücken<br />

als topografische Überformung des Leschberges wird den Landschaftsraum neu<br />

def<strong>in</strong>ieren und e<strong>in</strong>e erkennbare Zäsur zwischen Industriegebiet <strong>Fulda</strong> West und den<br />

Siedlungsrän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teile Maberzell und Rodges sowie dem Naherholungsgebiet<br />

um den Schulzenberg darstellen. Hierbei wird gleichzeitig e<strong>in</strong>e abschirmende Wirkung<br />

gegen visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Emissionen aus dem <strong>in</strong> Hauptw<strong>in</strong>drichtung gelegenen<br />

Industriegebiet erzielt sowie <strong>der</strong> Lebensraum für Arten <strong>der</strong> mageren Wiesen,<br />

Kalkmagerrasen und Rohböden <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem angrenzenden Schulzenberg-<br />

Areal deutlich ausgeweitet.<br />

E<strong>in</strong>e bauliche Nutzung wird für den gesamten Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

ausgeschlossen. Festsetzungen von Grünflächen als Parklandschaft und von Flächen<br />

und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

6


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

Landschaft dienen <strong>der</strong> landschaftlichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und dem Naturschutz, <strong>der</strong> Naherholung<br />

und <strong>der</strong> Rekultivierung / Reparatur entstandener Landschaftsschäden.<br />

Zur Differenzierung ergeben sich für den Geltungsbereich abgegrenzte Teilbereiche mit<br />

unterschiedlichen Zielsetzungen:<br />

Kalkste<strong>in</strong>bruch (mit „S“ spezifizierter Teilbereich <strong>der</strong> nach §9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 20 u. 25<br />

BauGB festgesetzten Flächen für Natur- u. Landschaftsschutz)<br />

Der Erdaufschluss soll als wertvoller Sekundärbiotop und Zeugnis <strong>der</strong> geologischen Geschichte<br />

<strong>Fulda</strong>s erhalten und unter Schutz gestellt werden. Bis auf punktuelle Maßnahmen<br />

zur Gestaltung <strong>der</strong> Auskiesungssohle sollen ke<strong>in</strong>e Maßnahmen zur Oberflächengestaltung<br />

erfolgen. E<strong>in</strong>e Erschließung erfolgt nur an e<strong>in</strong>er Stelle für naturkundliche Zwecke<br />

(E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Naturlehrpfades mit Infotafel, Absturzsicherung).<br />

Magerrasenkomplex (mit „M“ spezifizierter Teilbereich <strong>der</strong> nach § 9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 20<br />

u. 25 BauGB festgesetzten Flächen für Natur- u. Landschaftsschutz)<br />

Auf dem südlich abfallenden Hang des „neuen“ Leschberges bis zum Ste<strong>in</strong>bruch soll<br />

mageres Grünland kalkreicher Standorte mit Übergängen zu den Kalkmagerrasen etabliert<br />

werden. Damit sich die Vegetation <strong>in</strong> die gewünschte magere Ausprägung entwickelt,<br />

ist <strong>der</strong> Auftrag e<strong>in</strong>er entsprechend mageren Rekultivierungsschicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Nach lenkenden Maßnahmen zur gewünschten Vegetationsentwicklung s<strong>in</strong>d die mageren<br />

Grünlandflächen durch Beweidung dauerhaft zu erhalten. Der Bereich dient vorrangig<br />

ökologischen Zielsetzungen (Lebens- u. Rückzugsraum für bedrohte Pflanzen- u.<br />

Tierarten des mageren Offenlandes) und <strong>der</strong> Reparatur des Landschaftsbildes, untergeordnet<br />

<strong>der</strong> Erholungsnutzung. E<strong>in</strong>e Querung dieses Bereiches durch Wan<strong>der</strong>wege ist<br />

nicht geplant. Diese s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong> den Randbereichen zulässig.<br />

Öffentliche Grünfläche Park (mit „P“ spezifizierte Bereiche <strong>der</strong> nach<br />

§9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 15 BauGB festgesetzten öffentliche Grünfläche)<br />

Die östlich, nördlich und westlich exponierten Hänge des neuen Leschbergs sollen als<br />

extensiv genutzter Landschaftspark entwickelt werden. Es soll hierzu artenreiches Grünland<br />

etabliert werden, dessen Erhaltung über extensive Beweidung sichergestellt wird.<br />

Als landschaftsbelebende Strukturelemente sollen Hecken und Bäume als E<strong>in</strong>zelgehölze<br />

bzw. als Gehölzgruppen gepflanzt werden.<br />

Auf dem Rücken des neu geformten Leschbergs soll – ähnlich dem nahe liegenden<br />

Schulzenberg o<strong>der</strong> auch dem Haimberg – e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Waldfläche zur Auflockerung des<br />

Landschaftsbildes und zur Schaffung zusätzlicher Biotopstrukturen entwickelt werden.<br />

Angestrebt wird dabei e<strong>in</strong> standortgemäßer, an den natürlichen Waldgesellschaften orientierter<br />

Buchenmischwald.<br />

Die Herstellung von Fußwegen, kle<strong>in</strong>en Plätzen mit <strong>der</strong> Erholung dienenden Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

wie Bänken, Sitzgruppen, Infotafeln ist hier zulässig.<br />

7


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

Fläche für die Landwirtschaft gem. §9 Abs. 1, <strong>Nr</strong>. 18 BauGB<br />

Dem Planungsraum kommt auch e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für die Landwirtschaft zu. Diesem<br />

Umstand wird umfassend Rechnung getragen. So werden Böden mit guter Nutzungseignung<br />

(sog. „Vorrangflächen“) wie am nördlichen Rand des Geltungsbereichs<br />

von <strong>der</strong> Geländeüberformung ausgenommen und zur dauerhaften Sicherung als „Fläche<br />

für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Oberfläche orientieren sich soweit<br />

möglich an vorhandenen Wege- bzw. Ackerparzellen, um auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unter<br />

wirtschaftlichen Aspekten funktionierende Landwirtschaft im Planungsraum sicher zu<br />

stellen. Den Übergang vom Leschberg zu <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten Feldflur bilden<br />

ebenfalls Flächen für die Landwirtschaft.<br />

3.4 KOSTEN<br />

Es fallen Kosten an u.a. für den Ankauf von Flächen (ca. 19,5 ha, schraffiert, s.u.) für die<br />

Geländemodellierungen.<br />

8


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

4. UMWELTBERICHT<br />

4.1 EINLEITUNG<br />

4.1.1 Inhalt und Ziele <strong>der</strong> Planung<br />

Die unter 3.1 angestrebte Zielsynthese aus Naturschutz, Naherholung, Rohstoffgew<strong>in</strong>nung,<br />

Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen und Landwirtschaft wird durch folgende<br />

Punkte konkretisiert (s. Rahmenkonzept Schulzenberg / Leschberg):<br />

Trotz <strong>der</strong> Lage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umfeld <strong>in</strong>tensiv genutzter Agrar- und Industrielandschaft besteht<br />

bei <strong>der</strong> „Zielbestimmung Naturschutz“ e<strong>in</strong> hohes Potenzial für die Wie<strong>der</strong>besiedlung<br />

durch zahlreiche Arten des Lebensraums Offenland bzw. mageres Grünland, da im<br />

Umfeld (Schulzenberg) etc. noch typische Vertreter dieser gefährdeten Arten <strong>in</strong> erreichbarer<br />

Entfernung vorkommen.<br />

Die Integration <strong>der</strong> Abbaubereiche <strong>in</strong> die Naherholungsgebiete <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> ist im Zusammenhang<br />

mit dem vorhandenen Gebiet „Schulzenberg“ durch zurückhaltende, naturverträgliche<br />

Erschließung mit Wan<strong>der</strong>wegen und Lehrtafeln möglich.<br />

In <strong>der</strong> größten Abbau-Grube am westlichen Hangfuß des Schulzenberges s<strong>in</strong>d geologisch<br />

<strong>in</strong>teressante Formationen freigelegt worden, <strong>der</strong>en genehmigte, vollständige Wie<strong>der</strong>verfüllung<br />

(e<strong>in</strong>ziger größerer Kalkste<strong>in</strong>bruch im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Fulda</strong>) auch vor dem<br />

H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> ökologischen Bedeutung des Kalkste<strong>in</strong>bruches nicht im öffentlichen Interesse<br />

liegt.<br />

E<strong>in</strong> entsprechendes Ersatzvolumen kann zur Verfügung gestellt werden: Durch die umfangreiche<br />

Modellierung e<strong>in</strong>es neuen Leschbergs ergeben sich Synergieeffekte für die<br />

Zielebenen Naturschutz, Naherholung und M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vom Industriegebiet <strong>Fulda</strong><br />

West ausgehenden Emissionen <strong>in</strong> Richtung <strong>der</strong> bestehenden und potenziellen städtischen<br />

Wohngebiete <strong>in</strong> Maberzell sowie des Schulzenbergs.<br />

Auf geeigneten Flächen soll <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung weiter höchste Priorität zukommen.<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Oberfläche orientieren sich an vorhandenen Wege- bzw.<br />

Ackerparzellen, d.h. <strong>in</strong> den agrarisch geprägten Bereichen des Geltungsbereichs bleibt<br />

e<strong>in</strong>e unter wirtschaftlichen Aspekten funktionierende Landwirtschaft sichergestellt.<br />

Auf den zu rekultivierenden Flächen im Bereich <strong>der</strong> Aufschüttungen wird e<strong>in</strong>e landwirtschaftliche<br />

Nutzung aufgrund <strong>der</strong> gestörten Bodenhorizonte auch längerfristig ke<strong>in</strong>e wirtschaftlichen<br />

Erträge br<strong>in</strong>gen, so dass hier Maßnahmen zur Landschaftspflege und Erholungssicherung<br />

dom<strong>in</strong>ieren müssen.<br />

4.1.2 Umweltbelange und -schutzziele / Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />

Für diese Bauleitplanung liegen die gemäß § 1 (6) BauGB <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigenden<br />

Umweltbelange vor allem <strong>in</strong> 1. (allgeme<strong>in</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an gesunde Wohn-<br />

9


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

und Arbeitsverhältnisse ...) und 7. (Umweltschutz), so dass sowohl das BImSchG als<br />

auch das BNatSchG beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d. Innerhalb <strong>der</strong> Behördenbeteiligung<br />

nach § 4 (1) BauGB soll <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

abgestimmt werden.<br />

4.1.3 Umweltbezogene Planungsvorgaben<br />

Im Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> und durch die Machbarkeitsstudie Schulzenberg<br />

wird die Sensibilität des Landschaftsraumes um den Schulzenberg unterstrichen. Der<br />

Schulzenberg und se<strong>in</strong>e nördlich bzw. nordöstlich und westlich angrenzenden Bereiche<br />

werden als „Gebiet zur Entwicklung <strong>der</strong> naturbezogenen Erholung“ dargestellt. Für den<br />

gesamten Bereich zwischen Karrystraße auf westlicher, Bahnl<strong>in</strong>ie auf nördlicher und östlicher<br />

Seite sowie dem Siedlungsrand von Haimbach im Süden wird die Ausweisung e<strong>in</strong>es<br />

Landschaftsschutzgebietes „Schulzenberg“ gem. § 26 BNatSchG vorgeschlagen.<br />

Für den strukturreichen westlichen Abhang des Schulzenberges mit se<strong>in</strong>en ökologisch<br />

wertvollen Kalkmagerrasen sowie dem großen Ste<strong>in</strong>bruch im nordwestlichen Anschluss<br />

wird die Ausweisung e<strong>in</strong>es Naturschutzgebietes gem. § 23 BNatSchG vorgeschlagen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus werden für den gesamten Bereich strukturverbessernde Maßnahmen<br />

wie biotopvernetzende Heckenpflanzungen, Entwicklung extensiv gepflegter Magerrasen,<br />

Umwandlung von nicht standortgerechten Waldbestockungen etc. vorgeschlagen.<br />

In <strong>der</strong> Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP 2004) wird e<strong>in</strong>e überwiegend<br />

mittlere, im Nordosten gute Nutzungseignung für Acker festgestellt.<br />

Durch die räumliche Nähe zum Schulzenberg begründet sich nach dem tierökologischen<br />

Zusatzgutachten zum Ste<strong>in</strong>bruch Rodges e<strong>in</strong> enormes Wie<strong>der</strong>besiedelungspotenzial<br />

bei entsprechen<strong>der</strong> „Überlassung“ des Ste<strong>in</strong>bruchgeländes nach <strong>der</strong> Abbautätigkeit.<br />

Vor allem im Bereich <strong>der</strong> Kalkmagerrasen-Restbestände und e<strong>in</strong>iger weitgehend<br />

unbehandelter Ackerrandstreifen ist e<strong>in</strong>e Ressource von potentiellen Neubesiedlern zu<br />

sehen. Für diese Arten können sich bei geeigneten Biotopbed<strong>in</strong>gungen neue Habitatstrukturen<br />

entwickeln, die das gesamte Umfeld im Gegensatz zu e<strong>in</strong>er kompletten Verfüllung<br />

des Geländes botanisch aufwerten.<br />

4.2.1 Lage, Topographie<br />

Naturräumlich gehört das Planungsgebiet zu <strong>der</strong> Landschaftse<strong>in</strong>heit 352 "<strong>Fulda</strong>er Senke",<br />

Untere<strong>in</strong>heit 352.1 "<strong>Fulda</strong>er Becken".<br />

Das Planungsgebiet fällt von <strong>der</strong> größten Höhe am Fuß des Schulzenbergs (ca. 320 m<br />

ü. NN) um ca. 20 m ab, was durchschnittlichen Neigungen von 3 bis max. 5% entspricht.<br />

Durch die Tagebautätigkeiten <strong>der</strong> letzten Jahrzehnte und sich hieran anschließende Erdauffüllungen<br />

ist das ursprüngliche Relief allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> Teilbereichen bereits überformt<br />

worden. So ist das Ursprungsgelände im Bereich des Leschberges zum Teil bis zu 17 m<br />

durch Erdaufschüttungen überhöht o<strong>der</strong> durch den Abbau mit über 30 m tiefer Grube<br />

versehen worden.<br />

10


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

4.2 BESTAND<br />

Planungsgebiet (Luftbild <strong>Stadt</strong>grundkarte)<br />

11


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

4.2.2 Geologie, Böden<br />

E<strong>in</strong>e von Nordwesten nach Südosten durchziehende Kalkbank mit den Schichten des<br />

Oberen, Mittleren und Unteren Muschelkalkes prägt den südlichen Teil des Planungsgebiets.<br />

Bei den hier entwickelten Böden handelt es sich um meist flachgründige Kalkböden<br />

(Rendz<strong>in</strong>en), die trotz hohen natürlichen Nährstoffgehaltes und hoher Basensättigung<br />

aufgrund <strong>der</strong> schwachen Bodenentwicklung e<strong>in</strong>e relativ ger<strong>in</strong>ge landwirtschaftliche<br />

Nutzungseignung (wenig ertragreiches Grünland) aufweisen.<br />

Die nördlich angrenzenden Bereiche werden geologisch durch den Oberen Buntsandste<strong>in</strong><br />

(Röt) geprägt. Bei den anstehenden Böden handelt es sich um Pseudogley-Parabraunerden<br />

und um Regosol-Braunerden.<br />

Der nördlichste Bereich des Planungsgebietes wird durch mächtige pleistozäne Lößlehmablagerungen<br />

über Buntsandste<strong>in</strong> geprägt. Bei den sich hierauf entwickelten Böden<br />

handelt es sich um schluffige Lehmböden mit guter Nutzungseignung für Ackerbau.<br />

Vorbelastungen des Schutzgutes Boden bestehen <strong>in</strong> Form von künstlichen Bodenauffüllungen,<br />

Abgrabungen sowie kle<strong>in</strong>flächigen Bodenversiegelungen durch Wirtschaftswege.<br />

4.2.3 Denkmalschutz, Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Bodendenkmäler s<strong>in</strong>d im Planungsgebiet nicht bekannt. Zur Sicherheit wird jedoch im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis gegeben, dass Funde unverzüglich zu melden seien.<br />

4.2.4 Klima<br />

Neben durch das Denkmalschutzgesetz geschützten Teilen des kulturellen Erbes s<strong>in</strong>d<br />

auch sonstige aus kulturellen Gründen erhaltenswerte o<strong>der</strong> kulturhistorisch bedeutsame<br />

Objekte, Orte, Landschaften o<strong>der</strong> Raumdispositionen im Geltungsbereich des B-Plans<br />

nicht bekannt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs muss die Bedeutung des Ste<strong>in</strong>bruchs - dessen geologische und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fortentwicklung<br />

ökologische Bedeutung außer Frage steht - zum<strong>in</strong>dest als Sachgut hervorgehoben<br />

werden. Als Bestandteil <strong>der</strong> Landschaftsgeschichte ist er auch <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

neu entstehenden vielfältigen Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen zu erhalten.<br />

Großklimatisch liegt das Planungsgebiet im Übergangsbereich vom atlantischen zum<br />

kont<strong>in</strong>entalen Klimabereich.<br />

Das Klima <strong>Fulda</strong>s wird außerdem durch die geographische Lage zwischen Vogelsberg<br />

und Rhön bestimmt (<strong>Fulda</strong>er Senke). Charakteristische Klimaelemente dieser Beckenlage<br />

s<strong>in</strong>d etwa ger<strong>in</strong>gere Nie<strong>der</strong>schlagssummen, etwas mil<strong>der</strong>e Temperaturen, aber höhere<br />

Temperaturschwankungen. Es weist also e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>sgesamt stärker kont<strong>in</strong>ental geprägten<br />

Klimacharakter als die umgebenden Mittelgebirgslagen auf. Hauptw<strong>in</strong>drichtung s<strong>in</strong>d<br />

Südwestw<strong>in</strong>de mit ca. 30 % und Nordostw<strong>in</strong>de mit ca. 15 %.<br />

12


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

Überwiegend stellen die Flächen im Planungsareal potentielle Kaltluftentstehungsgebiete<br />

dar, <strong>der</strong>en produzierte Kaltluft über Hänge, Geländemulden und Bachtäler abfließt.<br />

Die ger<strong>in</strong>gen Hangneigungen lassen nur ger<strong>in</strong>ge Kaltluftabflussraten erwarten. Aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es fehlenden Siedlungsbezuges besteht <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e untergeordnete lokalklimatische<br />

Bedeutung.<br />

4.2.5 Hydrologie<br />

Im Untersuchungsgebiet s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e natürlichen Oberflächengewässer vorhanden, das<br />

Gebiet zeichnet sich vielmehr durch eher trockene Bodenverhältnisse <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im<br />

Bereich des Kalkrückens im Süden des Geltungsbereichs aus. Im Bereich <strong>der</strong> großflächigen<br />

Ackerflur s<strong>in</strong>d ebenfalls ke<strong>in</strong>e natürlichen Fließgewässer, son<strong>der</strong>n lediglich periodisch<br />

wasserführende Entwässerungsgräben entlang <strong>der</strong> Wirtschaftswege vorhanden.<br />

Auf <strong>der</strong> Sohle <strong>der</strong> Abbaugrube hat sich e<strong>in</strong> Stillgewässer gebildet. Die Wasserfläche besteht<br />

<strong>der</strong>zeit aus mehreren Tümpeln, <strong>der</strong>en Wasserstände jahreszeit- bzw. nie<strong>der</strong>schlagsabhängig<br />

großen Schwankungen unterliegen und im laufenden Abbaubetrieb<br />

zeitweise abgepumpt werden.<br />

Wasserschutzgebiete o<strong>der</strong> sonstige wasserrechtlich festgesetzte Zonen s<strong>in</strong>d im Untersuchungsgebiet<br />

nicht vorhanden.<br />

4.2.6 Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Im Untersuchungsraum würde die Potenzielle natürliche Vegetation ausschließlich von<br />

Wäl<strong>der</strong>n verschiedener Ausprägung gebildet.<br />

Auf dem südlichen Kalkband (Abbaugebiet) wäre die natürliche Waldgesellschaft <strong>der</strong><br />

Platterbsen-Buchenwald, örtlich mit Perlgras- und Orchideenbuchenwald. Auf den nördlich<br />

anschließenden Rötböden stocken <strong>in</strong> <strong>der</strong> natürlichen Waldgesellschaft <strong>der</strong> Ha<strong>in</strong>simsen-Bergseggen-Buchenmischwald,<br />

örtlich mit W<strong>in</strong>kelseggen-Erlen-Eschenwald. Auf<br />

dem durch Lößlehmablagerungen geprägten Bereich (Struthfeld) entspricht die natürliche<br />

Waldgesellschaft dem Flattergras-Ha<strong>in</strong>simsen-Buchenwald.<br />

4.2.7 Bestand, reale Vegetation, Tierwelt<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Landschaftsstruktur ist das Planungsgebiet reich an mageren Offenlandstrukturen<br />

mit lebensraum-verb<strong>in</strong>denden Landschaftselementen <strong>in</strong> Form von teils<br />

gut ausgeprägten Heckenzügen. Der nördliche Bereich des Planungsgebietes wird aufgrund<br />

günstiger Topographie und Bodenverhältnisse durch großflächige, <strong>in</strong>tensiv genutzte<br />

Ackerflächen geprägt. Gehölzstrukturen beschränken sich auf wegebegleitende<br />

Heckenzüge. Diese werden vor allem aus Schlehe, Weißdorn, Hasel, Schwarzer Holun<strong>der</strong>,<br />

Vogelkirsche, Hartriegel, Hundsrose und Brombeere gebildet.<br />

13


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

Der westliche Abhang des Schulzenberges, <strong>der</strong> den Süden des Planungsgebietes ausmacht,<br />

zeigt e<strong>in</strong>e Mischung aus Äckern, Brachflächen, Abbauflächen/-brüchen usw. Das<br />

Artenspektrum <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gestreut vorhandenen Gebüsche und Heckenzüge entspricht im<br />

wesentlichen denen <strong>der</strong> Heckenzüge im nördlichen Bereich.<br />

Die Säume im agrarisch geprägten Teil des Planungsgebietes s<strong>in</strong>d meist artenarm und<br />

dom<strong>in</strong>iert von landwirtschaftlichen Nutzgräsern wie Knaulgras und Glatthafer mit nur ger<strong>in</strong>gem<br />

Kräuter- und Blütenanteil. Aufgrund des im Umfeld vorhandenen, oben beschriebenen<br />

Artenspektrums ist bei entsprechen<strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Säume e<strong>in</strong>e artenreichere<br />

und attraktivere Ausstattung realisierbar.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Abbaustelle f<strong>in</strong>den sich durch die bereits erfolgten Auffüllungen mit unterschiedlichen<br />

Bodentypen vor allem Ru<strong>der</strong>alfluren, die stellenweise von magerem und lückigem<br />

Aufwuchs, <strong>in</strong> weiten Bereichen allerd<strong>in</strong>gs von stickstofflieben<strong>der</strong>, dichter Spontanvegetation<br />

bedeckt s<strong>in</strong>d. Insbeson<strong>der</strong>e wärmeliebende Pionierarten <strong>der</strong> Trocken- und<br />

Halbtrockenrasen profitieren durch große Rohbodenanteile bei gleichzeitig <strong>in</strong>tensiver<br />

Sonnene<strong>in</strong>strahlung.<br />

Die im Landschaftsraum noch vorhandenen mageren Grünlandbestände bieten zusammen<br />

mit <strong>der</strong> mosaikartigen Landschaftsstruktur am Schulzenberg e<strong>in</strong>er Vielzahl von<br />

schützenswerten Offenlandarten Lebensraum (z.B. Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche). Neben<br />

zahlreichen Hautflüglern wie Hummeln und Wildbienen profitieren viele attraktive<br />

Schmetterl<strong>in</strong>gsarten und Heuschrecken vom sonnenexponierten und damit trockenwarmen<br />

Kle<strong>in</strong>klima im lückigen Bewuchs <strong>der</strong> Magerrasen. Neben vielen weiteren Wirbellosen<br />

auf dieser Insel „Schulzenberg“ <strong>in</strong>mitten <strong>der</strong> Agrarlandschaft lassen sich auch<br />

größere Arten wie Zauneidechse und Schl<strong>in</strong>gnatter beobachten.<br />

Alle diese Arten werden durch den neu gestalteten Landschaftsraum Leschberg mit mageren<br />

Wiesen-, Trockenrasen- und Ste<strong>in</strong>bruchbiotopen <strong>in</strong> ihrer Bestandsentwicklung geför<strong>der</strong>t.<br />

Die ausgeprägten Heckenzüge und Kle<strong>in</strong>strukturen mit e<strong>in</strong>em vielfältigen Nahrungsangebot<br />

an Insekten bieten <strong>der</strong> Gilde <strong>der</strong> typischen Vogelarten <strong>der</strong> Agrarlandschaft offensichtlich<br />

guten Lebensraum. Selbst ohne gezielte avifaunistische Aufnahmen konnten im<br />

Zuge <strong>der</strong> Geländeterm<strong>in</strong>e folgende Vogelarten beobachtet bzw. bestätigt werden: Feldlerche,<br />

Goldammer, Mönchsgrasmücke, Heckenbraunelle, Gartengrasmücke, Dorngrasmücke,<br />

Fitis, S<strong>in</strong>gdrossel, Amsel, Neuntöter, Rebhuhn, Elster, Rotmilan, S<strong>in</strong>gdrossel,<br />

Rabenkrähe, Bachstelze, R<strong>in</strong>geltaube, Turteltaube, Turmfalke, Kolkrabe und Wachtel.<br />

Zudem wurde vor Jahren im großen Ste<strong>in</strong>bruch auch die Brut des seltenen Ste<strong>in</strong>schmätzers<br />

bestätigt.<br />

Die bestehenden Abbaustellen bieten Strukturelemente wie rutschende Halden, steile<br />

Wände, Felssimse und Bermen, Tümpel und sonstige Kle<strong>in</strong>stgewässer sowie Rohbodenstandorte.<br />

Zahlreiche, kle<strong>in</strong>flächig verzahnte Übergänge zwischen verschiedenen Standortbed<strong>in</strong>gungen<br />

(z.T. auch Standortextreme bzgl. Nährstoffen, Feuchte, Wärme etc.) lassen<br />

14


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

auch günstige Bed<strong>in</strong>gungen für Tierarten mit jahreszeitlich wechselnden Lebensraumansprüchen<br />

entstehen.<br />

4.2.8 Schutzgebiete / Schützenswerte Biotope<br />

Im Planungsgebiet s<strong>in</strong>d bisher we<strong>der</strong> flächige Schutzgebiete gem. BNatSchG (Natur-,<br />

Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile) noch E<strong>in</strong>zelobjekte wie<br />

Naturdenkmale rechtskräftig ausgewiesen. Nach <strong>der</strong> Flächenschutzkarte Hessen werden<br />

Teilflächen als schutzbedürftig aus naturkundlichen Gründen sowie für die Erholungsfunktion<br />

herausgestellt.<br />

FFH-Gebiete s<strong>in</strong>d im Untersuchungsgebiet nicht gemeldet. Auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e FFH-Gebiete vorhanden, die durch die Planung bee<strong>in</strong>trächtigt werden<br />

könnten.<br />

Untersuchungen des Gebietes belegen e<strong>in</strong>deutig den hohen ökologischen Wert des<br />

Ste<strong>in</strong>bruchgeländes. Ste<strong>in</strong>brüche stellen bedeutende Sekundärlebensräume für e<strong>in</strong>e<br />

Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten auf sehr kle<strong>in</strong>er Fläche dar. E<strong>in</strong>hergehend mit <strong>der</strong><br />

menschlichen Bautätigkeit entstand e<strong>in</strong> dichtes Netz kle<strong>in</strong>er Materialentnahmestellen,<br />

die spontan von umherwan<strong>der</strong>nden Pionier-Amphibien besetzt wurden. Insofern kommt<br />

den Refugien <strong>der</strong> „Abbaustellen“ für diese Artengruppe e<strong>in</strong>e unumstrittene Bedeutung<br />

zu. Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung im weiteren Umgang mit dem Ste<strong>in</strong>bruch s<strong>in</strong>d die Lurche<br />

und Kriechtiere, die <strong>in</strong> den Anhängen <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (Fauna-Flora-Habitatrichtl<strong>in</strong>ie)<br />

gelistet s<strong>in</strong>d. Insbeson<strong>der</strong>e die Funde unter den Amphibien, Reptilien und Wildbienen<br />

schließen e<strong>in</strong>e komplette Verfüllung des Geländes aus.<br />

4.2.9 Orts- und Landschaftsbild, Erholung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> stadtnahen Lage sowie <strong>der</strong> Nähe des Gebietes zu den expandierenden<br />

<strong>Stadt</strong>teilen Maberzell, Haimbach und <strong>Fulda</strong> Galerie kommt dem strukturreichen Landschaftsraum<br />

um den Schulzenberg e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für die Naherholung zu. Am<br />

Schulzenberg s<strong>in</strong>d durch die exponierte Lage mit Ausblicken über die <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> und<br />

auf die umgebende Rhönlandschaft gute Voraussetzungen für e<strong>in</strong> attraktives stadtnahes<br />

Naherholungsgebiet gegeben.<br />

Dem Areal <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Grenzen des B-Plan-Geltungsbereichs „Leschberg“ kommt aktuell<br />

aufgrund verschiedener Störe<strong>in</strong>flüsse ke<strong>in</strong>e nennenswerte Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />

Erholung zu. Hier bestehen Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Abbaubetrieb<br />

im Kalkste<strong>in</strong>bruch sowie visueller Art durch die baulichen Anlagen des westlich angrenzenden<br />

Industriegebietes <strong>Fulda</strong> West (s. Rahmenkonzept).<br />

15


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

4.2.10 Immisionen, Emissionen<br />

Der Geltungsbereich liegt östlich des Industriegebiets <strong>Fulda</strong> West und ist durch entsprechende<br />

Emissionen <strong>der</strong> dortigen Betriebe und des Verkehrs auf B 258 und Karrystraße<br />

sowie <strong>der</strong> Bahntrasse vorbelastet.<br />

Im Geltungsbereich selbst tragen bisher neben <strong>der</strong> masch<strong>in</strong>ellen landwirtschaftlichen<br />

Bearbeitung <strong>der</strong> Flächen vor allem die Abbau- und Auffülltätigkeiten zu entsprechenden<br />

Lärm- und Staubemissionen bei.<br />

4.3. ERWARTETE UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

4.3.1 Arten- und Biotopschutz<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> Abbautätigkeiten sollen die Möglichkeiten für die Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft für Pionierarten und Arten mit spezieller Anpassung an Extremstandorte<br />

(u.a. Rote-Liste-Arten) genutzt werden. Damit kann zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong><br />

Auswirkungen von Abbau- und Deponietätigkeiten auf den Naturhaushalt für den Artenschutz<br />

kompensiert werden. Die Biotopvielfalt kann deutlich erhöht und damit das Aussterberisiko<br />

verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />

Die Lebensraumeignung allgeme<strong>in</strong> im Planungsgebiet, das zusammen mit <strong>der</strong> Umgebung<br />

als Lebensraumkomplex zu verstehen ist, kann zudem durch Strukturanreicherung<br />

mit Altgrasstreifen, Ste<strong>in</strong>riegeln und -haufen und vernetzenden Hecken deutlich erhöht<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt ist zwar gegeben,<br />

kann jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesamtwirkung nicht als kompensationsbedürftig angesehen werden.<br />

Durch die Ergänzung von Landschaftsstrukturelementen und die Erweiterung bzw.<br />

Neuanlage entsprechen<strong>der</strong> Teillebensräume wird <strong>der</strong> Gesamtlebensraum gegenüber<br />

dem aktuellen Bestand gestärkt und verbessert. Durch entsprechende Gestaltung <strong>der</strong><br />

oberflächennahen Schichten <strong>der</strong> geplanten Landschaftsüberformung lässt sich die Bodenvegetation<br />

auch im Bereich von Geländeauffüllungen <strong>in</strong> die gewünschte Richtung<br />

lenken.<br />

4.3.2 Wasserhaushalt<br />

Während <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> weiteren Rohstoffgew<strong>in</strong>nung besteht e<strong>in</strong>e erhöhte Verschmutzungsgefährdung<br />

des Grundwassers durch den Masch<strong>in</strong>enbetrieb sowie Trübstoffe, die<br />

von angrenzenden Flächen mit dem Oberflächenabfluss <strong>in</strong> den Ste<strong>in</strong>bruch gelangen.<br />

Zudem zieht die Abbautätigkeit verän<strong>der</strong>te Grundwasserstände nach sich. Nach Rekultivierung<br />

des Planbereichs und Umsetzung des B-Plans s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

vorhandener Gewässer gegeben. Angesichts <strong>der</strong> festgesetzten ausgedehnten Grünflächen<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit weiter landwirtschaftlich genutzten Flächen mit nur sehr ger<strong>in</strong>-<br />

16


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

gem Anteil versiegelter bzw. teilversiegelter baulicher Anlagen (Wege) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e nachhaltigen<br />

E<strong>in</strong>wirkungen auf den örtlichen Wasserhaushalt zu erwarten.<br />

Der Nie<strong>der</strong>schlagsabfluss aus dem überformten Gelände wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Retentionsbereich<br />

im nördlichen Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 169 "Gewerbegebiet südlich Karrystraße"<br />

reguliert, so dass Schäden durch abfließendes Oberflächenwasser <strong>in</strong> den angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen nicht zu erwarten s<strong>in</strong>d.<br />

Insgesamt ist <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s verbundene E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> den<br />

örtlichen Wasserhaushalt als ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>zustufen.<br />

4.3.3 Boden<br />

Seltene Böden bzw. natur- o<strong>der</strong> kulturhistorisch bedeutsame Böden s<strong>in</strong>d im Planungsgebiet<br />

nicht bekannt.<br />

Der Verlust von ungestörten Bodenflächen beschränkt sich auf das Fl.-St. 28/2, die übrigen<br />

durch die geplante Neuprofilierung / Überformung des Geländes betroffenen Bodenflächen<br />

s<strong>in</strong>d durch Abbau- / Auffülltätigkeiten stark bee<strong>in</strong>trächtigt worden, so dass hier<br />

Böden <strong>in</strong> natürlicher Lagerung bzw. ungestörte Bodenhorizonte nicht mehr vorhanden<br />

s<strong>in</strong>d. Der Verlust <strong>der</strong> Bodenfunktionen im betroffenen Flurstück 28/2 wird durch die<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Rekultivierung auf den gestörten Flächen kompensiert, so dass die<br />

E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Boden als vertretbar e<strong>in</strong>gestuft werden können.<br />

4.3.4 Immissionsschutz<br />

Bis zum Abschluss <strong>der</strong> Rohstoffgew<strong>in</strong>nung und Geländemodellierungen bleiben die betriebsbed<strong>in</strong>gten<br />

Emissionen bestehen, ohne jedoch zu Grenzwertüberschreitungen zu<br />

führen. Nach <strong>der</strong> Rekultivierung werden von dem Gebiet ke<strong>in</strong>e Emissionen ausgehen.<br />

Langfristig kann e<strong>in</strong>e gravierende Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> neuen Naherholungsnutzung<br />

durch Immissionen weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Naherholungsfunktion<br />

des geplanten Parks um den neu entstehenden Gelän<strong>der</strong>ücken wird allerd<strong>in</strong>gs ihre Konzentration<br />

nicht auf westlicher Seite (Steilhang) zum Industriegebiet h<strong>in</strong> f<strong>in</strong>den.<br />

4.3.5 Klima und Lufthygiene, Emissionen<br />

Die überplante Fläche wird den Kaltluftabfluss vom Schulzenberg kaum bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

und eigene Kaltluftentstehungsflächen bergen. Mit <strong>der</strong> im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

zu erwartenden Nutzung (Naturschutzflächen, Grünflächen u. Landwirtschaftsflächen)<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Emissionen zu erwarten.<br />

Es s<strong>in</strong>d daher ke<strong>in</strong>e negativen E<strong>in</strong>flüsse auf das lokale Kle<strong>in</strong>klima zu erwarten.<br />

17


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

4.3.6 Orts- und Landschaftsbild, Erholung<br />

Die <strong>in</strong> Anspruch genommene Fläche ist für das Orts- und Landschaftsbild von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung, wurde und wird aber durch aktuelle Nutzungen und Sichtbeziehungen<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt. Durch die geplanten Maßnahmen wird e<strong>in</strong>e Verbesserung des Orts- /<br />

Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Erholungsfunktion erwartet. Die E<strong>in</strong>griffswirkung ist positiv<br />

zu beurteilen, d.h. e<strong>in</strong> kompensationsbedürftiger E<strong>in</strong>griff existiert nicht.<br />

4.4 UMWELTSCHUTZ - MASSNAHMEN<br />

Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s dienen <strong>der</strong> Verbesserung des Naturhaushalts.<br />

Sämtliche im Zusammenhang mit diesem <strong>Bebauungsplan</strong> stehenden Umweltschutzmaßnahmen<br />

dienen <strong>der</strong> Kompensierung von E<strong>in</strong>griffen, die nicht aus den Festsetzungen<br />

dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s resultieren.<br />

Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsbilanzierung (zum Vergleich außerhalb des Bauleitplanverfahrens<br />

erstellt) ergibt e<strong>in</strong>en Überschuss von über 1,7 Mio. Biotopwertpunkten.<br />

4.5 ZUSAMMENFASSUNG, PRÜFVERFAHREN, ÜBERWACHUNG<br />

4.5.1 Zusammenfassung des Umweltberichts<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> dient dem Ausgleich und <strong>der</strong> Behebung vorhandener Defizite und<br />

stellt die städtebauliche Ordnung <strong>in</strong>soweit her, als <strong>der</strong> Strukturraum am <strong>Stadt</strong>rand von<br />

<strong>Fulda</strong> neu def<strong>in</strong>iert und bauleitplanerisch gesichert wird. Teilabschirmung des Industriegebiets<br />

<strong>Fulda</strong> West, Umsetzung von lebensraumerhaltenden und -schaffenden Maßnahmen<br />

sowie Sicherung und Ausbau <strong>der</strong> Erholungseignung s<strong>in</strong>d wesentliche Bestandteile<br />

<strong>der</strong> Zielsetzung.<br />

Es wurden nur ger<strong>in</strong>gfügige E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Schutzgüter (wie z.B. Boden) ermittelt, wobei die<br />

erwarteten Verbesserungen für den Naturhaushalt erheblich überwiegen.<br />

4.5.2 Verfahren <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

Die Umweltprüfung basiert sowohl auf Geländebegehungen als auch auf <strong>der</strong> Auswertung<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgen<strong>der</strong> Gutachten und Unterlagen:<br />

� Landschaftsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> (PGNU, 2002)<br />

� Machbarkeitsstudie Naherholungsgebiet Schulzenberg (PGNU, 2004)<br />

� Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> (Kasseler Institut für ländliche<br />

Entwicklung e.V., 2004)<br />

� Rahmenkonzept „Schulzenberg / Leschberg“ (Herget + Wienrö<strong>der</strong>, 2008)<br />

� Zusatzgutachten im Rahmen des Rekultivierungskonzeptes Leschberg für die artenschutzrechtlich<br />

bedeutsamen Bereiche <strong>der</strong> Ste<strong>in</strong>brüche (Herget + Wienrö<strong>der</strong>, 2011)<br />

18


Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

Begründung / Umweltbericht zum Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Fulda</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>177</strong><br />

„Am Leschberg“<br />

4.5.3 Überwachungsmaßnahmen<br />

Während <strong>der</strong> Auffüllphase werden <strong>der</strong> E<strong>in</strong>bau des Bodens h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er Qualität<br />

und die Gestaltung <strong>der</strong> Geländemodellierung überwacht. Nach Fertigstellung und Rekultivierung<br />

werden regelmäßige Kontrollen <strong>der</strong> Biotopentwicklung sowie <strong>der</strong> Populationsentwicklung<br />

<strong>der</strong> zu för<strong>der</strong>nden Tierarten wie Molche, Geburtshelferkröte, Kreuzkröte,<br />

Zauneidechse vorgenommen und gegebenenfalls regulierende Pflegemaßnahmen<br />

durchgeführt.<br />

4.6 PLANUNGSALTERNATIVEN<br />

Durch die Zielsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s, e<strong>in</strong>e verträgliche Instandsetzung bzw. Rekultivierung<br />

<strong>der</strong> Landschaft und die Herstellung e<strong>in</strong>er unter diversen Aspekten optimalen<br />

Topographie vorzubereiten, ist die Planung <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs als Ergebnis<br />

verschiedener Alternativen-Prüfungen abgestimmt. Als gesetzt müssen dabei die Lage<br />

des aufzulassenden Ste<strong>in</strong>bruchs und des neuen Leschbergs mit Immissionsschutz- und<br />

Landschaftsbildfunktion gelten.<br />

Zu Alternativen auf Flächennutzungsplanebene kann festgestellt werden, dass im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Kalkvorkommen für die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung vorhanden ist. E<strong>in</strong><br />

neuer Aufschluss an an<strong>der</strong>em Standort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region wäre <strong>in</strong> jedem Fall mit größeren<br />

E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft verbunden.<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung (Nullvariante) würde das Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

nicht erreicht, die verträgliche Instandsetzung bzw. Rekultivierung <strong>der</strong> Landschaft,<br />

den Schutz und die För<strong>der</strong>ung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und die Herstellung e<strong>in</strong>er<br />

unter diversen Aspekten optimalen Topographie vorzubereiten und die unterschiedlichen<br />

Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen nachhaltig bauleitplanerisch zu sichern.<br />

Aufgestellt 14.09.2012, Herget + Wienrö<strong>der</strong><br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!