Nebiker - Dezember 2005 - Gemeinde Nebikon
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GEMEINDE NEBIKON<br />
www.nebikon.ch<br />
Mitteilungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
Am Mittwoch, 14. <strong>Dezember</strong> <strong>2005</strong>, findet um 20.00 Uhr im Pfarrsaal <strong>Nebikon</strong> die<br />
Budget-<strong>Gemeinde</strong>versammlung mit folgenden Traktanden statt:<br />
- Genehmigung der Bauabrechnung über den Sonderkredit von Fr. 300'000.00 für<br />
die Erneuerung der Wasserleitung in der Egolzwilerstrasse<br />
- Bewilligung eines Sonderkredites von Fr. 600'000.00 für den Bau der<br />
Begegnungszone Kirchstrasse und Schulhausstrasse<br />
- Voranschlag 2006 der Einwohnergemeinde <strong>Nebikon</strong><br />
- Stellungnahme und Beschlussfassung zu Einbürgerungen<br />
- Finanz- und Aufgabenplan 2006-2010<br />
Die Botschaft mit den Erläuterungen zu den Vorlagen ist der Bürgerschaft bereits<br />
zugestellt worden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hofft, dass an dieser wichtigen <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
möglichst viele Stimmbürgerinnen und -bürger teilnehmen werden.<br />
Öffentliche Planauflage<br />
Kanton Luzern; Anpassung des kantonalen Richtplans aufgrund des<br />
Agglomerationsprogramms Luzern<br />
In Anwendung von § 13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes liegt die<br />
Anpassung des kantonalen Richtplans aufgrund des Agglomerationsprogramms<br />
Luzern während der gesetzlichen Frist von 60 Tagen, von Montag, 28. November<br />
<strong>2005</strong>, bis am Donnerstag, 26. Januar 2006, auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
öffentlich auf.<br />
Die wesentlichen Dokumente sind auch unter www.lu.ch bzw. www.rawi.lu.ch<br />
einsehbar.<br />
Personen, Organisationen und Behörden können sich zur Anpassungsvorlage<br />
äussern. Stellungnahmen sind mit einem Antrag und einer Begründung innert der<br />
gesetzlichen Frist schriftlich an die Dienststelle rawi, Murbacherstr. 21, 6002<br />
Luzern zu richten.<br />
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