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0BTeil A 1BZiele, Zwecke und wesentliche ... - Würselen

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<strong>0BTeil</strong> A<br />

<strong>1BZiele</strong>, <strong>Zwecke</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>wesentliche</strong> Auswirkungen des<br />

Flächennutzungsplans<br />

12. August 2011


Die Fassung vom 28.09.2010 wurde von der Stadt <strong>Würselen</strong> in Eigenverantwortung überarbeitet. Dabei sind die<br />

Ergebnisse von der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 11.10.2010 <strong>und</strong> der Beschluss des Ausschusses<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Stadtentwicklung vom 02.12.2010 eingeflossen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN I<br />

3BInhalt Teil A:<br />

4BZiele, <strong>Zwecke</strong> <strong>und</strong> <strong>wesentliche</strong> Auswirkungen des<br />

Flächennutzungsplans<br />

1 8BEinleitung ...................................................................................................... 1<br />

1.1 16BAnlass <strong>und</strong> Aufgabe des Flächennutzungsplans.......................................1<br />

1.2 17BPlanverfahren ..............................................................................................1<br />

2 9BPlanungsgr<strong>und</strong>lagen ..................................................................................... 2<br />

2.1 18BSiedlungsstrukturelle Situation ..................................................................2<br />

2.2 19Bevölkerungsentwicklung <strong>und</strong> –vorausberechnung .................................5<br />

2.3 20BWohnbauflächenentwicklung <strong>und</strong> –berechnung.......................................7<br />

2.4 Wirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong><br />

Gewerbeflächenprognose...........................................................................9<br />

2.5 2BVerkehrsentwicklung <strong>und</strong> –prognose ......................................................10<br />

2.6 23BTechnische Infrastruktur ..........................................................................11<br />

2.7 24BSoziale Infrastruktur .................................................................................15<br />

3 10BZiele der Raumordnung <strong>und</strong> Fachplanungen ........................................... 17<br />

3.1 25BLandesentwicklungsplan...........................................................................17<br />

3.2 26BRegionalplan .............................................................................................17<br />

3.3 27BFachplanungen ..........................................................................................20<br />

4 1BKommunale Planungsziele <strong>und</strong> –bindungen............................................. 22<br />

4.1 28BVorbereitende Bauleitplanung.................................................................22<br />

4.2 29BVerbindliche Bauleitplanung <strong>und</strong> Satzungen .........................................22<br />

4.3 30BInformelle Planungen, Rahmenpläne .....................................................22<br />

5 12BPlaninhalte .................................................................................................. 26<br />

5.1 31Bauflächen <strong>und</strong> Baugebiete .....................................................................26<br />

5.2 32BStandorte baulicher Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen für den<br />

Gemeinbedarf............................................................................................31<br />

5.3 3BFlächen für den überörtlichen Verkehr <strong>und</strong> die örtlichen<br />

Hauptverkehrszüge ...................................................................................32<br />

5.4 34BFlächen für Versorgungsanlagen, für die<br />

Abfallentsorgung <strong>und</strong> Abwasserbeseitigung, für<br />

Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- <strong>und</strong><br />

Hauptabwasserleitungen ..........................................................................34<br />

5.5 35BGrünflächen...............................................................................................35<br />

5.6 36BFlächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG........................................36<br />

BKR 12. August 2011


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN II<br />

5.7 37BWasserflächen <strong>und</strong> die für die Wasserwirtschaft<br />

vorgesehenen Flächen sowie die Flächen, die im<br />

Interesse des Hochwasserschutzes <strong>und</strong> der Regelung des<br />

Wasserabflusses freizuhalten sind ...........................................................37<br />

5.8 38BFlächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die<br />

Gewinnung von Steinen, Erden <strong>und</strong> anderen<br />

Bodenschätzen...........................................................................................37<br />

5.9 39BFlächen für die Landwirtschaft <strong>und</strong> Wald...............................................37<br />

5.10 40BMaßnahmen <strong>und</strong> Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft .................................................................................................38<br />

6 13BKennzeichnungen........................................................................................ 39<br />

7 14BNachrichtliche Übernahmen <strong>und</strong> Vermerke ............................................. 40<br />

7.1 41BPlanungen <strong>und</strong> sonstige Nutzungsregelungen nach<br />

Landschaftsgesetz NRW...........................................................................40<br />

7.2 42BPlanungen <strong>und</strong> sonstige Nutzungsregelungen nach<br />

Landeswassergesetz NRW .......................................................................41<br />

7.3 43BSchutzbereich für Verteidigungsanlagen ................................................41<br />

7.4 4Beschränkter Bauschutzbereich für Landeplätze...................................42<br />

7.5 45Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler nach Denkmalschutzgesetz........................42<br />

8 15BWesentliche Auswirkungen – Flächenbilanz............................................. 42<br />

5BAbbildungen<br />

UAbbildung 1:U UBevölkerungsprognosen für die Stadt <strong>Würselen</strong>U ..........................6<br />

UAbbildung 2:U UAltersverteilung der Bertelsmann-PrognoseU.................................7<br />

6BTabellen<br />

Tabelle 1: Straßenverkehrszählung 2005.......................................................10<br />

Tabelle 2: Energie- <strong>und</strong> Wasserverbrauch 2007 ...........................................12<br />

Tabelle 3: Kapazitäten in der Abwasserbehandlung....................................14<br />

Tabelle 4: Flächenbilanz rechtswirksamer FNP 1977 (inkl.<br />

66. Änderung, 09.2007) <strong>und</strong> FNP-Entwurf (Juli<br />

2011)...............................................................................................43<br />

7BKarten<br />

Karte 1: Entwicklungsflächen .....................................................................26<br />

BKR 12. August 2011


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 1<br />

1 8BEinleitung<br />

1.1 16BAnlass <strong>und</strong> Aufgabe des Flächennutzungsplans<br />

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten<br />

städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den<br />

voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Gr<strong>und</strong>zügen darzustellen (§ 5<br />

Abs. 1 BauGB).<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt <strong>Würselen</strong> stammt aus der Zeit der kommunalen<br />

Neugliederung; er wurde rechtsverbindlich im Jahr 1977. Seitdem wurden<br />

66 Änderungsverfahren rechtsverbindlich durchgeführt; 4 weitere Änderungen sind<br />

im Verfahren.<br />

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Würselen</strong> erfolgt vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> des anhaltenden, wirtschaftlichen Strukturwandels <strong>und</strong> den wesentlich<br />

veränderten Rahmenbedingungen, Leitbildern <strong>und</strong> Zielsetzungen. Die Einstellung<br />

der Kohleförderung im Aachener Raum in den 70er Jahren <strong>und</strong> der Tuch- <strong>und</strong><br />

Nadelindustrie in den nachfolgenden Jahrzehnten erforderten eine wirtschaftliche<br />

Neuorientierung <strong>Würselen</strong>s <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en siedlungsstrukturelle Umnutzung<br />

der Industriebrachen.<br />

Der neue Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, einen planerischen Orientierungsrahmen<br />

für die langfristig verfolgten Ziele städtebaulicher Entwicklung zu setzen.<br />

Der Flächennutzungsplan dient im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung als<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung).<br />

Er ist nicht parzellenscharf <strong>und</strong> nur verwaltungsintern bindend. Rechtsansprüche<br />

auf Baugenehmigungen oder Entschädigungsansprüche bei einer Umwidmung<br />

von Flächendarstellungen sind nicht ableitbar.<br />

1.2 17BPlanverfahren<br />

Am 01. April 2003 fasste der Ausschuss für Umwelt <strong>und</strong> Stadtentwicklung den Beschluss<br />

zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gem. § 2 Abs. 1 BauGB <strong>und</strong><br />

zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich<br />

bekannt gemacht worden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1<br />

BauGB wurde im Mai <strong>und</strong> Juni 2005 durchgeführt. In diesem Zeitraum fanden 3<br />

Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen statt.<br />

Die Behördenbeteiligung i.S. von § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 16.11.2005 bis zum<br />

19.12.2005 statt. Dabei wurde ausdrücklich auch zur Äußerung im Hinblick auf den<br />

erforderlichen Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB aufgefordert.<br />

Die interkommunale Abstimmung mit Bauleitplänen benachbarter Gemeinden<br />

gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte zeitgleich mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung.<br />

Die Anfrage gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz erfolgte im Oktober 2011.<br />

Danach bestehen zur vorliegenden Fassung keine landesplanerischen Bedenken.<br />

Der Ausschuss für Stadtenwicklung, Straßenbau, Umwelt <strong>und</strong> Verkehr fasste am<br />

22.09.2011 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.<br />

Die Offenlage des Entwurfs erfolgte in der Zeit vom ……… bis zum ………. Parallel<br />

wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.<br />

BKR 12. August 2011


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 2<br />

Die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 5 LplG, d. h. die Überprüfung<br />

der Vereinbarkeit der Ziele des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung<br />

seitens der Bezirksregierung Köln, wurde 31.01.2011 durchgeführt.<br />

2 9BPlanungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

2.1 18BSiedlungsstrukturelle Situation<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> ist die fünftgrößte Kommune im Kreis Aachen. Ihre Lagegunst<br />

nördlich des Oberzentrums Stadt Aachen konnte sie in den letzten Jahrzehnten<br />

nutzen, um den wirtschaftlichen Strukturwandel erfolgreich zu vollziehen<br />

Das Stadtgebiet liegt naturräumlich überwiegend in der ’Jülicher Börde’ (Nr. 554)<br />

innerhalb der Großlandschaft ’Niederrheinische Bucht’. Im Süden besteht randlich<br />

ein Übergang zum ’Aachener Hügelland’ (Nr. 561) in der Großlandschaft ’Eifel-<br />

Siebengebirge’.<br />

Es handelt sich größtenteils um eine flachwellige bis ebene, durch Trockentäler<br />

gegliederte Bördenlandschaft, die in nördlicher Richtung schwach geneigt ist <strong>und</strong><br />

sich von 227 m über NN im Südwesten des Stadtgebietes am Ravelsberg bzw. rd.<br />

210 m im Südosten auf Werte um 160 m am nördlichen Stadtrand absenkt. Der<br />

gew<strong>und</strong>ene Verlauf der bis zu 60 m tief eingeschnittenen Wurm in einer etwa 500 m<br />

breiten Talsohle wirkt sich im Stadtgebiet stark reliefprägend auch auf die ebenfalls<br />

stark eingetieften Seitentäler aus. Der tiefste Punkt des Stadtgebietes liegt mit ca.<br />

106 m über NN im Wurmtal.<br />

Aus den Jüngeren Steinzeiten sind Einzelf<strong>und</strong>e von Steinwerkzeugen aus Euchen<br />

<strong>und</strong> Broichweiden bekannt, die eine frühe Siedlungstätigkeit im Raum belegen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hochwertigen Lössböden bildeten die landwirtschaftliche Nutzung<br />

<strong>und</strong> die die Wasserkraft nutzenden Mühlen im Wurmtal früh eine wirtschaftliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage.<br />

Die erste urk<strong>und</strong>liche Erwähnung Bardenbergs erfolgte im Jahr 867 n. Chr., die<br />

von <strong>Würselen</strong> unter dem Namen 'Wormsalt' im Jahr 870 n. Chr. – aus dieser Zeit<br />

stammt auch die Gründung der Pfarrkirche St. Sebastian. Wormsalt war die Bezeichnung<br />

eines der zahlreichen königlichen Nebenhöfe Karl des Großen.<br />

Im Mittelalter war das heutige Stadtgebiet auf verschiedene Territorien verteilt. Ein<br />

Teil gehörte zum Herrschaftsgebiet der Stadt Aachen <strong>und</strong> ein anderer zum Herzogtum<br />

Jülich. Es kam nicht nur zu Zwischenfällen an dieser Grenze, dem Landgraben,<br />

es kam auch häufig zu Auseinandersetzungen der <strong>Würselen</strong>er mit dem Rat der<br />

Stadt Aachen. Den <strong>Würselen</strong>ern blieb das volle Bürgerrecht verwehrt, obwohl sie<br />

Steuern <strong>und</strong> Abgaben zahlen mussten. In Bardenberg, an der ehemaligen Grenze<br />

zwischen dem Herzogtum Jülich <strong>und</strong> dem Aachener Reich, errichtete Graf Wilhelm<br />

IV. im 13. Jahrh<strong>und</strong>ert als Grenzbefestigung <strong>und</strong> Schutzburg die Burg 'Wilhelmstein'<br />

hoch über dem Wurmtal.<br />

Nach dem Wiener Kongress 1815 übernahm das Königreich Preußen den Ort <strong>Würselen</strong>;<br />

die Bürgermeisterei <strong>Würselen</strong> gehörte ab 1816 zum neugebildeten Landkreis<br />

Aachen. Zu dieser Zeit lebten etwa 3.500 Menschen in <strong>Würselen</strong>, während es um<br />

1900 r<strong>und</strong> 10.000 waren.<br />

1924 wurde <strong>Würselen</strong> die Städteordnung verliehen. Mit der kommunalen Neugliederung<br />

1972 wurden die Ortsteile Bardenberg <strong>und</strong> Broichweiden eingegliedert.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Naturräumliche Lage, Topographie<br />

Historische Entwicklung<br />

Burg Wilhelmstein ca. 1550


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 3<br />

Von besonderer Bedeutung für das <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet ist die bergbau- <strong>und</strong><br />

industriegeschichtliche Entwicklung. Bereits in der Römerzeit <strong>und</strong> seit dem Mittelalter<br />

wurde entlang der Wurm Kohle gefördert, so dass das Gebiet als Ursprung des<br />

europäischen Bergbaus angesehen werden kann. Das Wurmtal war bis in die 60er<br />

Jahre des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts ein bedeutender Standort der Industrie- <strong>und</strong> Bergbaugeschichte<br />

des Aachener Reviers. Die Grube Gouley ist schon im 16. Jhd. urk<strong>und</strong>lich<br />

erwähnt <strong>und</strong> war bei ihrer Stilllegung im Jahr 1969 die älteste Zeche im Aachener<br />

Revier. Darüber hinaus finden sich im Stadtgebiet weitere Bergbaurelikte, wie<br />

die Kalkhalden der Kalk-Soda Fabrik im Wurmtal <strong>und</strong> in <strong>Würselen</strong> Mitte. Das<br />

neue Arbeitsplatzangebot führte zu einer raschen Bevölkerungsentwicklung <strong>und</strong><br />

nachhaltigen Prägung des <strong>Würselen</strong>er Stadtbildes, wie bspw. durch die beiden ehemaligen<br />

Arbeitersiedlungen Tellebenden <strong>und</strong> Morsbach.<br />

Der Aachener Raum ist einerseits durch seine periphere Lage im Verhältnis zum<br />

Landes- bzw. B<strong>und</strong>esgebiet geprägt, andererseits durch den Wegfall der Binnengrenzen<br />

aber auch durch erhebliche, trinationale Entwicklungschancen (Niederlande<br />

<strong>und</strong> Belgien) gekennzeichnet. Wirtschaftsstruktur <strong>und</strong> Erscheinungsbild des<br />

Aachener Raumes, insbesondere des Aachener Nordkreises, wurden lange Zeit<br />

maßgeblich von der Montanindustrie bestimmt. Auch wenn der wirtschaftliche<br />

Strukturwandel noch nicht abgeschlossen ist, wird der Verdichtungsraum Aachen,<br />

in dem <strong>Würselen</strong> liegt, im Raumordnungsbericht 2000 als ein durch moderne Produktionsstrukturen<br />

<strong>und</strong> überdurchschnittliche, wissenschaftlich-technische Einrichtungen<br />

geprägter Verdichtungsraum mit hoher Wettbewerbsfähigkeit beschrieben.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> liegt unmittelbar am Autobahnkreuz Aachen, wo mit der Verknüpfung<br />

der A 4 <strong>und</strong> A 44 Achsen von europäischer Bedeutung die Verkehre aus<br />

den Niederlanden (Rotterdam) <strong>und</strong> Belgien (Antwerpen, Brüssel) sowie den Metropolregionen<br />

Rhein-Ruhr (Ruhrgebiet, Köln) zusammentreffen.<br />

Nachteilig ist derzeit die fehlende direkte Anbindung an das überregionale Angebot<br />

der Deutschen Bahn. Mit dem Ausbau des Schienennetzes der euregiobahn für den<br />

regionalen Personennahverkehr soll diese Lücke langfristig geschlossen werden.<br />

Mit dem Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück übernimmt die Stadt <strong>Würselen</strong><br />

einen besonderen regionalen Standortfaktor im Kreis Aachen. Sein besonderer<br />

Vorteil liegt darin, dass Geschäftsreisende von Aachen-Merzbrück die innereuropäischen<br />

Geschäftszentren per Taxiflug oder im Selbstflug in kürzester Zeit erreichen<br />

können.<br />

Regionale Kooperationen bestehen auf der Ebene der Euregio-Maas-Rhein, der<br />

REGIO Aachen, dem Zweckverband 'Städteregion Aachen' <strong>und</strong> der Zukunftsinitiative<br />

im Aachener Raum e. V. (ZAR), in denen die Stadt <strong>Würselen</strong> Partner ist.<br />

Schwerpunkte dieser Kooperationen sind die regionale Wirtschafts- <strong>und</strong> Freiraumentwicklung.<br />

Am 21. Februar 2008 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz<br />

zur Gründung der StädteRegion Aachen, das den Zusammenschluss der<br />

Kommunen des Kreises Aachen mit der Stadt Aachen als neue regionale Gebietskörperschaft<br />

regelt. Die StädteRegion Aachen soll u.a. folgende Aufgabenbereiche<br />

wahrnehmen:<br />

� Koordination der regional bedeutsamen Raum- <strong>und</strong> Strukturplanung<br />

� Standortmarketing im Bereich der Wirtschaftsförderung<br />

� Planung <strong>und</strong> Organisation regionaler <strong>und</strong> euroregionaler kultureller Zusammenarbeit<br />

� Förderung des regionalen <strong>und</strong> euregionalen Tourismus<br />

� Kooperation mit den euregionalen Nachbarn.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Grube Gouley 1870<br />

Lage im Raum<br />

Verkehrliche Lagegunst<br />

Städteregion Aachen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 4<br />

Mit dem politischen <strong>und</strong> administrativen Zusammenschluss soll die Zukunftsfähigkeit<br />

der Region verbessert <strong>und</strong> die bisherige Zusammenarbeit von Stadt <strong>und</strong> Kreis<br />

Aachen ausgebaut werden. Dazu zählen die Synergieeffekte durch gebündelte Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>und</strong> die Effizienzsteigerung bestehender Verwaltungsstrukturen<br />

sowie eine gemeinsame Interessenvertretung gegenüber der Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esregierung<br />

<strong>und</strong> der Europäischen Union.<br />

Der Zweckverband 'StädteRegion Aachen' – Vorbereiter der nun beschlossenen<br />

StädteRegion – entwickelte in enger Kooperation mit dem Kreis Aachen, den betroffenen<br />

Städten <strong>und</strong> Gemeinden, der Bezirksregierung Köln, der Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammer, der Handwerkskammer <strong>und</strong> dem Einzelhandelsverband ein städteregionales<br />

Einzelhandelskonzept (STRIKT), um sich einerseits als Region im<br />

nationalen wie internationalen Wettbewerb zu positionieren, andererseits aber auch<br />

die Nahversorgung <strong>und</strong> die Attraktivität der Innenstädte zu sichern.<br />

Außerdem ist die StädteRegion Steuerungsgremium der EuRegionale 2008, eine<br />

grenzüberschreitende regionale Entwicklungsinitiative der Region Aachen gemeinsam<br />

mit den Nachbarn aus Belgien <strong>und</strong> den Niederlande. Das Land Nordrhein-<br />

Westfalen förderte diese Initiative mit dem Instrument REGIONALE des Ministeriums<br />

für Bauen <strong>und</strong> Verkehr. Das grenzüberschreitende Konzept der 'Grünmetropole'<br />

bildet den Rahmen für eine zukunftsfähige Revitalisierung der industriellen<br />

Folgelandschaft. In der Stadt <strong>Würselen</strong> wurden folgende Projekte umgesetzt:<br />

Mitten in der <strong>Würselen</strong>er Innenstadt entstand der 'Kalkhaldenpark': Eine Industriebrache<br />

<strong>und</strong> Kalkhalde wird Motor für weitere qualitative Innenstadtentwicklung<br />

mit Raum für Wohnen, Geschäfte <strong>und</strong> Freizeit. Das Projekt 'Grenzland Wurmtal'<br />

mit neuen Brückenstandorten entlang der Wurm wird das zwischen Aachen <strong>und</strong><br />

Geilenkirchen gelegene deutsch-niederländische Naherholungsgebiet Wurmtal für<br />

die Bewohner <strong>und</strong> Besucher der Region entwickeln <strong>und</strong> erlebbar machen. Mit diesem<br />

'Brückenschlag'' soll die (nicht mehr erlebbare) Grenze zwischen Deutschland<br />

<strong>und</strong> den Niederlanden auf künstlerische Weise sichtbar gemacht werden.<br />

<strong>Würselen</strong> präsentiert sich als eigenständiges Mittelzentrum in der Region Aachen<br />

mit lebendigen Ortsteilen, attraktiven Wohngebieten, einem umfassendem Bildungsangebot<br />

mit allen Schulformen <strong>und</strong> einer großen Vielfalt an Arbeitsplätzen.<br />

Mit dem Gewerbegebiet Aachener Kreuz hat <strong>Würselen</strong> in den letzten Jahrzehnten<br />

einen der bedeutendsten gewerblichen Standorte in der Aachener Region entwickelt,<br />

begünstigt durch die besondere verkehrliche Lagegunst am Autobahnkreuz<br />

Aachen. Darüber hinaus ist <strong>Würselen</strong> von attraktiven Freiflächen umgeben, die<br />

eine wohnungsnahe Erholung erlauben <strong>und</strong> so neben kulturellen Angeboten wesentlich<br />

zur Wohnqualität <strong>Würselen</strong>s beitragen.<br />

Neben diesen stadträumlichen <strong>und</strong> -funktionalen Qualitäten sind folgende, <strong>wesentliche</strong>n<br />

stadtstrukturellen bzw. -funktionalen Defizite <strong>und</strong> Schwächen festzustellen:<br />

Mit dem wachsenden Bedarf an neuen Baugebieten setzten eine zunehmende Zersiedelung<br />

<strong>und</strong> der Verlust der siedlungsstrukturell eigenständigen Ortsteile ein.<br />

Insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen Hauptstraße – Lindener Straße<br />

(L 136), Aachener / Krefelder Straße (B 57) sowie der Bardenberger Straße – Pleyer<br />

Straße wuchsen die Straßendörfer zu einem langen Siedlungsband ohne Ausblicke<br />

auf die Bördenlandschaft zusammen. Hinzu kommt eine hohe Belastung der<br />

Ortsteile durch Durchgangsverkehre mit hoher Stör- <strong>und</strong> Trennwirkung sowie dadurch<br />

begründet ein qualitativer Nachholbedarf hinsichtlich der Gestaltung der<br />

öffentlichen Räume.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> wies am 31.12.2006 12,3 km² Siedlungs- <strong>und</strong> Verkehrsfläche<br />

auf. Dies entspricht einem Anteil am Stadtgebiet von 36%. Der Anteil der Siedlungs-<br />

<strong>und</strong> Verkehrsfläche im ehemaligen Kreis Aachen liegt dagegen nur bei 23%.<br />

BKR 12. August 2011<br />

EuRegionale 2008<br />

Stadtstrukturelle Qualitäten <strong>und</strong><br />

Schwächen<br />

Siedlungsdichte


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 5<br />

Die Siedlungsdichte der Stadt <strong>Würselen</strong> lag bei 1.087 Einwohnern pro km². Damit<br />

weist <strong>Würselen</strong> eine überdurchschnittliche Siedlungsdichte im ehemaligen Kreis<br />

Aachen auf, wo zum Vergleich im gesamten Kreisgebiet 568 EW/km² leben.<br />

2.2 19Bevölkerungsentwicklung <strong>und</strong> –vorausberechnung<br />

Zum 31.12.2007 verzeichnete die Stadt <strong>Würselen</strong> nach Angaben des LDS 37.611<br />

Einwohner. Der Anteil der weiblichen Bevölkerung betrug 51,9 % (19.529 Einwohnerinnen).<br />

Seit 1987 ist die Bevölkerung um mehr als 4.000 Einwohner gestiegen (+12,3 %).<br />

Die Zunahme der Bevölkerung resultiert überwiegend aus den positiven Wanderungssalden<br />

von durchschnittlich 217,4 Einwohnern in den Jahren 1990 bis 2007.<br />

Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von jährlich 0,6 %. Der<br />

Anteil des Wanderungssaldos an der Gesamtbevölkerung im ehemaligen Kreis<br />

Aachen betrug in den Jahren 1990 bis 2005 durchschnittlich 0,4 %. Die natürliche<br />

Bevölkerungsentwicklung verzeichnete in den Jahren 1990 bis 2002 positive Werte,<br />

seit dem Jahr 2003 ist - bedingt durch einen höheren Geburtenrückgang trotz sinkender<br />

Anzahl von Todesfällen - die natürliche Bevölkerungsentwicklung rückläufig.<br />

Die durchschnittlichen Werte des Anteils der natürlichen Bevölkerungsentwicklung<br />

an der Gesamtbevölkerung der Jahre 1990 bis 2007 lagen in <strong>Würselen</strong> bei<br />

0,0 %, im Kreis Aachen dagegen bei -0,04 %. Die negative Bilanz der natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung setzte im Kreis Aachen bereits einige Jahre früher ein.<br />

Die Verteilung der Altersgruppen entsprach im Wesentlichen der Verteilung im<br />

Kreis Aachen <strong>und</strong> dem Land Nordrhein-Westfalen. Die Gruppe der 30 bis 50jährigen<br />

stellte nahezu ein Drittel (30,7%) der Bevölkerung. Der Anteil der Gruppen<br />

unter 18 <strong>und</strong> über 65 Jahren betrug jeweils nahezu ein Fünftel der Bevölkerung<br />

<strong>Würselen</strong>s (18,5% bzw. 20,0%). Dementsprechend befand sich ein Anteil von<br />

61,5% der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 <strong>und</strong> 65 Jahren.<br />

In <strong>Würselen</strong> leben 3.139 Nichtdeutsche, dies entsprach einem Anteil von 8,3% der<br />

Gesamtbevölkerung. Dieser Anteil lag unter den Anteilen im Kreis Aachen<br />

(10,1%) <strong>und</strong> dem Land Nordrhein Westfalen (10,6%). Die anderen Gemeinden des<br />

Nordkreises lagen z.T. deutlich darüber (Alsdorf 11,4%; Baesweiler 17,2%).<br />

Nachfolgend sind zwei verschiedene Vorausberechnungen für die Bevölkerungsentwicklung<br />

der Stadt <strong>Würselen</strong> bis zum 31.12.2025 zusammengestellt. Die Variante<br />

IT.NRW wurde im Jahr 2009 durch IT.NRW – Geschäftsbereich Statistik – im<br />

Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand <strong>und</strong> Energie des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen erstellt. Bezugsdatum für diese Modellrechnung ist der<br />

31.12.2007 mit 37.610 Einwohnern. Die Vorausberechnung der Bertelsmann Stiftung<br />

ist in 5-Jahresschritten berechnet. Bezugsdatum ist hier der 31.12.2006 mit<br />

37.392 Einwohnern.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Bevölkerungsvorausberechnungen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 6<br />

43.000<br />

42.000<br />

41.000<br />

40.000<br />

39.000<br />

38.000<br />

37.000<br />

36.000<br />

35.000<br />

34.000<br />

33.000<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

31.12.2007<br />

37.600<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

BKR 12. August 2011<br />

2015<br />

2016<br />

Bevölkerungsentwicklung IT.NRW 2009 Bertelsmann Stiftung<br />

Abbildung 1: Bevölkerungsvorausberechnungen für die Stadt <strong>Würselen</strong><br />

IT.NRW, Bertelsmann Stiftung; Darstellung BKR Aachen<br />

Die IT.NRW-Variante stellt eine Anschlussrechnung an die Vorausberechnung der<br />

Bevölkerung in den kreisfreien Städten <strong>und</strong> Kreisen Nordrhein-Westfalens 2008 bis<br />

2030/2050 dar, die IT.NRW im Auftrag der Staatskanzlei NRW vorgenommen hat.<br />

Damit wird die Annahmenstruktur der Vorausberechnung auf Ebene der kreisfreien<br />

Städte <strong>und</strong> Kreise auf die kreiszugehörigen Gemeinden <strong>und</strong> Städte übertragen.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für die Anschlussrechnung bilden die gemeindespezifischen Anteile an<br />

den jeweiligen Kreisergebnissen der Vorausberechnung im Zeitraum von 2003 bis<br />

2007. Bedingt durch die positiven Wanderungssaldi der Stadt <strong>Würselen</strong> in diesen<br />

Jahren verzeichnet die Vorausberechnung einen Anstieg um 4.400 Einwohner auf<br />

42.010 Einwohner bis zum 31.12.2025. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs<br />

von 245 Einwohnern (0,65 %).<br />

Die Vorausberechnung der Bertelsmann Stiftung erwartet bis zum 31.12.2025 einen<br />

Anstieg auf etwa 38.850 Einwohner. Im Zeitraum seit dem Bezugsjahr 2006<br />

bedeutet dies einen Bevölkerungszuwachs von 3,9 % oder etwa 1.400 Einwohnern.<br />

Die jährliche Bevölkerungszunahme liegt in den ersten fünf Jahren bei 134 Einwohnern<br />

<strong>und</strong> sinkt bis 2021 auf 28 Einwohner ab. Dies entspricht einem durchschnittlichen<br />

jährlichen Bevölkerungszuwachs von 0,2%.<br />

Der durch die unterschiedlichen Rechnungsansätze aufgestellte Entwicklungskorridor<br />

reicht von etwa 38.850 bis 42.010 Einwohnern im Jahr 2025. Die Berechnung<br />

des Wohnbauflächenbedarfs (Kapitel 2.3) erfolgt innerhalb dieses Korridors. Zusätzlich<br />

wird eine gemittelte Bevölkerungszahl von 40.000 Einwohnern für das Jahr<br />

2025 betrachtet.<br />

Die Entwicklung der Altersverteilung stimmt im Wesentlichen in beiden Varianten<br />

überein. Aufgr<strong>und</strong> des höheren Detailgrades wird im Folgenden die Variante<br />

IT.NRW betrachtet:<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

31.12.2025<br />

42.010<br />

38.850<br />

2023<br />

2024<br />

2025<br />

Vorausberechnung IT.NRW<br />

Vorausberechnung<br />

Bertelsmann Stiftung<br />

Vorausberechnungen 2025:<br />

38.850 bis 42.010 Einwohner<br />

Altersverteilung


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 7<br />

� Die Altersgruppe der unter 18-jährigen sinkt von 7.000 im Basisjahr 2007 bis<br />

zum Jahr 2025 auf etwa 6.500 Einwohner ab.<br />

� Die Gruppe der 18 bis 25-jährigen steigt von 2.600 auf etwa 3.000 Einwohner<br />

im Jahr 2016 <strong>und</strong> sinkt bis zum Jahr 2025 um etwa 100 Einwohner.<br />

� Die Entwicklung der Gruppe der 25 bis 30-jährigen verläuft bis 2011 leicht<br />

negativ. Bis zum Jahr 2021 steigt die Zahl der Einwohner auf etwa 2.300 an <strong>und</strong><br />

stagniert in den folgenden Jahren.<br />

� In der Gruppe der 30 bis 50-jährigen ist im Berechnungszeitraum der größte<br />

Verlust zu verzeichnen. Von 11.600 im Basisjahr 2007 sinkt die Bevölkerungszahl<br />

bis zum Jahr 2020 auf 10.300 Einwohner ab <strong>und</strong> erholt sich bis zum Jahr<br />

2025 bis auf ein Niveau von etwa 11.000 Einwohnern.<br />

� Die Gruppe der 50 bis 65-jährigen verzeichnet im Berechnungszeitraum den<br />

stärksten Zuwachs aller Altersgruppen von 6.900 im Jahr 2007 auf 9.800 Einwohner<br />

im Jahr 2021. Bis zum Jahr 2025 sinken die Bevölkerungszahlen dieser<br />

Gruppe auf 9.400 Einwohner ab.<br />

� Die einzige Altersgruppe mit konstant wachsender Bevölkerungszahl im Berechnungszeitraum<br />

ist die der über 65-jährigen. Die Anzahl der Einwohner in<br />

dieser Gruppe nimmt stetig bis zur Zahl von 9.800 Einwohnern im Jahr 2025<br />

zu.<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

unter 18 18 - 25 25 - 30 30 - 50 50 - 65 über 65<br />

31.12.2007 31.12.2015 31.12.2020 31.12.2025<br />

Abbildung 2: Altersverteilung der Vorausberechnung IT.NRW<br />

IT.NRW; Darstellung BKR Aachen<br />

2.3 20BWohnbauflächenentwicklung <strong>und</strong> –berechnung<br />

In der Stadt <strong>Würselen</strong> gab es am 31.12.2006 16.806 Wohnungen in 8.152 Gebäuden.<br />

Dies entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von 2,06 Wohnungen je Gebäude.<br />

Die Belegungsziffer der Wohnungen lag bei 2,2 Einwohnern je Wohnung.<br />

BKR 12. August 2011


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 8<br />

<strong>Würselen</strong> wies im ehemaligen Kreis Aachen (Durchschnitt 1,8) die höchste Anzahl<br />

von Wohnungen in Wohngebäuden auf. Die Belegungsziffer lag im Vergleich leicht<br />

unter der der Nachbarkommunen (durchschnittlich 2,3).<br />

Der Anteil der Ein- <strong>und</strong> Zweifamilienhäuser lag mit 82% unter dem durchschnittlichen<br />

Anteil im Kreis Aachen (85%). Die Nachbarkommunen im Nordkreis lagen<br />

geringfügig über dem Durchschnitt.<br />

Die Wohnungsbautätigkeit in der Stadt <strong>Würselen</strong> lag im Vergleich mit dem Kreis<br />

Aachen in den Jahren 1995 bis 2001 überwiegend im überdurchschnittlichen Bereich.<br />

Seit dem Jahr 2002 liegt das Verhältnis fertig gestellter Wohnungen zum<br />

Wohngebäudebestand bei etwa 0,75%. Im Kreis Aachen beträgt dieser Wert jedoch<br />

1,1%.<br />

Im Vergleich mit dem Kreis Aachen entspricht die Wohnflächenversorgung in der<br />

Stadt <strong>Würselen</strong> mit 38 m² Wohnfläche pro Einwohner dem Durchschnitt. Die<br />

durchschnittliche Wohnflächenversorgung im Land Nordrhein-Westfalen liegt mit<br />

39 m² jedoch höher. Basierend auf der Prognose des B<strong>und</strong>esamtes für Bauwesen<br />

<strong>und</strong> Raumordnung für die Raumordnungsregion Aachen (Städteregion sowie die<br />

Kreise Düren, Euskirchen <strong>und</strong> Heinsberg) <strong>und</strong> der Annahme eines verstärkten<br />

Zuzugs von Familien wird der Wohnflächenbedarf in <strong>Würselen</strong> bis zum Jahr 2025<br />

auf etwa 39,9 m² pro Einwohner ansteigen.<br />

Zur Einschätzung der Inanspruchnahme von Freiflächen zu Siedlungszwecken wird<br />

darüber hinaus die Wohnflächendichte herangezogen. Diese gibt das Verhältnis<br />

zwischen Wohnfläche <strong>und</strong> in Anspruch genommener Gr<strong>und</strong>stücksfläche wider. Die<br />

Wohnfläche beinhaltet (im Gegensatz zu der in der Bauleitplanung verwendeten<br />

'Geschossflächenzahl') nicht die konstruktiven Flächen eines Gebäudes wie Wände,<br />

etc. In der Gr<strong>und</strong>stücksfläche sind die erforderlichen Flächen für Erschließung <strong>und</strong><br />

Infrastruktureinrichtungen nicht enthalten. Basierend auf den Angaben von<br />

IT.NRW zu Kataster- <strong>und</strong> Wohnflächen kann die Wohnflächendichte in <strong>Würselen</strong><br />

bestimmt werden. Diese stieg von 0,36 m² Wohnfläche pro m² Gebäude- <strong>und</strong> zugehörige<br />

Freifläche im Jahr 1990 auf 0,38 m²/m² im Jahr 2005 an. Unter der Annahme<br />

der Stärkung des Trends zu dichterer Bebauung in den nächsten Jahren wird die<br />

Wohnflächendichte bis zum Jahr 2025 auf 0,45 m²/m² steigen.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des prognostizierten Bevölkerungskorridors <strong>und</strong> der Trendfortschreibung<br />

des Wohnflächenbedarfs resultiert für das Jahr 2025 ein Gesamtwohnflächenbedarf<br />

in <strong>Würselen</strong> zwischen 154,9 <strong>und</strong> 167,5 ha. Abzüglich der im Jahr 2006<br />

zur Verfügung stehenden Wohnfläche von 142,4 ha ergibt sich ein zukünftiger<br />

Wohnflächenbedarf zwischen 12,6 <strong>und</strong> 25,2 ha. Unter Einbeziehung der angenommenen<br />

Wohnflächendichte im Jahr 2025 resultiert ein Bedarf an Nettowohnbauland<br />

zwischen 27,3 <strong>und</strong> 54,7 ha. Zuzüglich eines Anteils für Erschließung <strong>und</strong><br />

Infrastruktur von etwa einem Drittel ergibt dies einen Bruttowohnbaulandbedarf<br />

zwischen 35,5 <strong>und</strong> 71,1 ha für das Jahr 2025. Aus dem angenommenen Mittelwert<br />

für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung von 40.000 Einwohnern folgert ein<br />

gemittelter Bruttowohnlandbedarf von 48,5 ha.<br />

Die Bestandsaufnahme der für den Wohnungsbau zur Verfügung stehenden Reserveflächen<br />

in rechtskräftigen Bebauungsplan- <strong>und</strong> Satzungsbereichen vom Februar<br />

2008 weist ein Kontingent von etwa 10 ha Nettobauland aus. Diese Flächen können<br />

jedoch aufgr<strong>und</strong> von Schwierigkeiten bei der Erschließung oder mangelnder Verfügbarkeit<br />

nur zum Teil in Anspruch genommen werden. Etwa 4 ha sind inzwischen<br />

bebaut worden; nur ca. 1 ha ist zurzeit bebaubar <strong>und</strong> verfügbar.<br />

Für die mittelfristige Entwicklung sind Bebauungspläne für ca. 11 ha in der Aufstellung.<br />

Hinzu kommen noch Flächen, die nach § 34 BauGB bebaubar sind, sowie die<br />

Bauflächen, für die nach dem alten Flächennutzungsplan noch Bebauungspläne<br />

BKR 12. August 2011<br />

Wohnungsbautätigkeit<br />

Baulandbedarf<br />

Wohnungsbaureserveflächen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 9<br />

aufgestellt werden können, die wesentlich mehr als den für das Jahr 2025 errechneten<br />

Bedarf umfassen.<br />

Im neuen Flächennutzungsplan können diese Bauflächen soweit zurückgenommen<br />

werden, dass zusammen mit den bebaubaren Flächen in rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />

<strong>und</strong> in den nach § 34 BauGB bebaubaren Baulücken noch ca. 46,1 ha<br />

Wohnungsbaureserveflächen verbleiben. Diese Reserven decken den gemittelten<br />

Bruttowohnlandbedarf von 48,5 ha (siehe Kapitel 5.1) zu 95%.<br />

2.4 Wirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong><br />

Gewerbeflächenprognose<br />

Die Schwerpunkte der Beschäftigtenstruktur <strong>Würselen</strong>s liegen vorrangig im Bereich<br />

der Dienstleistungs- <strong>und</strong> Fertigungsberufe. Der Anteil dieser Berufsbereiche<br />

an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt seit den 90er<br />

Jahren bei etwa 65% (Dienstleistungsberufe), bzw. 30% (Fertigungsberufe). Diese<br />

Berufsbereiche weisen, parallel zu der Gesamtzahl der Beschäftigten, bis in die<br />

erste Hälfte dieses Jahrzehnts ein stetes Wachstum auf. In den letzten Jahren ist,<br />

analog zu Kreis- <strong>und</strong> Landesebene, ein Rückgang zu verzeichnen.<br />

Die technischen Berufe spielen mit einem Anteil von etwa 5% nur eine untergeordnete<br />

Rolle. Berufe im Bereich Land-, Tier- <strong>und</strong> Forstwirtschaft sowie sonstige<br />

Arbeitskräfte liegen im Jahr 2005 anteilig unter 1%. Der Berufsbereich Bergbau,<br />

Mineralgewinnung spielt in <strong>Würselen</strong> inzwischen keine Rolle mehr.<br />

Die Beschäftigtenquote liegt mit 350,6 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je<br />

1.000 Einwohner im Vergleich mit dem Kreis Aachen (219,3) <strong>und</strong> dem Land Nordrhein-Westfalen<br />

(307,7) hoch. Seit dem Jahr 1990 ist die Quote um etwa ein Drittel<br />

gestiegen (Höchststand 2002: 374,9). Im gleichen Zeitraum sank die Quote im Kreis<br />

Aachen um 7,4% <strong>und</strong> im Land Nordrhein-Westfalen um 9,2%.<br />

Das LDS weist im Jahr 2005 für <strong>Würselen</strong> 84 ha Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche im Bereich<br />

Gewerbe <strong>und</strong> Industrie aus. Weitere 35 ha sind als Betriebsfläche (exkl. Abbauland)<br />

aufgeführt.<br />

Im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1977, inklusive der 66. Änderung waren<br />

222 ha gewerbliche Bauflächen sowie Sondergebiete für Möbelhandel <strong>und</strong> Baumarkt<br />

ausgewiesen. Im neuen Flächennutzungsplan sind 277 ha (+55 ha) gewerbliche<br />

Bauflächen sowie Sondergebiete für Möbelhandel <strong>und</strong> Baumarkt dargestellt.<br />

Diese Flächen sind im Regionalplan dargestellt.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> verfügt über 24.68 ha gewerbliche Reserveflächen, die bisher<br />

planungsrechtlich nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt sind. Des Weiteren<br />

sind als langfristige Reserve 60,6 ha in Merzbrück in Aussicht genommen.<br />

Eine Prognose des künftigen Gewerbeflächenbedarfs der Stadt <strong>Würselen</strong> lässt sich<br />

mit den anerkannten Prognoseansätzen (Trendfortschreibung der genutzten Gewerbefläche,<br />

Trendfortschreibung der Flächenkennziffer, Berücksichtigung der<br />

gewerbeflächenrelevanten Beschäftigten sowie GIFPRO-Modell) nicht ermitteln,<br />

da bereits ein überproportional hoher Gewerbeflächenanteil pro Einwohner besteht.<br />

Ausschlaggebend sind die Lagegunst der Gewerbeflächen am Verkehrsknotenpunkt<br />

Aachener Kreuz <strong>und</strong> demnächst auch verbesserte Schienenanbindung<br />

durch die euregiobahn, wie in der Machbarkeitsstudie zum Gewerbegebiet<br />

Merzbrück herausgestellt wurde. Damit übernimmt <strong>Würselen</strong> in der Städteregion<br />

Aachen eine Sonderstellung mit seinen Flächenangeboten für gewerbliche Nutzungen.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Gewerbeflächenbedarf


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 10<br />

2.5 2BVerkehrsentwicklung <strong>und</strong> –prognose<br />

Die bei der Straßenverkehrszählung (StVZ) 2005 ermittelte Verkehrsbelastung im<br />

klassifizierten Straßennetz ist auszugsweise in der nachfolgenden XTabelle 1X zusammengefasst:<br />

Straßenabschnitt Kfz / 24 St<strong>und</strong>en<br />

A44 nördlich AS Broichweiden 54.261<br />

B57 Krefelder Straße 21.839<br />

B57 Aachener Straße 17.659<br />

B264 Eschweiler Straße östlich AS Broichweiden 10.034<br />

B264 Hauptstraße 14.833<br />

L23 Schweilbacher Straße 6.898<br />

L136 Lindener Straße 10.126<br />

L164 Broicher Straße 3.648<br />

L223 nördlich Bardenberg 13.226<br />

K1 Kamper Gracht 6.195<br />

K30 Willi-Brandt-Ring 13.372<br />

Tabelle 1: Straßenverkehrszählung 2005<br />

Quelle: Straßen.NRW, eigene Darstellung<br />

Die 2,9 Kilometer lange Osttangente – vom Willy-Brandt-Ring (K30) ausgehend<br />

<strong>und</strong> bis zur B264 an der Autobahnauffahrt Broichweiden führend – soll nicht nur<br />

den Flugplatz <strong>und</strong> das geplante Gewerbegebiet Merzbrück anbinden, sondern vor<br />

allem den <strong>Würselen</strong>er Stadtteil Broichweiden vom Durchgangsverkehr entlasten.<br />

Zudem erhält das Gewerbegebiet Aachener Kreuz durch die K34 einen direkten<br />

Zugang zur A44. Geplante Fertigstellung ist März 2011.<br />

Noch im Planungsstadium ist die L223n im Norden des Gemeindegebietes zwischen<br />

der B 57 (Birk) <strong>und</strong> der Stadtgrenze zu Herzogenrath.<br />

Bis zum Jahre 2014 will der Landsbetrieb das Autobahnkreuz Aachen zu einem<br />

leistungsfähigen Knotenpunkt im europäischen Ost-West-Verkehr umbauen. Das<br />

Projekt umfasst unter anderem fünf neue Brücken <strong>und</strong> bis zu 17 Fahrspuren. Heute<br />

fahren täglich 140.000 Fahrzeuge durch das Kreuz, in zehn Jahren wird mit 200.000<br />

pro Tag gerechnet.<br />

Der Generalverkehrsplan der Stadt <strong>Würselen</strong> stammt aus dem Jahr 1986/87. Die<br />

letzte gesamtstädtische Fortschreibung war im November 1998, die späteren Fortschreibungen<br />

bezogen sich nur auf einzelne Teilbereiche <strong>und</strong> nicht mehr auf das<br />

ganze Stadtgebiet.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> ist nicht an das Schienennetz der Deutschen Bahn angeb<strong>und</strong>en.<br />

Die nächstgelegenen Bahnhöfe befinden sich in den Nachbarstädten Aachen, Stolberg<br />

<strong>und</strong> Herzogenrath.<br />

Langfristig soll die Eisenbahninfrastruktur für den regionalen Personennahverkehr<br />

der euregiobahn ausgebaut werden. Dazu sollen vorhandene Bahntrassen mit neuen<br />

Teilstücken ergänzt <strong>und</strong> vernetzt werden.<br />

Auf der im Osten des Stadtgebietes verlaufenden, noch vollständig erhaltenen <strong>und</strong><br />

nicht entwidmeten Trasse zwischen Stolberg <strong>und</strong> Alsdorf wird die Inbetriebnahme<br />

für 2011/2012 angestrebt. Ein neuer Haltepunkt ist am Fluglandeplatz Merzbrück<br />

vorgesehen.<br />

BKR 12. August 2011<br />

StVZ 2005<br />

Quelle: Straßen.NRW<br />

Generalverkehrsplan<br />

Schienennetz


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 11<br />

Die EUREGIO Verkehrschienennetz GmbH (EVS) prüft eine Schienenverbindung<br />

zwischen der Stadt Aachen <strong>und</strong> <strong>Würselen</strong>: Die Idee ist eine 'Campus-Bahn'<br />

mit einer Verknüpfung des Uniklinikums Aachen <strong>und</strong> des Hochschulerweiterungsgebietes<br />

Campus-Melaten über Aachen-Mitte (ehemaliger Nordbahnhof) mit der<br />

Stadt <strong>Würselen</strong>. Auf <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet könnte die als Stadtbahn konzipierte<br />

Verbindung teilweise über eine stillgelegte <strong>und</strong> bereits gleisfreie Trasse ab Aachener<br />

Straße durch das Stadtzentrum sowie einem neuen Streckenabschnitt an die<br />

östliche Trasse mit Richtung Stolberg bzw. Alsdorf anbinden. Neue Haltepunkte<br />

sind in <strong>Würselen</strong> Mitte, Aquana, Broichweiden <strong>und</strong> Gewerbegebiet Aachener<br />

Kreuz geplant. Die stillgelegte, aber nicht freigestellte Trasse ist heute zum Teil als<br />

Wander- <strong>und</strong> Radweg, bzw. Landesstraße genutzt, zum Teil ist sie dicht zugewachsen.<br />

Eine Realisierung ist erst langfristig absehbar <strong>und</strong> bisher wurde kein Planfeststellungsverfahren<br />

eingeleitet. Die ehemalig vorhandenen stillgelegten Bahntrassen<br />

auf dem Stadtgebiet <strong>Würselen</strong> wurden bislang nicht entwidmet. Daher wird in den<br />

Bereichen, in denen die neue Verbindung auf der ehemaligen Trasse liegt, Fläche<br />

für Bahnanlagen dargestellt. In den Bereichen, in denen sie nicht direkt auf der<br />

ehemaligen Bahntrasse liegt, ist sie als in Aussicht genommene Planung gem. § 5<br />

Abs. 4 BauGB vermerkt. Das gilt für den Abschnitt zwischen Friedrichstraße <strong>und</strong><br />

dem Industrieanschlussgleis im Gewerbegebiet Aachener Kreuz.<br />

Der Flugplatz Aachen-Merzbrück soll in das künftige interkommunale Gewerbegebiet<br />

Merzbrück integriert werden. Eine Ansiedlung von Betrieben mit flugtechnischem<br />

Bezug, die vom günstigen Forschungsklima der Region profitieren können,<br />

wird angestrebt. Die Gesellschafter haben sich deshalb eine Verbesserung der<br />

Flugplatz-Infrastruktur zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur der Region Aachen<br />

zum Ziel gesetzt. Dazu gehört insbesondere, alle erforderlichen Maßnahmen zum<br />

Erhalt des Geschäftsreise-Flugverkehrs zu treffen.<br />

In einer von der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu Aachen durchgeführten Befragung<br />

wurden eine hohe Akzeptanz <strong>und</strong> ein auch in Zukunft großer Bedarf für den<br />

Geschäftsreiseflugverkehr ab Merzbrück ermittelt. Die IHK betont: 'Die Wirtschaft<br />

der Region Aachen braucht dringend einen zukunftsgerecht ausgebauten Flugplatz<br />

Aachen-Merzbrück, der ein unverzichtbares Infrastrukturpotential darstellt.'<br />

Darüber hinaus ist Merzbrück als Standort der ADAC-Luftrettungsstation ausgebaut.<br />

Weitere Hubschraubersonderlandeplätze (HSLP) befinden sich auf dem Gelände<br />

des Medizinischen Zentrums der Städteregion Aachen in Bardenberg <strong>und</strong> auf<br />

Marienhöhe. Beim Medinzinischen Zentrum Marienhöhe soll der Landeplatz auf<br />

das Dach eines geplanten 6-geschossigen Anbaus verlegt werden. Die An- <strong>und</strong> Abflugstrecken<br />

sind von der erhöhten Landeplattform ausgehend in/aus nordöstlicher<br />

bzw. südwestlicher Richtung geplant. Die zu erwartenden Lärmimmissionen in den<br />

benachbarten Wohngebieten werden in entsprechenden Gutachten geprüft <strong>und</strong><br />

bewertet. Im Rahmen der Selbstverpflichtung beteiligt die Stadt <strong>Würselen</strong> die Bezirksregierung<br />

Düsseldorf als Luftaufsichtsbehörde zur Freihaltung der hindernisfreien<br />

Zonen bei den HSLP Bardenberg <strong>und</strong> Marienhöhe.<br />

Im Jahr 1993 wurde ein Radwegekonzept erstellt. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage wurden<br />

einige Vorschläge realisiert. Es laufen verschiedene Radverkehrsrouten über das<br />

Stadtgebiet, die in der Radwegekarte des Kreises Aachen dargestellt sind.<br />

2.6 23BTechnische Infrastruktur<br />

Die Energieversorgung der Stadt <strong>Würselen</strong> erfolgt über leitungsgeb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong><br />

nicht-leitungsgeb<strong>und</strong>ene flüssige <strong>und</strong> feste Energieträger.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Luftverkehr<br />

Radverkehr<br />

Energieversorgung


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 12<br />

Die leitungsgeb<strong>und</strong>en Energieträger <strong>und</strong> Wasser werden im Wesentlichen durch<br />

die Energieversorgungsunternehmen enwor, EWV <strong>und</strong> WVW bereitgestellt. Darüber<br />

hinaus gewinnt seit der Liberalisierung des Strom- <strong>und</strong> Erdgasmarktes die<br />

Durchleitung von Strom <strong>und</strong> teilweise auch Erdgas durch überregionale Energieversorger<br />

über die bestehenden Verteilnetze an Bedeutung.<br />

Nicht-leitungsgeb<strong>und</strong>ene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holz, Kohle <strong>und</strong><br />

Koks werden durch regionale Versorger bereitgestellt.<br />

Die Energieversorgung aus erneuerbaren Energien erfolgt derzeit im Wesentlichen<br />

durch die Biogasanlage Gut Paffenholz, sechs Windkraftanlagen an zwei unterschiedlichen<br />

Standorten sowie diverse Fotovoltaik- <strong>und</strong> solarthermische Anlagen.<br />

Ein Anschluss an die von der Firma RWE Power AG betriebene Fernwärmeleitung<br />

von Weisweiler über <strong>Würselen</strong> nach Aachen fand bis heute nicht statt.<br />

Insgesamt wurden in <strong>Würselen</strong> im Jahr 2007 folgende Mengen Energie <strong>und</strong> Wasser,<br />

hochgerechnet <strong>und</strong> ger<strong>und</strong>et, verbraucht:<br />

Verbrauch in 2007<br />

Pro-Kopf-Verbrauch<br />

<strong>Würselen</strong><br />

Pro-Kopf-Verbrauch<br />

Deutschland<br />

Wärmeenergie 620.000.000 kWh 16.000 kWh/EW 18.000 kWh/EW<br />

elektrische Energie 176.000.000 kWh 5.000 kWh/EW 6.300 kWh/EW<br />

Wasser 2,0 Mio. m³ 53 m³/EW k. A.<br />

Tabelle 2: Energie- <strong>und</strong> Wasserverbrauch 2007<br />

Quelle: Adapton Energiesysteme AG<br />

Die Pro-Kopf-Energieverbräuche im Stadtgebiet der Stadt <strong>Würselen</strong> liegen unterhalb<br />

der mittleren Pro-Kopf-Verbräuche in Deutschland. Dies lässt jedoch nicht<br />

den Schluss zu, dass in der Stadt <strong>Würselen</strong> sparsamer mit Energie umgegangen wird<br />

als im restlichen B<strong>und</strong>esgebiet.<br />

Der Vergleich mit den Pro-Kopf-Verbräuchen des b<strong>und</strong>esdeutschen Mittels zeigt<br />

vielmehr, dass:<br />

� Der anteilige Verbrauch der Haushalte über dem b<strong>und</strong>esdeutschen Mittel<br />

liegt.<br />

� Der anteilige Verbrauch von Industrie (Sondervertragsk<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> Gewerbe<br />

unter dem Durchschnitt liegt.<br />

Dies bestätigt die Ausprägung <strong>Würselen</strong>s als Wohnstadt mit einem großen Bestand<br />

an schlecht gedämmten Gebäuden aus der Nachkriegszeit. Im Bereich der Altbausanierung<br />

sollten daher zukünftig verstärkte Anstrengungen zur Steigerung der<br />

Energieeffizienz unternommen werden. Gr<strong>und</strong>lage hierfür ist das von der Adapton<br />

Energiesysteme AG im Auftrag der Stadt <strong>und</strong> mit Förderung durch das B<strong>und</strong>esumweltministerium<br />

in 2009 / 2010 erarbeitete 'Integrierte Klimaschutzkonzept' der<br />

Stadt <strong>Würselen</strong>.<br />

Seit Gründung des Wasserverbandes Eifel – Rur im Jahr 1993 obliegt diesem die<br />

Abwasserbeseitigung in den Verbandsgemeinden. Die Aufgaben wurden von dort<br />

sukzessive übernommen. Im Stadtgebiet <strong>Würselen</strong> erfolgte die Übernahme per<br />

Vertrag vom 14. /21.12.1998 zum 01.01.1999. Dabei sind die einige Anlagen an den<br />

Wasserverband übertragen worden, einige befinden sich weiter im Eigentum der<br />

Stadt <strong>Würselen</strong> <strong>und</strong> werden vom WVER gemäß vertraglicher Vereinbarung betreut.<br />

Die Abwasserbeseitigung erfolgt über 4 Einzugsgebiete:<br />

BKR 12. August 2011<br />

Energieverbrauch<br />

Abwasserbeseitigungskonzept 2009


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 13<br />

� Einzugsgebiet 1 <strong>Würselen</strong>-Mitte zur Kläranlage Aachen-Soers<br />

Das Einzugsgebiet umfasst den Kernbereich der Stadt <strong>Würselen</strong>. Es entwässert<br />

im Mischsystem zur Kläranlage Aachen – Soers. Das Einzugsgebiet ist entsprechend<br />

der Regenwasserbehandlung in 2 Teileinzugsgebiete unterteilt:<br />

- (1.1) den Einzugsbereich des Regenüberlaufbeckens Judenstatt<br />

- (1.2) den Einzugsbereich des Regenüberlaufbeckens Aachener Straße / Kaisersruh<br />

Die Regenwasserbehandlung obliegt für beide Bereiche dem Wasserverband<br />

Eifel – Rur. Die Ableitung der Abwässer erfolgt über den Sammler Judenstatt<br />

zur Kläranlage Soers des WVER.<br />

� Einzugsgebiet 2 <strong>Würselen</strong> Bardenberg-West zur Kläranlage Herzogenrath-<br />

Steinbusch<br />

Das Einzugsgebiet umfasst den westlichen Teil des Ortsteiles Bardenberg. Das<br />

Einzugsgebiet ist entsprechend der Regenwasserbehandlung in 4 Teileinzugsgebiete<br />

unterteilt.<br />

- (2.1) den Einzugsbereich des Regenüberlaufbeckens Bardenberg – Talstraße<br />

- (2.2) den Einzugsbereich des Regenüberlaufbeckens Wilhelmstein<br />

- (2.3) den Einzugsbereich des Regenüberlaufbeckens Bardenberg – Alte Furth<br />

- (2.4) den Einzugsbereich Ortsteil Pley, der im Trennsystem entwässert. Das<br />

Regenwasser wird unmittelbar in die Wurm eingeleitet. Das Schmutzwasser<br />

wird in das Netz zum Regenüberlaufbecken Bardenberg – Alte Furth abgeleitet.<br />

Die Abwässer werden jeweils hinter den Regenbecken an den gemeinsam mit<br />

der Stadt Herzogenrath betriebenen Talsammler zur Kläranlage Herzogenrath-<br />

Steinbusch des Wasserverbandes Eifel – Rur übergeben.<br />

� Einzugsgebiet 3 <strong>Würselen</strong> Bardenberg-Ost zur Kläranlage Herzogenrath-<br />

Worm<br />

Das Einzugsgebiet entwässert überwiegend im Mischsystem. Das Baugebiet<br />

'Schützenwiese' (BPlan 158) wird unter Berücksichtigung des § 51a LWG im<br />

modifizierten Trennsystem entwässert.<br />

Das Abwasser wird an der nördlichen Stadtgrenze an das Kanalnetz der Stadt<br />

Herzogenrath übergeben <strong>und</strong> dort über das Regenüberlaufbecken Ruif an die<br />

Kläranlage Herzogenrath – Worm des WVER weitergeleitet.<br />

� Einzugsgebiete Kläranlage <strong>Würselen</strong>-Euchen<br />

Das Einzugsgebiet umfasst alle restlichen Bereiche des Stadtgebietes <strong>Würselen</strong>.<br />

- (4.1) Das Teileinzugsgebiet <strong>Würselen</strong>-Morsbach entwässert im Mischsystem.<br />

Es handelt sich hierbei um den nördlichen Bereich des Einzugsgebietes der ehemaligen<br />

Kläranlage Pumpermühle, der nun in freiem Gefälle über den<br />

Stammkanal Euchen-West , der als Kanalstauraum durch den WVER betrieben<br />

wird, zur Kläranlage <strong>Würselen</strong>-Euchen des WVER entwässert.<br />

- (4.2) Das Einzugsgebiet Schweilbach entwässert im Mischsystem über den<br />

Sammler Schweilbacher Straße zum Regenüberlaufbecken <strong>und</strong> Pumpwerk<br />

Pumpermühle des WVER. Es handelt sich um den südlichen Bereich des Einzugsgebietes<br />

der ehemaligen Kläranlage Pumpermühle. Die Abwässer werden<br />

in das Gebiet 4.1 gepumpt <strong>und</strong> über den Stammkanal Euchen-West zur Kläranlage<br />

<strong>Würselen</strong>-Euchen des WVER geleitet.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Kläranlage Aachen-Soers<br />

Kläranlage Herzogenrath- Steinbusch<br />

Kläranlage Herzogenrath-Worm<br />

Kläranlage <strong>Würselen</strong>-Euchen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 14<br />

- (4.3) Die Kanalisation im Einzugsgebiet Ortsteil Euchen ist in früheren Jahren<br />

als Trennkanalisation errichtet <strong>und</strong> mit Bau der Kläranlage Euchen zur Mischkanalisation<br />

zusammengeführt worden. Die Übergabe aus dem Kanalnetz erfolgt<br />

in den Stammkanal Süd zur Kläranlage <strong>Würselen</strong>-Euchen des WVER.<br />

- (4.4) Das Einzugsgebiet Aachener Kreuz entwässert im Trennsystem. Das<br />

Schmutzwasser wird am nördlichsten Punkt in das Gebiet Broichweiden übergeleitet.<br />

Die Regenwasserbehandlung erfolgt im Regenklär- <strong>und</strong> Regenrückhaltebecken<br />

Aachener Kreuz. Die an die Kläranlage weiter zu leitende Wassermenge<br />

wird von dort innerhalb des Gebietes in das Schmutz-/ Mischwassernetz<br />

gepumpt. Die Übergabe der Abwässer erfolgt zur Kläranlage Euchen<br />

an den WVER.<br />

- (4.5) Das Einzugsgebiet Broichweiden entwässert im Mischsystem. Die Abwässer<br />

werden über den Stammkanal Euchen-Süd zur Kläranlage Euchen des<br />

WVER transportiert. Die Regenwasserbehandlung erfolgt im Regenüberlaufbecken<br />

auf dem Kläranlagengelände.<br />

- (4.6) Das Einzugsgebiet Linden – Neusen entwässert im Mischsystem. Die Regenwasserbehandlung<br />

erfolgt im Kanalstauraum <strong>und</strong> Bodenfillterbecken 'In<br />

der Dell' <strong>und</strong> im Regenüberlaufbecken Broichweiden mit nachgeschaltetem<br />

Retentionsbodenfilter. Die zur Kläranlage weiterzuleitende Abwassermenge<br />

wird in den Stammkanal Euchen-Süd des WVER gepumpt.<br />

Der Wasserverband Eifel-Rur betreibt die folgenden Anlagen: Abwasserreinigungsanlage<br />

<strong>Würselen</strong> – Euchen, Pumpstation <strong>und</strong> RÜB Pumpermühle, RÜB Judenstatt,<br />

RÜB Kaisersruh / Aachener Straße, RÜB Bardenberg Talstraße, KStR<br />

Wilhelmstein, RÜB Bardenberg – Kohlscheider Straße, KStR Stammkanal West,<br />

RÜB Kläranlage Euchen, RÜB + PW Alte Kläranlage Broichweiden, KStR In der<br />

Dell. Folgende Anlagen befinden sich weiter im Eigentum der Stadt <strong>Würselen</strong> <strong>und</strong><br />

werden vom WVER gemäß vertraglicher Vereinbarung betreut: RKB, RRB + PW<br />

Aachener Kreuz, RRB EWV – Gouleystraße, RRB Pützbenden, KStR In der Herg,<br />

KStR Brunnenstraße / Auf der Weide, Pumpwerk Tellebenden, Pumpwerk Hühnerwinkel,<br />

Pumpwerk Bergstraße, Pumpwerk Duffesheider Weg, Pumpwerk Birk,<br />

1<br />

RRB + PW Fontanestraße, KStR + PW Johannes-Rau-Straße.F<br />

Für die Behandlung des Abwassers aus <strong>Würselen</strong> stehen derzeit in den vier Kläranlagen<br />

folgende Kapazitäten zur Verfügung:<br />

Anlage<br />

Gesamtgröße<br />

(Einwohner)<br />

Vertraglicher Anteil<br />

(Einwohner)<br />

Ist-Einwohner<br />

31.12.09<br />

Aachen-Soers 458.000 16.000 12.065<br />

<strong>Würselen</strong>-Euchen 40.000 31.700 20.367<br />

Herzogenrath-Steinbusch 32.000 6.455 4.044<br />

Herzogenrath-Worm 50.000 2.253 1.447<br />

gesamt 56.408 37.923<br />

Tabelle 3: Kapazitäten in der Abwasserbehandlung<br />

Stadt <strong>Würselen</strong>, 31.12.2009<br />

Die Differenzbeträge zwischen Ist-Summe <strong>und</strong> vertraglichem Anteil sind größtenteils<br />

durch gewerbliche Anteile (Nahrungsmittelindustrie, Krankenhäuser) bereits<br />

1 RÜB = Regenüberlaufbecken, RRB = Regenrückhaltebecken, KStR = Kanalstau-<br />

raum, PW = Pumpwerk<br />

BKR 12. August 2011<br />

Abwasserreinigung, Regenrückhaltung


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 15<br />

belegt, so dass für den prognostizierten Bevölkerungszuwachs insbesondere im<br />

Einzugsbereich Euchen eine Kläranlage notwendig wird.<br />

2.7 24BSoziale Infrastruktur<br />

Kindertagesstätten, Schulen <strong>und</strong> sonstige Bildungseinrichtungen sind neben sozialen<br />

Einrichtungen, Sport- <strong>und</strong> Freizeitstätten sowie kulturellen Angeboten Teil der<br />

kommunalen Infrastruktur <strong>und</strong> somit auch Standortfaktor der Kommune.<br />

Im Stadtgebiet bestehen 20 Tageseinrichtungen für Kinder mit unterschiedlichen<br />

Erziehungskonzepten, darunter auch Montessori- <strong>und</strong> Waldorfpädagogik sowie<br />

integrative Tageseinrichtungen. Aktuell bestehen verteilt über 3 Stadtteile 4 Familienzentren<br />

im Stadtgebiet: in <strong>Würselen</strong>-Mitte die Einrichtungen an der Grevenberger<br />

Straße <strong>und</strong> an der Gerhard-Hauptmann-Straße, in Bardenberg die Einrichtung<br />

Heidegarten <strong>und</strong> in Broichweiden der Standort Helleter Feldchen.<br />

Im Kindergartenjahr 2010 / 2011 stehen aktuell 1050 Plätze in Tageseinrichtungen<br />

für Kinder im Alter zwischen 3 <strong>und</strong> 6 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches zur<br />

Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 98%.<br />

Im Elementarbereich hat die Landesregierung NRW zum 01.08.2008 das Gesetz<br />

zur frühen Bildung <strong>und</strong> Förderung von Kindern (KiBiz) in Kraft gesetzt. Im Zentrum<br />

des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes<br />

für Unter-Dreijährige insbesondere die frühe Bildung <strong>und</strong> Förderung von Kindern<br />

sowie mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots.<br />

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 b<strong>und</strong>esweit in<br />

Kraft trat, bildet die Gr<strong>und</strong>lage, um den Ausbau der Kindertagesbetreuung, insbesondere<br />

bei den Unter-Dreijährigen, konsequent fortzusetzen. 2013 wird jedes Kind<br />

mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in<br />

einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.<br />

Um das vereinbarte Ziel einer mindestens 35%-igen Versorgungsquote in 2013<br />

erfüllen zu können, ist für den Ausbau der Plätze für Unter-Dreijährige eine jährliche<br />

Erweiterung des Platzangebotes um jeweils 5% vorgesehen. Für 2010 / 2011 ist<br />

eine Ausbaustufe von 25% geplant. Auch wenn einige Eltern ihre unterdreijährigen<br />

Kinder selbst betreuen werden, ist davon auszugehen, dass die Betreuungsquote<br />

der Unter-Dreijährigen von 35% perspektivisch nicht ausreichen wird.<br />

Mit dem zu erwartenden Rückgang der Anzahl der 3 bis 6-Jährigen werden die frei<br />

werdenden Platzkapazitäten durch Umwandlung in den Ausbau der Platzkapazität<br />

für Unter-Dreijährige einbezogen. Dennoch ist eine Ausweitung des bestehenden<br />

Angebotes an Kindertagesstätten mit hoher Wahrscheinlichkeit mittel- bis langfristig<br />

erforderlich.<br />

Der Schulentwicklungsplan der Stadt <strong>Würselen</strong> stellt die Planungsgr<strong>und</strong>lagen für<br />

ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der allgemein bildenden Schulen zur<br />

Verfügung. Die Fortschreibung ist Bestandteil der vom Rat der Stadt beschlossenen<br />

Entwicklung eines kommunalen Bildungskonzeptes. In diesem Rahmen sind auch<br />

die umfangreichen Änderungen des rechtlichen Rahmens durch das Schulgesetz<br />

NRW (2005, zuletzt geändert im Juni 2008) zu berücksichtigen.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> ist in der Primarstufe Schulträger von vier Gemeinschaftsgr<strong>und</strong>schulen<br />

(Bardenberg, <strong>Würselen</strong>-Mitte, Wurmtalschule mit den beiden Standorten<br />

Morsbach <strong>und</strong> Scherberg, Linden-Neusen) <strong>und</strong> zwei katholischen Gr<strong>und</strong>schulen<br />

(Sebastianusschule, Schulstraße). In der Sek<strong>und</strong>arstufe umfasst das Schulangebot<br />

eine Hauptschule (Lehnstraße), eine Realschule (Tittelstraße) <strong>und</strong> ein Gymnasium<br />

(Klosterstraße). Drüber hinaus ist die Stadt <strong>Würselen</strong> Standort des Heilig-<br />

Geist-Gymnasiums in privater Trägerschaft <strong>und</strong> des Euregio-Kollegs. Im Bereich<br />

der Sonderpädagogik wird mit der Albert-Schweitzer-Schule eine Förderschule mit<br />

BKR 12. August 2011<br />

Kindertagesstätten<br />

Schulen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 16<br />

den Förderschwerpunkten 'Lernen' <strong>und</strong> 'emotionale <strong>und</strong> soziale Entwicklung' angeboten.<br />

Integrative Beschulung wird für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mit sonderpädagogischen<br />

Förderbedarf zudem im Rahmen des 'gemeinsamen Unterrichts' in den<br />

Regelschulen angeboten.<br />

Die Umstellung der Gr<strong>und</strong>schulen <strong>und</strong> der Förderschule auf offene Ganztagsschulen<br />

mit Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, Kurs- <strong>und</strong> Freizeitprogramm ist zwischenzeitlich<br />

abgeschlossen. Ein weiterer Flächenbedarf ist zurzeit nicht absehbar.<br />

Für die Schulen der Sek<strong>und</strong>arstufe bringt das neue Schulgesetz mit der Reduzierung<br />

der Schulzeit auf 12 Jahre eine <strong>wesentliche</strong> Änderung für das Gymnasium.<br />

Der erste verkürzte Schuljahrgang startete im Sommer 2005 <strong>und</strong> wird das Abitur im<br />

Sommer 2013, gemeinsam mit dem letzten Jahrgang mit 13 Schuljahren, ablegen.<br />

Langfristig wird für die Sek<strong>und</strong>arstufen I <strong>und</strong> II ebenfalls ein Ganztagsbetrieb einzurichten<br />

sein.<br />

In <strong>Würselen</strong> bieten 3 Einrichtungen Hilfe <strong>und</strong> Pflege im (teil-)stationären Bereich:<br />

Alten- <strong>und</strong> Pflegeheim St. Antonius, St. Franziskus Seniorenzentrum <strong>und</strong> Seniorenhaus<br />

Serafine. Dieses Angebot wird ergänzt durch 5 ambulante häusliche<br />

(Kranken-)pflegedienste sowie altersgerechte Wohnformen in der Vitalia Seniorenresidenz<br />

<strong>und</strong> dem Senioren- <strong>und</strong> Pflegezentrum St. Antonius.<br />

Darüber hinaus bestehen Altentreffs bzw. –stuben der Kirchen <strong>und</strong> sozialer Einrichtungen,<br />

spezielle Hilfsangebote, kulturelle <strong>und</strong> sportliche Veranstaltungen für<br />

Senioren.<br />

Zurzeit sind keine weiteren Einrichtungen in Planung. Im Jahr 2005 bestand eine<br />

Auslastung von 88 %, so dass derzeit eine gute Versorgung gegeben ist <strong>und</strong> noch<br />

ein kleiner Entwicklungsspielraum besteht. Langfristig sind aufgr<strong>und</strong> der allgemeinen<br />

demographischen Entwicklung die Infrastrukturangebote für ältere Menschen<br />

auszubauen.<br />

Das kulturelle Angebot in <strong>Würselen</strong> ist stark von kulturellen Traditionen geprägt.<br />

Besonders hervorzuheben sind die 'Jungenspiele', ein Maibrauch aus dem Mittelalter,<br />

der in fast zwei Dutzend Vereinen gepflegt wird. Mehr als 250 Vereine, wie<br />

Geschichts- <strong>und</strong> Heimatvereine, Vereine der Kulturpflege, Gesangs- <strong>und</strong> Musikvereine,<br />

Schützenvereine, Angebote der Religionsgemeinschaften <strong>und</strong> vieles mehr<br />

tragen zum kulturellen Leben der Stadt bei.<br />

Zwei Veranstaltungsorte sind von (über-)regionaler Bedeutung: die Freilichtbühne<br />

'Burg Wilhelmstein' <strong>und</strong> das Kulturzentrum 'Altes Rathaus'.<br />

<strong>Würselen</strong> bietet als Erholungsgebiete mit Reit- <strong>und</strong> Wanderwegen im Westen das<br />

Naherholungsgebiet Wurmtal <strong>und</strong> im Südosten den Stadtwald sowie den Stadtgarten<br />

mit Kinderspielanlage, Skateranlage, Boccia- <strong>und</strong> Rollschuhbahn, Grillplatz<br />

<strong>und</strong> Schützenschießanlage. Das Stadtgebiet ist durch ein gut ausgeschildertes Radwegenetz<br />

erschlossen.<br />

Über 250 Vereine bieten eine breite Palette an Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten.<br />

Dafür stehen zahlreiche Sportplätze, Turnhallen, Tennis- <strong>und</strong> Reitanlagen, eine<br />

Modellfluganlage sowie eine Motor- <strong>und</strong> Segelschule zur Verfügung. Ein besonderes<br />

überregionales Freizeitangebot bietet das Euregio-Freizeitbad 'Aquana' mit<br />

Erlebnis-, Spaß-, Sportbad- <strong>und</strong> Saunaanlagen.<br />

<strong>Würselen</strong> zieht überwiegend Tagesgäste an, die am <strong>Würselen</strong>er Kulturprogramm<br />

teilnehmen, das Freizeitangebot des 'Aquana' nutzen oder die Naherholungsgebiete<br />

aufsuchen. Darüber hinaus liegt <strong>Würselen</strong> an der Route der 'Grünmetropole', einem<br />

Projekt der EuRegionale 2008, die landschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Besonderheiten<br />

im belgisch-niederländisch-deutschen Grenzgebiet verbindet. Der touristische<br />

Wert wird sich in den Folgejahren zeigen.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Einrichtungen für ältere Menschen<br />

Kultur<br />

Sport <strong>und</strong> Freizeit<br />

Tourismus


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 17<br />

Die Stadt zählt 7 Hotels <strong>und</strong> etliche Privatunterkünfte. Dabei profitiert <strong>Würselen</strong><br />

von der Nähe zu Aachen, wo Gäste u.a. von Großveranstaltungen (z.B. Reitturnier<br />

CHIO) Übernachtungsangebote in <strong>Würselen</strong> wahrnehmen.<br />

3 10BZiele der Raumordnung <strong>und</strong> Fachplanungen<br />

Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4<br />

BauGB). Die Ziele der Raumordnung sind der Landesentwicklungsplan, der Regionalplan<br />

<strong>und</strong> die Braunkohlenpläne.<br />

3.1 25BLandesentwicklungsplan<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> ist im Landesentwicklungsplan NRW als Mittelzentrum in der<br />

Ballungsrandzone des Oberzentrums Aachen dargestellt. Die Versorgungsfunktion<br />

<strong>Würselen</strong>s dient der Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>und</strong> dem gehobenen Bedarf.<br />

Neben <strong>Würselen</strong> liegen in der Ballungsrandzone die Mittelzentren Alsdorf, Baesweiler,<br />

Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg <strong>und</strong> Übach-Palenberg. In der unmittelbaren<br />

Umgebung <strong>Würselen</strong>s sind keine Unterzentren dargestellt.<br />

'In den Ballungsrandzonen sind vorrangig die Voraussetzungen für eine geordnete<br />

Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der Ergänzungsaufgaben<br />

gegenüber den jeweils angrenzenden Ballungskernen zu erhalten, zu verbessern<br />

<strong>und</strong> zu schaffen, vor allem durch:<br />

� Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte an<br />

Haltepunkten leistungsfähiger Linien des öffentlichen Personennahverkehrs,<br />

� bedarfs- <strong>und</strong> qualitätsorientiertes Flächenangebot für die Erweiterung <strong>und</strong><br />

Ansiedlung strukturverbessernder gewerblicher Betriebe,<br />

� Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung des Freiraums unter besonderer Berücksichtigung<br />

2<br />

der Erhaltung oder Schaffung eines angemessenen Freiflächenanteils.'F<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> liegt an der großräumigen, Oberzentren verbindenden Achse<br />

zwischen Aachen <strong>und</strong> Mönchengladbach. Diese Achse wird aus der B<strong>und</strong>esautobahn<br />

A44 sowie der Bahnverbindung Aachen - Mönchengladbach gebildet. Durch<br />

einen Autobahnanschluss in der Nähe des Aachener Kreuzes ist <strong>Würselen</strong> an die<br />

B<strong>und</strong>esautobahn A4, eine großräumige Achse von europäischer Bedeutung angeb<strong>und</strong>en.<br />

Diese stellt die Verbindung zwischen den Oberzentren Aachen <strong>und</strong> Köln<br />

dar. Darüber hinaus bietet sie eine Verknüpfung sowohl in Richtung Westen mit<br />

Maastricht (NL), Hasselt / Antwerpen (B) <strong>und</strong> Lüttich / Brüssel (B) als auch in<br />

Richtung Norden <strong>und</strong> Osten mit der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr.<br />

Westlich der Stadt <strong>Würselen</strong> ist das Wurmtal als Bereich zum Schutz der Natur<br />

ausgewiesen.<br />

3.2 26BRegionalplan<br />

Der Regionalplan (RP) für den Regierungsbezirk Köln dient der Konkretisierung<br />

der landesplanerischen Zielsetzungen. Er bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die Anpassung<br />

der gemeindlichen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung.<br />

Der RP, Teilabschnitt Region Aachen wurde am 12.07.2002 vom Regionalrat<br />

beschlossen <strong>und</strong> im Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-<br />

2 § 21 Abs. 3 b) Landesentwicklungsprogramm NRW<br />

BKR 12. August 2011


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 18<br />

Westfalen (GV. NRW) Nr. 26, S. 301 vom 10.06.2003 bekannt gemacht. Gemäß<br />

§ 16 Abs. 3 LplG wird der RP Region Aachen mit der Bekanntmachung Ziel der<br />

Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung.<br />

In den UAllgemeinen SiedlungsbereichenU (ASB) sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen,<br />

wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen <strong>und</strong> sonstige<br />

Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst<br />

werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d. h. ohne größeren Verkehrsaufwand<br />

untereinander erreichbar sind (vgl. Ziel 2.1.9 im Kapitel D. I LEP NRW). Bei<br />

der Inanspruchnahme von Allgemeinen Siedlungsbereichen durch die Bauleitplanung<br />

ist den Erfordernissen des Wohnungsbaus vorrangig Rechnung zu tragen.<br />

Siedlungsschwerpunkte im Sinne des § 6 LEPro können von Städten <strong>und</strong> Gemeinden<br />

nur innerhalb von ASB dargestellt werden.<br />

Die Darstellung Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) umfasst die Ortslage <strong>Würselen</strong><br />

einschl. Oppen-Haal, Dobach, St. Jobs <strong>und</strong> im Bereich Adenauerstraße, Schumanstraße<br />

(Teil des Gewerbegebietes Aachener Kreuz) sowie Teile der Ortslage<br />

von Broichweiden <strong>und</strong> Bardenberg. Die Ortslage Linden-Neusen, Euchen <strong>und</strong> Bardenberg-Pley<br />

werden nicht dargestellt, da Wohnplätze mit einer Aufnahmefähigkeit<br />

von weniger als 2000 Einwohnern als Allgemeine Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereiche<br />

erfasst werden (§ 2 Abs. 5 3. DVO zum Landesplanungsgesetz).<br />

UBereiche für gewerbliche <strong>und</strong> industrielle NutzungenU (GIB) dienen der Ansiedlung,<br />

dem Ausbau <strong>und</strong> der Bestandssicherung solcher gewerblicher Betriebe, die wegen<br />

ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder ihrer besonderen Standortanforderungen<br />

nicht in den ASB integriert werden können.<br />

Als Bereiche für gewerbliche <strong>und</strong> industrielle Nutzungen (GIB) sind im südöstlichen<br />

Stadtgebiet das Gewerbegebiet 'Kaninsberg/Aachener Kreuz' sowie das Gewerbegebiet<br />

im Bereich des Anschlusses der K30 an die B57 dargestellt. Durch die<br />

6. Änderung des RP, Teilabschnitt Aachen ist die Darstellung des Landeplatzes<br />

Merzbrück als Flughafen/-platz für den zivilen Luftverkehr südlich <strong>und</strong> nördlich der<br />

Landebahnen in Teilen in einen Bereich für gewerbliche <strong>und</strong> industrielle Nutzung<br />

umgewandelt worden. Die 6. Änderung des RP, Teilabschnitt Aachen ist am<br />

26.11.2007 genehmigt worden.<br />

Zur Gliederung, Sicherung <strong>und</strong> nachhaltigen Entwicklung des im LEP dargestellten<br />

Freiraums, seiner Nutzungen <strong>und</strong> Funktionen stellt der RP Allgemeine Freiraum-<br />

<strong>und</strong> Agrarbereiche, Waldbereiche, Oberflächengewässer sowie Freiraumbereiche<br />

mit zweckgeb<strong>und</strong>ener Nutzung dar. Zur Umsetzung des Zieles B.III.2.25 des LEP<br />

werden in die Bereiche für den Schutz der Landschaft <strong>und</strong> der landschaftsorientierten<br />

Erholung auch Landschaftsteile einbezogen, die an natürlichen Landschaftselementen<br />

verarmt oder in ihrer Landschaftsstruktur oder ihrem Landschaftsbild<br />

geschädigt sind <strong>und</strong> daher wiederhergestellt bzw. saniert werden sollen (beispielsweise<br />

Bereiche für die Sicherung <strong>und</strong> den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

<strong>und</strong> Braunkohlenabbauflächen).<br />

In den im UAllgemeinen Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich (AFAB)U gelegenen dörflich<br />

geprägten Ortsteilen sind bei der Bauleitplanung solche Darstellungen bzw. Festsetzungen<br />

zu vermeiden, die die Funktionsfähigkeit bzw. Entwicklungsmöglichkeit<br />

leistungs- <strong>und</strong> konkurrenzfähiger landwirtschaftlicher Betriebe an ihrem Standort<br />

beeinträchtigen.<br />

Als flächige Waldbereiche sind Flächen östlich des Wurmtals im Ortsteil Bardenberg<br />

sowie einzelne Flächen an der südlichen Grenze des Stadtgebiets dargestellt.<br />

Als Oberflächengewässer ist die Wurm – gleichzeitig die westliche Stadtgrenze -<br />

dargestellt.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Allgemeiner Siedlungsbereich<br />

Bereiche für gewerbliche <strong>und</strong> industrielle<br />

Nutzungen<br />

Allgemeiner Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 19<br />

Der Regionalplan erfüllt die Funktionen eines Landschaftsrahmenplanes im Sinne<br />

des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes <strong>und</strong> eines forstwirtschaftlichen Rahmenplans. In<br />

seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan stellt der RP die regionalen Erfordernisse<br />

<strong>und</strong> Ziele für Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> der Landschaftspflege dar (§ 15 Landschaftsgesetz NW). Damit legt der RP die<br />

Vorgaben für den nachfolgenden Landschaftsplan <strong>und</strong> andere fachliche Planungen,<br />

Programme <strong>und</strong> Maßnahmen zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft fest.<br />

In seiner Funktion als forstlicher Rahmenplan hat er raumwirksame Ziele von regionaler<br />

Bedeutung zur Sicherung der für die Entwicklung der Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsverhältnisse<br />

notwendigen forstlichen Voraussetzungen darzustellen.<br />

Mit den AFAB, Waldbereichen, Oberflächengewässern <strong>und</strong> Freiraumbereichen mit<br />

zweckgeb<strong>und</strong>ener Nutzung sind überlagernd Bereiche für den Schutz der Natur,<br />

Schutz der Landschaft <strong>und</strong> landschaftsorientierten Erholung, Regionale Grünzüge<br />

sowie Bereiche mit Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Gewässerschutzfunktionen dargestellt.<br />

Als UBereiche zum Schutz der NaturU sind das Wurmtal zwischen Aachen <strong>und</strong> Herzogenrath<br />

(AC8) sowie das Broichbachtal (AC6) nördlich von Broich dargestellt.<br />

Zum USchutz der Landschaft <strong>und</strong> landschaftsorientierten ErholungU sind in <strong>Würselen</strong><br />

folgende Bereiche dargestellt:<br />

� das östliche Wurmtal,<br />

� der Bereich südlich des Ortsteils <strong>Würselen</strong>,<br />

� die Flächen zwischen den Ortsteilen <strong>Würselen</strong> <strong>und</strong> Broichweiden,<br />

� der Bereich südwestlich von Euchen,<br />

� der Bereich nördlich der L164 zwischen Euchen <strong>und</strong> Broich sowie<br />

� eine Fläche entlang der Gemeindegrenze südlich <strong>und</strong> westlich des Flugplatz<br />

Merzbrück.<br />

Der gesamte Allgemeine Freiraum- <strong>und</strong> Agrarbereich westlich der Autobahn, ein<br />

Streifen östlich davon sowie ein Bereich südlich <strong>und</strong> östlich des Flugplatzes sind als<br />

Teile eines Uregionalen GrünzugsU dargestellt.<br />

Als UFreiraumbereich mit zweckgeb<strong>und</strong>ener NutzungU ist die Kläranlage nördlich des<br />

Ortsteils Euchen symbolhaft als Abwasserbehandlungs- <strong>und</strong> Reinigungsanlage dargestellt.<br />

Als UBereich mit Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Gewässerschutzfunktionen (BGG)U ist im Stadtgebiet<br />

<strong>Würselen</strong> eine Fläche nordöstlich des Aachener Kreuzes (G2.12) dargestellt.<br />

Die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur dient der Verbesserung der regionalen<br />

Verkehrssituation. Das dargestellte Verkehrsnetz soll von Planungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

Vorhaben freigehalten werden, um die funktionsgerechte Inanspruchnahme der<br />

Trassen zu gewährleisten.<br />

Als UStraße für den vorwiegend großräumigen VerkehrU ist die B<strong>und</strong>esautobahn A44<br />

eingetragen.<br />

Die B<strong>und</strong>esstraße B264 <strong>und</strong> die Landesstraße L223 sind als UStraßen für den vorwiegend<br />

überregionalen <strong>und</strong> regionalen Verkehr eingetragenU.<br />

Des Weiteren ist als Usonstige regionalplanerisch bedeutsame StraßeU die K34 als<br />

Verbindung der Autobahnanschlussstelle <strong>Würselen</strong>/A544 mit der Anschlussstelle<br />

<strong>Würselen</strong>/A44 dargestellt.<br />

Die B57n, die im Bereich des Wurmtals als Ortsumgehung nördlich der A44 zur<br />

Entlastung der B57 geplant war, ist im Regionalplan als UBedarfsplanmaßnahme<br />

ohne räumliche FestlegungU dargestellt. Diese Planung entspricht dem B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

2003. (Der Flächennutzungsplan stellt diese Trasse nicht dar.)<br />

BKR 12. August 2011<br />

Schutzbereiche<br />

Infrastruktur


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 20<br />

Als USchienenweg für den regionalen VerkehrU ist auf dem <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet<br />

die Schienenstrecke von Aachen über <strong>Würselen</strong>-Zentrum <strong>und</strong> Merzbrück nach<br />

Begau bzw. über Merzbrück nach Stolberg für die Realisierung des Projektes euregiobahn<br />

eingetragen.<br />

Im Bereich des Landeplatzes Merzbrück ist ein UFlugplatz für den zivilen LuftverkehrU<br />

dargestellt. Der Flugplatz soll gemäß RP der schnelleren Erreichbarkeit des<br />

Verdichtungsgebietes Aachen im Luftverkehr dienen. Dafür sind jedoch erhebliche<br />

Aus- <strong>und</strong> Umbauentscheidungen erforderlich. Im Rahmen der 6. RP-Änderung ist<br />

ein Teil des als Flugplatz gekennzeichneten Gebietes in einen Bereich für gewerbliche<br />

<strong>und</strong> industrielle Nutzungen – GIB umgewandelt worden. Bis zur bestandskräftigen<br />

Umsetzung des verfahrensrechtlich eingeleiteten Ausbaus des Verkehrslandeplatzes<br />

verbleibt es bei dem derzeitigen rechtlichen Status des bestehenden Verkehrslandeplatzes,<br />

seiner Flächen <strong>und</strong> der dem Betrieb dienenden Anlagen <strong>und</strong><br />

Einrichtungen; Veränderungen dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn der<br />

Ausbau abgeschlossen <strong>und</strong> der neue Verkehrslandeplatz betriebsbereit ist. Im Flächennutzungsplan<br />

ist die Luftverkehrsfläche für den geplanten Landeplatz dargestellt.<br />

Der dargestellte Bauschutzbereich bezieht sich jedoch auf die vorhandene<br />

Landeplatzanlage. Er ist planungsrechtlich weiterhin zu beachten.<br />

3.3 27BFachplanungen<br />

Im B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 ist die B 57n Ostumgehung Alsdorf – Ostumgehung<br />

Baesweiler als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die<br />

Stadt <strong>Würselen</strong> sowie die Bezirksregierung Köln haben die Herausnahme der westlich<br />

von <strong>Würselen</strong> verlaufenden Trasse der B 57n beantragt, da diese das FFH-<br />

Gebiet Wurmtal zerschneidet.<br />

Die im Norden <strong>Würselen</strong>s verlaufende L 223 zwischen Birk <strong>und</strong> Herzogenrath im<br />

Landesstraßenbedarfsplan in der Fassung vom 12.12. 2006 als Maßnahme der Stufe<br />

1 aufgenommen <strong>und</strong> derzeit in Planung.<br />

Ziel eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, eine zehnjährige Entsorgungssicherheit<br />

zu gewährleisten, wobei unter Beachtung des Vorranges von Abfallvermeidung <strong>und</strong><br />

-verwertung alle notwendigen Maßnahmen <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen dargestellt<br />

werden. Die Kreise Aachen <strong>und</strong> Düren sowie die Stadt Aachen haben sich zu einem<br />

Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zusammengeschlossen. Geplant ist<br />

ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept für die Region, dass das aus dem Jahr<br />

1993 stammende <strong>und</strong> 2001 fortgeschriebene Konzept von Kreis <strong>und</strong> Stadt Aachen<br />

ersetzen soll.<br />

Entsorgungsanlagen an verschiedenen Standorten werden bereits aufeinander abgestimmt<br />

genutzt:<br />

� Müllverbrennungsanlage Weisweiler<br />

Die genehmigte Durchsatzkapazität der seit 1997 betriebenen Müllverbrennungsanlage<br />

(MVA) liegt bei 360.000 t/a. Die Rostasche aus der MVA Weisweiler<br />

wird auch in Zukunft am Standort Kreis Aachen II aufbereitet.<br />

� Reststoffdeponie Kreis Aachen II, Eschweiler/Neu-Lohn<br />

(Darstellung im RP D 2.5)r<br />

Im Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Köln wird der Standort der<br />

geplanten Reststoffdeponie Aachen II (Deponie für Siedlungsabfall) zur vorsorglichen<br />

Sicherung eines der letzten geeigneten Standorte im Regierungsbezirk<br />

dargestellt.<br />

� Abfalldeponie Inden (Darstellung im RP D 2.6)<br />

BKR 12. August 2011<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003,<br />

Landesstraßenbedarfsplan<br />

Abfallwirtschaftskonzept


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 21<br />

Der Standort Inden ist als Deponie für Gewerbeabfälle geplant.<br />

� Kompostanlagen<br />

In <strong>Würselen</strong> wird seit 1995 eine Kompostierungsanlage für private <strong>und</strong> gewerbliche<br />

Bio- <strong>und</strong> Grünabfälle aus dem ZEW-Verbandsgebiet betrieben. Die Anlage<br />

hat eine Durchsatzleistung von 11.000 t/a. Eine Erweiterung auf Biovergärung<br />

ist geplant.<br />

Das Energieleitbild für die Stadt <strong>Würselen</strong><br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> hat sich zum Ziel gesetzt, eine effiziente, umweltfre<strong>und</strong>liche<br />

<strong>und</strong> nachhaltige Umweltpolitik zu verfolgen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde das 'Energieleitbild<br />

Stadt <strong>Würselen</strong>' initiiert. Als kommunales Energieleitbild (ELB) bildet es<br />

die Basis für zukünftige energiepolitische Entscheidungen. Eingebettet in das ELB<br />

ist im Zeitraum von Oktober 2009 bis April 2010 durch die Adapton Energiesysteme<br />

AG, Aachen im Auftrag der Stadt <strong>Würselen</strong> ein 'Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept'<br />

erstellt worden, gefördert durch das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit.<br />

Das ELB soll die Gr<strong>und</strong>lage für Handlungskonzepte <strong>und</strong> Aktionsprogramme darstellen.<br />

Außerdem kann es als Baustein einer lokalen Agenda 21 verstanden werden.<br />

Das ELB ist insgesamt in vier Bereiche unterteilt:<br />

� Zunächst wird die aktuelle Versorgungs- <strong>und</strong> Verbrauchssituation, der so genannte<br />

'Status Quo', dargelegt.<br />

� Der zweite Teil mit dem Namen 'Perspektiven <strong>und</strong> Optionen' soll Möglichkeiten<br />

<strong>und</strong> Ansätze in den Bereichen Politik / Verwaltung, Energieversorgung <strong>und</strong><br />

-verteilung sowie Energieverbrauch aufzeigen.<br />

� Im dritten Teil 'Empfehlungen <strong>und</strong> Maßnahmen' sollen abschließend konkrete<br />

Empfehlungen ausgesprochen werden, wie die Entwicklung der Stadt <strong>Würselen</strong><br />

aus energetischer Sicht fortschrittlich <strong>und</strong> nachhaltig gesteuert <strong>und</strong> mit umsetzbaren<br />

Maßnahmen positive Effekte in den Bereichen Politik / Verwaltung,<br />

Energieversorgung <strong>und</strong> -verteilung sowie Energieverbrauch erzielt werden können.<br />

� Um einen Erfolgsnachweis führen zu können, ist eine laufende Evaluierung der<br />

Energieverbräuche sowie der durchgeführten Maßnahmen vorgesehen. In der<br />

zum 'Energieleitbild Stadt <strong>Würselen</strong>' gestalteten Grafik ist dies durch die Rückkopplung<br />

mit der Bezeichnung 'Monitoring' angedeutet.<br />

Große Teile des Stadtgebiets bieten ein gutes Erdwärmepotential <strong>und</strong> sind – aus<br />

geologischer Sicht – für die oberflächennahe Geothermie gut geeignet. Eingeschränkt<br />

wird die Nutzung jedoch in den Teilen der Stadt, in denen früher Bergbau<br />

betrieben wurde, da es teilweise nicht kartierte Stollen gibt <strong>und</strong> dies vereinzelt zu<br />

Problemen bei den Bohrungen führen kann.<br />

Durch das Energieleitbild bzw. das kommunale Klimaschutzkonzept werden zukünftig<br />

sowohl Potentiale zur Effizienzsteigerung identifiziert wie auch die Möglichkeiten<br />

der Nutzung erneuerbarer Energien näher betrachtet.<br />

Zurzeit laufen keine Flurbereinigungsverfahren in <strong>Würselen</strong>.<br />

Der Landschaftsplan stellt die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> die fachliche Zielkonzeption<br />

für die Entwicklung, den Schutz <strong>und</strong> die Pflege der Natur <strong>und</strong> ihrer Bestandteile<br />

außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile <strong>und</strong> des Geltungsbereichs<br />

der Bebauungspläne dar.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept<br />

Geothermie<br />

Flurbereinigungsverfahren<br />

Landschaftsplan


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 22<br />

Der für das <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet geltende Landschaftsplan I 'Herzogenrath /<br />

<strong>Würselen</strong>' weist 4 Naturschutzgebiete (NSG), 6 Naturdenkmale (ND), 48 Geschützte<br />

Landschaftsbestandteile (LB) sowie 8 Landschaftsschutzgebiete (LSG) auf.<br />

Im Einzelnen werden die im Landschaftsplan dargestellten besonders geschützten<br />

Teile von Natur- <strong>und</strong> Landschaft (Schutzgebiete) <strong>und</strong> die Entwicklungsziele in der<br />

Begründung Teil B, Umweltbericht, aufgeführt sowie für jede Prüffläche in den<br />

Dossiers vermerkt (vgl. Anlage 1). Im Planungsprozess sind die Rechtsvorschriften<br />

des Landschaftsgesetztes NW sowie die für die Schutzgebiete im Landschaftsplan<br />

festgesetzten Ge- <strong>und</strong> Verbote zu beachten.<br />

Die Festsetzungen der Landschaftspläne (NSG, GLB, LSG) sind in den Flächennutzungsplan<br />

nachrichtlich übernommen (siehe Kap. X7.1X).<br />

Zwischen Landschaftsplan <strong>und</strong> Flächennutzungsplan besteht ein wechselseitiges<br />

Anpassungsgebot. Widersprechende Darstellungen <strong>und</strong> Festsetzungen von Landschaftsplänen<br />

mit Darstellungen des Flächennutzungsplans treten mit dem In-<br />

Kraft-Treten von aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplänen<br />

oder Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB außer Kraft, soweit der Träger<br />

der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen hat (§ 29<br />

Abs. 4 LG NRW).<br />

4 1BKommunale Planungsziele <strong>und</strong> –bindungen<br />

4.1 28BVorbereitende Bauleitplanung<br />

Für den im Jahr 1977 genehmigten <strong>und</strong> bekannt gemachten Flächennutzungsplan<br />

sind bis Mai 2010 über 70 Änderungsverfahren eingeleitet worden, von denen 61<br />

rechtswirksam geworden sind; nicht alle wurden abgeschlossen, einige sind noch im<br />

Verfahren. Nach einer Gerichtsentscheidung ist die 66. Änderung (Rücknahme der<br />

Fläche für Windenergieanlagen in Birk) nicht rechtsgültig.<br />

4.2 29BVerbindliche Bauleitplanung <strong>und</strong> Satzungen<br />

Der überwiegende Teil der Siedlungsflächen im Ortsteil <strong>Würselen</strong> ist durch Bebauungspläne<br />

überplant. Die nicht überplanten Flächen liegen zum Teil in Satzungsbereichen<br />

nach § 34 BauGB.<br />

In den Ortsteilen Bardenberg, Broichweiden, Euchen <strong>und</strong> Linden-Neusen liegt der<br />

überwiegende Teil der an Haupterschließungsstraßen gelegenen Siedlungsflächen<br />

im Bereich von Satzungen nach § 34 BauGB. Bebauungspläne liegen hier nur vereinzelt,<br />

meist in den Randbereichen der Ortsteile vor.<br />

4.3 30BInformelle Planungen, Rahmenpläne<br />

Im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung, die den sparsamen Umgang mit<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden beinhaltet, soll der Bedarf an neuen Wohn- <strong>und</strong> Gewerbeflächen<br />

vorwiegend in zusammenhängenden Bereichen durch die Schließung von Baulücken,<br />

Nachverdichtungen <strong>und</strong> die Arrondierung bestehender Siedlungsbereiche<br />

gedeckt werden. Die Stadt <strong>Würselen</strong> betreibt seit 1988 eine Prioritätenliste zur<br />

Entwicklung neuer Wohnbauflächen. Ziel ist unter anderem, vorrangig städtische<br />

Gr<strong>und</strong>stücke zu erschließen <strong>und</strong> die Reserveflächen in rechtskräftigen Bebauungsplänen<br />

zu nutzen (vgl. Kapitel X2.3X).<br />

BKR 12. August 2011<br />

Kommunale Planungsziele


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 23<br />

Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes von 1988 sowie der Stadtteilrahmenpläne<br />

<strong>Würselen</strong> Mitte 1987, Bardenberg 1990 <strong>und</strong> Broichweiden 1992 sind in den<br />

letzten 15 Jahren verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung <strong>und</strong> Stärkung der<br />

einzelnen Ortsteile sowie Straßenbauprojekte zur Entlastung der Ortsdurchfahrten<br />

durchgeführt worden.<br />

Das Grünkonzept enthält Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen für den Erhalt <strong>und</strong> die<br />

Entwicklung der Frei- <strong>und</strong> Grünflächen im bebauten Innenbereich der Stadt <strong>Würselen</strong>.<br />

Es stellt damit eine wichtige Ergänzung zum nur für den Außenbereich gültigen<br />

Landschaftsplan dar. Aufbauend auf eine Bestandsanalyse <strong>und</strong> Bewertung der<br />

noch unbebauten Freiflächen aus ökologischer Sicht wurde die Prioritätenliste des<br />

Stadtentwicklungskonzeptes 1988 zur Erschließung neuer Wohngebiete um eine<br />

grünplanerische Prioritätenliste mit den ökologisch unproblematischen Bereichen<br />

ergänzt. Das Grünkonzept diente als Gr<strong>und</strong>lage für Entscheidungen von Rat <strong>und</strong><br />

Verwaltung. Inzwischen sind viele Aussagen überholt <strong>und</strong> damals noch nicht bekannte<br />

Straßen- <strong>und</strong> Bauprojekte realisiert.<br />

Der Kreis Aachen <strong>und</strong> die 10 Städte <strong>und</strong> Gemeinden der StädteRegion Aachen<br />

haben ein gemeinsames Einzelhandelskonzept erarbeitet, das im März 2007 beschlossen<br />

wurde. Es ist nunmehr Gr<strong>und</strong>lage für die Entwicklung <strong>und</strong> Ansiedlung<br />

des großflächigen Einzelhandels in der StädteRegion Aachen. Dadurch soll u.a. die<br />

Zentrenstruktur der Innenstädte erhalten <strong>und</strong> gefördert, die Nahversorgung in<br />

allen Teilräumen gesichert sowie eine einheitliche <strong>und</strong> verlässliche Datengr<strong>und</strong>lage<br />

geschaffen werden. Das STRIKT enthält auf der Basis der Sortimentsliste des Einzelhandelserlasses<br />

NRW einen Orientierungsrahmen für die Bestimmung der nahversorgungs-<br />

<strong>und</strong> zentrenrelevanten Sortimente in den Kommunen.<br />

Im städteregionalen Einzelhandelskonzept ist festgelegt, dass bei einem Verkaufsflächen-Schwellenwert<br />

von 800 m², der auf der rechtsverbindliche Definition des<br />

'großflächigen Einzelhandels' basiert, die Interessen der Nachbarkommunen berührt<br />

werden <strong>und</strong> daher ein interkommunal abgestimmtes Prüfverfahren zur Ansiedlung<br />

dieser Betriebe durchgeführt wird.<br />

Das Städteregionale Einzelhandelskonzeptes für <strong>Würselen</strong> sowie die Sortimentsliste<br />

wurde im Rat beschlossen; die Abgrenzung des Einzelhandelsschwerpunkt <strong>Würselen</strong><br />

ist im FNP nachrichtlich übernommen.<br />

Das Gewerbegebiet Aachener Kreuz ist regionaler Möbelmarktstandort, der von<br />

der IHK <strong>und</strong> den Nachbarkommunen anerkannt ist. Dies wird auch im STRIKT<br />

festgestellt. Zur Ausweisung von zusätzlichen Verkaufsflächen im Möbelsortiment,<br />

soweit sie rechnerisch die Kaufkraft der Stadt <strong>Würselen</strong> übersteigen, ist ein regionaler<br />

Konsens mit der Zustimmung der betroffenen Nachbarstädte erforderlich, die<br />

damit Möbelsortimentsflächen an die Stadt <strong>Würselen</strong> abtreten. Da der Standort<br />

kein zentraler Versorgungsbereich der Stadt <strong>Würselen</strong> ist, sind die Verkaufsflächen<br />

für zentren- <strong>und</strong> nahversorgungsrelevante Sortimente auf insgesamt 5.400 m² beschränkt<br />

(vergl. auch 5.1 Sondergebiete).<br />

Zur Entwicklung <strong>und</strong> Gestaltung der Zukunft <strong>Würselen</strong>s beschloss der Rat der<br />

Stadt die Erstellung eines Zukunftsprogramms für die Stadt <strong>Würselen</strong> bis 2025.<br />

Dabei stehen insbesondere der demographische Wandel sowie die Integration von<br />

Menschen aller Nationalitäten im Focus der Betrachtungen. Im Januar 2008 wurde<br />

ein Entwurf vorgelegt, der die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen zu den<br />

Handlungsfeldern 'Arbeiten', Erholen', 'Lernen' <strong>und</strong> 'Wohnen' zusammengefasst<br />

wiedergibt.<br />

Bereits früh hat sich die Stadt <strong>Würselen</strong> in Form von Leitbildern mit der zukünftigen<br />

Entwicklung auseinander gesetzt. So entstanden die Rahmen gebenden Leitbilder<br />

BKR 12. August 2011<br />

Stadtentwicklungskonzept 1988<br />

Grünkonzept 1990<br />

Einzelhandelskonzept STRIKT<br />

Zukunftsprogramm


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 24<br />

� <strong>Würselen</strong> – Stadt der Kinder (2000)<br />

� Leitbild zur Personalentwicklung der Stadtverwaltung (2002)<br />

� Umweltleitlinien (2003)<br />

� die sportgerechte Stadt (2006)<br />

die im Zukunftsprogramm berücksichtigt werden.<br />

Die Ziele der Stadtentwicklung konzentrieren sich auf Schwerpunkte<br />

� in der Innenstadt<br />

Bereich um St. Sebastian samt Jugendheim, Singergelände, Kalkhaldenpark<br />

<strong>und</strong> Reckerpark mit dem Ziel einer ausgewogenen Mischung aus Einkaufen,<br />

Wohnen, Parken <strong>und</strong> Naherholung / Freizeit.<br />

� in den Stadtteilzentren<br />

Bardenberg <strong>und</strong> Broichweiden mit dem Erhalt <strong>und</strong> dem Ausbau der Nahversorgung<br />

<strong>und</strong> Stadterneuerungsmaßnahmen für Broichweidens Ortsmitte.<br />

� in Wohn- <strong>und</strong> Gewerbegebieten<br />

Die Innenentwicklung hat Vorrang vor Außenentwicklung unter besonderer<br />

Berücksichtigung eines ÖPNV-Anschlusses <strong>und</strong> dem Einsatz regenerativer Energieformen.<br />

Es wird eine bedarfsgerechte Mischung von Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungstypen<br />

angestrebt, wobei insbesondere kostengünstige Wohnungen für<br />

Ein-Personen-Haushalte <strong>und</strong> Familien mit mehr als 2 Kindern sowie alternative<br />

<strong>und</strong> zukunftsfähige Wohnformen erforderlich sind. Die vorhandenen Gewerbegebiete<br />

sollen gestalterisch aufgewertet werden; bei neuen Gewerbeflächen<br />

ist auf eine Verbesserung der ökologischen <strong>und</strong> städtebaulichen Gestaltung,<br />

auf eine abgestimmtes Verkehrsleitsystem sowie auf den Ausbau des<br />

ÖPNV <strong>und</strong> der euregiobahn zu achten.<br />

Die Sportentwicklungsplanung ist mit fachlicher Unterstützung der Sporthochschule<br />

Köln erstellt worden. Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen<br />

Sportkonzeptes unter Berücksichtigung der Auswirkungen des demographischen<br />

Wandels <strong>und</strong> des sich verändernden Sportverhaltens. Nach Umfragen im<br />

Jahr 2009 sollen 2010 die Ergebnisse vorliegen <strong>und</strong> im Rat beschlossen werden.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> als ein leistungsfähiges, bürgerorientiertes, wirtschaftliches <strong>und</strong><br />

modernes Dienstleistungsunternehmen zielt mit ihren Leistungen auf die soziale<br />

Sicherung des Gemeinwohls, den Ausgleich für sozial Schwache, eine kinder- <strong>und</strong><br />

familienfre<strong>und</strong>liche Lebensgestaltung sowie auf angemessene Bedingungen einer<br />

aktiven gesellschaftlichen Teilhabe von Benachteiligung Betroffener ab. Seit dem<br />

Jahre 1995 sollen über das Projekt 'Stadt der Kinder' insbesondere Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

stärker in Beteiligungsverfahren einbezogen <strong>und</strong> ihre Belange in städtischen<br />

Planungsvorhaben berücksichtigt werden. Dies wurde im Leitbild '<strong>Würselen</strong> –<br />

Stadt der Kinder', das der Rat der Stadt im Jahre 2000 verabschiedet hatte sowie in<br />

der 'Dienstanweisung über die Berücksichtigung der Interessen von Kindern <strong>und</strong><br />

Jugendlichen bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben' (verabschiedet 2001)<br />

festgelegt.<br />

In diesem Rahmen hat die Stadt <strong>Würselen</strong> als erste Stadt in NRW im Jahre 2006<br />

einen Spielleitplan erstellt, der einen Ansatz bietet, die Interessen von Kindern <strong>und</strong><br />

Jugendlichen zu erforschen, darzustellen <strong>und</strong> sie in die Stadtentwicklung zu integrieren.<br />

Unter Beteiligung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen wurde die gesamte Stadt<br />

als Spiel-, Erlebnis- <strong>und</strong> Erfahrungsraum erfasst <strong>und</strong> bewertet. Der Spielleitplan<br />

formuliert Projekte <strong>und</strong> Vorhaben, die dazugehörigen Beteiligungsverfahren sowie<br />

räumliche Entwicklungsziele. Neben 5 Leitprojekten (Schwarzhalde <strong>und</strong> Wurmtal,<br />

Kalkhalde Innenstadt, Markt, Stadtgarten <strong>und</strong> Am Wisselbach werden 17 konkrete<br />

BKR 12. August 2011<br />

Sportentwicklungsplan<br />

Spielleitplanung


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 25<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Vorhaben vorgeschlagen. Weiterhin werden für alle Spielplätze<br />

<strong>und</strong> bespielbaren Schulhöfe im Stadtgebiet Vorschläge zur Entwicklung aufgeführt.<br />

Der Blickwinkel der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen hat zu neuen Sichtweisen <strong>und</strong> Lösungsperspektiven<br />

geführt. In den Vordergr<strong>und</strong> gerückt sind die Freiräume, die<br />

gesichert, weiterentwickelt <strong>und</strong> vernetzt auch die Lebensqualität der erwachsenen<br />

Bewohner erhöhen – denn Kinder- <strong>und</strong> Familienfre<strong>und</strong>lichkeit ist ein Indikator für<br />

Lebensqualität <strong>und</strong> eine zentrale Strategie zur Absicherung der Zukunftsfähigkeit<br />

von Städten. (Kinder- <strong>und</strong> jugendfre<strong>und</strong>liches <strong>Würselen</strong> – wir machen mit, Spielleitplanung,<br />

Planungsbüro Stadt-Kinder Dortm<strong>und</strong>, November 2006).<br />

Derzeit wird die Spielleitplanung auch unter Berücksichtigung der demografischen<br />

Entwicklung in den Sozialräumen fortgeschrieben. Weiterhin wurden für die Stadt<br />

<strong>Würselen</strong> Kriterien für eine familien- <strong>und</strong> kindgerechte Stadtplanung entwickelt.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> verfügt derzeit über 34 Spielplätze, 2 Skateranlagen, 5 bespielbare<br />

Schulhöfe <strong>und</strong> 3 Spielpunkte auf öffentlichen Plätzen. Darüber hinaus befinden<br />

sich in einigen Wohngebieten verkehrsberuhigte Straßen bzw. Spielstraßen.<br />

Für die Bedarfsermittlung wurde die Umrechnungsquote der Arbeitshilfe 5 des<br />

Deutschen Instituts für Urbanistik (Berlin 1978) von 10 m² Nettospielplatzfläche<br />

pro Kind/ Jugendlichen der Altersstufe der 6- bis 18-jährigen angewendet. Die Bedarfsdeckung<br />

liegt bei ca. 95% (Spielplatzplan der Stadt <strong>Würselen</strong>, Entwurf Januar<br />

2008).<br />

Der aus dem Jahr 1992 stammende 'Grenzüberschreitende Ökologische Basisplan –<br />

GÖB' ist eine, durch nationale Empfehlungen festgelegte, konkrete Ausarbeitung<br />

für ein europäisches Netzwerk im Grenzgebiet zwischen Sittard (Niederlande) im<br />

Norden <strong>und</strong> Aachen (Deutschland) im Süden. Mit dem GÖB wurde erstmalig ein<br />

europäisches Projekt mit grenzüberschreitenden ökologischen Maßnahmen ausgearbeitet.<br />

Vom <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet liegt das Wurmtal innerhalb des Planungsraums.<br />

Die Planungsziele werden noch heute weiter verfolgt <strong>und</strong> teilweise durch<br />

konkretere Einzelpläne umgesetzt. Dies sind bspw. Projekte wie der 'Brückenschlag'<br />

im Rahmen der EuRegionale 2008, der 'Biotopmanagementplan Wurm- <strong>und</strong> Meisbachtal'<br />

des Kreises Aachen (1998), der Maßnahmenkatalog 'Regionale Grünzüge<br />

ZAR-Region' (1992) oder das 'Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern<br />

– KNEF', das im Auftrag des Wasserverbandes Eifel-Rur verschiedene<br />

Maßnahmen zur Gewässer- <strong>und</strong> Landschaftsökologie für die Wurm umfasst.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Spielplatzplan<br />

GÖB


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 26<br />

5 12BPlaninhalte<br />

5.1 31Bauflächen <strong>und</strong> Baugebiete<br />

Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach<br />

der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art<br />

der baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen Maß der baulichen<br />

Nutzung dargestellt werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).<br />

Auf eine Darstellung von Baugebieten <strong>und</strong> des allgemeinen Maßes der baulichen<br />

Nutzung wird zugunsten einer angestrebten Entfeinerung des Flächennutzungsplans<br />

verzichtet.<br />

Die neu dargestellten Flächennutzungen sowie bisher dargestellte, aber noch nicht<br />

überbaute Flächen sind als Entwicklungsflächen in Karte 1 eingezeichnet. Für sie<br />

wurde eine Umweltprüfung durchgeführt (vgl. Anhang 1, Standortdossiers).<br />

Karte 1: Entwicklungsflächen<br />

Die als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche stehen bzw. sollen künftig vorwiegend<br />

für die Errichtung von Wohngebäuden zur Verfügung stehen (§§ 2 – 4a BauN-<br />

VO).<br />

Im Vergleich zum Flächennutzungsplan 1977 werden an mehreren Stellen Wohnbauflächendarstellungen<br />

zurückgenommen, da diese Bereiche zum Teil gemäß<br />

Landschaftsplan I des Kreises Aachen Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiete sind<br />

<strong>und</strong> in ihrem derzeitigen Zustand gesichert werden sollen, zum Teil aufgr<strong>und</strong> der<br />

Empfehlungen des Grünkonzeptes 1990 nicht bebaut werden sollten. Des Weiteren<br />

werden einige bebaute Flächen, die bisher als gemischte Bauflächen dargestellt<br />

sind, ihrem heutigen Gebietscharakter entsprechend als Wohnbauflächen dargestellt.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Wohnbauflächen<br />

Gemischte Bauflächen<br />

Sondergebiete<br />

Gewerbegebiete<br />

Grünflächen<br />

Flächen für Bahnanlagen<br />

Flächen für den<br />

Luftverkehr<br />

Wohnbauflächen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 27<br />

Ziel ist, in allen Ortsteilen Entwicklungsmöglichkeiten zur Eigenentwicklung zu<br />

schaffen. Dabei wird die Wohnbauflächenentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt,<br />

so dass in den Ortsteilen, wo neue Wohnbauflächen erschlossen wurden, ein<br />

geringerer Bedarf besteht.<br />

Es sind nur wenig neue Wohnbauflächen auf bisher landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen <strong>und</strong> auf bisherigen Grünflächen dargestellt worden.<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage des Flächennutzungsplans können ca. 36,1 ha Wohnbauflächen<br />

entwickelt werden. Das entspricht zusammen mit den gemischten Bauflächen <strong>und</strong><br />

den in rechtskräftigen Bebauungsplänen oder in Baulücken nach § 34 BauGB bebaubaren<br />

Flächen in etwa dem errechneten Bedarf (siehe Kapitel X2.3X). Es handelt<br />

sich um folgende Flächen:<br />

Ortsteil Fläche ha gesamt ha<br />

Bardenberg Am Kaiser 1,5<br />

Broichweiden<br />

Helleter Feldchen 4,5<br />

Kapellenfeldchen 10,9<br />

Linden, Neusen, Euchen Willibrordstraße 1,2<br />

Morsbach, Scherberg, Schweilbach<br />

<strong>Würselen</strong>-Mitte<br />

Burgstraße 7,2<br />

Morsbacher Straße 4,8<br />

Paulinenstraße 1,1<br />

Ringstraße 1,6<br />

Sportplatz Rhenania<br />

am Lindenplatz<br />

BKR 12. August 2011<br />

1,1<br />

Sportplatz VfR Im Drischfeld 2,2<br />

Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan<br />

mit Entwicklungspotenzial<br />

Im Ortsteil <strong>Würselen</strong> Mitte sind die im Flächennutzungsplan von 1977 als Grünflächen<br />

dargestellten Sportplätze 'Drischfeld' <strong>und</strong> 'Im Winkel' als Wohnbauflächen<br />

neu dargestellt. Die hier gelegenen Sportstätten sollen an anderer Stelle im Stadtgebiet<br />

angesiedelt werden, da sie dem Wohnumfeld emissionsbedingt nicht entsprechen.<br />

Neudarstellungen von Wohnbauflächen auf ehemaligen Gemischten Bauflächen<br />

liegen zwischen Elchenrather Straße im Norden <strong>und</strong> Wilhelmstraße im Süden<br />

sowie westlich der Oppener Straße. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans<br />

von 1977 entsprechen hier nicht der gewachsenen Nutzungsstruktur. Neben mehreren<br />

kleineren Flächen wird die Darstellung von Wohnbauflächen am südlichen<br />

Rand des Siedlungsbereichs beidseitig der Haaler Straße im Vergleich zum Flächennutzungsplan<br />

von 1977 zurückgenommen. Ebenfalls werden Wohnbauflächen<br />

südlich <strong>und</strong> nördlich der Salmanusstraße reduziert.<br />

Im Ortsteil Morsbach liegen Neudarstellungen von Wohnbauflächen westlich der<br />

Bardenberger Straße. Hierbei handelt es sich jedoch um Anpassungen an den Bestand,<br />

da die hier ausgewiesenen Flächen bereits bebaut sind. Östlich der Bardenberger<br />

Straße liegt eine bereits im Flächennutzungsplan von 1977 ausgewiesene<br />

1,5<br />

15,4<br />

1,2<br />

13,1<br />

4,9<br />

36,1


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 28<br />

Wohnbaufläche, deren Zuschnitt an die heutigen Bedürfnisse angepasst wird. Die<br />

Darstellung von zwei Flächen beidseitig der Bardenberger Straße werden von Gemischter<br />

Baufläche zu Wohnbaufläche angepasst. Mehrere Darstellungen von<br />

Wohnbauflächen am westlichen Siedlungsrand von Morsbach, Schweilbach <strong>und</strong><br />

Scherberg werden zurückgenommen.<br />

Neue Darstellungen im Ortsteil Bardenberg betreffen lediglich Bestandsituationen.<br />

Dies gilt ebenso für die Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten anderer Bauflächen.<br />

Vollständige Rücknahmen von Darstellungen finden sich an den Ortsrändern<br />

westlich <strong>und</strong> östlich der Pleyer Straße.<br />

Im Ortsteil Broichweiden sind an lediglich zwei Stellen neue Wohnbauflächen im<br />

Bestand ausgewiesen. Rücknahmen von Darstellungen erfolgen westlich des Willy-<br />

Brandt-Rings, im Bereich der Schulstraße sowie am südöstlichen Siedlungsrand.<br />

Neudarstellungen im Ortsteil Euchen erfolgen ausschließlich im Bestand; ein geringer<br />

Teil der Wohnbaufläche wird zurückgenommen.<br />

Die als gemischte Bauflächen dargestellten Bereiche stehen bzw. sollen künftig für<br />

die Errichtung von Wohngebäuden, für die Unterbringung von nicht wesentlich<br />

störenden Gewerbebetrieben bzw. in Dorfgebieten auch von Wirtschaftsstellen<br />

land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Betriebe zur Verfügung stehen sowie der Unterbringung<br />

von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der<br />

Verwaltung <strong>und</strong> der Kultur dienen (§§ 5, 6 <strong>und</strong> 7 BauNVO).<br />

Durch Umwandlung gemischter Bauflächen zu Wohnbauflächen, gewerblichen<br />

Bauflächen, Fläche für den Gemeinbedarf, Grünflächen oder landwirtschaftliche<br />

Fläche wird die Summe der gemischten Bauflächen im Vergleich zum Flächennutzungsplan<br />

1977 deutlich reduziert. In Teilbereichen erfolgt eine Anpassung von<br />

Wohnbauflächendarstellungen an die tatsächliche gemischte Nutzungsstruktur <strong>und</strong><br />

die Erweiterung vorhandener Mischnutzungen.<br />

Ortsteil Fläche ha gesamt ha<br />

Broichweiden<br />

Kapellenfeldchen 1,7<br />

BRO-08-M 1,0<br />

Morsbach, Scherberg, Schweilbach<br />

Burgstraße (Nord) 0,2<br />

Burgstraße (Süd) 0,4<br />

Morsbacher Straße 2,1<br />

<strong>Würselen</strong>-Mitte Pricker Straße 0,8<br />

Darstellung von gemischten Bauflächen im Flächennutzungsplan<br />

mit Entwicklungspotenzial<br />

Großflächige Neudarstellungen von Gemischten Bauflächen im Ortsteil <strong>Würselen</strong>-<br />

Mitte entfallen. Kleinere Flächen im Bereich der Neuhauser <strong>und</strong> der Oppener Straße<br />

sind von der Darstellung als Wohnbaufläche zur Gemischten Baufläche angepasst<br />

worden. Im gesamten Ortsteil sind Darstellungen von Gemischten Bauflächen<br />

zurückgenommen, da die vorherrschenden Nutzungen anderen Gebietscharakteren<br />

entsprechen.<br />

BKR 12. August 2011<br />

2,7<br />

2,7<br />

0,8<br />

6,2<br />

Gemischte Bauflächen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 29<br />

Dies gilt ebenso für den Ortsteil Morsbach, da die Darstellungen von Gemischten<br />

Bauflächen in den Änderungsbereichen nicht mehr den Planungszielen der Stadt<br />

entsprechen. Im nördlichen Bereich, an der Grenze zum Ortsteil Bardenberg wird<br />

die Darstellung entlang der Bardenberger Straße als Gemischte Baufläche dem<br />

Bestand angepasst.<br />

Im Ortsteil Bardenberg ist die nördliche Ausweisung südlich der Straße Pley ihrer<br />

Nutzung entsprechend, von Wohnbaufläche zu Gemischter Baufläche geändert<br />

worden. Östlich <strong>und</strong> südwestlich angrenzende Flächen entlang der Straße Pley sind<br />

nicht mehr als Gemischte Baufläche, sondern als Wohnbaufläche dargestellt.<br />

Neudarstellungen von Gemischten Bauflächen im Ortsteil Broichweiden entfallen.<br />

Lediglich ein Bereich um die Straße Dommerswinkel ist von Wohnbaufläche zu<br />

Gemischter Baufläche geändert worden. Rücknahmen erfolgen zugunsten einer<br />

Grünfläche zwischen Haupt- <strong>und</strong> Feldstraße, eines Sondergebiets westlich <strong>und</strong><br />

eines Gewerbegebiets östlich der Jülicher Straße.<br />

In den Ortsteilen Euchen <strong>und</strong> Linden-Neusen werden mehrere Flächen als Gemischte<br />

Bauflächen neu dargestellt. Hier werden ausschließlich bereits genutzte<br />

Flächen neu aufgenommen.<br />

Die als Gewerbegebiet dargestellten Bereiche dienen bzw. sollen künftig der Unterbringung<br />

nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe bzw. der Unterbringung<br />

von Gewerbebetrieben dienen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind (§§ 8<br />

<strong>und</strong> 9 BauNVO). Industriegebiete werden im Stadtgebiet <strong>Würselen</strong> im neuen Flächennutzungsplan<br />

nicht mehr dargestellt.<br />

Die vorhandenen Gewerbegebiete werden unverändert übernommen. Das bisher<br />

im Flächennutzungsplan 1977 südöstlich Birk an der B57 dargestellte <strong>und</strong> bisher<br />

noch nicht erschlossene Industriegebiet wird zurückgenommen <strong>und</strong> als landwirtschaftliche<br />

Fläche dargestellt.<br />

Da die vorhandenen Gewerbegebiete überwiegend bereits erschlossen <strong>und</strong> bebaut<br />

<strong>und</strong> daher keine ausreichenden gewerbliche Reservefläche vorhanden sind, werden,<br />

im Austausch mit den aufgegebenen Gewerbeflächen südöstlich Birk, nördlich des<br />

Verkehrslandeplatzes Merzbrück gewerbliche Bauflächen neu dargestellt. Diese<br />

Flächen wurden in der bisher nicht rechtswirksam gewordenen 47. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans vorbereitet. Bei der weiteren Planung des Gewerbegebietes<br />

müssen Aussagen über die damit zusammenhängenden Verkehrsentwicklungen<br />

getroffen werden. Insbesondere eventuell zu erwartende erhöhte Belastungen der L<br />

223 Richtung BAB A4 Anschluss Eschweiler in Fahrtrichtung Köln sind darzulegen<br />

<strong>und</strong> zu vermeiden. Die Ansiedlung von weiterem Einzelhandel ist in dem Gewerbegebiet<br />

Merzbrück nicht geplant. Einzelhandel soll in dem Gewerbegebiet ausgeschlossen<br />

werden. Südlich des Verkehrslandeplatzes wird ein etwa 60 ha großer<br />

Bereich als Fläche für die Landwirtschaft, zukünftig Gewerbegebiet dargestellt.<br />

Diese Ausweisung entspricht der Darstellung im Regionalplan <strong>und</strong> dient der Vorhaltung<br />

potenzieller Gewerbeflächen, die in engem Nutzungszusammenhang mit<br />

dem Verkehrslandeplatz stehen, zum aktuellen Zeitpunkt jedoch in ihrem Ausmaß<br />

über den Gewerbeflächenbedarf der Stadt <strong>Würselen</strong> hinausgehen.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Gewerbegebiet


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 30<br />

Ortsteil Fläche ha gesamt ha<br />

Broichweiden<br />

Nassauer Straße 3,6<br />

Merzbrück 19,2<br />

Linden, Neusen, Euchen Broicher Straße 1,8<br />

Morsbach, Scherberg, Schweilbach<br />

Gouleystraße 2,4<br />

Darstellung von Gewerbegebieten im Flächennutzungsplan<br />

mit Entwicklungspotenzial<br />

Die als Sondergebiete dargestellten Flächen dienen der Entwicklung von Gebieten,<br />

die sich wesentlich von den Baugebieten nach den §§ 2 – 10 BauNVO unterscheiden<br />

(§ 11 BauNVO).<br />

Sondergebiete werden für das Medizinische Zentrum, Betriebsteil Marienhöhe mit<br />

der Zweckbestimmung 'Krankenhaus <strong>und</strong> soziale Einrichtungen' <strong>und</strong> den Betriebsteil<br />

Bardenberg mit der Zweckbestimmung 'Krankenhaus', für das Freizeitbad<br />

AQUANA 'Freizeit <strong>und</strong> Sportanlage' sowie 'Wohnen mit Pferden' für eine Reitsport-<br />

<strong>und</strong> Wohnanlage dargestellt. Die Abgrenzungen der Sondergebiete für das<br />

Medizinische Zentrum werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung bzw. der<br />

Ausbauabsichten angepasst. Angrenzend an das Freizeitbad sind entsprechend der<br />

Darstellung im Regionalplan Flächen mit der Zweckbestimmung 'Hotel <strong>und</strong> Freizeit'<br />

dargestellt.<br />

Im Bereich des Gewerbegebietes Aachener Kreuz <strong>und</strong> in den Ortsteilen Bardenberg<br />

<strong>und</strong> Broichweiden sind Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel,<br />

Zweckbestimmung 'Baumarkt', '„Cash <strong>und</strong> Carry“-Großhandel', 'Lebensmittelfachmarkt',<br />

'Möbelhandel' <strong>und</strong> 'SB-Warenhandel' mit max. Gesamtverkaufsflächen<br />

der Haupt- <strong>und</strong> Nebensortimente (VFL) sowie der max. Gesamtverkaufsflächen<br />

der zentrenrelevanten Nebensortimente (ZFL) in m² dargestellt.<br />

Ortsteil Sondergebiete für großflächigen<br />

Einzelhandel<br />

Gewerbegebiet<br />

„Aachener Kreuz“<br />

davon ZFL<br />

BKR 12. August 2011<br />

VFL<br />

22,8<br />

1,8<br />

2,4<br />

27,0<br />

Möbelmärkte 4.000 m² 59.900 m²<br />

Baumärkte 1.400 m² 26.200 m²<br />

Summe Möbel- u. Baumärkte 5.400 m² 86.100 m²<br />

„Cash <strong>und</strong> Carry“-Großhandel 12.950 m²<br />

SB - Warenhandel 7.800 m²<br />

Summe Gewerbegebiet 106.850 m²<br />

Bardenberg Lebensmittelfachmarkt 1.000 m²<br />

Broichweiden Lebensmittelfachmarkt 1.366 m²<br />

Sondergebiete


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 31<br />

Ortsteil Fläche ha gesamt ha<br />

Bardenberg Krankenhaus 3,7<br />

<strong>Würselen</strong>-Mitte Hotel <strong>und</strong> Freizeit 5,3<br />

Darstellung von Sondergebieten im<br />

Flächennutzungsplan mit Entwicklungspotenzial<br />

5.2 32BStandorte baulicher Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen für<br />

den Gemeinbedarf<br />

Im Flächennutzungsplan können die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Anlagen zur Versorgung mit Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen des öffentlichen<br />

<strong>und</strong> privaten Bereichs, insbesondere mit den der Allgemeinheit dienenden<br />

baulichen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen des Gemeinbedarfs, wie Schulen <strong>und</strong> Kirchen<br />

sowie sonstigen kirchlichen, sozialen, ges<strong>und</strong>heitlichen <strong>und</strong> kulturellen <strong>Zwecke</strong>n<br />

dienenden Gebäuden <strong>und</strong> Einrichtungen, dargestellt werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB). Die Darstellung dieser Einrichtungen <strong>und</strong> Anlagen erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

innerhalb einer Baufläche mit einem symbolischen Planzeichen.<br />

Als Flächen für den Gemeinbedarf sind die Flächen des Schulzentrums an der Klosterstraße,<br />

Lehnstraße, Bahnhofstraße, der Realschule Am Wisselsbach, des Heilig-<br />

Geist-Gymnasiums an der Broicher Straße sowie die Autobahnpolizeiwache<br />

Broichweiden an der Eschweiler Straße dargestellt. Andere Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

sind wegen ihrer geringen Flächeninanspruchnahme nur durch Symbole<br />

gekennzeichnet.<br />

Mit dem Symbol 'öffentliche Verwaltung' sind dargestellt: das Rathaus <strong>Würselen</strong>,<br />

der Sitz der Kommunalen Dienste <strong>Würselen</strong> mit Wertstoffhof <strong>und</strong> die Friedhofsverwaltung<br />

der Kommunalen Dienste <strong>Würselen</strong> am Friedhof St. Sebastian.<br />

Als kulturellen <strong>Zwecke</strong>n dienende Einrichtung sind das Kulturzentrum 'Altes Rathaus'<br />

an der Kaiserstraße <strong>und</strong> die Freilichtbühne Burg Wilhelmstein dargestellt.<br />

Es sind insgesamt 12 Einrichtungen dargestellt (6 Gr<strong>und</strong>schulen, 1 Hauptschule,<br />

1 Realschule, 2 Gymnasien, 1 Sonderschule <strong>und</strong> 1 Weiterbildungskolleg):<br />

� In <strong>Würselen</strong>-Mitte die Gemeinschafts-Gr<strong>und</strong>schule Mitte, die katholische<br />

Gr<strong>und</strong>schule Sebastianusschule, das Städtische Gymnasium, die Realschule<br />

Tittelsstraße, die Gemeinschafts-Hauptschule <strong>und</strong> das Euregio-Kolleg,<br />

� in Bardenberg die Gemeinschafts-Gr<strong>und</strong>schule Bardenberg,<br />

� in Broichweiden die Katholische Gr<strong>und</strong>schule Schulstraße <strong>und</strong> die Förderschule<br />

Albert-Schweitzer-Schule,<br />

� in Linden-Neusen die Gemeinschafts-Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> das Gymnasium Heilig-<br />

Geist sowie<br />

� in Morsbach / Scherberg die Gemeinschafts-Gr<strong>und</strong>schule Wurmtal, die mit<br />

zwei Standorten als Gr<strong>und</strong>schulverb<strong>und</strong> geführt wird.<br />

Im Stadtgebiet sind 9 Sporthallen als sportlichen <strong>Zwecke</strong>n dienende Gebäude dargestellt.<br />

Das Freizeitbad Aquana am Willy-Brandt-Ring ist als Sonderbaufläche<br />

dargestellt.<br />

BKR 12. August 2011<br />

3,7<br />

5,3<br />

9,0<br />

Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Öffentliche Verwaltungen<br />

Kulturellen <strong>Zwecke</strong>n dienende Einrichtung<br />

Schulen<br />

Sportlichen <strong>Zwecke</strong>n dienende Gebäude<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 32<br />

Vorhandene Kindergärten, Jugend-, Alten- <strong>und</strong> Pflegeheime sind als Einrichtungen<br />

für soziale <strong>Zwecke</strong> dargestellt.<br />

Im Flächennutzungsplan sind alle vorhanden katholischen <strong>und</strong> evangelischen Kirchen,<br />

eine serbisch-orthodoxe <strong>und</strong> eine neuapostolische Kirche sowie ein islamisches<br />

Zentrum durch Symbole dargestellt.<br />

Des Weiteren sind die im Stadtgebiet vorhandenen Feuerwehr- <strong>und</strong> Polizeidienststellen<br />

dargestellt.<br />

5.3 3BFlächen für den überörtlichen Verkehr <strong>und</strong> die<br />

örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

Als Flächen für den überörtlichen Verkehr sind das bestehende <strong>und</strong> das zur Zeit<br />

der Aufstellung des Flächennutzungsplans im Bau befindliche klassifizierte Straßennetz,<br />

die Flächen für Bahnanlagen sowie das Gelände des Flughafens<br />

Merzbrück dargestellt. Es gelten die Anbauverbots- <strong>und</strong> Anbaubeschränkungszonen<br />

gem. § 9 B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (FStrG). Die Anbauverbotszonen entlang<br />

der B<strong>und</strong>esautobahnen von 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten<br />

Fahrbahn, sind im FNP durch die Darstellung von Grünflächen berücksichtigt. Die<br />

Planänderungen des Autobahnkreuzes Aachen sind im FNP dargestellt.<br />

Zum klassifizierten Straßennetz auf <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet gehören:<br />

� die B<strong>und</strong>esautobahn A44 mit der Anschlussstelle Broichweiden zur B264 <strong>und</strong><br />

der Zufahrt von der L136 südlich Begau,<br />

� die B<strong>und</strong>esstraßen B57 <strong>und</strong> B264,<br />

� die Landesstraßen L23, L136, L164 <strong>und</strong> L223 sowie<br />

� die Kreisstraßen K1 <strong>und</strong> K30.<br />

Momentan im Bau befinden sich:<br />

� die Kreisstraße K34 (Osttangente)<br />

� das Autobahnkreuz Aachen.<br />

Geplant sind folgende Verkehrsanlagen:<br />

� Anschlussstelle Alsdorf-Begau an der A44 als Ziel der Stadt <strong>Würselen</strong><br />

� L223n zwischen Birk <strong>und</strong> Herzogenrath (die Planfeststellung soll Anfang 2011<br />

abgeschlossen sein)<br />

� Anschluss der auf Aachener Stadtgebiet geplanten Umgehung Verlautenheide<br />

an die K30 / K34<br />

Als örtliche Hauptverkehrszüge sind die folgenden Straßen dargestellt:<br />

� die Morsbacher Straße sowie in Verlängerung die Bardenberger Straße, Heidestraße,<br />

Am Kaiser <strong>und</strong> Pleyer Straße als Hauptverknüpfungsachse der nordwestlichen<br />

Ortsteile mit dem Stadtzentrum <strong>und</strong> der B57,<br />

� die Bahnhofstraße, die Friedrichstraße, die Wilhelmstraße <strong>und</strong> die Neuhauser<br />

Straße als Umfahrung des Stadtkerns um die Kaiserstraße sowie<br />

� die Haaler Straße als wichtige Verbindung nach Aachen-Haaren.<br />

Als Bahnanlagen sind der geplante Verlauf der euregiobahn zwischen Alsdorf-<br />

Mariadorf <strong>und</strong> Stolberg sowie das Industrieanschlussgleis des Gewerbegebietes<br />

Aachener Kreuz dargestellt (vgl. Kap. X2.5X). Eine Realisierung der euregiobahn als<br />

BKR 12. August 2011<br />

Sozialen <strong>Zwecke</strong>n dienende Gebäude<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen<br />

Kirchen <strong>und</strong> kirchlichen <strong>Zwecke</strong>n<br />

dienende Gebäude <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

Feuerwehr, Polizei<br />

Klassifiziertes Straßennetz<br />

Örtliche Hauptverkehrszüge<br />

Bahnanlagen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 33<br />

Campusbahn zwischen Aachen <strong>und</strong> dem Industrieanschlussgleis ist erst langfristig<br />

absehbar <strong>und</strong> bisher ist noch kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. In<br />

dem Abschnitt zwischen Kaisersruh <strong>und</strong> Friedrichstraße wird die Trasse als Fläche<br />

für Bahnanlagen dargestellt, da für die Trasse keine Freistellung vorliegt. Das heißt,<br />

sie ist als Bahnanlage gewidmet, obwohl bislang im Flächennutzungsplan zum großen<br />

Teil Grünfläche dargestellt war <strong>und</strong> der Bereich der ehemaligen Gleise als<br />

Parkanlage genutzt wird. Das Teilstück zwischen Friedrichstraße <strong>und</strong> Industrieanschlussgleis,<br />

das außerhalb ehemaliger Bahntrassen verläuft, wird als in Aussicht<br />

genommene Planung gem. § 5 Abs. 4 BauGB vermerkt. Ebenso ist eine neue Spange<br />

zwischen Mariadorf – Stolberg <strong>und</strong> dem Industrieanschlussgleis des Gewerbegebietes<br />

Aachener Kreuz gekennzeichnet. Die bisher dargestellte Stadtbahntrasse<br />

von Aachen-Haaren durch das Gewerbegebiet entfällt.<br />

Die Neuplanung für das Gelände des Flugplatzes Merzbrück ist als Fläche für den<br />

Luftverkehr mit der Zweckbestimmung Landeplatz dargestellt.<br />

Die zuständige Luftfahrtbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte der<br />

Betreibergesellschaft Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM-GmbH) am<br />

22.02.1995 die Genehmigung zur Anlage <strong>und</strong> zum Betrieb des Verkehrslandeplatzes<br />

Aachen-Merzbrück, erweitert am 02.10.1998. Der Verkehrslandeplatz darf von<br />

folgenden Arten von Luftfahrzeugen benutzt werden:<br />

� Flugzeuge bis 3000 kg höchstzulässigem Fluggewicht (MPW),<br />

� Hubschrauber bis 5700 kg höchstzulässigem Fluggewicht,<br />

� selbststartende Motorsegler,<br />

� Segelflugzeuge im F-Schleppverfahren <strong>und</strong> selbststartende Motorsegler<br />

� Ultraleicht-Flugzeuge (dreiachsgesteuert)<br />

� Freiballone, Luftschiffe<br />

Der Flugbetrieb darf nur nach Sichtflug (VFR) <strong>und</strong> unter Sichtflugwetterbedingungen<br />

(VMC) bei Tage (½ St<strong>und</strong>e vor Sonnenaufgang bis ½ St<strong>und</strong>e nach Sonnenuntergang)<br />

durchgeführt werden. Für den Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück<br />

besteht gemäß § 53 Abs. 1 <strong>und</strong> § 43 Abs. 1 LuftVZO Betriebspflicht während der in<br />

den Nachrichten für Luftfahrer <strong>und</strong> im Luftfahrerhandbuch veröffentlichen Betriebszeiten.<br />

Nach dem Planfeststellungsverfahren muss eine Anpassung der Betriebsgenehmigung<br />

<strong>und</strong> des luftrechtlich festzulegenden beschränkten Bauschutzbereiches<br />

erfolgen.<br />

Der Flugplatz hat eine regionale Bedeutung für den Geschäftsreiseverkehr sowie<br />

für den Freizeitverkehr (Segelflugsport), R<strong>und</strong>flüge <strong>und</strong> Ballonfahrten. Mit der 6.<br />

Änderung des Regionalplans ist eine Verlängerung der Start- <strong>und</strong> Landeplan planungsrechtlich<br />

vorbereitet. Der Flächennutzungsplan übernimmt die neue Abgrenzung.<br />

Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren, um die Nutzungserweiterung<br />

verbindlich festzulegen. Bis zur bestandskräftigen Umsetzung des verfahrensrechtlich<br />

eingeleiteten Ausbaus des Verkehrslandeplatzes verbleibt es bei dem derzeitigen<br />

rechtlichen Status des bestehenden Verkehrslandeplatzes, seiner Flächen <strong>und</strong><br />

der dem Betrieb dienenden Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen; Veränderungen dürfen<br />

erst dann vorgenommen werden, wenn der Ausbau abgeschlossen <strong>und</strong> der neue<br />

Verkehrslandeplatz betriebsbereit ist.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Luftverkehr


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 34<br />

5.4 34BFlächen für Versorgungsanlagen, für die<br />

Abfallentsorgung <strong>und</strong> Abwasserbeseitigung, für<br />

Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- <strong>und</strong><br />

Hauptabwasserleitungen<br />

Die Darstellung der Versorgungsleitungen ist ergänzt durch Angaben über die Leitungsart<br />

sowie die Sicherheitsbereiche <strong>und</strong> Schutzstreifen.<br />

Als Fläche für die Energieversorgung sind die Umspannanlagen Neustraße <strong>und</strong> im<br />

Gewerbegebiet Aachener Kreuz dargestellt.<br />

Das dargestellte Leitungsnetz berücksichtigt:<br />

� das Hochspannungsnetz der RWE Transportnetz Strom GmbH, Essen,<br />

� das Nieder- <strong>und</strong> Mittelspannungsnetz der RWE Rhein Ruhr,<br />

� die Erdgasfernleitungen der E.O.N. Ruhrgas AG,<br />

� die Erdgashochdruckleitung WEDAL <strong>und</strong> die Erdgasanschlussleitung AL<br />

Broichweiden<br />

� die Erdgasfernleitung Thyssengas GmbH sowie<br />

� die Kraftstoff-Fernleitungen der Fernleitungsbetreibungsgesellschaft FBG,<br />

Xanten<br />

Zuständig für die Trinkwasserversorgung auf <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet ist die EN-<br />

WOR. Die Wassertransportleitungen sind durch einen Schutzstreifen von beidseitig<br />

je 2 m zu sichern.<br />

Im FNP werden die Kläranlage <strong>und</strong> alle großen Sonderbauwerke als Fläche für<br />

Abwasserbeseitigung dargestellt:<br />

� Abwasserreinigungsanlage <strong>Würselen</strong> – Euchen<br />

� RÜB Judenstatt<br />

� RÜB Bardenberg<br />

� RKB <strong>und</strong> RRB Aachener Kreuz<br />

� RÜB + PW Alte Kläranlage Broichweiden<br />

� KStR Bodenfilter In der Dell<br />

� 2 RRB entlang der BAB 44<br />

� RRB an der L 223<br />

� RRB Broicher Straße<br />

Anlagen für die Abfallentsorgung sind im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.<br />

Die überwiegend auf Herzogenrather Gebiet gelegene, ehemalige Mülldeponie<br />

Maria-Theresia ist gemäß Rekultivierungsplan begrünt worden. Entsprechend zur<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath wird sie als 'Fläche für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft'<br />

dargestellt.<br />

Im Norden des Stadtgebietes von <strong>Würselen</strong> waren seit 1999 nordöstlich von Linden-Neusen,<br />

zwischen Elchenrath <strong>und</strong> Euchen sowie bei Birk 4 Bereiche als Vorranggebiete<br />

für Windenergieanlagen mit insgesamt 63,8 ha dargestellt. Die Flächen<br />

wurden aufgr<strong>und</strong> einer Standortuntersuchung im Rahmen der 41. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans festgelegt. Für andere Bereiche ist daher die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen ausgeschlossen.<br />

Südwestlich von Euchen sind insgesamt 3 Windkraftanlagen gebaut worden, 2 weitere<br />

stehen nordöstlich von Linden-Neusen. Diese Fläche wird im Süden von einer<br />

Nato-Pipeline durchschnitten. Die entsprechend den Angaben der Wehrbereichsverwaltung<br />

einzuhaltenden Abstände werden im Rahmen des Baugenehmigungs-<br />

BKR 12. August 2011<br />

Energieversorgung<br />

Wasserversorgung<br />

Abwasser<br />

Abfallentsorgung<br />

Flächen für Windenergieanlagen


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 35<br />

verfahrens geprüft. Bei Windkraftanlagen über 50 m Höhe muss ein Genehmigungsverfahren<br />

nach B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt werden.<br />

Die Zuständigkeit liegt bei der StädteRegion Aachen als Untere Immissionsschutzbehörde.<br />

Aus städtebaulichen Gründen nahm die Stadt <strong>Würselen</strong> die Konzentrationszone<br />

bei Birk im Nordwesten des Stadtgebiets aus dem Flächennutzungsplan heraus (66.<br />

Änderung, Bekanntmachung 31.08.2007), um die Trennwirkung zu den nördlichen<br />

Ortsteilen, die durch die Kette der Windkraftanlagen entstehen wird, zu mindern.<br />

Das Verwaltungsgericht Aachen stellte am 16.04.2008 in einem Klageverfahren<br />

gegen die Versagung einer Baugenehmigung für eine WKA im Bereich Birk<br />

Rechtsfehler im Verfahren der 66. Änderung fest, da die Stadt keine erneute gesamtstädtische<br />

Untersuchung durchgeführt hat. Die Anlage mit einer Nabenhöhe<br />

von 98,20 m <strong>und</strong> einem Rotordurchmesser von 70 m ist darauf hin genehmigt <strong>und</strong><br />

gebaut worden.<br />

Die nunmehr mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans durchgeführte<br />

Untersuchung auf potenzielle Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im<br />

Stadtgebiet <strong>Würselen</strong> bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse, die der 41. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans zu Gr<strong>und</strong>e lagen. Die damals ausgewiesenen<br />

Standorte für Konzentrationszonen sind mit Änderungen der jeweiligen Abgrenzung<br />

auch unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Vorgaben die einzig möglichen;<br />

die Darstellung einer Konzentrationszone an einem gr<strong>und</strong>sätzlich anderen<br />

Standort wird damit ausgeschlossen (siehe Anlage 7).<br />

Nach Angaben der StädteRegion Aachen werden westlich der ehemaligen Bahntrasse<br />

<strong>Würselen</strong> - Euchen bereits heute die zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte<br />

durch die vorhandenen Windenergieanlagen überschritten. Ob weitere Windenergieanlagen<br />

in diesem Bereich zugelassen werden können, ist fraglich.<br />

Im Vergleich zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird nunmehr die Fläche<br />

in Birk erneut, jedoch in etwas geringerem Ausmaß dargestellt. Insgesamt werden<br />

63,9 ha für Windenergieanlagen dargestellt.<br />

5.5 35BGrünflächen<br />

Im Flächennutzungsplan sind zahlreiche Grünflächen dargestellt. Die <strong>wesentliche</strong>n,<br />

für die Erholung bzw. besondere Nutzung vorgesehenen Flächen sind mit ihrer<br />

jeweiligen Zweckbestimmung hervorgehoben.<br />

Die in ihrer Struktur <strong>und</strong> für die Naherholung bedeutsamen Grünflächen, der<br />

Stadtgarten, der Kalkhaldenpark <strong>und</strong> die nicht bebaute Fläche des ehemaligen<br />

Freibades südlich der Realschule sowie der Gouleypark auf dem ehemaligen<br />

Zechengelände in Morsbach sind als Parkanlagen dargestellt.<br />

Als Sportplätze sind dargestellt: Die Aschesportplätze Birkenstraße, Parkstraße,<br />

Paulinenstraße, Zechenstraße/Tannenweg sowie die Rasensportplätze Birkenstraße,<br />

Euchen/Am Berg, Helleter Feldchen, Linde-Neusen, Tellebenden, Zechenstraße/Tannenweg<br />

sowie die Tennisplätze am Dommerswinkel <strong>und</strong> an der Tittelsstraße.<br />

Neu geplant sind die Sportanlagen östlich des Aquana-Freizeitbades als Ersatz für<br />

die als Bauflächen ausgewiesenen Sportplätze am Lindenplatz <strong>und</strong> Drischfeld.<br />

Friedhofsflächen sind in<br />

� <strong>Würselen</strong>-Mitte – St. Sebastian,<br />

� Bardenberg – Oststraße,<br />

� Morsbach – Am Luftschacht,<br />

� Linden-Neusen – Stegerstraße <strong>und</strong><br />

� Weiden alt – Friedhofstraße<br />

BKR 12. August 2011<br />

Parkanlagen<br />

Sportplatz<br />

Friedhof


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 36<br />

� Weiden neu – Friedhofstraße<br />

dargestellt. Überall sind Sarg- <strong>und</strong> Urnen-Bestattungen möglich.<br />

Der evangelische Friedhof an der Buschstraße wird aufgr<strong>und</strong> seiner Größe nicht als<br />

Grünfläche dargestellt, sondern nur mit einem Symbol gekennzeichnet.<br />

Folgende Spielplätze sind als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz<br />

dargestellt:<br />

� Pley<br />

� Tannenweg<br />

� Tellebenden<br />

� Gouleypark<br />

� Bahnhofstraße<br />

� Stadtgarten<br />

� Am Wisselsbach<br />

� Troppenbruch<br />

� Krottstraße<br />

� Dürerstraße<br />

� Dorfplatz Linden-Neusen<br />

� Brahmsstraße<br />

� Willibrordstraße<br />

14 weitere Spielplätze liegen innerhalb von Baugebieten <strong>und</strong> sind nur mit einem<br />

Symbol gekennzeichnet.<br />

Der Darstellung des Modellflugplatzes liegt eine Betriebserlaubnis des Regierungspräsidenten<br />

Düsseldorf vom 20.12.2007 zu Gr<strong>und</strong>e. Demnach sind die Luftraumgrenzen,<br />

in denen der motorbetriebene Modellflugbetrieb stattfinden darf, auf einen<br />

Dreiviertelhalbkreis mit einem Radius von 300 m um das Modellfluggelände<br />

begrenzt.<br />

Im Bereich der Osttangente / Eschweiler Straße nahe der Anschlussstelle Broichweiden<br />

der A44 wird ein Parkplatz für 140 Stellplätze als Grünfläche mit der<br />

Zweckbestimmung 'Mitfahrerparkplatz' dargestellt.<br />

5.6 36BFlächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />

BImSchG<br />

Auf die Darstellung von Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen im Flächennutzungsplan wird verzichtet.<br />

Die Immissionssituation ist konkret bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu<br />

untersuchen, um Immissionskonflikte zu vermeiden. Erfordernis <strong>und</strong> Standorte<br />

aktiver Immissionsschutzmaßnahmen müssen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung<br />

geklärt werden.<br />

Immissionsschutzrechtliche Belange <strong>und</strong> potenzielle Immissionskonflikte sind im<br />

Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt (vgl. Teil B der Begründung, Kap. 2.2,<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen).<br />

BKR 12. August 2011<br />

Spielplatz<br />

Modellflugplatz<br />

Mitfahrerparkplatz


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 37<br />

5.7 37BWasserflächen <strong>und</strong> die für die Wasserwirtschaft<br />

vorgesehenen Flächen sowie die Flächen, die im<br />

Interesse des Hochwasserschutzes <strong>und</strong> der Regelung<br />

des Wasserabflusses freizuhalten sind<br />

Das <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet ist dem Einzugsgebiet der Rur zuzuordnen, die bei<br />

Roermond in die Maas fließt. Wichtigstes Fließgewässer ist die Wurm, die auf einem<br />

rd. 9 km langen Abschnitt auf <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet verläuft <strong>und</strong> in die Rur<br />

mündet. Sie wird als Wasserfläche im FNP dargestellt. Als Stillgewässer werden<br />

Weiher <strong>und</strong> Teiche bei Pley, an der Alten Mühle <strong>und</strong> bei Kaisersruh dargestellt<br />

Alle anderen, kleineren Fließ- <strong>und</strong> Stillgewässer sowie einzuhaltende Schutzabstände<br />

(mindestens 10m) sind im Flächennutzungsplan-Maßstab nicht sinnvoll darstellbar.<br />

5.8 38BFlächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die<br />

Gewinnung von Steinen, Erden <strong>und</strong> anderen<br />

Bodenschätzen<br />

Für das Stadtgebiet <strong>Würselen</strong> werden keine Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen<br />

oder für die Gewinnung von Steinen, Erden <strong>und</strong> anderen Bodenschätzen<br />

dargestellt.<br />

Die bisher als Fläche für Aufschüttungen dargestellte Bergehalde im Wurmtal ist<br />

inzwischen in die Umgebungsnutzungen integriert <strong>und</strong> entsprechend überwiegend<br />

als Wald bzw. als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung<br />

der Landschaft dargestellt. Die Flächen für Abgrabungen sind ebenfalls inzwischen<br />

entsprechend ihrer neuen Nutzungen dargestellt: die zwischenzeitlich als Bauschuttdeponie<br />

genutzte, ehemalige Kiesgrube in Broich als Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der Landschaft, die ehemalige, inzwischen<br />

rekultivierte Tongrube südlich Linden-Neusen als Fläche für die Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> der seit langem aufgegebene kleine Steinbruch bei Steinbruchhaus als Wald.<br />

5.9 39BFlächen für die Landwirtschaft <strong>und</strong> Wald<br />

Insgesamt sind 1.831 ha als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Dies ist etwa die<br />

Hälfte des Stadtgebietes <strong>und</strong> weist auf die immer noch hohe Bedeutung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung hin. Da diese Darstellung auch bauliche Anlagen, wie<br />

landwirtschaftliche Hofstellen oder einzeln stehende Gebäude im Außenbereich<br />

umfasst, ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung auf eine etwas geringere Fläche<br />

begrenzt.<br />

2003 existierten 59 landwirtschaftliche Betriebe. Etwa ein Viertel (15) der Betriebe<br />

wurden nur im Nebenerwerb bewirtschaftet. Im Kreis Aachen lag der Anteil der<br />

Nebenerwerbsbetriebe mit 51,8 % deutlich höher. Bedingt durch die im regionalen<br />

Vergleich geringe Anzahl der Nebenerwerbsbetriebe in <strong>Würselen</strong> lag die bewirtschaftete<br />

Fläche pro Betrieb mit durchschnittlich 35,3 ha über der Fläche pro Betrieb<br />

in der StädteRegion Aachen (31,3 ha). Der Durchschnitt bewirtschafteter<br />

Flächen der Haupterwerbsbetriebe lag mit 40,2 ha jedoch unter der des Kreises<br />

Aachen (50,4 ha).<br />

Im Bereich der Lössbörde, die den weitaus größten Teil des Stadtgebietes prägt,<br />

sind die Bodenverhältnisse relativ einheitlich ausgeprägt. Hier sind großflächig<br />

fruchtbare Parabraunerden mit günstigen Wasser- <strong>und</strong> Nährstoffeigenschaften <strong>und</strong><br />

sehr hoher Ertragsfähigkeit (Bodenzahlen 70-90) entwickelt.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Landwirtschaft


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 38<br />

Die Belange der Landwirtschaft sind bei der Darstellung von Bauflächen berücksichtigt.<br />

Die Stadt <strong>Würselen</strong> ist mit einem Waldanteil von weniger als 5 % an der Gesamtfläche<br />

als waldarm zu bezeichnen. Wald im Sinne des B<strong>und</strong>eswaldgesetzes (§ 2<br />

Abs. 1) ist jede mit Forstpflanzen bestockte Gr<strong>und</strong>fläche sowie u.a. auch kahl geschlagene<br />

Gr<strong>und</strong>flächen, Lichtungen, Wege oder weitere dem Wald dienende Flächen.<br />

Die Waldflächen übernehmen ökologisch wichtige Funktionen im Naturhaushalt,<br />

insbesondere ist hier der Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers zu nennen. Im <strong>Würselen</strong>er<br />

Stadtgebiet haben die Waldflächen im Wurmtal <strong>und</strong> Reichswald darüber hinaus als<br />

Erholungsräume eine große Bedeutung.<br />

Als Wald sind alle Flächen dargestellt, auf denen heute Wald stockt <strong>und</strong> die auch<br />

als Wald erhalten bleiben sollen. Im Vergleich zum FNP 1977 werden im Bereich<br />

des Wurmtals bewaldete Haldenflächen <strong>und</strong> ehemalige Bahnanlagen neu als Wald<br />

dargestellt. Die Abgrenzung erfolgte in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald<br />

<strong>und</strong> Holz NRW, Forstamt Eschweiler. Unberücksichtigt bleiben Waldbestände von<br />

geringer Flächengröße.<br />

5.10 40BMaßnahmen <strong>und</strong> Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

Insgesamt sind 88,5 ha im FNP als 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

<strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft' gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10<br />

BauGB dargestellt, wenn sie über 0,5 ha groß sind bzw. eine Breite von mehr als 15<br />

m aufweisen. Dies sind überwiegend Flächen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen<br />

umgesetzt werden, die konkreten baulichen Maßnahmen zugeordnet sind. Dazu<br />

zählen Baumpflanzungen, die Umgestaltung der weißen <strong>und</strong> der schwarzen Halde<br />

im Wurmtal, Maßnahmen entlang der A 44, L 23 <strong>und</strong> der L 233 sowie nördlich der<br />

Ortsteile Bardenberg <strong>und</strong> Pley.<br />

Die meisten dieser Ausgleichsmaßnahmen sind zwischenzeitlich abgeschlossen.<br />

Gleichwohl wird die Darstellung als 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

<strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft' gewählt, um die Bedeutung des<br />

Schutzes, der Pflege <strong>und</strong> der Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft sicher zu stellen.<br />

Diesem Aspekt werden die Nutzungsdarstellung gem. BauNVO nicht gerecht.<br />

Für die Anlage von weiteren Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen hat die Stadt <strong>Würselen</strong><br />

am Duffesheider Weg eine Fläche von insgesamt rd. 17,7 ha vorgesehen, von<br />

denen 51.630 qm als Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzflächen zugeordnet sind. Für diese Fläche<br />

wurde ein Konzept erstellt, mit dessen Umsetzung bereits im Jahr 2001 begonnen<br />

wurde. Der ökologische Wert dieser Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen wird<br />

über das Ökokonto der Stadt <strong>Würselen</strong> verwaltet <strong>und</strong> mit den künftigen, nicht vermeidbaren<br />

baulichen Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft verrechnet. Die Flächen<br />

am Duffesheider Weg bilden den Flächenpool im Rahmen des Ökokontos.<br />

Bei einer durchschnittlichen Aufwertung von 12,8 Ökowertpunkten (ÖW) pro qm<br />

(nach dem Verfahren von Dankwart Ludwig <strong>und</strong> Holger Meinig, 1991, Sporbeck)<br />

stehen insgesamt 2.206.528 ÖWs zur Verfügung.<br />

Mit Stand November 2008 sind 56.977 qm (= 729.305,6 ÖW) bereits entwickelt <strong>und</strong><br />

51.630 qm (= 660.864 ÖW) baulichen Maßnahmen zugeordnet; 5.347 qm (=<br />

68.441,6 ÖW) sind in Vorleistung angelegt. Weitere 563.520 ÖW können nach Abschluss<br />

des 2., 44.025 qm großen Abschnitts <strong>und</strong> weitere 939.302,4 ÖW nach Ab-<br />

BKR 12. August 2011<br />

Wald<br />

Es werden Ausgleichsflächen<br />

von 88,5 ha dargestellt.<br />

Ökokonto


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 39<br />

schluss aller Ausgleichsmaßnahmen auf den restlichen 73.383 qm östlich Duffesheider<br />

Weg verbucht werden. Die Flächen des 2. <strong>und</strong> 3. Abschnitts sind im Besitz der<br />

Stadt <strong>Würselen</strong> <strong>und</strong> derzeit landwirtschaftlich genutzt.<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Würselen</strong> bereitet Eingriffe in den Naturhaushalt<br />

im Bereich neuer Bauflächendarstellungen <strong>und</strong> Darstellungsbestätigungen auf<br />

einer Flächengröße von rd. 130 ha vor. Die überschlägige Ermittlung des Eingriffsumfanges<br />

nach dem vereinfachten Verfahren (LANUV 2008) für 23 Prüfflächen<br />

ergibt ein Defizit von 1.738.031 Punkten. Daraus resultiert – bei einer angenommenen<br />

Aufwertung von durchschnittlich 3 bis 4,5 Punkten – eine erforderliche Ausgleichsfläche<br />

von 39 bis 58 ha. Ein Teil der Prüffläche des zukünftigen Gewerbegebietes<br />

Merzbrück ist nicht in der Ermittlung des Eingriffsumfanges enthalten. Die<br />

Fläche ist im FNP als 'Fläche für die Landwirtschaft, zukünftig Gewerbegebiet'<br />

dargestellt. Für die Realisierung ist eine FNP-Änderung erforderlich, in der dann<br />

der Ausgleich nachgewiesen werden muss.<br />

6 13BKennzeichnungen<br />

Die zentralen Versorgungsbereiche <strong>und</strong> Nahversorgungsanlagen gem. Städteregionalem<br />

Einzelhandelskonzept sind im Flächennutzungsplan gekennzeichnet.<br />

Das Stadtgebiet liegt über mehreren, auf verschiedenen Bodenschätzen verliehenen<br />

Bergwerksfeldern, von denen eine Vielzahl erloschen ist. Eigentümer/innen der<br />

noch bestehenden Bergbauberechtigten sind EBV GmbH, RWE Power Aktiengesellschaft<br />

<strong>und</strong> RV Rheinbraun Handel <strong>und</strong> Dienstleistungen GmbH. Im Plangebiet<br />

befinden sich 260 bekannte <strong>und</strong> erfasste Tagesöffnungen des Bergbaus. Die im<br />

tages- oder oberflächennahen Bereich unter dem Planungsgebiet vorhandenen<br />

Hohlräume oder Verbruchzonen können eine Absenkung oder einen Einsturz der<br />

Tagesoberfläche verursachen.<br />

Das gesamte Plangebiet ist daher Bergbaufläche im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2<br />

BauGB. In Anbetracht der Datenmenge wird auf eine detaillierte Darstellung der<br />

bergbaulichen Verhältnisse im FNP verzichtet. Aussagen zur Standsicherheit der<br />

Tagesoberfläche im Bereich der verlassenen Tagesöffnungen sowie Angaben über<br />

eine Verfüllung oder Sicherung werden erst im Rahmen der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange während der Aufstellung von Bebauungsplänen gemacht, da<br />

die Daten zur bergbaulichen Situation einer ständigen Nachtragung unterliegen.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der von der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung gestellten<br />

Kartenunterlagen über die potenziellen Einwirkungsbereiche des Altbergbaus<br />

im Stadtgebiet <strong>Würselen</strong> wird der 'Bereich mit möglichen, im oberflächennahen<br />

3<br />

Bergbau begründeten, Einwirkungen auf die Tagesoberfläche' gekennzeichnet.F<br />

Das Altlastenverdachtsflächenkataster des Kreises Aachen (Stand 2008) erfasst im<br />

<strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet 360 Flächen mit einer Gesamtgröße von 296 ha (rd. 8,6%<br />

des Stadtgebietes). Dabei nimmt alleine die Altlastenverdachtsfläche Nr. 5103/0239<br />

('Deutsche <strong>und</strong> belgische Streitkräfte', 'Westflug Aachen Luftfahrtgesellschaft') rd.<br />

120 ha ein.<br />

3 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau <strong>und</strong> Energie in NRW: Anlage 1 zum<br />

Schreiben vom 25.11.2008, Tagesöffnungen <strong>und</strong> Tagesbrüche sowie Bereiche des<br />

oberflächennahen Bergbaus innerhalb des Stadtgebietes <strong>Würselen</strong>, Stand der Erfassung:<br />

11/2008.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Der FNP bereitet Eingriffe in den<br />

Naturhaushalt vor<br />

zentrale Versorgungsbereiche <strong>und</strong><br />

Nahversorgungsanlagen<br />

Bergbaufläche<br />

360 Altlastenverdachtsflächen mit<br />

einer Gesamtgröße von rd. 296 ha


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 40<br />

Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen im FNP für bauliche Nutzungen vorgesehene<br />

Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen belastet sind. Weitere <strong>wesentliche</strong> Gr<strong>und</strong>lage für die Berücksichtigung von<br />

Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen in städtebaulichen Planverfahren bildet<br />

der sog. Altlastenerlass 'Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere<br />

Altlasten, bei der Bauleitplanung <strong>und</strong> im Baugenehmigungsverfahren.'<br />

Bedeutung hat die Kennzeichnungspflicht, neben Flächen mit vorgesehenen baulichen<br />

Nutzungen auch für intensiv genutzte Freiflächen soweit der Bodenbelastungsverdacht<br />

hinreichend abgeklärt wurde. Die Beurteilung der Erheblichkeit der<br />

erfassten Flächen erfolgte 2008 durch die untere Bodenschutzbehörde des Kreises<br />

Aachen. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> werden vier Flächen im FNP der Stadt <strong>Würselen</strong><br />

gekennzeichnet:<br />

Kataster-Nr. Bezeichnung Lage<br />

5102/0023 Altablagerung Kali-Halden (2 Flächen) Elchenrather<br />

Straße<br />

5102/0024 Altablagerung Kali-Halde Teuterhof,<br />

nördl. L 23<br />

5102/0070 Altstandort Singer Bahnhofstraße<br />

Bei 11 Prüfflächen sowie im Bereich der Euregio-Bahnlinie liegen Altlastenverdachtsflächen<br />

innerhalb der Prüfflächen. Hier besteht ggf. ein Untersuchungserfordernis<br />

im Hinblick auf das Gefährdungspotenzial der jeweiligen Verdachtsfläche<br />

bzw. die Verträglichkeit mit der jeweils geplanten Nutzung. Genauere Angaben<br />

enthält der Umweltbericht.<br />

7 14BNachrichtliche Übernahmen <strong>und</strong> Vermerke<br />

7.1 41BPlanungen <strong>und</strong> sonstige Nutzungsregelungen nach<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

Der Landschaftsplan I 'Herzogenrath – <strong>Würselen</strong>' des Kreises Aachen inkl. der 1.,<br />

2. <strong>und</strong> 3. Änderung stellt die besonders geschützten Teile von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

(gemäß §§ 19-23 LG NW) dar.<br />

Im Stadtgebiet von <strong>Würselen</strong> befindet sich das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)<br />

'Wurmtal südlich Herzogenrath' (DE-5102-301). Es wird von der Europäischen<br />

Kommission in der aktualisierten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

für die atlantische Region geführt. Bei dem Gebiet handelt es sich um einen<br />

großflächigen, naturnahen Auenkomplex der Wurm in der Jülicher Börde. Die<br />

weitgehend unverbaute Wurm schlängelt sich durch ein wiesenreiches Tal, dessen<br />

Hänge große zusammenhängende Waldflächen aufweisen.<br />

Pläne – <strong>und</strong> so auch der FNP – sind gemäß §§ 34 <strong>und</strong> 35 BNatSchG respektive<br />

§ 48d Landschaftsgesetz NRW (LG NW) vor ihrer Zulassung auf Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen der FFH- oder Vogelschutzgebiete zu überprüfen.<br />

Neu als Bahnanlage <strong>und</strong> in Aussicht genommene Planung gem. § 5 Abs. 4 BauGB<br />

wird die Verlängerung der geplanten Campusbahn-Trasse vermerkt, die als Stadtbahnsystem<br />

von dem neuen Campusgelände in Aachen-Melaten über Kaisersruh<br />

<strong>und</strong> Markt sowie weiter um das Freizeitbad Aquana herum bis zu den vorhandenen<br />

Gleisen Richtung Stolberg bzw. Alsdorf führen soll. Genauere Angaben zur Trasse,<br />

Lage <strong>und</strong> Größe von Park+Ride-Plätzen sowie den Haltepunkten sind derzeit noch<br />

BKR 12. August 2011<br />

FFH-Gebiet<br />

'Wurmtal südlich Herzogenrath'<br />

Campusbahn


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 41<br />

nicht bekannt, da das notwendige Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet<br />

wurde.<br />

Das <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet weist darüber hinaus 4 Naturschutzgebiete (NSG), 6<br />

Naturdenkmale (ND) <strong>und</strong> 48 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) sowie 8<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Geltungsbereich des Landschaftsplans auf. Im<br />

Planungsprozess sind die Rechtsvorschriften des Landschaftsgesetztes sowie die für<br />

die Schutzgebiete im Landschaftsplan festgesetzten Ge- <strong>und</strong> Verbote zu beachten.<br />

Eine Kartierung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope durch das Landesamt<br />

für Natur, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz (LANUV 2002/2004) erfasst im Stadtgebiet<br />

31 Flächen gesetzlich geschützter Biotope. Diese liegen bis auf 3 Flächen<br />

innerhalb des NSG Wurmtal südlich Herzogenrath einschließlich Meisbach. Im<br />

Planungsprozess sind die Rechtsvorschriften des LG NW zu beachten. Maßnahmen,<br />

die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer<br />

Zerstörung der Biotope führen können, sind verboten.<br />

Im Flächennutzungsplan sind das FFH-Gebiet, die die Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiete<br />

sowie die geschützten Landschaftsbestandeile nachrichtlich dargestellt.<br />

Naturdenkmäler sowie die gem. § 62 LG NW geschützten Biotope sind auf Gr<strong>und</strong><br />

des Maßstabes nicht dargestellt.<br />

7.2 42BPlanungen <strong>und</strong> sonstige Nutzungsregelungen nach<br />

Landeswassergesetz NRW<br />

In den Süden des Stadtgebietes ragt das Wasserschutzgebiet der auf Aachener<br />

Stadtgebiet liegenden Wassergewinnungsanlage 'Aachen Reichswald' gem. Verordnung<br />

vom 11.03.1994. Das Wasser wird hier aus den Feinsandschichten gewonnen.<br />

Die weitere Schutzzone (Zone III) liegt teilweise auf <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet. Es<br />

überlagert westlich der BAB 44 Bauflächen des Gewerbegebietes Aachener Kreuz.<br />

Östlich der BAB 44 befinden sich landwirtschaftliche Flächen <strong>und</strong> Wald im Schutzbereich.<br />

In Wasserschutzgebieten ergeben sich für Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />

mögliche Einschränkungen. Darüber hinaus können Wasserschutzzonen unter dem<br />

Gesichtspunkt des Gr<strong>und</strong>wasserschutzes als empfindlich angesehen werden; die<br />

Empfindlichkeit nimmt mit zunehmender Nähe zur Wassergewinnungsanlage zu.<br />

Teilbereiche des gem. Verordnung vom 28.04.2010 festgesetzten Überschwemmungsgebietes<br />

der Wurm befinden sich an der westlichen Stadtgrenze. Es besteht<br />

keine Überlagerung von Bauflächen <strong>und</strong> festgesetztem Überschwemmungsgebiet.<br />

7.3 43BSchutzbereich für Verteidigungsanlagen<br />

Am Ravelsberg südlich von Haal – Oppen ist ein Schutzbereich für Verteidigungsanlagen<br />

nachrichtlich übernommen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des Gesetzes über die Beschränkung von Gr<strong>und</strong>eigentum für die militärische<br />

Verteidigung – Schutzbereichsgesetz (SchBG) – vom 07.12.1956 gelten für<br />

das Tanklager allgemeine Beschränkungen gem. § 3 Abs. 1 SchBG, Bedarfsbeschränkungen<br />

gem. § 4 Abs. 1 SchBG sowie sonstige Beschränkungen gem. § 5<br />

Abs. 1 SchBG. Die Beschränkungen beziehen sich auf 3 unterschiedliche Schutzzonen,<br />

die 50 m, 100 m <strong>und</strong> 250 m um die Umzäunung der Verteidigungsanlagen liegen.<br />

Diese 3 gestuften Schutzzonen sind im FNP nachrichtlich übernommen.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Schutzgebiete<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Überschwemmungsgebiet<br />

der Wurm<br />

Verteidigungsanlage Ravelsberg


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 42<br />

7.4 4Beschränkter Bauschutzbereich für Landeplätze<br />

Für den Flughafen Merzbrück gilt gemäß § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ein<br />

beschränkter Bauschutzbereich mit einem Radius von 1,5 km um den Bezugspunkt<br />

des Flugplatzes, der auf der Höhe 189 m ü. NN liegt. Im beschränkten Bauschutzbereich<br />

ist die Bebauung nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erlaubt.<br />

Bis zur bestandskräftigen Umsetzung des verfahrensrechtlich eingeleiteten Ausbaus<br />

des Verkehrslandeplatzes verbleibt es bei dem derzeitigen rechtlichen Status des<br />

bestehenden Verkehrslandeplatzes, seiner Flächen <strong>und</strong> der dem Betrieb dienenden<br />

Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen; Veränderungen dürfen erst dann vorgenommen werden,<br />

wenn der Ausbau abgeschlossen <strong>und</strong> der neue Verkehrslandeplatz betriebsbereit<br />

ist. Dies bedeutet insbesondere, dass der bisherige beschränkte Bauschutzbereich,<br />

der im FNP dargestellt ist, planungsrechtlich zu beachten ist.<br />

7.5 45Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler nach Denkmalschutzgesetz<br />

Die Denkmalliste der Stadt <strong>Würselen</strong> enthält insgesamt 94 Baudenkmale, 21 denkmalgeschützte<br />

Kreuzanlagen <strong>und</strong> 12 Bodendenkmale (Stand: 09.12.2010), die gemäß<br />

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unter Schutz stehen. Weitere 38<br />

Kreuzanlagen sind vorhanden, die bislang nicht unter Denkmalschutz gestellt worden<br />

sind. Nach § 5 Absatz 4 BauGB sollen im Flächennutzungsplan 'denkmalgeschützte<br />

Mehrheiten von baulichen Anlagen' nachrichtlich übernommen werden.<br />

Diese Ensembles sind in <strong>Würselen</strong> nicht vorhanden. Auf eine nachrichtliche Übernahme<br />

der Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler wird daher verzichtet.<br />

In der Begründung Teil B – Umweltbericht sind die durch neu dargestellte bzw.<br />

bisher noch nicht überbaute Bauflächen betroffenen Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler<br />

berücksichtigt. In Anlage 5 zur Begründung sind alle Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler<br />

tabellarisch aufgeführt.<br />

Eine vollständige <strong>und</strong> systematische Erfassung des archäologischen Kulturgutes<br />

liegt für <strong>Würselen</strong> bisher nicht vor. Insofern lässt sich die Anzahl, die Bedeutung<br />

<strong>und</strong> genaue Abgrenzung potenzieller archäologischer F<strong>und</strong>stellen zurzeit nicht<br />

verlässlich angeben. Durch die frühe <strong>und</strong> dichte Besiedlung der Region besitzt die<br />

Landschaft im <strong>Würselen</strong>er Stadtgebiet gr<strong>und</strong>sätzlich eine hohe Bedeutung für die<br />

Archäologie. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind entsprechende<br />

Untersuchungen vorzunehmen.<br />

8 15BWesentliche Auswirkungen – Flächenbilanz<br />

In der Gegenüberstellung der Flächenbilanzen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans<br />

(Stand 2007) <strong>und</strong> des neuen Flächennutzungsplans (Stand Entwurf Juli<br />

2010) wird deutlich, dass durch die Neuaufstellung eine Rücknahme von Siedlungsflächen<br />

erfolgt. Dies geschieht überwiegend im Bereich der Wohnbauflächen in<br />

Ortsrandlagen. Die Zunahme der Summe der Wohnbauflächen in der Flächenbilanz<br />

resultiert aus der Umwandlung von Gemischten Bauflächen, vornehmlich im<br />

Ortsteil <strong>Würselen</strong>-Mitte. Die Flächen der Gewerbegebiete nehmen, im Vergleich<br />

zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan von 1977, bedingt durch die Ausweisung<br />

am Flugplatz Merzbrück, zu. Das Industriegebiet südlich Birk wird vollständig zurückgenommen.<br />

Die Sonderbauflächen aus dem Flächennutzungsplan von 1977<br />

werden nun als Sondergebiete dargestellt.<br />

BKR 12. August 2011<br />

Bauschutzbereich


BEGRÜNDUNG TEIL A FLÄCHENNUTZUNGSPLAN WÜRSELEN 43<br />

Die Veränderungen im Bereich der Verkehrsflächen sind bedingt durch den geplanten<br />

Ausbau des Flugplatzes Merzbrück.<br />

Die Zunahme der Freiflächen resultiert aus der Rücknahme von Flächen für Aufschüttungen,<br />

Abgrabungen oder für die Gewinnung von Steinen, Erden <strong>und</strong> anderen<br />

Bodenschätzen sowie von Flächen für die Landwirtschaft zugunsten von Wald,<br />

Grünflächen sowie Flächen für die Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft. Eine<br />

Besonderheit ist hier die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft, zukünftig<br />

Gewerbegebiet, welche den starken Rückgang der sonstigen Flächen für die Landwirtschaft<br />

relativiert.<br />

Flächennutzungen<br />

FNP<br />

Stand 2007<br />

[ha]<br />

FNP-<br />

Entwurf<br />

Stand 2011<br />

[ha]<br />

Differenz<br />

Wohnbauflächen 428,8 429,3 +0,4<br />

Gemischte Bauflächen 278,8 232,4 -46,4<br />

Gewerbegebiet 187,2 207,6 +20,4<br />

Industriegebiet 35,0 0,0 -35,0<br />

Sonderbauflächen 50,2 0,0 -50,2<br />

Sondergebiet 0,0 52,4 +52,4<br />

Flächen für den Gemeinbedarf 0,2 8,9 +8,7<br />

Bauflächen insgesamt 980,2 930,65 -49,7<br />

Hauptverkehrsstraßen 102,6 106,0 +3,4<br />

Bahnanlagen 12,7 15,7 3,0<br />

Flächen für den Luftverkehr 27,7 39,4 +11,7<br />

Verkehrsflächen insgesamt 143,0 161,1 +18,1<br />

Flächen für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung 8,4 14,0 +5,6<br />

Abgrabungen / Aufschüttungen 46,2 0,0 -46,2<br />

Wasserflächen 8,9 9,8 +0,9<br />

Flächen für die Landwirtschaft 1.944,9 1.823,5 -121,4<br />

Flächen für die Landwirtschaft,<br />

zukünftig Gewerbegebiet<br />

60,6 +60,6<br />

Wald 143,0 169,9 +26,9<br />

Grünflächen 156,0 181,2 +25,2<br />

Entwicklung der Landschaft 8,5 88,5 +80,0<br />

Freiflächen insgesamt 2.315,9 2347,5 +31,6<br />

Gesamt 3.439,1 3439,1 +-0,0<br />

Tabelle 4: Flächenbilanz rechtswirksamer FNP 1977 (inkl. 66. Änderung,<br />

09.2007) <strong>und</strong> FNP-Entwurf (Juli 2011)<br />

BKR 12. August 2011<br />

[ha]

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