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STUDIENFÜHRER VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS ... - VWA

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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN<br />

Zulassung zum wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Studiengang:<br />

• Kaufleute und kaufmännische Angestellte mit<br />

einer dreijährigen Regelausbildungszeit bzw.<br />

IHK-Abschluss,<br />

• Industrie- und Handwerksmeister sowie staatlich<br />

geprüfte Techniker,<br />

• Hochschulabsolventen mit einjähriger Berufstätigkeit,<br />

• Beamte des gehobenen Dienstes,<br />

• Angestellte im öffentlichen Dienst mit mindestens<br />

der Angestelltenfachprüfung II.<br />

In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die<br />

keine abgeschlossene Berufsausbildung oder<br />

kein abgeschlossenes Studium aufweisen,<br />

aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen<br />

Werdeganges zugelassen werden. Über die<br />

Zulassung entscheidet die Studienleitung.<br />

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