STUDIENFÜHRER VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS ... - VWA
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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN<br />
Zulassung zum wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Studiengang:<br />
• Kaufleute und kaufmännische Angestellte mit<br />
einer dreijährigen Regelausbildungszeit bzw.<br />
IHK-Abschluss,<br />
• Industrie- und Handwerksmeister sowie staatlich<br />
geprüfte Techniker,<br />
• Hochschulabsolventen mit einjähriger Berufstätigkeit,<br />
• Beamte des gehobenen Dienstes,<br />
• Angestellte im öffentlichen Dienst mit mindestens<br />
der Angestelltenfachprüfung II.<br />
In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die<br />
keine abgeschlossene Berufsausbildung oder<br />
kein abgeschlossenes Studium aufweisen,<br />
aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen<br />
Werdeganges zugelassen werden. Über die<br />
Zulassung entscheidet die Studienleitung.<br />
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