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Indexzahl für anrechenbare Bauwerte nach der ...

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Die in <strong>der</strong> Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen-<br />

o<strong>der</strong> Einzelfundamenten. Mehrkosten <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e Gründungen, wie Pfahlgründungen,<br />

Schlitzwände, sind getrennt zu ermitteln und den <strong>anrechenbare</strong>n <strong>Bauwerte</strong>n hinzuzurechnen.<br />

Bei Flächengründungen sind je Quadratmeter Sohlplatte zwei Kubikmeter<br />

zum Brutto-Rauminhalt hinzuzurechnen.<br />

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung sind <strong>für</strong> die Gebäudeteile mit verschiedenen<br />

Nutzungsarten die <strong>anrechenbare</strong>n <strong>Bauwerte</strong> anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten<br />

nicht nur Nebenzwecken dienen.<br />

Für die Berechnung des Brutto-Rauminhalts ist DIN 277-1: 2005-02 maßgebend.

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