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Freitag, 14. Januar 2005 1 Jahrgang 9 Nr. 12 Freitag ... - Gaienhofen

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Öffnungszeiten der<br />

Poststelle <strong>Gaienhofen</strong><br />

Im Kohlgarten 1<br />

Montag bis<br />

<strong>Freitag</strong> 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Samstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Die Poststelle ist während den Öffnungszeiten<br />

telefonisch erreichbar unter:<br />

Tel. 0151 <strong>12</strong>579254.<br />

Kurzbericht aus der Sitzung<br />

des Gemeinderates vom<br />

22. März 2010<br />

Studie zur Verbesserung der Breitbandversorgung<br />

in Moos und <strong>Gaienhofen</strong><br />

Nochmalige Vorstellung der Breitbandstudie<br />

Die Gemeinden <strong>Gaienhofen</strong> und Moos haben<br />

im vergangenen Jahr gemeinsam die<br />

Firma TKT-Consult mit der Darstellung des<br />

Ist-Zustandes sowie mit Möglichkeiten zum<br />

Ausbau und Optimierung der bestehenden<br />

Versorgung beauftragt. Das Ergebnis wurde<br />

im November 2009 im Rahmen einer Veranstaltung<br />

in Moos der Öffentlichkeit vorgetragen.<br />

Aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder<br />

wurde der Wunsch geäußert, die Studie<br />

im Gemeinderat nochmals vorzustellen.<br />

Diese Aufgabe übernahm freundlicherweise<br />

der frühere Gemeinderat Jürgen Graf, der<br />

sich seit langem intensiv mit der Materie befasst.<br />

Mittels einer anschaulichen Powerpoint-<br />

Präsentation erläuterte er den Anwesenden<br />

die aktuelle Breitband-Situation in der Gemeinde.<br />

Er zeigte die Signalverteilung im<br />

herkömmlichen Telefonnetz und informierte<br />

über die Netzknoten, Hauptverteiler und die<br />

vorhandenen Kabelverzweiger bis zum Endteilnehmer.<br />

In der DSL-Technik wird neben<br />

den Kabelverzweiger ein sog. Outdoor-DSLAM<br />

gestellt, der die Signale vom<br />

Glasfaser- auf das Kupferkabel und dann an<br />

den Endteilnehmer sendet.<br />

Vom Hauptverteiler in Wangen besteht eine<br />

direkte Verbindung zum Kabelverzweiger in<br />

Hemmenhofen und eine andere über Langenmoos<br />

nach Honisheim, der <strong>Gaienhofen</strong>,<br />

Gundholzen und Horn versorgt. Hierbei müssen<br />

eine hohe Zahl von Endteilnehmern über<br />

eine verhältnismäßig große Entfernung versorgt<br />

werden, was dazu führt, dass die volle<br />

Leistung nicht überall in gleichem Maße zur<br />

Verfügung steht. Während im nördlichen Teil<br />

von <strong>Gaienhofen</strong> teilweise der Spitzenwert<br />

von 16 Mbit/s erreicht wird, bewegt sich die<br />

Spanne im Süden und den Ortsteilen zwischen2-3Mbit/s.<br />

Um eine signifikante Verbesserung<br />

zu erreichen, empfiehlt die Studie<br />

ein Ausbau des Glasfasernetzes mittels Tiefbaumaßnahmen<br />

für ca. 205 000 i. Dies ist<br />

zunächst teurer als der Ausbau der alternativen<br />

Variante Richtfunk für ca. 118 000 i<br />

bzw. 101 000 i. Jedoch ist, nach Einschät-<br />

HÖRI Woche<br />

zung von Herrn Graf, die Erweiterung des<br />

Glasfasernetzes für Provider interessanter.<br />

Während man für einen wirtschaftlichen Betrieb<br />

beim Richtfunk von einer Beteiligung<br />

von bis zu 55 % der potenziellen Teilnehmer<br />

ausgehen müsse, betrage diese Quote lt.<br />

Studie beim Glasfasernetz im günstigsten<br />

Fall nur 21 %. Daher sei auch ein Wettbewerb<br />

zwischen den Anbietern mit günstigeren<br />

Tarifen und ein paralleler Betrieb mehrerer<br />

Anbieter möglich. Die monatlichen Kosten<br />

für die Teilnehmer werden auf 34,90 i<br />

bzw. 39,90 i geschätzt.<br />

Die Gemeinderäte zeigten sich überrascht,<br />

weil sie ursprünglich von deutlich höheren Investitionskosten<br />

ausgegangen waren. Deshalb<br />

sprachen Sie sich dafür aus, baldmöglichst<br />

die dafür nötigen Haushaltsmittel bereitzustellen<br />

und evtl. Förderanträge zu stellen.<br />

Allerdings gilt <strong>Gaienhofen</strong> dank der Anstrengungen<br />

in der Vergangenheit als überversorgt,<br />

da bereits jetzt mehr als 1 Mbit/s.<br />

Leistung angeboten wird. Um den derzeit<br />

geltenden Förderkriterien des Landes zu<br />

entsprechen, dürfte die in den Haushalten<br />

ankommende Leistung 1 Mbit/s nicht übersteigen.<br />

Neben der Telekom AG wurden daher<br />

von Seiten der Verwaltung bereits Gespräche<br />

mit der EKS AG geführt, ob evtl. vorhandene<br />

Leerrohre bestehen die künftig für<br />

zusätzliche Glasfaserkabel genutzt werden<br />

könnten bzw. ob. oberirdische Freileitungen<br />

in Anspruch genommen werden können.<br />

Abschließend stellte Bürgermeister Eisch<br />

klar, Ausbau und Investitionen in diesem Bereich<br />

sollten nicht ins „Blaue hinein“ getätigt<br />

werden, sondern erst dann, wenn ein Netzbetreiber<br />

feststeht, der dann auch tatsächlich<br />

die erforderlichen Leitungen legt und die<br />

DSLAMS aufstellt bzw. ausbaut. Problem ist<br />

die Feststellung der exakten Kundenzahl,<br />

welche die hohe Leistung überhaupt benötigt<br />

bzw. auch tatsächlich abnimmt. Deren<br />

Anzahl soll zu gegebener Zeit erneut durch<br />

eine Umfrage in der Bevölkerung ermittelt<br />

werden. Da im Haushalt 2010 aufgrund der<br />

Haushaltslage kein Ansatz eingestellt werden<br />

konnte, muss im Zusammenhang mit<br />

dem Haushalt 2011 erneut über das Thema<br />

gesprochen werden. Bis dahin können die<br />

Zuschusskriterien, die im April 2010 neu bekannt<br />

gemacht werden sowie das evtl. vorhandene<br />

Leerrohrnetz des EKS und die Anbieter-<br />

/Nutzersituation geklärt werden.<br />

Bildung eines neuen Gremiums zum Thema<br />

Schulstandort Höri<br />

Zusammenfassung des Gremiums<br />

Wahl der Vertreter des Gemeinderats <strong>Gaienhofen</strong><br />

In der gemeinsamen Sitzung zur Schulentwicklung<br />

auf der Höri am 24.02.2010 wurde<br />

die Bildung eines Gremiums zum „Schulstandort<br />

Höri“ vereinbart. Um effizient beraten<br />

und beschließen zu können, wurde, in<br />

Abstimmung mit den Gemeinden Moos und<br />

Öhningen die Begrenzung auf 10 Vertreter je<br />

Gemeinde festgelegt.<br />

Für <strong>Gaienhofen</strong> wurde folgende Verteilung<br />

beschlossen:<br />

- Bürgermeister Eisch als Vertreter der<br />

Gemeinde in ihrer Funktion als Schulträgerin<br />

- Für die Hermann-Hesse-Schule die<br />

Schulrektorin, 1 Lehrer und 3 Elternvertreter<br />

- Für den Gemeinderat die Mitglieder Weber<br />

(Freie Wähler), Engelmann (UBL),<br />

Weiermann (CDU) und Sutter (Die Aktiven).<br />

Darüber hinaus soll die Teilnahme eines Vertreters<br />

der Internatsschule als zusätzliches<br />

Mitglied des Gremiums vorgeschlagen werden,<br />

weil ein Schulkonzept für die gesamte<br />

Höri beabsichtigt sei und die Internatsschule<br />

eine übergeordnete Funktion erfülle.<br />

Die UBL-Fraktion sprach sich dafür aus, der<br />

Elterninitiative des Bürgerforums Höri einen<br />

Sitz als Elternvertreter zu garantieren. Diese<br />

Gruppierung habe die Diskussion über alternative<br />

Schulformen auf der Höri mit ihrem<br />

Engagement erst ermöglicht. Deshalb solle<br />

ihnen die Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt<br />

werden. GR Sutter argumentierte jedoch,<br />

die Entscheidung über die Entsendung<br />

der Elternvertreter in das neu zu bildende<br />

Gremium solle doch dem Elternbeirat<br />

selbst überlassen werden. Dieser Auffassung<br />

schloss sich die deutliche Mehrheit der<br />

Gemeinderäte an. Die oben erwähnte Teilnehmerliste<br />

wurde bei 2 Enthaltungen, ansonsten<br />

einstimmig beschlossen.<br />

Beschlussfassungen zu Bauangelegenheiten<br />

a) Antrag auf Bauvorbescheid<br />

Hofstraße/Lanzengasse, Flst. <strong>Nr</strong>. 1553,<br />

Gundholzen<br />

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau<br />

eines Doppelhauses<br />

Die Planung weicht in mehreren Punkten<br />

vom geltenden Bebauungsplan „Ob dem<br />

Hof“ ab. Auf Grund der gewachsenen Struktur<br />

des Gebiets konnte sich der Gemeinderat<br />

mit den zahlreich beantragten Befreiungen/Abweichungen/Ausnahmen<br />

nicht anfreunden.<br />

Insbesondere wegen des geplanten<br />

Flachdaches, Überschreitung des Baufensters<br />

um 2 m und der deutlichen Überschreitung<br />

der Geschossflächenzahl um 74<br />

% stimmt der Gemeinderat mit großer Mehrheit<br />

gegen das Bauvorhaben.<br />

b) Antrag auf Baugenehmigung<br />

Hauptstraße 224, Flst. <strong>Nr</strong>. <strong>12</strong>, <strong>Gaienhofen</strong><br />

Nutzungsänderung von Laden zum Imbissstand<br />

für Straßenverkauf<br />

Bürgermeister Eisch ging ausdrücklich auf<br />

die eingeschränkte Entscheidungsbefugnis<br />

des Gemeinderats in diesem Fall ein. Demnach<br />

sind für das Einvernehmen nur bauplanungsrechtliche<br />

Maßstäbe entscheidend.<br />

Auf Grund der Lage im Mischgebiet sei ein<br />

Imbissstand deshalb grundsätzlich zulässig.<br />

Fragen zu Abluftanlagen, Aufenthaltsräume,<br />

WC etc. sind Gegenstand der bauordnungsrechtlichen<br />

Prüfungen durch die zuständige<br />

Baurechtsbehörde beim Landratsamt Konstanz.<br />

Ein Antragsteller habe daher grundsätzlich<br />

einen Rechtsanspruch auf Erteilung<br />

des gemeindlichen Einvernehmens sofern er<br />

die geltenden Vorschriften einhält. Dies sei<br />

bauordnungsrechtlich hier der Fall.<br />

GR Engelmann schlug vor, die Gemeinde<br />

<strong>Gaienhofen</strong> solle von ihrem Vorkaufsrecht<br />

Gebrauch machen und jene Wohnungen im<br />

Gebäude kaufen, deren Zwangsversteige-<br />

<strong>Freitag</strong>, 26. März 2010 6

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