Freitag, 14. Januar 2005 1 Jahrgang 9 Nr. 12 Freitag ... - Gaienhofen
Freitag, 14. Januar 2005 1 Jahrgang 9 Nr. 12 Freitag ... - Gaienhofen
Freitag, 14. Januar 2005 1 Jahrgang 9 Nr. 12 Freitag ... - Gaienhofen
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ung im April 2010 bevorstehe, um Einfluss<br />
darauf zu erhalten, welche Betriebe sich in<br />
dem Ladengeschäft ansiedeln wollen und<br />
das jetzt geplante Vorhaben dadurch verhindern.<br />
Bürgermeister Eisch betonte, dass<br />
dies doch wohl nicht ernst gemeint sein könne.<br />
Zum einen könne die Gemeinde doch<br />
keine Wohnungen kaufen und zum anderen<br />
seien auch keine Finanzmittel für derartige<br />
Zwecke im Haushalt.<br />
GR Bucher-Beholz machte sich grundsätzliche<br />
Gedanken zur Entwicklung der Ortsmitte<br />
<strong>Gaienhofen</strong>s, die eine Wandlung zur<br />
„Fast-Food-Meile“ vollziehe und trat für eine<br />
striktere Reglementierung der Außenbewirtschaftungsmöglichkeiten<br />
der Gastronomiebetriebe<br />
in diesem Gebiet ein. GR Ruhland<br />
betonte, dass gerade dies von vielen Gästen<br />
und Bürgern als sehr wohltuend empfunden<br />
werde, wenn in der Ortsmitte auch ein Eiscafe<br />
etc. sei. GR Schuler verwies auf die vorliegenden<br />
Nachbareinsprüche zum geplanten<br />
Vorhaben und auch weitere Gemeinderäte<br />
standen dem Vorhaben skeptisch gegenüber.<br />
Letztlich erteilte der Gemeinderat das<br />
Einvernehmen mit 5 Ja-Stimmen, 4<br />
Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.<br />
c) Antrag auf Baugenehmigung<br />
Hornstaaderstraße 25, Flst. <strong>Nr</strong>. 1317/1,<br />
Horn<br />
Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses<br />
Das bestehende Gebäude soll mit einem Anbau<br />
und einer Terrasse auf eine Gesamtlänge<br />
von ca. 17,70 m erweitert und die Garage<br />
zukünftig in das Kellergeschoss integriert<br />
werden. Dafür war jedoch hinsichtlich der<br />
Überschreitung der maximalen Gebäudeund<br />
Gaupenlänge sowie die Terrasse in der<br />
beantragten Form eine Befreiung von den<br />
Bestimmungen des Bebauungsplans<br />
HÖRI Woche<br />
„Hornstaad“ erforderlich. Diese wurde vom<br />
Gemeinderat einstimmig beschlossen.<br />
d) Antrag auf Baugenehmigung<br />
Mühlenstraße 11b, Flst. <strong>Nr</strong>. 133/3,<br />
<strong>Gaienhofen</strong><br />
Balkonanbau und Nutzungsänderung<br />
Massagepraxis zu Wohnfläche<br />
Der Balkonanbau umfasst eine Fläche von<br />
4,75mx3mundentspricht der in diesem Bereich<br />
zulässigen Wohnnutzung. Die Umnutzung<br />
der Massagepraxis in Wohnraum ist<br />
grundsätzlich unproblematisch. Der Gemeinderat<br />
war einstimmig der Auffassung,<br />
das Vorhaben füge sich in die Umgebungsbebauung<br />
ein und erteilte auch hier sein Einvernehmen.<br />
e) Kenntnisgabeverfahren<br />
Antrag auf Befreiung Garagenstandort<br />
und Abweichung Überschreitung Baufenster<br />
Im Möösle, Flst. <strong>Nr</strong>. 407, Gundholzen<br />
Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Garage<br />
Am 15.<strong>12</strong>.2009 stimmt der Gemeinderat bereits<br />
der seinerzeit beantragten Überschreitung<br />
des Baufensters durch einen Dachüberstand<br />
zu. Das Landratsamt Konstanz<br />
bemängelte in der Folge jedoch fehlende<br />
weitere Befreiungsanträge. Daher zog die<br />
Bauherrschaft das Kenntnisgabeverfahren<br />
zurück und reichte im <strong>Januar</strong> diesen Jahres<br />
neue Unterlagen ein. Der Bebauungsplan<br />
„Winkelwiesen-Möösle“ sieht entlang der<br />
Straße Baufenster zur Errichtung von Stellplätzen<br />
vor. Garagen oder Carports dürfen<br />
hingegen eigentlich nur innerhalb jenes Baufensters<br />
realisiert werden, das für die Errichtung<br />
des Gebäudes vorgesehen ist. Allerdings<br />
sind in den letzten Jahren Befreiungen<br />
zu den Bestimmungen des Bebauungsplans<br />
in dieser Hinsicht erteilt worden. GR Ruhland<br />
bezweifelte jedoch, dass im Plangebiet solch<br />
massive Garagen (10 m lang und 6 m breit)<br />
und darüber hinaus so nahe an der Grundstücksgrenze<br />
vorhanden sind. Die Verwaltung<br />
wurde gebeten, den Bauherrn dazu zu<br />
bewegen, aus freien Stücken die Garage<br />
weiter innerhalb seines Grundstücks zu platzieren.<br />
Bürgermeister Eisch sicherte zu, sich<br />
nochmals mit der Bauherrschaft diesbezüglich<br />
in Verbindung zu setzen. Er könne sich<br />
vorstellen, dass dieser Wunsch u.U. Berücksichtigung<br />
finden werde. Die Bauherrschaft<br />
sicherte in einem Schreiben an die Verwaltung<br />
zu, auf die geplante 1,70 m hohe Mauer<br />
mit sog. „Abstellboxen“ zwischen Garage<br />
und Grundstücksgrenze zu 2/3 zu verzichten.<br />
Dies wurde vom Gemeinderat wohlwollend<br />
aufgenommen, da dies eine unerwünschte<br />
„Riegelwirkung“ verhindere.<br />
Der Gemeinderat stimmte dem Befreiungsantrag<br />
schließlich mit 11 Ja- bei 3<br />
Nein-Stimmen zu.<br />
f) Bekanntgabe Kenntnisgabeverfahren<br />
Wassertränke, Flst. <strong>Nr</strong>. 1781, Horn<br />
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />
Hierbei handelt es sich um ein Baugrundstück<br />
im Bereich „Segeten“, das ein junges<br />
Ehepaar aus Horn von der Gemeinde erworben<br />
hat. Das Bauvorhaben wurde dem Gemeinderat<br />
lediglich zur Kenntnis vorgestellt.<br />
Angesichts der vorhergehenden Diskussion<br />
über baurechtliche Grenzfälle und Versuche<br />
baurechtliche Vorschriften zu umgehen,<br />
zeigte sich Bürgermeister Eisch daher sehr<br />
erfreut über ein auf Anhieb vollständig eingereichtes<br />
Kenntnisgabeverfahren, bei dem<br />
die Bauherrschaft sämtliche baurechtlichen<br />
Bestimmungen einhalte und trotzdem eine<br />
gefällige Planung vorlege. Der Gemeinderat<br />
nahm dies ebenfalls wohltuend zur Kenntnis.<br />
<strong>Freitag</strong>, 26. März 2010 7