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Freitag, 14. Januar 2005 1 Jahrgang 9 Nr. 12 Freitag ... - Gaienhofen

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ung im April 2010 bevorstehe, um Einfluss<br />

darauf zu erhalten, welche Betriebe sich in<br />

dem Ladengeschäft ansiedeln wollen und<br />

das jetzt geplante Vorhaben dadurch verhindern.<br />

Bürgermeister Eisch betonte, dass<br />

dies doch wohl nicht ernst gemeint sein könne.<br />

Zum einen könne die Gemeinde doch<br />

keine Wohnungen kaufen und zum anderen<br />

seien auch keine Finanzmittel für derartige<br />

Zwecke im Haushalt.<br />

GR Bucher-Beholz machte sich grundsätzliche<br />

Gedanken zur Entwicklung der Ortsmitte<br />

<strong>Gaienhofen</strong>s, die eine Wandlung zur<br />

„Fast-Food-Meile“ vollziehe und trat für eine<br />

striktere Reglementierung der Außenbewirtschaftungsmöglichkeiten<br />

der Gastronomiebetriebe<br />

in diesem Gebiet ein. GR Ruhland<br />

betonte, dass gerade dies von vielen Gästen<br />

und Bürgern als sehr wohltuend empfunden<br />

werde, wenn in der Ortsmitte auch ein Eiscafe<br />

etc. sei. GR Schuler verwies auf die vorliegenden<br />

Nachbareinsprüche zum geplanten<br />

Vorhaben und auch weitere Gemeinderäte<br />

standen dem Vorhaben skeptisch gegenüber.<br />

Letztlich erteilte der Gemeinderat das<br />

Einvernehmen mit 5 Ja-Stimmen, 4<br />

Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.<br />

c) Antrag auf Baugenehmigung<br />

Hornstaaderstraße 25, Flst. <strong>Nr</strong>. 1317/1,<br />

Horn<br />

Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses<br />

Das bestehende Gebäude soll mit einem Anbau<br />

und einer Terrasse auf eine Gesamtlänge<br />

von ca. 17,70 m erweitert und die Garage<br />

zukünftig in das Kellergeschoss integriert<br />

werden. Dafür war jedoch hinsichtlich der<br />

Überschreitung der maximalen Gebäudeund<br />

Gaupenlänge sowie die Terrasse in der<br />

beantragten Form eine Befreiung von den<br />

Bestimmungen des Bebauungsplans<br />

HÖRI Woche<br />

„Hornstaad“ erforderlich. Diese wurde vom<br />

Gemeinderat einstimmig beschlossen.<br />

d) Antrag auf Baugenehmigung<br />

Mühlenstraße 11b, Flst. <strong>Nr</strong>. 133/3,<br />

<strong>Gaienhofen</strong><br />

Balkonanbau und Nutzungsänderung<br />

Massagepraxis zu Wohnfläche<br />

Der Balkonanbau umfasst eine Fläche von<br />

4,75mx3mundentspricht der in diesem Bereich<br />

zulässigen Wohnnutzung. Die Umnutzung<br />

der Massagepraxis in Wohnraum ist<br />

grundsätzlich unproblematisch. Der Gemeinderat<br />

war einstimmig der Auffassung,<br />

das Vorhaben füge sich in die Umgebungsbebauung<br />

ein und erteilte auch hier sein Einvernehmen.<br />

e) Kenntnisgabeverfahren<br />

Antrag auf Befreiung Garagenstandort<br />

und Abweichung Überschreitung Baufenster<br />

Im Möösle, Flst. <strong>Nr</strong>. 407, Gundholzen<br />

Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Garage<br />

Am 15.<strong>12</strong>.2009 stimmt der Gemeinderat bereits<br />

der seinerzeit beantragten Überschreitung<br />

des Baufensters durch einen Dachüberstand<br />

zu. Das Landratsamt Konstanz<br />

bemängelte in der Folge jedoch fehlende<br />

weitere Befreiungsanträge. Daher zog die<br />

Bauherrschaft das Kenntnisgabeverfahren<br />

zurück und reichte im <strong>Januar</strong> diesen Jahres<br />

neue Unterlagen ein. Der Bebauungsplan<br />

„Winkelwiesen-Möösle“ sieht entlang der<br />

Straße Baufenster zur Errichtung von Stellplätzen<br />

vor. Garagen oder Carports dürfen<br />

hingegen eigentlich nur innerhalb jenes Baufensters<br />

realisiert werden, das für die Errichtung<br />

des Gebäudes vorgesehen ist. Allerdings<br />

sind in den letzten Jahren Befreiungen<br />

zu den Bestimmungen des Bebauungsplans<br />

in dieser Hinsicht erteilt worden. GR Ruhland<br />

bezweifelte jedoch, dass im Plangebiet solch<br />

massive Garagen (10 m lang und 6 m breit)<br />

und darüber hinaus so nahe an der Grundstücksgrenze<br />

vorhanden sind. Die Verwaltung<br />

wurde gebeten, den Bauherrn dazu zu<br />

bewegen, aus freien Stücken die Garage<br />

weiter innerhalb seines Grundstücks zu platzieren.<br />

Bürgermeister Eisch sicherte zu, sich<br />

nochmals mit der Bauherrschaft diesbezüglich<br />

in Verbindung zu setzen. Er könne sich<br />

vorstellen, dass dieser Wunsch u.U. Berücksichtigung<br />

finden werde. Die Bauherrschaft<br />

sicherte in einem Schreiben an die Verwaltung<br />

zu, auf die geplante 1,70 m hohe Mauer<br />

mit sog. „Abstellboxen“ zwischen Garage<br />

und Grundstücksgrenze zu 2/3 zu verzichten.<br />

Dies wurde vom Gemeinderat wohlwollend<br />

aufgenommen, da dies eine unerwünschte<br />

„Riegelwirkung“ verhindere.<br />

Der Gemeinderat stimmte dem Befreiungsantrag<br />

schließlich mit 11 Ja- bei 3<br />

Nein-Stimmen zu.<br />

f) Bekanntgabe Kenntnisgabeverfahren<br />

Wassertränke, Flst. <strong>Nr</strong>. 1781, Horn<br />

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />

Hierbei handelt es sich um ein Baugrundstück<br />

im Bereich „Segeten“, das ein junges<br />

Ehepaar aus Horn von der Gemeinde erworben<br />

hat. Das Bauvorhaben wurde dem Gemeinderat<br />

lediglich zur Kenntnis vorgestellt.<br />

Angesichts der vorhergehenden Diskussion<br />

über baurechtliche Grenzfälle und Versuche<br />

baurechtliche Vorschriften zu umgehen,<br />

zeigte sich Bürgermeister Eisch daher sehr<br />

erfreut über ein auf Anhieb vollständig eingereichtes<br />

Kenntnisgabeverfahren, bei dem<br />

die Bauherrschaft sämtliche baurechtlichen<br />

Bestimmungen einhalte und trotzdem eine<br />

gefällige Planung vorlege. Der Gemeinderat<br />

nahm dies ebenfalls wohltuend zur Kenntnis.<br />

<strong>Freitag</strong>, 26. März 2010 7

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