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Gemeinde Holzheim - Markt Pfaffenhofen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong><br />

Aus der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 29.06.2011<br />

1. Kanal TV Untersuchung in <strong>Holzheim</strong><br />

(ohne Neuhausen)<br />

Herr Dipl.-Ing. Frommer erläuterte anhand einer digitalen<br />

Präsentation dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Problematik des Einlaufes von<br />

Fremdwasser in die gemeindliche Kanalisation, wie auch im<br />

Sachvortrag von ihm ausgearbeitet.<br />

Bereits Mitte 2010 wurde die Stadt Neu-Ulm, Abt. Entwässerung/<br />

Wasserbau von Herrn Bürgermeister Wegele im Rahmen der<br />

Amtshilfe um eine Kamera-befahrung der Kanäle in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Holzheim</strong> gebeten. Nach Prüfung und interner Abstimmung<br />

konnte die Übernahme dieser Arbeiten zugesagt werden.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

- Nach Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) vom 20. September<br />

1995 umfasst der Geltungsbereich u. a. Sammelkanalisationen<br />

einschließlich zugehöriger Sonderbauwerke.<br />

Art und Umfang der Überwachung ist wie folgt geregelt:<br />

• Einfache Sichtprüfung: 1 mal jährlich<br />

• Eingehende Sichtprüfung:<br />

< DN 1200 mm (mittels Kanal-TV) 1 mal in 10 Jahren<br />

≥ DN 1200 mm (mittels Begehung) 1 mal in 5 Jahren<br />

• Die gemeindliche Entwässerungssatzung.<br />

Sachverhalt:<br />

Es wurde vom 1. März bis 27. April 2011 die öffentlichen Kanäle<br />

und Hausanschlussleitungen in Augenschein genommen. Es<br />

wurden die Schäden in 3 Schadensklassen eingeteilt. Es ist<br />

grundlegend festzustellen, dass große Schäden bei den Hausanschlussleitungen<br />

vorliegen. Herr Dipl. Ing. Frommer machte<br />

einen Vorschlag zur Schadenssanierung. Es bietet sich hier für<br />

die festgestellten Schäden eine grabenlose Sanierung mittels<br />

Robotertechnik an. Die Erstellung eines Sanierungskonzepts auf<br />

Basis des nun vorliegenden Datenmaterials und unter Beachtung<br />

der hydraulischen Kanaldaten ist zu empfehlen.<br />

Es wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, als ersten Schritt die<br />

Angebote über die Sanierung der öffentlichen Kanäle und privaten<br />

Hausanschlüsse einzuholen. Der Bürgermeister wird mit Herrn<br />

Frommer Gespräche führen und ihn bitten ein entsprechendes<br />

Leistungsverzeichnis zu erstellen. Dies wurde einstimmig<br />

beschlossen.<br />

2. Bauantrag: Neubau eines Zweifamilienhauses mit<br />

Garage und Carport<br />

Grundstück: Fl.-Nr. 62, Gemarkung <strong>Holzheim</strong>,<br />

Schulstraße<br />

Bauherr: Ursula und Hans-Dieter Hartmann,<br />

Kellergasse 19, 89233 Neu-Ulm<br />

Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes<br />

„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“. Ausgewiesen ist hier ein besonderes<br />

Wohngebiet, die Gebäude dürfen maximal 2 Vollgeschosse<br />

aufweisen, wobei das oberste Geschoss als Dachgeschoss<br />

auszuführen ist.<br />

Es musste einer Befreiung bezüglich dem ausgebauten Dachgeschoss<br />

der Kinderzimmer, zugehörig zur Dachgeschoßwohnung,<br />

zugestimmt werden.<br />

Das städtebauliche Erscheinungsbild in der Schulstraße für<br />

dieses Vorhaben wird nicht beeinträchtigt. Nachträglich zum<br />

Baugesuch wurde eine Tektur bezüglich der Höheneinlage eingereicht.<br />

Die Erhöhung um 35 cm entspricht dem einfachen Bebauungsplan<br />

„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“ und ergibt für die anliegenden<br />

Nachbarn keine Beeinträchtigung. Dem Bauantrag wurde<br />

zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen erteilt.<br />

3. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />

Garage und Carport;<br />

Nachtragsplanung: Änderung der Höhenlage<br />

Grundstück: Fl.-Nr. 62, Gemarkung <strong>Holzheim</strong>,<br />

Schulstraße<br />

Bauherr: Andrea Hönle, Allgäuerstraße 3,<br />

89231 Neu-Ulm<br />

Der Bauantrag zu o. a. Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 21.03.2011 behandelt und zugestimmt.<br />

Zwischenzeitlich hat die Antragstellerin eine Nachtragsplanung<br />

für die Änderung der Höhenlage gestellt. Demnach wird das<br />

Gebäude um 70 cm höher aus dem Gelände kommen. Es<br />

bestehen für die anliegenden Nachbarn keine Beeinträchtigungen<br />

und die Gesamthöhe entspricht weiterhin dem einfachen Bebauungsplan<br />

„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem<br />

Bauantrag einstimmig zu.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über den<br />

Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages<br />

zur Übernahme des Schulaufwandes der Hermann-<br />

Köhl-Mittelschule durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong> beschließt unter Vorbehalt der<br />

Zustimmung durch die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Pfaffenhofen</strong> a.d.Roth den<br />

Abschluss des diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil<br />

beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übernahme des<br />

Schulaufwandes der Hermann-Köhl-Mittelschule durch die<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> a.d.Roth. Mit allen<br />

Stimmen angenommen.<br />

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