Gemeinde Holzheim - Markt Pfaffenhofen
Gemeinde Holzheim - Markt Pfaffenhofen
Gemeinde Holzheim - Markt Pfaffenhofen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 4 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Wertstoffbörse<br />
Kaputte Waschmaschine AEG an Bastler zu verschenken.<br />
(Selbstabholung)<br />
Tel.: 07302 6893<br />
Besuchen Sie<br />
unseren <strong>Pfaffenhofen</strong>er<br />
Wochenmarkt<br />
Sie erwartet ein vielfältiges Angebot an Obst, Gemüse,<br />
Kartoffeln, Eier, Honig, Wurst, Käse.<br />
Der Wochenmarkt findet mittwochs von<br />
14.30 Uhr – 17.30 Uhr<br />
auf dem Rathausplatz statt.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong><br />
Aus der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 29.06.2011<br />
1. Kanal TV Untersuchung in <strong>Holzheim</strong><br />
(ohne Neuhausen)<br />
Herr Dipl.-Ing. Frommer erläuterte anhand einer digitalen<br />
Präsentation dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Problematik des Einlaufes von<br />
Fremdwasser in die gemeindliche Kanalisation, wie auch im<br />
Sachvortrag von ihm ausgearbeitet.<br />
Bereits Mitte 2010 wurde die Stadt Neu-Ulm, Abt. Entwässerung/<br />
Wasserbau von Herrn Bürgermeister Wegele im Rahmen der<br />
Amtshilfe um eine Kamera-befahrung der Kanäle in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Holzheim</strong> gebeten. Nach Prüfung und interner Abstimmung<br />
konnte die Übernahme dieser Arbeiten zugesagt werden.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
- Nach Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) vom 20. September<br />
1995 umfasst der Geltungsbereich u. a. Sammelkanalisationen<br />
einschließlich zugehöriger Sonderbauwerke.<br />
Art und Umfang der Überwachung ist wie folgt geregelt:<br />
• Einfache Sichtprüfung: 1 mal jährlich<br />
• Eingehende Sichtprüfung:<br />
< DN 1200 mm (mittels Kanal-TV) 1 mal in 10 Jahren<br />
≥ DN 1200 mm (mittels Begehung) 1 mal in 5 Jahren<br />
• Die gemeindliche Entwässerungssatzung.<br />
Sachverhalt:<br />
Es wurde vom 1. März bis 27. April 2011 die öffentlichen Kanäle<br />
und Hausanschlussleitungen in Augenschein genommen. Es<br />
wurden die Schäden in 3 Schadensklassen eingeteilt. Es ist<br />
grundlegend festzustellen, dass große Schäden bei den Hausanschlussleitungen<br />
vorliegen. Herr Dipl. Ing. Frommer machte<br />
einen Vorschlag zur Schadenssanierung. Es bietet sich hier für<br />
die festgestellten Schäden eine grabenlose Sanierung mittels<br />
Robotertechnik an. Die Erstellung eines Sanierungskonzepts auf<br />
Basis des nun vorliegenden Datenmaterials und unter Beachtung<br />
der hydraulischen Kanaldaten ist zu empfehlen.<br />
Es wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, als ersten Schritt die<br />
Angebote über die Sanierung der öffentlichen Kanäle und privaten<br />
Hausanschlüsse einzuholen. Der Bürgermeister wird mit Herrn<br />
Frommer Gespräche führen und ihn bitten ein entsprechendes<br />
Leistungsverzeichnis zu erstellen. Dies wurde einstimmig<br />
beschlossen.<br />
2. Bauantrag: Neubau eines Zweifamilienhauses mit<br />
Garage und Carport<br />
Grundstück: Fl.-Nr. 62, Gemarkung <strong>Holzheim</strong>,<br />
Schulstraße<br />
Bauherr: Ursula und Hans-Dieter Hartmann,<br />
Kellergasse 19, 89233 Neu-Ulm<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes<br />
„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“. Ausgewiesen ist hier ein besonderes<br />
Wohngebiet, die Gebäude dürfen maximal 2 Vollgeschosse<br />
aufweisen, wobei das oberste Geschoss als Dachgeschoss<br />
auszuführen ist.<br />
Es musste einer Befreiung bezüglich dem ausgebauten Dachgeschoss<br />
der Kinderzimmer, zugehörig zur Dachgeschoßwohnung,<br />
zugestimmt werden.<br />
Das städtebauliche Erscheinungsbild in der Schulstraße für<br />
dieses Vorhaben wird nicht beeinträchtigt. Nachträglich zum<br />
Baugesuch wurde eine Tektur bezüglich der Höheneinlage eingereicht.<br />
Die Erhöhung um 35 cm entspricht dem einfachen Bebauungsplan<br />
„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“ und ergibt für die anliegenden<br />
Nachbarn keine Beeinträchtigung. Dem Bauantrag wurde<br />
zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen erteilt.<br />
3. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />
Garage und Carport;<br />
Nachtragsplanung: Änderung der Höhenlage<br />
Grundstück: Fl.-Nr. 62, Gemarkung <strong>Holzheim</strong>,<br />
Schulstraße<br />
Bauherr: Andrea Hönle, Allgäuerstraße 3,<br />
89231 Neu-Ulm<br />
Der Bauantrag zu o. a. Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 21.03.2011 behandelt und zugestimmt.<br />
Zwischenzeitlich hat die Antragstellerin eine Nachtragsplanung<br />
für die Änderung der Höhenlage gestellt. Demnach wird das<br />
Gebäude um 70 cm höher aus dem Gelände kommen. Es<br />
bestehen für die anliegenden Nachbarn keine Beeinträchtigungen<br />
und die Gesamthöhe entspricht weiterhin dem einfachen Bebauungsplan<br />
„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem<br />
Bauantrag einstimmig zu.<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über den<br />
Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages<br />
zur Übernahme des Schulaufwandes der Hermann-<br />
Köhl-Mittelschule durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Pfaffenhofen</strong><br />
Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong> beschließt unter Vorbehalt der<br />
Zustimmung durch die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Pfaffenhofen</strong> a.d.Roth den<br />
Abschluss des diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil<br />
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übernahme des<br />
Schulaufwandes der Hermann-Köhl-Mittelschule durch die<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> a.d.Roth. Mit allen<br />
Stimmen angenommen.<br />
Ihr Mitteilungsblatt<br />
Informationen aus erster Hand