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Gemeinde Holzheim - Markt Pfaffenhofen

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Inhalt<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Öffnungszeiten der Deponien und Wertstoffhöfe<br />

Amtstag der Notare<br />

Notdienst der Apotheken<br />

Hausärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

<strong>Gemeinde</strong>bücherei und Weltladen<br />

Ferien daheim<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Nachruf<br />

Einweihung des Radweges Wallenhausen – Biberberg am<br />

Sonntag, 10. Juli 2011<br />

Dorffest Roth – Straßenverkehrsrechtliche Anordnung<br />

Fundsache<br />

Wertstoffbörse<br />

Besuchen Sie unseren <strong>Pfaffenhofen</strong>er Wochenmarkt<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong><br />

Aus der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 29.06.2011<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

Öffnungszeiten der Deponien<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong><br />

Wertstoffhof in <strong>Pfaffenhofen</strong> (ganzjährig)<br />

Freitag 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Samstag 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Amtliches Mitteilungsblatt<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong><br />

Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angeliefertem<br />

Bauschutt beim Wertstoffhof beträgt bei 250 kg 20,-- 5. Die<br />

Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt bei Mengen bis zu<br />

25 kg 2,00 5, für Porzellanbecken etc. 3,50 5.<br />

Abwasserzweckverband "Mittleres Rothtal", <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong>; verantwortlich für den Anzeigenteil; URBAN Amtsblatt Verlag GmbH, 89 030 Ulm,<br />

41 + HKS 66<br />

Telefon (0731) 94 59 - 686 · Telefonzeiten: Montag 13.45 - 17.00 Uhr, Dienstag-Donnerstag, 08.30 - 12.30 und von 13.30 - 17.00 Uhr,<br />

Telefax (0731) 45 824, Internet: www.urban-verlag.de, E-Mail: uav@swp.de<br />

0M, 20S + 100Y, 40C<br />

Pfaffenho fen<br />

HILFT!<br />

Das Spendenkonto bei der Sparkasse <strong>Pfaffenhofen</strong> lautet: 430 903 666, Bankleitzahl 730 500 00<br />

Das Spendenkonto bei der VR-Bank <strong>Pfaffenhofen</strong> lautet: 32 9999 6, Bankleitzahl 730 611 91<br />

Für Spenden ab 25 Euro wird ohne Anforderung eine Spendenbescheinigung zugeschickt.<br />

Öffnungszeiten Rathaus <strong>Pfaffenhofen</strong>: Montag bis Freitag 9-12 Uhr, außerdem Montag 15-17 Uhr und Donnerstag 15-18 Uhr,<br />

Tel. (07302) 9600-0, Telefax 9600-96<br />

Wasserwerk: Tel. 5194 oder 0160-5355216 / 0160-5355217 Kläranlagen: Tel. 919551<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> im Internet: www.markt-pfaffenhofen.de<br />

Öffnungszeiten Rathaus <strong>Holzheim</strong>: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr, zusätzlich die Dienststunden des Bürgermeisters,<br />

Montag 17-18 Uhr und Mittwoch 18-20 Uhr, Tel. (07302) 6383, Telefax 759<br />

Notruf: Polizei 1 10 • Rotes Kreuz 19 222 • Feuerwehr 1 12 • Ärztl. Bereitschaftsdienst 01805 - 19 12 12<br />

53. Jahrgang Freitag, den 8. Juli 2011 Nummer 27<br />

Öffnungszeiten der Grüngutdeponie Berg<br />

vom 01.01. bis 28./29.02.<br />

jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />

vom 01.03. bis 31.03.<br />

jeden Samstag im Monat von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

vom 01.04. bis 31.10.<br />

Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 16.00 – 18.00 Uhr<br />

Samstag 09.00 – 12.00 Uhr<br />

und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

vom 01.11. bis 30.11.<br />

jeden Samstag im Monat von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

vom 01.12. bis 31.12.<br />

jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Witterungsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten werden<br />

vorbehalten. Bitte daher die Veröffentlichungen beachten.<br />

Wertstoffhof <strong>Holzheim</strong> (ganzjährig)<br />

Samstag 14-tägig<br />

Ungerade Kalenderwoche von 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Amtstag der Notare<br />

Liebe Notariatskunden aus dem Bereich <strong>Pfaffenhofen</strong> / <strong>Holzheim</strong>!<br />

Unser Sprechtag findet in einem Raum im 1. OG im Gebäude der<br />

VR-Bank statt. Bitte benutzen Sie den Seiteneingang auf der<br />

Parkplatzseite und klingeln Sie an der Tür.<br />

Unsere Zeiten sind: Donnerstagnachmittags kommt einer der<br />

beiden Notare Dr. Franck und Dr. Reul. Für Donnerstagvormittag<br />

konnten wir Herrn Wilhelm Jenning, ehemaliger Mitarbeiter<br />

unseres Notariats, für Besprechungen gewinnen.<br />

Wir bitten um Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei in der<br />

Brückenstraße 5<br />

89231 Neu-Ulm<br />

Telefon 0731 / 97 45 00 oder E-Mail: info@franck-reul.de.<br />

Herzlichst, Ihre Notare Dr. Franck und Dr. Reul


- 2 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Notdienst der Apotheken<br />

Am Wochenende sind folgende Apotheken dienstbereit:<br />

Samstag 09.07.2011<br />

Rathaus Apotheke <strong>Pfaffenhofen</strong>, Hauptstr. 28A, Tel. 6188<br />

Sonntag 10.07.2011<br />

Apotheke Stadtpassage Senden, Hauptstr. 11, Tel. 07307/4053<br />

Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr früh und<br />

endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit.<br />

Hausärztlicher<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Hausärztlicher Bereitschaftsdienst ist unter der<br />

Tel.: 01805 / 19 12 12 zu erfahren.<br />

In Notfällen über Tel. 1 92 22.<br />

<strong>Gemeinde</strong>bücherei, Schulstr. 21,<br />

und Weltladen<br />

Tel.-Nr. 92 01 98, Leitung Ina-Maria Schmidt<br />

Öffnungszeiten<br />

Dienstag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Der Weltladen in der Schule (gegenüber der Bücherei)<br />

ist wie folgt geöffnet:<br />

Dienstag: 16.00 bis 17.00 Uhr.<br />

(nicht in der Ferienzeit)<br />

Kreisjugendring Neu-Ulm<br />

Stadtranderholung/Ferienspaß 2011<br />

Allgemeine Informationen<br />

Termin: 1. Woche: 01. – 05. August 2011<br />

2. Woche: 08. – 12. August 2011 (außer VG Buch)<br />

Die Programme finden jeweils von 9.00 Uhr bis<br />

16.00 Uhr statt.<br />

Teilnehmeralter: ab Schulalter (mind. 6 Jahre alt) bis 12 Jahre;<br />

begrenzte Teilnehmerzahl<br />

Kosten: Da der Landkreis und die Stadt/<strong>Gemeinde</strong><br />

Zuschüsse gewähren, ist es möglich, die<br />

Teilnehmerkosten gering zu halten:<br />

für das 1. Kind € 30,00 pro Woche<br />

für das 2. Kind € 25,00 pro Woche<br />

Jedes weitere Kind einer Familie ist kostenfrei<br />

Hinweis: Nachmeldungen direkt am Platz kosten 10 €<br />

mehr!<br />

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf<br />

Ermäßigung der Teilnehmergebühren zu stellen.<br />

Leistungen: Kostenlose Abholung und Rücktransport der<br />

Kinder aus den Orts- bzw. Stadtteilen in Alten-<br />

stadt, Buch, <strong>Pfaffenhofen</strong> und Weißenhorn mit<br />

dem Bus, Betreuung und Anleitung der Kinder,<br />

Programm, Unfall- und Haftpflichtversicherung<br />

Anmeldung: Die Anmeldung ist nur über die jeweiligen<br />

Rathäuser möglich.<br />

Allgemeine Hinweise für Ferienspaß -Kinder und ihre<br />

Eltern<br />

• Bitte ausreichend Vesper mitgeben. Wir weisen ausdrücklich<br />

darauf hin, dass kein Mittagstisch angeboten wird. Direkt auf<br />

dem Platz bieten wir lediglich Getränke und Eis zum Kauf an.<br />

Bitte geben Sie Ihrem Kind nur für jeweils einen Tag Taschengeld<br />

mit.<br />

• Wenn Ihr Kind an einem Tag nicht kommen kann, bitte kurz<br />

bei den Teamleitern Bescheid geben.<br />

• Bitte keine elektronischen Geräte (Spielekonsolen, MP3-<br />

Player etc.) mitbringen.<br />

• Die Kleidung der Kinder sollte dem Wetter angepasst<br />

(Sonnenschutz durch Kopfbedeckung, Regenschutz) sowie<br />

unempfindlich und strapazierfähig sein.<br />

• Bitte auf ausreichenden Sonnenschutz (Kopfbedeckung und<br />

Sonnenmilch) achten und genügend zum Trinken mitgeben.<br />

• Auf dem Bauspielplatz bitte auf geschlossenes Schuhwerk<br />

achten.<br />

• Bitte kein eigenes Werkzeug oder Nägel auf den Bauspielplatz<br />

mitbringen.<br />

• Fertiggestellte Hütten oder sonstige Bauwerke können nach<br />

Absprache gerne abgeholt werden.<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich am jeweiligen Programm<br />

zu beteiligen und den Anordnungen der Betreuer nachzukommen.<br />

Mitteilungspflichten<br />

Der mit der Anmeldung ausgehändigte Fragebogen über gesundheitliche<br />

Einschränkungen, Allergien etc. ist gewissenhaft<br />

auszufüllen.<br />

Der KJR Neu-Ulm ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder<br />

Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen<br />

auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Eine Teilnahme<br />

erfolgt auf eigenes Risiko. Die Personensorgeberechtigten<br />

erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit<br />

ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden,<br />

sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt<br />

werden kann. In Notfällen gilt dies Einverständnis auch für<br />

chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes<br />

für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige<br />

Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig<br />

eingeholt werden kann. Im Falle von übertragbaren Krankheiten<br />

gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht<br />

erlaubt. Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung<br />

auf, müssen die Teilnehmer/innen zurückgeschickt werden falls<br />

nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.<br />

Ehrenamtliche Helfer, Jugendleiter und Ehrenamtliche aus den<br />

Vereinen übernehmen die Betreuung. Bei den täglichen Fahrten<br />

zum Lager bzw. nach Hause bestehen für den Veranstalter und<br />

die Mitarbeiter keine Aufsichtspflicht und keine Haftung. Die<br />

Aufsichtspflicht und die Haftung beschränken sich auf das<br />

Lager und Programmpunkte, die außerhalb des Lagers stattfinden.<br />

Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen; Haftung für verlorene oder abhanden gekommene<br />

Gegenstände wird nicht übernommen.<br />

Für den Fall, dass Teilnehmer/innen sich fortwährend den<br />

Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzen oder gegen<br />

geltendes Recht verstoßen (Gewalt, Diebstahl u. a.), und den<br />

Ablauf der Veranstaltung gefährden, ist der KJR Neu-Ulm berechtigt,<br />

den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen<br />

und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten<br />

u.U. auf eigene Kosten zurück zu befördern.


Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises besteht in<br />

diesem Falle nicht, ersparte Aufwendungen bzw. eine anderweitige<br />

Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen<br />

werden jedoch angerechnet.<br />

Mit der Anmeldung Ihres Kindes bei der Stadtranderholung<br />

erteilen Sie uns die Genehmigung, eventuell entstandenes Fotound<br />

Filmmaterial Ihres Kindes veröffentlichen zu dürfen.<br />

Ein Rücktritt ist nur bis 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme<br />

möglich. Bei späterem Rücktritt wird der gesamte Teilnehmerbeitrag<br />

fällig. Erkrankt der/die Teilnehmer/in während oder vor der<br />

Maßnahme, kann bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über<br />

die Dauer von mindestens drei Tagen der Teilnehmer-Beitrag<br />

zurückerstattet werden (Einsendung an die Geschäftsstelle des<br />

KJR). Wir bitten um Verständnis, dass bei kürzeren Erkrankungen<br />

der damit verbundene Verwaltungsaufwand eine Erstattung nicht<br />

möglich macht.<br />

Bei Verhinderung des/der Teilnehmers/in informieren Sie bitte<br />

den Leiter/die Leiterin der Maßnahme bzw. die KJR-Geschäftsstelle.<br />

Wegen der großen Nachfrage können wir in der Regel nur<br />

Teilnehmer/innen berücksichtigen, die ihren Wohnsitz im Landkreis<br />

Neu-Ulm haben.<br />

� Wichtige Telefonnummern<br />

Teamleitung<br />

Altenstadt: Marc Singer 01577 / 4205147<br />

Bellenberg: Pascal Tursch 01577 / 4605256<br />

Buch: Eva-Maria Sonntag 01577 / 4605251<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong>: Jennifer Thalhofer 01578 / 5743770<br />

Weißenhorn: Joachim Bolkart 01577 / 9081127<br />

Kreisjugendring Neu-Ulm<br />

Sandra Gramsch: 0 73 06 / 92 87 81<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Wir erhielten die traurige Nachricht,<br />

dass unsere ehemalige Mitarbeiterin<br />

Frau Gertrud Eppelt<br />

Verwaltungsangestellte<br />

nach schwerer Krankheit<br />

am 28.06.2011 im 77. Lebensjahr<br />

gestorben ist.<br />

Frau Eppelt war bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand<br />

14 Jahre in unserer Verwaltung zunächst bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Holzheim</strong>, beim <strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> und dann bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> tätig.<br />

Ihr offenes und freundliches Wesen verschaffte<br />

ihr große Wertschätzung.<br />

Wir werden Frau Eppelt ein ehrenhaftes Andenken<br />

bewahren.<br />

Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen.<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong> a.d.Roth<br />

Josef Walz Erich Spann<br />

Gemeinschaftsvorsitzender Personalratsvorsitzender<br />

- 3 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Einweihung des Radweges<br />

Wallenhausen – Biberberg am<br />

Sonntag, 10. Juli 2011<br />

In Zusammenarbeit mit der Stadt Weißenhorn wurde in den<br />

letzten Monaten der Radweg von Wallenhausen nach Biberberg<br />

gebaut, der nun zwischenzeitlich fertiggestellt worden ist. Aus<br />

diesem Grund wollen wir gemeinsam diesen Weg einweihen und<br />

feierlich der Öffentlichkeit übergeben.<br />

Folgendes Programm ist vorgesehen:<br />

9.00 Uhr Gottesdienst auf dem Fußballplatz in Wallenhausen<br />

Bürger und Vereine aus Biberberg und Wallenhausen<br />

treffen sich über Radweg zum Gottesdienst<br />

Musikalisch begleitet durch die Schützenkapelle<br />

Bei schlechter Witterung findet der Gottesdienst in der<br />

Pfarrkirche St. Mauritius statt<br />

09.45 Uhr Segnung des Radweges durch Pater Konrad<br />

Die Böllerschützen Bundschuh und die Chöre aus<br />

Biberberg und Wallenhausen umrahmen das<br />

Programm<br />

10.15 Uhr Grußworte von Bürgermeister Dr. Fendt und Bürgermeister<br />

Walz mit anschließender offizieller Übergabe<br />

des Radweges<br />

11.00 Uhr Gemeinsamer Zug vom Fußballplatz zum Dorfplatz<br />

Wallenhausen zur weiteren Feier mit Mittagessen,<br />

Kaffee und Kuchen, einem guten Wein im Keller, Unterhaltung<br />

mit der Schützenkapelle<br />

Gelegenheit zum Test von E-Bikes für einen guten<br />

Zweck<br />

Zu dieser Feierlichkeit darf ich hiermit die gesamte Bevölkerung<br />

recht herzlich einladen und würde mich über Ihr zahlreiches<br />

Kommen sehr freuen.<br />

Josef Walz<br />

1. Bürgermeister<br />

Dorffest 2011 in Roth<br />

Straßenverkehrsrechtliche Anordnung<br />

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs<br />

erlässt der <strong>Markt</strong> <strong>Pfaffenhofen</strong> a. d. Roth auf Grund der §§ 44, 45<br />

i. V. m. Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung<br />

folgende vorübergehende Anordnung.<br />

Während der Veranstaltung von Samstag, 16.07.2011 bis<br />

Sonntag, 17.07.2011, wird die St.-Leonhard-Straße von der Ulmer<br />

Straße bis Einmündung Flurstraße in der Zeit von Freitag,<br />

15.07.2011, 12:00 Uhr bis Montag, 18.07.2011, 22:00 Uhr für den<br />

Gesamtverkehr gesperrt.<br />

Die Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.<br />

Wir bitten die Anlieger um Verständnis für diese Maßnahme.<br />

Walz<br />

1. Bürgermeister<br />

Fundsachen<br />

Im Rathaus <strong>Pfaffenhofen</strong> sind ein Kinderfahrrad, 1 Turnbeutel,<br />

1 Handy , Autoschlüssel, eine kleine Fahrradbox, 1 Regenschirm<br />

und mehrere Kinder-/Jugend und Erwachsenenjacken abgegeben<br />

worden. Anfragen nimmt das Fundamt Zi.Nr. 2, Tel.<br />

07302/9600-42, entgegen.


- 4 - <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Wertstoffbörse<br />

Kaputte Waschmaschine AEG an Bastler zu verschenken.<br />

(Selbstabholung)<br />

Tel.: 07302 6893<br />

Besuchen Sie<br />

unseren <strong>Pfaffenhofen</strong>er<br />

Wochenmarkt<br />

Sie erwartet ein vielfältiges Angebot an Obst, Gemüse,<br />

Kartoffeln, Eier, Honig, Wurst, Käse.<br />

Der Wochenmarkt findet mittwochs von<br />

14.30 Uhr – 17.30 Uhr<br />

auf dem Rathausplatz statt.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong><br />

Aus der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 29.06.2011<br />

1. Kanal TV Untersuchung in <strong>Holzheim</strong><br />

(ohne Neuhausen)<br />

Herr Dipl.-Ing. Frommer erläuterte anhand einer digitalen<br />

Präsentation dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Problematik des Einlaufes von<br />

Fremdwasser in die gemeindliche Kanalisation, wie auch im<br />

Sachvortrag von ihm ausgearbeitet.<br />

Bereits Mitte 2010 wurde die Stadt Neu-Ulm, Abt. Entwässerung/<br />

Wasserbau von Herrn Bürgermeister Wegele im Rahmen der<br />

Amtshilfe um eine Kamera-befahrung der Kanäle in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Holzheim</strong> gebeten. Nach Prüfung und interner Abstimmung<br />

konnte die Übernahme dieser Arbeiten zugesagt werden.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

- Nach Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) vom 20. September<br />

1995 umfasst der Geltungsbereich u. a. Sammelkanalisationen<br />

einschließlich zugehöriger Sonderbauwerke.<br />

Art und Umfang der Überwachung ist wie folgt geregelt:<br />

• Einfache Sichtprüfung: 1 mal jährlich<br />

• Eingehende Sichtprüfung:<br />

< DN 1200 mm (mittels Kanal-TV) 1 mal in 10 Jahren<br />

≥ DN 1200 mm (mittels Begehung) 1 mal in 5 Jahren<br />

• Die gemeindliche Entwässerungssatzung.<br />

Sachverhalt:<br />

Es wurde vom 1. März bis 27. April 2011 die öffentlichen Kanäle<br />

und Hausanschlussleitungen in Augenschein genommen. Es<br />

wurden die Schäden in 3 Schadensklassen eingeteilt. Es ist<br />

grundlegend festzustellen, dass große Schäden bei den Hausanschlussleitungen<br />

vorliegen. Herr Dipl. Ing. Frommer machte<br />

einen Vorschlag zur Schadenssanierung. Es bietet sich hier für<br />

die festgestellten Schäden eine grabenlose Sanierung mittels<br />

Robotertechnik an. Die Erstellung eines Sanierungskonzepts auf<br />

Basis des nun vorliegenden Datenmaterials und unter Beachtung<br />

der hydraulischen Kanaldaten ist zu empfehlen.<br />

Es wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, als ersten Schritt die<br />

Angebote über die Sanierung der öffentlichen Kanäle und privaten<br />

Hausanschlüsse einzuholen. Der Bürgermeister wird mit Herrn<br />

Frommer Gespräche führen und ihn bitten ein entsprechendes<br />

Leistungsverzeichnis zu erstellen. Dies wurde einstimmig<br />

beschlossen.<br />

2. Bauantrag: Neubau eines Zweifamilienhauses mit<br />

Garage und Carport<br />

Grundstück: Fl.-Nr. 62, Gemarkung <strong>Holzheim</strong>,<br />

Schulstraße<br />

Bauherr: Ursula und Hans-Dieter Hartmann,<br />

Kellergasse 19, 89233 Neu-Ulm<br />

Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes<br />

„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“. Ausgewiesen ist hier ein besonderes<br />

Wohngebiet, die Gebäude dürfen maximal 2 Vollgeschosse<br />

aufweisen, wobei das oberste Geschoss als Dachgeschoss<br />

auszuführen ist.<br />

Es musste einer Befreiung bezüglich dem ausgebauten Dachgeschoss<br />

der Kinderzimmer, zugehörig zur Dachgeschoßwohnung,<br />

zugestimmt werden.<br />

Das städtebauliche Erscheinungsbild in der Schulstraße für<br />

dieses Vorhaben wird nicht beeinträchtigt. Nachträglich zum<br />

Baugesuch wurde eine Tektur bezüglich der Höheneinlage eingereicht.<br />

Die Erhöhung um 35 cm entspricht dem einfachen Bebauungsplan<br />

„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“ und ergibt für die anliegenden<br />

Nachbarn keine Beeinträchtigung. Dem Bauantrag wurde<br />

zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen erteilt.<br />

3. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />

Garage und Carport;<br />

Nachtragsplanung: Änderung der Höhenlage<br />

Grundstück: Fl.-Nr. 62, Gemarkung <strong>Holzheim</strong>,<br />

Schulstraße<br />

Bauherr: Andrea Hönle, Allgäuerstraße 3,<br />

89231 Neu-Ulm<br />

Der Bauantrag zu o. a. Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 21.03.2011 behandelt und zugestimmt.<br />

Zwischenzeitlich hat die Antragstellerin eine Nachtragsplanung<br />

für die Änderung der Höhenlage gestellt. Demnach wird das<br />

Gebäude um 70 cm höher aus dem Gelände kommen. Es<br />

bestehen für die anliegenden Nachbarn keine Beeinträchtigungen<br />

und die Gesamthöhe entspricht weiterhin dem einfachen Bebauungsplan<br />

„Ortskern <strong>Holzheim</strong>“. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem<br />

Bauantrag einstimmig zu.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über den<br />

Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages<br />

zur Übernahme des Schulaufwandes der Hermann-<br />

Köhl-Mittelschule durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong><br />

Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holzheim</strong> beschließt unter Vorbehalt der<br />

Zustimmung durch die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Pfaffenhofen</strong> a.d.Roth den<br />

Abschluss des diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil<br />

beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übernahme des<br />

Schulaufwandes der Hermann-Köhl-Mittelschule durch die<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> a.d.Roth. Mit allen<br />

Stimmen angenommen.<br />

Ihr Mitteilungsblatt<br />

Informationen aus erster Hand

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