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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Schriftführer: Josef Reiter<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck Bis Tagesordnungspunkt 4<br />

berufliche Gründe<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif Private Gründe<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc Urlaub<br />

Josef Wesan<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung <strong>vom</strong><br />

27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH, Rochusstr. 47,<br />

Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit<br />

gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

9. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 1/2012<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungsniederschrift<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

3. Neubau eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle – Logistikzentrum<br />

der K+N AG & Co. KG – hier: Tekturantrag zur Errichtung der Lagerhalle<br />

Nr. 3 in der Alfred-Kühne-Str. 1 , <strong>Langenbach</strong> (Baugenehmigung<br />

<strong>vom</strong> 27.11.2002, BV 1186/02) durch die Goodman Germany GmbH,<br />

Rochusstr. 47, Düsseldorf; Beratung und Beschlussfassung<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 genehmigte das Landratsamt den Antrag auf Errichtung<br />

eines Bürogebäudes und einer dreiteiligen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 172/1,<br />

Alfred-Kühne-Str. 1 - Logistikzentrum der K+N AG & Co. KG. Die damals genehmigte<br />

3. Halle wurde bislang nicht errichtet.<br />

Vorliegender Tekturantrag der Gelf <strong>Langenbach</strong> (Lux) Sárl beinhaltet die Errichtung<br />

der 3. Halle des Logistikzentrums, welche sich jedoch im Unterschied zur<br />

2002 genehmigten Halle um 12,50 Meter länger Richtung Westen erstreckt und<br />

ein zusätzliches Büro mit WC-Anlage im Nord-Westlichen Gebäudeeck vorsieht.<br />

Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum genehmigten Bescheid insbesondere<br />

hinsichtlich der Freiflächengestaltung, des Brandschutzkonzeptes und der Entwässerungsplanung.<br />

Die im Baugenehmigungsbescheid <strong>vom</strong> 27.11.2002 beauflagten Stellplätze wurden<br />

bereits erstellt. Hinzu kommen dennoch mindestens 6 weitere Stellplätze.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 5<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen „Bebauungsplanes<br />

Nr. 27 „Gewerbegebiet an der FS 13“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Halle ist hiervon eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen<br />

� zur Baugrenze im Westen durch Halle 3 über nahezu die gesamte Gebäudebreite<br />

um ca. 250 m²<br />

� für diesen Teil des Gebäudes von der privaten Grünfläche<br />

� im Bereich der privaten Grünflächen für die Planung des Wendehammers im<br />

Nord-Westen<br />

� der festgesetzten GRZ zur Überschreitung um 0,14 (geplante GRZ 0,742)<br />

erforderlich.<br />

Diesen Befreiungen stehen aus Sicht der Gemeinde keine Belange entgegen, insbesondere<br />

sind sie städtebaulich vertretbar (§ 31 Abs. 2 BauGB) und begründet.<br />

Die Bedeutung für den Brandschutz mit Verlegung der Feuerwehrzufahrt auf den<br />

öffentlichen Feldweg und einem Tor für die Feuerwehr und sog. Schlupftüren) ist<br />

im Brandschutznachweis abzuarbeiten.<br />

Die Entwässerung kann nach wie vor in zulässiger und genehmigter Art und Weise<br />

durch Verlängerung des privaten Schmutzwasserkanals erfolgen.<br />

Durch das Heranrücken der Wendeplattform im Bereich der Grundstücksgrenze<br />

im Nord-Westen (zum Wendehammer) ist zur Absicherung der entstehenden Böschung<br />

eine Stützmauer zu erstellen.<br />

Beschluss-Nr.: 2/2012<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die vorstehend genannten Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet an der<br />

FS 13“ werden erteilt. Auf dem Baugrundstück sind weitere Stellplätze im Bereich<br />

der geplanten Lkw-Warteplätze nachzuweisen. Die Erstellung der Stützmauer im<br />

Nord-westlichen Grundstücksbereich ist <strong>vom</strong> Bauherrn vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 0<br />

4. Umbau und Erweiterung mit Neubau eines Bäcker- und Metzgerladens im bestehenden<br />

Penny-Markt <strong>Langenbach</strong>, Freisinger Straße 23 durch Frau Rosmarie<br />

Mair; evtl. Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der besteh. Penny-Markt soll in Richtung Parkplatz (nördl. Richtung) um ca. 32 m<br />

x 5,25 m erweitert. Die im Umbaubereich entfallenden Parkplätze werden im Bereich<br />

der Anlieferung neu geschaffen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 6<br />

Im Osten sollen zur Ergänzung der Einkaufsmöglichkeit und zur Steigerung der Attraktivität<br />

des Einkaufsstandortes zusätzlich ein Bäcker- und ein Metzgerladen<br />

realisiert werden.<br />

Beide Anbauten werden als Flachdachbau mit umlaufender einheitlicher Attika<br />

versehen.<br />

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.<br />

Gemäß der Baugenehmigung <strong>vom</strong> 24.10.1997 sind für den Verbrauchermarkt 60<br />

Stellplätze zu errichten (je 10 m² Verkaufsfläche 1 Stellplatz).<br />

Für die Erweiterung der Verkaufsfläche um ca. 250 m² sind zusätzlich 25 Stellplätze<br />

zu errichten.<br />

Die Errichtung der weiteren Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 1/1 und 1/66<br />

nicht möglich. Die Firma Rewe beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.01.2012 eine Abweichung<br />

von der Stellplatzsatzung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, da diese weiteren<br />

Stellplätze nicht erbracht werden können. Als Begründung wird angeführt, dass<br />

eine Stellplatzbelegung von max. 50 % realistisch sein dürfte.<br />

Beschluss-Nr.: 3/2012<br />

Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> – Nachweis der erforderlichen Stellplätze für das Erweiterungsvorhaben<br />

auf dem Baugrundstück - werden <strong>vom</strong> Bauantragsteller nicht erfüllt. Eine Befreiung<br />

diesbezüglich wird nicht erteilt.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 15<br />

5. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> für den<br />

Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> im Parallelverfahren;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie<br />

Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 7<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Bahn Immobilien GmbH<br />

1.3 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.4 E.ON Bayern AG<br />

1.5 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.6 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.7 Flughafen München GmbH<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisbrandinspektion Freising<br />

1.10 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.11 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.12 Landratsamt Freising – Kreisbaumeister Fristverlängerung gewährt bis 16.12.2011<br />

1.13 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.14 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG<br />

1.15 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Haag a.d. Amper<br />

2.<br />

2.1<br />

KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

2.1 Zu den im Betreff genannten Planungen bestehen aus luftrechtlicher Sicht keine Einwände.<br />

2.2<br />

bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Abwägung<br />

2.2 Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt.<br />

Die bayernets GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes zuständig.<br />

Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie der 23. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes – wie in den von Ihnen übersandten<br />

Planunterlagen dargestellt – liegen keine Anlagen der Bayerngas GmbH und der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der Bayerngas GmbH und der bayernets<br />

GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.<br />

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Abwägung<br />

2.3 Energie Südbayern GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

2.3 Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.4<br />

Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 14.11.2011<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 22.11.2011<br />

2.5 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – ASt München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.6 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 28.11.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.6 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.11.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind<br />

im genannten Planbereich nicht vorgesehen.<br />

2.7<br />

Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

2.7 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.8<br />

Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 02.12.2011<br />

2.8 Keine Äußerung.<br />

2.9<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

2.9 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.10<br />

Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2.10 Gegen die o. g. Planung bestehen seitens der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes keine Einwendungen.<br />

2.11<br />

Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.11 Keine Äußerung.<br />

2.12<br />

Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 07.12.2011<br />

Abwägung<br />

2.12 Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Die zugesandten Planunterlagen nehme ich zu den Akten.<br />

2.13<br />

Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.13 Keine Einwände.<br />

2.14<br />

Landratsamt Landshut – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.14 Keine Einwände.<br />

2.15<br />

Landratsamt Landshut – Tiefbau – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

2.15 Keine Einwände.<br />

2.16<br />

Regionaler Planungsverband – E-Mail <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

2.16 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München teilt mit, dass zu o. a. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.<br />

2.17 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Gemeinde Eitting – E-Mail <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

2.17 Die Interessen der Gemeinde Eitting werden durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> nicht berührt. Es sind deshalb<br />

keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

2.18<br />

Gemeinde Marzling – Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011<br />

2.18 Keine Einwände.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 10<br />

3.<br />

3.1<br />

3.1 a<br />

3.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

BEDENKEN UND ANREGUNGEN<br />

Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gegebenenfalls<br />

ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

3.1 b 2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.1 c<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Abwägung<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 4/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 11<br />

3.2<br />

3.2 a<br />

3.2 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nordöstlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger<br />

Str. Höhe Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausfüh-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 12<br />

3.2 b<br />

3.2 b<br />

3.3<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

rungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit<br />

und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

3.3 a Da sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine Hochspannungsanlagen (110-kV)<br />

und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH befinden, bestehen seitens unserer Gesellschaft<br />

keine Erinnerungen zum gegenständlichen Verfahren.<br />

3.3 b<br />

Bei der beim Planungsgebiet verlaufenden Leitung handelt es sich um eine Leitung der TenneT<br />

TSO GmbH. Wir bitten deshalb die TenneT TSO GmbH, Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg separat<br />

zu beteiligen.<br />

Nachdem eventuell auch Anlagen der E.ON Bayern AG oder anderer Netzbetreiber im oben<br />

genannten Bereich vorhanden sein können, bitten wir, sofern noch nicht geschehen, diese separat<br />

zu beteiligen.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägung<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 5/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die TenneT TSO GmbH wurde noch zusätzlich am Verfahren beteiligt.<br />

Die E.ON Bayern AG sowie andere Netzbetreiber wurden ebenfalls<br />

beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 6/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 13<br />

3.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg – Schreiben <strong>vom</strong> 21.11.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

Die an die Oberforstdirektion München in der o. g. Angelegenheit übersandten Anlagen sind bei<br />

uns am Amt am 17. November 2011 eingegangen. Wir erhalten als Behörde am Standort der<br />

ehemaligen Forstdirektion Oberbayern – Schwaben in Augsburg, die wiederum Nachfolgebehörde<br />

der am 30.06.2000 im Zuge einer Reform aufgelösten Oberforstdirektion München war,<br />

immer noch Post und Vorgänge. Die uns übersandten Unterlagen leiten wir zuständigkeitshalber<br />

an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weiter. Sollte es hierdurch zu<br />

Terminverzögerungen kommen, so bitten wir dies zu berücksichtigen.<br />

(X) zuständige Erledigung; Abgabenachricht wurde erteilt<br />

(X) ja ( ) nein<br />

(X) Ihr Schreiben wurde zur Erledigung weitergeleitet an: Amt Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Erding, Dr. Ulrich Weg 2-4, 85435 Erding.<br />

Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding wurde<br />

bereits separat beteiligt.<br />

Beschluss-Nr.: 7/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 14<br />

3.5<br />

3.5<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans<br />

zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Abwägung<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das<br />

Anbindegebot des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet<br />

schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an. Es handelt<br />

sich dabei auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche<br />

Bebauung und Wohnbebauung unmittelbar benachbart<br />

ist. Die Bundesstraße B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge<br />

hat, dass nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben<br />

des Bayer. Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde<br />

bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Beschluss-Nr.: 8/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 15<br />

3.6<br />

3.6 a<br />

3.6 b<br />

3.6 b<br />

3.7<br />

3.7 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011<br />

Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht weitgehend Einverständnis. Unklar ist jedoch, auf welche Festsetzungen bezüglich<br />

Betriebsleiterwohnungen die Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 9 Bezug nimmt. Unter<br />

dem dort benannten Punkt 1.2 der Festsetzung durch Text, in welchem Betriebsleiterwohnungen<br />

geregelt sein sollen, sind keine entsprechenden Festsetzungen ersichtlich.<br />

Die geplanten Einzelhandelsflächen mit einer Dimension von 2000 qm Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter<br />

und Drogeriemarkt) im Sondergebiet (SO) sind als großflächig im Sinne<br />

des § 11 Abs. 3 BauNVO anzusehen und bedürfen dementsprechend nach unserer Auffassung<br />

einer landesplanerischen Verträglichkeitsuntersuchung.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2011<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und<br />

Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion<br />

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen<br />

sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen<br />

Stellungnahmen abzugeben.<br />

Wir haben Ihre Planungsabsicht zur Kenntnis genommen und Danken für die Information.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beabsichtigt, dass Betriebsleiterwohnungen<br />

im Gewerbegebiet zulässig sind. Die Begründung wird<br />

dementsprechend angepasst.<br />

Die planerische Konzeption des Bebauungsplans ist darauf gerichtet,<br />

im Sondergebiet lediglich einen Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.200 m² zuzulassen.<br />

Die weitere Zulassung eines Drogeriemarkts im Gewerbegebiet<br />

führt nicht zu einer Sondergebietspflicht. Die mögliche Verkaufsfläche<br />

kann und soll gerade nicht die Grenze der Großflächigkeit<br />

erreichen. Eine Zusammengehörigkeit beider Verkaufsflächen im<br />

Sinne eines Einkaufszentrums oder einer sonstigen Einzelhandelsagglomeration<br />

wird vorliegend nicht gesehen und ist auch<br />

gerade nicht Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplans. Die<br />

Planung ist mit der Landesplanung abgestimmt.<br />

Beschluss-Nr.: 9/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 16<br />

3.7 b<br />

3.7 b<br />

3.8<br />

3.8 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Im Allgemeinen haben wir keine Einwände gegen Ihr geplantes Vorhaben.<br />

Die Belange der Telekom werden davon zurzeit nicht berührt.<br />

Bezüglich des Straßenbaues weisen wir darauf hin, dass sich z. T. bestehende Kabelanlagen<br />

im Geltungsbereich befinden. Soweit auf die bereits bestehenden Telekommunikationsanlagen<br />

schon jetzt bei Ihrer Planung Rücksicht genommen werden soll, haben wir einen entsprechenden<br />

Bestandsplan diesem Schreiben beigefügt.<br />

Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom,<br />

ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn über den Ablauf der Erschließungsmaßnahme<br />

schriftlich zu informieren.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,<br />

dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

der Telekom nicht behindert werden darf.<br />

Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei<br />

künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse.<br />

Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und<br />

nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Bei Planungsänderungen bitten wir, uns erneut zu beteiligen.<br />

Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011 per E-Mail<br />

(nur zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Zu dem Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ nehmen wir aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.<br />

1. Oberflächengewässer - Hochwasserschutz<br />

Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den <strong>Langenbach</strong> (Gewässer III. Ordnung) und befindet<br />

Abwägung<br />

Wird zur Kenntnis genommen und der Planung und Bauausführung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Anschrift wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss-Nr.: 10/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Eine Bilanzierung der Retentionsvolumen liegt inzwischen vor<br />

und wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.12.2011 dem Wasserwirtschaftsamt<br />

München übersandt. Dieser Nachweis des Retentionsraumausgleiches<br />

wird in die Begründungen aufgenommen<br />

und dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 17<br />

3.8 b<br />

3.8 b<br />

3.9<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

sich mit nicht vernachlässigbaren Teilen im Stauraum des in den Jahren 2004/2005 errichteten<br />

Hochwasserrückhaltebeckens. Die Reduzierung des Stauraumes wird durch festsetzen einer<br />

öffentlichen Grünfläche zum Retentionsausgleich kompensiert. Dies ist im Entwurf textlich und<br />

planlich dargestellt. Unter der Voraussetzung der vollständigen Kompensation (wirkungsgleich)<br />

sind für das Rückhaltebecken keine Funktionseinschränkungen anzunehmen, der Hochwasserschutz<br />

für den Ort <strong>Langenbach</strong> unterhalb der Querung der B 11 mit dem <strong>Langenbach</strong> würde<br />

damit nicht eingeschränkt.<br />

Wir bitten noch eine Bilanzierung der Volumina vorzunehmen und den Ausgleich nachvollziehbar<br />

nachzuweisen (z. B. in einer Ergänzung zur Begründung).<br />

2. Niederschlagswasser<br />

Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist im Entwurf konzeptionell geregelt (Versickerung).<br />

Damit besteht dem Grundsatz nach Einverständnis. Die Details sind separat in einem<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu regeln.<br />

Sollte sich im Zuge der Detailplanung herausstellen, dass das Oberflächenwasser abweichend<br />

<strong>vom</strong> jetzigen Konzept in den <strong>Langenbach</strong> abgeleitet werden soll, so sind entsprechende Einrichtungen/Flächen<br />

für die Rückhaltung vorzusehen, der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens<br />

kann dafür nicht herangezogen werden, da er für das bestehende Einzugsgebiet (ohne<br />

Abflussverschärfungen aus dem Plangebiet) benötigt wird.<br />

Weitere Anmerkungen sind aus unserer Sicht nicht veranlasst.<br />

TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.9 a Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen ergab, dass der Bereich des Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplanes „Großer Anger“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen<br />

380/110-kV-Freileitung Neufinsing – Ingolstadt, Ltg. Nr. B 103, überspannt wird.<br />

Abwägung<br />

Es wird eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits<br />

genehmigten Regenrückhaltebeckens beantragt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen ist das Gebiet<br />

zur Versickerung nicht geeignet.<br />

Deswegen wird eine geregelte Regenwasserableitung geplant.<br />

Dazu ist auch vorgesehen, den in der Bilanzierung aufgezeigten<br />

Retentionsraumüberschuss von 475 m³ zu nutzen. Eine genaue<br />

Abstimmung mit dem WWA erfolgt derzeit. Falls eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung zur Oberflächenwasserableitung notwendig<br />

ist, wird diese beantragt.<br />

Beschluss-Nr.: 11/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b Die Leitungsschutzzone beträgt in diesem Bereich je 38,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan dargestellte Leitungsschutzzone<br />

wird von 30,00 m auf 38,00 m beiderseits ausge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 18<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.9 c Den Leitungsverlauf mit der Leitungsschutzzone, den Maststandort des Gittermastes Nr. 68, die<br />

Leitungsbezeichnung und den Eigentümervermerk unserer Höchstspannungsleitung haben wir<br />

im Lageplan M 1 : 1.000 eingetragen.<br />

3.9 d<br />

Für die Richtigkeit der im Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr.<br />

Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.<br />

Die im Bebauungsplan blau eingezeichneten Baugrenzen liegen teilweise innerhalb unserer<br />

Leitungsschutzzone.<br />

Wir bitten Sie, folgende Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bauleitplanung zu beachten<br />

und in die textlichen Festsetzungen sowie in die Begründung zum Bebauungsplan – soweit erforderlich<br />

einzuarbeiten:<br />

- Wir machen darauf aufmerksam, dass uns alle Bauvorhaben (Gebäude, Straßen, Beleuchtungsanlagen,<br />

Fahnenmaste etc.) innerhalb der Leitungsschutzzone unserer 380/110-kV-<br />

Freileitung zu einer endgültigen Stellungnahme vorzulegen sind. Hier sind uns die einzelnen<br />

± 0,00-Ebenen (Oberkante der Bodenplatten, Straßen- und Fußpunkthöhen) in m ü. NN mitzuteilen.<br />

Wir weisen hier insbesondere auf den geplanten Pflegeweg hin. Für diesen sind uns rechtzeitig<br />

vor Baubeginn die Planunterlagen zur Stellungnahmen vorzulegen.<br />

3.9 e - Der Mastschutzbereich (25,00 m im Radius um den Mastmittelpunkt) des Gittermastes Nr.<br />

68 unserer Höchstspannungsleitung ist von einer Bebauung und Anpflanzung freizuhalten.<br />

Auch Ausschachtungen und Abgrabungen im Mastschutzbereich sind uns vorzulegen, um<br />

die Standsicherheit des Mastes nicht zu gefährden.<br />

3.9 f - Außerhalb der im Lageplan eingetragenen Leitungsschutzzone unserer Freileitung ist eine<br />

unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Zeltaufbauten, Fahnenmasten,<br />

Biogas- und Tankanlagen etc., die bezüglich der Abstände zu unserer Höchstspannungsleitung<br />

separat mit uns abgestimmt werden müssen.<br />

3.9 g<br />

- Gegen das Anpflanzen von Gehölzen mit niedrigen Wuchseigenschaften innerhalb der Leitungsschutzzone<br />

haben wir keine Einwände.<br />

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist die Aufforstung von Bäumen ohne Höheneinschrän-<br />

Abwägung<br />

dehnt und die Angabe in den Begründungen zum Flächennutzungsplan<br />

sowie zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Baugrenzen im Gewerbegebiet werden angepasst.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und rechtzeitig vor der Bauausführung<br />

berücksichtigt. Eine Aufnahme in die textlichen Festsetzungen<br />

ist nicht veranlasst. Der Hinweis wird in die Begründung zum<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Der Mastschutzbereich des Gittermastes Nr. 68 wird von der<br />

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes nur geringfügig tangiert. Die Bestandssituation<br />

wird hier nicht verändert (Maststandort befindet sich nördlich<br />

der Bundesstraße B 11).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die zu pflanzenden Großbäume<br />

im öffentlichen Grün werden im Entwurf entsprechen außerhalb<br />

der Leitungsschutzzone verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 19<br />

3.9 h<br />

3.9 h<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

kung möglich. Hier ist die spätere Ausladung der Baumkronen zu beachten, die nicht in die<br />

Schutzzone ragen dürfen.<br />

- Die Bestands- und Betriebssicherheit der Höchstspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet<br />

sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie<br />

Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs<br />

bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf<br />

gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzone, müssen ungehindert durchgeführt<br />

werden können.<br />

- An Höchstspannungsfreileitungen können durch die Wirkung des elektrischen Feldes bei<br />

bestimmten Witterungsverhältnissen, insbesondere bei Regen, Nebel oder Raureif, Geräusche<br />

entstehen.<br />

- Grundsätzlich darf in den Leitungsschutzzonen weder Erdaushub gelagert noch dürfen<br />

sonstige Maßnahmen durchgeführt werden, die das bestehende Erdniveau unzulässig erhöhen.<br />

Sind solche Veränderungen des Geländes unvermeidbar, so ist in jedem Fall unsere<br />

vorherige Zustimmung erforderlich.<br />

- Bei Brauchwasserkollektoren bzw. Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden sowie Freiflächenanlagen<br />

ist <strong>vom</strong> Betreiber der Schattenwurf der vorhandenen Maste und Leiterseile<br />

zu akzeptieren. Dies gilt auch bei einer Anpassung/Erneuerung von Masten, die eine Änderung<br />

der Höhe bzw. der Grundabmessungen des Mastes bedingen und ggf. eine auftretende<br />

Änderung des Schattenwurfes verursachen.<br />

- Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken<br />

und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Traversen abfallen könne. Unter<br />

den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um<br />

Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden und Gehwegen. Für<br />

solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.<br />

- Der Einsatz eines Turmdrehkranes, Autokranes, einer Hebebühne oder einer Betonpumpe<br />

innerhalb der Leitungsschutzzone ist aufgrund der Abstände zwischen den Leiterseilen und<br />

dem vorhandenen Gelände nur unter bestimmten Voraussetzung möglich.<br />

Der Standort, die Auslegerhöhe und der Schwenkbereich der vorgenannten Transport- und<br />

Hebegerätschaften sind aus vorgenannten Gründen separat mit der TenneT TSO GmbH,<br />

Betriebszentrum Bamberg, Bereich Leitungen, abzustimmen.<br />

Bitte beachten Sie, dass der Drehkreis eines Auslegers stets außerhalb der im Lageplan<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 12/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 20<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

„gelb“ gekennzeichneten Leitungsschutzzone liegen sollte.<br />

Auf die erhöhten Gefahren bei Arbeiten in der Nähe unserer Höchstspannungsleitung machen<br />

wir, unter Hinweis auf das beigefügte Sicherheitsmerkblatt und das Merkheft für Baufachleute,<br />

ausdrücklich aufmerksam und bitten um Beachtung.<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 01.12.2011<br />

3.10 Durch eine anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG sind sowohl für das Gewerbegebiet<br />

(GE) als auch für das Sondergebiet (SO) die zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel zu ermitteln und im B-Plan festzusetzen.<br />

3.11<br />

3.11<br />

Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Ein Gutachten zur Lärmkontigentierung wird erarbeitet. Die<br />

Lärmkontingente werden im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

Beschlussvorschlag Staatliches Bauamt Freising, Seite 23:<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 21<br />

3.12<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

3.12 Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

3.13<br />

Landratsamt Freising – SG 41, Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

3.13 Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

3.14<br />

3.14<br />

Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 10.11.2011, teilen wir Ihnen mit, dass gegen den Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“ und gegen die 23. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> seitens des Bergamtes Südbayern keine<br />

Einwände bestehen. Bergbauliche Belange werden durch die Planvorhaben nicht berührt.<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

Beschluss-Nr.: 16/2012<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 22<br />

3.15<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

In wie weit ehemaliger oder geplanter Kiesabbau unter Zuständigkeit des Landratsamtes Freising<br />

von den Planvorhaben betroffen sind, ist uns nicht bekannt.<br />

Sie werden gebeten, auch zukünftig bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen<br />

im Gebiet der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> das Bergamt Südbayern als Träger<br />

öffentlicher Belange zu beteiligen, damit die bergbaulichen Interessen gewahrt bleiben und im<br />

Verfahren berücksichtigt werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2011<br />

3.15 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

3.15 b<br />

3.15 b<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Im nördlichen Teil des Planungsgebietes liegen folgende Bodendenkmäler:<br />

- Nr. 1-7537-0246 „Siedlung der Linearbandkeramik und der Münchshöfener Kultur.“<br />

Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der<br />

ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege Priorität.<br />

Sollte keine Möglichkeit bestehen, Bodeneingriffe zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine<br />

fachgerechte archäologische Ausgrabung durchzuführen.<br />

Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung – und für eventuelle Bodeneingriffe aller Art –<br />

ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem<br />

eingeständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen<br />

ist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls<br />

die fachlichen Anforderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen<br />

ist der Beginn des Oberbodenabtrages <strong>vom</strong> Träger des Vorhabens beim Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Hr. Freiberger, Tel.Nr. 089/2114361, Peter.Freiberger@<br />

blfd.bayern.de) anzuzeigen und die mit der archäologischen Dokumentation beauftragte Fachkraft<br />

zu benennen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der<br />

erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen<br />

des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hier-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Lage der Bodendenkmäler innerhalb des Geltungsbereichs<br />

ist mit einem planlichen Hinweis aufgezeigt. Durch den Bau der<br />

Bundesstraße B 11 und das nördlich angrenzende Wohngebiet<br />

Eichlbrunn ist hier durch die bestehende Bebauung bzw. Straßentrasse<br />

von großflächen Vorbelastungen / Zerstörungen auszugehen,<br />

so dass im Geltungsbereich nurmehr eine untergeordnete<br />

Teilfläche verbleibt, die bisher nicht durch Baumaßnahmen<br />

überprägt wurde. In diesem Bereich erfolgen Auffüllungen, so<br />

dass die Bodendenkmäler hier im Untergrund verbleiben können.<br />

Eine Festsetzung des Bodendenkmals im Geltungsbereich erscheint<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aufgrund der gegebenen<br />

Vorbelastungen nicht veranlasst. Ansonsten ist durch die textlichen<br />

Hinweise 0.6 den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 23<br />

3.15 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bei sind auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept,<br />

Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen<br />

soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch<br />

qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren<br />

(vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen<br />

des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München , Urteil v.<br />

14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).<br />

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte<br />

unserer Homepage: http://www.blfd.bayern.de/download_area/texte/index.php (Rechtliche<br />

Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).<br />

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung<br />

<strong>vom</strong> 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden<br />

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts <strong>vom</strong> 04. November 2008, Az.: 1 BvR<br />

2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete<br />

Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal<br />

als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.<br />

3.15 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.15 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahmen. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

3.16<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

3.16 Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belan-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss-Nr.: 18/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 24<br />

3.17<br />

3.17 a<br />

3.17 a<br />

3.17 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ge werden derzeit nicht berührt.<br />

Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 12.12.2011<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Im Bereich<br />

des neu zu erstellenden Rechtsabbiegerstreifens an der Bundesstraße ist der Fahrbahnrand<br />

des Rechtsabbiegestreifens maßgebend. Die Darstellung der Anbauverbotszone ist daher<br />

zu verschieben.<br />

Beschluss-Nr.: 19/2012<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannte Abwägung wird <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Anbauverbotszone wird entsprechend des Rechtsabbiegerstreifens<br />

verschoben.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 25<br />

3.17 b<br />

3.17 c<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die Anbauverbotszone ist im Bauleitplan zwar dargestellt, bei der Festlegung der Baugrenze<br />

jedoch nicht berücksichtigt. Die Baugrenze ist entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund der parallel zur Bundesstraße verlaufenden öffentlichen Erschließung innerhalb der<br />

Anbauverbotszone wird darüber hinaus privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen innerhalb<br />

der Anbauverbotszone nicht zugestimmt. Die Planung ist daher anzupassen.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG). In<br />

die Satzung ist folgender Text aufzunehmen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den<br />

Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”<br />

Einer Anbindung des Pflegeweges am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes wird<br />

nicht zugestimmt. Die in diesem Bereich derzeit bestehende Zufahrt ist in Abstimmung mit dem<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München vollständig zu beseitigen und die Straße<br />

wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

3.17 d Neuanbindung<br />

Abwägung<br />

Die Baugrenze des Gewerbegebietes wird entsprechend an die<br />

Anbauverbotszone angepasst.<br />

Die privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen werden entsprechend<br />

an die Anbauverbotszone angepasst.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen. Im 2. Absatz in der letzten Zeile wird der<br />

Inhalt der Klammer folgendermaßen angepasst „(§ 33 StVO i. V.<br />

m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB“).<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wird vorgenommen.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.<br />

Die Formulierung wird entsprechend angepasst.<br />

Die Zufahrt wird aufgelassen. Die Anbindung des Pflegeweges<br />

erfolgt nun parallel zur Bundesstraße B 11 <strong>vom</strong> Wendeplatz im<br />

Gewerbegebiet nach Westen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 26<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Die ausreichende Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist noch vor Rechtswirksamkeit<br />

des Bauleitplanes durch ein entsprechendes Verkehrsgutachten nachzuweisen und dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising – Servicestelle München vorzulegen. Dem Verkehrsgutachten sind hierbei<br />

Prognosezahlen zugrunde zu legen.<br />

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für Linksabbieger aus der Bundesstraße grundsätzlich<br />

eine separate Spurensignalisierung vorzusehen. Dies ist beim Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wegen des zu erwartenden hohen Abbiegeraufkommens wird die Anlage von Abbiegespuren<br />

im Zuge der Bundesstraße erforderlich. Die Anzahl der Abbiegespuren sowie deren Mindestlängen<br />

sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens nachzuweisen.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhalts-<br />

Abwägung<br />

Das geforderte Verkehrsgutachten (von Prof. Dr. Harald Kurzak,<br />

09.01.2012) liegt inzwischen vor und wird dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising zur Verfügung gestellt, sowie im weiteren Verfahren<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan den Unterlagen beigefügt.<br />

Die separate Spurensignalisierung für den Linksabbieger wird bei<br />

der weiteren Planung beachtet.<br />

Die Anzahl und die Länge der erforderlichen Abbiegespuren<br />

wurden im Verkehrsgutachten nachgewiesen.<br />

Eine detaillierte Planung der Straßenbaumaßnahme wird derzeit<br />

erstellt und dem Staatlichen Bauamt zur Abstimmung vorgelegt.<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 27<br />

3.17 d<br />

3.17 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

mehrkosten zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Abwägung<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Verbrauchermarktes vollständig ausgebaut.<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Straßenbauplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 28<br />

3.17 e<br />

3.17 f<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die fußläufige Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist in der vorliegenden<br />

Bauleitplanung nicht geregelt. Da die neue Unterführung aufgrund des großen Umwegs von<br />

den Bewohnern dieses Baugebietes voraussichtlich kaum angenommen wird, sehen wir erhebliche<br />

Verkehrssicherheitsprobleme im Bereich der neuen Kreuzung durch querende Fußgänger.<br />

Die Bauleitplanung ist diesbezüglich zu überarbeiten.<br />

Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

(§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

Abwägung<br />

Ein Sicherheitsaudit wird beauftragt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern berücksichtigen<br />

und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse werden<br />

entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen<br />

(siehe Landratsamt Freising, Straßenverkehrsamt).<br />

Der genannte Text wird in den Festsetzungen zum Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan aufgenommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 29<br />

3.17 f<br />

3.17 g<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue<br />

Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune<br />

sowie Stapel, Haufen u. ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebensowenig<br />

dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände<br />

gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die<br />

Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.”<br />

Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV).<br />

Die Kommune prüft vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

der Lärmvorsorge erfüllt sind und plant in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt<br />

Freising - Servicestelle München geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser<br />

Planung sind in die vorliegende Bauleitplanung aufzunehmen.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten der Lärmvorsorge.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

3.17 i<br />

3.17 i<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

Die Freisinger Straße wurde bereits vor mehreren Jahren von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße<br />

abgestuft. Der Bauleitplan ist entsprechend zu berichtigen.<br />

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Abwägung<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse werden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Maßnahmen in den WA <strong>Langenbach</strong> vor Verkehrslärm aufgrund<br />

der Planung Baugebiet "Großer Anger" sind demnach nicht erforderlich.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Straßenbezeichnung wird in Plan und Begründung bzw.<br />

Umweltbericht angepasst<br />

Beschluss-Nr.: 20/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 30<br />

3.18<br />

3.18 a<br />

3.18 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

Landratsamt Freising – Sachgebiet Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 13.12.2011<br />

In städtebaulicher Hinsicht ist die vorliegende Planung nicht unbedingt zu begrüßen, weil sie<br />

südlich der B 11 in einer bislang von Bebauung weitgehend freigehaltenen Fläche (Ausnahme:<br />

Bauhof) einen weiteren (eher negativen) Bebauungsansatz eröffnet. Allerdings verkennen wir<br />

nicht, dass zur Erhaltung der Nahversorgung der Gemeinde wohl nur dieser Standort einen Investor<br />

anlocken kann. Die zusätzlich ausgewiesenen Gewerbeflächen dürften den umfangreichen<br />

Erschließungsmaßnahmen geschuldet sein. Eine Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3<br />

BauGB können wir hier nicht erkennen. Auch in der Begründung werden hierzu keine näheren<br />

Angaben gemacht.<br />

Abwägung<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für die Ausweisung von<br />

Bauflächen für die Aufrechterhaltung einer Einzelhandelsnahversorgung<br />

für die Bevölkerung geprüft. Leider lässt sich der städtebauliche<br />

Bedarf auf Flächen, die eine Innenentwicklung darstellen<br />

würden, nicht realisieren. Dies scheitert u.a. auch an der Flächenverfügbarkeit.<br />

Da aber eine dauerhafte Standortsicherung<br />

ein zeitnahes planerisches Tätigwerden der Gemeinde erforderte,<br />

hat die Gemeinde auf die nunmehr überplanten Flächen zurückgegriffen.<br />

Die Bedenken des Landratsamts Freising werden<br />

insoweit zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist aber der<br />

Auffassung, dass die städtebaulichen Nachteile, die das Landratsamt<br />

sieht, durch die Notwendigkeit der Ausweisung entsprechender<br />

Einzelhandelsflächen zur dauerhaften Sicherung der<br />

Versorgung im Gemeindegebiet aufgewogen wird. Darüber hinaus<br />

wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung sehr<br />

umsichtig mit weiteren baulichen Entwicklungen umgehen. Im<br />

Übrigen stellt die Bundesstraße B11 als verkehrsreiche überörtliche<br />

Straße keine Grenzziehung für die bauliche Entwicklung dar.<br />

Andernorts wird gerade die Nähe zu diesen überörtlichen Erschließungsstraßen<br />

gesucht. Die Zufahrt über die Freisinger<br />

Straße in die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird verkehrssicher geregelt<br />

und führt durch die Beampelung der Kreuzung auch zu einer<br />

Verkehrsberuhigung. Die weiteren Gewerbeflächen, die im Bebauungsplan<br />

enthalten sind, entsprechen der planerischen Konzeption<br />

der Gemeinde, weiteres Gewerbebauland für Einheimische<br />

und kleine und mittelständische Betriebe zur Verfügung zu<br />

stellen. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist somit gegeben.<br />

Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind gerade keine „zwingenden Gründe“<br />

oder ein „akutes Bedürfnis“ nach einer Baulandausweisung erforderlich.<br />

Die Planungsbefugnis nach § 1 Abs. 3 BauGB hängt<br />

nicht von dem Nachweis ab, dass hierfür ein durch spürbaren<br />

Nachfragedruck ausgelöstes unabweisbares Bedürfnis vorhanden<br />

ist.<br />

3.18 b Zum Bebauungsplanentwurf erlauben wir uns anzumerken, dass nicht sämtliche Bezugshöhen Die Bezugshöhen werden ergänzt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 31<br />

3.19<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

festgelegt wurden und der Umfang der Aufschüttungen nicht eindeutig dargestellt ist.<br />

Ferner wäre in Erwägung zu ziehen, das GE-Gebiet zu gliedern, um ein mögliches Riegelgebäude<br />

(Länge > 100 Meter) an dessen Westseite von vorne herein auszuschließen. Ein solch<br />

langes Gebäude würde sich nämlich sehr negativ auf das Orts- und Landschaftsbild auswirken.<br />

Abwägung<br />

Die max. zulässige Gebäudelänge im Gewerbegebiet wird auf<br />

100 m begrenzt. (Festsetzung 0.1.2).<br />

Beschluss-Nr.: 21/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011<br />

(nur zum Flächennutzungsplan)<br />

3.19 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

3.19 a<br />

Vorhaben:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1200 m² VK), einen Drogeriemarkt (max.<br />

800m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Bewertung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Ausweisung von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte<br />

in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />

entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen (LEP B II 1.2.1.2<br />

(Z)). <strong>Langenbach</strong> ist als nicht zentraler Ort für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />

nicht geeignet. Allerdings ist nach einer <strong>vom</strong> Ministerrat am 21.12.2010 beschlossenen Aktualisierung<br />

der Auslegung der bestehenden Ausnahmeregelung des o.g. LEP-Ziels für unterversorgte<br />

Gemeinden des ländlichen Raumes auch in Kleinzentren und nichtzentralen Orten - unabhängig<br />

von der bestehenden Versorgungslage - ein Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt)<br />

als Einzelhandelsgroßprojekt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1200 m² landesplanerisch zulässig.<br />

Ein wesentliches Kennzeichen einer städtebaulich integrierten Lage stellt nach der Begründung<br />

zu Ziel B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms auch ein fußläufiger Einzugsbereich<br />

dar. Es wird in Frage gestellt, dass dieser notwendig große fußläufige Einzugsbereich<br />

durch die Anlage der Fußgängerunterführung hergestellt werden kann. Damit auch die Siedlung<br />

Eichelbrunn als fußläufig angebunden bewertet werden kann, wird eine sichere Querungshilfe<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das Sondergebiet mit<br />

der Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen<br />

Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch zulässig<br />

bewertet wird.<br />

Die Gemeinde geht durch die Schaffung der leistungsfähigen<br />

Fußgängerunterführung auch davon aus, dass ein fußläufiger<br />

Einzugsbereich sichergestellt wird. Es sind ausreichend große<br />

Wohnbauflächen in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig<br />

durch die neu geplante Unterführung erschlossen werden<br />

können. Bei der Gestaltung der Kreuzung der B11 mit der Freisinger<br />

Straße wird sichergestellt, dass ein „wildes“ Überqueren<br />

der Bundesstraße an dieser Stelle durch Fußgänger und Radfahrer<br />

ausgeschlossen bzw. erschwert wird. Dennoch wird derzeit<br />

die zusätzliche Installation einer Fußgängerampel geprüft und erforderlichenfalls<br />

realisiert.<br />

Die Gemeinde schließt sich hier den Verkehrssicherheitsaspekten,<br />

wie sie von der Straßenbauverwaltung geäußert werden, an,<br />

wodurch die fußläufige Erreichbarkeit im Hinblick auf die landesplanerischen<br />

Vorstellungen einer städtebaulich integrierten Lage<br />

erfüllt wird.<br />

<strong>Langenbach</strong> besitzt eine ÖPNV-Anbindung über die Regionalzuglinie<br />

München-Landshut. Die Haltestelle befindet sich im


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 32<br />

3.19 b<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

für Fußgänger im Bereich der Ampelanlage bei der Zufahrt zum geplanten Sonder- und Gewerbegebiet<br />

empfohlen. Des Weiteren ist es notwendig, sich im Planungsprozess mit der Frage<br />

ÖPNV-Anbindung auseinanderzusetzen, die - wie bereits erwähnt - laut LEP-Ziel B II 1.2.1.2<br />

den örtlichen Gegebenheiten entsprechend vorzuliegen hat. Bislang fehlen sowohl im Planwerk<br />

als auch in der Begründung Aussagen zur ÖPNV-Anbindung des Vollsortimenters.<br />

In dem an das Sondergebiet anschließende Gewerbegebiet sollten kleinflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, um<br />

die Bildung von Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte zu vermeiden<br />

(LEP B VI 2.4 (Z)).<br />

Ergebnis:<br />

Bei Beachtung der o. g. Voraussetzungen steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung<br />

nicht entgegen.<br />

.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Wie bereits mitgeteilt, halten wir die Schließung des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte <strong>Langenbach</strong>s<br />

für einen großen Verlust für die Gemeinde. Auch für die Ziele der Städtebauförderung<br />

stellt die geplante Verlagerung einen Rückschlag dar, da die erst kürzlich fertig gestellte Bahnunterführung<br />

und die neu geschaffenen Wegeverbindung über den <strong>Langenbach</strong> vielen Bewohnern<br />

des westlichen Ortsteils nun auch die Möglichkeit eröffnet hätte, zu Fuß zum Einkaufen zu<br />

gehen.<br />

Der neue Standort am südwestlichen Ortseingang ist weitab des Zentrums gelegen und stellt<br />

rein erschließungstechnisch eine Verschlechterung für die meisten Bürger <strong>Langenbach</strong>s dar.<br />

Zudem wird mit den Neuplanungen nun die B 11 erstmals übersprungen, die aufgrund ihrer<br />

Trennwirkung (Dammlage, fehlende Querungsmöglichkeit, teilweise Schallschutzeinrichtungen)<br />

einen gewissen Abschluss des Siedlungsgefüges darstellt.<br />

Um die potentiellen negativen Auswirkungen für die Ortsmitte als Geschäftsstandort zu begrenzen,<br />

sollte für das geplante Gewerbegebiet - sofern die Gemeinde am Standort festhält - auf<br />

Bebauungsplanebene die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen durch Festsetzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neben dem Sondergebiet für den geplanten Vollsortimenter ist eine Gewerbefläche von ca. 1,5<br />

ha geplant. In der Begründung zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplan ist nachzuweisen,<br />

weswegen die Ausweisung der Gewerbefläche i. S. d. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vor Ausweisung neuer Bauflächen<br />

Abwägung<br />

Ortszentrum, dem Bahnhof. Kleinräumigere Linien mit Bussen<br />

<strong>vom</strong> Bahnhof in die Ortsteile oder zum neuen Plangebiet werden<br />

auf Grund der Größe der Kommune mit seinen knapp 4000 Einwohnern<br />

nicht notwendig und realisierbar sein.<br />

In der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

werden entsprechende Aussagen ergänzt.<br />

Der Ausschluss wird auf Bebauungsplanebene umgesetzt. Außer<br />

einem Drogeriemarkt sind keine Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet<br />

zulässig.<br />

Die Gemeinde teilt das Bedauern über die Schließung des vorhandenen<br />

Standortes des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes in<br />

der Ortsmitte. Leider ließ sich eine Erweiterung an dieser Stelle<br />

nicht realisieren. Im Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit ergeben<br />

sich hier für einen Teil des Hauptortes zweifellos Verschlechterungen<br />

gegenüber dem bisherigen Standort.<br />

Die Gemeinde hat Alternativstandorte für einen Lebensmittelmarkt<br />

in zentraleren Ortsbereichen geprüft. Diese stehen leider<br />

nicht zur Verfügung. Bei einer Nachfolgenutzung wird die Gemeinde<br />

sich nachhaltig bemühen, eine städtebaulich sinnvolle<br />

Lösung zu erreichen.<br />

Bis auf die Zulassung eines Drogeriemarktes werden weitere<br />

Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebietsteil des Bebauungsplans<br />

ausgeschlossen.<br />

Neben dem planerischen Leitgedanken, die örtliche Nahversorgung<br />

mit Waren des täglichen Bedarfs langfristig zu sichern,<br />

kann durch die Ausweisung der benachbarten Flächen im Plangebiet<br />

zugleich der Notwendigkeit Rechnung getragen werden,<br />

einheimischen und kleineren Gewerbetreibenden bzw. Gewerbebetrieben<br />

Flächen zur Umsiedlung und oder Erweiterung ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 33<br />

3.19 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

bestehende Flächenpotentiale auszuschöpfen sind.<br />

Es wird der Gemeinde weiterhin angeraten, nochmals zu prüfen, ob es Standortalternativen für<br />

den Lebensmittelmarkt an einem zentraleren Ort in der Gemeinde gibt, der in näherer Verbindung<br />

zu den anderen öffentlichen Einrichtungen steht (Rathaus, Kirche, Bank / Sparkasse,<br />

Wirtshäuser) und der für einen Großteil der Bewohner <strong>Langenbach</strong>s auch ohne Auto zu erreichen<br />

ist. Am bisherigen Standort des Lebensmittelmarkts am Bahnhof, der in landesplanerischer<br />

Hinsicht alle Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage erfüllt, und der auch in<br />

städtebaulicher Hinsicht als äußerst gut einzustufen ist, sollte die Gemeinde mit allem Engagement<br />

versuchen, eine entsprechende öffentliche, gewerbliche oder gastronomische Nachnutzung<br />

zu finden.<br />

Abwägung<br />

Betriebe zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> stehen derzeit hierfür keine geeigneten<br />

Gewerbeflächen mehr zum Verkauf zur Verfügung. Der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> stehen auch keine Möglichkeiten der Entwicklung<br />

von publikumswirksamen Gewerbeflächen durch Umnutzung<br />

oder Nachverdichtung im Bereich der Innenentwicklung<br />

zur Verfügung. Diese Art der Gewerbebetriebe passen nicht in<br />

das großflächige Industriegebiet für Logistikbetriebe.<br />

Mit der Schaffung des Sonder- und Gewerbegebietes an der B<br />

11 gelingt es der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>, „wohnfremdes“ verkehrsintensives<br />

und daher „störendes“ Gewerbe an den Ortsrand<br />

zu verlagern und zugleich sowohl für die Bürger, als auch die<br />

Gewerbetreibenden verkehrstechnisch günstigste Voraussetzungen<br />

zu schaffen ohne das Landschaftsbild völlig außer Acht zu<br />

lassen. Wohnortnahe Arbeitsstätten sollen gerade in Anbetracht<br />

der zunehmenden Verkehrsdichte und Ansiedelung in der Region<br />

helfen, die Lebensqualität zu sichern.<br />

Unter Beachtung der Grundsätze des sorgsamen Umgangs mit<br />

Boden und Landschaft entwickelte die Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

gegenständliche planerische Leitmotive: Die Sonder- und Gewerbegebietsausweisung<br />

dient<br />

- der Strukturerhaltung sowie der Sicherung der gesunden<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

- der Auslagerung des störenden Gewerbes und Verdrängung<br />

der Lieferverkehrs<br />

- der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

- der - zuletzt durch Gewerbesteuerzuflüsse - einhergehenden<br />

wirtschaftlichen Sicherung der Gemeinde selbst<br />

- den örtlichen und ortsnahen Gewerbebetrieben durch zur<br />

Verfügung Stellung bezahlbarer Gewerbegrundstücke<br />

zur Existenzgründung<br />

und entspricht somit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.<br />

Beschluss-Nr.: 22/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong>


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 34<br />

3.20<br />

3.20 a<br />

3.20 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Landratsamt Freising – untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 16.12.2011<br />

A. FNP bzw. Landschaftsplan:<br />

1. Laut dem Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> handelt es sich beim Tal des <strong>Langenbach</strong>s<br />

um ein Kaltluftabflußgebiet. Durch die geplante GE-Ausweisung mit Sondergebiet und<br />

der damit verbundenen Bebauung des Bachtals würde der Kaltluftrückstau weiter verstärkt und<br />

eine Versorgung des Hauptortes <strong>Langenbach</strong> mit Frischluft beeinträchtigt. Die Planung steht im<br />

Widerspruch zur Klimanovelle des BauGB. (§ 1a, Abs. 5 BauGB)<br />

2. Laut dem Landschaftsplan sind die Grenzen der baulichen Entwicklung u.a. durch die südliche<br />

Ortsumgebung der B11 gekennzeichnet. Ein überschreiten dieser Grenze der baulichen<br />

Entwicklung Richtung Süden steht nicht im Einklang mit den Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

zu 1.<br />

Die Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche und kleinflächig<br />

im Südosteck als Regenrückhaltebecken im wirksamen<br />

Landschaftsplan steht der vorgesehenen Planung nicht entgegen.<br />

zu 2.<br />

Das Überschreiten der B 11 als bisheriger baulicher Grenze ist<br />

im Hinblick auf die ausgeprägten Gehölzstrukturen am <strong>Langenbach</strong><br />

und das im Süden angrenzende bestehende Regenrückhaltebecken<br />

aus Sicht der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hinnehmbar. Die<br />

Gemeinde gewichtet hierbei den Belang der wohnortnahen Nahversorgung<br />

höher als die Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />

Im Bezug auf das Schutzgut Wasser erfolgt eine Förderung der<br />

naturnahen Abflussverhältnisse am <strong>Langenbach</strong> durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen (Flutrinnen).<br />

Es handelt sich hier zwar um ein Kaltluftsammelgebiet, insbesondere<br />

im Bereich der tiefer liegenden Flächen im Süden und<br />

Südwesten. Allerdings kann aus dieser Funktion die Funktion einer<br />

Frischluftversorgung für den Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

nicht abgeleitet werden. Durch die Brücke und den Straßendamm<br />

der B 11 ist hier ein ausgeprägter Kaltluftstau gegeben,<br />

der sogar durch das Regenrückhaltebecken und die Staumauer<br />

im Bach noch verstärkt wird. In Bezug auf das Schutzgut<br />

Klima kann allerdings kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

dem Planungsgebiet und dem Siedlungsbereich von <strong>Langenbach</strong><br />

abgeleitet werden. Die Auffüllungen erfolgen zudem vorwiegende<br />

im Bereich unmittelbar an der B 11, der durch die Schadstoffbelastung<br />

für eine Frischluftversorgung ungeeignet ist. Die Flächen<br />

vor der Brücke im Südosten werden durch Abgrabungen in ihrer


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 35<br />

3.20 a<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3. Die großflächigen Auffüllungen und der sehr hohe Versiegelungsgrad bewirken insbesondere<br />

für das Schutzgut Boden sehr große Beeinträchtigungen durch die umweltrelevanten Belastungswirkungen<br />

wie Versiegelung, Aufschüttungen, Verdichtung und Schadstoffeintrag. Dem<br />

gegenüber stehen keine umweltrelevanten Entlastungswirkungen (siehe Umweltbericht). Das<br />

Ergebnis sind mittel – hoch negative Auswirkungen und Risiken der Schutzgüter Boden und Untergrund.<br />

4. Das Sondergebiet beeinträchtigt durch den geringen Abstand von z. T. weniger als 10m das<br />

südlich angrenzende Gewässerbegleitgehölz (Biotop-Nr. 7537-255/1) des <strong>Langenbach</strong>s.<br />

Bebauungsplan :<br />

1. Der Kompensations-Faktor ist mit 0,4 zu niedrig angesetzt, insbesondere auf Grund der feh-<br />

Abwägung<br />

Klimaausgleichsfunktion sogar noch verstärkt. Die geringfügigen<br />

Geländeverfüllungen sind somit nachrangig für die Frischluftversorgung<br />

des Siedlungsbereiches.<br />

Die Gemeinde sieht keinen Verstoß gegen die Regelung des §<br />

1a Abs. 5 BauGB. Diese Regelung ist darauf gerichtet, durch<br />

städtebauliche Maßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken.<br />

Auswirkungen auf das Kleinklima, worauf sich die Stellungnahme<br />

der Unteren Naturschutzbehörde vorliegend bezieht, sind<br />

zwar durchaus auch abwägungsrelevant, erfahren aber durch die<br />

Regelungen des § 1a Abs. 5 BauGB keine besondere Verschärfung.<br />

Zu 3. Für das Schutzgut Boden sind Ausgleichsmaßnahmen<br />

grundsätzlich schwer zu erzielen, im vorliegenden Fall kann<br />

durch die Festsetzung einer dauerhaften Bodenbedeckung im<br />

Bereich der Retentionsfläche ein gewisser Funktionsausgleich<br />

erzielt werden.<br />

zu 4.<br />

Der Abstand der Baugrenze zum Gewässerbegeleitgehölz beträgt<br />

im Sondergebiet 13,0 m bis 19,5 m. Er wird hier aufgrund<br />

baulicher Zwangspunkte unterschritten. Im Gewerbegebiet werden<br />

die 30 m Abstand sicher eingehalten. Eine Auswirkung ist<br />

hier nicht zu erwarten, da durch die Ausgleichsmaßnahmen eine<br />

naturnahe Gestaltung der Flächen im Umfeld erfolgt. Von der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird daher unverändert an der Planung<br />

festgehalten.<br />

zu 1.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsfaktor wird auf


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 36<br />

3.20 b<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

lenden Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden und Klima.<br />

2. Die geplante Ausgleichsfläche wird mit einer unzulässigen Mehrfachbelegung bzw. –funktion<br />

überfrachtet.<br />

- anteilige Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme<br />

- öffentliche Grünfläche – Erholungsfunktion<br />

- öffentliche Grünfläche – Retentionsraum<br />

- ökologische Ausgleichsfläche<br />

Weiterhin wird die Ausgleichsfläche durch eine Wegebaumaßnahme zerschnitten und in seiner<br />

Funktion beeinträchtigt. Die Festsetzung Nr. 0.2.6, Absatz 2 widerspricht dem Vermeidungsgrundsatz.<br />

Für den <strong>Langenbach</strong> ist die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans geplant.<br />

3. Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung<br />

verfolgte Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss<br />

sich im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit<br />

seiner späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht<br />

oder nur teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck<br />

nicht auf umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu,<br />

so ist er rechtsfehlerhaft.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 5 BauGB,<br />

§ 1a, Abs. 2 BauGB,<br />

§ 9, Abs. 1, Nr. 10 BauGB,<br />

§ 1, Abs. 5 BauGB,<br />

§11, Abs. 3 BNatSchG<br />

Abwägung<br />

0,5 erhöht. Es ergibt sich somit eine Ausgleichsbedarf von ca.<br />

24.008 m² x 0,5 = 12.004 m². Abzüglich der geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

(ohne Weg) und dem Abschlag für die Überlagerung<br />

(Faktor 0,8) sind weitere 4.934 m² ermittelt. Es werden<br />

4.945 m² externe Ausgleichsflächen auf Fl.Nr. 1323, Gemarkung<br />

<strong>Langenbach</strong>, zugeordnet. Für diese gemeindeeigenen Flächen<br />

liegt eine Ausgleichskonzept vor (vgl. textlicher Hinweis 0.7).<br />

zu 2.<br />

Die Doppelfunktion Ausgleichsfläche und öffentliche Grünfläche<br />

wird aufgehoben. Die Planzeichen 9.2 und 9.3 werden nun als<br />

Planzeichen 13.5 und 13.6 geführt.<br />

Die Überlagerung mit der Funktion als Retentionsraum rechtfertigt<br />

zwar einen „Abschlag“ bei der Ausgleichsfläche, hier 0,8 anstelle<br />

1,0. Die Überlagerung stellt aber keinen Ausschluss für eine<br />

Funktion als Ausgleichsfläche dar, da ein Retentionsraum<br />

auch als Intensiv-Grünland oder Acker genutzt werden kann. Der<br />

ökologische Wert der Fläche (extensive Wiesennutzung, Entwicklung<br />

von Röhrichtflächen) entsteht erst durch die Ausweisung<br />

als Ausgleichsmaßnahme.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung als Vermeidungsmaßnahme im<br />

Rahmen der Eingriffsregelung. Der Weg wird aus den Ausgleichsflächen<br />

ausgegrenzt. Der Umweltbericht wird entsprechend<br />

korrigiert.<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellen hierbei eine Umsetzung<br />

der fachlichen Ziele von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

und der Wasserrahmenrichtlinie dar. Hier sind beispielhaft<br />

vor allem Maßnahmen zur Anlage von Flutrinnen (geschwungene<br />

Linienführung, Mäander), Erhöhung des Strukturreichtums (unterschiedliche<br />

Böschungsneigungen, Gleit- und Prallufer), Schaffen<br />

wechselfeuchter Standorte zu nennen.<br />

zu 3.<br />

Auch das Vermeidungsgebot gem. § 1a Abs. 3 S. 1 BauGB stellt<br />

kein Optimierungsgebot dar. Klargestellt wird lediglich, dass die<br />

Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

abwägungsrelevant sind. Die Gemeinde hat sich<br />

vorliegend mit den Auswirkungen auf Natur und Landschaft um-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 37<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

3.20 c Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.20 d<br />

3.20 d<br />

A zu 1.: Das Bachtal ist von einer Bebauung freizuhalten.<br />

zu 2.: Die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans sind in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

zu 3.: Auffüllungen des Bachtals sind zu unterlassen. Der Versiegelungsgrad ist zu<br />

reduzieren bzw. zu minimieren.<br />

B. zu 1.:Der K-Faktor ist auf 0,5 zu erhöhen oder es sind weitere Maßnahmen der<br />

Vermeidung und Minimierung insbesondere zu den Schutzgütern Boden und<br />

Klima festzusetzen.<br />

Zu 2.: Die Mehrfachnutzung ist in der vorliegenden Form nicht zulässig. Das<br />

Konzept ist zu überarbeiten. Auf den Kiesweg ist zu verzichten. Vorhandene<br />

Biotopbestände im Bachtal sind zu schützen und zu erhalten. Die Vorgaben<br />

des Gewässerentwicklungsplans sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Umsetzung der A/E-Maßnahmen ist ein Wasserrechtsverfahren<br />

erforderlich, was von der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zu beantragen ist.<br />

Zu 3.: Bauliche Anlagen sind auf einen Mindestabstand von 30 m von dem<br />

Gehölzbestand abzurücken.<br />

Abwägung<br />

fassend auseinandergesetzt. Änderungen an der Planung sind<br />

nicht veranlasst.<br />

zu 1.<br />

Eine exakte Definition des Talraums ist hier nicht gegeben. Nach<br />

der geplanten Geländemodellierung verbleibt ein ausreichender<br />

Auenfunktionsraum, der durch die naturnahe Gestaltung in Form<br />

der Ausgleichsmaßnahmen noch unterstützt wird.<br />

zu 2. und 3.<br />

Die Erfordernisse des Landschaftsplans werden berücksichtigt<br />

und in die Abwägung eingestellt (s. o.).<br />

Eine weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades ist aufgrund<br />

der geplanten Nutzung nicht möglich. Es wird eine Grünflächenanteil<br />

von 20 % textlich festgesetzt.<br />

zu 1.<br />

Der Kompensationsfaktor wird auf 0,5 erhöht. Unter den gegebenen<br />

Umständen sind weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht möglich.<br />

zu 2.<br />

An der Mehrfachnutzung wird nur bedingt festgehalten und die<br />

Ausgleichsmaßnahmen nur mit einem Faktor von 0,8 angerechnet.<br />

Der Kiesweg wird aus den Ausgleichsflächen ausgegrenzt ist<br />

aber zum Gewässerunterhalt unerlässlich. Aufgrund der seltenen<br />

Nutzung ist keine Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen zu befürchten.<br />

Es erfolgt eine Tekturplanung zur Plangenehmigung<br />

des bereits genehmigten Regenrückhaltebeckens.<br />

zu 3.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> achtet den hohen Wert des amtlich<br />

kartierten Biotopes Nr. 7537-255 (Gewässerbegleitgehölz). Deshalb<br />

soll auch der <strong>Langenbach</strong> durch die angrenzenden Ausgleichsflächen<br />

in seiner ökologischen Funktion weiter gestärkt<br />

werden. Gleichwohl ist aufgrund logistischer Zwangspunkte im<br />

Bereich des Sondergebietes (Parkplatzanordnung, Belieferung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 38<br />

3.20 e<br />

3.20 e<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

4. Für Ausgleichsflächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> sind, ist im Grundbuch<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern oder der<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> einzutragen.<br />

Eine dingliche Sicherung, die eine Handlungs- und Unterlassungsverpflichtung beinhaltet, ist<br />

notwendig und müsste als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Der überarbeitete Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“<br />

beinhaltet auf S. 40 einen Formulierungsvorschlag.<br />

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

1. Zur Verdeutlichung der Planungen sollten Längs- und Querschnitte der geplanten GE-<br />

Ausweisung mit Sondergebiet ergänzt werden.<br />

2. Es sollte geprüft werden, ob Beleuchtungsanlagen reduziert oder vermieden werden können.<br />

Folgende lichttechnische Prüfkriterien sollten beachtet werden:<br />

- Wahl des Standortes der Beleuchtungsanlagen so, dass empfindliche Biotope durch die<br />

Reichweite des Lichtes nicht betroffen werden<br />

- Minimierung der eingesetzten Lichtmenge so weit wie möglich, sowohl von der Anzahl der<br />

Lampen als auch von der Leistung (Wattzahl) der einzelnen Lampen<br />

- Die Leuchtgehäuse sollten das Licht nur in die tatsächlich gewünschte Richtung abstrahlen.<br />

Zur Minimierung der lateralen Reichweite sollten Leuchten möglichst niedrig installiert werden.<br />

- Auf die flächenhafte Ausleuchtung heller Fassaden sollte ganz verzichtet werden. Lichtdurchstrahlte<br />

Glasbauten sollten mit Abdunklungseinrichtungen (UV-filterndes Glas) versehen<br />

werden. Insektenfreundliche Außenbeleuchtungen mit UV-armen Lichtspektren (Natriumdampflampen)<br />

sollten in der Regel gegenüber allen anderen Lampentypen bevorzugt<br />

verwendet werden.<br />

- Außenleuchten müssen insektendicht schließen (ohne Kühlschlitze o.ä.)<br />

- Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen sollte nur zu den unbedingt erforderlichen Zeiten erfolgen,<br />

sowohl durch jahreszeitliche als auch tageszeitliche (nächtliche) Schalttechnik. Außerdem<br />

sollte darauf geachtet werden, dass nächtliche Beleuchtungsintervalle eingerichtet<br />

Abwägung<br />

des Vollsortimenters) die bauliche Anordnung der Gebäude im<br />

Süden zwingend. Die Baugrenzen bleiben unverändert. Im GE<br />

wird der Mindestabstand eingehalten. Im SO wird von der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> der Abstand von 13,0 bis 19,5 m als ausreichend<br />

angesehen.<br />

zu 4.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Da ausschließlich<br />

gemeindliche Ausgleichsflächen verwendet werden, ist eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit gem. § 1090 BGB nicht erforderlich.<br />

Es erfolgen bisher keine Festsetzungen zu den Beleuchtungsanlagen.<br />

Die lichttechnischen Prüfkriterien werden im Zuge der Erschließungsplanung<br />

umgesetzt.<br />

Im Rahmen des Retentionsflächenausgleiches werden Geländeschnitte<br />

erstellt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 39<br />

4.<br />

4.1<br />

4.1 a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

werden.<br />

Beim Beleuchtungskonzept für gläserne Gebäude sollte beachtet werden:<br />

- Anbringen von Jalousien an den kritischen Gebäudeseiten<br />

- Anpflanzen von lichtabschirmenden Gehölzen in ausreichender Entfernung <strong>vom</strong> Gebäude.<br />

Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen beim Beleuchtungskonzept für gläserne<br />

Gebäude:<br />

- Extensivierungsmaßnahmen in ausreichender Entfernung von gläsernen Gebäuden mit insektenfreundlichen<br />

Pflanzen, z.B. bevorzugte Futter-, Nektar- oder Eiablagepflanzen.<br />

- Austausch von Leuchtmitteln durch insektenfreundliche Beleuchtung.<br />

- Schaffung oder Verbesserung von Insektenlebensräumen, z.B. durch Bachrenaturierung.<br />

BÜRGER-EINWENDUNGEN<br />

Beschluss-Nr.: 23/2012<br />

Baubiologe J. Schwalbert, Lindenstraße 8, 85416 <strong>Langenbach</strong> – Schreiben <strong>vom</strong> 26.10.2011<br />

(vorab zum Verfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan)<br />

Wie wir von Ihnen zum ersten Mal am 24.10.2011 um ca. 16.00 Uhr erfahren haben, plant die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwischen den Grundstücken Lindenstr. 8 und Lindenstr. 10 ein Unterführung<br />

zum neu entstehenden Gewerbegebiet „Großer Anger“.<br />

Hiermit legen wir Einspruch gegen das geplante Bauvorhaben „Unterführung“ an diesem<br />

Standort ein.<br />

Zur Begründung: Wir befürchten eine massive Beeinträchtigung unserer an diesem Gelände<br />

liegenden geschäftlichen Tätigkeit.<br />

Ein Be- und Entladung unseres Lieferwagens, Rangieren mit Anhänger, Anlieferung von Waren<br />

durch LKW bzw. Parken unserer Kunden ist mit dem Bau einer Unterführung an dieser Stelle<br />

mit einem sehr großen Sicherheitsrisiko gegenüber den Benutzern (Fußgängern z. B. Mütter mit<br />

Kindern, Radfahrern …) an diesem kleinen und vor allem sehr unübersichtlichen Grundstück<br />

verbunden. Es ist teilweise nicht einsehbar, wenn hinter den Fahrzeugen Kinder und Erwachsene<br />

durch die Unterführung kommen.<br />

Um eine Einschränkung unserer Existenz mit dem Ladengeschäft und angrenzenden Lagerräumen<br />

nicht zu gefährden bitten wir das Bauvorhaben an dieser Stelle nicht weiter zu favorisie-<br />

Abwägung<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Das Flurstück 1/19 grenzt mit seinem Garagenvorplatzbereich an<br />

den öffentlichen Teil des gemeindeeigenen Flurstückes 1/6 (Lindenstraße)<br />

an, das hier einen Zugang zur Böschung der B11 und<br />

zu einem Feldweg bildet. Dieses gemeindeeigene Flurstück wird<br />

später den Zugang von der Lindenstraße zur Geh- und Radwegeunterfühung<br />

B 11 bilden. Dieser Bereich wird höhen- und<br />

lagemäßig nicht verändert. Eine Nutzung des privaten Grundstücksanteils<br />

erfolgt nicht.<br />

Über den dort gültigen Bebauungsplan <strong>Langenbach</strong> „Süd-West“<br />

ist hier bereits eine Verbindung durch einen öffentlichen Weg von<br />

der Ulmenstraße zur Lindenstraße vorgesehen.<br />

Die neue Wegeführung wird die jetzige Erschließung (Carports)<br />

der Privatanlieger berücksichtigen und den Bestand erhalten. Der<br />

Geh- und Radweg und seine entsprechende Widmung beginnt<br />

erst hinter diesen Erschließungsflächen (heute gepflasterte Flä-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 40<br />

4.1a<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

ren.<br />

4.1 b Anmerkung: Wir sind nicht gegen das geplante Gewerbegebiet „Großer Anger“. Deshalb haben<br />

wir bei einem persönlichen Gespräch mit Herrn Brückl am 25.10.2011, über eine Alternative mit<br />

einem weiteren Grundstücksanlieger informiert. Er würde einen Teil seines Grundstücks an die<br />

Abwägung<br />

che) im Böschungsbereich. Die bereits heute befestigte Fläche<br />

bleibt gemischte Verkehrsfläche (teils private Zufahrt, teils Straße),<br />

so dass auch eine Beplankung und ein Hinweis auf das Ende<br />

des Fuß-und Radweges am Ende desselben die Sicherheit<br />

der Nutzer und der Anlieger gewährleistet. Der gesamte Bereich<br />

bleibt dadurch sehr gut einsehbar.<br />

Diese Ausgestaltung der Zuwegung zur Unterführung beeinträchtigt<br />

nicht die geschäftliche Tätigkeit, die Erschließung oder die<br />

Erweiterung des gewerblichen Betriebes des Einwendungsführers.<br />

So wird eine Existenzgefährdung für das angrenzende Geschäft<br />

durch die vermehrte fußläufige Nutzung des öffentlichen<br />

Grundstückbereiches nicht gesehen.<br />

Auch in die weitere Ausführungsplanung und Gestaltung wird der<br />

Einwendungsführer und der östliche Anlieger einbezogen werden.<br />

Die geplante Unterführung wird soweit in Richtung Osten, Richtung<br />

Durchlass <strong>Langenbach</strong> verschoben, wie dies technisch<br />

noch möglich ist (wenige Meter). Hier setzen das vorhandene<br />

Brückenbauwerk und die notwendige Umleitung der B11 während<br />

der Bauphase die Grenzen. Der Standort der Geh- und<br />

Radwegunterführung richtet sich hauptsächlich nach den Kriterien<br />

‚Machbarkeit (Geländesituation) und verkehrstechnische<br />

Wirksamkeit’. Diese Kriterien sind in diesem Bereich erfüllt.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2012<br />

Die vorstehend genannten Abwägungen werden <strong>vom</strong><br />

Gemeinderat gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 41<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> verkaufen, zum Bau einer Unterführung über den Zugang Ulmenstraße.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Abwägung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 42<br />

Beschluss-Nr.: 25/2012<br />

Dem Entwurf für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Baugebiet „Großer<br />

Anger“ des Planungsbüros Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten<br />

BDLA, mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong><br />

<strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Wegen Ablauf der Sitzungszeit beantragt der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister<br />

Brückl eine Verlängerung gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung.<br />

Beschluss-Nr.: 26/2012<br />

Der Verlängerung der Sitzungszeit wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan Nr. 41 „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Beschluss über Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1<br />

BauGB;<br />

Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung sowie Beschluss zur Durchführung<br />

der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr.: 27/2012<br />

Hinsichtlich der Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 41 und deren Abwägung<br />

wird vollumfänglich auf die Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt<br />

5 zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.<br />

Die dazu getroffenen Abwägungen gelten auch für den Bebauungsplan Nr. 41 und<br />

werden insofern <strong>vom</strong> Gemeinderat gebilligt und beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

Beschluss-Nr.: 28/2012<br />

Dem Entwurf für Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer Anger“<br />

der Planungsgemeinschaft Bauer Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 43<br />

Landshut, und Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA, mit<br />

den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung <strong>vom</strong> <strong>17.01.2012</strong> wird zugestimmt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung<br />

mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung); Vollzug der Baugesetze;<br />

Öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglern hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Heinrichsruh“<br />

mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Berglern (9. Änderung) beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung<br />

umfasst die Darstellung des Sondergebiets für die Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage und eine kleine Anpassung im Ortsinneren (Änderung Grünfläche<br />

zu Dorfgebiet).<br />

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (9. Änderung):<br />

Städte und Gemeinden zählen als Vorreiter und Multiplikatoren zu den wichtigsten<br />

Akteuren bei der Umsetzung der Energiewende. Die gesamtgesellschaftlichen<br />

Klimaschutz- und Atomausstiegsziele sind ohne aktives Handeln der Kommunen<br />

nicht zu erreichen. Die Gemeinde Berglern strebt als lokalen Beitrag eine vollständige<br />

Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Im Gemeindegebiet soll zukünftig<br />

so viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, wie dort durchschnittlich<br />

verbraucht wird. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage gibt es in Berglern<br />

bisher nicht. Mit der 8. Flächennutzungsplanänderung wird bereits eine erste Freiflächenanlage<br />

geplant. Die Gemeinde Berglern nimmt einen konkreten Antrag zur<br />

Errichtung einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage als Anlass, mit der Bauleitplanung<br />

Baurecht für eine solche Anlage zu schaffen. Der Standort stellt mit<br />

seiner Fläche von 2,65 ha mindestens ein Fünftel der Flächen im Gemeindegebiet<br />

Berglern dar, die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Die Dorfgebietsausweisung<br />

soll eine innerörtliche Baulücke schließen. Die Fläche ist zum<br />

Teil bereits bebaut.<br />

Lage und Größe<br />

Die Flächennutzungsplanänderung weist zwei Teilgeltungsbereiche auf, von denen<br />

lediglich der erste als Neudarstellung zu betrachten ist. Der Teilgeltungsbereich<br />

1 mit dem Sondergebiet Photovoltaik liegt 1,5 km <strong>vom</strong> nördlichen Ortsrand<br />

Berglerns entfernt. Er ist 3,4 ha groß (Sondergebiet 2,65 ha; Grünflächen 0,71 ha).<br />

Die Umwandlung der Grünfläche in ein Dorfgebiet (Teilgeltungsbereich 2) befindet


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>17.01.2012</strong> Blatt: 44<br />

sich im Ortsteil Mitterlern, südlich des Fichtenwegs. Die Fläche ist 0,15 ha groß<br />

und teilweise bebaut.<br />

Vorhaben<br />

Die Begründung behandelt im Weiteren nur noch die Ausweisung des Sondergebietes<br />

für die Photovoltaikanlage (Teilgeltungsbereich 1). Wenn sich im Verfahren<br />

für die kleine Dorfgebietsausweisung ein Bedarf ergibt, wird die Begründung ergänzt.<br />

Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt werden. Geplant<br />

ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit aufgeständerten, feststehenden<br />

Modulen. Die Module sollen zweireihig angeordnet werden – die Höhe der Anlage<br />

beträgt bis zu 3 ,0 m über dem Gelände. Neben den Modulen ist ein<br />

Trafohäuschen auf dem Gelände geplant. Die Anlage soll eingezäunt werden,<br />

vorgesehen ist ein Draht- oder Gitterzaun mit 2 m Höhe. Der Einspeisepunkt der<br />

Anlage ist noch nicht abschließend geklärt. Im Bebauungsplan soll eine zeitliche<br />

Befristung auf 30 Jahre mit Rückbauverpflichtung festgesetzt und vertraglich gesichert<br />

werden.<br />

Beschluss- Nr. : 29/2012<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Photovoltaikkraftwerk Heinrichsruh“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berglern (9. Änderung). Seitens der<br />

Gemeinde werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Sollte sich am<br />

Planungsumgriff nichts ändern, wird auf eine erneute Beteiligung im Verfahren<br />

verzichtet.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

8. Antrag der Freien Wähler Oberhummel bezüglich der Verkehrssituation während<br />

der Sanierung der B11;<br />

Beratung und Beschlussfassung;<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird <strong>vom</strong> Gemeinderat auf die nächste Sitzung vertagt.<br />

9. Verschiedenes<br />

Keine Beratungspunkte

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