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Ersten Schutzschirm auf die Schiene gesetzt - GRUB BRUGGER

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INDat-Report 06_2012<br />

Verwalter & Kanzleien<br />

<strong>Ersten</strong> <strong>Schutzschirm</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Schiene</strong> <strong>gesetzt</strong><br />

Stuttgart. Auf dem Papier war RA Dr. Wolfgang Bilgery der be<strong>auf</strong>sichtigende vorläuige Sachwalter des ersten <strong>Schutzschirm</strong>-<br />

verfahrens. Doch der Partner der Stuttgarter Kanzlei Grub Brugger & Partner erfüllte im 270b-Verfahren des Druckunternehmens<br />

Drescher <strong>die</strong> erweiterten Aufgaben eines vorläuigen Verwalters und gestaltete <strong>die</strong> Sanierung. Der Grund: Die Beteiligten<br />

wollten nur <strong>auf</strong> eine ihnen bekannte Vertrauensperson setzen. Somit lagen das Heft des Handelns und das Gelingen für <strong>die</strong><br />

ESUG-Premiere in Bilgerys Händen.<br />

Text: Peter Reuter<br />

Die Idee, kurz nach Inkrafttreten des ESUG das neue, sogenannte<br />

<strong>Schutzschirm</strong>verfahren beim angeschlagenen Druck- und<br />

Dienstleistungsunternehmen Drescher zu nutzen, kam nicht aus<br />

der Unternehmenszentrale in Rutesheim bei Stuttgart oder der<br />

Niederlassung in Offenburg, sondern aus Frankreich. Die französischen<br />

Gesellschafter der Eppe-Drescher Gruppe hatten das Gesetzgebungsverfahren<br />

des ESUG genau beobachtet, sagt Dr. Bilgery.<br />

Und da sie erfuhren, dass es ein nach französischem Vorbild<br />

entwickeltes Restrukturierungsverfahren geben soll, das dann im<br />

Ergebnis das 270 b-Verfahren geworden ist, genannt <strong>Schutzschirm</strong>,<br />

habe man in Frankreich für <strong>die</strong> drei deutschen Unternehmen <strong>die</strong>se<br />

neue Sanierungsoption geplant. Im Februar 2012 seien dann <strong>die</strong><br />

Gesellschafter an ihn herangetreten mit der Frage, wie der <strong>Schutzschirm</strong><br />

nun genau gesetzlich gestaltet sei und ob er bei Drescher<br />

als vorläuiger Sachwalter fungieren wolle.<br />

Unbekannt war den Franzosen <strong>die</strong> Stuttgarter Kanzlei Grub<br />

Brugger & Partner nicht, denn Seniorpartner RA Dr. Volker Grub<br />

hatte im Jahr 2000 <strong>die</strong> damals insolvente Drescher-Gruppe an den<br />

französischen Investor Eppe verk<strong>auf</strong>t und damit <strong>die</strong> Standorte<br />

Rutesheim und Offenburg erhalten – mit anscheinend bleibender<br />

Erinnerung. »Das war ein geradezu klassischer Ausgangspunkt und<br />

eine Steilvorlage für das erste <strong>Schutzschirm</strong>verfahren«, betont Dr.<br />

Bilgery. »Drohende Zahlungsunfähigkeit lag vor, <strong>die</strong> Gesellschafter<br />

wollten weitermachen, sie verfügten auch über Mittel, einen Insolvenzplan<br />

zu inanzieren, und das Unternehmen war sanierungsfähig.«<br />

Dieser Vorschlag habe bei ihm »offene Türen eingerannt«.<br />

Es sei natürlich Neuland gewesen, und für einige Unklarheiten<br />

habe man erstmalig Lösungen inden müssen, was für ihn eine<br />

»spannende Herausforderung« gewesen sei. Unruhig sei er zu keinem<br />

Zeitpunkt gewesen, zumal er sich zuvor mit dem ESUG intensiv<br />

beschäftigt habe und der 58-Jährige nicht erst seit gestern als<br />

Insolvenzverwalter tätig ist.<br />

»Schriftsätze pinseln« reichte Bilgery nicht<br />

Auf das Insolvenzfach als Berufsziel stieß Dr. Bilgery vor 28<br />

Jahren nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen<br />

und der Promotion über »Die steuerrechtliche Vergünstigungsnorm<br />

im Lichte der Theorie vom Stufen<strong>auf</strong>bau des Steuertatbestands«<br />

nicht zuletzt wegen der pressewirksamen Verfahren<br />

Bauknecht und Kreidler Fahrzeuge des Seniorpartners und weil er<br />

als Anwalt nicht nur »Schriftsätze pinseln« wollte. Zufällig suchte<br />

<strong>die</strong> 1965 gegründete Kanzlei zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt Nachwuchs, sodass<br />

er 1984 als vierter Anwalt nach Volker Grub, Ulrich Brugger<br />

und Ursula Thein zur Sozietät gekommen ist. Weil <strong>die</strong> »Chemie«<br />

immer stimmte und er sich habe gut entwickeln können, sei er<br />

niemals <strong>auf</strong> den Gedanken gekommen, sich zu verändern.<br />

Heute ist <strong>die</strong> Kanzlei mit 25 Rechtsanwälten – darunter fünf<br />

Verwalter – und rund 40 weiteren Mitarbeitern an den vier Standorten<br />

Stuttgart, Frankfurt am Main, München und kürzlich auch<br />

Freiburg präsent. Man habe sich <strong>auf</strong> den süddeutschen Raum beschränkt<br />

und nach dem Fall der Mauer der Versuchung widerstanden,<br />

sich nach Osten auszudehnen, dennoch wachse man langsam,<br />

aber stetig. Personell streng von den Verwaltern getrennt,


erät <strong>die</strong> Kanzlei auch vorinsolvenzlich kriselnde Unternehmen<br />

und Gläubiger, wobei man kanzleiintern von den Erfahrungen<br />

wechselseitig proitiere. Die ihn bestellenden Gerichte hätten in<br />

<strong>die</strong>ser Doppelfunktion der Sozietät nie ein Problem gesehen.<br />

Sein erstes eigenes Verfahren erhielt Dr. Bilgery 1998 vom AG<br />

Pforzheim, einen Schmuckbetrieb mit 108 Arbeitnehmern. Später<br />

folgten große Verbände wie <strong>die</strong> Wümeg Verbundgruppe Farbe und<br />

Heimtex e. G. mit 2400 Genossen und <strong>die</strong> Reitz-Gruppe, ein Hersteller<br />

von Elektroteilen für Baumärkte mit zehn Gesellschaften<br />

und 750 Arbeitnehmern. Im Mai <strong>die</strong>ses Jahres hat er <strong>die</strong> Bauunternehmung<br />

Wochner übertragend sanieren und alle 290 Arbeitsplätze<br />

und <strong>die</strong> vier Standorte erhalten können. Sehr anspruchsvoll<br />

sei 2009 <strong>die</strong> Insolvenz des Albstädter Rundstrickmaschinenherstellers<br />

Mayer & Cie. gewesen, sagt Bilgery, den <strong>die</strong> Amtsgerichte<br />

Stuttgart, Ludwigsburg, Pforzheim, Tübingen, Villingen-Schwenningen,<br />

Hechingen und Esslingen regelmäßig und weitere Amtsgerichte<br />

von Fall zu Fall als Verwalter bestellen. Obwohl seit 1905<br />

zum Weltmarktführer herangewachsen, traf <strong>die</strong> Wirtschaftskrise<br />

und <strong>die</strong> asiatische Konkurrenz das Unternehmen mit 500 Beschäftigten<br />

schwer. Als er im Juli 2010 den Insolvenzplan vorlegte, sei<br />

allen viel abverlangt worden. Aber es sei nach »harten Kämpfen«<br />

gelungen, <strong>die</strong> Lasten gleichmäßig und gerecht zu verteilen, sodass<br />

er für den Plan mit 8,5 Prozent Quote 99 Prozent Zustimmung<br />

erhielt. Im Oktober 2010 ist das Verfahren <strong>auf</strong>gehoben worden.<br />

Auch im Eröffnungsverfahren von Drescher erstellte Dr. Bilgery<br />

zwei Insolvenzpläne, doch zuvor hatte er das <strong>Schutzschirm</strong>verfahren<br />

<strong>auf</strong> <strong>die</strong> <strong>Schiene</strong> setzen müssen. Die Ausgangslage: Die Drescher<br />

Print Solutions GmbH hatte wegen der schwierigen Lage der<br />

Druckbranche seit einigen Jahren operative Verluste von jährlich<br />

etwa einer Million Euro verursacht, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Gesellschafter ausglichen.<br />

Die beiden anderen Gesellschaften, Eppe-Drescher Beteiligungsverwaltung<br />

GmbH und <strong>die</strong> Drescher Full-Service Versand<br />

GmbH, schrieben schwarze Zahlen, aber <strong>die</strong> beiden seien mit der<br />

deizitären Gesellschaft über einen Cash Pool und Unternehmens-<br />

verträge mit Ergebnisabführung verbunden gewesen, zudem hätten<br />

hohe Steuernachzahlungen angestanden. Das habe bei den<br />

gesunden Gesellschaften zur Liquiditätskrise geführt, wobei bei<br />

allen – zusammen etwa 500 Mitarbeiter und rund 70 Millionen<br />

Euro Umsatz – nur drohende Zahlungsunfähigkeit vorgelegen habe.<br />

Zurücklehnen hätte Scheitern bedeutet<br />

Den klassischen Restrukturierungsberater im Vorfeld habe es<br />

nicht gegeben, sagt Bilgery. KMPG beriet und berät das Unternehmen<br />

steuerlich. Später habe er als vorläuiger Sachwalter <strong>die</strong><br />

Heilbronner Unternehmensberatung Bachert für den betriebswirtschaftlichen<br />

Part hinzugezogen. Obwohl als vorläuiger Sachwalter<br />

vorgesehen und bestellt, habe er – »anders ging das gar nicht«<br />

– von Anbeginn an <strong>die</strong> Aufgaben eines vorläuigen Verwalters er-<br />

»<br />

6 Fragen an Wolfgang Bilgery<br />

Erklären Sie einem Kind in einem Satz, was Ihr Beruf ist!<br />

Unternehmen helfen, <strong>die</strong> in wirtschaftlicher Not sind.<br />

Was kann Sie in Wut versetzen?<br />

Ignoranz <strong>auf</strong> Seiten meiner Gesprächspartner.<br />

Wor<strong>auf</strong> möchten Sie in Ihrer Freizeit nie verzichten?<br />

Ferien mit der Familie.<br />

Welche Begabung hätten Sie gerne?<br />

Unangenehme Dinge auch einmal <strong>auf</strong> <strong>die</strong> leichte<br />

Schulter nehmen zu können.<br />

Was war der klügste Rat, den Sie je bekommen haben?<br />

Anderen nichts zumuten, was man sich auch<br />

nicht selbst zumuten würde.<br />

Ihr Motto?<br />

Immer kühlen Kopf bewahren.<br />

Foto: Reuter<br />

«<br />

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INDat-Report 06_2012<br />

Verwalter & Kanzleien<br />

füllt. »Wenn ich mich zurückgelehnt und nur jeden Freitag <strong>die</strong><br />

Zahlen verlangt hätte, dann wäre das Vorhaben gescheitert.« Das<br />

<strong>Schutzschirm</strong>verfahren sei zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt nahezu unbekannt<br />

gewesen. Bei <strong>die</strong>ser Größenordnung sei es notwendig, dass der<br />

vorläuige Sachwalter sich einbringe und sich nicht <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Kontrollfunktion<br />

beschränke. Das lasse das Gesetz auch zu. Alle Beteiligten<br />

– Lieferanten, Bundesagentur für Arbeit, Banken – verlangten<br />

nach einer ihnen bekannten Vertrauensperson als Garanten,<br />

dass <strong>die</strong> Zusagen eingehalten werden.<br />

Als erstes sei zu klären gewesen, ob der StB/WP des Unternehmens<br />

– in dem Fall KPMG in Stuttgart – überhaupt als Bescheiniger<br />

des Unternehmens agieren dürfe. Diese Frage sei im Februar<br />

2012, als Drescher <strong>die</strong> Vorbereitungen für den Insolvenzantrag am<br />

08.03.2012 traf, noch ungeklärt gewesen. Er habe <strong>die</strong>s mit dem<br />

Insolvenzgericht Ludwigsburg besprochen, das bestens über das<br />

ESUG Bescheid gewusst habe, und <strong>die</strong>ses habe eingewilligt. Da<br />

<strong>die</strong> Zeit knapp war, sei derjenige als Bescheiniger ideal gewesen,<br />

meint Bilgery, der das Unternehmen bereits bestens gekannt habe.<br />

Als Vorlage für <strong>die</strong> Bescheinigung lag bereits der Entwurf IDW ES 9<br />

vor, <strong>auf</strong> den KPMG bei Drescher zurückgegriffen habe. Heute habe<br />

er Bedenken, ob <strong>die</strong>se Vorlage ausreiche und sie das abbilde, was<br />

der Gesetzgeber wollte, denn sie sei lediglich ein Standardtext,<br />

der <strong>die</strong> wirtschaftlichen Verhältnisse nicht darlege. Somit entfalle<br />

<strong>die</strong> Begründungsplicht. Doch <strong>die</strong> Begründung des Votums sei gerade<br />

das Kontrollinstrument, das verlangt werde.<br />

Heimlich sanieren ist zu kurz gedacht<br />

Eine öffentliche Bekanntmachung der vorläuigen Sachwalterschaft,<br />

da keine Sicherungsmaßnahme angeordnet worden ist,<br />

hatte nicht zu erfolgen. Eine völlig andere Sache sei es, so Bilgery,<br />

ob und wie das Unternehmen den <strong>Schutzschirm</strong> kommuniziert.<br />

Presseabteilung und Vertrieb von Drescher wollten es nicht<br />

publik machen, sondern »still und heimlich <strong>die</strong> Haus<strong>auf</strong>gaben erledigen«.<br />

Bilgery sah das anders. »Es ist doch sonnenklar, dass<br />

das innerhalb kürzester Zeit <strong>die</strong> Runde macht.« Daher müsse <strong>die</strong><br />

Botschaft vom Unternehmen unverzüglich kommen, dass man Antrag<br />

gestellt habe, den <strong>Schutzschirm</strong> ansteuere und eine sichere<br />

Fortführungsperspektive vorweisen könne. »Zähneknirschend«<br />

habe sich Drescher dem gefügt und später eingesehen, dass <strong>die</strong><br />

Publizität richtig gewesen war. Dennoch hätten einige Großkunden<br />

erwartet, bereits vorab davon in Kenntnis <strong>gesetzt</strong> zu werden.<br />

Sie hätten <strong>die</strong> Geschäftsführung kritisiert, <strong>die</strong>se Information über<br />

Online-Branchen<strong>die</strong>nste und nicht von ihr erfahren zu haben.<br />

»Es heimlich zu probieren? Vergessen Sie es«, sagt Bilgery, »der<br />

Schuss geht nach hinten los.« Das werde ganz schnell zu einem<br />

verspielten Kredit, denn man brauche später <strong>die</strong> Zustimmung der<br />

Gläubiger und Lieferanten zum Plan.<br />

Die spannende Frage war, so Bilgery, wie <strong>die</strong> Geschäftspartner<br />

<strong>auf</strong> den <strong>Schutzschirm</strong> reagieren würden. Man habe versucht, den<br />

Begriff Insolvenz oder Planinsolvenz zu vermeiden. Der »Charme«<br />

des Verfahrens, das »Asset« <strong>die</strong>ser Verfahrensart, sei der Begriff<br />

<strong>Schutzschirm</strong>. Dennoch habe der <strong>Schutzschirm</strong>, da er in der InsO<br />

integriert ist, <strong>die</strong> typische Reaktion ausgelöst: Lieferanten wollten<br />

für Neulieferungen Sicherheiten erhalten. »Hier ist mir nichts anderes<br />

übrig geblieben, als <strong>die</strong>se Zahlungszusagen, <strong>die</strong> ein Verwalter<br />

gibt, nämlich dass <strong>die</strong> Bezahlung der Neulieferungen sichergestellt<br />

ist, in der Funktion als vorläuiger Sachwalter abzugeben.«<br />

Dies habe natürlich voraus<strong>gesetzt</strong>, dass er <strong>die</strong> Kassenführung<br />

übernommen hat und Sachwalteranderkonten eingerichtet worden<br />

sind. »Gegenüber den Lieferanten muss bei mittelständischen Unternehmen<br />

eine Vertrauensperson sicherstellen, dass und wie es<br />

weitergeht.« Man habe dar<strong>auf</strong> verzichtet, dass <strong>die</strong> Geschäftsführung<br />

Masseverbindlichkeiten begründet. Es habe ausgereicht, so<br />

Bilgery, »dass ich <strong>die</strong> Lieferanten anschreibe – unterschrieben von<br />

der Geschäftsführung und mir – sie bitte, <strong>die</strong> Geschäftsbeziehung<br />

<strong>auf</strong>recht zu erhalten und weiter zu liefern, und bestätige, dass<br />

<strong>die</strong> Bezahlung sichergestellt ist. Das reicht aus, wenn man in der<br />

Branche bekannt und vertrauenswürdig ist.«<br />

Bei der Bundesagentur für Arbeit hätten keine Zweifel bestanden,<br />

dass <strong>die</strong> Vorinanzierung des Insolvenzgeldes im <strong>Schutzschirm</strong><br />

möglich ist. Man habe allerdings von ihm als vorläuigen<br />

Sachwalter <strong>die</strong> übliche Prognose erwartet, dass ein erheblicher<br />

Teil der Jobs dadurch erhalten bleibe. »Mehr Überzeugungsarbeit«<br />

sei bei der vorinanzierenden Hypovereinsbank Stuttgart notwendig<br />

gewesen. »Wir machen das, sagte <strong>die</strong> Bank schließlich, weil<br />

Sie es sind. Es gab also grünes Licht für <strong>die</strong> Vorinanzierung, weil<br />

wir uns kennen und vertrauen.«<br />

Den vorläuigen Gläubigerausschuss (GA) gab es noch nicht mit<br />

Antragstellung. Aber das Gericht habe ihm im Beschluss zur Aulage<br />

gemacht, innerhalb einer Frist einen vorläuigen GA im Eröffnungsverfahren<br />

vorzuschlagen, denn <strong>die</strong>ser sollte klären, ob Eigenverwaltung<br />

opportun ist oder nicht. Sogar »hochkarätige« Mitglieder für<br />

<strong>die</strong>ses Gremium zu inden, sei – entgegen Befürchtungen – »ganz<br />

einfach« gewesen: Die Bundesagentur als Körperschaft, das Land<br />

Ba-Wü als Fiskus, <strong>die</strong> Baden-Württembergische Bank als Institut

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