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GAA-Betriebsbeschreibung (Stand: 01.08.2009)

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<strong>Betriebsbeschreibung</strong> zum Bauantrag<br />

Bauherr/Betreiber (Name, Anschrift, Telefon)<br />

1. Vorhaben ( Neubau, Erweiterung, Nutzungsänderung )<br />

2. Betriebsort ( Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer )<br />

2.1 Erzeugnisse / Diensteleistung(en)<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen,<br />

ggfs. Angaben auf besonderer Anlage<br />

für Vermerk der Behörde<br />

2.2 Rohstoffe, Materialien, Betriebsstoffe, Reststoffe ( Verwendung und Lagerung )<br />

2.3 Arbeitsabläufe<br />

Arbeitsablaufplan ist beigefügt<br />

2.4 Maschinen, Apparate, Fördereinrichtungen ( Art, Zahl, Aufstellungsplan )<br />

3.0 Betriebszeit<br />

Maschinenaufstellungsplan ist beigefügt<br />

3.1 An Wochentagen von bis Uhr; Zahl der Schichten<br />

3.2 An Sonn- und Feiertagen von bis Uhr, Zahl der Schichten<br />

h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />

.<br />

( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />

<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 1 von 4


( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />

4.0 Zahl der Beschäftigten männlich weiblich jugendlich<br />

4.1 im bestehenden Betrieb<br />

4.2 davon in der stärksten Schicht<br />

4.3 nach Durchführung des Vorhabens<br />

4.4 davon in der stärksten Schicht<br />

5.0 Immissionsschutz<br />

5.1 Art und Umfang der Emissionen ( Luftverunreinigung z.B. Gerüche, Rauch, Staub, Aerosole, Lärm, mechan.Schwingungen,<br />

Licht, Strahlen usw., vgl. § 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz )<br />

5.2 Luftverunreinigungen<br />

5.2.1 Lage der Emissonsquellen ( Schornsteine/ Öffnungen )<br />

Quellenplan ist beigefügt<br />

5.2.2 Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />

5.3 Geräusche<br />

5.3.1 Ursache, Dauer, Häufigkeit ( z.B. durch Anlagen, Tätigkeiten,<br />

Fahrzeugverkehr auf dem Grundstück )<br />

Tagzeit<br />

von Uhr<br />

5.3.2 Lage der Geräuschquellen ( Austrittsöffnungen, ggf. Richtungsangaben )<br />

Lageplan ist beigefügt<br />

5.3.3 Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />

bis Uhr<br />

5.4 Erschütterungen<br />

5.4.1 Ursache, Dauer und Häufigkeit Tagzeit<br />

von Uhr bis Uhr<br />

5.4.2 Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />

5.5 Bauplanerische Situation<br />

5.5.1 Darstellung des Einwirkungsbereiches des Vorhabens<br />

( F-Plan, B-Plan, schutzwürdige Nutzungen im Einwirkungsbereich vgl. §§ 30-35 BauGB )<br />

Lageplan mit Umgebung um das Vorhaben ist beigefügt<br />

Nachtzeit<br />

von Uhr<br />

Nachtzeit<br />

von Uhr<br />

(22.00-6.00)<br />

bis Uhr<br />

(22.00-6.00)<br />

bis Uhr<br />

5.5.2 Zu beachtende Festsetzungen zum Immissionsschutz im Sinne von § 9 BauGB, z.B. flächenbezogener Schalleistungspegel<br />

oder Schallschutzmauer<br />

h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />

.<br />

<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 2 von 4


B-Plan/ Festsetzungs-Nr.:<br />

6. Umgang mit ionisierenden Strahlen<br />

6.1 Art des Umgangs, Lagerung<br />

7.0 Abfallstoffe<br />

7.1 Art, Abfallschlüssel-Nr, Menge/ Jahr<br />

7.2<br />

Bereitstellung Art, Ort und Menge, Dauer der Bereitstellung<br />

Lageplan ist beigefügt<br />

7.3 Art der Verwertung /Beseitigung<br />

8.0 Besonders zu behandelnde Abwässer<br />

8.1 Art, Menge pro Zeiteinheit<br />

8.2 Art und Ort der Behandlung<br />

8.3 Verbleib der Rückstände ( s. auch Nr. 7 )<br />

9.0 Arbeitsräume<br />

9.1 Besondere Einwirkungen und Gefahren i.S. von §§ 14-16 Arbeitsstättenverordnung )<br />

9.2 Gesundheitlich unzuträgliche Temperaturen, Wärmestrahlung<br />

9.3 Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube<br />

9.4 Gefahrstoffe (z.B. feuer- oder explosionsgefährliche, giftige Stoffe)<br />

9.5 Lärmbereiche (Betriebsbereiche, Fertigungsverfahren, vgl. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)<br />

h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />

.<br />

( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />

<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 3 von 4


9.6 Sonstige Gesundheits- und Unfallgefahren<br />

( z.B. mechanische Schwingungen, elektrostatische Aufladung, ionisierende Strahlung )<br />

9.7 Lüftung der Arbeitsräume ( vgl. Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 5 „ Lüftung “<br />

Hinweise:<br />

( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />

Gemäß § 51 Abs.1 der Niedersächsischen Bauordnung ( NBauO ) vom 10.02.2003 ( Nds. GVBL.Nr.16, S.89 ) in der<br />

z.Z. geltenden Fassung können an bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art oder Nutzung im Einzelfall besondere<br />

Anforderungen gestellt werden. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung sind nach § 51 Abs.2 NBauO u.a. regelmäßig<br />

bauliche Anlagen und Räume die für gewerbliche Zwecke bestimmt sind. Dem ist in der Baubeschreibung nach §<br />

5 Abs.2 BauVorlVO Rechnung zu tragen. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen prüfen hierbei in<br />

dem durch § 75 b vorgegebenen Rahmen die Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht nur noch auf besonderen Antrag,<br />

in vollem Umfang jedoch die Anforderungen aus dem Immissions-und Abfallrecht, dem anlagenbezogenen Gewässerschutz<br />

sowie dem sonstigen Arbeitsschutzrecht. Im Rahmen des Bauantrages ist von der Antragstellerin darzulegen,<br />

dass diese Anforderungen bei dem Bauvorhaben berücksichtigt worden sind.<br />

Um sicherzustellen, daß die von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern zu vertretenden Belange schon bei der Erstellung<br />

des Bauantrages berücksichtigt werden, wird zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens empfohlen,<br />

das Vorhaben vor der Antragstellung mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu besprechen.<br />

Zu den Vorschriften, die bei der Prüfung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zugrundegelegt werden, gehören<br />

u.a. die Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, den Vorschriften für überwachungsbedürftige<br />

Anlagen nach § 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung,<br />

das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen sowie den Technischen Anleitungen zur<br />

Reinhaltung der Luft und zu Schutz gegen Lärm, das Niedersächsische Abfallgesetz, das Niedersächsische<br />

Wassergesetz und die Anlagenverordnung.<br />

Für die Nutzung von Maschinen und Anlagen ist -soweit nicht bereits in einem Grundriß dargestellt - dem Bauantrag ein<br />

Maschinenaufstellungsplan beizufügen. Sofern in einzelnen Räumen gemischte Nutzungen geplant sind, z.B. Produktions-<br />

und Lagerbereich, so sind diese jeweils zeichnerisch darzustellen.<br />

h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />

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<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 4 von 4

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