GAA-Betriebsbeschreibung (Stand: 01.08.2009)
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<strong>Betriebsbeschreibung</strong> zum Bauantrag<br />
Bauherr/Betreiber (Name, Anschrift, Telefon)<br />
1. Vorhaben ( Neubau, Erweiterung, Nutzungsänderung )<br />
2. Betriebsort ( Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer )<br />
2.1 Erzeugnisse / Diensteleistung(en)<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen,<br />
ggfs. Angaben auf besonderer Anlage<br />
für Vermerk der Behörde<br />
2.2 Rohstoffe, Materialien, Betriebsstoffe, Reststoffe ( Verwendung und Lagerung )<br />
2.3 Arbeitsabläufe<br />
Arbeitsablaufplan ist beigefügt<br />
2.4 Maschinen, Apparate, Fördereinrichtungen ( Art, Zahl, Aufstellungsplan )<br />
3.0 Betriebszeit<br />
Maschinenaufstellungsplan ist beigefügt<br />
3.1 An Wochentagen von bis Uhr; Zahl der Schichten<br />
3.2 An Sonn- und Feiertagen von bis Uhr, Zahl der Schichten<br />
h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />
.<br />
( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />
<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 1 von 4
( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />
4.0 Zahl der Beschäftigten männlich weiblich jugendlich<br />
4.1 im bestehenden Betrieb<br />
4.2 davon in der stärksten Schicht<br />
4.3 nach Durchführung des Vorhabens<br />
4.4 davon in der stärksten Schicht<br />
5.0 Immissionsschutz<br />
5.1 Art und Umfang der Emissionen ( Luftverunreinigung z.B. Gerüche, Rauch, Staub, Aerosole, Lärm, mechan.Schwingungen,<br />
Licht, Strahlen usw., vgl. § 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz )<br />
5.2 Luftverunreinigungen<br />
5.2.1 Lage der Emissonsquellen ( Schornsteine/ Öffnungen )<br />
Quellenplan ist beigefügt<br />
5.2.2 Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />
5.3 Geräusche<br />
5.3.1 Ursache, Dauer, Häufigkeit ( z.B. durch Anlagen, Tätigkeiten,<br />
Fahrzeugverkehr auf dem Grundstück )<br />
Tagzeit<br />
von Uhr<br />
5.3.2 Lage der Geräuschquellen ( Austrittsöffnungen, ggf. Richtungsangaben )<br />
Lageplan ist beigefügt<br />
5.3.3 Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />
bis Uhr<br />
5.4 Erschütterungen<br />
5.4.1 Ursache, Dauer und Häufigkeit Tagzeit<br />
von Uhr bis Uhr<br />
5.4.2 Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung<br />
5.5 Bauplanerische Situation<br />
5.5.1 Darstellung des Einwirkungsbereiches des Vorhabens<br />
( F-Plan, B-Plan, schutzwürdige Nutzungen im Einwirkungsbereich vgl. §§ 30-35 BauGB )<br />
Lageplan mit Umgebung um das Vorhaben ist beigefügt<br />
Nachtzeit<br />
von Uhr<br />
Nachtzeit<br />
von Uhr<br />
(22.00-6.00)<br />
bis Uhr<br />
(22.00-6.00)<br />
bis Uhr<br />
5.5.2 Zu beachtende Festsetzungen zum Immissionsschutz im Sinne von § 9 BauGB, z.B. flächenbezogener Schalleistungspegel<br />
oder Schallschutzmauer<br />
h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />
.<br />
<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 2 von 4
B-Plan/ Festsetzungs-Nr.:<br />
6. Umgang mit ionisierenden Strahlen<br />
6.1 Art des Umgangs, Lagerung<br />
7.0 Abfallstoffe<br />
7.1 Art, Abfallschlüssel-Nr, Menge/ Jahr<br />
7.2<br />
Bereitstellung Art, Ort und Menge, Dauer der Bereitstellung<br />
Lageplan ist beigefügt<br />
7.3 Art der Verwertung /Beseitigung<br />
8.0 Besonders zu behandelnde Abwässer<br />
8.1 Art, Menge pro Zeiteinheit<br />
8.2 Art und Ort der Behandlung<br />
8.3 Verbleib der Rückstände ( s. auch Nr. 7 )<br />
9.0 Arbeitsräume<br />
9.1 Besondere Einwirkungen und Gefahren i.S. von §§ 14-16 Arbeitsstättenverordnung )<br />
9.2 Gesundheitlich unzuträgliche Temperaturen, Wärmestrahlung<br />
9.3 Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube<br />
9.4 Gefahrstoffe (z.B. feuer- oder explosionsgefährliche, giftige Stoffe)<br />
9.5 Lärmbereiche (Betriebsbereiche, Fertigungsverfahren, vgl. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)<br />
h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />
.<br />
( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />
<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 3 von 4
9.6 Sonstige Gesundheits- und Unfallgefahren<br />
( z.B. mechanische Schwingungen, elektrostatische Aufladung, ionisierende Strahlung )<br />
9.7 Lüftung der Arbeitsräume ( vgl. Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 5 „ Lüftung “<br />
Hinweise:<br />
( zu § 5 Abs. 2 BauvorlVO )<br />
Gemäß § 51 Abs.1 der Niedersächsischen Bauordnung ( NBauO ) vom 10.02.2003 ( Nds. GVBL.Nr.16, S.89 ) in der<br />
z.Z. geltenden Fassung können an bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art oder Nutzung im Einzelfall besondere<br />
Anforderungen gestellt werden. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung sind nach § 51 Abs.2 NBauO u.a. regelmäßig<br />
bauliche Anlagen und Räume die für gewerbliche Zwecke bestimmt sind. Dem ist in der Baubeschreibung nach §<br />
5 Abs.2 BauVorlVO Rechnung zu tragen. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen prüfen hierbei in<br />
dem durch § 75 b vorgegebenen Rahmen die Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht nur noch auf besonderen Antrag,<br />
in vollem Umfang jedoch die Anforderungen aus dem Immissions-und Abfallrecht, dem anlagenbezogenen Gewässerschutz<br />
sowie dem sonstigen Arbeitsschutzrecht. Im Rahmen des Bauantrages ist von der Antragstellerin darzulegen,<br />
dass diese Anforderungen bei dem Bauvorhaben berücksichtigt worden sind.<br />
Um sicherzustellen, daß die von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern zu vertretenden Belange schon bei der Erstellung<br />
des Bauantrages berücksichtigt werden, wird zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens empfohlen,<br />
das Vorhaben vor der Antragstellung mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu besprechen.<br />
Zu den Vorschriften, die bei der Prüfung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zugrundegelegt werden, gehören<br />
u.a. die Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, den Vorschriften für überwachungsbedürftige<br />
Anlagen nach § 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung,<br />
das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen sowie den Technischen Anleitungen zur<br />
Reinhaltung der Luft und zu Schutz gegen Lärm, das Niedersächsische Abfallgesetz, das Niedersächsische<br />
Wassergesetz und die Anlagenverordnung.<br />
Für die Nutzung von Maschinen und Anlagen ist -soweit nicht bereits in einem Grundriß dargestellt - dem Bauantrag ein<br />
Maschinenaufstellungsplan beizufügen. Sofern in einzelnen Räumen gemischte Nutzungen geplant sind, z.B. Produktions-<br />
und Lagerbereich, so sind diese jeweils zeichnerisch darzustellen.<br />
h\baugen\bbes.doc, <strong>Stand</strong> 03/00<br />
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<strong>Betriebsbeschreibung</strong> Blatt 4 von 4