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Ausgabe Nr. 17 vom 05.10.2012 Seite 01 - Langenzenn

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Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong> / <strong>05.10.2<strong>01</strong>2</strong> - <strong>Seite</strong> 8<br />

Vom Gremium wird aufgrund dieser Aussagen festgestellt, dass es<br />

zwar der Wunsch des Stadtrates war, dass das nächste Projekt zur Erzeugung<br />

erneuerbarer Energien unter Bürgerbeteiligung erfolgen<br />

soll, angesichts der zu erwartenden geringen Rendite und noch einiger<br />

potenzieller Risiken die Option, die Anlage als Investorenanlage<br />

zu betreiben, vorgezogen werden soll.<br />

Herr Wust erklärt auf Nachfrage, dass zum aktuellen Stand mit dem<br />

Betrieb von Windrädern als Bürgeranlagen eine bessere Effektivität<br />

zu erreichen ist. Das derzeit in diesem Bereich in Planung befindliche<br />

Projekt könnte bis Ende 2<strong>01</strong>3 bzw. Anfang 2<strong>01</strong>4 abgeschlossen sein.<br />

Beschluss:<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, dass die in Planung<br />

befindliche zweite Photovoltaikanlage in Kirchfembach als freie Investorenanlage<br />

betrieben werden kann. Von der Einrichtung als Bürgerphotovoltaikanlage<br />

wird abgesehen.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />

2. Festlegung der Stimmbezirke und Wahllokale für künftige Wahlen<br />

Sachverhalt:<br />

Bei den Wahlen der letzten Jahre gab es einen häufigen Wechsel bei<br />

der Festlegung der einzelnen Stimmbezirke und der Wahllokale. Dies<br />

stieß bei den Bürgern nicht immer auf Verständnis. Da im Herbst 2<strong>01</strong>3<br />

Landtags- und Bezirkstagswahl sowie Bundestagswahlen und im Frühjahr<br />

2<strong>01</strong>4 zwei weitere Wahlen (Kommunalwahl und Europawahl)<br />

anstehen, sollten zur Vorbereitung bereits jetzt die Anzahl und Größe<br />

der Stimmbezirke und die dazugehörigen Wahllokale festgelegt<br />

werden.<br />

Vorgelegt wird eine Liste der vorgesehenen Wahllokale, zu beachten<br />

ist, dass einige frühere Wahllokale nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

Vorgeschlagen wird aus dem Gremium, dass in der Grundschule nicht<br />

mehr als zwei Wahllokale vorgesehen werden sollen. Ersatzweise<br />

könnte ein Wahllokal in das Gebäude des städt. Kinderhortes verlegt<br />

werden. Als weitere Alternative wird die Einrichtung von zwei statt<br />

bisher einem Wahlbezirk in der Stadthalle vorgeschlagen. Begrüßt<br />

wird die vorgesehene Erweiterung der Briefwahlbezirke, da die Zahl<br />

der Briefwähler ständig zunimmt.<br />

Das Bürgerhaus steht als Wahllokal nicht zur Verfügung, da hier jeweils<br />

die Wahlzentrale eingerichtet werden soll.<br />

Beschluss:<br />

Mit der vorgeschlagenen Liste besteht unter Berücksichtigung der<br />

oben genannten Änderungswünsche Einverständnis.<br />

einstimmig beschlossen Dafür: 8 Dagegen: 0<br />

3. Neugestaltung der Försterallee<br />

3.1. Stellungnahmen, Ergebnisse der Bürgerversammlung, Biergartenbetrieb<br />

Sachverhalt:<br />

Bürgermeister Habel berichtet dem Gremium über die vorliegenden<br />

Stellungnahmen von Seniorenrat und Kindergarten sowie über den<br />

Verlauf der Sonderbürgerversammlung.<br />

Vom Seniorenrat wurden Empfehlungen zur Ausstattung des Bewegungsparcours<br />

gegeben. Ferner wird angeregt, die Anlage nicht völlig<br />

unbeaufsichtigt zu lassen, um Vandalismusschäden vorzubeugen.<br />

Vom städt. Kindergarten wurde u.a. angeregt:<br />

* den Platz in Spielbereiche zu teilen<br />

* Sitzbereiche mit niedrigen Tischen und Schutzdächern vorzusehen<br />

* keine Wippen oder Wipptiere anzubringen, da diese keinerlei Spielwert<br />

haben und unfallträchtig sind<br />

* statt Slacklines Balancierbalken oder eine Balancieranlage anzubringen<br />

* eine große Kletteranlage bzw. eine Spiel-Kletterkombination vorzusehen<br />

* einen Kleinkindbereich Sand – Wasser mit niedriger Kletteranlage<br />

einzurichten<br />

* Abgrenzung des Sandbereiches durch Platten, kleine Spielhäuschen<br />

im Sandkasten<br />

Verwiesen wird auf die sehr gelungene Spielanlage auf der Landesgartenschau<br />

in Bamberg.<br />

In der Sonderbürgerversammlung wurden weitere Vorschläge eingebracht<br />

* Einrichtung eines Matschspielplatzes<br />

* der vorgeschlagene Hüpfpilz wird als zu aufwendig angesehen, alternativ<br />

wird die Aufstellung eines bodengleichen Trampolins vorgeschlagen<br />

* Einrichtung eines Beachvolleyballfeldes:<br />

* Der Vorschlag wird <strong>vom</strong> Gremium am Standort Försterallee nicht<br />

befürwortet, besserer Standort wäre beim Sportplatz<br />

* Einrichtung eines Kräuter- bzw. Pflanzlehrgartens.<br />

* Die Anregung wird <strong>vom</strong> Gremium grundsätzlich begrüßt, er-<br />

scheint jedoch in die vorgesehenen Planungen nicht integrierbar<br />

zu sein<br />

Kritik wurde in der Versammlung geübt an den zu erwartenden Lärmbelästigungen<br />

durch den Spielplatz- und Biergartenbetrieb. Ferner<br />

muss die Problematik der Verunreinigung der Anlage durch Hunde<br />

gelöst werden. Hierzu wurde im Zusammenhang mit der künftig geltenden<br />

Anleinpflicht für größere Hunde bereits beschlossen, im Stellenplan<br />

2<strong>01</strong>3 eine Teilzeitstelle auszuweisen.<br />

Die vorgesehene Anzahl an Geräten für den Bewegungsparcours wird<br />

als zu hoch bzw. die Geräte generell als überflüssig erachtet, der Ausschuss<br />

schlägt als Kompromiss vor, zunächst wenige Geräte aufzustellen<br />

und je nach Akzeptanz Zug um Zug zu ergänzen. Stadtrat Krippner<br />

gibt hierzu noch bekannt, dass eine Initiative besteht, die Geräte von<br />

Firmen sponsern zu lassen. Alternativ zu den Geräten wird weiter vorgeschlagen,<br />

eine Boule-Bahn und evtl. ein Freischachfeld einzurichten.<br />

Weiter soll geprüft werden, ob ein Trinkbrunnen bzw. Wasserspender<br />

aufgestellt werden kann.<br />

Weiterer Kritikpunkt sind die vorgesehenen Brücken über die Zenn.<br />

Der Betrieb eines kleinen Floßes ist nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes<br />

möglich. Hierfür sollte aber über die Renaturierung eines<br />

Teilbereiches nachgedacht werden.<br />

Für den Biergartenbetrieb haben sich zwei Pachtinteressenten aus<br />

<strong>Langenzenn</strong> beworben, die nach Auffassung der Verwaltung beide<br />

gut geeignet wären. In der nächsten Ausschusssitzung sollen die beiden<br />

Bewerber ihr Betriebskonzept persönlich vorstellen, anschließend<br />

soll ein Bewerber den Zuschlag erhalten. Dieser soll dann mit dem Planungsbüro<br />

P 4 die Ausgestaltung des Biergartens abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Mit dem geplanten Vorgehen besteht Einverständnis, die vorgetragenen<br />

Anregungen sollen soweit machbar in die Planungen aufgenommen<br />

werden. Der Pächter des Biergartens soll in der kommenden<br />

Sitzung festgelegt werden.<br />

mehrheitlich beschlossen Dafür: 6 Dagegen: 2<br />

3.2. Strukturplanung zur Renaturierung des Zenngrundes<br />

Sachverhalt:<br />

In den Planungen für die Umgestaltung der Försterallee sind entlang<br />

der Zenn drei kleinere Flachwasserbereiche sowie zwei Brücken zur<br />

Anbindung an das Gelände am Schwanenweiher vorgesehen. In diesem<br />

Zusammenhang könnte eine teilweise Renaturierung des Flusslaufes<br />

in die Planungen aufgenommen werden.<br />

Stadträtin Schlager spricht sich gegen die Brücken und die Renaturierung<br />

aus, diese Maßnahmen würden zu einer drastischen Einschränkung<br />

in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen führen.<br />

Die Beeinträchtigungen wurden auch in der Bürgerversammlung kritisiert.<br />

Stadträtin Schlager mahnt auch die Verantwortung der Stadt<br />

für die Landwirte an. Weiteres Argument ist der Erhalt des Lebensraumes<br />

für die Störche. Die vorgesehenen Brückenquerungen mit<br />

anschließendem Fußweg zum Schwanenweiher würden diesen stark<br />

beeinträchtigen.<br />

In der anschließenden weiteren Diskussion wird beraten, ob parallel zu<br />

den im Rahmen der Städtebauförderung laufenden Umgestaltungsplanungen<br />

für die Försterallee eine Strukturplanung mit dem Ziel der<br />

Renaturierung des Zenngrundes beauftragt werden soll.

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