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Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung - NAP zur ...

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Zusammenfassung und Fazit<br />

Die <strong>Anwendung</strong> chemischer Pflanzenschutzmittel ist in Deutschland umfassend und auf hohem<br />

Sicherheits- und Schutzniveau geregelt. Die wichtigsten Instrumente hierfür sind die<br />

Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen und -mitteln und die mit dem Vertrieb und der <strong>Anwendung</strong><br />

von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln verbundenen gesetzlichen Regelungen,<br />

<strong>Anwendung</strong>sbestimmungen und Auflagen für Hersteller, Händler, Anwender, Berater und<br />

Behörden (Pflanzenschutzrecht und weitere Rechtsbereiche mit Bezug zum Pflanzenschutz).<br />

Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 und der Überarbeitung des nationalen<br />

<strong>Aktionsplan</strong>s <strong>zur</strong> <strong>nachhaltigen</strong> <strong>Anwendung</strong> von Pflanzenschutzmitteln setzt Deutschland<br />

die im Jahr 2009 verabschiedeten neuen EU-Regeln zum Pflanzenschutz national um.<br />

Der aktuelle nationale <strong>Aktionsplan</strong> <strong>zur</strong> <strong>nachhaltigen</strong> <strong>Anwendung</strong> von Pflanzenschutzmitteln<br />

(<strong>NAP</strong>) wurde 2008 von der Agrarministerkonferenz angenommen. Er wird nun auf der<br />

Grundlage der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung<br />

von Pestiziden und des Eckpunktepapiers des Fachworkshops des Bundesministeriums<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) von 2009 in Potsdam<br />

sowie unter Beteiligung des Forums <strong>zur</strong> Begleitung des <strong>NAP</strong> weiterentwickelt. Der neue <strong>Aktionsplan</strong><br />

wird den derzeitigen <strong>NAP</strong> im Jahr 2013 ablösen.<br />

Mit dem <strong>NAP</strong> sollen insbesondere die Risiken der <strong>Anwendung</strong> von Pflanzenschutzmitteln,<br />

Fehlanwendungen, unnötige <strong>Anwendung</strong>en und die Abhängigkeit des Pflanzenschutzes von<br />

chemischen Pflanzenschutzmitteln weiter reduziert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei<br />

quantitative Ziele, nämlich (1) die Reduktion der Risikopotenziale, die bei der <strong>Anwendung</strong><br />

von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, um 25 % (Basiszeitraum 1996-2005) und (2)<br />

das Senken der Quote der Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen von Pflanzenschutzmittelrückständen<br />

in einheimischen und importierten Lebensmitteln auf unter 1 % in jeder<br />

Produktgruppe bis zum Jahr 2021.<br />

Von herausragender Bedeutung im <strong>NAP</strong> sind die Kapitel „Entwicklung und Förderung von<br />

Innovationen“ und „Verbesserung von Wissen und Information“. Dort werden 13 der insgesamt<br />

23 Einzelmaßnahmen realisiert.<br />

Für die Einzelmaßnahmen im <strong>NAP</strong> kann für den Zeitraum 2008-2011 folgendes Fazit gezogen<br />

werden:<br />

- Das seit 2007 vom BMELV, von den Ländern und vom Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut<br />

für Kulturpflanzen (JKI) unterhaltene Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz<br />

hat sich für die Bestimmung des notwendigen Maßes bei der <strong>Anwendung</strong> von<br />

Pflanzenschutzmitteln und für andere pflanzenschutzrelevante Informationen in reprä­<br />

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