Nr. 13/2009, erschienen am 11.12.2009 - Gemeinde Merzenich
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Öffentliche Bekanntmachungen<br />
3. Satzung vom 12. 11. <strong>2009</strong><br />
zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung<br />
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />
vom 10. 07. 1997<br />
Aufgrund von § 7 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land<br />
Nord rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), der §§ 3 und 4 des<br />
Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG)<br />
vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des<br />
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-West -<br />
falen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den<br />
jeweils derzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Merzenich</strong> in seiner Sitzung <strong>am</strong> 12.11.<strong>2009</strong> folgende Satzung<br />
beschlossen:<br />
Artikel I:<br />
Die Anlagen A, B und C der Satzung über die Straßenreinigung<br />
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom<br />
10.07.1997 erhalten die in der Anlage dokumentierte Fassung.<br />
Artikel II:<br />
Diese Satzung tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens-<br />
und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf<br />
eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht<br />
werden kann, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />
gegeben worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet<br />
oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der<br />
<strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />
und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />
Mangel ergibt.<br />
<strong>Merzenich</strong>, den 12. 11. <strong>2009</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
(Harzheim)<br />
AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE MERZENICH NUMMER <strong>13</strong> · 11. Dezember <strong>2009</strong> · 11. JAHRGANG<br />
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