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Nr. 13/2009, erschienen am 11.12.2009 - Gemeinde Merzenich

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Öffentliche Bekanntmachungen<br />

3. Satzung vom 12. 11. <strong>2009</strong><br />

zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung<br />

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />

vom 10. 07. 1997<br />

Aufgrund von § 7 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land<br />

Nord rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), der §§ 3 und 4 des<br />

Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG)<br />

vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des<br />

Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-West -<br />

falen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den<br />

jeweils derzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Merzenich</strong> in seiner Sitzung <strong>am</strong> 12.11.<strong>2009</strong> folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

Artikel I:<br />

Die Anlagen A, B und C der Satzung über die Straßenreinigung<br />

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom<br />

10.07.1997 erhalten die in der Anlage dokumentierte Fassung.<br />

Artikel II:<br />

Diese Satzung tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf<br />

eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht<br />

werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />

gegeben worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet<br />

oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />

und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />

Mangel ergibt.<br />

<strong>Merzenich</strong>, den 12. 11. <strong>2009</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

(Harzheim)<br />

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE MERZENICH NUMMER <strong>13</strong> · 11. Dezember <strong>2009</strong> · 11. JAHRGANG<br />

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