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TAGUNGSBAND<br />

<strong>Niederwildsymposium</strong><br />

am 20. Feber 2010,<br />

Mehrzweckhalle Eisenberg<br />

(Bezirk Oberwart)<br />

Burgenländischer Landesjagdverband<br />

mit Unterstützung vom Verein „Grünes Kreuz“


Inhaltsverzeichnis<br />

„Wildbiologie des Niederwildes, Einfluss der Prädatoren<br />

und neueste Erkenntnisse zu Auswirkungen des Klimawandels“<br />

Mag. Erich Klansek (Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Wien) . . . . . . . . . . . . . . Seite III<br />

„Praktische Niederwildhege im Versuchsrevier Großharras“<br />

Franz Breindl (Jagdgesellschaft Großharras, Niederösterreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite VI<br />

„Möglichkeiten der Raubwildregulierung und Auswirkungen<br />

auf den Niederwildbesatz in den letzten 10 Jahren am Beispiel<br />

des Reviers Leithaprodersdorf“<br />

DI Dr. Leopold Cecil (Niederwildreferent des Bgld. Landesjagdverbandes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite X<br />

„Landwirte – Partner in der Niederwildhege“<br />

DI Wolf Reheis (Bgld. Landwirtschaftskammer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite XV<br />

„Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung“<br />

Amtstierarzt Dipl.Tzt. Mag. Andreas Wunsch (Bgld. Landesregierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite XVIII<br />

II


Wildbiologie des Niederwildes,<br />

Einfluss der Prädatoren und neueste Erkenntnisse<br />

zu Auswirkungen des Klimawandels<br />

Lebensraumvoraussetzungen<br />

Jede Wildpopulation ist zahlreichen<br />

Um welteinflüssen ausgesetzt, die sie<br />

kontrolliert, reguliert, fördert oder gefährdet.<br />

Um sich in seinem Lebensraum<br />

wohl zu fühlen, benötigen die Hauptniederwildarten<br />

Feldhase, Fasan und<br />

Rebhuhn freie Flächen mit genügend<br />

Äsungsangebot, angrenzenden Waldstücken<br />

oder Hecken, die ausreichend<br />

Deckung bieten und weitgehend Schutz<br />

vor Raubwild gewährleisten. Geeignete<br />

Winter-Rückzugsräume sind z.B. für<br />

das Überleben des Fasans in dieser nahrungs-<br />

und deckungsarmen Jahreszeit<br />

von entscheidender Bedeutung.<br />

Kleinflächige Waldanteile im Revier<br />

spielen daher für den Fasan eine wichtige<br />

Rolle. Vor allem kommt es auf den<br />

Zustand der Waldränder an bzw. auf deren<br />

Pflege als Übergangszone zu freien<br />

Grünland- oder Ackerflächen. Zwei mal<br />

im Jahr kommt dem Lebensraum<br />

Waldrand eine sehr tragende Rolle für<br />

den Fasanerhalt zu: Im Winter als Schutz,<br />

Unterstand und Futterquelle und im<br />

Frühjahr, wenn dieser Raum von den<br />

Hennen als Nistplatz genutzt wird. Auch<br />

Hecken und Feldgehölze sind ein bedeutsamer<br />

Teil eines guten Fasanhabitats.<br />

Besonders die Übergangszone zwischen<br />

Heckeninnerem, wo es feuchter<br />

und schattiger ist, und der angrenzenden<br />

Flur ist in Relation zu den bewachsenen<br />

Flächen sehr lang und bietet dadurch<br />

Lebensraum für eine Vielzahl von Kleintierarten,<br />

die den Küken rasches Wachs -<br />

tum bzw. das Überleben sichern.<br />

Da für den Fasan, wie für jedes andere<br />

Niederwild auch, die Niederschlagsmenge<br />

während der Aufzucht des Nachwuchses<br />

einen großen Einfluss auf die<br />

Zuwachsrate hat, sind Besonnungs- und<br />

Abtrocknungsstreifen in oder in der<br />

Nähe von Brachflächen und Wildäckern<br />

eine unabdingbare Notwendigkeit.<br />

Durch anthropogene Ursachen wie Lebensraumverlust<br />

und -zerschneidung<br />

kann sich der Fasan heute außerhalb<br />

seiner Vorkommenszentren nur mehr<br />

selten flächendeckend ausbreiten bzw.<br />

kaum mehr Wanderungen zur Besiedelung<br />

von bereits fasanleeren Lebens -<br />

räumen durchführen. Er wird sozusagen<br />

in seinem stark eingeengten Lebensraum<br />

festgehalten, was bei ungenügender<br />

Hege oder bei fehlender zuwachsorientierter<br />

Bejagung über kurz<br />

oder lang zwangsläufig zu geringen<br />

Besätzen oder dem Verschwinden des<br />

Fasans führen muss.<br />

In nicht zu harten Wintern begnügt sich<br />

der Fasan auch mit kleinflächigen Rück -<br />

zugsräumen, d.h. er reduziert seine Bedürfnisse<br />

hinsichtlich der Einstandsqualität.<br />

Somit ist es durchaus möglich,<br />

dass der Fasan bei entsprechender Notfütterung<br />

auch in mäßig geeigneten Lebensräumen<br />

den Winter durchaus überleben<br />

kann, wenn zumindest ein Minimum<br />

an Klimaschutz gewährleistet<br />

und kein zu hoher Feinddruck vorhanden<br />

ist. Entsprechende Notfütterung<br />

heißt: Futter vor Feuchtigkeit schützen<br />

und an mehreren Stellen in unmittel -<br />

barer Nähe anbieten. D.h. neben der<br />

Hauptfütterung, z.B. einer Schütte,<br />

sollten in zehn bis zwanzig Metern Entfernung<br />

weitere kleinere Futterentnahmemöglichkeiten<br />

angeboten werden.<br />

Ansonsten ist mit hohen Ausfällen<br />

durch innerartliche Konkurrenz zu<br />

rechnen, wobei vor allem rangniedere<br />

Hennen, die verdrängt werden, betroffen<br />

sind und in der Folge immer schwächer<br />

werden oder buchstäblich verhungern.<br />

Die einzelnen Futterstellen sind<br />

allerdings so zu wählen, dass es für den<br />

Habicht keine Einflugschneisen gibt<br />

III


oder, falls dennoch vorhanden, sind sie<br />

mit Zweigen oder dünnen Holzstangen<br />

(mit entsprechenden Abständen) zu<br />

verbarrikadieren.<br />

Futterkübel als Ergänzung<br />

zur Fasanhennen-Fütterung<br />

Vor allem der Feinddruck durch Greifvögel<br />

und Haarraubwild stellt eine der<br />

stärksten Einwirkungen auf das Vorkommen<br />

des Fasans dar. Aber auch<br />

Störungen durch den Menschen, wie<br />

zum Beispiel Mountainbiker, Jogger<br />

oder Nordic-Walker, können den<br />

Fasan veranlassen, seinen Wintereinstand<br />

zu verlassen.<br />

Der hohe Sommer-Lebensraumverlust<br />

lässt sich in der heutigen Zeit schwer<br />

aufhalten und meist nur mit viel Aufwand<br />

in ausgewählten Revierteilen<br />

rückgängig machen. Daher müssen<br />

dem Fasan Rückzugsräume verbleiben,<br />

in denen auch Jagdruhezonen,<br />

eventuell revierübergreifend, ausgewiesen<br />

werden und so längerfristig<br />

auch der Jagddruck vermindert wird.<br />

So könnte eine Zusammenarbeit von<br />

benachbarten Jagdrevieren auch in dieser<br />

Hinsicht von großem Nutzen sein.<br />

Als Charaktertierarten der Offenlandschaft<br />

fühlen sich hingegen Feldhase<br />

und Rebhuhn in übersichtlichen Landschaftsteilen<br />

mit trockenen, lockeren<br />

Böden am wohlsten, vor allem dann,<br />

wenn sie im Nahbereich zusätzlich<br />

noch Hecken, Feldholzinseln, Waldränder,<br />

Wildäcker und Brachland nutzen<br />

können. Diese Landschaft ist häufig<br />

vom Ackerbau geprägt, und je vielfälti-<br />

IV<br />

ger und kleinflächiger die Bewirtschaftung<br />

dieses Lebensraumes ist, desto höhere<br />

Besatzdichten sind zu erwarten.<br />

Feuchtflächen werden weniger gerne<br />

besiedelt, reine Waldgebiete, zumindest<br />

vom Rebhuhn, gänzlich gemieden.<br />

Der Hase stellt wesentlich höhere Ansprüche<br />

an die Äsungsqualität als das<br />

Rebhuhn. Vor allem leicht verdauliche<br />

Grünäsung, mit der er auch seinen Wasserbedarf<br />

zu decken vermag, wird bevorzugt.<br />

Als anpassungsfähiger „Kulturfolger“<br />

ernährt er sich vorwiegend<br />

von Kulturpflanzen. Im Herbst und<br />

Winter sind dies junge Getreidepflanzen,<br />

vor allem Weizen, der auch noch<br />

im Frühjahr die Hauptäsung sein kann.<br />

Nach der Ernte spielen Ernterückstände<br />

von Getreide, Mais, Rübe und Karotte<br />

eine wesentliche Rolle. Anbau -<br />

flächen von Sojabohne, Luzerne, Klee,<br />

Saatwicke und Platterbse werden auch<br />

noch über längere Strecken gezielt aufgesucht.<br />

Von den Wildpflanzen werden<br />

Klatschmohn, Hirtentäschel, Flughafer,<br />

Löwenzahn, Gänseblümchen und<br />

Lichtnelke bevorzugt.<br />

Äsungs- und<br />

Deckungsverbesserung<br />

Potenzial zu Lebensraumverbesserungsmaßnahmen<br />

ist grundsätzlich in<br />

jedem Niederwildrevier vorhanden.<br />

Die Umsetzbarkeit stößt allerdings auf<br />

Probleme unterschiedlichen Ausmaßes.<br />

Viele Reviere sind gezwungen, jeden<br />

von der Land- und Forstwirtschaft<br />

nicht intensiv bewirtschafteten m 2 für<br />

die Wildhege zu nutzen. Entsprechende<br />

Motivation und Ausdauer sind dabei<br />

erforderlich, da sich ein Erfolg<br />

meist nicht sofort einstellt. Gute interne<br />

aber auch revierübergreifende Zusammenarbeit<br />

ist erforderlich. Lebensraumverbessernde<br />

Möglichkeiten auch<br />

an Reviergrenzen, wie die gemeinsame<br />

Ufergestaltung von Fließgewässern<br />

oder die wildökologisch freundlichere<br />

Pflege von Waldrändern, sind dabei<br />

nicht auszusparen. Auch optimale<br />

Wintereinstände des Fasans an Reviergrenzen<br />

sollten durch Futterstandorte<br />

versorgt sein. In niederschlagsarmen<br />

Gebieten werden bereits in den Som-<br />

mermonaten, vor allem aber bei geschlossener<br />

Schneedecke im Winter,<br />

entlang unbefestigter und damit selten<br />

befahrener Feldwege im Streuverfahren<br />

vorgelegte Rüben und Karotten<br />

von Feldhasen gerne angenommen.<br />

Proßholzgewinnung („Futter mit der<br />

Axt“) sollte in strengen Wintern einerseits<br />

zur Äsungssicherung für den<br />

Hasen, andererseits gleichzeitig zur<br />

Deckungsverbesserung für den Fasan,<br />

genutzt werden.<br />

Optimaler Fasan-Tageseinstand und<br />

Nistplatz („unten licht und oben dicht“)<br />

Die Fasandeckung sollte „unten licht<br />

und oben dicht“ sein. Ein Rückschnitt<br />

von Sträuchern an Waldrändern und in<br />

Hecken sollte daher in etwa Kniehöhe<br />

erfolgen, um den anschließend folgenden<br />

Aus trieb mit starker Verzweigung<br />

zu Deckungs zwecken (Schutzhelm)<br />

vor Greifvögel angriffen zu nutzen.<br />

Ebenso sollten Wildäcker für den ausschließlich<br />

tagaktiven Fasan vorzugsweise<br />

in unmittelbarer Nähe von Dauerdeckungsstrukturen<br />

(zwecks rascher<br />

Fluchtmög lichkeit) einen geringen<br />

Anteil hochwüchsiger Komponenten<br />

wie Sonnenblume oder Mais aufweisen,<br />

um ein erfolgreiches Anjagen<br />

durch Greife zu verhindern. Entsprechende<br />

im Handel angebotene Saatgutmischungen<br />

sind da hingehend zu<br />

ergänzen. Auch Reinsaaten können ihren<br />

Zweck erfüllen und haben sogar<br />

den Vorteil, dass sie den Randzoneneffekt<br />

erhöhen und von den Landwirten<br />

wegen geringerem Wildkräuteranteil<br />

besser akzeptiert werden. Wo möglich,<br />

ist jedoch eine hohe natürliche<br />

Vielfalt an Arten anzustreben.


Wildäcker, speziell für den vorwiegend<br />

nachtaktiven Feldhasen, können<br />

hin gegen in freier Feldflur liegen, wobei<br />

diese, dem Sicherheitsbedürfnis<br />

bzw. der rechtzeitigen Feinderkennung<br />

(Fuchs, Uhu) durch Rundumsicht<br />

entsprechend eine Wuchshöhe<br />

von rund zwanzig bis dreißig Zentimetern<br />

auf größerer Fläche nicht überschreiten<br />

sollten.<br />

Generell sollte danach getrachtet werden,<br />

dass Bemühungen zur Äsungs- und<br />

Deckungsverbesserung nicht zu so genannten<br />

ökologischen Fallen werden.<br />

Dies trifft zwangsläufig zu, wenn bei hoher<br />

Prädatorendichte ausschließlich nur<br />

kleinstflächige Lebensraumverbesserungsmöglichkeiten<br />

realisierbar sind.<br />

So kommt es in vielen Niederwildrevieren<br />

zu übermäßig hohen Ausfällen<br />

durch Straßenfallwild, da oftmals Straßenränder<br />

mit ihrem relativ hohen<br />

Neue potenzielle Lebensräume?<br />

Reichtum an Pflanzenarten und Kleinlebewesen<br />

(v.a. an Insekten) hohe Attraktivität<br />

für das Niederwild aufweisen,<br />

wie sie in diesem Ausmaß in der freien<br />

Feldflur nicht mehr gegeben ist.<br />

Wildacker: Streifen in Reinsaat (hier Hirse und Luzerne) werden von Landwirten<br />

besser akzeptiert; verhindern „Unkrautdruck“ auf angrenzende Kulturen<br />

Klee-Untersaaten in Mais oder Sonnenblume: Umweltschonende Nahrungs- und<br />

Futtermittelproduktion zum Vorteil aller feldbewohnenden Wildarten<br />

Auswirkungen<br />

des Klimawandels<br />

Der Einfluss zukünftiger agrarpolitischer<br />

Maßnahmen, ökologische Fortschritte<br />

im Biolandbau, die Forcierung von unterschiedlichsten<br />

Pflanzenarten zur umweltschonenden<br />

Energieerzeugung sowie<br />

der fortschreitende Klimawandel<br />

bleiben jedoch Unbekannte, die eine<br />

ständige Anpassung von Maßnahmen an<br />

sich rasch verändernde Lebensraumverhältnisse<br />

für alle Wildarten erfordern.<br />

Bereits relativ kurzfristige katastrophale<br />

Ereignisse, wie der Verlust von<br />

Gletschern und des Eises an den Polen<br />

mit dem Anstieg des Meeresspiegels<br />

oder die Erwärmung der Ozeane mit<br />

immenser CO 2-Freisetzung, werden<br />

auch Österreich treffen. Lang anhaltende<br />

Regenfälle, Hochwässer, Murenabgänge,<br />

Lawinen, Verschiebung<br />

der Waldgrenze nach oben, zugleich<br />

Ausweitung von Trockengebieten<br />

und Wassermangel, dürfte eine totale<br />

Veränderung der Lebensräume hervorrufen<br />

und somit die gegenwärtige heimische<br />

Flora und Fauna in ungeahntem<br />

Ausmaß treffen.<br />

Kontaktadresse:<br />

Mag. Erich Klansek<br />

Forschungsinstitut für Wildtierkunde<br />

und Ökologie (FIWI)<br />

1160 Wien, Savoyenstraße 1<br />

Tel.: 01/4890915-0<br />

Email: fiwi@vetmeduni.ac.at<br />

V


Das Versuchsrevier Großharras<br />

Das Jagdgebiet der Jagdgenossenschaft<br />

Großharras liegt am Rande der Laaer<br />

Ebene direkt an der Bezirksgrenze Mistelbach-Hollabrunn<br />

nur einige Kilometer<br />

von der tschechischen Grenze im<br />

Norden entfernt und steht seit 1981 dem<br />

NÖ Landesjagdverband als Versuchsrevier<br />

zur Verfügung. Die Hauptwildarten<br />

sind Feldhase, Fasan, Rebhuhn und<br />

Wildente sowie das Rehwild.<br />

Mit einer bejagbaren Revierfläche von<br />

rund 1.450 ha auf 200 m Seehöhe gelegen<br />

und einer Jahresniederschlagsmenge von<br />

durchschnittlich 400–500 lt/m 2 ist das<br />

Revier Groß harras ein klas sisches<br />

Niederwildrevier. Der Groß teil der Revierfläche<br />

wird landwirtschaftlich für<br />

Getreide und Rübenanbau genutzt.<br />

Mit einem Waldflächenanteil von lediglich<br />

rund 1 % der Gesamtfläche des Revieres<br />

(Windschutzanlagen, kleine Feldgehölze)<br />

liegt Großharras in Bezug auf<br />

den Waldflächenanteil am Schlusslicht<br />

der Niederwildversuchsreviere in NÖ.<br />

VI<br />

Umso interessanter ist es zu sehen, was<br />

sich aus einer Kulturlandschaft ohne<br />

Bewaldung in Bezug auf Biotopverbesserung<br />

machen lässt.<br />

Das Versuchsrevier Großharras steht<br />

nicht nur dem Niederösterreichischen<br />

Landesjagdverband für diverse Forschungsarbeiten,<br />

sondern auch der gesamten<br />

Jägerschaft für Informationen<br />

in Form von Exkursionen und Niederwildhegeseminaren<br />

zur Verfügung.<br />

Seit dem Bestehen des Versuchsrevieres<br />

besuchten über 8.000 Jäger im Zuge<br />

von Revierbesichtigungen und Exkursionen<br />

unser Revier.<br />

Die Jagdgesellschaft Großharras hat es<br />

sich – wie schon in der Vergangenheit<br />

– zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit<br />

dem Niederösterreichischen Landesjagdverband<br />

und den Forschungsinstituten<br />

auch zukünftig zum Wohle des<br />

Niederwildes Erkenntnisse zu gewinnen<br />

und an alle interessierten Weidkameraden<br />

weiterzugeben.<br />

Die Schwerpunke liegen neben Raubwildbejagung,<br />

Bejagungsplanung und<br />

qualitativ hochwertiger Fütterung seit<br />

vier Jahren auch in der Biotopverbesserung<br />

durch den gezielten Einbau<br />

von Nutzpflanzen in Grünbrachen.<br />

Aus den genannten Hegemaßnahmen<br />

resultieren Abschusszahlen, die Großharras<br />

zu einem der besten Niederwildreviere<br />

Österreichs machen.<br />

2007 wurden an nur drei Jagdtagen mit<br />

durchschnittlich je 52 Schützen 1.800<br />

Feldhasen und über 1.000 Fasane erlegt.<br />

In Großharras wurde noch nie ein Fasan<br />

ausgesetzt.<br />

Kontaktpersonen<br />

Versuchsrevier Großharras:<br />

Jagdleiter Wolfgang Kohl,<br />

2034 Großharras 163,<br />

Tel.: 02526/7382 od. 0664/73823028<br />

Franz Breindl, 2034 Großharras 263<br />

Tel.: 0664/1128263 (Seminaranfragen)<br />

HRL Josef Kindler, 2034 Großharras<br />

16, Tel.: 0664/73543188


VII


VIII


Möglichkeiten der Raubwildregulierung und<br />

Auswirkungen auf den Niederwildbesatz in den letzten<br />

12 Jahren am Beispiel des Reviers Leithaprodersdorf<br />

Abbildung 1: Wildökologischer Faktorenkomplex<br />

Das Untersuchungsgebiet<br />

Das Revier Leithaprodersdorf liegt im<br />

nördlichen Burgenland im Bezirk Ei sen -<br />

stadt-Umgebung. Die Jagdflä che beträgt<br />

lt. Feststellungsbescheid 1.854 ha,<br />

die tatsächlich nutzbare Jagdfläche<br />

beträgt jedoch nur ca. 1.700 ha.<br />

Im Gemeindegebiet fanden in den letzten<br />

50 Jahren drei Kommassierungen<br />

(1960, 1975, 2000) statt. Bei der Kommassierung<br />

im Jahr 1975 handelte es<br />

sich um eine Weingartenkommassierung.<br />

Die Jagdgesellschaft Leithaprodersdorf<br />

besteht aus 30 ortsansässigen Jägern,<br />

wobei der Altersschnitt der Jäger<br />

im Jahr 1997 58,2 Jahre betrug. Im<br />

Jahr 2009 betrug der Altersschnitt der<br />

Jägerschaft 51,1 Jahre.<br />

In Leithaprodersdorf fanden in den<br />

Jahren 1998–2002 sehr umfangreiche<br />

Grundlagenuntersuchungen statt (siehe<br />

Tabelle 1). Einige, für die jagdliche<br />

Praxis sehr wichtige Maßnahmen wurden<br />

bis heute beibehalten.<br />

X<br />

Seit Anfang der 80er Jahre sind im Burgenland<br />

die Besätze und Strecken der<br />

Niederwildarten Hase, Fasan und Rebhuhn<br />

rückläufig bzw. auf nie d rigem<br />

Niveau stagnierend. Dieser Trend<br />

konnte jedoch nicht nur im Burgenland,<br />

sondern auch in vielen anderen Ländern<br />

Europas beobachtet werden.<br />

Als Ursachen werden eine Vielzahl im<br />

Komplex wirkender Faktoren angesehen,<br />

zu denen zyklische Populationsschwankungen,<br />

Witterungseinflüsse,<br />

Beute greiferdruck, eine übermäßige<br />

Bejagung, Krankheiten sowie anthropogene<br />

Einflüsse, insbesondere die Veränderungen<br />

des Lebensraumes, gehören.<br />

Tätigkeit Zeitraum<br />

1998 1999 2000 2001 2002<br />

Naturraumerhebungen x x x x<br />

Rekonstruktion alter Naturräume x x<br />

Aushebung alter Kataster x x<br />

Aushebung Bodenschätzungskarten x x<br />

Grenzlinienberechnungen x x x x<br />

Erhebung landwirtschaftlicher Tätigkeiten x<br />

Erhebung Klimadaten x x x x<br />

Erhebung Abschusslisten x x x x<br />

Hasenzählungen 12 11 13 8 3<br />

Rebhühner verhört x x x x x<br />

Zählung der Rebhuhnvölker x x x x<br />

Zählung der Fasanketten x x x<br />

Fuchsbaukartierungen x x<br />

Wieselfangaktionen x x x x<br />

Greifvogelzählungen 4 4 4 2<br />

Krankheitsuntersuchungen Feldhase x x<br />

Krankheitsuntersuchungen Rebhuhn x<br />

Mageninhaltsanalysen Rotfuchs x<br />

Mageninhaltsanalysen Mauswiesel x<br />

Mageninhaltsanalysen Hermelin x x<br />

Pflanzensoziologische Erhebungen x x<br />

Insektenfänge auf landwirtschaftlichen Kulturen x x<br />

Insektenfänge auf Stilllegungsflächen x x x<br />

Raubwildregulierung x x x x x<br />

Lebensraumverbesserung x x x x<br />

Digitale Erfassung aller erhobenen Daten x x x x x<br />

Tabelle 1: Grundlagenuntersuchungen in den Jahren 1998-2002


Seit dem Jahr 1998 wurden vielfältige Maßnahmen zur Hebung<br />

der Niederwildbesätze durchgeführt. Im Folgenden soll<br />

auf die Entwicklung des Naturraumes in den letzten Jahrzehnten,<br />

auf die umgesetzten Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung<br />

und vor allem auf die Möglichkeiten der Raubwildregulierung<br />

und deren Auswirkungen auf den Niederwildbesatz<br />

eingegangen werden.<br />

Abbildung 2: Lage des Reviers Leithaprodersdorf<br />

Die Ausgangssituation<br />

Abbildung 3 zeigt die Streckenentwicklung der wichtigsten<br />

Niederwildarten im Revier von 1965 bis zum Beginn des Projektes<br />

1998. Wie in vielen Gebieten Österreichs waren die<br />

70er Jahre die „goldenen Niederwildjahre“ mit extrem hohen<br />

Strecken. Seit Mitte der 80er Jahre ging es jedoch ständig<br />

bergab und die Niederwildstrecken stagnieren seither auf sehr<br />

niedrigem Niveau.<br />

Abbildung 3: Niederwildstrecke 1965-1997<br />

Viel wichtiger als die Entwicklung der Strecken ist der<br />

tatsächliche Niederwildbesatz. Der Hasenbesatz wurde in<br />

Leithaprodersdorf erstmals im Jahr 1998 durch mehrere<br />

Scheinwerfertaxationen ermittelt.<br />

Seit dem Jahr 1998 wird immer die gleiche Strecke abgefahren<br />

(siehe Abbildung 4), die ausgeleuchtete Fläche beträgt etwa 400<br />

ha. Anhand der gezählten Hasen kann die Dichte pro 100 ha berechnet<br />

werden. Die Hasendichte betrug im Frühjahr 1998 elf<br />

Hasen pro 100 ha, was als sehr niedrig bezeich net werden kann.<br />

Abbildung 4: Zählstrecke der Scheinwerfertaxation<br />

Abbildung 5 zeigt die Raubwildstrecken im Revier<br />

von 1965 bis zum Beginn des Projektes 1997.<br />

Umgesetzte Maßnahmen<br />

zur Regulierung des Raubwildes:<br />

Folgende Maßnahmen zur Regulierung der Raubwildbestände<br />

(v.a. des Fuchses) wurden mit Beginn des Projektes 1998<br />

begonnen:<br />

1. Revierübergreifende Baujagden<br />

2. Einsatz diverser Lebendfangfallen (Rohrfallen, Kasten -<br />

fallen …)<br />

3. Einbau von Kunstbauen (ab 2003)<br />

4. Intensivere Ansitzjagd (v.a. auf Jungfüchse im Sommer)<br />

Abbildung 6 zeigt die Ergebnisse der intensiven<br />

Raubwildregulierung seit 1998<br />

XI


Bei den revierübergreifenden Baujagden<br />

waren anfangs die größten Erfolge<br />

zu verzeichnen. Die Schwierigkeiten<br />

lagen vor allem im Vorfeld – es<br />

musste sehr viel Überzeugungsarbeit<br />

bei den Nachbarrevieren geleistet werden<br />

um sie „zum Mitmachen“ zu bewegen.<br />

Vielen war die Art der Jagd<br />

nicht bekannt, für andere (v.a. Waldreviere)<br />

zeigten für die Bejagung des<br />

Fuchses wenig Interesse.<br />

Abbildungen 7-9: Einbau- bzw. Aufstellmöglichkeiten<br />

für Rohrfallen<br />

XII<br />

Abbildung 12: Wiesel-Wippbrettfalle<br />

Neben den Baujagden wurden vor<br />

allem Lebendfangfallen (Rohrfallen,<br />

Kastenfallen) im gesamten Revier eingesetzt.<br />

Ab dem Jahr 2003 kamen auch<br />

vermehrt Kunstbaue zum Einsatz.<br />

Abbildung 10 zeigt den Einbau eines<br />

Kunstbaues in Leithaprodersdorf. Mit<br />

maschineller Hilfe dauert der Einbau<br />

eines fertigen Kunstbaues 2–3 Stunden.<br />

Die wichtigsten Kriterien sind<br />

einerseits die Zustimmung des Grundeigentümers<br />

und zweitens die Eignung<br />

des Standortes (dies gilt übrigens für<br />

alle Fallen!)<br />

Abbildung 10: Einbau eines Kunstbaues<br />

mit maschineller Hilfe<br />

Des Weiteren kamen folgende Lebendfangfallen<br />

zum Einsatz: Jungfuchsfalle,<br />

großer Krähenfang, Wiesel-Wippbrettfalle,<br />

Elsternfalle.<br />

Abbildung 11: Elsternfalle<br />

Aufgrund der durchgeführten Magen -<br />

inhaltsanalysen bei kleinen Mauswieseln<br />

wurde die sehr zeit- und arbeitsintensive<br />

Jagd (tägliche Kontrolle der<br />

Wippbrettfallen) auf diese Tierart sehr<br />

eingeschränkt. Es wurde für sinnvoller<br />

erachtet, diesen Arbeits- und Zeitaufwand<br />

in die Regulierung der ausufernden<br />

Fuchsbestände zu investieren.<br />

Abbildung 13 zeigt eine Analyse der<br />

Fuchsstrecken von 2003-2009.<br />

Abbildung 13: Analyse der<br />

Fuchsstrecke 2003-2009


Die Ansitzjagd nimmt mit 38 % der erlegten Füchse einen hohen<br />

Stellenwert ein. Es wurde die Ansitzjagd in den Monaten<br />

Mai bis Juli intensiviert, um zu versuchen, die Anzahl der vor<br />

allem aus dem Leithagebirge zuwandernden (und noch un -<br />

erfahrenen) Jungfüchse zu reduzieren.<br />

Leider hat die Bejagung des Raubwildes (v.a. des Fuchses) in<br />

den angrenzenden Waldrevieren nur eine „untergeordnete“<br />

Bedeutung. Im Jahr 1999 wurden in den drei unmittelbar angrenzenden<br />

Waldrevieren (Gesamtfläche 1.300 ha) gerade<br />

einmal 9 Füchse erlegt.<br />

Abbildung 14: Streckenanalyse der Ansitzfüchse 1998-2009<br />

Auswirkungen auf das Niederwild<br />

Abbildung 14 zeigt die Entwicklungen der Niederwildstre -<br />

cken von 1990-2009. Ein Anstieg der Strecken ist vor allem<br />

ab dem Jahr 1998 deutlich erkennbar.<br />

Abbildung 14: Niederwildstrecken 1990-2009<br />

Am Deutlichsten wird die Zunahme des Niederwildes am Beispiel<br />

der Hasenstammbesätze bzw. der Zuwächse im Herbst<br />

sichtbar. Der durchschnittliche Stammbesatz von elf Hasen/100<br />

ha konnte innerhalb von 5 Jahren auf über 60 Hasen/100<br />

ha gesteigert werden. Es sind jedoch auch witterungsbedingte<br />

Einbrüche beim Hasenzuwachs in den Jahren<br />

2003, 2006 und 2009 deutlich zu erkennen. Gerade in solchen<br />

Jahren sind Hasenzählungen ein wichtiges Instrument zur<br />

Steuerung des jagdlichen Eingriffes. Wird in solchen Jahren<br />

„wie immer“ gejagt, zerstört man sich relativ schnell den vorher<br />

sehr mühsam aufgebauten Stammbesatz. In Abbildung 15<br />

ist die Entwicklung der Hasenbesätze in den letzten 12 Jahren<br />

im Revier Leithaprodersdorf ersichtlich.<br />

Abbildung 15: Entwicklung der Hasenbesätze 1998-2009<br />

Augrund der nachhaltigen Bewirtschaftung der Hasenbesätze<br />

konnte nach mehreren Jahren Aufbauarbeit im Jahr 2005 in einem<br />

größeren Revierteil – erstmals seit über 20 Jahren wieder<br />

– eine Kreisjagd abgehalten werden, was von den meisten Jägern<br />

zu Beginn des Projektes für unmöglich gehalten wurde.<br />

Abbildung 16: Streckenlegung nach der Hasenjagd (3.12.2005)<br />

Im Folgejahr 2006 wurden hingegen alle größeren Hasenjagden<br />

aufgrund des fehlenden Zuwachses abgesagt und es erfolgten<br />

nur punktuelle Eingriffe für den Eigenbedarf.<br />

Lebensraumverbesserungen<br />

Im Rahmen des letzten Kommassierungsverfahrens (2000–<br />

2009) konnten neben den Verbesserungen für die Landwirte<br />

zahlreiche (notwendige) ökologische Ausgleichsmaßnahmen<br />

geschaffen werden. Der „ökologische Problemkatalog“ in<br />

Leithaprodersdorf war relativ lang: ausgeräumter Feldflur,<br />

Entwertung von Gräben, schleichendes Verschwinden von<br />

Landschaftselementen, um nur die Wichtigsten zu nennen.<br />

Die folgenden Bilder zeigen einige ökologische Probleme vor<br />

der Kommassierung.<br />

XIII


Abbildung 17 und 18: Ökologische<br />

Probleme vor der Kommassierung<br />

Insgesamt wurden in Leithaprodersdorf<br />

seit dem Jahr 2004 17 ha Bodenschutzanlagen<br />

neu angelegt, wobei ca.<br />

23.000 Bäume und 33.000 Sträucher<br />

gepflanzt wurden. Beim Anbringen<br />

des Verbissschutzes war, neben anderen<br />

örtlichen Vereinen, auch die örtliche<br />

Jägerschaft intensiv eingebunden.<br />

Abbildung 19: Neu angelegte<br />

Bodenschutzanlage zwei Jahre<br />

nach der Auspflanzung<br />

Um das Mikroklima für die angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen zu<br />

verbessern, wurden Wasserrückhaltebecken<br />

geschaffen, um das abfließende<br />

Wasser länger im Gebiet zu halten.<br />

XIV<br />

Abbildung 20: Wasserrückhaltebecken<br />

zwei Jahre nach Anlegung<br />

Eine weitere wichtige Maßnahme war<br />

die beidseitige Verbreiterung der bestehenden<br />

Gräben um 2–3 m, womit<br />

eine Verbreiterung und Abpufferung<br />

dieser „ökologischen Lebensadern“ zu<br />

den landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />

Flächen gegeben war. Die<br />

durchschnittliche Flächengröße der<br />

Grundstücke wurde im Rahmen des<br />

Kommassierungsverfahrens fast verdreifacht,<br />

als Ausgleich konnte aber<br />

auch der Anteil an Landschaftselementen<br />

mehr als verdoppelt werden.<br />

Ein Grundzusammenlegungsverfahren<br />

stellt heute das einzige Werkzeug dar,<br />

mit dem in der Feldflur die für ein zukunftsfähiges<br />

Biotopverbundsystem<br />

erforderlichen Flächen aufgebracht,<br />

großzügig umgelegt und maßgeschneidert<br />

ausgeformt werden können.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Im Revier Leithaprodersdorf wurde<br />

seit dem Jahr 1998 eine Reihe von Hegemaßnahmen<br />

gesetzt, um die Niederwildbesätze<br />

wieder anzuheben. Im<br />

vorliegenden Referat wurden die Möglichkeiten<br />

der Raubwildregulierung,<br />

deren Auswirkungen auf den Niederwildbesatz<br />

und Maßnahmen von Lebensraumverbesserungen<br />

diskutiert.<br />

Zu den wichtigsten Maßnahmen zur<br />

Hebung der Niederwildbesätze in<br />

Leithaprodersdorf z ählten:<br />

�Eine intensive, großflächige und<br />

über mehrere Jahre andauernde<br />

Regulierung des Raubwildes, insbesondere<br />

des Fuchses, mit allen<br />

möglichen erlaubten Maßnahmen.<br />

Vorteile: kann sofort von jedem Jäger<br />

umgesetzt werden; Erfolge stellen sich<br />

relativ rasch ein.<br />

Nachteile: zeit- und arbeitsintensiv,<br />

zu wenig konsequente Durchführung,<br />

keine Priorität (Interesse) bei vielen<br />

Jägern, zu wenig Fachwissen, zu wenig<br />

Anerkennung.<br />

�Anpassung der jagdlichen Aktivitäten<br />

an die Höhe des Niederwildbesatzes<br />

Wichtig: Erstellung von „Abschuss -<br />

plänen“ beim Feldhasen auf Basis<br />

von Frühjahrs- und Herbstzählungen<br />

(nachhaltige Nutzung des Bestandes),<br />

Brechen mit „alten Jagdtraditionen“,<br />

Jagdverzicht, konsequente Umsetzung<br />

der Zielsetzungen.<br />

�Jede Möglichkeit zur Verbesserung<br />

des Lebensraumes nutzen<br />

und gezielte Hegemaßnahmen<br />

zur Erhöhung der Tragfähigkeit<br />

des Lebensraumes setzen<br />

Wichtig: gutes Einverständnis und Zusammenarbeit<br />

mit den Flächenbewirtschaftern,<br />

Bewusstseinsbildung bei<br />

Landwirten (Einsaat, Mulchzeitpunkte<br />

…), Einbringung von jagdlichen<br />

Interessen in Projekte, die nicht gerade<br />

an klassische Jagdziele erinnern<br />

(z.B. Kommassierungsverfahren, Tourismusprojekte).<br />

Zum Abschluss sollen noch stichwortartig<br />

einige allgemeine, kurze Empfehlungen<br />

aus den Erfahrungen der<br />

letzten Jahre in Leithaprodersdorf abgegeben<br />

werden:<br />

�Mut etwas Neues zu probieren<br />

�ohne ständiges Engagement<br />

kein Erfolg<br />

�Handeln statt reden<br />

�Einbindung der „Jugend“<br />

�Konsequenz und Beharrlichkeit<br />

Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt.<br />

Der andere packt sie kräftig an und handelt.<br />

Dante Alighieri<br />

Kontaktadresse:<br />

DI Dr. Leopold Cecil<br />

2443 Leithaprodersdorf, Marienweg 9<br />

Tel.: 02255/7163 oder 0664/6171039<br />

Email: cecil@aon.at<br />

DI Dr. Leopold CECIL<br />

Niederwildreferent des BLJV


Landwirte - Partner in der Niederwildhege<br />

Was leistet die burgenlän -<br />

dische Landwirtschaft?<br />

Die Landwirtschaft ist ein Produktionszweig,<br />

der neben seiner Hauptaufgabe,<br />

die Versorgung mit Lebens- und<br />

Futtermittel sicherzustellen auch noch<br />

diverse andere Leistungen erbringt.<br />

Die erneuerbare Energie stellt einen<br />

neuen wachsenden Produktionszweig<br />

dar, welcher aber nicht unbedingt im<br />

Widerspruch zum Hauptziel der Lebens-<br />

und Futtermittelversorgung stehen<br />

muss. So wird beispielsweise bei<br />

der Pflanzenölproduktion aus Raps neben<br />

dem Treibstoff auch ein hochwertiges<br />

Futtermittel produziert. Auch bei<br />

der Erzeugung von Ethanol (Ethanolgetreide)<br />

wird ein hochwertiges Eiweißfutter<br />

als Verarbeitungsrückstand<br />

für die Veredelungswirtschaft erzeugt,<br />

das zudem garantiert gentechnikfrei erzeugt<br />

wurde. Mit der Pflege des Kulturraumes<br />

durch die land- und forstwirtschaftliche<br />

Bewirtschaftung wird<br />

auch ein wichtiger Beitrag für die<br />

Tourismuswirtschaft geleistet.<br />

Die landwirtschaftliche Nutzfläche im<br />

Burgenland liegt bei knapp 190.000 ha.<br />

Den größten Teil mit rund 156.000 ha<br />

stellt die Ackerfläche dar, gefolgt von<br />

Dauergrünland mit 17.500 ha und den<br />

Dauerkulturen (z.B. Wein, Obst) mit<br />

14.500 ha. Die wichtigsten Ackerkulturen<br />

im Burgenland 2009 waren der Winterweizen<br />

(27,7 %), gefolgt von Körnermais<br />

(14,2 %), Raps (7,2 %) und<br />

Sojabohne (5,4 %). 2009 waren es rund<br />

40.000 ha (Körnermais, Sojabohne,<br />

Son nenblume, Zuckerrübe) die als<br />

Deck ungsfläche dem Niederwild auch<br />

über den Sommer zur Verfügung standen.<br />

Agrarumweltprogramm<br />

(ÖPUL 2007)<br />

Das laufende ÖPUL 2007 ist ein freiwilliges<br />

Umweltprogramm, das eine<br />

sehr hohe Akzeptanz im Burgenland<br />

(~95 % Flächenanteil) aber auch generell<br />

in Österreich hat. So konnte mit<br />

Hilfe dieses Umweltprogramms der<br />

Bioanteil 2010 im Burgenland auf<br />

knapp über 23 % der Ackerfläche gesteigert<br />

werden. In den Bezirken ist im<br />

Burgenland ein deutliches Nord-Süd-<br />

Gefälle festzustellen.<br />

Das ÖPUL enthält rund 30 Maßnahmen,<br />

wobei hier nur auf jene näher eingegangen<br />

wird, welche eine gewisse<br />

Niederwildrelevanz aufweisen.<br />

�UBAG (umweltgerechte Bewirtschaftung<br />

von Acker- und Grünland)<br />

�Begrünung von Ackerflächen<br />

�Erosionsschutz Weinbau<br />

�Erosionsschutz Obst und Hopfen<br />

�Naturschutzmaßnahmen<br />

UBAG (umweltgerechte<br />

Bewirtschaftung von Ackerund<br />

Grünland)<br />

Die Maßnahme UBAG stellt die horizontale<br />

Maßnahme auf Acker- und<br />

Grün landflächen für das Burgenland<br />

dar. Rund 70 % der Ackerfläche werden<br />

über diese Maßnahme beantragt. Ein<br />

besonderer Auflagenteil ist die verpflichtende<br />

Anlage von zumindest 2 %<br />

Nützlings- und Blühstreifen sowie Biodiversitätsflächen<br />

auf Ackerflächen. Im<br />

Falle von Nützlings- und Blühstreifen<br />

müssen diese eine Mindestbreite von<br />

2,5 m und eine Maximalbreite von 12 m<br />

aufweisen. Für Biodiversitätsflächen<br />

gilt diese Einschränkung nicht. Bis zu<br />

5 % solcher Flächen sind prämienfähig,<br />

darüber hinaus wird keine Prämie gewährt.<br />

Zu beachten ist, dass bei starkem<br />

Unkrautdruck diese Flächen bereits vor<br />

dem 1. August gehäckselt werden dürfen.<br />

Ein verpflichtendes Häckseln ist<br />

nicht zwingend erforderlich, wird aber<br />

im Normalfall notwendig sein.<br />

Begrünung von Ackerflächen<br />

Mit der Maßnahme Begrünung von<br />

Ackerflächen soll der Nährstoffaustrag<br />

im Herbst reduziert werden. Ebenso<br />

kann durch die erzielte Bodenbedeckung<br />

auch die Verdunstung deutlich<br />

minimiert werden. Und nicht zuletzt,<br />

stehen die Begrünungen auch als<br />

Äsungs- und Deckungsfrucht für Fasan,<br />

Hase und Rebhuhn zur Verfügung.<br />

Im Burgenland werden über diese<br />

Maßnahme jedes Jahr rund 40.000 bis<br />

60.000 ha Begrünungen angelegt. Die<br />

Landwirte können jährlich aus acht<br />

verschiedenen Varianten jene wählen,<br />

die am Besten mit ihren geplanten<br />

Fruchtfolgen vereinbar sind.<br />

Sie müssen aber mindestens 25 % der<br />

Ackerfläche begrünen. Der erste mögliche<br />

Anlagetermin ist Ende Juli (Variante<br />

A1), der letztmögliche der 15. Oktober<br />

(Variante C und C1). Ein Umbruch dieser<br />

Flächen ist, je nach Variante, frühes -<br />

tens am 16. Oktober (Variante A1), bei<br />

den meisten Varianten (B, C, C1, D, D1)<br />

aber erst ab 2. März möglich.<br />

Erosionsschutz Weinbau<br />

In Abhängigkeit von der Hangneigung<br />

ist eine ganzjährige (Hangneigung ><br />

25 %) oder eine temporäre Begrünung<br />

(Hangneigung < 25 %) im Zeitraum von<br />

1. November bis 30. April verpflichtend.<br />

Es gibt keinen verpflichtenden Häckseltermin,<br />

dennoch werden die Begrünungen<br />

kürzer gehalten, um den Pilzdruck<br />

(vor allem Oidium) gering zu halten.<br />

XV


Erosionsschutz<br />

Obst und Hopfen<br />

Bei Teilnahme an der Maßnahme Integrierte<br />

Produktion Obst und Hopfen ist<br />

verpflichtend auch an der Maßnahme<br />

Erosionsschutz Obst und Hopfen teilzunehmen.<br />

Eine ganzjährige Begrünung<br />

in jeder Fahrgasse ist obligatorisch.<br />

Naturschutzmaßnahmen<br />

Bei den Naturschutzmaßnahmen werden<br />

zwei Maßnahmenkategorien (Blau -<br />

flächen, Rotflächen) unterschieden.<br />

Die Auflagen bei den einzelnen<br />

Projektflächen müssen einhaltbar sein,<br />

damit die Flächen entsprechend bewirtschaftet<br />

werden können.<br />

Eine nichtprämienrelevante Auflage<br />

ist, dass die Mahd von innen nach außen<br />

durchgeführt werden muss. Die<br />

Mäh- oder Häckseltermine bei den einzelnen<br />

Naturschutzmaßnahmen hängen<br />

im Wesentlichen immer vom<br />

unterstellten Schutz ab.<br />

Möglichkeiten der<br />

Kooperation<br />

Bestehende Programme nutzen<br />

Vor allem das ÖPUL bietet viele Möglichkeiten,<br />

wo bestehende Programme<br />

genutzt bzw. optimiert werden können.<br />

Die gezielte Anlage von Biodiversitätsflächen<br />

bzw. Nützlings- und Blühstreifen<br />

eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten.<br />

XVI<br />

Weiters ist es durchaus möglich, die<br />

vorgeschriebenen Mäh- bzw. Häckseltermine<br />

zeitlich dem Wildstand anzupassen.<br />

Hier ist es vor allem notwendig,<br />

dass es über eine intensive Kommunikation<br />

zwischen Jägern und<br />

Landwirten in weiterer Folge zu funktionierenden<br />

Kooperationen kommen<br />

kann. Als Beispiel sei hier angeführt,<br />

dass der Jagdausübungsberechtigte am<br />

Beginn jeden Jahres Kontakt mit den<br />

Bewirtschaftern im Jagdgebiet aufnimmt.<br />

Dies kann erfolgen über Info-<br />

Schreiben oder durch Abhalten von<br />

Info-Veransaltungen, zu denen vom<br />

Jagdleiter eingeladen wird. Vor allem<br />

die persönlichen Kontakte fördern das<br />

Verständnis auf beiden Seiten. In diesen<br />

Gesprächen könnte z.B. über<br />

die jährlichen Häckseltermine übereingekommen<br />

werden bzw. temporäre<br />

Häckselverbote vereinbart werden. Im<br />

Optimalfall organisieren die Jäger den<br />

Mähtermin und sorgen für den Ab-<br />

transport des Mähgutes. Eine weitere<br />

Möglichkeit besteht bei der Saatgutbeteiligung<br />

für den Begrünungs anbau. So<br />

könnte z.B. Soja, das grundsätzlich nie<br />

bis selten Bestandteil der Begrünungsmischung<br />

ist, aus jagdlichem Interesse<br />

der Saatgutmischung zugesetzt werden.<br />

Diese Begrünungsbestandteile<br />

werden vor allem von Feld hase und Reh<br />

sehr gerne angenom men. Nachdem<br />

das Soja grundsätzlich verbissen wird,<br />

sind diese Kosten von der Jagd zu<br />

tragen.<br />

Wirtschaftspartnerschaften<br />

mit Landwirten<br />

Wenn an einer Fläche sehr hohes jagdliches<br />

Interesse besteht, dann ist es grundsätzlich<br />

möglich, diese Flächen für jagdliche<br />

Zwecke entsprechend zu besäen.<br />

Das heißt, anstelle einer herkömmlichen<br />

Feldkultur (z.B. Sommergerste) wird eine<br />

Wildäsungs- bzw. Deckungsfläche<br />

angelegt. Der finanzielle Verlust für den


Landwirt beträgt je nach Kultur zwischen<br />

€200,– und €400,–/ha und muss<br />

in diesem Falle von der Jagd getragen<br />

werden. Wenn ein Landwirt von vornherein<br />

plant, GLÖZ-Flächen (das sind<br />

Flächen, die bis spätestens 15. Mai begrünt<br />

und in gutem landwirtschaftlichen<br />

und ökologischem Zustand gehalten<br />

werden müssen) anzulegen, dann würden<br />

für die Jagd lediglich die Kosten für<br />

die Saatgutmischung anfallen.<br />

Anlage von Wildbrachen/De -<br />

ckungs- und Wildfutterflächen<br />

Bei der Anlage von Wildäckern sind<br />

einige wesentliche Punkte zu beachten.<br />

In ein gut abgesetztes und kurz vor<br />

dem Saattermin hergerichtetes Feld,<br />

sind artenreiche, bestens abgestimmte<br />

Wild äsungs mischungen einzusäen.<br />

Daueräsungsflächen sollten bereits<br />

rechtzeitig im Herbst angelegt werden,<br />

um konkurrenzstarke Unkräuter zu<br />

unterdrücken. Eine abwechselnde,<br />

streifenförmige Einsaat von Mais oder<br />

Hirse erhöht die Strukturvielfalt und<br />

ergänzt das Nahrungsangebot. Entsprechende<br />

Saatgutfertigmischungen<br />

werden vom Raiffeisenlagerhaus, aber<br />

auch von privaten Vertreibern (z.B.<br />

www.wildfutter.at) angeboten.<br />

Die nachfolgend dargestellten Saatgutmischungen<br />

beruhen auf langjährigen<br />

Erfahrungen in diesem Bereich<br />

und zeigen nur einige Beispiele und<br />

Möglichkeiten auf:<br />

Winterharte Wildäsungsmischung<br />

mit abfrostenden Komponenten<br />

2 kg Weißklee<br />

3 kg Luzerne<br />

1 kg Inkarnatklee<br />

4 kg Esparsette<br />

2 kg Timothe<br />

15 kg Sommerweizen<br />

15 kg Hafer<br />

1 kg Sonnenblume<br />

8 kg Ackerbohne<br />

12 kg Sojabohne<br />

1 kg Perko PVH<br />

64 kg Aussaatmenge/ha<br />

€ 80,64/ha exkl. USt.<br />

Wildäsung Blühmischung<br />

gräserfrei<br />

3 kg Weißklee<br />

5 kg Rotklee<br />

6 kg Inkarnatklee<br />

6 kg Luzerne<br />

3 kg Buchweizen<br />

3 kg Soja<br />

2 kg Futterkohl<br />

2 kg Phazelie<br />

2 kg Ringelblume<br />

0,5 kg Sonnenblume<br />

32,5 kg Aussaatmenge/ha<br />

€ 108,88/ha exkl. USt.<br />

Daueräsungsmischungen<br />

für trockene Lagen<br />

8 kg Luzerne<br />

6 kg Esparsette<br />

5 kg Hornklee<br />

4 kg Weißklee<br />

2 kg Knaulgras<br />

1 kg Wiesenrispea<br />

1 kg Rotschwingel<br />

27 kg Aussaatmenge/ha<br />

€ 89,64/ha exkl. USt.<br />

Daueräsungsmischungen für<br />

feuchte Lagen<br />

8 kg Rotklee<br />

8 kg Weißklee<br />

4 kg Schwedenklee<br />

3 kg Sumpfschotenklee<br />

2 kg Knaulgras<br />

1 kg Wiesenschwingel<br />

1 kg Engl. Raygras<br />

27 kg Aussaatmenge/ha<br />

€ 160,65/ha exkl. USt.<br />

Daueräsungsmischungen<br />

Kleeuntersaat im Getreide<br />

5 kg Luzerne<br />

5 kg Alexandrinerklee<br />

5 kg Kornklee<br />

5 kg Weißklee<br />

20 kg Aussaatmenge/ha<br />

€ 69,80/ha exkl. USt.<br />

Wildäsung Blühmischung<br />

mit Graskomponente<br />

2 kg Weißklee<br />

4 kg Rotklee<br />

5 kg Inkarnatklee<br />

5 kg Luzerne<br />

3 kg Buchweizen<br />

3 kg Soja<br />

6 kg Rotschwingel<br />

2 kg Futterkohl<br />

2 kg Phazelie<br />

2 kg Ringelblume<br />

1 kg Malve<br />

0,5 kg Sonnenblume<br />

35,5 kg Aussaatmenge/ha<br />

€ 100,75/ha exkl. USt.<br />

Zusammenfassung<br />

Österreichs bäuerlich strukturierte<br />

Landwirtschaft leistet schon jetzt wesentliche<br />

Anteile zur Vielfalt und Biodiversität<br />

in der Natur. Das laufende<br />

Agrarumweltprogramm (ÖPUL) enthält<br />

mehrere Maßnahmen, die auch der<br />

Jagdwirtschaft – insbesondere dem<br />

Niederwild – von Nutzen sein können.<br />

Eine diesbezügliche funktionierende<br />

Kommunikation und Kooperation zwi -<br />

schen Jägern ist punktuell bereits vorhanden,<br />

aber auf weiten Strecken gibt<br />

es noch deutliche Defizite, die sicherlich<br />

noch ausbaufähig sind.<br />

Die Landwirtschaft erwirtschaftet ihr<br />

Einkommen über Erträge aus dem<br />

Boden. Alternative Bodennutzungsformen<br />

(z.B. für die Jagd) sollen und<br />

dürfen keine betriebswirtschaftlichen<br />

Verschlechterungen für den Einzelbetrieb<br />

bewirken. Symbiosen zwischen<br />

Jagd und Landwirtschaft sind aber<br />

durchaus erwünscht.<br />

Fotonachweis: Distelverein (Verein zur<br />

Erhaltung und Förderung ländlicher<br />

Lebensräume), Deutsch Wagram<br />

Kontaktadresse:<br />

DI Wolf Reheis<br />

Bgld. Landwirtschaftskammer<br />

7000 Eisenstadt, Esterházystraße 15<br />

Tel.: 02682/702-600<br />

Email: pflanzenbau@lk-bgld.at<br />

XVII


Wildbrethygiene und<br />

Wildbret-(Direkt-)vermarktung<br />

Wildbrethygiene bzw. die gute Hygienepraxis<br />

in der Gewinnung von Wildbret<br />

ist eine unabdingbare Voraussetzung<br />

für eine erfolgreiche und qualitativ<br />

hochwertige Vermarktung von Wild -<br />

bret.<br />

Der Begriff Hygiene leitet sich vom<br />

Namen der griechischen Göttin für<br />

Gesundheit Hygieia ab und umfasst<br />

im weiten Sinne alle Maßnahmen der<br />

theoretischen und praktischen Gesundheitsvorsorge.<br />

Darunter müssen alle Prinzipien und<br />

Gebote der Sauberkeit und sämtliche<br />

geeignete Maßnahmen zur Vermeidung<br />

gesundheitlicher Schäden verstanden<br />

werden.<br />

In weiterer Folge sind unter Wild -<br />

brethygiene alle im Umgang mit<br />

Wildbret geeignete Maßnahmen zu<br />

verstehen, die der Vermeidung möglicher<br />

nachfolgender gesundheitlicher<br />

Schäden beim Menschen, auf allen<br />

Stufen der Gewinnung, der Herstellung<br />

und des Vertriebes von Wildbret<br />

dienen.<br />

Diese Maßnahmen zur Gewährleis -<br />

tung der vom Verbraucher erwarteten<br />

Lebensmittelsicherheit beziehen sich<br />

auf alle Abschnitte der hygienischen<br />

Gewinnung von Wildbret ausgehend<br />

von bereits vor dem Erlegen (beim<br />

Ansprechen), unmittelbar nach dem<br />

Erlegen, während der Bearbeitung,<br />

während des In-Verkehr-Bringens und<br />

schlussendlich beim Verzehr als Lebensmittel<br />

selbst.<br />

Wildbret ist, wie anderes Fleisch auch,<br />

ein leicht verderbliches Lebensmittel<br />

dessen Umgang gerade wegen der<br />

spezifischen Bedingungen bei der Gewinnung<br />

besondere Sachkenntnis und<br />

hohes Verantwortungsbewusstsein –<br />

auf allen Stufen der Produktion erfordert.<br />

XVIII<br />

Allgemeine und<br />

rechtliche Aspekte<br />

Durch das neue Lebensmittelhygiene-<br />

Recht der EU, das mit 1. Jänner 2006<br />

in Kraft getreten ist, wurde ein Prozess<br />

eingeleitet, dessen übergeordnetes Ziel<br />

die verbesserte „Lebensmittelsicherheit“<br />

für den Konsumenten war und ist.<br />

Erreicht soll dieses Ziel durch die unmittelbar<br />

in der gesamten EU (ohne<br />

weitere Umsetzung in den jeweiligen<br />

Mitgliedstaaten – wie etwa in öster -<br />

reichisches Recht) anzuwendenden<br />

neuen Rechtsvorschriften werden.<br />

Folgende Verordnungen bilden das<br />

„Hygienepaket“:<br />

�VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002<br />

zur Festlegung der allgemeinen<br />

Grund sätze und Anforderungen des<br />

Lebensmittelrechts, zur Errichtung<br />

der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />

und zur Festlegung<br />

von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<br />

�VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004<br />

über Lebensmittelhygiene<br />

�VERORDNUNG (EG) Nr. 853/2004<br />

mit spezifischen Hygienevorschriften<br />

für Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

�VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004<br />

mit besonderen Verfahrensvorschrif -<br />

ten für die amtliche Überwachung<br />

von zum menschlichen Verzehr bestimmten<br />

Erzeugnissen tierischen<br />

Ursprungs<br />

Die in allen EU-Mitgliedstaaten direkt<br />

anzuwendenden Verordnungen regeln<br />

nicht alles abschließend und endgültig,<br />

sondern bieten auch Bereiche, in denen<br />

jeder Mitgliedstaat selbst Regelungen<br />

treffen kann. Das „EU-Hygienepaket“<br />

wurde daher durch das Lebensmittelsicherheits-<br />

und Verbraucherschutzgesetz<br />

(LMSVG; BGBl. I Nr.<br />

13/2006) sowie einigen nationalen<br />

Verordnungen vervollständigt. Für die<br />

direkt vermarktenden Jäger ist die Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung<br />

(BGBl. II Nr. 108/2006) besonders<br />

wichtig. Dieses neue „Hygienepaket“<br />

ersetzt nun das bisherige Lebensmittelgesetz<br />

sowie das Fleischuntersuchungsgesetz<br />

– und somit auch<br />

die darauf basierende alte Wildfleisch-<br />

Verordnung.<br />

Die wesentlichste Neuerung des neuen<br />

Lebensmittelhygiene-Rechts der EU,<br />

die auch voll für den Bereich der Jagd<br />

gilt, ist, dass den Anbietern von<br />

Lebensmitteln ausdrücklich die volle<br />

Verantwortung für die gesundheitliche<br />

Unbedenklichkeit der von ihnen in<br />

Verkehr gebrachten Lebensmittel<br />

über tragen wird. Für den „Lebensmittelunternehmer<br />

Jäger“ gilt, dass<br />

auch das „Schenken“ von Lebensmitteln<br />

als „in Verkehr bringen“ zu werten<br />

ist!<br />

Wildbret, das in Österreich in Verkehr<br />

gebracht wird, ist durch den dafür<br />

ausgebildeten Jäger und danach durch<br />

zusätzlich besonders geschulte Jäger,<br />

so genannte „kundige Personen“, einer<br />

genau definierten Untersuchung unterzogen,<br />

so dass auch hier die erforderliche<br />

Lebensmittelsicherheit bestmöglich<br />

erzielt wird. Diese Untersuchung<br />

erfolgt für den Bereich der Direktvermarktung<br />

an den Endverbraucher<br />

bzw. an den Einzelhändler in zwei,<br />

bei Wildfleisch für den (innerge -<br />

meinschaftlichen) Handel oder Export<br />

in drei Stufen, wobei der Jäger<br />

bzw. der Erleger des Wildes die erste<br />

und die kundige Person die zweite<br />

Untersuchungsstufe bestreiten. Die<br />

dritte Untersuchungsstufe ist dem<br />

amtlichen Tierarzt vorbehalten, der<br />

aber einerseits nur aktiv wird, wenn<br />

„Ab weichungen bzw. Auffälligkeiten“<br />

auf Stufe eins oder zwei aufgetreten<br />

sind, andererseits jedoch immer mit


der Endbeurteilung des Wildfleisches<br />

im Bereich des Großhandels befasst<br />

ist.<br />

Grundsätzlicher Umgang<br />

mit frei lebendem Kleinwild/<br />

Behandlung von Kleinwild<br />

1) Die kundige Person muss den<br />

Wildkörper auf Merkmale hin<br />

untersuchen, die darauf schließen<br />

lassen, dass das Fleisch gesundheitlich<br />

bedenklich sein könnte. Die<br />

Untersuchung muss so bald wie<br />

möglich nach dem Erlegen stattfinden.<br />

Anmerkung: Der Erleger bzw. der<br />

für die Jagd verantwortliche Leiter<br />

der Jagd hat das Wild einer Lebend -<br />

tieruntersuchung „während der<br />

Jagd“ zu unterziehen.<br />

Die kundige Person hat die Wildkörper<br />

auf Merkmale zu untersuchen,<br />

die auf Auffälligkeiten hinweisen<br />

könnten.<br />

2) Werden bei der Untersuchung auffällige<br />

Merkmale festgestellt, vor<br />

dem Erlegen Verhaltensstörungen<br />

beobachtet oder besteht ein Verdacht<br />

auf Umweltkontamination, so<br />

muss die kundige Person die zuständige<br />

Behörde davon unterrichten.<br />

3) Fleisch von frei lebendem Kleinwild<br />

darf nur in Verkehr gebracht<br />

werden, wenn der Wildkörper so bald<br />

wie möglich nach der unter Ziffer 1<br />

genannten Untersuchung zu einem<br />

Wildbearbeitungsbetrieb befördert<br />

wird.<br />

4) Die Wildkörper insgesamt müssen<br />

nach dem Erlegen innerhalb einer<br />

angemessenen Zeitspanne auf nicht<br />

mehr als +4° C abgekühlt werden.<br />

Soweit es die klimatischen Verhältnisse<br />

erlauben, ist eine aktive Kühlung<br />

nicht erforderlich.<br />

5) Die Wildkörper müssen nach dem<br />

Eintreffen im Wildbearbeitungsbetrieb<br />

ohne ungerechtfertigte Verzö-<br />

gerung ausgeweidet oder vollständig<br />

ausgeweidet (für den Fall, dass<br />

sie vorher nur teilweise ausgeweidet<br />

waren) werden, sofern die zuständige<br />

Behörde keine anderweitige<br />

Genehmigung erteilt.<br />

6) An einen Wildbearbeitungsbetrieb<br />

geliefertes frei lebendes Kleinwild<br />

muss der zuständigen Behörde zur<br />

Inspektion vorgeführt werden.<br />

7) Für das Zerlegen und Entbeinen von<br />

frei lebendem Kleinwild gelten die<br />

Vorschriften von Anhang III Abschnitt<br />

II Kapitel V der Verordnung<br />

(EG) Nr. 853/2004.<br />

Produktionshygiene<br />

Die bei bekannten spezifischen Be -<br />

dingungen bei der Gewinnung von<br />

Wildbret grundsätzlich nachteiligen<br />

hygienischen Voraussetzungen liegen<br />

in deren mikrobiologischer Vor -<br />

belastung durch Bakterien und Pilze,<br />

welche durch nachfolgende Faktoren<br />

bzw. Gegebenheiten beeinflusst werden:<br />

kein unmittelbares Abbalgen,<br />

Verbringen von Mikroorganismen<br />

durch Projektile ins Körperinnere, fehlende<br />

effiziente Reinigungsmöglichkeiten<br />

vor Ort, Weichschüsse, kein unmittelbares<br />

Aus weiden, Ausweiden in<br />

freier Natur in „unsauberer“ Umgebung,<br />

keine Kühlmöglichkeit uvm.<br />

Das rasche und exponentielle Wachs -<br />

tum von Keimen ist wiederum bestimmt<br />

durch das Vorhandensein<br />

von Nährstoffen, dem vorliegenden<br />

pH-Wert, der Temperatur, dem Sauerstoffgehalt<br />

sowie dem vorhandenen<br />

Salz- und Wasser- bzw. Feuchtigkeitsgehalt.<br />

Bestehende Vor-Erkrankungen, ein<br />

verspätetes Ausweiden, der erlegten<br />

Tiere, eine unsaubere Handhabung<br />

in der unmittelbaren Manipulation<br />

mit Wildbret sowie allfällig verwendeter<br />

Gerätschaften, nachteilige Umwelteinflüsse<br />

und das Vorhandensein<br />

von Schädlingen sind als (Haupt-<br />

)Kon taminationsquellen für die weitere<br />

nachteilige Beeinflussung der hygienischen<br />

Beschaffenheit zu nennen<br />

und als solches abzuwenden bzw. auf<br />

ein akzeptables Mindestmaß zu reduzieren.<br />

Optimale hygienische Voraussetzungen<br />

sind also durch den einwandfreien<br />

Gesundheitszustand des Wildes selbst<br />

bestimmt und werden durch sachgerechte<br />

und hygienische Versorgung,<br />

eine ehestmögliche Ausweidung mit<br />

nachfolgend ehestmöglich einzuleitender<br />

Kühlung (und NICHT MEHR<br />

Unterbrechen der Kühlkette!) sowie<br />

dem Abhalten von negativen Umwelteinflüssen<br />

bestmöglich erhalten.<br />

Vermarktung<br />

Ordnungsgemäß untersuchtes für hygienisch<br />

einwandfrei beurteiltes, sicheres-<br />

und allfällig ausreichend gekühltes<br />

Wildbret darf nun uneingeschränkt im<br />

Wege des Handels oder in kleinen<br />

Mengen im Wege der Direktvermarktung<br />

an den Endverbraucher abgegeben<br />

werden. Hier kommt die Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung<br />

(BGBl. II Nr. 108/2006) zum Tragen,<br />

wobei die direkte Abgabe kleiner Mengen<br />

bestimmter Lebensmittel an den<br />

End verbraucher oder an örtliche Einzel<br />

handelsunternehmen (einschließlich<br />

Gastronomie), die diese direkt an<br />

den Endverbraucher abgeben, geregelt<br />

wird. Bei diesen Vermarktungswegen<br />

ist das Wildfleisch – sofern keine<br />

Merkmale aufgetreten sind, die darauf<br />

schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich<br />

bedenklich sein könnte,<br />

durch die kundige Person enduntersucht.<br />

Das Ausweiden von Niederwild<br />

ist besonders im Rahmen der Direktvermarktung<br />

unbedingt anzuraten. Die<br />

Vermarktung selbst hat innerhalb von<br />

sieben Tag zu erfolgen.<br />

Die unter anderem durch „gute Hygienepraxis“<br />

gewährleistete Qualität des<br />

Lebensmittels Wildbret, die notwendige<br />

Imagebildung für Wildfleisch und für<br />

die Jagd selbst sowie ein sinnvolles und<br />

gut überlegtes Vermarktungskonzept<br />

sind die wichtigsten Anforderungen und<br />

somit auch Herausforderungen, denen<br />

sich eine erfolgreiche Vermarktung von<br />

Wildbret heute zu stellen hat.<br />

XIX


Die Wahl des „Lebensmittelmittelun -<br />

ter nehmers Jäger“ für den Vermarktungsweg<br />

der Direktvermarktung stellt<br />

diesen vor gute Perspektiven und<br />

Chancen, deren erfolgreicher Nutzen<br />

aber wiederum vom genau überlegten<br />

und vordefinierten Spektrum der Produkte<br />

selbst, der beabsichtigten Vermarktungswege<br />

sowie der gewählten<br />

Abnehmerkreise abhängt. Vermarktungstechnisch<br />

ist jedoch unbedingt zu<br />

gewährleisten (auch aus der Sicht der<br />

Gewerbeordnung), dass das verwendete<br />

Wildfleisch von Wildstü cken<br />

stammt, die entweder vom Jäger selbst<br />

erlegt wurden oder die aus dem Revier/den<br />

Revieren stammen, in dem/<br />

denen der Jäger Jagdausübungsberech -<br />

tigter (Pächter, Mitpächter) ist. Anderenfalls<br />

können die Erleichterungen,<br />

die die Direktvermarktung im Vergleich<br />

zu den zugelassenen Zerlegungsbetrieben<br />

bietet, nicht in Anspruch<br />

genommen werden. Wird daher<br />

Wild zugekauft, wird der Jäger zum<br />

Verarbeiter mit allen Konsequenzen<br />

eines Zerlegungsbetriebes oder Wildbearbeitungsbetriebes.<br />

Wenn die Zerlegung, die Verpackung<br />

oder die Herstellung von Fleischerzeugnissen<br />

nicht vom Jäger in dessen<br />

Betriebsstätte vorgenommen werden,<br />

sondern z.B. in „Lohnarbeit“ in einem<br />

anderen registrierten oder zugelassenen<br />

Lebensmittelbetrieb (Fleischhauerei)<br />

ausgelagert wird, dann darf die<br />

weitere Vermarktung durchaus wieder<br />

im Wege der Direktvermarktung erfolgen.<br />

Vorteile der Direktvermarktung liegen<br />

vor allem in der Frische des Wildbrets,<br />

den kurzen Transportwegen bei der unmittelbaren<br />

Gewinnung des Lebensmittels<br />

Wildbret, verbunden mit der<br />

Regionalität des Produktes und dem<br />

persönlichen Kontakt zwischen Jägern<br />

und den Käufern. Weiters ist die Lieferung<br />

von Raritäten für Feinschmekker<br />

(z.B. Schnepfen, Auerwild, Haselhühner,<br />

Dachs usw.) als eine Kundenbindungschance<br />

für die Gastronomie<br />

und somit wiederum als Vermarktungschance<br />

für den Wildbret direkt<br />

XX<br />

vermarktenden Jäger zu werten.<br />

Schlussendlich ist der höhere Wildfleischerlös<br />

für den Jäger mitbestimmend<br />

für seine Markt-Unabhängigkeit<br />

bei gleichzeitigem Anbot an günstigerem<br />

Wildbret für den Verbraucher.<br />

Je umfangreicher jedoch die Palette<br />

der Produkte, die in Verkehr gebracht<br />

werden sollen, wird (nicht nur frisches<br />

Wildbret sondern auch Erzeugnisse),<br />

umso größer und aufwendiger gestalten<br />

sich die Anforderungen an den<br />

Ausbildungs- und Kenntnisstand der<br />

Direktvermarkter selbst, deren verfügbarer<br />

technischer Ausstattung sowie<br />

der notwendigen Infrastruktur.<br />

Die Einhaltungen erstellter „Leitlinien“,<br />

die Anleitungen für die hygienisch<br />

einwandfreie Herstellung „sicherer“<br />

Wildprodukte bieten, der Besuch<br />

von Weiterbildungsveranstaltungen<br />

(Schulungen) auf allen Ebenen<br />

der Produktionshygiene und Lebensmittelverarbeitung,<br />

die sinnvolle Planung<br />

und Ausführung betreffend die<br />

nötige Ausstattung an ständige/nichtständige<br />

Betriebsstätten und Fertigkeiten,<br />

die Nutzung möglicher Synergien<br />

und Zusammenarbeit mit bestehenden<br />

Einrichtungen der Lebensmittelbranche<br />

sowie effiziente Eigenkontrollmaß -<br />

nahmen sind Aufgaben des Lebensmit -<br />

telunternehmers Jäger. Das Erfüllen<br />

dieser Aufgaben ist dann mit dem<br />

Erreichen der notwendigen Anforderungen<br />

für die Direktvermarktung unter<br />

Gewährleistung des gesund -<br />

heitlichen Verbraucherschutzes gleich -<br />

zusetzen.<br />

Kontaktadresse:<br />

Amtstierarzt<br />

Dipl.Tzt. Mag. Andreas Wunsch<br />

Sachbearbeiter für Lebensmittel -<br />

hygiene und -sicherheit bei Lebensmitteln<br />

tierischer Herkunft<br />

Amt der Bgld. Landesregierung<br />

Abt. 6. – Hauptreferat Gesundheit,<br />

Referat Gesundheitsrecht und<br />

Lebensmittelaufsicht<br />

7000 Eisenstadt, Europaplatz 1<br />

Tel.: 02682/600-0<br />

Email: andreas.wunsch@bgld.gv.at<br />

LITERATUR<br />

PAULSEN P.,<br />

BREUER G., Hsgb. (2009)<br />

<strong>Tagungsband</strong> Erste Niederösterreichische<br />

Wildfleischdirekt -<br />

vermarkter- Tagung<br />

Eigenverlag des Instituts für<br />

Fleischhygiene, Veterinärmed.<br />

Univ. Wien,<br />

ISBN 3-901950-09-5<br />

PAULSEN P., Hsgb. (2007)<br />

<strong>Tagungsband</strong> Wildbret-<br />

Direktvermarktung<br />

Eigenverlag des Instituts für<br />

Fleischhygiene, Veterinärmed.<br />

Univ. Wien,<br />

ISBN 3-901950-07-9<br />

WINKELMAYER R.,<br />

PAULSEN P.,<br />

LEBERSORGER P.,<br />

ZEDKA H.-F. (2007)<br />

Wildbret-Direktvermarktung,<br />

Hygiene-Zerwirken-Gesetze-<br />

Vermarktung<br />

Zentralstelle Österreichischer<br />

Landesjagdverbände,<br />

ISBN 978-3-9501873-2-8<br />

WINKELMAYER R.,<br />

PAULSEN P.,<br />

LEBERSORGER P.,<br />

ZEDKA H.-F. (2008)<br />

Wildbret-Hygiene, Das Buch zur<br />

Wildfleisch-Verordnung<br />

3. völlig neu überarbeitete und<br />

erweiterte Auflage<br />

Zentralstelle Österreichischer<br />

Landesjagdverbände,<br />

ISBN 978-3-9501873-3-5

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