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TAGUNGSBAND<br />
<strong>Niederwildsymposium</strong><br />
am 20. Feber 2010,<br />
Mehrzweckhalle Eisenberg<br />
(Bezirk Oberwart)<br />
Burgenländischer Landesjagdverband<br />
mit Unterstützung vom Verein „Grünes Kreuz“
Inhaltsverzeichnis<br />
„Wildbiologie des Niederwildes, Einfluss der Prädatoren<br />
und neueste Erkenntnisse zu Auswirkungen des Klimawandels“<br />
Mag. Erich Klansek (Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Wien) . . . . . . . . . . . . . . Seite III<br />
„Praktische Niederwildhege im Versuchsrevier Großharras“<br />
Franz Breindl (Jagdgesellschaft Großharras, Niederösterreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite VI<br />
„Möglichkeiten der Raubwildregulierung und Auswirkungen<br />
auf den Niederwildbesatz in den letzten 10 Jahren am Beispiel<br />
des Reviers Leithaprodersdorf“<br />
DI Dr. Leopold Cecil (Niederwildreferent des Bgld. Landesjagdverbandes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite X<br />
„Landwirte – Partner in der Niederwildhege“<br />
DI Wolf Reheis (Bgld. Landwirtschaftskammer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite XV<br />
„Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung“<br />
Amtstierarzt Dipl.Tzt. Mag. Andreas Wunsch (Bgld. Landesregierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite XVIII<br />
II
Wildbiologie des Niederwildes,<br />
Einfluss der Prädatoren und neueste Erkenntnisse<br />
zu Auswirkungen des Klimawandels<br />
Lebensraumvoraussetzungen<br />
Jede Wildpopulation ist zahlreichen<br />
Um welteinflüssen ausgesetzt, die sie<br />
kontrolliert, reguliert, fördert oder gefährdet.<br />
Um sich in seinem Lebensraum<br />
wohl zu fühlen, benötigen die Hauptniederwildarten<br />
Feldhase, Fasan und<br />
Rebhuhn freie Flächen mit genügend<br />
Äsungsangebot, angrenzenden Waldstücken<br />
oder Hecken, die ausreichend<br />
Deckung bieten und weitgehend Schutz<br />
vor Raubwild gewährleisten. Geeignete<br />
Winter-Rückzugsräume sind z.B. für<br />
das Überleben des Fasans in dieser nahrungs-<br />
und deckungsarmen Jahreszeit<br />
von entscheidender Bedeutung.<br />
Kleinflächige Waldanteile im Revier<br />
spielen daher für den Fasan eine wichtige<br />
Rolle. Vor allem kommt es auf den<br />
Zustand der Waldränder an bzw. auf deren<br />
Pflege als Übergangszone zu freien<br />
Grünland- oder Ackerflächen. Zwei mal<br />
im Jahr kommt dem Lebensraum<br />
Waldrand eine sehr tragende Rolle für<br />
den Fasanerhalt zu: Im Winter als Schutz,<br />
Unterstand und Futterquelle und im<br />
Frühjahr, wenn dieser Raum von den<br />
Hennen als Nistplatz genutzt wird. Auch<br />
Hecken und Feldgehölze sind ein bedeutsamer<br />
Teil eines guten Fasanhabitats.<br />
Besonders die Übergangszone zwischen<br />
Heckeninnerem, wo es feuchter<br />
und schattiger ist, und der angrenzenden<br />
Flur ist in Relation zu den bewachsenen<br />
Flächen sehr lang und bietet dadurch<br />
Lebensraum für eine Vielzahl von Kleintierarten,<br />
die den Küken rasches Wachs -<br />
tum bzw. das Überleben sichern.<br />
Da für den Fasan, wie für jedes andere<br />
Niederwild auch, die Niederschlagsmenge<br />
während der Aufzucht des Nachwuchses<br />
einen großen Einfluss auf die<br />
Zuwachsrate hat, sind Besonnungs- und<br />
Abtrocknungsstreifen in oder in der<br />
Nähe von Brachflächen und Wildäckern<br />
eine unabdingbare Notwendigkeit.<br />
Durch anthropogene Ursachen wie Lebensraumverlust<br />
und -zerschneidung<br />
kann sich der Fasan heute außerhalb<br />
seiner Vorkommenszentren nur mehr<br />
selten flächendeckend ausbreiten bzw.<br />
kaum mehr Wanderungen zur Besiedelung<br />
von bereits fasanleeren Lebens -<br />
räumen durchführen. Er wird sozusagen<br />
in seinem stark eingeengten Lebensraum<br />
festgehalten, was bei ungenügender<br />
Hege oder bei fehlender zuwachsorientierter<br />
Bejagung über kurz<br />
oder lang zwangsläufig zu geringen<br />
Besätzen oder dem Verschwinden des<br />
Fasans führen muss.<br />
In nicht zu harten Wintern begnügt sich<br />
der Fasan auch mit kleinflächigen Rück -<br />
zugsräumen, d.h. er reduziert seine Bedürfnisse<br />
hinsichtlich der Einstandsqualität.<br />
Somit ist es durchaus möglich,<br />
dass der Fasan bei entsprechender Notfütterung<br />
auch in mäßig geeigneten Lebensräumen<br />
den Winter durchaus überleben<br />
kann, wenn zumindest ein Minimum<br />
an Klimaschutz gewährleistet<br />
und kein zu hoher Feinddruck vorhanden<br />
ist. Entsprechende Notfütterung<br />
heißt: Futter vor Feuchtigkeit schützen<br />
und an mehreren Stellen in unmittel -<br />
barer Nähe anbieten. D.h. neben der<br />
Hauptfütterung, z.B. einer Schütte,<br />
sollten in zehn bis zwanzig Metern Entfernung<br />
weitere kleinere Futterentnahmemöglichkeiten<br />
angeboten werden.<br />
Ansonsten ist mit hohen Ausfällen<br />
durch innerartliche Konkurrenz zu<br />
rechnen, wobei vor allem rangniedere<br />
Hennen, die verdrängt werden, betroffen<br />
sind und in der Folge immer schwächer<br />
werden oder buchstäblich verhungern.<br />
Die einzelnen Futterstellen sind<br />
allerdings so zu wählen, dass es für den<br />
Habicht keine Einflugschneisen gibt<br />
III
oder, falls dennoch vorhanden, sind sie<br />
mit Zweigen oder dünnen Holzstangen<br />
(mit entsprechenden Abständen) zu<br />
verbarrikadieren.<br />
Futterkübel als Ergänzung<br />
zur Fasanhennen-Fütterung<br />
Vor allem der Feinddruck durch Greifvögel<br />
und Haarraubwild stellt eine der<br />
stärksten Einwirkungen auf das Vorkommen<br />
des Fasans dar. Aber auch<br />
Störungen durch den Menschen, wie<br />
zum Beispiel Mountainbiker, Jogger<br />
oder Nordic-Walker, können den<br />
Fasan veranlassen, seinen Wintereinstand<br />
zu verlassen.<br />
Der hohe Sommer-Lebensraumverlust<br />
lässt sich in der heutigen Zeit schwer<br />
aufhalten und meist nur mit viel Aufwand<br />
in ausgewählten Revierteilen<br />
rückgängig machen. Daher müssen<br />
dem Fasan Rückzugsräume verbleiben,<br />
in denen auch Jagdruhezonen,<br />
eventuell revierübergreifend, ausgewiesen<br />
werden und so längerfristig<br />
auch der Jagddruck vermindert wird.<br />
So könnte eine Zusammenarbeit von<br />
benachbarten Jagdrevieren auch in dieser<br />
Hinsicht von großem Nutzen sein.<br />
Als Charaktertierarten der Offenlandschaft<br />
fühlen sich hingegen Feldhase<br />
und Rebhuhn in übersichtlichen Landschaftsteilen<br />
mit trockenen, lockeren<br />
Böden am wohlsten, vor allem dann,<br />
wenn sie im Nahbereich zusätzlich<br />
noch Hecken, Feldholzinseln, Waldränder,<br />
Wildäcker und Brachland nutzen<br />
können. Diese Landschaft ist häufig<br />
vom Ackerbau geprägt, und je vielfälti-<br />
IV<br />
ger und kleinflächiger die Bewirtschaftung<br />
dieses Lebensraumes ist, desto höhere<br />
Besatzdichten sind zu erwarten.<br />
Feuchtflächen werden weniger gerne<br />
besiedelt, reine Waldgebiete, zumindest<br />
vom Rebhuhn, gänzlich gemieden.<br />
Der Hase stellt wesentlich höhere Ansprüche<br />
an die Äsungsqualität als das<br />
Rebhuhn. Vor allem leicht verdauliche<br />
Grünäsung, mit der er auch seinen Wasserbedarf<br />
zu decken vermag, wird bevorzugt.<br />
Als anpassungsfähiger „Kulturfolger“<br />
ernährt er sich vorwiegend<br />
von Kulturpflanzen. Im Herbst und<br />
Winter sind dies junge Getreidepflanzen,<br />
vor allem Weizen, der auch noch<br />
im Frühjahr die Hauptäsung sein kann.<br />
Nach der Ernte spielen Ernterückstände<br />
von Getreide, Mais, Rübe und Karotte<br />
eine wesentliche Rolle. Anbau -<br />
flächen von Sojabohne, Luzerne, Klee,<br />
Saatwicke und Platterbse werden auch<br />
noch über längere Strecken gezielt aufgesucht.<br />
Von den Wildpflanzen werden<br />
Klatschmohn, Hirtentäschel, Flughafer,<br />
Löwenzahn, Gänseblümchen und<br />
Lichtnelke bevorzugt.<br />
Äsungs- und<br />
Deckungsverbesserung<br />
Potenzial zu Lebensraumverbesserungsmaßnahmen<br />
ist grundsätzlich in<br />
jedem Niederwildrevier vorhanden.<br />
Die Umsetzbarkeit stößt allerdings auf<br />
Probleme unterschiedlichen Ausmaßes.<br />
Viele Reviere sind gezwungen, jeden<br />
von der Land- und Forstwirtschaft<br />
nicht intensiv bewirtschafteten m 2 für<br />
die Wildhege zu nutzen. Entsprechende<br />
Motivation und Ausdauer sind dabei<br />
erforderlich, da sich ein Erfolg<br />
meist nicht sofort einstellt. Gute interne<br />
aber auch revierübergreifende Zusammenarbeit<br />
ist erforderlich. Lebensraumverbessernde<br />
Möglichkeiten auch<br />
an Reviergrenzen, wie die gemeinsame<br />
Ufergestaltung von Fließgewässern<br />
oder die wildökologisch freundlichere<br />
Pflege von Waldrändern, sind dabei<br />
nicht auszusparen. Auch optimale<br />
Wintereinstände des Fasans an Reviergrenzen<br />
sollten durch Futterstandorte<br />
versorgt sein. In niederschlagsarmen<br />
Gebieten werden bereits in den Som-<br />
mermonaten, vor allem aber bei geschlossener<br />
Schneedecke im Winter,<br />
entlang unbefestigter und damit selten<br />
befahrener Feldwege im Streuverfahren<br />
vorgelegte Rüben und Karotten<br />
von Feldhasen gerne angenommen.<br />
Proßholzgewinnung („Futter mit der<br />
Axt“) sollte in strengen Wintern einerseits<br />
zur Äsungssicherung für den<br />
Hasen, andererseits gleichzeitig zur<br />
Deckungsverbesserung für den Fasan,<br />
genutzt werden.<br />
Optimaler Fasan-Tageseinstand und<br />
Nistplatz („unten licht und oben dicht“)<br />
Die Fasandeckung sollte „unten licht<br />
und oben dicht“ sein. Ein Rückschnitt<br />
von Sträuchern an Waldrändern und in<br />
Hecken sollte daher in etwa Kniehöhe<br />
erfolgen, um den anschließend folgenden<br />
Aus trieb mit starker Verzweigung<br />
zu Deckungs zwecken (Schutzhelm)<br />
vor Greifvögel angriffen zu nutzen.<br />
Ebenso sollten Wildäcker für den ausschließlich<br />
tagaktiven Fasan vorzugsweise<br />
in unmittelbarer Nähe von Dauerdeckungsstrukturen<br />
(zwecks rascher<br />
Fluchtmög lichkeit) einen geringen<br />
Anteil hochwüchsiger Komponenten<br />
wie Sonnenblume oder Mais aufweisen,<br />
um ein erfolgreiches Anjagen<br />
durch Greife zu verhindern. Entsprechende<br />
im Handel angebotene Saatgutmischungen<br />
sind da hingehend zu<br />
ergänzen. Auch Reinsaaten können ihren<br />
Zweck erfüllen und haben sogar<br />
den Vorteil, dass sie den Randzoneneffekt<br />
erhöhen und von den Landwirten<br />
wegen geringerem Wildkräuteranteil<br />
besser akzeptiert werden. Wo möglich,<br />
ist jedoch eine hohe natürliche<br />
Vielfalt an Arten anzustreben.
Wildäcker, speziell für den vorwiegend<br />
nachtaktiven Feldhasen, können<br />
hin gegen in freier Feldflur liegen, wobei<br />
diese, dem Sicherheitsbedürfnis<br />
bzw. der rechtzeitigen Feinderkennung<br />
(Fuchs, Uhu) durch Rundumsicht<br />
entsprechend eine Wuchshöhe<br />
von rund zwanzig bis dreißig Zentimetern<br />
auf größerer Fläche nicht überschreiten<br />
sollten.<br />
Generell sollte danach getrachtet werden,<br />
dass Bemühungen zur Äsungs- und<br />
Deckungsverbesserung nicht zu so genannten<br />
ökologischen Fallen werden.<br />
Dies trifft zwangsläufig zu, wenn bei hoher<br />
Prädatorendichte ausschließlich nur<br />
kleinstflächige Lebensraumverbesserungsmöglichkeiten<br />
realisierbar sind.<br />
So kommt es in vielen Niederwildrevieren<br />
zu übermäßig hohen Ausfällen<br />
durch Straßenfallwild, da oftmals Straßenränder<br />
mit ihrem relativ hohen<br />
Neue potenzielle Lebensräume?<br />
Reichtum an Pflanzenarten und Kleinlebewesen<br />
(v.a. an Insekten) hohe Attraktivität<br />
für das Niederwild aufweisen,<br />
wie sie in diesem Ausmaß in der freien<br />
Feldflur nicht mehr gegeben ist.<br />
Wildacker: Streifen in Reinsaat (hier Hirse und Luzerne) werden von Landwirten<br />
besser akzeptiert; verhindern „Unkrautdruck“ auf angrenzende Kulturen<br />
Klee-Untersaaten in Mais oder Sonnenblume: Umweltschonende Nahrungs- und<br />
Futtermittelproduktion zum Vorteil aller feldbewohnenden Wildarten<br />
Auswirkungen<br />
des Klimawandels<br />
Der Einfluss zukünftiger agrarpolitischer<br />
Maßnahmen, ökologische Fortschritte<br />
im Biolandbau, die Forcierung von unterschiedlichsten<br />
Pflanzenarten zur umweltschonenden<br />
Energieerzeugung sowie<br />
der fortschreitende Klimawandel<br />
bleiben jedoch Unbekannte, die eine<br />
ständige Anpassung von Maßnahmen an<br />
sich rasch verändernde Lebensraumverhältnisse<br />
für alle Wildarten erfordern.<br />
Bereits relativ kurzfristige katastrophale<br />
Ereignisse, wie der Verlust von<br />
Gletschern und des Eises an den Polen<br />
mit dem Anstieg des Meeresspiegels<br />
oder die Erwärmung der Ozeane mit<br />
immenser CO 2-Freisetzung, werden<br />
auch Österreich treffen. Lang anhaltende<br />
Regenfälle, Hochwässer, Murenabgänge,<br />
Lawinen, Verschiebung<br />
der Waldgrenze nach oben, zugleich<br />
Ausweitung von Trockengebieten<br />
und Wassermangel, dürfte eine totale<br />
Veränderung der Lebensräume hervorrufen<br />
und somit die gegenwärtige heimische<br />
Flora und Fauna in ungeahntem<br />
Ausmaß treffen.<br />
Kontaktadresse:<br />
Mag. Erich Klansek<br />
Forschungsinstitut für Wildtierkunde<br />
und Ökologie (FIWI)<br />
1160 Wien, Savoyenstraße 1<br />
Tel.: 01/4890915-0<br />
Email: fiwi@vetmeduni.ac.at<br />
V
Das Versuchsrevier Großharras<br />
Das Jagdgebiet der Jagdgenossenschaft<br />
Großharras liegt am Rande der Laaer<br />
Ebene direkt an der Bezirksgrenze Mistelbach-Hollabrunn<br />
nur einige Kilometer<br />
von der tschechischen Grenze im<br />
Norden entfernt und steht seit 1981 dem<br />
NÖ Landesjagdverband als Versuchsrevier<br />
zur Verfügung. Die Hauptwildarten<br />
sind Feldhase, Fasan, Rebhuhn und<br />
Wildente sowie das Rehwild.<br />
Mit einer bejagbaren Revierfläche von<br />
rund 1.450 ha auf 200 m Seehöhe gelegen<br />
und einer Jahresniederschlagsmenge von<br />
durchschnittlich 400–500 lt/m 2 ist das<br />
Revier Groß harras ein klas sisches<br />
Niederwildrevier. Der Groß teil der Revierfläche<br />
wird landwirtschaftlich für<br />
Getreide und Rübenanbau genutzt.<br />
Mit einem Waldflächenanteil von lediglich<br />
rund 1 % der Gesamtfläche des Revieres<br />
(Windschutzanlagen, kleine Feldgehölze)<br />
liegt Großharras in Bezug auf<br />
den Waldflächenanteil am Schlusslicht<br />
der Niederwildversuchsreviere in NÖ.<br />
VI<br />
Umso interessanter ist es zu sehen, was<br />
sich aus einer Kulturlandschaft ohne<br />
Bewaldung in Bezug auf Biotopverbesserung<br />
machen lässt.<br />
Das Versuchsrevier Großharras steht<br />
nicht nur dem Niederösterreichischen<br />
Landesjagdverband für diverse Forschungsarbeiten,<br />
sondern auch der gesamten<br />
Jägerschaft für Informationen<br />
in Form von Exkursionen und Niederwildhegeseminaren<br />
zur Verfügung.<br />
Seit dem Bestehen des Versuchsrevieres<br />
besuchten über 8.000 Jäger im Zuge<br />
von Revierbesichtigungen und Exkursionen<br />
unser Revier.<br />
Die Jagdgesellschaft Großharras hat es<br />
sich – wie schon in der Vergangenheit<br />
– zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit<br />
dem Niederösterreichischen Landesjagdverband<br />
und den Forschungsinstituten<br />
auch zukünftig zum Wohle des<br />
Niederwildes Erkenntnisse zu gewinnen<br />
und an alle interessierten Weidkameraden<br />
weiterzugeben.<br />
Die Schwerpunke liegen neben Raubwildbejagung,<br />
Bejagungsplanung und<br />
qualitativ hochwertiger Fütterung seit<br />
vier Jahren auch in der Biotopverbesserung<br />
durch den gezielten Einbau<br />
von Nutzpflanzen in Grünbrachen.<br />
Aus den genannten Hegemaßnahmen<br />
resultieren Abschusszahlen, die Großharras<br />
zu einem der besten Niederwildreviere<br />
Österreichs machen.<br />
2007 wurden an nur drei Jagdtagen mit<br />
durchschnittlich je 52 Schützen 1.800<br />
Feldhasen und über 1.000 Fasane erlegt.<br />
In Großharras wurde noch nie ein Fasan<br />
ausgesetzt.<br />
Kontaktpersonen<br />
Versuchsrevier Großharras:<br />
Jagdleiter Wolfgang Kohl,<br />
2034 Großharras 163,<br />
Tel.: 02526/7382 od. 0664/73823028<br />
Franz Breindl, 2034 Großharras 263<br />
Tel.: 0664/1128263 (Seminaranfragen)<br />
HRL Josef Kindler, 2034 Großharras<br />
16, Tel.: 0664/73543188
VII
VIII
Möglichkeiten der Raubwildregulierung und<br />
Auswirkungen auf den Niederwildbesatz in den letzten<br />
12 Jahren am Beispiel des Reviers Leithaprodersdorf<br />
Abbildung 1: Wildökologischer Faktorenkomplex<br />
Das Untersuchungsgebiet<br />
Das Revier Leithaprodersdorf liegt im<br />
nördlichen Burgenland im Bezirk Ei sen -<br />
stadt-Umgebung. Die Jagdflä che beträgt<br />
lt. Feststellungsbescheid 1.854 ha,<br />
die tatsächlich nutzbare Jagdfläche<br />
beträgt jedoch nur ca. 1.700 ha.<br />
Im Gemeindegebiet fanden in den letzten<br />
50 Jahren drei Kommassierungen<br />
(1960, 1975, 2000) statt. Bei der Kommassierung<br />
im Jahr 1975 handelte es<br />
sich um eine Weingartenkommassierung.<br />
Die Jagdgesellschaft Leithaprodersdorf<br />
besteht aus 30 ortsansässigen Jägern,<br />
wobei der Altersschnitt der Jäger<br />
im Jahr 1997 58,2 Jahre betrug. Im<br />
Jahr 2009 betrug der Altersschnitt der<br />
Jägerschaft 51,1 Jahre.<br />
In Leithaprodersdorf fanden in den<br />
Jahren 1998–2002 sehr umfangreiche<br />
Grundlagenuntersuchungen statt (siehe<br />
Tabelle 1). Einige, für die jagdliche<br />
Praxis sehr wichtige Maßnahmen wurden<br />
bis heute beibehalten.<br />
X<br />
Seit Anfang der 80er Jahre sind im Burgenland<br />
die Besätze und Strecken der<br />
Niederwildarten Hase, Fasan und Rebhuhn<br />
rückläufig bzw. auf nie d rigem<br />
Niveau stagnierend. Dieser Trend<br />
konnte jedoch nicht nur im Burgenland,<br />
sondern auch in vielen anderen Ländern<br />
Europas beobachtet werden.<br />
Als Ursachen werden eine Vielzahl im<br />
Komplex wirkender Faktoren angesehen,<br />
zu denen zyklische Populationsschwankungen,<br />
Witterungseinflüsse,<br />
Beute greiferdruck, eine übermäßige<br />
Bejagung, Krankheiten sowie anthropogene<br />
Einflüsse, insbesondere die Veränderungen<br />
des Lebensraumes, gehören.<br />
Tätigkeit Zeitraum<br />
1998 1999 2000 2001 2002<br />
Naturraumerhebungen x x x x<br />
Rekonstruktion alter Naturräume x x<br />
Aushebung alter Kataster x x<br />
Aushebung Bodenschätzungskarten x x<br />
Grenzlinienberechnungen x x x x<br />
Erhebung landwirtschaftlicher Tätigkeiten x<br />
Erhebung Klimadaten x x x x<br />
Erhebung Abschusslisten x x x x<br />
Hasenzählungen 12 11 13 8 3<br />
Rebhühner verhört x x x x x<br />
Zählung der Rebhuhnvölker x x x x<br />
Zählung der Fasanketten x x x<br />
Fuchsbaukartierungen x x<br />
Wieselfangaktionen x x x x<br />
Greifvogelzählungen 4 4 4 2<br />
Krankheitsuntersuchungen Feldhase x x<br />
Krankheitsuntersuchungen Rebhuhn x<br />
Mageninhaltsanalysen Rotfuchs x<br />
Mageninhaltsanalysen Mauswiesel x<br />
Mageninhaltsanalysen Hermelin x x<br />
Pflanzensoziologische Erhebungen x x<br />
Insektenfänge auf landwirtschaftlichen Kulturen x x<br />
Insektenfänge auf Stilllegungsflächen x x x<br />
Raubwildregulierung x x x x x<br />
Lebensraumverbesserung x x x x<br />
Digitale Erfassung aller erhobenen Daten x x x x x<br />
Tabelle 1: Grundlagenuntersuchungen in den Jahren 1998-2002
Seit dem Jahr 1998 wurden vielfältige Maßnahmen zur Hebung<br />
der Niederwildbesätze durchgeführt. Im Folgenden soll<br />
auf die Entwicklung des Naturraumes in den letzten Jahrzehnten,<br />
auf die umgesetzten Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung<br />
und vor allem auf die Möglichkeiten der Raubwildregulierung<br />
und deren Auswirkungen auf den Niederwildbesatz<br />
eingegangen werden.<br />
Abbildung 2: Lage des Reviers Leithaprodersdorf<br />
Die Ausgangssituation<br />
Abbildung 3 zeigt die Streckenentwicklung der wichtigsten<br />
Niederwildarten im Revier von 1965 bis zum Beginn des Projektes<br />
1998. Wie in vielen Gebieten Österreichs waren die<br />
70er Jahre die „goldenen Niederwildjahre“ mit extrem hohen<br />
Strecken. Seit Mitte der 80er Jahre ging es jedoch ständig<br />
bergab und die Niederwildstrecken stagnieren seither auf sehr<br />
niedrigem Niveau.<br />
Abbildung 3: Niederwildstrecke 1965-1997<br />
Viel wichtiger als die Entwicklung der Strecken ist der<br />
tatsächliche Niederwildbesatz. Der Hasenbesatz wurde in<br />
Leithaprodersdorf erstmals im Jahr 1998 durch mehrere<br />
Scheinwerfertaxationen ermittelt.<br />
Seit dem Jahr 1998 wird immer die gleiche Strecke abgefahren<br />
(siehe Abbildung 4), die ausgeleuchtete Fläche beträgt etwa 400<br />
ha. Anhand der gezählten Hasen kann die Dichte pro 100 ha berechnet<br />
werden. Die Hasendichte betrug im Frühjahr 1998 elf<br />
Hasen pro 100 ha, was als sehr niedrig bezeich net werden kann.<br />
Abbildung 4: Zählstrecke der Scheinwerfertaxation<br />
Abbildung 5 zeigt die Raubwildstrecken im Revier<br />
von 1965 bis zum Beginn des Projektes 1997.<br />
Umgesetzte Maßnahmen<br />
zur Regulierung des Raubwildes:<br />
Folgende Maßnahmen zur Regulierung der Raubwildbestände<br />
(v.a. des Fuchses) wurden mit Beginn des Projektes 1998<br />
begonnen:<br />
1. Revierübergreifende Baujagden<br />
2. Einsatz diverser Lebendfangfallen (Rohrfallen, Kasten -<br />
fallen …)<br />
3. Einbau von Kunstbauen (ab 2003)<br />
4. Intensivere Ansitzjagd (v.a. auf Jungfüchse im Sommer)<br />
Abbildung 6 zeigt die Ergebnisse der intensiven<br />
Raubwildregulierung seit 1998<br />
XI
Bei den revierübergreifenden Baujagden<br />
waren anfangs die größten Erfolge<br />
zu verzeichnen. Die Schwierigkeiten<br />
lagen vor allem im Vorfeld – es<br />
musste sehr viel Überzeugungsarbeit<br />
bei den Nachbarrevieren geleistet werden<br />
um sie „zum Mitmachen“ zu bewegen.<br />
Vielen war die Art der Jagd<br />
nicht bekannt, für andere (v.a. Waldreviere)<br />
zeigten für die Bejagung des<br />
Fuchses wenig Interesse.<br />
Abbildungen 7-9: Einbau- bzw. Aufstellmöglichkeiten<br />
für Rohrfallen<br />
XII<br />
Abbildung 12: Wiesel-Wippbrettfalle<br />
Neben den Baujagden wurden vor<br />
allem Lebendfangfallen (Rohrfallen,<br />
Kastenfallen) im gesamten Revier eingesetzt.<br />
Ab dem Jahr 2003 kamen auch<br />
vermehrt Kunstbaue zum Einsatz.<br />
Abbildung 10 zeigt den Einbau eines<br />
Kunstbaues in Leithaprodersdorf. Mit<br />
maschineller Hilfe dauert der Einbau<br />
eines fertigen Kunstbaues 2–3 Stunden.<br />
Die wichtigsten Kriterien sind<br />
einerseits die Zustimmung des Grundeigentümers<br />
und zweitens die Eignung<br />
des Standortes (dies gilt übrigens für<br />
alle Fallen!)<br />
Abbildung 10: Einbau eines Kunstbaues<br />
mit maschineller Hilfe<br />
Des Weiteren kamen folgende Lebendfangfallen<br />
zum Einsatz: Jungfuchsfalle,<br />
großer Krähenfang, Wiesel-Wippbrettfalle,<br />
Elsternfalle.<br />
Abbildung 11: Elsternfalle<br />
Aufgrund der durchgeführten Magen -<br />
inhaltsanalysen bei kleinen Mauswieseln<br />
wurde die sehr zeit- und arbeitsintensive<br />
Jagd (tägliche Kontrolle der<br />
Wippbrettfallen) auf diese Tierart sehr<br />
eingeschränkt. Es wurde für sinnvoller<br />
erachtet, diesen Arbeits- und Zeitaufwand<br />
in die Regulierung der ausufernden<br />
Fuchsbestände zu investieren.<br />
Abbildung 13 zeigt eine Analyse der<br />
Fuchsstrecken von 2003-2009.<br />
Abbildung 13: Analyse der<br />
Fuchsstrecke 2003-2009
Die Ansitzjagd nimmt mit 38 % der erlegten Füchse einen hohen<br />
Stellenwert ein. Es wurde die Ansitzjagd in den Monaten<br />
Mai bis Juli intensiviert, um zu versuchen, die Anzahl der vor<br />
allem aus dem Leithagebirge zuwandernden (und noch un -<br />
erfahrenen) Jungfüchse zu reduzieren.<br />
Leider hat die Bejagung des Raubwildes (v.a. des Fuchses) in<br />
den angrenzenden Waldrevieren nur eine „untergeordnete“<br />
Bedeutung. Im Jahr 1999 wurden in den drei unmittelbar angrenzenden<br />
Waldrevieren (Gesamtfläche 1.300 ha) gerade<br />
einmal 9 Füchse erlegt.<br />
Abbildung 14: Streckenanalyse der Ansitzfüchse 1998-2009<br />
Auswirkungen auf das Niederwild<br />
Abbildung 14 zeigt die Entwicklungen der Niederwildstre -<br />
cken von 1990-2009. Ein Anstieg der Strecken ist vor allem<br />
ab dem Jahr 1998 deutlich erkennbar.<br />
Abbildung 14: Niederwildstrecken 1990-2009<br />
Am Deutlichsten wird die Zunahme des Niederwildes am Beispiel<br />
der Hasenstammbesätze bzw. der Zuwächse im Herbst<br />
sichtbar. Der durchschnittliche Stammbesatz von elf Hasen/100<br />
ha konnte innerhalb von 5 Jahren auf über 60 Hasen/100<br />
ha gesteigert werden. Es sind jedoch auch witterungsbedingte<br />
Einbrüche beim Hasenzuwachs in den Jahren<br />
2003, 2006 und 2009 deutlich zu erkennen. Gerade in solchen<br />
Jahren sind Hasenzählungen ein wichtiges Instrument zur<br />
Steuerung des jagdlichen Eingriffes. Wird in solchen Jahren<br />
„wie immer“ gejagt, zerstört man sich relativ schnell den vorher<br />
sehr mühsam aufgebauten Stammbesatz. In Abbildung 15<br />
ist die Entwicklung der Hasenbesätze in den letzten 12 Jahren<br />
im Revier Leithaprodersdorf ersichtlich.<br />
Abbildung 15: Entwicklung der Hasenbesätze 1998-2009<br />
Augrund der nachhaltigen Bewirtschaftung der Hasenbesätze<br />
konnte nach mehreren Jahren Aufbauarbeit im Jahr 2005 in einem<br />
größeren Revierteil – erstmals seit über 20 Jahren wieder<br />
– eine Kreisjagd abgehalten werden, was von den meisten Jägern<br />
zu Beginn des Projektes für unmöglich gehalten wurde.<br />
Abbildung 16: Streckenlegung nach der Hasenjagd (3.12.2005)<br />
Im Folgejahr 2006 wurden hingegen alle größeren Hasenjagden<br />
aufgrund des fehlenden Zuwachses abgesagt und es erfolgten<br />
nur punktuelle Eingriffe für den Eigenbedarf.<br />
Lebensraumverbesserungen<br />
Im Rahmen des letzten Kommassierungsverfahrens (2000–<br />
2009) konnten neben den Verbesserungen für die Landwirte<br />
zahlreiche (notwendige) ökologische Ausgleichsmaßnahmen<br />
geschaffen werden. Der „ökologische Problemkatalog“ in<br />
Leithaprodersdorf war relativ lang: ausgeräumter Feldflur,<br />
Entwertung von Gräben, schleichendes Verschwinden von<br />
Landschaftselementen, um nur die Wichtigsten zu nennen.<br />
Die folgenden Bilder zeigen einige ökologische Probleme vor<br />
der Kommassierung.<br />
XIII
Abbildung 17 und 18: Ökologische<br />
Probleme vor der Kommassierung<br />
Insgesamt wurden in Leithaprodersdorf<br />
seit dem Jahr 2004 17 ha Bodenschutzanlagen<br />
neu angelegt, wobei ca.<br />
23.000 Bäume und 33.000 Sträucher<br />
gepflanzt wurden. Beim Anbringen<br />
des Verbissschutzes war, neben anderen<br />
örtlichen Vereinen, auch die örtliche<br />
Jägerschaft intensiv eingebunden.<br />
Abbildung 19: Neu angelegte<br />
Bodenschutzanlage zwei Jahre<br />
nach der Auspflanzung<br />
Um das Mikroklima für die angrenzenden<br />
landwirtschaftlichen Flächen zu<br />
verbessern, wurden Wasserrückhaltebecken<br />
geschaffen, um das abfließende<br />
Wasser länger im Gebiet zu halten.<br />
XIV<br />
Abbildung 20: Wasserrückhaltebecken<br />
zwei Jahre nach Anlegung<br />
Eine weitere wichtige Maßnahme war<br />
die beidseitige Verbreiterung der bestehenden<br />
Gräben um 2–3 m, womit<br />
eine Verbreiterung und Abpufferung<br />
dieser „ökologischen Lebensadern“ zu<br />
den landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />
Flächen gegeben war. Die<br />
durchschnittliche Flächengröße der<br />
Grundstücke wurde im Rahmen des<br />
Kommassierungsverfahrens fast verdreifacht,<br />
als Ausgleich konnte aber<br />
auch der Anteil an Landschaftselementen<br />
mehr als verdoppelt werden.<br />
Ein Grundzusammenlegungsverfahren<br />
stellt heute das einzige Werkzeug dar,<br />
mit dem in der Feldflur die für ein zukunftsfähiges<br />
Biotopverbundsystem<br />
erforderlichen Flächen aufgebracht,<br />
großzügig umgelegt und maßgeschneidert<br />
ausgeformt werden können.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Im Revier Leithaprodersdorf wurde<br />
seit dem Jahr 1998 eine Reihe von Hegemaßnahmen<br />
gesetzt, um die Niederwildbesätze<br />
wieder anzuheben. Im<br />
vorliegenden Referat wurden die Möglichkeiten<br />
der Raubwildregulierung,<br />
deren Auswirkungen auf den Niederwildbesatz<br />
und Maßnahmen von Lebensraumverbesserungen<br />
diskutiert.<br />
Zu den wichtigsten Maßnahmen zur<br />
Hebung der Niederwildbesätze in<br />
Leithaprodersdorf z ählten:<br />
�Eine intensive, großflächige und<br />
über mehrere Jahre andauernde<br />
Regulierung des Raubwildes, insbesondere<br />
des Fuchses, mit allen<br />
möglichen erlaubten Maßnahmen.<br />
Vorteile: kann sofort von jedem Jäger<br />
umgesetzt werden; Erfolge stellen sich<br />
relativ rasch ein.<br />
Nachteile: zeit- und arbeitsintensiv,<br />
zu wenig konsequente Durchführung,<br />
keine Priorität (Interesse) bei vielen<br />
Jägern, zu wenig Fachwissen, zu wenig<br />
Anerkennung.<br />
�Anpassung der jagdlichen Aktivitäten<br />
an die Höhe des Niederwildbesatzes<br />
Wichtig: Erstellung von „Abschuss -<br />
plänen“ beim Feldhasen auf Basis<br />
von Frühjahrs- und Herbstzählungen<br />
(nachhaltige Nutzung des Bestandes),<br />
Brechen mit „alten Jagdtraditionen“,<br />
Jagdverzicht, konsequente Umsetzung<br />
der Zielsetzungen.<br />
�Jede Möglichkeit zur Verbesserung<br />
des Lebensraumes nutzen<br />
und gezielte Hegemaßnahmen<br />
zur Erhöhung der Tragfähigkeit<br />
des Lebensraumes setzen<br />
Wichtig: gutes Einverständnis und Zusammenarbeit<br />
mit den Flächenbewirtschaftern,<br />
Bewusstseinsbildung bei<br />
Landwirten (Einsaat, Mulchzeitpunkte<br />
…), Einbringung von jagdlichen<br />
Interessen in Projekte, die nicht gerade<br />
an klassische Jagdziele erinnern<br />
(z.B. Kommassierungsverfahren, Tourismusprojekte).<br />
Zum Abschluss sollen noch stichwortartig<br />
einige allgemeine, kurze Empfehlungen<br />
aus den Erfahrungen der<br />
letzten Jahre in Leithaprodersdorf abgegeben<br />
werden:<br />
�Mut etwas Neues zu probieren<br />
�ohne ständiges Engagement<br />
kein Erfolg<br />
�Handeln statt reden<br />
�Einbindung der „Jugend“<br />
�Konsequenz und Beharrlichkeit<br />
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt.<br />
Der andere packt sie kräftig an und handelt.<br />
Dante Alighieri<br />
Kontaktadresse:<br />
DI Dr. Leopold Cecil<br />
2443 Leithaprodersdorf, Marienweg 9<br />
Tel.: 02255/7163 oder 0664/6171039<br />
Email: cecil@aon.at<br />
DI Dr. Leopold CECIL<br />
Niederwildreferent des BLJV
Landwirte - Partner in der Niederwildhege<br />
Was leistet die burgenlän -<br />
dische Landwirtschaft?<br />
Die Landwirtschaft ist ein Produktionszweig,<br />
der neben seiner Hauptaufgabe,<br />
die Versorgung mit Lebens- und<br />
Futtermittel sicherzustellen auch noch<br />
diverse andere Leistungen erbringt.<br />
Die erneuerbare Energie stellt einen<br />
neuen wachsenden Produktionszweig<br />
dar, welcher aber nicht unbedingt im<br />
Widerspruch zum Hauptziel der Lebens-<br />
und Futtermittelversorgung stehen<br />
muss. So wird beispielsweise bei<br />
der Pflanzenölproduktion aus Raps neben<br />
dem Treibstoff auch ein hochwertiges<br />
Futtermittel produziert. Auch bei<br />
der Erzeugung von Ethanol (Ethanolgetreide)<br />
wird ein hochwertiges Eiweißfutter<br />
als Verarbeitungsrückstand<br />
für die Veredelungswirtschaft erzeugt,<br />
das zudem garantiert gentechnikfrei erzeugt<br />
wurde. Mit der Pflege des Kulturraumes<br />
durch die land- und forstwirtschaftliche<br />
Bewirtschaftung wird<br />
auch ein wichtiger Beitrag für die<br />
Tourismuswirtschaft geleistet.<br />
Die landwirtschaftliche Nutzfläche im<br />
Burgenland liegt bei knapp 190.000 ha.<br />
Den größten Teil mit rund 156.000 ha<br />
stellt die Ackerfläche dar, gefolgt von<br />
Dauergrünland mit 17.500 ha und den<br />
Dauerkulturen (z.B. Wein, Obst) mit<br />
14.500 ha. Die wichtigsten Ackerkulturen<br />
im Burgenland 2009 waren der Winterweizen<br />
(27,7 %), gefolgt von Körnermais<br />
(14,2 %), Raps (7,2 %) und<br />
Sojabohne (5,4 %). 2009 waren es rund<br />
40.000 ha (Körnermais, Sojabohne,<br />
Son nenblume, Zuckerrübe) die als<br />
Deck ungsfläche dem Niederwild auch<br />
über den Sommer zur Verfügung standen.<br />
Agrarumweltprogramm<br />
(ÖPUL 2007)<br />
Das laufende ÖPUL 2007 ist ein freiwilliges<br />
Umweltprogramm, das eine<br />
sehr hohe Akzeptanz im Burgenland<br />
(~95 % Flächenanteil) aber auch generell<br />
in Österreich hat. So konnte mit<br />
Hilfe dieses Umweltprogramms der<br />
Bioanteil 2010 im Burgenland auf<br />
knapp über 23 % der Ackerfläche gesteigert<br />
werden. In den Bezirken ist im<br />
Burgenland ein deutliches Nord-Süd-<br />
Gefälle festzustellen.<br />
Das ÖPUL enthält rund 30 Maßnahmen,<br />
wobei hier nur auf jene näher eingegangen<br />
wird, welche eine gewisse<br />
Niederwildrelevanz aufweisen.<br />
�UBAG (umweltgerechte Bewirtschaftung<br />
von Acker- und Grünland)<br />
�Begrünung von Ackerflächen<br />
�Erosionsschutz Weinbau<br />
�Erosionsschutz Obst und Hopfen<br />
�Naturschutzmaßnahmen<br />
UBAG (umweltgerechte<br />
Bewirtschaftung von Ackerund<br />
Grünland)<br />
Die Maßnahme UBAG stellt die horizontale<br />
Maßnahme auf Acker- und<br />
Grün landflächen für das Burgenland<br />
dar. Rund 70 % der Ackerfläche werden<br />
über diese Maßnahme beantragt. Ein<br />
besonderer Auflagenteil ist die verpflichtende<br />
Anlage von zumindest 2 %<br />
Nützlings- und Blühstreifen sowie Biodiversitätsflächen<br />
auf Ackerflächen. Im<br />
Falle von Nützlings- und Blühstreifen<br />
müssen diese eine Mindestbreite von<br />
2,5 m und eine Maximalbreite von 12 m<br />
aufweisen. Für Biodiversitätsflächen<br />
gilt diese Einschränkung nicht. Bis zu<br />
5 % solcher Flächen sind prämienfähig,<br />
darüber hinaus wird keine Prämie gewährt.<br />
Zu beachten ist, dass bei starkem<br />
Unkrautdruck diese Flächen bereits vor<br />
dem 1. August gehäckselt werden dürfen.<br />
Ein verpflichtendes Häckseln ist<br />
nicht zwingend erforderlich, wird aber<br />
im Normalfall notwendig sein.<br />
Begrünung von Ackerflächen<br />
Mit der Maßnahme Begrünung von<br />
Ackerflächen soll der Nährstoffaustrag<br />
im Herbst reduziert werden. Ebenso<br />
kann durch die erzielte Bodenbedeckung<br />
auch die Verdunstung deutlich<br />
minimiert werden. Und nicht zuletzt,<br />
stehen die Begrünungen auch als<br />
Äsungs- und Deckungsfrucht für Fasan,<br />
Hase und Rebhuhn zur Verfügung.<br />
Im Burgenland werden über diese<br />
Maßnahme jedes Jahr rund 40.000 bis<br />
60.000 ha Begrünungen angelegt. Die<br />
Landwirte können jährlich aus acht<br />
verschiedenen Varianten jene wählen,<br />
die am Besten mit ihren geplanten<br />
Fruchtfolgen vereinbar sind.<br />
Sie müssen aber mindestens 25 % der<br />
Ackerfläche begrünen. Der erste mögliche<br />
Anlagetermin ist Ende Juli (Variante<br />
A1), der letztmögliche der 15. Oktober<br />
(Variante C und C1). Ein Umbruch dieser<br />
Flächen ist, je nach Variante, frühes -<br />
tens am 16. Oktober (Variante A1), bei<br />
den meisten Varianten (B, C, C1, D, D1)<br />
aber erst ab 2. März möglich.<br />
Erosionsschutz Weinbau<br />
In Abhängigkeit von der Hangneigung<br />
ist eine ganzjährige (Hangneigung ><br />
25 %) oder eine temporäre Begrünung<br />
(Hangneigung < 25 %) im Zeitraum von<br />
1. November bis 30. April verpflichtend.<br />
Es gibt keinen verpflichtenden Häckseltermin,<br />
dennoch werden die Begrünungen<br />
kürzer gehalten, um den Pilzdruck<br />
(vor allem Oidium) gering zu halten.<br />
XV
Erosionsschutz<br />
Obst und Hopfen<br />
Bei Teilnahme an der Maßnahme Integrierte<br />
Produktion Obst und Hopfen ist<br />
verpflichtend auch an der Maßnahme<br />
Erosionsschutz Obst und Hopfen teilzunehmen.<br />
Eine ganzjährige Begrünung<br />
in jeder Fahrgasse ist obligatorisch.<br />
Naturschutzmaßnahmen<br />
Bei den Naturschutzmaßnahmen werden<br />
zwei Maßnahmenkategorien (Blau -<br />
flächen, Rotflächen) unterschieden.<br />
Die Auflagen bei den einzelnen<br />
Projektflächen müssen einhaltbar sein,<br />
damit die Flächen entsprechend bewirtschaftet<br />
werden können.<br />
Eine nichtprämienrelevante Auflage<br />
ist, dass die Mahd von innen nach außen<br />
durchgeführt werden muss. Die<br />
Mäh- oder Häckseltermine bei den einzelnen<br />
Naturschutzmaßnahmen hängen<br />
im Wesentlichen immer vom<br />
unterstellten Schutz ab.<br />
Möglichkeiten der<br />
Kooperation<br />
Bestehende Programme nutzen<br />
Vor allem das ÖPUL bietet viele Möglichkeiten,<br />
wo bestehende Programme<br />
genutzt bzw. optimiert werden können.<br />
Die gezielte Anlage von Biodiversitätsflächen<br />
bzw. Nützlings- und Blühstreifen<br />
eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten.<br />
XVI<br />
Weiters ist es durchaus möglich, die<br />
vorgeschriebenen Mäh- bzw. Häckseltermine<br />
zeitlich dem Wildstand anzupassen.<br />
Hier ist es vor allem notwendig,<br />
dass es über eine intensive Kommunikation<br />
zwischen Jägern und<br />
Landwirten in weiterer Folge zu funktionierenden<br />
Kooperationen kommen<br />
kann. Als Beispiel sei hier angeführt,<br />
dass der Jagdausübungsberechtigte am<br />
Beginn jeden Jahres Kontakt mit den<br />
Bewirtschaftern im Jagdgebiet aufnimmt.<br />
Dies kann erfolgen über Info-<br />
Schreiben oder durch Abhalten von<br />
Info-Veransaltungen, zu denen vom<br />
Jagdleiter eingeladen wird. Vor allem<br />
die persönlichen Kontakte fördern das<br />
Verständnis auf beiden Seiten. In diesen<br />
Gesprächen könnte z.B. über<br />
die jährlichen Häckseltermine übereingekommen<br />
werden bzw. temporäre<br />
Häckselverbote vereinbart werden. Im<br />
Optimalfall organisieren die Jäger den<br />
Mähtermin und sorgen für den Ab-<br />
transport des Mähgutes. Eine weitere<br />
Möglichkeit besteht bei der Saatgutbeteiligung<br />
für den Begrünungs anbau. So<br />
könnte z.B. Soja, das grundsätzlich nie<br />
bis selten Bestandteil der Begrünungsmischung<br />
ist, aus jagdlichem Interesse<br />
der Saatgutmischung zugesetzt werden.<br />
Diese Begrünungsbestandteile<br />
werden vor allem von Feld hase und Reh<br />
sehr gerne angenom men. Nachdem<br />
das Soja grundsätzlich verbissen wird,<br />
sind diese Kosten von der Jagd zu<br />
tragen.<br />
Wirtschaftspartnerschaften<br />
mit Landwirten<br />
Wenn an einer Fläche sehr hohes jagdliches<br />
Interesse besteht, dann ist es grundsätzlich<br />
möglich, diese Flächen für jagdliche<br />
Zwecke entsprechend zu besäen.<br />
Das heißt, anstelle einer herkömmlichen<br />
Feldkultur (z.B. Sommergerste) wird eine<br />
Wildäsungs- bzw. Deckungsfläche<br />
angelegt. Der finanzielle Verlust für den
Landwirt beträgt je nach Kultur zwischen<br />
€200,– und €400,–/ha und muss<br />
in diesem Falle von der Jagd getragen<br />
werden. Wenn ein Landwirt von vornherein<br />
plant, GLÖZ-Flächen (das sind<br />
Flächen, die bis spätestens 15. Mai begrünt<br />
und in gutem landwirtschaftlichen<br />
und ökologischem Zustand gehalten<br />
werden müssen) anzulegen, dann würden<br />
für die Jagd lediglich die Kosten für<br />
die Saatgutmischung anfallen.<br />
Anlage von Wildbrachen/De -<br />
ckungs- und Wildfutterflächen<br />
Bei der Anlage von Wildäckern sind<br />
einige wesentliche Punkte zu beachten.<br />
In ein gut abgesetztes und kurz vor<br />
dem Saattermin hergerichtetes Feld,<br />
sind artenreiche, bestens abgestimmte<br />
Wild äsungs mischungen einzusäen.<br />
Daueräsungsflächen sollten bereits<br />
rechtzeitig im Herbst angelegt werden,<br />
um konkurrenzstarke Unkräuter zu<br />
unterdrücken. Eine abwechselnde,<br />
streifenförmige Einsaat von Mais oder<br />
Hirse erhöht die Strukturvielfalt und<br />
ergänzt das Nahrungsangebot. Entsprechende<br />
Saatgutfertigmischungen<br />
werden vom Raiffeisenlagerhaus, aber<br />
auch von privaten Vertreibern (z.B.<br />
www.wildfutter.at) angeboten.<br />
Die nachfolgend dargestellten Saatgutmischungen<br />
beruhen auf langjährigen<br />
Erfahrungen in diesem Bereich<br />
und zeigen nur einige Beispiele und<br />
Möglichkeiten auf:<br />
Winterharte Wildäsungsmischung<br />
mit abfrostenden Komponenten<br />
2 kg Weißklee<br />
3 kg Luzerne<br />
1 kg Inkarnatklee<br />
4 kg Esparsette<br />
2 kg Timothe<br />
15 kg Sommerweizen<br />
15 kg Hafer<br />
1 kg Sonnenblume<br />
8 kg Ackerbohne<br />
12 kg Sojabohne<br />
1 kg Perko PVH<br />
64 kg Aussaatmenge/ha<br />
€ 80,64/ha exkl. USt.<br />
Wildäsung Blühmischung<br />
gräserfrei<br />
3 kg Weißklee<br />
5 kg Rotklee<br />
6 kg Inkarnatklee<br />
6 kg Luzerne<br />
3 kg Buchweizen<br />
3 kg Soja<br />
2 kg Futterkohl<br />
2 kg Phazelie<br />
2 kg Ringelblume<br />
0,5 kg Sonnenblume<br />
32,5 kg Aussaatmenge/ha<br />
€ 108,88/ha exkl. USt.<br />
Daueräsungsmischungen<br />
für trockene Lagen<br />
8 kg Luzerne<br />
6 kg Esparsette<br />
5 kg Hornklee<br />
4 kg Weißklee<br />
2 kg Knaulgras<br />
1 kg Wiesenrispea<br />
1 kg Rotschwingel<br />
27 kg Aussaatmenge/ha<br />
€ 89,64/ha exkl. USt.<br />
Daueräsungsmischungen für<br />
feuchte Lagen<br />
8 kg Rotklee<br />
8 kg Weißklee<br />
4 kg Schwedenklee<br />
3 kg Sumpfschotenklee<br />
2 kg Knaulgras<br />
1 kg Wiesenschwingel<br />
1 kg Engl. Raygras<br />
27 kg Aussaatmenge/ha<br />
€ 160,65/ha exkl. USt.<br />
Daueräsungsmischungen<br />
Kleeuntersaat im Getreide<br />
5 kg Luzerne<br />
5 kg Alexandrinerklee<br />
5 kg Kornklee<br />
5 kg Weißklee<br />
20 kg Aussaatmenge/ha<br />
€ 69,80/ha exkl. USt.<br />
Wildäsung Blühmischung<br />
mit Graskomponente<br />
2 kg Weißklee<br />
4 kg Rotklee<br />
5 kg Inkarnatklee<br />
5 kg Luzerne<br />
3 kg Buchweizen<br />
3 kg Soja<br />
6 kg Rotschwingel<br />
2 kg Futterkohl<br />
2 kg Phazelie<br />
2 kg Ringelblume<br />
1 kg Malve<br />
0,5 kg Sonnenblume<br />
35,5 kg Aussaatmenge/ha<br />
€ 100,75/ha exkl. USt.<br />
Zusammenfassung<br />
Österreichs bäuerlich strukturierte<br />
Landwirtschaft leistet schon jetzt wesentliche<br />
Anteile zur Vielfalt und Biodiversität<br />
in der Natur. Das laufende<br />
Agrarumweltprogramm (ÖPUL) enthält<br />
mehrere Maßnahmen, die auch der<br />
Jagdwirtschaft – insbesondere dem<br />
Niederwild – von Nutzen sein können.<br />
Eine diesbezügliche funktionierende<br />
Kommunikation und Kooperation zwi -<br />
schen Jägern ist punktuell bereits vorhanden,<br />
aber auf weiten Strecken gibt<br />
es noch deutliche Defizite, die sicherlich<br />
noch ausbaufähig sind.<br />
Die Landwirtschaft erwirtschaftet ihr<br />
Einkommen über Erträge aus dem<br />
Boden. Alternative Bodennutzungsformen<br />
(z.B. für die Jagd) sollen und<br />
dürfen keine betriebswirtschaftlichen<br />
Verschlechterungen für den Einzelbetrieb<br />
bewirken. Symbiosen zwischen<br />
Jagd und Landwirtschaft sind aber<br />
durchaus erwünscht.<br />
Fotonachweis: Distelverein (Verein zur<br />
Erhaltung und Förderung ländlicher<br />
Lebensräume), Deutsch Wagram<br />
Kontaktadresse:<br />
DI Wolf Reheis<br />
Bgld. Landwirtschaftskammer<br />
7000 Eisenstadt, Esterházystraße 15<br />
Tel.: 02682/702-600<br />
Email: pflanzenbau@lk-bgld.at<br />
XVII
Wildbrethygiene und<br />
Wildbret-(Direkt-)vermarktung<br />
Wildbrethygiene bzw. die gute Hygienepraxis<br />
in der Gewinnung von Wildbret<br />
ist eine unabdingbare Voraussetzung<br />
für eine erfolgreiche und qualitativ<br />
hochwertige Vermarktung von Wild -<br />
bret.<br />
Der Begriff Hygiene leitet sich vom<br />
Namen der griechischen Göttin für<br />
Gesundheit Hygieia ab und umfasst<br />
im weiten Sinne alle Maßnahmen der<br />
theoretischen und praktischen Gesundheitsvorsorge.<br />
Darunter müssen alle Prinzipien und<br />
Gebote der Sauberkeit und sämtliche<br />
geeignete Maßnahmen zur Vermeidung<br />
gesundheitlicher Schäden verstanden<br />
werden.<br />
In weiterer Folge sind unter Wild -<br />
brethygiene alle im Umgang mit<br />
Wildbret geeignete Maßnahmen zu<br />
verstehen, die der Vermeidung möglicher<br />
nachfolgender gesundheitlicher<br />
Schäden beim Menschen, auf allen<br />
Stufen der Gewinnung, der Herstellung<br />
und des Vertriebes von Wildbret<br />
dienen.<br />
Diese Maßnahmen zur Gewährleis -<br />
tung der vom Verbraucher erwarteten<br />
Lebensmittelsicherheit beziehen sich<br />
auf alle Abschnitte der hygienischen<br />
Gewinnung von Wildbret ausgehend<br />
von bereits vor dem Erlegen (beim<br />
Ansprechen), unmittelbar nach dem<br />
Erlegen, während der Bearbeitung,<br />
während des In-Verkehr-Bringens und<br />
schlussendlich beim Verzehr als Lebensmittel<br />
selbst.<br />
Wildbret ist, wie anderes Fleisch auch,<br />
ein leicht verderbliches Lebensmittel<br />
dessen Umgang gerade wegen der<br />
spezifischen Bedingungen bei der Gewinnung<br />
besondere Sachkenntnis und<br />
hohes Verantwortungsbewusstsein –<br />
auf allen Stufen der Produktion erfordert.<br />
XVIII<br />
Allgemeine und<br />
rechtliche Aspekte<br />
Durch das neue Lebensmittelhygiene-<br />
Recht der EU, das mit 1. Jänner 2006<br />
in Kraft getreten ist, wurde ein Prozess<br />
eingeleitet, dessen übergeordnetes Ziel<br />
die verbesserte „Lebensmittelsicherheit“<br />
für den Konsumenten war und ist.<br />
Erreicht soll dieses Ziel durch die unmittelbar<br />
in der gesamten EU (ohne<br />
weitere Umsetzung in den jeweiligen<br />
Mitgliedstaaten – wie etwa in öster -<br />
reichisches Recht) anzuwendenden<br />
neuen Rechtsvorschriften werden.<br />
Folgende Verordnungen bilden das<br />
„Hygienepaket“:<br />
�VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002<br />
zur Festlegung der allgemeinen<br />
Grund sätze und Anforderungen des<br />
Lebensmittelrechts, zur Errichtung<br />
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />
und zur Festlegung<br />
von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<br />
�VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004<br />
über Lebensmittelhygiene<br />
�VERORDNUNG (EG) Nr. 853/2004<br />
mit spezifischen Hygienevorschriften<br />
für Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
�VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004<br />
mit besonderen Verfahrensvorschrif -<br />
ten für die amtliche Überwachung<br />
von zum menschlichen Verzehr bestimmten<br />
Erzeugnissen tierischen<br />
Ursprungs<br />
Die in allen EU-Mitgliedstaaten direkt<br />
anzuwendenden Verordnungen regeln<br />
nicht alles abschließend und endgültig,<br />
sondern bieten auch Bereiche, in denen<br />
jeder Mitgliedstaat selbst Regelungen<br />
treffen kann. Das „EU-Hygienepaket“<br />
wurde daher durch das Lebensmittelsicherheits-<br />
und Verbraucherschutzgesetz<br />
(LMSVG; BGBl. I Nr.<br />
13/2006) sowie einigen nationalen<br />
Verordnungen vervollständigt. Für die<br />
direkt vermarktenden Jäger ist die Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung<br />
(BGBl. II Nr. 108/2006) besonders<br />
wichtig. Dieses neue „Hygienepaket“<br />
ersetzt nun das bisherige Lebensmittelgesetz<br />
sowie das Fleischuntersuchungsgesetz<br />
– und somit auch<br />
die darauf basierende alte Wildfleisch-<br />
Verordnung.<br />
Die wesentlichste Neuerung des neuen<br />
Lebensmittelhygiene-Rechts der EU,<br />
die auch voll für den Bereich der Jagd<br />
gilt, ist, dass den Anbietern von<br />
Lebensmitteln ausdrücklich die volle<br />
Verantwortung für die gesundheitliche<br />
Unbedenklichkeit der von ihnen in<br />
Verkehr gebrachten Lebensmittel<br />
über tragen wird. Für den „Lebensmittelunternehmer<br />
Jäger“ gilt, dass<br />
auch das „Schenken“ von Lebensmitteln<br />
als „in Verkehr bringen“ zu werten<br />
ist!<br />
Wildbret, das in Österreich in Verkehr<br />
gebracht wird, ist durch den dafür<br />
ausgebildeten Jäger und danach durch<br />
zusätzlich besonders geschulte Jäger,<br />
so genannte „kundige Personen“, einer<br />
genau definierten Untersuchung unterzogen,<br />
so dass auch hier die erforderliche<br />
Lebensmittelsicherheit bestmöglich<br />
erzielt wird. Diese Untersuchung<br />
erfolgt für den Bereich der Direktvermarktung<br />
an den Endverbraucher<br />
bzw. an den Einzelhändler in zwei,<br />
bei Wildfleisch für den (innerge -<br />
meinschaftlichen) Handel oder Export<br />
in drei Stufen, wobei der Jäger<br />
bzw. der Erleger des Wildes die erste<br />
und die kundige Person die zweite<br />
Untersuchungsstufe bestreiten. Die<br />
dritte Untersuchungsstufe ist dem<br />
amtlichen Tierarzt vorbehalten, der<br />
aber einerseits nur aktiv wird, wenn<br />
„Ab weichungen bzw. Auffälligkeiten“<br />
auf Stufe eins oder zwei aufgetreten<br />
sind, andererseits jedoch immer mit
der Endbeurteilung des Wildfleisches<br />
im Bereich des Großhandels befasst<br />
ist.<br />
Grundsätzlicher Umgang<br />
mit frei lebendem Kleinwild/<br />
Behandlung von Kleinwild<br />
1) Die kundige Person muss den<br />
Wildkörper auf Merkmale hin<br />
untersuchen, die darauf schließen<br />
lassen, dass das Fleisch gesundheitlich<br />
bedenklich sein könnte. Die<br />
Untersuchung muss so bald wie<br />
möglich nach dem Erlegen stattfinden.<br />
Anmerkung: Der Erleger bzw. der<br />
für die Jagd verantwortliche Leiter<br />
der Jagd hat das Wild einer Lebend -<br />
tieruntersuchung „während der<br />
Jagd“ zu unterziehen.<br />
Die kundige Person hat die Wildkörper<br />
auf Merkmale zu untersuchen,<br />
die auf Auffälligkeiten hinweisen<br />
könnten.<br />
2) Werden bei der Untersuchung auffällige<br />
Merkmale festgestellt, vor<br />
dem Erlegen Verhaltensstörungen<br />
beobachtet oder besteht ein Verdacht<br />
auf Umweltkontamination, so<br />
muss die kundige Person die zuständige<br />
Behörde davon unterrichten.<br />
3) Fleisch von frei lebendem Kleinwild<br />
darf nur in Verkehr gebracht<br />
werden, wenn der Wildkörper so bald<br />
wie möglich nach der unter Ziffer 1<br />
genannten Untersuchung zu einem<br />
Wildbearbeitungsbetrieb befördert<br />
wird.<br />
4) Die Wildkörper insgesamt müssen<br />
nach dem Erlegen innerhalb einer<br />
angemessenen Zeitspanne auf nicht<br />
mehr als +4° C abgekühlt werden.<br />
Soweit es die klimatischen Verhältnisse<br />
erlauben, ist eine aktive Kühlung<br />
nicht erforderlich.<br />
5) Die Wildkörper müssen nach dem<br />
Eintreffen im Wildbearbeitungsbetrieb<br />
ohne ungerechtfertigte Verzö-<br />
gerung ausgeweidet oder vollständig<br />
ausgeweidet (für den Fall, dass<br />
sie vorher nur teilweise ausgeweidet<br />
waren) werden, sofern die zuständige<br />
Behörde keine anderweitige<br />
Genehmigung erteilt.<br />
6) An einen Wildbearbeitungsbetrieb<br />
geliefertes frei lebendes Kleinwild<br />
muss der zuständigen Behörde zur<br />
Inspektion vorgeführt werden.<br />
7) Für das Zerlegen und Entbeinen von<br />
frei lebendem Kleinwild gelten die<br />
Vorschriften von Anhang III Abschnitt<br />
II Kapitel V der Verordnung<br />
(EG) Nr. 853/2004.<br />
Produktionshygiene<br />
Die bei bekannten spezifischen Be -<br />
dingungen bei der Gewinnung von<br />
Wildbret grundsätzlich nachteiligen<br />
hygienischen Voraussetzungen liegen<br />
in deren mikrobiologischer Vor -<br />
belastung durch Bakterien und Pilze,<br />
welche durch nachfolgende Faktoren<br />
bzw. Gegebenheiten beeinflusst werden:<br />
kein unmittelbares Abbalgen,<br />
Verbringen von Mikroorganismen<br />
durch Projektile ins Körperinnere, fehlende<br />
effiziente Reinigungsmöglichkeiten<br />
vor Ort, Weichschüsse, kein unmittelbares<br />
Aus weiden, Ausweiden in<br />
freier Natur in „unsauberer“ Umgebung,<br />
keine Kühlmöglichkeit uvm.<br />
Das rasche und exponentielle Wachs -<br />
tum von Keimen ist wiederum bestimmt<br />
durch das Vorhandensein<br />
von Nährstoffen, dem vorliegenden<br />
pH-Wert, der Temperatur, dem Sauerstoffgehalt<br />
sowie dem vorhandenen<br />
Salz- und Wasser- bzw. Feuchtigkeitsgehalt.<br />
Bestehende Vor-Erkrankungen, ein<br />
verspätetes Ausweiden, der erlegten<br />
Tiere, eine unsaubere Handhabung<br />
in der unmittelbaren Manipulation<br />
mit Wildbret sowie allfällig verwendeter<br />
Gerätschaften, nachteilige Umwelteinflüsse<br />
und das Vorhandensein<br />
von Schädlingen sind als (Haupt-<br />
)Kon taminationsquellen für die weitere<br />
nachteilige Beeinflussung der hygienischen<br />
Beschaffenheit zu nennen<br />
und als solches abzuwenden bzw. auf<br />
ein akzeptables Mindestmaß zu reduzieren.<br />
Optimale hygienische Voraussetzungen<br />
sind also durch den einwandfreien<br />
Gesundheitszustand des Wildes selbst<br />
bestimmt und werden durch sachgerechte<br />
und hygienische Versorgung,<br />
eine ehestmögliche Ausweidung mit<br />
nachfolgend ehestmöglich einzuleitender<br />
Kühlung (und NICHT MEHR<br />
Unterbrechen der Kühlkette!) sowie<br />
dem Abhalten von negativen Umwelteinflüssen<br />
bestmöglich erhalten.<br />
Vermarktung<br />
Ordnungsgemäß untersuchtes für hygienisch<br />
einwandfrei beurteiltes, sicheres-<br />
und allfällig ausreichend gekühltes<br />
Wildbret darf nun uneingeschränkt im<br />
Wege des Handels oder in kleinen<br />
Mengen im Wege der Direktvermarktung<br />
an den Endverbraucher abgegeben<br />
werden. Hier kommt die Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung<br />
(BGBl. II Nr. 108/2006) zum Tragen,<br />
wobei die direkte Abgabe kleiner Mengen<br />
bestimmter Lebensmittel an den<br />
End verbraucher oder an örtliche Einzel<br />
handelsunternehmen (einschließlich<br />
Gastronomie), die diese direkt an<br />
den Endverbraucher abgeben, geregelt<br />
wird. Bei diesen Vermarktungswegen<br />
ist das Wildfleisch – sofern keine<br />
Merkmale aufgetreten sind, die darauf<br />
schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich<br />
bedenklich sein könnte,<br />
durch die kundige Person enduntersucht.<br />
Das Ausweiden von Niederwild<br />
ist besonders im Rahmen der Direktvermarktung<br />
unbedingt anzuraten. Die<br />
Vermarktung selbst hat innerhalb von<br />
sieben Tag zu erfolgen.<br />
Die unter anderem durch „gute Hygienepraxis“<br />
gewährleistete Qualität des<br />
Lebensmittels Wildbret, die notwendige<br />
Imagebildung für Wildfleisch und für<br />
die Jagd selbst sowie ein sinnvolles und<br />
gut überlegtes Vermarktungskonzept<br />
sind die wichtigsten Anforderungen und<br />
somit auch Herausforderungen, denen<br />
sich eine erfolgreiche Vermarktung von<br />
Wildbret heute zu stellen hat.<br />
XIX
Die Wahl des „Lebensmittelmittelun -<br />
ter nehmers Jäger“ für den Vermarktungsweg<br />
der Direktvermarktung stellt<br />
diesen vor gute Perspektiven und<br />
Chancen, deren erfolgreicher Nutzen<br />
aber wiederum vom genau überlegten<br />
und vordefinierten Spektrum der Produkte<br />
selbst, der beabsichtigten Vermarktungswege<br />
sowie der gewählten<br />
Abnehmerkreise abhängt. Vermarktungstechnisch<br />
ist jedoch unbedingt zu<br />
gewährleisten (auch aus der Sicht der<br />
Gewerbeordnung), dass das verwendete<br />
Wildfleisch von Wildstü cken<br />
stammt, die entweder vom Jäger selbst<br />
erlegt wurden oder die aus dem Revier/den<br />
Revieren stammen, in dem/<br />
denen der Jäger Jagdausübungsberech -<br />
tigter (Pächter, Mitpächter) ist. Anderenfalls<br />
können die Erleichterungen,<br />
die die Direktvermarktung im Vergleich<br />
zu den zugelassenen Zerlegungsbetrieben<br />
bietet, nicht in Anspruch<br />
genommen werden. Wird daher<br />
Wild zugekauft, wird der Jäger zum<br />
Verarbeiter mit allen Konsequenzen<br />
eines Zerlegungsbetriebes oder Wildbearbeitungsbetriebes.<br />
Wenn die Zerlegung, die Verpackung<br />
oder die Herstellung von Fleischerzeugnissen<br />
nicht vom Jäger in dessen<br />
Betriebsstätte vorgenommen werden,<br />
sondern z.B. in „Lohnarbeit“ in einem<br />
anderen registrierten oder zugelassenen<br />
Lebensmittelbetrieb (Fleischhauerei)<br />
ausgelagert wird, dann darf die<br />
weitere Vermarktung durchaus wieder<br />
im Wege der Direktvermarktung erfolgen.<br />
Vorteile der Direktvermarktung liegen<br />
vor allem in der Frische des Wildbrets,<br />
den kurzen Transportwegen bei der unmittelbaren<br />
Gewinnung des Lebensmittels<br />
Wildbret, verbunden mit der<br />
Regionalität des Produktes und dem<br />
persönlichen Kontakt zwischen Jägern<br />
und den Käufern. Weiters ist die Lieferung<br />
von Raritäten für Feinschmekker<br />
(z.B. Schnepfen, Auerwild, Haselhühner,<br />
Dachs usw.) als eine Kundenbindungschance<br />
für die Gastronomie<br />
und somit wiederum als Vermarktungschance<br />
für den Wildbret direkt<br />
XX<br />
vermarktenden Jäger zu werten.<br />
Schlussendlich ist der höhere Wildfleischerlös<br />
für den Jäger mitbestimmend<br />
für seine Markt-Unabhängigkeit<br />
bei gleichzeitigem Anbot an günstigerem<br />
Wildbret für den Verbraucher.<br />
Je umfangreicher jedoch die Palette<br />
der Produkte, die in Verkehr gebracht<br />
werden sollen, wird (nicht nur frisches<br />
Wildbret sondern auch Erzeugnisse),<br />
umso größer und aufwendiger gestalten<br />
sich die Anforderungen an den<br />
Ausbildungs- und Kenntnisstand der<br />
Direktvermarkter selbst, deren verfügbarer<br />
technischer Ausstattung sowie<br />
der notwendigen Infrastruktur.<br />
Die Einhaltungen erstellter „Leitlinien“,<br />
die Anleitungen für die hygienisch<br />
einwandfreie Herstellung „sicherer“<br />
Wildprodukte bieten, der Besuch<br />
von Weiterbildungsveranstaltungen<br />
(Schulungen) auf allen Ebenen<br />
der Produktionshygiene und Lebensmittelverarbeitung,<br />
die sinnvolle Planung<br />
und Ausführung betreffend die<br />
nötige Ausstattung an ständige/nichtständige<br />
Betriebsstätten und Fertigkeiten,<br />
die Nutzung möglicher Synergien<br />
und Zusammenarbeit mit bestehenden<br />
Einrichtungen der Lebensmittelbranche<br />
sowie effiziente Eigenkontrollmaß -<br />
nahmen sind Aufgaben des Lebensmit -<br />
telunternehmers Jäger. Das Erfüllen<br />
dieser Aufgaben ist dann mit dem<br />
Erreichen der notwendigen Anforderungen<br />
für die Direktvermarktung unter<br />
Gewährleistung des gesund -<br />
heitlichen Verbraucherschutzes gleich -<br />
zusetzen.<br />
Kontaktadresse:<br />
Amtstierarzt<br />
Dipl.Tzt. Mag. Andreas Wunsch<br />
Sachbearbeiter für Lebensmittel -<br />
hygiene und -sicherheit bei Lebensmitteln<br />
tierischer Herkunft<br />
Amt der Bgld. Landesregierung<br />
Abt. 6. – Hauptreferat Gesundheit,<br />
Referat Gesundheitsrecht und<br />
Lebensmittelaufsicht<br />
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1<br />
Tel.: 02682/600-0<br />
Email: andreas.wunsch@bgld.gv.at<br />
LITERATUR<br />
PAULSEN P.,<br />
BREUER G., Hsgb. (2009)<br />
<strong>Tagungsband</strong> Erste Niederösterreichische<br />
Wildfleischdirekt -<br />
vermarkter- Tagung<br />
Eigenverlag des Instituts für<br />
Fleischhygiene, Veterinärmed.<br />
Univ. Wien,<br />
ISBN 3-901950-09-5<br />
PAULSEN P., Hsgb. (2007)<br />
<strong>Tagungsband</strong> Wildbret-<br />
Direktvermarktung<br />
Eigenverlag des Instituts für<br />
Fleischhygiene, Veterinärmed.<br />
Univ. Wien,<br />
ISBN 3-901950-07-9<br />
WINKELMAYER R.,<br />
PAULSEN P.,<br />
LEBERSORGER P.,<br />
ZEDKA H.-F. (2007)<br />
Wildbret-Direktvermarktung,<br />
Hygiene-Zerwirken-Gesetze-<br />
Vermarktung<br />
Zentralstelle Österreichischer<br />
Landesjagdverbände,<br />
ISBN 978-3-9501873-2-8<br />
WINKELMAYER R.,<br />
PAULSEN P.,<br />
LEBERSORGER P.,<br />
ZEDKA H.-F. (2008)<br />
Wildbret-Hygiene, Das Buch zur<br />
Wildfleisch-Verordnung<br />
3. völlig neu überarbeitete und<br />
erweiterte Auflage<br />
Zentralstelle Österreichischer<br />
Landesjagdverbände,<br />
ISBN 978-3-9501873-3-5