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A k t u e l l e T e n d e n z e n i m A n l e g e r s c h u t z a u s a n w a l t l i c h e r S i c h t<br />
liche Zusammenhänge und einzelne Anlageformen<br />
Forderung von verschiedenen Seiten: Einführung eines Schulfachs<br />
wie „Wirtschaft und Recht“ mit dem Ziel schon junge Menschen<br />
auf spätere Kapitalanlagen vorzubereiten.<br />
Institutionelle Anleger<br />
= regelmäßig Unternehmen wie Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen<br />
oder Anlagegesellschaften<br />
Investitionen großer Summen in regelmäßigen Abständen, mit<br />
besserer Vorbereitung (strategischer und mit höherer – teilweise<br />
externer – Fachkompetenz – vgl. „Heuschrecken“ und ihre<br />
wirtschaftlichen Erfolge) und offensichtlich höherer Risikosensibilität<br />
bzw. einer besseren Risikobegrenzung als Privatanleger.<br />
Institutionelle Anleger erscheinen wegen ihres Fachwissens<br />
weniger schutzwürdig und werden teilweise auch rechtlich<br />
weniger geschützt. Im Gegenzug erhalten sie Zugang zu Produkten,<br />
die für Kleinenleger unzugänglich sind.<br />
Der weitere Vortrag richtete sich am Anlegerschutz für<br />
Privatanleger aus und gab kurze Einblicke in Bereiche und<br />
Tendenzen der verschiedenen Maßnahmen von verschiedenen<br />
Seiten: beim Gesetzgeber, den Aufsichtsbehörden, den Anbietern<br />
und der Anwaltschaft.<br />
1. Tendenzen beim Gesetzgeber<br />
Seit 2003 haben sich die Bundesregierungen Anlegerschutz<br />
auf die Fahnen geschrieben.<br />
Eichels 10-Punkte-Plan<br />
Die wichtigsten Punkte: Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern,<br />
Rückzahlung von überzogenen Abfindungen,<br />
Klagerecht von Aktionären, Weiterentwicklung des Corporate<br />
Governance Kodex, Schärfere Überwachung der Unternehmensabschlüsse,<br />
Stärkung der Befugnisse der BaFin, Besserer Anlegerschutz<br />
im Grauen Kapitalmarkt.<br />
Einige dieser Punkte wurden in die Tat umgesetzt:<br />
Stärkung der BaFin – besitzt die Aufsicht über den gesamten<br />
Finanzsektor (jedoch zusammen mit der Bundesbank), Verabschiedung<br />
des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes, Inkrafttreten<br />
10<br />
des Transparenz- und Publizitätsgesetzes, als Umsetzung des<br />
international anerkannten Corporate-Governance-Kodex für eine<br />
verantwortliche Unternehmensführung;<br />
Umsetzung anderer Punkte bis heute nicht oder nur teilweise:<br />
Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern, Rückzahlung<br />
von überzogenen Abfindungen.<br />
Problem: Der Gesetzgeber agiert nicht, er reagiert vielmehr<br />
(nur) auf Vorfälle. Bspw. Auswirkung von Gesetzesänderungen auf<br />
die Unternehmen in Bereichen: des Bilanzrechts – Verabschiedung<br />
des Bilanzrechtsreformgesetzes, des Aktienrechts – Wertpapierprospektgesetz,Verhältnis<br />
Vorstand/Aufsichtsrat/ Aktionär – Gesetz<br />
zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts<br />
(UMAG), Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).<br />
Wichtiger Treiber für die Entwicklung des Anlegerschutzes<br />
– EU Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente<br />
– kurz: MiFid.<br />
Inhalt der Richtlinie: Erweiterung der bestehenden nationalen<br />
Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen mit<br />
Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserte Transparenz der<br />
Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister.<br />
29.04.2009 – erneuter Vorschlag der EU-Kommission zum<br />
Anlegerschutz<br />
Ziel: Besserer Schutz für Privatanleger, Harmonisierung der<br />
Vertriebsregeln für Finanzdienstleister und Informationspflichten<br />
für an Privatanleger gerichtete Geldanlagen<br />
Mittel: erhöhte Transparenz bei Investmentfonds, Zertifikaten,<br />
fondsgebundenen Versicherungen und anderen Verbraucheranlageprodukten,<br />
bessere Vergleichsmöglichkeiten der Produkte.<br />
Weitere Entwicklungen in Deutschland:<br />
Juli 2009 – Verabschiedung des Gesetzes zur „Neuregelung der<br />
Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen<br />
und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen<br />
von Anlegern aus Falschberatung“<br />
Dennoch: Das Gesetz ist, trotz des langen, nicht unbedingt<br />
gleich verständlichen Titels ein wichtiger Schritt zum Schutz der<br />
Privatanleger.<br />
Inkrafttreten 1. Januar 2010<br />
Wichtige und positive Änderungen:<br />
Abschaffung der kurzen Verjährungsfrist für Wertpapiergeschäfte