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Der Sachverständigenbeweis in Europa<br />
Ein Beitrag Beitrag von Rechtsanwältin Katharina Süheyla Ince Bleutge<br />
I NSTITUT NCE & FÜR MOHN S ACHVERSTÄNDIGENWESEN · Christophstraße 11 E.V.KÖLN · 70178 Stuttgart · Hohenzollernring 85-87 · D-50672 Köln<br />
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Das Sachverständigenwesen in Europa zeigt in vielen<br />
Bereichen Gemeinsamkeiten, hat aber auch einige unterschiedliche<br />
Regelungen. Insbesondere der Begriff des Sachverständigen<br />
wird in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich verwendet, abhängig<br />
davon, ob es sich um eine Gutachtertätigkeit, Inspektions-,<br />
Prüf- oder Auditorentätigkeit handelt. Bei Gericht allerdings wird<br />
stets der Begriff des Sachverständigen gebraucht. Eines lässt sich<br />
aber wohl grenzüberschreitend feststellen: sowohl bei Gericht als<br />
auch zwischen Privaten ist das Urteil eines Sachverständigen als<br />
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fachlich fundiertes und qualitativ hochwertiges Beweismittel anerkannt<br />
und nachgefragt.<br />
Die nachfolgende Zusammenfassung gibt einen Überblick<br />
über die Organisation des Sachverständigenwesens in anderen<br />
europäischen Ländern und erläutert die Rechtsstellung der<br />
Gerichts-Sachverständigen, ihre Vergütungssituation sowie ihre<br />
Rechte und Pflichten.<br />
I. Überblick<br />
In Europa gibt es unterschiedliche Systeme, um eine<br />
Qualifizierung, in denen Sachverständige involviert sind, auszuzeichnen.<br />
Es gibt die Akkreditierung von Prüflaboratorien,<br />
Inspektionsstellen und Zertifizierungsstellen sowie die behördliche<br />
Registrierung durch den Staat, Verbände oder Gerichte. Von<br />
besonderer Bedeutung ist die Zertifizierung durch eine nach DIN<br />
EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Personalzertifizierungsstelle, die<br />
auf europäischer Ebene als Zuerkennung einer besonderen<br />
Qualifikation be- und anerkannt ist.<br />
1. DIE ORGANISATION DES SACHVERSTÄNDIGENWESENS<br />
IN ÖSTERREICH<br />
In Österreich besteht ein vergleichbares System wie in<br />
Deutschland. Sachverständige werden durch die Gerichte als<br />
Zertifizierungsstellen gerichtlich zertifiziert und beeidet. Diese<br />
Sachverständigen werden in die von den Präsidenten der<br />
Landgerichte als Zertifizierungsstelle in eine elektronische Liste<br />
eingetragen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.<br />
Die Anforderungen sind vergleichbar mit den Voraussetzungen,<br />
die in Deutschland an zertifizierte oder öffentlich bestellte und<br />
vereidigte Sachverständige gestellt werden. Neben dem Nachweis<br />
besonderer fachlicher Kenntnisse müssen die Sachverständigen