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Der Sachverständigenbeweis in Europa<br />

Ein Beitrag Beitrag von Rechtsanwältin Katharina Süheyla Ince Bleutge<br />

I NSTITUT NCE & FÜR MOHN S ACHVERSTÄNDIGENWESEN · Christophstraße 11 E.V.KÖLN · 70178 Stuttgart · Hohenzollernring 85-87 · D-50672 Köln<br />

Tel. Tel. +49 (+49) (0)22 07 11 1/912 / 53 771 91 35 0 · · Fax +49 (+49) (0)22 07 1/912 11 / 2 771 36 51 99 26 · E-Mail: info@ifsforum.de · www.ifsforum.de<br />

Das Sachverständigenwesen in Europa zeigt in vielen<br />

Bereichen Gemeinsamkeiten, hat aber auch einige unterschiedliche<br />

Regelungen. Insbesondere der Begriff des Sachverständigen<br />

wird in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich verwendet, abhängig<br />

davon, ob es sich um eine Gutachtertätigkeit, Inspektions-,<br />

Prüf- oder Auditorentätigkeit handelt. Bei Gericht allerdings wird<br />

stets der Begriff des Sachverständigen gebraucht. Eines lässt sich<br />

aber wohl grenzüberschreitend feststellen: sowohl bei Gericht als<br />

auch zwischen Privaten ist das Urteil eines Sachverständigen als<br />

15<br />

fachlich fundiertes und qualitativ hochwertiges Beweismittel anerkannt<br />

und nachgefragt.<br />

Die nachfolgende Zusammenfassung gibt einen Überblick<br />

über die Organisation des Sachverständigenwesens in anderen<br />

europäischen Ländern und erläutert die Rechtsstellung der<br />

Gerichts-Sachverständigen, ihre Vergütungssituation sowie ihre<br />

Rechte und Pflichten.<br />

I. Überblick<br />

In Europa gibt es unterschiedliche Systeme, um eine<br />

Qualifizierung, in denen Sachverständige involviert sind, auszuzeichnen.<br />

Es gibt die Akkreditierung von Prüflaboratorien,<br />

Inspektionsstellen und Zertifizierungsstellen sowie die behördliche<br />

Registrierung durch den Staat, Verbände oder Gerichte. Von<br />

besonderer Bedeutung ist die Zertifizierung durch eine nach DIN<br />

EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Personalzertifizierungsstelle, die<br />

auf europäischer Ebene als Zuerkennung einer besonderen<br />

Qualifikation be- und anerkannt ist.<br />

1. DIE ORGANISATION DES SACHVERSTÄNDIGENWESENS<br />

IN ÖSTERREICH<br />

In Österreich besteht ein vergleichbares System wie in<br />

Deutschland. Sachverständige werden durch die Gerichte als<br />

Zertifizierungsstellen gerichtlich zertifiziert und beeidet. Diese<br />

Sachverständigen werden in die von den Präsidenten der<br />

Landgerichte als Zertifizierungsstelle in eine elektronische Liste<br />

eingetragen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.<br />

Die Anforderungen sind vergleichbar mit den Voraussetzungen,<br />

die in Deutschland an zertifizierte oder öffentlich bestellte und<br />

vereidigte Sachverständige gestellt werden. Neben dem Nachweis<br />

besonderer fachlicher Kenntnisse müssen die Sachverständigen

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