Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
C) ANFORDERUNGEN AN WEITERBILDUNGSAKTIVITÄTEN<br />
IM BEREICH MEDIATION<br />
Auch im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung<br />
durch Sachverständige konnte EuroExpert einen Standard für<br />
Mediationtrainings schaffen und durchsetzen.<br />
D) REPORT STANDARDS<br />
Als besonderer Erfolg sind die zuletzt verabschiedeten<br />
Standards für Gutachten zu verzeichnen. Die derzeit 8<br />
Mitgliedsstaaten von EuroExpert haben sich hier auf gemeinsame<br />
allgemeine Anforderungen geeinigt und diese in einem<br />
Grundsatzpapier verabschiedet. Wesentliche Merkmale eines<br />
Gutachtens werden festgelegt, wie etwa die Nennung des konkreten<br />
Gegenstands der Begutachtung anhand des Inhalts des<br />
Auftrages und die nachvollziehbare Begründung der Ergebnisse<br />
sowie deren Herleitung. Ergänzt werden diese Standards durch<br />
weitere Anforderungen an Inhalt und Aufbau eines Gutachtens.<br />
Bei der Erstattung ihrer sachverständigen Leistung müssen<br />
Sachverständige zudem immer ihrer herausragenden Rolle bewusst<br />
sein – sie müssen ihre Leistungen unparteilich, mit besonderer<br />
Sorgfalt und Fachkunde erstellen und sich stets an den<br />
geltenden Regeln der Technik orientieren.<br />
Die gemeinsamen Standards konnten trotz unterschiedlicher<br />
Rechtssysteme entwickelt werden – dieses Beispiel zeigt<br />
erneut, dass die Gemeinsamkeiten bei den Anforderungen an<br />
Sachverständige und ihre Leistungen durchaus vergleichbar sind.<br />
Diese gemeinsame Basis gilt es zu fördern und weiterzuentwikkeln.<br />
E) DER „EUROEXPERTFINDER“<br />
Auf der Webseite von „EuroExpert“ (www.euroexpert.org)<br />
bietet der „EuroExpertFinder“ die Möglichkeit, nach<br />
Sachverständigen im europäischen Ausland zu recherchieren. Das<br />
System ist so einfach wie effektiv: Man gibt ein, wofür man den<br />
Sachverständigen benötigt und in welchem Land gesucht wird.<br />
Die Suchanfrage geht dann automatisch an die zuständige<br />
Sachverständigenorganisation in dem betreffenden Land - parallel<br />
wird das Institut für Sachverständigenwesen als<br />
Generalsekretariat von EuroExpert informiert. Dann werden ein<br />
oder mehrere geeignete Sachverständige benannt. Dabei kann<br />
man davon ausgehen, dass nur qualifizierte Sachverständige be-<br />
D e r S a c h v e r s t ä n d i g e n b e w e i s i n E u r o p a<br />
21<br />
nannt werden. Denn es kann nur eine Sachverständigenorganisation<br />
Mitglied bei EuroExpert sein, die entsprechende Qualitätsstandards<br />
ihrer Einrichtung und ihrer Sachverständigen erfüllt.<br />
4. EUROEXPERT: ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK<br />
Wie man sieht, entsprechen die im „Code of Practice“, in<br />
den „Association Standards“ und in den „Report Standards“<br />
festgelegten Grundsätze den Anforderungen, die sich in<br />
Deutschland auch in den Sachverständigenordnungen der<br />
Bestellungskörperschaften wiederfinden. Vergleichbare Regelungen<br />
finden sich in den Zertifizierungsvoraussetzungen der nach DIN<br />
EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen. Es ist daher<br />
ausgesprochen begrüßenswert, dass in den anderen<br />
Mitgliedsstaaten vergleichbar hohe Anforderungen an die fachliche<br />
und persönliche Kompetenz der Sachverständigen gelten.<br />
EuroExpert plant für die Zukunft eine noch stärkere<br />
Annäherung an die EU-Institutionen. Weiteres mittelfristiges Ziel<br />
ist die Aufnahme weitere Mitglieder aus den neuen EU-<br />
Mitgliedsstaaten sowie die Verbesserung der Vernetzung europäischen<br />
Sachverständigen.<br />
X. Fazit<br />
Es gibt viele wichtige Gemeinsamkeiten im Bereich des<br />
Sachverständigenwesens in Europa. Grundlegende Voraussetzungen<br />
an die persönliche und fachliche Kompetenz der SV sind in<br />
allen europäischen Ländern vergleichbar.<br />
Für einen funktionierenden Binnenmarkt erforderlich sind<br />
die Förderung und weitere Umsetzung der gemeinsamen<br />
Standards sowie die stärkere Berücksichtigung der Fort- und<br />
Weiterbildung.<br />
Von großer Wichtigkeit ist schließlich, dass der Begriff<br />
„Sachverständiger“ einheitlich verwendet wird. Dies ist insbesondere<br />
von Bedeutung bei der Festlegung von Zuständigkeiten<br />
bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht.<br />
Hier ist auch der deutsche Gesetzgeber gefordert, aber auch<br />
Verbände, Sachverständigenorganisationen und Kammern.