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C) ANFORDERUNGEN AN WEITERBILDUNGSAKTIVITÄTEN<br />

IM BEREICH MEDIATION<br />

Auch im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung<br />

durch Sachverständige konnte EuroExpert einen Standard für<br />

Mediationtrainings schaffen und durchsetzen.<br />

D) REPORT STANDARDS<br />

Als besonderer Erfolg sind die zuletzt verabschiedeten<br />

Standards für Gutachten zu verzeichnen. Die derzeit 8<br />

Mitgliedsstaaten von EuroExpert haben sich hier auf gemeinsame<br />

allgemeine Anforderungen geeinigt und diese in einem<br />

Grundsatzpapier verabschiedet. Wesentliche Merkmale eines<br />

Gutachtens werden festgelegt, wie etwa die Nennung des konkreten<br />

Gegenstands der Begutachtung anhand des Inhalts des<br />

Auftrages und die nachvollziehbare Begründung der Ergebnisse<br />

sowie deren Herleitung. Ergänzt werden diese Standards durch<br />

weitere Anforderungen an Inhalt und Aufbau eines Gutachtens.<br />

Bei der Erstattung ihrer sachverständigen Leistung müssen<br />

Sachverständige zudem immer ihrer herausragenden Rolle bewusst<br />

sein – sie müssen ihre Leistungen unparteilich, mit besonderer<br />

Sorgfalt und Fachkunde erstellen und sich stets an den<br />

geltenden Regeln der Technik orientieren.<br />

Die gemeinsamen Standards konnten trotz unterschiedlicher<br />

Rechtssysteme entwickelt werden – dieses Beispiel zeigt<br />

erneut, dass die Gemeinsamkeiten bei den Anforderungen an<br />

Sachverständige und ihre Leistungen durchaus vergleichbar sind.<br />

Diese gemeinsame Basis gilt es zu fördern und weiterzuentwikkeln.<br />

E) DER „EUROEXPERTFINDER“<br />

Auf der Webseite von „EuroExpert“ (www.euroexpert.org)<br />

bietet der „EuroExpertFinder“ die Möglichkeit, nach<br />

Sachverständigen im europäischen Ausland zu recherchieren. Das<br />

System ist so einfach wie effektiv: Man gibt ein, wofür man den<br />

Sachverständigen benötigt und in welchem Land gesucht wird.<br />

Die Suchanfrage geht dann automatisch an die zuständige<br />

Sachverständigenorganisation in dem betreffenden Land - parallel<br />

wird das Institut für Sachverständigenwesen als<br />

Generalsekretariat von EuroExpert informiert. Dann werden ein<br />

oder mehrere geeignete Sachverständige benannt. Dabei kann<br />

man davon ausgehen, dass nur qualifizierte Sachverständige be-<br />

D e r S a c h v e r s t ä n d i g e n b e w e i s i n E u r o p a<br />

21<br />

nannt werden. Denn es kann nur eine Sachverständigenorganisation<br />

Mitglied bei EuroExpert sein, die entsprechende Qualitätsstandards<br />

ihrer Einrichtung und ihrer Sachverständigen erfüllt.<br />

4. EUROEXPERT: ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK<br />

Wie man sieht, entsprechen die im „Code of Practice“, in<br />

den „Association Standards“ und in den „Report Standards“<br />

festgelegten Grundsätze den Anforderungen, die sich in<br />

Deutschland auch in den Sachverständigenordnungen der<br />

Bestellungskörperschaften wiederfinden. Vergleichbare Regelungen<br />

finden sich in den Zertifizierungsvoraussetzungen der nach DIN<br />

EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen. Es ist daher<br />

ausgesprochen begrüßenswert, dass in den anderen<br />

Mitgliedsstaaten vergleichbar hohe Anforderungen an die fachliche<br />

und persönliche Kompetenz der Sachverständigen gelten.<br />

EuroExpert plant für die Zukunft eine noch stärkere<br />

Annäherung an die EU-Institutionen. Weiteres mittelfristiges Ziel<br />

ist die Aufnahme weitere Mitglieder aus den neuen EU-<br />

Mitgliedsstaaten sowie die Verbesserung der Vernetzung europäischen<br />

Sachverständigen.<br />

X. Fazit<br />

Es gibt viele wichtige Gemeinsamkeiten im Bereich des<br />

Sachverständigenwesens in Europa. Grundlegende Voraussetzungen<br />

an die persönliche und fachliche Kompetenz der SV sind in<br />

allen europäischen Ländern vergleichbar.<br />

Für einen funktionierenden Binnenmarkt erforderlich sind<br />

die Förderung und weitere Umsetzung der gemeinsamen<br />

Standards sowie die stärkere Berücksichtigung der Fort- und<br />

Weiterbildung.<br />

Von großer Wichtigkeit ist schließlich, dass der Begriff<br />

„Sachverständiger“ einheitlich verwendet wird. Dies ist insbesondere<br />

von Bedeutung bei der Festlegung von Zuständigkeiten<br />

bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht.<br />

Hier ist auch der deutsche Gesetzgeber gefordert, aber auch<br />

Verbände, Sachverständigenorganisationen und Kammern.

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