Östlich der Galgenhohl - Grosser-Seeger
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Stadt Neckarsteinach<br />
Großweidenmühlstr. 28 a-b<br />
90419 Nürnberg<br />
Tel. 0911-3931270<br />
Fax 0911-3931271<br />
www.grosser-seeger.de<br />
VORENTWURF<br />
VORENTWURF<br />
Bebauungsplan Nr. 1.32<br />
„<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
22.09.2011
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
I Satzung............................................................................................................................ 5<br />
II Begründung .................................................................................................................... 7<br />
1. Planungsanlass ............................................................................................................ 7<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................................ 7<br />
3. Darstellung im Flächennutzungsplan ........................................................................... 8<br />
4. Bestandsbeschreibung ................................................................................................. 9<br />
5. Erschließung ............................................................................................................... 10<br />
6. Geplante Bebauung .................................................................................................... 10<br />
7. Freiflächen und Einfriedungen .................................................................................... 12<br />
8. Altlasten ...................................................................................................................... 12<br />
9. Funde und Bodendenkmäler ...................................................................................... 13<br />
10. Immissionsschutz ................................................................................................... 13<br />
11. Land- und Forstwirtschaft ....................................................................................... 13<br />
III Umweltbericht ............................................................................................................... 14<br />
12. Kurzdarstellung <strong>der</strong> Planung .................................................................................. 14<br />
13. Ziele des Umweltschutzes für das Plangebiet ........................................................ 14<br />
14. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter ...................................................... 15<br />
15. Auswirkungen des Vorhabens ................................................................................ 22<br />
16. Alternativen und Nullvariante .................................................................................. 24<br />
17. Vermeidungs- und Vermin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen ..................................................... 24<br />
18. Eingriffsbilanzierung ............................................................................................... 25<br />
19. Kompensationsmaßnahmen ................................................................................... 26<br />
20. Verbleibende Auswirkungen ................................................................................... 38<br />
21. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten ................................................................ 38<br />
22. Prüfung artenschutzrechtlicher Belange ................................................................. 41<br />
23. Gesetzlicher Biotopschutz ...................................................................................... 43<br />
24. Überwachung/Monitoring ........................................................................................ 43<br />
25. Hinweise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes .................. 44<br />
26. Zusammenfassung ................................................................................................. 44<br />
27. Literatur und sonstige Quellen ................................................................................ 45<br />
Pflanzempfehlung ................................................................................................................ 46<br />
Anhang .................................................................................................................................. 47<br />
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Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
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Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
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I SATZUNG<br />
Die Stadt Neckarsteinach erlässt aufgrund<br />
§§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli<br />
2011 (BGBl. I S. 1509) geän<strong>der</strong>t worden ist, in Verbindung mit <strong>der</strong> Hessischen Bauordnung<br />
(HBO) in <strong>der</strong> Neufassung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46, 180)<br />
den Bebauungsplan Nr. 1.32 „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ als Satzung.<br />
§ 1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)<br />
(1) Der Geltungsbereich wird als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt.<br />
(2) Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig.<br />
§ 2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)<br />
(1) Die Grundflächenzahl beträgt 0,4.<br />
(2) Die Geschossflächenzahl beträgt 0,8.<br />
(3) Es sind maximal II Vollgeschosse zulässig.<br />
(4) Die maximale Firsthöhe für Gebäude über <strong>der</strong> mittleren Höhe <strong>der</strong> anliegenden Verkehrsfläche<br />
ist im Planblatt auf 8 m bzw. 10 m festgelegt.<br />
§ 3 Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)<br />
(1) Es gilt die offene Bauweise.<br />
(2) Unterirdische Bauteile, offene Stellplätze und Carports sind auch im Bereich<br />
zwischen <strong>der</strong> Baugrenze und <strong>der</strong> anliegenden Erschließungsstraße zulässig.<br />
(3) In den übrigen nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen in Form<br />
von Gebäuden (z.B. Gewächs- o<strong>der</strong> Gartengerätehäuser) bis zu einer Grundfläche<br />
von insgesamt 20 m² pro Grundstück zulässig.<br />
§ 4 Gestaltungsvorschriften (§ 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO)<br />
(1) Zulässig sind Sattel- und Pultdächer für die Hauptgebäude. Untergeordnete Nebenanlagen<br />
können auch mit begrünten Flachdächern ausgeführt werden.<br />
(2) Dächer sind in gedeckten Farbtönen zu decken, leuchtende o<strong>der</strong> glasierte Oberflächen<br />
sind unzulässig. Dachbegrünungen sind zulässig.<br />
(3) Solarzellen und Sonnenkollektoren sind zulässig, sie sind parallel zur Dachfläche einzubauen.<br />
(4) Die Fassaden sind in hellen, gedeckten Farben zu gestalten. Holzverkleidungen o<strong>der</strong><br />
Gebäude in Holzbauweise (außer Baumstammhäuser) sind zulässig.<br />
(5) Werbeanlagen sind nur bis einer Größe von max. 2 m² Sichtfläche zulässig. Blinko<strong>der</strong><br />
Leuchtreklame ist nicht zulässig.<br />
(6) Nebengebäude sind in Material und Gestaltung den Hauptgebäuden unterzuordnen.<br />
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Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
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§ 5 Einfriedungen<br />
(1) Zäune zur Erschließungsstraße dürfen nicht höher als 1,2 m über Straßenoberkante<br />
errichtet werden.<br />
(2) Zäune dürfen nur ohne Sockel und mit einem Abstand <strong>der</strong> Lattung o<strong>der</strong> des Geflechts<br />
von mindestens 10 cm vom Boden errichtet werden.<br />
(3) Hecken aus Nadelgehölzen o<strong>der</strong> Mauern sind als Einfriedung nicht zulässig. Als Ausnahme<br />
sind an <strong>der</strong> Grenze zur offenen Landschaft Trockenmauern zulässig.<br />
§ 6 Private Grünflächen, Anpflanzungen (§ 9 (1) Nr. 15 u. Nr. 25 BauGB)<br />
(1) Die nicht befestigten Flächen <strong>der</strong> privaten Grundstücke sind dauerhaft zu begrünen.<br />
(2) Je angefangene 300 m² private Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Baum<br />
(siehe Pflanzempfehlung) zu pflanzen. Bestehende Bäume, die erhalten werden,<br />
können hierauf angerechnet werden.<br />
§ 7 Wasserabfluss, Versickerung (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB)<br />
(1) Stellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien befestigt werden.<br />
(2) Unbelastetes Nie<strong>der</strong>schlagswasser von Dachflächen o<strong>der</strong> befestigten Flächen ist auf<br />
dem Grundstück zu versickern.<br />
(3) Alternativ kann das Nie<strong>der</strong>schlagswasser gesammelt und auf den Grundstücken genutzt<br />
werden.<br />
§ 8 Kompensationsmaßnahmen, Maßnahmen zum Artenschutz (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB)<br />
(1) Die Maßnahmenbeschreibung für die Ausgleichsmaßnahmen in Kapitel III.19 <strong>der</strong><br />
Begründung ist Bestandteil <strong>der</strong> Satzung.<br />
(2) Die Maßnahmen auf den festgesetzten Ausgleichsflächen müssen innerhalb eines<br />
Jahres nach Rechtskraft des Bebauungsplans funktional wirksam sein, soweit nicht<br />
für Maßnahmen nach Absatz 4 an<strong>der</strong>weitige Regelungen getroffen wurden.<br />
(3) Zur Kompensation <strong>der</strong> Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes<br />
werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den Grundstücken innerhalb<br />
des Geltungsbereichs ganz zugeordnet (Sammelzuordnung).<br />
(4) Die in Kapitel III.22 <strong>der</strong> Begründung beschriebenen CEF-Maßnahmen zur<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> kontinuierlichen ökologischen Funktionalität für bestimmte<br />
Tierarten sind innerhalb <strong>der</strong> genannten Fristen umzusetzen.<br />
(5) Um Vogel- und Fle<strong>der</strong>mausarten nicht bei <strong>der</strong> Brut o<strong>der</strong> Aufzucht zu beeinträchtigen,<br />
dürfen aufgrund des Bebauungsplans zulässige Rodungen von Gehölzen<br />
ausschließlich in <strong>der</strong> Zeit vom 01. Oktober bis spätestens 28. Februar durchgeführt<br />
werden.<br />
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Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
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II BEGRÜNDUNG<br />
1. Planungsanlass<br />
Die Stadtverordnetenversammlung <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach hat am 27.06.2011 beschlossen,<br />
den Bebauungsplan Nr. 1.32 „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ aufzustellen.<br />
Das Gebiet „<strong>Galgenhohl</strong>“ stellt die letzte größere Flächenreserve im Bereich <strong>der</strong> Stadt<br />
Neckarsteinach dar. Diese Flächenreserve ist seit längerem in <strong>der</strong> Flächennutzungs- und in<br />
<strong>der</strong> Regionalplanung verankert. Aktuell soll für den nördlichen Randbereich entlang <strong>der</strong> bereits<br />
vorhandenen Erschließungsnetze Baurecht geschaffen werden.<br />
Die Nutzung <strong>der</strong> bisher nur einseitig angebauten Verkehrsstraßen und Leitungstrassen hat<br />
neben hoher Wirtschaftlichkeit auch den Vorteil, dass keine zusätzlichen Eingriffe für neue<br />
Erschließungsmaßnahmen erfolgen müssen. Der Fahrweg „Am Vogelsang“ ist allerdings<br />
auszubauen und damit erstmals auch eine reguläre Wendemöglichkeit anzulegen.<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Abbildung 1: Übersichtslageplan des Bebauungsplanes Nr. 1.32 „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
(Kartengrundlage: www.hessenviewer.de)<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt:<br />
− im Westen durch die Straße „Am Vogelsang“ / Eichendorffstraße, die in <strong>der</strong> Südwestspitze<br />
des Geltungsbereichs von <strong>der</strong> Darsberger Staße abzweigt.<br />
− im Norden durch den teilweise befestigten Fahrweg „Am Vogelsang“<br />
− im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 224/2, angrenzendes Grünland<br />
und Obstbaumbestände<br />
− im Süden durch angrenzendes Grünland und Obstbaumbestände ab einer im Bebauungsplan<br />
festgelegten Grundstückstiefe von ca. 30 m.<br />
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Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 8<br />
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke <strong>der</strong> Gemarkung Neckarsteinach:<br />
Flur 2, Flst. Nr. 211/5, 224/2, 225/1, 225/2, 226 – 229, 230/1, 230/2, 231 – 238, 240/1, 241/1,<br />
242/1, 243/1, 244/11, 244/12 sowie 539/116 (alle nur in Teilstücken).<br />
Der exakte Zuschnitt des Geltungsbereichs ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen.<br />
Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,74 ha. Am nördlichen Rand des Geltungsbereichs<br />
wird eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 23 „Am Galgenberg“<br />
überplant. Die neuen Festsetzungen ersetzen die bisherigen Regelungen.<br />
3. Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach wird <strong>der</strong> Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Baufläche ist mit <strong>der</strong> Umgrenzung<br />
„Nutzungsbeschränkungen o<strong>der</strong> Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche<br />
Umwelteinwirkungen“ gekennzeichnet. (siehe Abbildung 2)<br />
Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach<br />
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Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Seite 9<br />
4. Bestandsbeschreibung<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ liegt im Neckartal östlich<br />
des Ortsrandes <strong>der</strong> Kernstadt von Neckarsteinach. Es handelt sich um den Randbereich<br />
eines großflächigen Streuobstbestands. Dazwischen sind Grünlandparzellen ohne Obstbäume<br />
gelegen. Die bis zu ca. 1,50 m hohe Hangböschung entlang des Fahrwegs „Am<br />
Vogelsang“ wird überwiegend von Ru<strong>der</strong>alvegetation eingenommen. Ein weiterer<br />
Böschungsstreifen erstreckt sich entlang <strong>der</strong> im Westen verlaufenden Straße Am Vogelsang/<br />
Eichendorffstraße. Im Süden ist die Teilfläche eines Gartengrundstücks in den Geltungsbereich<br />
einbezogen.<br />
Die Fläche ist überwiegend mit Obstbäumen bestanden. Die Wiesen werden – mit Ausnahme<br />
eines Streifens im Osten des Geltungsbereichs – extensiv bewirtschaftet. Dieser<br />
Teilbereich gehört zu einer ehemaligen Ackerfläche, die nun als Grünland eingesät wurde.<br />
Nach Süden und Osten schließen sich weitere Obstwiesen und Grünlandflächen an, im<br />
Westen schließt eine Wohnsiedlung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern an. Nördlich des<br />
Fahrwegs „Am Vogelsang“ ist neben dem alten Forsthaus eine zweireihige Wohnbebauung<br />
(Einfamilienhäuser) entstanden.<br />
Blick „Am Vogelsang“ nach Westen<br />
VORENTWURF<br />
Blick unterhalb <strong>der</strong> Böschung nach Osten<br />
Blick Zufahrtsstraße hangaufwärts / nach Norden Blick von Süden auf den Geltungsbereich<br />
Abbildung 3: Bestandsfotos 30.06.2011<br />
Der Geltungsbereich liegt zwischen ca. 150 und 160 m ü. NN und fällt nach Süden mit einem<br />
Gefälle von ca. 15 – 18% ab.
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 10<br />
5. Erschließung<br />
Der Standort liegt verkehrlich günstig zur B 37/45, die unmittelbar über die Darsberger<br />
Straße (K 36) erreicht werden kann. Die Straßen „Am Vogelsang“ und Eichendorfstraße dienen<br />
ohne Durchgangsverkehr nur <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> anliegenden Wohnbaugrundstücke.<br />
Die fußläufige Entfernung zum Bahnhof Neckarsteinach beträgt etwa 800 m.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Topographie ist die Auffahrt im Westen des Geltungsbereichs mit über 15%<br />
Steigung ausgebaut. Der Fahrweg „Am Vogelsang“, <strong>der</strong> zur Erschließungsstraße ausgebaut<br />
werden soll, verläuft dagegen hangparallel und nahezu eben. In bzw. direkt neben diesem<br />
Weg liegen auch die Kanalisation und die Wasserversorgung für die angrenzenden<br />
Grundstücke. Eine Telefonleitung verläuft entlang des Fahrwegs als Freileitung auf Holzmasten.<br />
Parallel zum Fahrweg verlaufen zwei Hauptleitungen <strong>der</strong> städtischen Wasserversorgung von<br />
den Lanzenbachquellen zum Hochbehälter.<br />
Der Weg „Am Vogelsang“ soll auf eine Breite von 5,50 m ausgebaut werden. Aufgrund des<br />
geringen zu erwartenden Verkehrsaufkommens soll eine Mischverkehrsfläche ohne Hochbordstein<br />
angelegt werden. Mit dieser Festsetzung wird eine bisher im Bebauungsplan Nr.<br />
23 „Am Galgenberg“ festgesetzte Straßenverkehrsfläche überplant. Im Kreuzungsbereich<br />
wird die bisher geplante Ausrundung <strong>der</strong> Ecksituation zurückgenommen und nördlich <strong>der</strong><br />
Straße eine private Grundstücksfläche als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Die Kreuzung<br />
kann weiterhin vom Bemessungsfahrzeug (3-achsiges Müllfahrzeug) befahren werden.<br />
Am Ende <strong>der</strong> Erschließungsstraße wird eine einseitige Wendeplatte, gemäß Bild 59 <strong>der</strong><br />
RASt 06 angelegt. Für Pkw steht damit ein Wendekreis von 6,0 m zur Verfügung, die Anlage<br />
kann aber auch als Wendehammer von 3-achsigen Müllfahrzeugen benutzt werden.<br />
Die Energie- und Wasserversorgung kann über den Ausbau <strong>der</strong> bestehenden Leitungen<br />
sichergestellt werden. Die Entwässerung erfolgt durch Anschluss an das städtische Kanalnetz.<br />
Das unbelastete Nie<strong>der</strong>schlagswasser von den Dächern und befestigten Freiflächen soll<br />
möglichst auf den Baugrundstücken versickert und damit dem natürlichen Wasserkreislauf<br />
wie<strong>der</strong> zugeführt werden. Alternativ kann es in Zisternen aufgefangen und als Brauchwasser<br />
(z.B. zur Gartenbewässerung) genutzt werden.<br />
6. Geplante Bebauung<br />
Im Geltungsbereich wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Allgemein<br />
zulässig sind neben Wohngebäuden auch<br />
- die <strong>der</strong> Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />
sowie nicht störende Handwerksbetriebe<br />
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke<br />
Als Ausnahmen können zugelassen werden:<br />
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes<br />
- Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe<br />
- Anlagen für Verwaltungen<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Seite 11<br />
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen auch nicht ausnahmsweise<br />
zugelassen.<br />
Mit diesen Regelungen wird <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> umliegenden Wohnbebauung weitergeführt.<br />
Gleichzeitig werden solche Nebennutzungen ermöglicht, die die Wohnfunktion nicht stören.<br />
Damit werden insbeson<strong>der</strong>e solche Nutzungen, die auch <strong>der</strong> Bevölkerung in <strong>der</strong> Umgebung<br />
zugutekommen können, ermöglicht.<br />
Da die bevorzugte Lage auch tatsächlich überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden<br />
soll, werden i.d.R. großflächiger angelegte Gartenbaubetriebe nicht zugelassen. Tankstellen<br />
werden ebenfalls ausgeschlossen, da diese aufgrund <strong>der</strong> Erschließungssituation und aus<br />
gestalterischen Gründen nicht in Einklang mit <strong>der</strong> für das Gebiet beabsichtigten Bebauungsstruktur<br />
stünden.<br />
Die Grundflächenzahl (Verhältnis von Grundfläche und Grundstücksfläche) liegt mit 0,4 an<br />
<strong>der</strong> Obergrenze nach § 17 BauNVO. Damit wird eine gute Ausnutzung <strong>der</strong> Baugrundstücke<br />
ermöglicht.<br />
Die Geschossflächenzahl (Verhältnis von Geschossfläche und Grundstücksfläche) liegt bei<br />
0,8, was einer zweigeschossigen Bebauung entspricht. Die maximale Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />
wird ebenfalls auf II begrenzt, was <strong>der</strong> Umgebungsbebauung entspricht.<br />
Abbildung 4: Exemplarische Gebäudeschnitte (II Vollgeschosse gem. HBO)<br />
Um die Höhenentwicklung zu begrenzen und größere Geländeverän<strong>der</strong>ungen zu vermeiden,<br />
wird eine maximale Firsthöhe für Gebäude, bezogen auf die mittlere Höhe <strong>der</strong> angrenzenden<br />
Verkehrsfläche festgesetzt:<br />
- Für die Gebäude, die unterhalb <strong>der</strong> auszubauenden Erschließungsstraße liegen, beträgt<br />
die maximale Höhe 8 m.<br />
- Für die Grundstücke im Westen entlang <strong>der</strong> vorhandenen Straße „Am Vogelsang“/<br />
Eichendorffstraße“ liegt die Höhe aufgrund <strong>der</strong> Hanglage <strong>der</strong> Straße bei max. 10 m.<br />
Damit wird ein harmonisches Einfügen <strong>der</strong> Bebauung in die Umgebung erreicht und eine<br />
übermäßige Beeinträchtigung <strong>der</strong> hinterliegenden Gebäude vermieden.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Umgebung anzutreffenden Einzelgebäude wird auch im Geltungsbereich<br />
eine offene Bauweise nach § 22 BauNVO festgesetzt. Die im Planblatt eingetragenen<br />
Baugrenzen ermöglichen einen gewissen Spielraum bei <strong>der</strong> Situierung <strong>der</strong> Baukörper,<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 12<br />
wobei die Gebäude tendenziell im Norden <strong>der</strong> Grundstücke errichtet werden sollen, um die<br />
Straße räumlich zu fassen und nutzbare Freiräume zu erhalten.<br />
Im Vorgartenbereich zwischen Baugrenze und öffentlicher Verkehrsfläche sind zusätzliche<br />
bauliche Anlagen zulässig:<br />
- Unterirdische Bauteile, damit ein erweitertes Kellergeschoss o<strong>der</strong> eine Zisterne dort<br />
zum Liegen kommen kann.<br />
- Offene Stellplätze und Carports, um die Erschließungsflächen (Zufahrten) gering zu<br />
halten. Garagen sind dort nicht zulässig, da für sie gegenüber <strong>der</strong> Verkehrsfläche ein<br />
gewisser Stauraum sichergestellt werden muss.<br />
Weitere Nebenanlagen in Form von Gebäuden sind auch in <strong>der</strong> übrigen, nicht überbaubaren<br />
Fläche zulässig. Dies ermöglicht eine flexible Anordnung von z.B. Gewächshäusern o<strong>der</strong><br />
Geräteschuppen bei <strong>der</strong> Gartengestaltung. Ihre Grundfläche darf aber 20 m² pro Grundstück<br />
nicht überschreiten, um den Gesamteindruck eines grünen Ortsrands nicht zu beeinträchtigen.<br />
Die gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, ein harmonisches und in die angrenzende<br />
Siedlung integriertes Gesamtbild <strong>der</strong> Bebauung zu erhalten. Darauf ist auch in Hinblick auf<br />
die Fernwirkung <strong>der</strong> Baufläche beson<strong>der</strong>s Wert zu legen.<br />
7. Freiflächen und Einfriedungen<br />
Die Pkw-Stellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (Rasenpflaster, Rasengittersteine<br />
etc.) befestigt werden. Die nicht befestigten Flächen sollen dauerhaft begrünt und<br />
als Gärten angelegt werden, um eine durchgrünte Wohnsiedlung zu schaffen.<br />
Zur Ein- und Durchgrünung <strong>der</strong> Grundstücke wird je angefangene 300 m² Grundstücksfläche<br />
die Pflanzung eines hochstämmigen Baumes gefor<strong>der</strong>t. Die bestehenden Obstbäume sollen<br />
nach Möglichkeit erhalten werden, und können daher in Anrechnung gebracht werden.<br />
Die Gehölze in <strong>der</strong> Pflanzliste wurden zusammengestellt, um eine breit gefächerte Auswahl<br />
an heimischen Bäumen, Sträuchern und Rankern vorzuschlagen.<br />
Um den offenen Charakter als Wohnsiedlung zu wahren, werden Einfriedungen zur Straße<br />
hin auf eine Höhe von 1,2 m über Straßenoberkante beschränkt. Sockellose Zäune bieten<br />
Durchschlupfmöglichkeiten für Tiere und tragen damit dazu bei, die Barrierewirkung <strong>der</strong><br />
Siedlung zu verringern. Hecken aus Nadelgehölzen o<strong>der</strong> Mauern sind aus diesem Grund<br />
und wegen <strong>der</strong> negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild nicht zulässig.<br />
Als Ausnahme hiervon sind Trockenmauern an <strong>der</strong> Grenze zur offenen Landschaft zulässig.<br />
Trockenmauern stellen in Neckarsteinach ein wichtiges Strukturelement <strong>der</strong> historisch gewachsenen<br />
Kulturlandschaft dar. Außerdem ist es ein bedeutendes Lebensraumelement für<br />
verschiedene Kleintiere (insbeson<strong>der</strong>e Reptilien).<br />
8. Altlasten<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und im näheren Umfeld sind keine Altflächen<br />
(Altablagerungen und Altstandorte), schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Grundwasserverunreinigungen<br />
in <strong>der</strong> Altflächendatei ALTIS des Landes Hessen bekannt.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Seite 13<br />
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfor<strong>der</strong>n, ist auf organoleptische<br />
Auffälligkeiten des Untergrundes zu achten. Werden solche festgestellt, die auf das Vorhandensein<br />
von schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Altlasten hinweisen, ist unverzüglich die<br />
zuständige Bodenschutzbehörde zu informieren (Mitteilungspflicht gem. § 4 Abs. 1 Hessisches<br />
Altlasten- und Bodenschutzgesetz).<br />
9. Funde und Bodendenkmäler<br />
Im Planungsgebiet sind keine Bodendenkmäler o<strong>der</strong> archäologischen Funde bekannt.<br />
Wenn bei Erdbauarbeiten dennoch Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen<br />
und Fundgegenstände (z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste) entdeckt<br />
werden, sind diese nach § 20 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege<br />
Hessen, Archäologische Denkmalpflege, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unteren Denkmalschutzbehörde zu<br />
melden. Funde und Fundstellen sind in unverän<strong>der</strong>tem Zustand zu erhalten und in geeigneter<br />
Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen (§ 20 Abs. 3 HDSchG). Die Zerstörung<br />
von Bodendenkmälern ohne vorherige, fachkundige Grabung ist nicht zulässig.<br />
10. Immissionsschutz<br />
Durch die im Neckartal verlaufende Bundesstraße B37/45 und die Bahnlinie Heidelberg –<br />
Eberbach kommt es zu Verkehrslärm, <strong>der</strong> auch auf das geplante Baugebiet einwirkt.<br />
Die Stadt Neckarsteinach geht nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand nicht davon aus, dass im<br />
Gebiet schädliche Immissionen auftreten werden.<br />
11. Land- und Forstwirtschaft<br />
Südlich und östlich an den Geltungsbereich angrenzend liegen landwirtschaftlich genutzte<br />
Flächen. Zeitweise Beeinträchtigungen durch die Bewirtschaftung im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Vorgaben (z.B. Weidegang) sind hinzunehmen.<br />
Auf <strong>der</strong> Straße „Am Vogelsang“ findet auch land- und forstwirtschaftlicher Verkehr statt, <strong>der</strong><br />
hinzunehmen ist und nicht behin<strong>der</strong>t werden darf.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 14<br />
III UMWELTBERICHT<br />
12. Kurzdarstellung <strong>der</strong> Planung<br />
Die Stadt Neckarsteinach beabsichtigt am Nordrand <strong>der</strong> geplanten Baufläche „<strong>Galgenhohl</strong>“<br />
entlang <strong>der</strong> bereits vorhandenen Erschließungsnetze Baurecht zu schaffen. Als zulässige<br />
Nutzung im Geltungsbereich wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen.<br />
Die GRZ wird mit 0,4 und die GFZ mit 0,8 festgesetzt. Am Ende <strong>der</strong> Erschließungsstraße<br />
„Am Vogelsang“ wird eine einseitige Wendeplatte geplant.<br />
13. Ziele des Umweltschutzes für das Plangebiet<br />
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Wassergesetzen<br />
und dem Immissionsschutzrecht, ist in diesem Bauleitplanverfahren beson<strong>der</strong>s die<br />
Naturschutzgesetzgebung zu berücksichtigen: Abgesehen von den allgemeinen Zielen und<br />
Grundsätzen des BNatSchG sind auch die Vorgaben bezüglich <strong>der</strong> europarechtlichen Vorschriften<br />
zum Schutzgebietssystem NATURA 2000 zu beachten.<br />
Im LANDSCHAFTSRAHMENPLAN SÜDHESSEN ist <strong>der</strong> Geltungsbereich Bestandteil eines (großräumigen)<br />
„beliebten Erholungsbereichs“. Die Fläche liegt innerhalb eines auch im<br />
REGIONALPLAN SÜDHESSEN dargestellten „Siedlungsbereich – Zuwachs“ und wird gleichzeitig<br />
als „Konfliktfläche aufgrund <strong>der</strong> Überlagerung eines Gebietes wertvoller Biotope mit Siedlungsbereich<br />
Zuwachs eingestuft“.<br />
Im LANDSCHAFTSPLAN wurde das Plangebiet dem Leitbildraum „offene Landschaften außerhalb<br />
<strong>der</strong> Auen“ mit folgenden Entwicklungszielen zugeordnet:<br />
• Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen als Bestandteilen<br />
eines Biotopverbundsystems auf mindestens 10% <strong>der</strong> Fläche<br />
• Erhaltung und Entwicklung des abwechslungsreichen, offenen Charakters <strong>der</strong> vielgestaltigen<br />
Kulturlandschaft durch För<strong>der</strong>ung einer umweltgerechten Landbewirtschaftung<br />
• Aufrechterhaltung einer – wenn auch nur extensiven – landwirtschaftlichen Nutzung auf<br />
ertragsarmen Standorten, um einer Wie<strong>der</strong>bewaldung vorzubeugen<br />
• Erhaltung des Landschaftsbildes und des sehr hohen Erholungswertes <strong>der</strong> Landschaft<br />
für den Menschen, sowie Vermeidung von Beeinträchtigungen durch nicht landschaftsangepasstes<br />
Bauen im Außenbereich, Sendemasten o<strong>der</strong> Windkraftanlagen<br />
• Erhaltung und Sicherung <strong>der</strong> offenen Landschaftsbereiche als wichtige Kaltluftentstehungsgebiete<br />
• Schutz des Bodens mit seinen Puffer- und Filterfunktionen, Erhaltung seiner Ertragsfähigkeit<br />
für die landwirtschaftliche Nutzung und Schutz des Grundwassers durch eine<br />
Bewirtschaftung nach den Kriterien <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis<br />
Das Plangebiet ist Bestandteil des im Landschaftsplan dargestellten Schwerpunktgebietes<br />
„<strong>Galgenhohl</strong>“. Die Schwerpunktgebiete „Naturschutz“ im Landschaftsplan stellen Landschaftsausschnitte<br />
in Neckarsteinach dar, in denen einheitliche Ziele des Naturschutzes und<br />
<strong>der</strong> Landschaftspflege bestehen. Sie wurden entsprechend ihrer einheitlichen Ausprägung<br />
und <strong>der</strong> aufeinan<strong>der</strong> aufbauenden Maßnahmen in <strong>der</strong> Entwicklungskarte abgegrenzt.<br />
Folgende Maßnahmen wurden in diesem Gebiet für erfor<strong>der</strong>lich gehalten:<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 15<br />
Erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen:<br />
• Beibehaltung <strong>der</strong> extensiven Nutzung des Grünlands (Mahd o<strong>der</strong> Beweidung)<br />
• Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Nutzung brach gefallenen Grünlands<br />
• Vermeidung von Grünlandumbruch<br />
• extensive Nutzung sowie Pflege von Streuobstwiesen<br />
• Ergänzung des vorhandenen Streuobstbestandes durch Pflanzung von Einzelbäumen,<br />
Obstbaumreihen o<strong>der</strong> Neuanlage von Streuobstwiesen<br />
• Pflege von Feldhecken durch abschnittsweises Auf-den-Stock-Setzen alle 15 Jahre bzw.<br />
von Feldgehölzen durch plenterartige Nutzung<br />
• Pflege <strong>der</strong> vorhandenen Waldrän<strong>der</strong> und ggf. Eindämmung <strong>der</strong> Waldrandsukzession<br />
• Instandsetzung von vorhandenen Trockenmauern und Steinriegeln entlang des Waldrandes<br />
• Anlage von Eiablagehilfen für die Äskulapnatter<br />
• Durchführung von speziellen acker-, pflanzenbaulichen und kulturtechnischen Maßnahmen<br />
auf erosionsgefährdeten Ackerflächen, ggf. auch Umwandlung <strong>der</strong> Ackerflächen<br />
in Grünland bzw. Streuobstwiesen<br />
Diese Maßnahmen gelten zum Großteil auch für den Bereich des Planungsbereichs.<br />
Eine Entwicklung <strong>der</strong> Baufläche wurde im LANDSCHAFTSPLAN als „nicht vertretbar“ eingestuft,<br />
wobei dort eine Entwicklung auf einer insgesamt 4,4 ha großen Baufläche bewertet wurde<br />
und nicht wie jetzt auf gut 0,7 ha. Hohe Konfliktpotenziale wurden insbeson<strong>der</strong>e bei den<br />
Schutzgütern „Boden“, „Arten- und Lebensgemeinschaften“ und „Landschaftsbild“ gesehen.<br />
14. Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bereits auf Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung wurden im Zuge <strong>der</strong> dortigen Umweltprüfung<br />
die einzelnen Schutzgüter und die Auswirkungen des Vorhabens auf sie bewertet. So kann<br />
auf Ebene <strong>der</strong> Bebauungsplanung die Umweltprüfung auf zusätzliche o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e erhebliche<br />
Auswirkungen beschränkt werden (§ 2 Abs. 4 BauGB).<br />
Schutzgut Boden<br />
In Neckarsteinach dominieren als Bodentypen Braunerden und Parabraunerden, die aus<br />
dem leicht verwitterbaren Buntsandstein hervorgehen. Als Bodenart herrschen Sande bis<br />
lehmige Sande vor, die auch höhere Tongehalte aufweisen können, wenn lettige Schichten<br />
vorhanden sind. Alle Bodenarten haben z.T. auch einen sehr hohen Skelettanteil und sind<br />
stark steinig und gerölldurchsetzt.<br />
Das Plangebiet liegt am Hangfuß des Galgenbergs. Die Böden bestehen hier aus<br />
Pseudogley-Parabraunerden aus mächtigem Lösslehm, <strong>der</strong> hier ohne Buntsandsteinschutt<br />
auftritt. (Quelle: Bodenkarte Blatt L 6518 Heidelberg-Nord). Das Ertragspotenzial <strong>der</strong> Böden<br />
ist daher hoch.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Straße „Am Vogelsang“ ist es an <strong>der</strong>en Rand durch kleinflächige<br />
Aufschüttungen zu Verän<strong>der</strong>ungen des ursprünglichen Bodenkörpers gekommen ist. Derzeit<br />
ist nur ein geringer Teil des Plangebiets, nämlich Teile des Flurstücks Nr. 539/116 versiegelt.<br />
Das überwiegende Gebiet wird von landwirtschaftlichen Nutzflächen (v.a. Streuobstwiese<br />
und Grünland) eingenommen.<br />
Altstandorte, Altablagerungen o<strong>der</strong> Grundwasserschäden sind im Bereich des Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplanes und im näheren Umfeld nicht bekannt und nicht zu erwarten<br />
(Quelle: ALTIS).<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 16 Umweltbericht<br />
Die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut wird aufgrund <strong>der</strong> Größe<br />
als mittel angesehen.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Im Plangebiet existieren keine oberirdischen Gewässer.<br />
Zum Flurabstand <strong>der</strong> Grundwasseroberfläche liegen keine genauen Untersuchungen vor, es<br />
ist aber davon auszugehen, dass diese zum Neckar hin ausgerichtet ist und mehrere Meter<br />
unter Geländeoberkante (GOK) liegt.<br />
Wasserschutzgebiete o<strong>der</strong> festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind innerhalb des<br />
Geltungsbereiches ebenfalls keine vorhanden.<br />
Die Bedeutung des Plangebiets für das Schutzgut ist gering.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Das Klima in Neckarsteinach kann als gemäßigt ozeanisch bezeichnet werden. Es ist gekennzeichnet<br />
durch mäßig warme Sommer und nicht allzu kalte Winter. Die mittlere Tagesmitteltemperatur<br />
liegt im Bereich von 8,1 – 10,0 °C, wobei hier vor allem das Neckartal<br />
wärmebegünstigt ist. (HLUG 2000).<br />
Die mittlere jährliche Nie<strong>der</strong>schlagsmenge im Zeitraum 1961 bis 1990 beträgt im Neckartal<br />
zwischen 800 und 1000 mm/Jahr (HLUG 2000). Die Nie<strong>der</strong>schläge fallen überwiegend im<br />
Winter; Frühjahr und Herbst stellen dagegen Trockenperioden dar.<br />
Die mittlere jährliche Anzahl <strong>der</strong> Tage mit Nebel ist im Neckar- und Steinachtal mit 50 –<br />
70 Tagen relativ hoch. Insbeson<strong>der</strong>e in Strahlungsnächten kommt es durch Abkühlung <strong>der</strong><br />
von den Fließgewässern wasserdampfgesättigten Luftschicht zur Kondensation und Nebelbildung.<br />
Infolge verringerten Luftaustauschs können Talnebel länger anhalten und Luftschadstoffe<br />
sich im bodennahen Luftraum konzentrieren. Die mittlere Sonnenscheindauer<br />
pro Jahr zwischen 1961 und 1990 betrug zwischen 1.550 und 1.600 Stunden im Jahr.<br />
(DEUTSCHER WETTERDIENST 1981)<br />
Die Vegetationsperiode (entspricht einem Tagesmittel <strong>der</strong> Lufttemperatur von mindestens<br />
+ 5 °C) dauert im Neckartal etwa 230 bis 250 Tage an.<br />
Vorherrschend sind südwestliche und südliche Windrichtungen. Gerade durch das bewegte<br />
Relief kommt es aber zu lokal verän<strong>der</strong>ten Windverhältnissen. An besonnten Hängen wird<br />
die Luft erwärmt und steigt nach oben. Durch den Aufstieg <strong>der</strong> Luftpakete in größere Höhen<br />
sinkt die Temperatur. Auf den Kämmen und Bergrücken sammelt sich dadurch kalte Luft.<br />
Nachts, wenn die Erwärmung <strong>der</strong> Hangluft ausbleibt, sinken diese schwereren Luftmassen<br />
nach unten und ergeben den Talwind. Dieser führt teils erhebliche Kaltluftmassen mit sich,<br />
die sich im Neckartal sammeln und dort abfließen. Dieses ist daher eine überregional bedeutsame<br />
Luftleit– und –sammelbahn. Der Abfluss von Kaltluft ist aber im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes durch die angrenzende Besiedlung behin<strong>der</strong>t.<br />
Messungen zur Luftqualität liegen kleinräumig nicht vor. Anhand <strong>der</strong> Erfassung epiphytischer<br />
Flechten durch die HESSISCHE LANDESANSTALT FÜR UMWELT (HLFU) (1995) wurde aber nur<br />
eine geringe bis mäßige Belastung mit Luftschadstoffen festgestellt. Als maßgeblicher<br />
Emittent spielt im konkreten Fall insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Straßenverkehr eine Rolle.<br />
Die Bedeutung für das Schutzgut ist im Geltungsbereich als gering zu betrachten.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 17<br />
Schutzgut Tiere/Pflanzen<br />
Die <strong>Galgenhohl</strong> ist ein Lebensraumkomplex östlich <strong>der</strong> Kernstadt Neckarsteinachs mit insgesamt<br />
ca. 20 ha Größe, <strong>der</strong> im Westen von <strong>der</strong> Bebauung im Norden und Osten von Wald<br />
und im Süden von <strong>der</strong> Eisenbahnstrecke begrenzt wird. In diesem Gebiet dominieren Streuobstwiesen<br />
und –brachen, extensiv genutztes Grünland und Grünlandbrachen. Außerdem ist<br />
sie von wegparallelen Gehölzstrukturen durchzogen. Entlang des Waldrandes im Norden hat<br />
sich aufgrund von Sukzession <strong>der</strong> Waldbestand ins Offenland ausgedehnt.<br />
Der Geltungsbereich selbst umfasst hiervon nur einen kleinen Randbereich, <strong>der</strong> aber ähnlich<br />
strukturiert ist. Vor allem im Westen besteht ein dichter Streuobstbestand aus fast ausschließlich<br />
Apfelbäumen. Weiter östlich stehen die Bäume lichter, so dass Teilbereiche nur<br />
als Mähwiese aufzufassen sind. Noch weiter östlich kann wie<strong>der</strong> von einer Streuobstwiese<br />
gesprochen werden. Hier steht nahe zur Straße „Am Vogelsang“ auch ein alter Walnussbaum<br />
(Juglans regia) und einer <strong>der</strong> wenigen Birnbäume. Insgesamt stehen innerhalb des<br />
Geltungsbereichs 48 Obstbäume (einschließlich Nussbaum). Am Rand steht auch eine Stiel-<br />
Eiche (Quercus robur), die vermutlich aus einem Sämling hervorgegangen ist. Die Obstbäume<br />
haben meist ein mittleres Alter, nur in geringem Umfang wurden auf einzelnen<br />
Parzellen auch schon Obstbäume nachgepflanzt. Die meisten Bäume weisen einen<br />
Brusthöhendurchmesser von ca. 15 cm auf, es gibt aber auch Exemplare mit bis zu 30 cm.<br />
Innerhalb des Geltungsbereichs weist über ein Drittel <strong>der</strong> Obstbäume bereits Höhlungen<br />
o<strong>der</strong> Risse auf. Im Sommer 2011 kam es außerdem zu mehreren Astabbrüchen infolge von<br />
Sturmereignissen und starken Fruchtansatzes.<br />
Die Streuobstwiesen im Geltungsbereich sind bereits im Rahmen <strong>der</strong> Biotopkartierung erfasst<br />
worden und zwar als „Streuobstwiese(n) östlich Neckarsteinach“ mit den Biotop-Nr.<br />
6519-0055 und 6519-0057. Die Streuobstbestände stellen auch geschützte Lebensräume<br />
nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG dar (siehe hierzu auch Kap. III.23).<br />
Die Streuobstwiesen werden wie das nicht baumbestandene Grünland als Mähwiesen extensiv<br />
genutzt. Am 10. Mai und am 30. Juni 2011 erfolgte eine Erfassung <strong>der</strong> Vegetation des<br />
Grünlands (incl. Streuobstwiesen) mit folgendem Ergebnis:<br />
Anthoxanthum odoratum Ruchgras<br />
Arrhenatherum elatius Glatthafer<br />
Dactylis glomerata Knaulgras<br />
Galium album Weißes Wiesenlabkraut<br />
Glechoma he<strong>der</strong>acea Gun<strong>der</strong>mann<br />
Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau<br />
Holcus mollis Weiches Honiggras<br />
Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee<br />
Lychnis flos-cuculi Kuckucks-Lichtnelke<br />
Plantago lanceolata Spitz-Wegerich<br />
Plantago media Mittlerer Wegerich<br />
Poa pratensis Wiesen-Rispengras<br />
Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß<br />
Rumex obtusifolius Stumpfblättriger Ampfer<br />
Senecio erucifolius Raukenblättriges Greiskraut<br />
Taraxacum officinale Wiesen-Löwenzahn (nur in geringer Deckung)<br />
Trifolium pratense Rot-Klee<br />
Veronica chamaedrys Gaman<strong>der</strong>-Ehrenpreis<br />
Vicia cracca Vogel-Wicke<br />
Auffällig ist die Dominanz von Mittel- und Untergräsern an <strong>der</strong> Vegetation. Auch eher nährstoffliebende<br />
Arten wie z.B. Löwenzahn sind unterrepräsentiert, was die extensive Nutzung<br />
mit wenigen Schnitten und geringen (o<strong>der</strong> sogar fehlenden) Düngergaben anzeigt. Die<br />
Vegetation ist sehr variabel und v.a. im Westen treten unter dem schattigen Streuobstbestand<br />
vermehrt Obergräser und weniger Kräuter auf.<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 18 Umweltbericht<br />
Gefährdete o<strong>der</strong> geschützte Pflanzenarten wurden im Geltungsbereich nicht festgestellt.<br />
Am Nordrand <strong>der</strong> Wiesen befindet sich eine 1,20–1,50 m hohe Böschung zur Straße „Am<br />
Vogelsang“. Diese ist im westlichen Teil als nitrophytische Ru<strong>der</strong>alflur (v.a. mit Brennnessel)<br />
ausgebildet. Teils befinden sich dort auch Ziersträucher (Cotoneaster). Weiter östlich wachsen<br />
zunehmend auch Brombeeren (Rubus fruticosus agg.) auf <strong>der</strong> Böschung, so dass ein<br />
Teilbereich auch als Gebüsch aufzufassen ist. Am östlichen Rand hat sich diese Ru<strong>der</strong>alflur<br />
auch auf die Fläche ausgebreitet und umfasst neben <strong>der</strong> Brennnessel (Urtica dioica) auch<br />
Kletten-Labkraut (Galium aparine) und Giersch (Aegopodium podagraria).<br />
Ganz im Osten wird durch den Geltungsbereich auch eine Ackerfläche angeschnitten, die<br />
<strong>der</strong>zeit als Grünland mit Weidelgras (Lolium perenne) eingesät ist. Dies wird <strong>der</strong>zeit intensiv<br />
genutzt.<br />
Am Südwestrand des Geltungsbereiches wird ein kleiner, eingezäunter Nutzgarten angeschnitten,<br />
an dessen Westseite Douglasien (Pseudotsuga menziesii) stehen. Im Garten<br />
befinden sich neben Ziersträuchern auch einige Obstbaum-Mittelstämme. Im nördlichen Teil<br />
steht ein Schuppen.<br />
Die Straße „Am Vogelsang“ ist im östlichen Teil nur geschottert, dann weiter westlich ist <strong>der</strong><br />
Schotter teilweise von Asphaltflecken „durchsetzt“ und geht dann in eine vollständig asphaltierte<br />
Straße über.<br />
Nördlich und östlich des Geltungsbereichs schließt Wohnbebauung mit Hausgärten an.<br />
Nachweise verschiedener Tierarten im Stadtgebiet wurden bereits im Rahmen <strong>der</strong> Landschaftsplanung<br />
zusammengetragen, so dass für den Bereich „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ entsprechende<br />
Hinweise auf Vorkommen vorlagen (vgl. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan<br />
bzw. Landschaftsplan <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach). Aus diesen Gründen erfolgten für die<br />
beson<strong>der</strong>s planungsrelevanten Artengruppen Vögel und Reptilien eigene, detaillierte Erfassungen.<br />
Die übrigen Artengruppen wurden im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes<br />
abgeprüft.<br />
Die Erfassung <strong>der</strong> Vögel des Untersuchungsgebiets erfolgte durch Auer & Heinz (2011) mit<br />
5 Begehungen zwischen Ende März und Anfang Juni (28.03., 10.04. 01.05., 24.05.,<br />
04.06.2011). Kartiert wurden alle im Gebiet brütende o<strong>der</strong> nach Nahrung suchende Arten<br />
sowie auch einmalige Gäste. Das Untersuchungsgebiet ging dabei über den reinen Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes hinaus, um auch Auswirkungen <strong>der</strong> Bebauung auf<br />
außerhalb liegende Flächen abschätzen zu können.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 34 Vogelarten festgestellt, wovon bei 20 Arten<br />
ein Brutnachweis erfolgte bzw. ein Brutverdacht bestand. Als wie<strong>der</strong>holte Nahrungsgäste<br />
wurden zusätzlich 10 Arten und Individuen einmaliger Gäste von 4 Arten erfasst. Innerhalb<br />
des eigentlichen Geltungsbereichs konnten dagegen nur 11 Arten als brütend o<strong>der</strong> mit Brutverdacht<br />
nachgewiesen werden (vgl. hierzu auch Tabelle 1). Dem untersuchten Gebiet<br />
(größer als <strong>der</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes) wird eine mittlere avifaunistische<br />
Bedeutung zugewiesen (AUER & HEINZ 2011).<br />
Von <strong>der</strong> planungsrelevanten Vogelart Neuntöter (Lanius collurio) (Art des Anhang I <strong>der</strong><br />
Vogelschutzrichtlinie) liegt ein aktuell besetzter Brutplatz gut 100 m südlich des Geltungsbereichs<br />
vor. Eine früher bestehende Brut weiter östlich scheint im Jahr 2011 nicht besetzt<br />
gewesen zu sein (vgl. Nachweise aus LANDSCHAFTSPLAN STADT NECKARSTEINACH). Der<br />
Neuntöter dürfte die regelmäßig gemähten Wiesenbereiche auch als Nahrungshabitat<br />
nutzen, nicht aber den dichten Streuobstbestand im Westen des Planungsgebietes.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 19<br />
Tabelle 1: Nachweise von Brutvögeln und Nahrungsgästen innerhalb des Geltungsbereichs<br />
des Bebauungsplanes und des näheren Umfeldes (fett gedruckt sind Arten mit Nachweisen<br />
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes) (verän<strong>der</strong>t nach AUER<br />
& HEINZ 2011)<br />
Deutscher<br />
Artname<br />
VORENTWURF<br />
Wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
VSR Rote Liste Brutnachweis<br />
im<br />
Geltungsbereich<br />
D H Brut, Brut-<br />
Nachweis im<br />
Untersuchungsgebiet als<br />
verdacht<br />
(Anzahl BP)<br />
Amsel Turdus merula - - X 7<br />
(Nahrungs-)<br />
Gast<br />
Bachstelze Motacilla alba - - X<br />
Blaumeise Parus caeruleus - - X 5<br />
Buchfink Fringilla coelebs - - X 6<br />
Buntspecht Dendrocopos major - - X<br />
Eichelhäher Garrulus glandarius - - X<br />
Feldsperling Passer montanus V V X 3<br />
Fitis Phylloscopus trochilus - - X<br />
Gartengrasmücke Sylvia borin - - X 2<br />
Girlitz Serinus serinus - V X 2<br />
Grünfink Carduelis chloris - - X 2<br />
Grünspecht Picus viridis - - X<br />
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - 1<br />
Haussperling Passer domesticus V V 2<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis - - 1<br />
Kleiber Sitta europaea - - 1<br />
Kohlmeise Parus major - - X 14<br />
Kuckuck Cuculus canorus V V X<br />
Mäusebussard Buteo buteo - - X<br />
Mehlschwalbe Delichon urbicum V 3 X<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - X 6<br />
Neuntöter Lanius collurio Anh. I - - 1<br />
Rabenkrähe Corvus corone - - X<br />
Rauchschwalbe Hirundo rustica V 3 X<br />
Ringeltaube Columba palumbus - - X<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula - - 2<br />
Singdrossel Turdus philomelos - - X<br />
Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla - - X<br />
Star Sturnus vulgaris - - 2<br />
Stieglitz Carduelis carduelis - V X<br />
Sumpfmeise Parus palustris - - X 2<br />
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - X 3<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - 1<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita - - 2
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 20 Umweltbericht<br />
Eine Erfassung von Reptilienvorkommen fand an insgesamt drei Terminen (10.05., 30.06.<br />
und 30.08.2011) statt (BÜRO GROSSER-SEEGER 2011). Als bewährte Methode zur Erfassung<br />
<strong>der</strong> Reptilienfauna wurde das langsame Abgehen geeigneter Strukturen (insbeson<strong>der</strong>e von<br />
Saumstrukturen o<strong>der</strong> potenziellen Sonnenplätzen) angewandt. Daneben wurden auch<br />
relevante Strukturen wie Sonnenplätze, Verstecke o<strong>der</strong> potenzielle Eiablageplätze erfasst.<br />
Aktuell konnten bei den Erhebungen drei verschiedene Reptilienarten nachgewiesen<br />
werden, für eine weitere (die Zauneidechse) lagen nur Nachweise aus den Vorjahren vor<br />
(vgl. Tabelle 2).<br />
Tabelle 2: Nachweise von Reptilien innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und<br />
des näheren Umfeldes (nach GROSSER-SEEGER 2011)<br />
Deutscher<br />
Artname<br />
VORENTWURF<br />
Wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
Anh.<br />
FFH-<br />
RL<br />
Rote Liste Nachweis<br />
im<br />
Geltungsbereich<br />
Nachweis im<br />
Untersuchungsgebiet<br />
D H 2011 früher<br />
Äskulapnatter Zamenis longissimus IV 2 (!) 2 (!) X X X<br />
Blindschleiche Anguis fragilis - - X X<br />
Schlingnatter Coronella austriaca IV 3 3 X X<br />
Zauneidechse Lacerta agilis IV V - X<br />
Der Landschaftsausschnitt östlich <strong>der</strong> Kernstadt von Neckarsteinach ist das westlichste Vorkommen<br />
<strong>der</strong> Äskulapnatter (Zamenis longissimus) innerhalb ihres Verbreitungsareals im<br />
südlichen Odenwald. Aufgrund <strong>der</strong> optimalen Habitatstruktur mit ausgedehnten Streuobstwiesen,<br />
artenreichem Grünland und dem guten Übergang zum Wald ist dieser Bereich für<br />
diese Art von großer Bedeutung. Während noch vor ein paar Jahren die Vorkommen dieser<br />
Schlangenart maximal bis an den östlichen Siedlungsrand von Neckarsteinach gingen, gibt<br />
es seit etwa fünf Jahre mehrfache Funde westlich <strong>der</strong> Darsberger Straße innerhalb des<br />
Siedlungsareals. Zum Geltungsbereich liegen diese Funde ca. 350 m in südwestlicher und<br />
nordöstlicher Richtung. Auch wenn während <strong>der</strong> Erfassungen in 2011 innerhalb des<br />
Geltungsbereichs kein Nachweis <strong>der</strong> Art gelang, so gehört dieser definitiv zum Vorkommensgebiet<br />
<strong>der</strong> Äskulapnatter.<br />
Auch für Fle<strong>der</strong>mäuse hat das Planungsgebiet eine Bedeutung. Seine Funktion als Quartierhabitat<br />
wurde am 30.06.2011 überprüft, indem innerhalb des Geltungsbereichs die aus <strong>der</strong><br />
Baumhöhlenkartierung (siehe AUER & HEINZ 2011) bekannten Baumhöhlen mittels einer<br />
Endoskopkamera auf Spuren o<strong>der</strong> die Anwesenheit von Fle<strong>der</strong>mäusen untersucht wurde.<br />
Dabei wurden auch an<strong>der</strong>weitig nutzbare Quartiere (wie z.B. abstehende Rinde) mit abgeprüft.<br />
In keinen Fällen konnten Hinweise auf Fle<strong>der</strong>mäuse gefunden werden. Da außer<br />
dem Gartenhäuschen am Südrand des Geltungsbereichs, das für Fle<strong>der</strong>mäuse aber kein<br />
geeignetes Quartier darstellt, keine weiteren Gebäude existieren, kann <strong>der</strong>zeit ein Fle<strong>der</strong>mausquartier<br />
innerhalb des Geltungsbereichs ausgeschlossen werden. Allerdings stellt das<br />
Planungsgebiet aufgrund seiner Gehölzstrukturen ein wichtiges, siedlungsnahes<br />
Nahrungshabitat für Fle<strong>der</strong>mäuse dar. Da diese Funktion offensichtlich war, wurde auf<br />
detaillierte Erfassungen verzichtet. Bei einer kursorischen Begehung am 12.09.2011 konnten<br />
aber Zwergfle<strong>der</strong>mäuse (Pipistrellus pipistrellus) am westlichen Rand des Geltungsbereichs<br />
bei <strong>der</strong> Jagd entlang <strong>der</strong> Streuobstwiese und an Straßenlaternen beobachtet werden.<br />
Das Planungsgebiet hat außerdem noch Bedeutung für Wirbellose. Hier wirken sich unterschiedliche<br />
Nutzungsintensitäten (Mähwiese, Mähweide) mit alten Grashorsten o<strong>der</strong> Saumstrukturen<br />
bereichernd aus. So konnten u.a. folgende Heuschreckenarten im Planungsgebiet<br />
o<strong>der</strong> dem näheren Umfeld festgestellt werden:
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 21<br />
Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer<br />
Chorthippus parallelus Gemeiner Grashüpfer<br />
Gomphocerippus rufus Rote Keulenschrecke RL H V<br />
Gryllus campestris Feldgrille RL D und RL H 3<br />
Metrioptera roeseli Roesels Beißschrecke<br />
Pholidoptera griseoaptera Gewöhnliche Strauchschrecke<br />
Tettigonia viridissima Grünes Heupferd<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Feldgrille hat einen großen Bestand (v.a. aber außerhalb des Geltungsbereichs)<br />
vorzuweisen, wobei die Art auf die eher offenen Bereiche verteilt ist und dichte<br />
Streuobstbestände meidet.<br />
An sonstigen Wirbellosen konnten auch verschiedene Schmetterlingsarten festgestellt<br />
werden. Am bedeutendsten ist hier wohl <strong>der</strong> Schwalbenschwanz (Papilio machaon) (RL D V,<br />
RL H V). Hinweise auf seltene, gefährdete o<strong>der</strong> geschützte, totholzbewohnende Käferarten<br />
im Planungsgebiet gibt es keine.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> extensiven Nutzung im Gebiet, dem hohen Strukturreichtum und <strong>der</strong><br />
entsprechenden Artausstattung besitzt <strong>der</strong> Planungsbereich trotz <strong>der</strong> teilweisen<br />
anthropogenen Überprägung eine hohe Wertigkeit.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse,<br />
sowie die Erholungseignung des Gebiets. Der gesamte Landschaftsausschnitt<br />
im Osten <strong>der</strong> Kernstadt wird von <strong>der</strong> Bevölkerung intensiv zur Feieraben<strong>der</strong>holung genutzt.<br />
Vor allem die Verlängerung <strong>der</strong> Friedrich-Ebert-Straße im Süden des Planungsgebietes,<br />
aber zum Teil auch die Straße „Am Vogelsang“ dient als Ausgang für Spaziergänge etc. Die<br />
Kulturlandschaft östlich <strong>der</strong> Kernstadt mit vielen naturnahen Strukturen bietet hierfür eine<br />
geeignete Basis für die landschaftsgebundene Erholung.<br />
Durch Bahn- und Straßenverkehr wirken Lärmimmissionen auf das Planungsgebiet und die<br />
gesamte Hanglage östlich <strong>der</strong> Kernstadt ein. Die Entfernungen zur Bahnlinie betragen minimal<br />
etwa 200 m, wobei sich die leichte Troglage <strong>der</strong> Schienenstrecke an dieser Stelle<br />
min<strong>der</strong>nd auf die Immissionen auswirken. Die B 37/45 hat zum Planungsgebiet eine<br />
minimale Entfernung von etwa 280 m. Eine Lärmkarte nach § 47c BImSchG bzw. ein<br />
Lärmaktionsplan nach § 47d BImSchG liegen für beide Trassen nicht vor.<br />
Lufthygienische Belastungen sowie Belastungen durch elektrische Fel<strong>der</strong> sind keine bekannt.<br />
Messungen diesbezüglich wurden jedoch nicht vorgenommen.<br />
Die Bedeutung des Plangebiets für das Schutzgut Mensch wird als mittel eingestuft.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Der Offenlandbereich östlich <strong>der</strong> Kernstadt von Neckarsteinach stellt einen beson<strong>der</strong>s<br />
strukturreichen Landschaftsausschnitt dar, <strong>der</strong> weitgehend den ursprünglichen Charakter <strong>der</strong><br />
für den Naturraum typischen Kulturlandschaft erhalten hat. Er weist daher auch einen sehr<br />
hohen Wert auf.<br />
Das Planungsgebiet liegt am Rand dieses Landschaftsausschnittes und wird hier geringfügig<br />
von <strong>der</strong> angrenzenden Bebauung geprägt. Insgesamt herrschen aber auch hier durch die<br />
Streuobstwiesen eher naturnahe Strukturen vor.<br />
Die Bedeutung des Plangebiets wird für das Landschaftsbild als hoch angesehen.<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 22 Umweltbericht<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Im Plangebiet sind keine geschützten Kultur- o<strong>der</strong> Bodendenkmäler bekannt. An Sachgütern<br />
ist <strong>der</strong>zeit nur eine kleine Gartenhütte vorhanden.<br />
Die Bedeutung für das Schutzgut ist gering.<br />
Wechselwirkungen<br />
Zwischen den einzelnen Schutzgütern können grundsätzlich verschiedene Wechselwirkungen<br />
bestehen. Aus diesen Gründen wurden die Schutzgüter „Tiere“ und „Pflanzen“ (einschließlich<br />
ihrer Lebensräume) bereits gemeinsam betrachtet. Nähere Ausführungen zu<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind i.d.R. bereits bei den einzelnen Schutzgütern<br />
abgehandelt.<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Problematik hinsichtlich <strong>der</strong> Wechselwirkungen wird im Plangebiet nicht<br />
gesehen.<br />
15. Auswirkungen des Vorhabens<br />
Schutzgut Boden<br />
Die künftige Bebauung, private Stellplatzflächen und die Anlage <strong>der</strong> Straße und des Wendehammers<br />
führen zu einer Zunahme <strong>der</strong> Versiegelung im Planungsgebiet und damit einer<br />
Zerstörung des Bodenkörpers, verbunden mit einer massiven Einschränkung <strong>der</strong> Bodenfunktionen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e das hohe Ertragspotenzial <strong>der</strong> dortigen Böden ist hier von Bedeutung.<br />
Eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung des Bodenhaushalts ist aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />
Größe des Plangebiets und <strong>der</strong> Vorbelastungen aber nicht zu erwarten.<br />
Die Auswirkungen werden als mittel bewertet.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Durch die Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser von befestigten und überbauten Flächen wird<br />
die Grundwasserneubildung verringert. Zudem besteht eine potenzielle Gefahr für Schadstoffeinträge<br />
in Grund- und Oberflächenwasser. Eine Beeinflussung des Grundwasserflusses<br />
ist aber nicht zu erwarten, da <strong>der</strong> Grundwasserflurabstand ausreichend groß ist. Oberflächengewässer<br />
sind nicht betroffen.<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung des (Grund-)Wasserhaushalts ist auch aufgrund <strong>der</strong> geringen<br />
Größe des Plangebiets nicht zu erwarten.<br />
Die Auswirkungen werden als gering bewertet.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Die geplante Bebauung verursacht negative Effekte auf das Lokalklima wie eine Temperaturerhöhung<br />
durch versiegelte Bodenpartien. Aufgrund <strong>der</strong> Kleinflächigkeit des Gebietes<br />
wirken sich diese aber nicht messbar aus. Eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Luftleit- und<br />
-sammelbahn des Neckartales dürfte aufgrund <strong>der</strong> schon bestehenden Vorbelastungen aufgrund<br />
<strong>der</strong> westlich anschließenden Bebauung von Neckarsteinach und <strong>der</strong> randlichen Lage<br />
des Planungsgebietes nicht auftreten.<br />
Die Auswirkungen werden als gering bewertet.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 23<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Durch die Bebauung und die Anlage von Hausgärten werden die vorhandenen Lebensräume<br />
nahezu vollständig zerstört bzw. umgestaltet. Hierdurch kommt es zu Verschiebungen beim<br />
Artenspektrum. Es bleiben aber noch großflächige Streuobstwiesen im Umfeld erhalten.<br />
Betroffen von diesen Verän<strong>der</strong>ungen sind in erster Linie verschiedene Vogel- und<br />
Reptilienarten, sowie Insekten. Während unter den betroffenen Arten viele auch<br />
Gartenbereiche als Lebensraum nutzen (so z.B. die Äskulapnatter o<strong>der</strong> bestimmte<br />
Vogelarten) und keine so starken Beeinträchtigungen erfahren, kann beispielsweise die<br />
Feldgrille (Gryllus campestris) nur auf extensiv genutzten, teils lückigen Wiesen und Weiden<br />
leben. Für diese Art stellt die Überplanung einen Totalverlust auf dieser Fläche dar.<br />
Durch die teils auch ortsnah durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen treten umgekehrt auch<br />
Verbesserungen für verschiedene Arten auf, die die Beeinträchtigungen für die einzelnen<br />
lokalen Populationen i.d.R. kompensieren. So stellt die Umwandlung von Wald in Offenland<br />
bei Grein und im Lanzenbachtal beispielsweise eine Lebensraumweiterung für die Feldgrille<br />
dar. Für die Betroffenheit <strong>der</strong> Arten (insbeson<strong>der</strong>e geschützter Arten) wird auch auf Kap.<br />
III.22 Prüfung artenschutzrechtlicher Belange verwiesen.<br />
Die Auswirkungen durch den Bebauungsplan auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen als mittel bewertet.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Durch die Bebauung erfolgt <strong>der</strong> Verlust einer naturnahen Fläche, die Bestandteil eines<br />
größeren Bereiches für die landschaftsgebundene Erholung ist. Diese Funktion wird im Bereich<br />
des Planungsgebietes verän<strong>der</strong>t, aber nicht grundlegend gestört. Durch die verbleibenden<br />
Streuobstbereiche wird <strong>der</strong> grundsätzliche Charakter dieses Landschaftsausschnittes<br />
und damit auch die Möglichkeit zur landschaftsgebunden Erholung erhalten.<br />
Die Lärmentwicklung durch den neu entstehenden Quell- und Zielverkehr ist im Vergleich zur<br />
bestehenden Immissionssituation von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund <strong>der</strong> Entfernungen<br />
des Planungsgebietes zu den Verkehrstrassen sind Überschreitungen <strong>der</strong> Orientierungswerte<br />
nach DIN 18005 <strong>der</strong>zeit wohl nicht zu erwarten. Eine Lärmkartierung für diesen<br />
Bereich liegt zwar nicht vor, jedoch kann hier hilfsweise auf die Karten <strong>der</strong> Landesanstalt für<br />
Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zurückgegriffen werden<br />
(siehe Straßenlärm 24 Stunden – LDEN sowie Straßenlärm Nacht – LNight jeweils Blatt 6618-<br />
NO Heidelberg-Süd, Stand: 17.09.2007), aus denen sich diese Abschätzung ableiten lässt.<br />
Die Auswirkungen werden als gering bewertet.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Durch die Bebauung und Umgestaltung des Planungsgebietes gehen prägende Streuobstbestände<br />
verloren. Gleichzeitig verbleiben aber im unmittelbaren Umfeld noch ausreichend<br />
Bestände, so dass die Auswirkungen auf das Landschaftsbild nur in begrenztem Umfang<br />
stattfinden. Die verbleibenden Bestände bilden gleichzeitig eine Eingrünung für das neue<br />
Baugebiet. Dabei ist auch zu beachten, dass es ortsnah durch Ausgleichsmaßnahmen zu<br />
Neuanlagen von Streuobstwiesen kommt.<br />
Da <strong>der</strong> Planungsbereich unmittelbar an die schon vorhandene Bebauung angrenzt und nicht<br />
weit in die offene Landschaft hineingreift, sind die Auswirkungen daher noch mo<strong>der</strong>at.<br />
Die Auswirkungen werden als mittel bewertet.<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 24 Umweltbericht<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Geschütze Kulturgüter sind nicht betroffen. Bei Bodeneingriffen muss dennoch grundsätzlich<br />
mit archäologischen Funden gerechnet werden, auch wenn konkrete Anhaltspunkte auf<br />
Fundstätten im Gebiet nicht vorliegen.<br />
Das Sachgut Gartenhütte ist von untergeordneter Bedeutung.<br />
Die Auswirkungen werden als sehr gering bewertet.<br />
Wechselwirkungen<br />
Die Wechselwirkungen, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes zustande kommen,<br />
gehen hinsichtlich Flächeninanspruchnahme, Bodenzerstörung und Versiegelung im<br />
Wesentlichen vom Schutzgut Boden aus. Dadurch werden gleichzeitig Wirkungen auf die<br />
Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen, Klima und Landschaftsbild hervorgerufen.<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Problematik zwischen den Schutzgütern o<strong>der</strong> eine eventuelle Verstärkung<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen wird im Planungsgebiet nicht gesehen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern<br />
sind durch die Planung nicht zu erwarten.<br />
16. Alternativen und Nullvariante<br />
Eine Prüfung alternativer Bauflächen wurde bereits im Verfahren zum FLÄCHENNUTZUNGS-<br />
UND LANDSCHAFTSPLAN <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach durchgeführt. Diese bereits geprüften<br />
Alternativen sind nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erneut in die Umweltprüfung einzustellen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung wurden im Hinblick auf die Wahl und den Zuschnitt<br />
neuer Bauflächen verschiedene Alternativen geprüft. Dabei wurde versucht, möglichst auf<br />
diejenigen Flächen zurückzugreifen, die in <strong>der</strong> Summe die geringsten Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter nach sich ziehen werden. Dies gelang nicht in allen Fällen, da Alternativflächen<br />
aus städtebaulichen Gründen ganz auszuschließen waren bzw. es Flächen gab, die aus<br />
städtebaulicher Sicht die wesentlich besseren Alternativen darstellten. Dies war insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch bei <strong>der</strong> Fläche „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ (Im FNP als W 17 bezeichnet) <strong>der</strong><br />
Fall.<br />
Bereits im Flächennutzungsplan erfolgte eine auf 3,73 ha reduzierte Darstellung dieser Baufläche,<br />
von <strong>der</strong> jetzt nur ein kleiner Randbereich überplant wird. Durch die Ausnutzung vorhandener<br />
Erschließungsstraßen lagen hier günstige Bedingungen für eine flächensparende<br />
Siedlungserweiterung vor.<br />
Bei einem Verzicht auf die Bebauung (= Nullvariante), würde die landwirtschaftliche Nutzung<br />
sowie die Nutzung <strong>der</strong> Streuobstbestände in gewohnter Weise fortgeführt. Mittel- bis langfristig<br />
ist grundsätzlich mit dem Brachfallen einzelner Parzellen zu rechnen. Sofern es nicht<br />
zu einer fachgerechten Pflege und auch zu Nachpflanzungen in den Streuobstbeständen<br />
kommt, werden die Obstbäume vergreisen und absterben.<br />
17. Vermeidungs- und Vermin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens sollen durch folgende Maßnahmen im Gebiet verringert<br />
werden (in Klammern Schutzgüter, für die die Maßnahme positive Effekte hat):<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 25<br />
• Nutzung und Ausbau bestehen<strong>der</strong> Erschließungsanlagen (Boden, Wasser, Tiere und<br />
Pflanzen)<br />
• Sockellose Zäune erhöhen die Durchlässigkeit für Kleinsäuger und Reptilien (Tiere<br />
und Pflanzen)<br />
• Versickerung o<strong>der</strong> Nutzung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser (Boden, Wasser)<br />
• Gestalterische Festsetzungen (Landschaftsbild, Mensch)<br />
• Aufgelockerte, offene Bauweise ermöglicht Durchlüftung und Luftabfluss in Luftleitbahn<br />
(Klima/Luft)<br />
• Festsetzung von Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken (Tiere und Pflanzen,<br />
Landschaftsbild)<br />
Um Vögel bzw. höhlenbewohnende Fle<strong>der</strong>mausarten nicht bei <strong>der</strong> Brut o<strong>der</strong> Aufzucht zu<br />
beeinträchtigen, dürfen Rodungen von Gehölzen ausschließlich in <strong>der</strong> Zeit vom 01. Oktober<br />
bis spätestens 28. Februar durchgeführt werden. Näheres regelt § 39 Abs. 5 BNatSchG.<br />
18. Eingriffsbilanzierung<br />
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Folgenden anhand <strong>der</strong> Kompensationsverordnung<br />
(KV) durch die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungssituation bilanziert.<br />
Standardnutzungstyp Bestand WP je m²<br />
VORENTWURF<br />
Fläche in<br />
m²<br />
Wertpunkte<br />
02.100 Trockene bis frische, saure, voll<br />
entwickelte Gebüsche, Hecken,<br />
Säume heimischer Arten 36 37 1.332<br />
03.130 Streuobstwiese extensiv<br />
bewirtschaftet 50 3.521 176.050<br />
06.210 Intensiv genutzte Frischwiesen 27 166 4.482<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen 44 1.317 57.948<br />
06.920 Grünlandeinsaat 16 278 4.448<br />
09.210 Ausdauernde Ru<strong>der</strong>alfluren meist<br />
frischer Standorte 39 580 22.620<br />
09.250 Streuobstwiesenbrache 46 702 32.292<br />
10.510 Sehr stark o<strong>der</strong> völlig versiegelte<br />
Flächen, Asphalt 3 668 2.004<br />
10.530 Schotter-, Kies- und Sandwege 6 16 96<br />
11.212 Gärten mit überwiegendem<br />
Nutzgartenanteil 19 136 2.584<br />
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 14 26 364<br />
Summe 7.447 302.888
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 26 Umweltbericht<br />
Standardnutzungstyp Planung WP je m²<br />
VORENTWURF<br />
Fläche in<br />
m²<br />
Wertpunkte<br />
10.510 Sehr stark o<strong>der</strong> völlig versiegelte<br />
Flächen, Asphalt 3 1.021 3.063<br />
10.715 Dachfläche nicht begrünt bei GRZ<br />
0,4 – mit Regenwasserversickerung 6 2.469 14.813<br />
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 14 3.960 55.443<br />
Es ergibt sich für den Planungszustand ein Defizit von<br />
302.888 – 73.319 = 229.569<br />
Wertpunkten.<br />
Summe 7.447 73.319<br />
19. Kompensationsmaßnahmen<br />
Der zu erbringende Ausgleich und Ersatz für die geplanten Eingriffe soll auf externen Ausgleichsflächen<br />
erfolgen. Da neben <strong>der</strong> reinen Eingriffsregelung auch <strong>der</strong> Ausgleich<br />
geschützter Lebensräume nach § 30 BNatSchG zu erbringen war, sowie Maßnahmen des<br />
Artenschutzes zu berücksichtigen waren, wird <strong>der</strong> Ausgleich auf verschiedenen Flächen<br />
erbracht. Um eine Wirksamkeit <strong>der</strong> Ausgleichsflächen zu gewährleisten und nicht nur eine<br />
bloße Aneinan<strong>der</strong>reihung von unterschiedlichen Maßnahmen zu vollziehen, basieren die<br />
festgesetzten Ausgleichsflächen auf folgenden Überlegungen bzw. Konzepten:<br />
Die Flächen sollten<br />
• <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Biotopverbundkonzeption des Landschaftsplanes <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach<br />
dienen.<br />
• möglichst ortsnah zum Eingriff liegen.<br />
• möglichst innerhalb des Verbreitungsgebietes <strong>der</strong> Äskulapnatter liegen und lebensraumverbessernde<br />
Maßnahmen für diese Art darstellen.<br />
• einen funktionalen Ausgleich für die Rodung von Streuobstwiesen darstellen.<br />
• positive Auswirkungen auf das Schutzgebietssystem Natura 2000 haben.<br />
• agrarstrukturelle Belange berücksichtigen.<br />
Die geplanten Ausgleichsflächen liegen alle in Kern- und Entwicklungsflächen des Biotopverbundes<br />
bzw. an Biotopverbundachsen entlang <strong>der</strong> Fließgewässer (vgl. Themenkarte<br />
„Biotopverbund“ des Landschaftsplanes). Sie stellen somit jede für sich einen funktionalen<br />
Beitrag zu diesem Biotopverbund dar. Zu einem geringen Teil wurden auf diesen Flächen<br />
bereits vorlaufende Maßnahmen im Rahmen des kommunalen Ökokontos <strong>der</strong> Stadt<br />
Neckarsteinach durchgeführt.<br />
Es wurden verschiedene Optionen geprüft, um landwirtschaftliche Vorzugsstandorte möglichst<br />
nicht in Anspruch zu nehmen (vgl. § 15 Abs. 3 BNatSchG). Teilweise wurde daher<br />
auch auf Ausgleichsflächen im Wald (Viehgrund, Greiner Bach) zurückgegriffen. Durch die<br />
Rodung aufgeforsteter Flächen im Lanzenbachtal und bei Grein vergrößert sich sogar die<br />
landwirtschaftlich nutzbare Fläche, auch wenn diese Flächen nur noch extensiv genutzt<br />
werden sollen.
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 27<br />
Abbildung 5: Räumliche Lage <strong>der</strong> Ausgleichsflächen (grün eingekreist) zum Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes (rote Fläche) (Kartengrundlage: Topographische Karte)<br />
Flächen entlang Greiner Bach/Viehgrund<br />
Entwicklungsziel <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen ist die Aufwertung eines naturnahen Bachtals<br />
und angrenzen<strong>der</strong> Hanglagen mit offenen und gehölzbestandenen Abschnitten. Die Maßnahmen<br />
dienen den Zielen des Biotop- und Artenschutzes, wirken sich aber auch positiv auf<br />
das Landschaftsbild (Offenhaltung <strong>der</strong> Landschaft) und Belange des Gewässerschutzes<br />
(Verringerung <strong>der</strong> Gefährdung <strong>der</strong> Versauerung) aus.<br />
VORENTWURF<br />
Flächen entlang Greiner<br />
Bach/Viehgrund<br />
Lanzenbachtal<br />
<strong>Östlich</strong> Neckarsteinach
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 28 Umweltbericht<br />
In <strong>der</strong> Gemarkung Grein läuft <strong>der</strong>zeit noch ein Flurneuordnungsverfahren. Im Planblatt dargestellt<br />
sind aktuell noch die alten Flurstücksgrenzen. Die zukünftigen Grenzen werden im<br />
Laufe des Verfahrens ergänzt, daher kann es zu geringfügigen Än<strong>der</strong>ungen an den Flächengrößen<br />
und somit <strong>der</strong> Bilanzierung kommen. Die Besitzeinweisung in die neuen Flächen hat<br />
bereits stattgefunden, <strong>der</strong> Eigentumsübergang steht noch bevor.<br />
Ausgleichsfläche A, Gmkg. Grein, Flur 5, Flst. Nr. 103/1<br />
(entspricht Flur 3 Nr. 3 (tlw.) neue Nummerierung)<br />
Flächen im Viehgrund wurden bereits im Flurbereinigungsverfahren Neckarsteinach-Grein<br />
für den Ausgleich von Eingriffen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem<br />
Begleitplan - 1. Än<strong>der</strong>ung; genehmigt 18.06.2001) vorgesehen. Für den gesamten Talgrund<br />
gibt es ein übergeordnetes Planungskonzept <strong>der</strong> Flurbereinigungsbehörde Heppenheim. Die<br />
hier betroffene Fläche im Umfang von 711 m² stellt den noch nicht abgebuchten Rest dieser<br />
Ökokontofläche dar. Sie liegt in Zone II des Wasserschutzgebiets „Alte Quelle Schönau“<br />
(Gebiets-Nr. 431-141, Verordnung vom 18.06.1980, StAnz 31/1980, S. 1393ff).<br />
Hierzu sind bereits nicht standortgerechte und nicht heimische Fichten- bzw. Douglasienbestände<br />
entfernt worden. Die Flächen sollen sich zu ru<strong>der</strong>alen Frischwiesen sowie sonstigen<br />
Sukzessionsflächen entwickeln. Die Flächen sind <strong>der</strong> Naturverjüngung zu überlassen,<br />
die insofern gesteuert wird, als dass neu aufkommende Nadelhölzer nach Bedarf (Pflegetermine<br />
im Winterhalbjahr) entnommen werden. Nach Erreichung des Entwicklungszieles<br />
sind die Flächen in <strong>der</strong> Forsteinrichtung als „Wald außer regelmäßigem Betrieb“ zu führen.<br />
Ausgleichsfläche B, Gmkg. Grein, Flur 5, Flst. Nr. 60/3, 90/1, 90/2, 95, 96, 97, 98<br />
(entspricht Flur 3 Nr. 17 (tlw.) neue Nummerierung)<br />
Auch diese Flächen am Greiner Bach waren vor ca. 150 Jahren noch waldfrei und als Grünland<br />
genutzt. Heute stockt hier ein Fichtenbestand. Lediglich das Flst. Nr. 95 ist auch heute<br />
noch – bis auf einen Sukzessionsstreifen im Norden – waldfrei und trägt eine außerordentlich<br />
wertvolle Vegetation mit Teufelsabbiss (Succisa pratensis), Gewöhnlicher Kreuzblume<br />
(Polygala vulgaris) und an<strong>der</strong>en. Dieser Bestand ist durch seine Isolation gefährdet, weswegen<br />
eine Erweiterung des Grünlands stattfinden soll. Damit kann eine weitere offene<br />
Fläche im Westen mit angeschlossen werden.<br />
Entwicklungsziel für diese Fläche ist die Etablierung von extensiv genutztem Grünland.<br />
Hierzu ist <strong>der</strong> Waldbestand umzuwandeln, wofür eine Genehmigung nach § 12 des<br />
Hessischen Forstgesetzes (HFG) notwendig ist.<br />
Maßnahmen:<br />
• Rodung des Fichtenbestandes, ggf. ist auch eine Rodung einzelner Wurzelstöcke erfor<strong>der</strong>lich.<br />
• Nach Saatbeetvorbereitung Mähgutausbringung aus benachbart gelegenen Wiesenflächen:<br />
Hierzu werden die potenziellen Spen<strong>der</strong>flächen zu einem günstigen Zeitpunkt<br />
gemäht, bei dem ein Großteil <strong>der</strong> Pflanzenarten sich im abblühenden Zustand bis zum<br />
Ausstreuen <strong>der</strong> Samen befindet (Anfang Juli). Das frische Mähgut wird sofort abtransportiert<br />
und auf <strong>der</strong> Empfängerfläche in einer 2 – 5 cm dicken, lockeren und lichtdurchlässigen<br />
Schicht aufgebracht.<br />
• Alternativ kommt auch die Einsaat mit gebietsheimischem Saatgut in Frage. Hierfür sind<br />
Wildpflanzenmischungen mit einem hohen Kräuteranteil (min. 30%) zu wählen. Günstige<br />
Aussaatzeiten sind April/Mai o<strong>der</strong> September.<br />
• Höchstens 2-schürige Mahd, frühester Mahdtermin Mitte Juni, Abfuhr des Mähgutes<br />
• Alternativ: Beweidung <strong>der</strong> Wiese mit einer Besatzdichte von 0,3–1,4 GV/ha, anschließende<br />
Weidepflege (z.B. durch Mulchen) bleibt zulässig<br />
• Gänzlicher Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 29<br />
Ausgleichsfläche C, Gmkg. Grein, Flur 1, Flst. Nr. 182/4<br />
(entspricht Flur 1 Nr. 323 (tlw.) neue Nummerierung)<br />
Diese westexponierte Fläche südlich <strong>der</strong> Ortslage von Grein wird <strong>der</strong>zeit intensiv als Pferdekoppel<br />
genutzt und schließt unmittelbar an den Greiner Bach an.<br />
Die Fläche soll extensiviert werden und die schon vorhandenen, extensiv genutzten Grünlandbestände<br />
entlang des Greiner Baches vervollständigen. Straßenbegleitend soll eine<br />
Obstbaumreihe gepflanzt werden.<br />
Maßnahmen:<br />
• Die intensiv genutzte Wiese wird durch geeignete Maßnahmen extensiviert. Dazu zählen<br />
höchstens 2-schürige Mahd, frühester Mahdtermin Mitte Juni, Abfuhr des Mähgutes. Um<br />
den Nährstoffentzug zu beschleunigen, sind innerhalb <strong>der</strong> ersten fünf Jahre nach Rechtskraft<br />
des Bebauungsplans bereits eine Mahd ab 01. Juni und ein dritter Mahdgang zulässig.<br />
• Alternativ: Beweidung <strong>der</strong> Wiese mit einer Besatzdichte von 0,3–1,4 GV/ha, anschließende<br />
Weidepflege (z.B. durch Mulchen) bleibt zulässig<br />
• Gänzlicher Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz<br />
• Pflanzung von fünf Obstbaum-Hochstämmen entlang <strong>der</strong> östlichen Grundstücksgrenze.<br />
Die Pflanzqualität <strong>der</strong> Obstbäume soll 3xv, Stammumfang 12-14 cm betragen. Bei einer<br />
Beweidung <strong>der</strong> Fläche sind die Bäume durch geeignete Maßnahmen vor einem Verbiss<br />
zu schützen.<br />
Ausgleichsfläche D, Gmkg. Grein, Flur 1, Flst. Nr. 114, 115, 118, 119, 121<br />
(entspricht Flur 1 Nr. 290 (tlw.) und 308 (tlw.) neue Nummerierung)<br />
Hier handelt es sich um einen ostexponierten Hangausschnitt oberhalb des Greiner Baches.<br />
Dieser Hang war früher von Streuobstwiesen und Heckenzügen geglie<strong>der</strong>t. Durch eine<br />
Fichtenaufforstung auf Flst. Nr. 119 ist <strong>der</strong> offene Charakter des Hanges verloren gegangen<br />
und bereits extensiv genutztes Grünland wird zunehmend beschattet. Eine frühere Hecke an<br />
einer Böschung ist durchgewachsen und weist heute neben einzelnen Hasel- und Schlehensträucher<br />
hauptsächlich Bäume (Hainbuche, Eiche, Kiefer, Ahorn, Birke) auf. Sie bildet <strong>der</strong>zeit<br />
den nördlichen Waldrand des Fichtenbestandes. Bis auf einen einzelnen Obstbaum sind<br />
die früheren Streuobstbestände eingegangen.<br />
Entwicklungsziel für diese Fläche ist die Wie<strong>der</strong>herstellung eines typischen Ausschnittes <strong>der</strong><br />
Kulturlandschaft mit einer Abfolge von extensiv genutztem Grünland, Heckenzügen und<br />
Obstwiesen.<br />
Für die Waldumwandlung ist eine Genehmigung nach § 12 des Hessischen Forstgesetzes<br />
(HFG) notwendig.<br />
Maßnahmen:<br />
• Rodung des Fichtenbestandes, ggf. ist auch eine Rodung einzelner Wurzelstöcke erfor<strong>der</strong>lich.<br />
• Auf-den-Stock-Setzen <strong>der</strong> ehemaligen Hecke und Überlassen <strong>der</strong> natürlichen Sukzession.<br />
Im ca. 15jährigen Turnus Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> Maßnahme.<br />
• Nach Saatbeetvorbereitung Mähgutausbringung auf gerodete Waldfläche aus benachbart<br />
gelegenen Wiesenflächen: Hierzu werden die potenziellen Spen<strong>der</strong>flächen zu einem<br />
günstigen Zeitpunkt gemäht, bei dem ein Großteil <strong>der</strong> Pflanzenarten sich im abblühenden<br />
Zustand bis zum Ausstreuen <strong>der</strong> Samen befindet (Anfang Juli). Das frische Mähgut wird<br />
sofort abtransportiert und auf <strong>der</strong> Empfängerfläche in einer 2 – 5 cm dicken, lockeren und<br />
lichtdurchlässigen Schicht aufgebracht.<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 30 Umweltbericht<br />
• Alternativ kommt auch die Einsaat mit gebietsheimischem Saatgut in Frage. Hierfür sind<br />
Wildpflanzenmischungen mit einem hohen Kräuteranteil (min. 30%) zu wählen. Günstige<br />
Aussaatzeiten sind April/Mai o<strong>der</strong> September.<br />
• Diese Fläche und die schon extensiv genutzte Wiese dürfen höchstens zweimal jährlich<br />
gemäht werden, frühester Mahdtermin Mitte Juni, Abfuhr des Mähgutes.<br />
• Alternativ: Beweidung <strong>der</strong> Wiese mit einer Besatzdichte von 0,3–1,4 GV/ha, anschließende<br />
Weidepflege (z.B. durch Mulchen) bleibt zulässig<br />
• Gänzlicher Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz<br />
• Pflanzung von 14 Obstbaum-Hochstämmen entlang <strong>der</strong> östlichen Grundstücksgrenze. Die<br />
Pflanzqualität <strong>der</strong> Obstbäume soll 3xv, Stammumfang 12-14 cm betragen. Bei einer Beweidung<br />
<strong>der</strong> Fläche sind die Bäume durch geeignete Maßnahmen vor einem Verbiss zu<br />
schützen.<br />
Ausgleichsfläche E, Gmkg. Grein, Flur 1, Flst. Nr. 196, 197<br />
(entspricht Flur 3 Nr. 23 (tlw.) neue Nummerierung)<br />
Unmittelbar am Greiner Bach stocken in Auenlage im Anschluss an einen Jungwuchs aus<br />
Laubholz nicht standortgerechte Fichtenbestände.<br />
Der Wald soll sich zu naturnahem Bachauenwald entwickeln.<br />
Maßnahmen:<br />
• Durchforstung <strong>der</strong> Nadelholzreinbestände im Abstand von einigen Jahren, um einen Umbau<br />
in einen naturnahen Bachauenwald zu ermöglichen.<br />
• Anpflanzung standortgerechter Baumarten (wie z.B. Erlen, Eschen, randlich auch Hainbuche<br />
und Eiche).<br />
Flächen östlich Neckarsteinach<br />
Ausgleichsfläche F, Gmkg. Neckarsteinach, Flur 2, Flst. Nr. 217/2<br />
Im nördlichen Teil des Flst. Nr. 217/2 befindet sich eine frei wachsende Hecke aus standortgerechten<br />
Arten (v.a. Schlehe, Brombeere). Südlich daran anschließend befindet sich ein ca.<br />
12 m breiter Streifen extensiv genutzten Grünlands, auf dem ein Imker teilweise Bienenstöcke<br />
aufgestellt hat. Der Rest des Grundstücks ist intensiv ackerbaulich genutzt.<br />
Auf dieser Fläche hat die Stadt Neckarsteinach bereits vorlaufende Kompensationsmaßnahmen<br />
geplant, die mit Bescheid <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde Kreis Bergstraße vom<br />
14.12.2009 (Az. I-6/2 – 149.29 (09/284) ha) als freiwillige Naturschutzmaßnahme (Ökokonto)<br />
gemäß § 10 HAGBNatSchG (bzw. § 16 HENatG a.F.) anerkannt wurde. Diese wurden aber<br />
noch nicht umgesetzt.<br />
Entwicklungsziel <strong>der</strong> Maßnahme ist eine extensiv genutzte Streuobstwiese. Die Maßnahme<br />
soll die langfristige Erhaltung <strong>der</strong> Streuobstbestände im Gebiet stützen und zu einer ausgewogenen<br />
Altersstruktur <strong>der</strong> Obstbäume führen. Die Fläche soll dazu einen beson<strong>der</strong>en Beitrag<br />
zur Erhaltung seltener und gefährdeter Tierarten (z.B. Äskulapnatter, Gartenrotschwanz)<br />
leisten.<br />
Maßnahmen:<br />
• Mähgutausbringung auf Acker aus benachbart gelegenen Wiesenflächen: Hierzu werden<br />
die potenziellen Spen<strong>der</strong>flächen zu einem günstigen Zeitpunkt gemäht, bei dem ein<br />
Großteil <strong>der</strong> Pflanzenarten sich im abblühenden Zustand bis zum Ausstreuen <strong>der</strong> Samen<br />
befindet (Anfang Juli). Das frische Mähgut wird sofort abtransportiert und auf <strong>der</strong> Empfängerfläche<br />
in einer 2 – 5 cm dicken, lockeren und lichtdurchlässigen Schicht aufgebracht.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 31<br />
• Alternativ kommt auch die Einsaat mit gebietsheimischem Saatgut in Frage. Hierfür sind<br />
Wildpflanzenmischungen mit einem hohen Kräuteranteil (min. 30%) zu wählen. Günstige<br />
Aussaatzeiten sind April/Mai o<strong>der</strong> September.<br />
• Höchstens 2-schürige Mahd, frühester Mahdtermin Mitte Juni, Abfuhr des Mähgutes<br />
• Alternativ: Beweidung <strong>der</strong> Streuobstwiese mit einer Besatzdichte von 0,3–1,4 GV/ha, anschließende<br />
Weidepflege (z.B. durch Mulchen) bleibt zulässig<br />
• Gänzlicher Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz<br />
• Neupflanzung von Hochstamm-Obstbäumen (Abstand ca. 10 m) regionaltypischer Sorten;<br />
• Erhaltung und extensive Pflege <strong>der</strong> Obstbäume;<br />
• Belassen von Totholz am Baum (abgestorbene Äste) bzw. im Gebiet als Totholzhaufen;<br />
• Bei Abgang von Bäumen Ersatzpflanzung mit regionaltypischen Sorten.<br />
Ausgleichsfläche G, Gmkg. Neckarsteinach, Flur 3, Flst. Nr. 101/2, 101/3<br />
Dieses Grünland wird <strong>der</strong>zeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund von kürzlich<br />
durchgeführten Nachsaaten ist die Vegetation artenärmer als die umgebenden Flächen. Am<br />
Nordrand befinden sich eine Hecke sowie ein Walnussbaum (Juglans regia).<br />
Entwicklungsziel ist eine extensiv genutzte Streuobstwiese.<br />
Maßnahmen:<br />
• Die Wiese wird durch geeignete Maßnahmen extensiviert. Dazu zählen höchstens 2schürige<br />
Mahd, frühester Mahdtermin Mitte Juni, Abfuhr des Mähgutes. Um den Nährstoffentzug<br />
zu beschleunigen, sind innerhalb <strong>der</strong> ersten fünf Jahre nach Rechtskraft des<br />
Bebauungsplans bereits eine Mahd ab 01. Juni und ein dritter Mahdgang zulässig.<br />
• Alternativ: Beweidung <strong>der</strong> Wiese mit einer Besatzdichte von 0,3–1,4 GV/ha, anschließende<br />
Weidepflege (z.B. durch Mulchen) bleibt zulässig<br />
• Gänzlicher Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz<br />
• Pflanzung von sechs Obstbaum-Hochstämmen. Die Pflanzqualität <strong>der</strong> Obstbäume soll<br />
3xv, Stammumfang 12-14 cm betragen. Bei einer Beweidung <strong>der</strong> Fläche sind die Bäume<br />
durch geeignete Maßnahmen vor einem Verbiss zu schützen.<br />
• Der bestehende Walnussbaum ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch eine artgleiche<br />
Neupflanzung zu ersetzen.<br />
Ausgleichsfläche H, Gmkg. Neckarsteinach, Flur 3, Flst. Nr. 78, 79/4<br />
Die Flst. Nrn. 78 und 79/4 in <strong>der</strong> Flur 3 <strong>der</strong> Gemarkung Neckarsteinach liegen östlich von<br />
Neckarsteinach in <strong>der</strong> Neckaraue. Sie liegen bis auf die weiter oben gelegenen Teile des<br />
Grundstücks 79/4 vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Neckars.<br />
Auf dieser Fläche hat die Stadt Neckarsteinach bereits vorlaufende Kompensationsmaßnahmen<br />
durchgeführt, die mit Bescheid <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde Kreis Bergstraße<br />
vom 14.12.2009 (Az. I-6/2 – 149.29 (09/283) ha) als freiwillige Naturschutzmaßnahme (Ökokonto)<br />
gemäß § 10 HAGBNatSchG (bzw. § 16 HENatG a.F.) anerkannt wurde.<br />
Entwicklungsziel <strong>der</strong> Maßnahme ist eine standortgerechte und extensive Grünlandnutzung<br />
dieses Ausschnittes <strong>der</strong> Neckaraue. Durch die Umwandlung von ufernahem Ackerland werden<br />
Beeinträchtigungen auf das Oberflächengewässer reduziert.<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 32 Umweltbericht<br />
Flächen im Lanzenbachtal<br />
Ausgleichsfläche I, Gmkg. Neckarsteinach, Flur 4, Flst. Nr. 106, 107<br />
Das Lanzenbachtal ist ein tief eingeschnittenes Bachtal, das in den vergangenen Jahrzehnten<br />
zunehmend zugewachsen ist. In den vergangenen Jahren konnte durch verschiedene<br />
Bestrebungen die Beweidung des Talzuges gesichert werden. Das dortige Offenland<br />
wird <strong>der</strong>zeit extensiv mit Schottischen Hochlandrin<strong>der</strong>n beweidet.<br />
Die vorgesehenen Ausgleichsflächen sind <strong>der</strong>zeit mit Fichten bestockt und fallen nach Osten<br />
zum Lanzenbach ab. Neben dem Weg steht noch ein kleines Gebäude (sog. „Pulverhaus“)<br />
mit einer Grundfläche von ca. 2 m x 3 m.<br />
Entwicklungsziel dieser Ausgleichsflächen ist die Freistellung des Tales und Entwicklung<br />
extensiv genutzten Grünlands. Außerdem sollen auf <strong>der</strong> Fläche spezielle Maßnahmen zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Äskulapnatter durchgeführt werden.<br />
Für die Waldumwandlung ist eine Genehmigung nach § 12 des Hessischen Forstgesetzes<br />
(HFG) notwendig. Diese wurde mit Bescheid des Kreises Bergstraße vom 10.06.2011 (Az. L<br />
3/3 LFN R1103-18) bereits erteilt.<br />
Maßnahmen:<br />
• Rodung des Fichtenbestandes<br />
• Nach Saatbeetvorbereitung Mähgutausbringung aus benachbart gelegenen Wiesenflächen:<br />
Hierzu werden die potenziellen Spen<strong>der</strong>flächen zu einem günstigen Zeitpunkt<br />
gemäht, bei dem ein Großteil <strong>der</strong> Pflanzenarten sich im abblühenden Zustand bis zum<br />
Ausstreuen <strong>der</strong> Samen befindet (Anfang Juli). Das frische Mähgut wird sofort abtransportiert<br />
und auf <strong>der</strong> Empfängerfläche in einer 2 – 5 cm dicken, lockeren und lichtdurchlässigen<br />
Schicht aufgebracht.<br />
• Alternativ kommt auch die Einsaat mit gebietsheimischem Saatgut in Frage. Hierfür sind<br />
Wildpflanzenmischungen mit einem hohen Kräuteranteil (min. 30%) zu wählen. Günstige<br />
Aussaatzeiten sind April/Mai o<strong>der</strong> September.<br />
• Beweidung <strong>der</strong> Wiese mit einer Besatzdichte von 0,3–1,4 GV/ha, anschließende Weidepflege<br />
(z.B. durch Mulchen) ist zulässig<br />
• Gänzlicher Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz<br />
• Anlage eines Eiablageplatzes auf einer kleinen Verebnung für die Äskulapnatter, lichte<br />
Maße ca. 3 m x 3 m x 1,5 m. Aufschichtung mit organischem Material aus <strong>der</strong> Umgebung,<br />
z.B. Laubstreu aus dem Wald o<strong>der</strong> Grasschnittgut, sowie Pferdemist (nur in Mischung mit<br />
an<strong>der</strong>en Materialien) und Sägespäne. Dabei sind immer wie<strong>der</strong> Zweige zu integrieren, um<br />
eine Verdichtung des Haufens zu vermeiden und kleine Hohlräume zu schaffen. Wenn<br />
das organische Material verrottet ist und keine Wärme mehr produziert, müssen die<br />
Eiablagehilfen erneuert werden. Eingriffe in die Haufen im Zeitraum von Ende März bis<br />
Anfang November dürfen nicht erfolgen.<br />
• Optimierung des „Pulverhauses“ als Versteckmöglichkeit und Sonnenplatz für die<br />
Äskulapnatter: Aufschichtung von Steinhaufen (Sandstein) im Gebäude (Überwinterung)<br />
und auf <strong>der</strong> östlichen Seite des Gebäudes (Sonnenplatz), Erneuerung <strong>der</strong> Dacheindeckung<br />
unter Berücksichtigung spezifischer Ansprüche <strong>der</strong> Äskulapnatter („doppelter“<br />
Boden, Dachpappe etc.)<br />
• Anlage einer Holzlege (bevorzugt Hartholz) an einer besonnten Stelle, Größe ca. 5 m x<br />
1,5 m x 1 m, Abdeckung mit wetterfester Plane<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 33<br />
Tabelle 3: Bilanzierung <strong>der</strong> externen Aufwertungsmaßnahmen nach KV<br />
Bewertungs- Fläche je Nutzungstyp in Biotoppunktwert<br />
Nutzungstyp<br />
punkte / m²<br />
m²<br />
Differenz<br />
Typnummer Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />
Ausgleichsfläche A (Ökokontofläche)<br />
Gmkg. Grein, Flur 5, Flst. 103/1<br />
01.229 Sonstige Fichtenbestände 24 711 0 17.064 0 -17.064<br />
09.130 ru<strong>der</strong>ale Frischwiese /<br />
Sukzessionsfläche 39 0 711 0 27.729 27.729<br />
VORENTWURF<br />
Zwischensumme 711 711 17.064 27.729 10.665<br />
Ausgleichsfläche B (2. Geltungsbereich)<br />
Gmkg. Grein, Flur , Flst. 60/3, 90/1, 90/2, 95, 96, 97, 98<br />
01.152 Schlagfluren, Naturverjüngung,<br />
Sukzession im und am Wald 31 207 0 6.417 0 -6.417<br />
01.229 Sonstige Fichtenbestände 24 2.782 0 66.768 0 -66.768<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen 44 1.539 1.539 67.716 67.716 0<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen<br />
(entwickelt aus 01.152 und 01.229) 39 0 2.989 0 116.571 116.571<br />
Zwischensumme 4.528 4.528 140.901 184.287 43.386<br />
Ausgleichsfläche C (4. Geltungsbereich)<br />
Gmkg. Grein, Flur 1, Flst. 182/4<br />
04.110 Einzelbaum, einheimisch,<br />
standortgerecht, Obstbaum 31 0 15 0 465 465<br />
06.200 Weiden (intensiv) 21 1.643 0 34.503 0 -34.503<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen 44 0 1.643 0 72.292 72.292<br />
Flächenkorrektur -15<br />
Zwischensumme: 1.643 1.643 34.503 72.757 38.254
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 34 Umweltbericht<br />
Bewertungs- Fläche je Nutzungstyp in Biotoppunktwert<br />
Nutzungstyp<br />
punkte / m²<br />
m²<br />
Differenz<br />
Typnummer Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />
Ausgleichsfläche D (5. Geltungsbereich)<br />
Gmkg. Grein, Flur 1, Flst. 114, 115, 118, 119, 121<br />
01.114 Buchenmischwald (forstlich überformt),<br />
naturnahe Laubholzbestände 41 414 0 16.974 0 -16.974<br />
01.229 Sonstige Fichtenbestände 24 2.026 0 48.624 0 -48.624<br />
02.100 Trockene bis frische, saure, voll<br />
entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume<br />
heimischer Arten 36 499 913 17.964 32.868 14.904<br />
04.110 Einzelbaum, einheimisch,<br />
standortgerecht, Obstbaum 31 70 112 2.170 3.472 1.302<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen 44 6.137 6.137 270.028 270.028 0<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen<br />
(entwickelt aus 01.229) 39 0 2.026 0 79.014 79.014<br />
Flächenkorrektur -70 -112<br />
Zwischensumme 9.076 9.076 355.760 385.382 29.622<br />
Ausgleichsfläche E (6. Geltungsbereich)<br />
Gmkg. Grein, Flur 1, Flst. 196, 197<br />
01.137 Neuanlage von<br />
Auwald/Bruchwald/Ufergehölzen 36 0 1.218 0 43.848 43.848<br />
01.229 Sonstige Fichtenbestände 24 1.218 0 29.232 0 -29.232<br />
VORENTWURF<br />
Zwischensumme 1.218 1.218 29.232 43.848 14.616<br />
Ausgleichsfläche F (Ökokontofläche)<br />
Gmkg. Neckarsteinach, Flur 2, Flst. 217/2<br />
02.100 Trockene bis frische, saure, voll<br />
entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume<br />
heimischer Arten 36 69 69 2.484 2.484 0<br />
03.120 Streuobstwiese, neu angelegt 23 0 984 0 22.632 22.632<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen 44 160 160 7.040 7.040 0
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 35<br />
Bewertungs- Fläche je Nutzungstyp in Biotoppunktwert<br />
Nutzungstyp<br />
punkte / m²<br />
m²<br />
Differenz<br />
Typnummer Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />
11.191 Acker, intensiv genutzt 16 984 0 15.744 0 -15.744<br />
VORENTWURF<br />
Zwischensumme 1.213 1.213 25.268 32.156 6.888<br />
Ausgleichsfläche G (8. Geltungsbereich)<br />
Gmkg. Neckarsteinach, Flur 3, Flst. 101/2, 101/3<br />
02.100 Trockene bis frische, saure, voll<br />
entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume<br />
heimischer Arten 36 44 44 1.584 1.584 0<br />
04.110 Einzelbaum, einheimisch,<br />
standortgerecht, Obstbaum 31 35 53 1.085 1.643 558<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen 44 0 1.413 0 62.172 62.172<br />
06.320 Intensiv genutzte Frischwiesen 27 1.413 0 38.151 0 -38.151<br />
Flächenkorrektur -35 -53<br />
Zwischensumme 1.457 1.457 40.820 65.399 24.579<br />
Ausgleichsfläche H (Ökokontofläche)<br />
Gmkg. Neckarsteinach, Flur 3, Flst. 78, 79/4<br />
03.120 Streuobstwiese, neu angelegt 23 0 432 0 9.936 9.936<br />
06.930 Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese)<br />
21 0 1.568 0 32.928 32.928<br />
09.210 Ausdauernde Ru<strong>der</strong>alfluren meist<br />
frischer Standorte 39 75 75 2.925 2.925 0<br />
11.191 Acker, intensiv genutzt 16 2.000 0 32.000 0 -32.000<br />
Zwischensumme 2.075 2.075 34.925 45.789 10.864<br />
Ausgleichsfläche I (10. Geltungsbereich)<br />
Gmkg. Neckarsteinach, Flur 4, Flst. 106, 107 sowie Flur 5, Flst. 2, 3<br />
01.229 Sonstige Fichtenbestände 24 2.131 0 51.144 0 -51.144
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 36 Umweltbericht<br />
Bewertungs- Fläche je Nutzungstyp in Biotoppunktwert<br />
Nutzungstyp<br />
punkte / m²<br />
m²<br />
Differenz<br />
Typnummer Bezeichnung vorher nachher vorher nachher<br />
06.310 Extensiv genutzte Frischwiesen<br />
(entwickelt aus 01.152 und 01.229) 39 0 2.131 0 83.109 83.109<br />
VORENTWURF<br />
Zwischensumme 1 2.131 2.131 51.144 83.1092 31.965<br />
Gesamtsumme:<br />
1 Bei dieser Fläche sind von <strong>der</strong> Gesamtaufwertung insgesamt 4.104 Biotopwertpunkte abzuziehen, die bereits für einen an<strong>der</strong>en Eingriff (Viehunterstand Lanzenbachtal)<br />
verwendet wurden. Damit ergibt sich als anzurechnende Gesamtsumme 94.413 Biotopwertpunkte (siehe Tabelle 4).
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 37<br />
Tabelle 4: Übersicht über die einzelnen Ausgleichsflächen (die „Funktion Artenschutz“ bezieht sich hier rein auf die Äskulapnatter)<br />
Ausgleichsfläche Entwicklungsziel Fläche [m²]<br />
davon Neupflanzung<br />
Streuobst [m²]<br />
Aufwertung [BWP]<br />
Funktion<br />
Artenschutz<br />
A* Naturnahes Bachtal (Sukzessionsfläche) 711 0 10.665<br />
B Extensiv genutztes Grünland 4.528 0 43.386<br />
C<br />
Extensiv genutztes Grünland,<br />
Obstbaumreihe<br />
1.643 590 38.254<br />
D<br />
Extensiv genutztes Grünland,<br />
Streuobstwiese<br />
9.076 3.220 29.622<br />
E Auwald 1.218 0 14.616<br />
F*<br />
Extensiv genutztes Grünland,<br />
Obstbaumreihe<br />
1.213 984 6.888 X<br />
G Streuobstwiese 1.457 1.457 24.579 X<br />
H*<br />
Extensiv genutztes Grünland,<br />
Obstbaumreihe<br />
2.075 432 10.864 X<br />
I Extensiv genutztes Grünland 2.131 0 27.861 2<br />
X<br />
Summe: 24.052 6.683 206.735<br />
* Ökokontofläche<br />
2 Abzug von 4.104 Biotopwertpunkten (vgl. Fußnote 1) bereits berücksichtigt.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 38<br />
20. Verbleibende Auswirkungen<br />
Durch die Aufwertungsmaßnahmen in den externen Geltungsbereichen des Bebauungsplans<br />
sowie auf den Ökokonto-Flächen werden 206.735 Wertpunkte (vgl. Tabelle 3: Bilanzierung<br />
<strong>der</strong> externen Aufwertungsmaßnahmen nach KV) erzielt. Das von <strong>der</strong> Planung verursachte<br />
Defizit an 229.569 kann mit <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> oben beschriebenen Maßnahmen als<br />
weitgehend kompensiert angesehen werden. Für das noch bestehende Defizit ist im Laufe<br />
des Verfahrens noch eine geeignete Ausgleichsfläche zu finden.<br />
Nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand ist nicht von davon auszugehen, dass nach <strong>der</strong> Verwirklichung<br />
<strong>der</strong> Bebauung erhebliche Umweltauswirkungen auftreten.<br />
Nach § 4 Abs. 3 BauGB unterrichten die Behörden die Gemeinde nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens<br />
des Bebauungsplans, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen<br />
die Durchführung erhebliche, insbeson<strong>der</strong>e nicht vorhergesehene, Auswirkungen auf die<br />
Umwelt hat.<br />
21. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind (außer <strong>der</strong> externen Ausgleichsflächen)<br />
keine „Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“ (Site of Community Importance<br />
– SCI), „Beson<strong>der</strong>e Schutzgebiete“ (Special Area of Conservation – SAC) o<strong>der</strong><br />
Lebensräume, die eine Ausweisung als eines dieser Gebiete nach Art. 3 FFH-Richtlinie<br />
rechtfertigen, bekannt. Ebenso befinden sich hier keine „Europäischen Vogelschutzgebiete“<br />
(Special protected area – SPA) nach <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie.<br />
Das Gebiet stößt aber mit seiner nordöstlichsten Ecke an das Gebiet gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Odenwald bei Hirschhorn 6519-304“ und das Europäische Vogelschutzgebiet<br />
„Unteres Neckartal bei Hirschhorn 6519-450“, die in diesem Bereich eine identische Abgrenzung<br />
aufweisen.<br />
Für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung „Odenwald bei Hirschhorn 6519-304“ gelten<br />
gemäß Natura 2000-VO folgende Erhaltungsziele:<br />
Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie:<br />
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen<br />
• Erhaltung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> ausgewiesen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt<br />
• Erhaltung und Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung <strong>der</strong> Eingänge vor unbefugtem<br />
Betreten<br />
• Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushaltes<br />
• Erhaltung typischer geologischer Prozesse<br />
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />
• Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen<br />
und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen<br />
Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie:<br />
Dicranum viride, Grünes Besenmoos<br />
• Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen o<strong>der</strong><br />
schräg stehenden Trägerbäumen (v.a. Buche, Eiche, Linde)<br />
Lampetra planeri, Bachneunauge<br />
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten<br />
(Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern<br />
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand<br />
befinden<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 39<br />
Glaucopsyche teleius, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba<br />
officinalis) und Kolonien <strong>der</strong> Wirtsameise Myrmica scabrinodis<br />
• Beibehaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einführung einer den ökologischen Ansprüchen <strong>der</strong> Art för<strong>der</strong>lichen Bewirtschaftung<br />
<strong>der</strong> Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate<br />
günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt<br />
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen<br />
Glaucopsyche nausithous, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
• Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba<br />
officinalis) und Kolonien <strong>der</strong> Wirtsameise Myrmica rubra<br />
• Beibehaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einführung einer den ökologischen Ansprüchen <strong>der</strong> Art för<strong>der</strong>lichen Bewirtschaftung<br />
<strong>der</strong> Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate<br />
günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt<br />
• Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen<br />
Myotis bechsteinii, Bechsteinfle<strong>der</strong>maus<br />
• Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäl<strong>der</strong>n mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum<br />
und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten <strong>der</strong> Bechsteinfle<strong>der</strong>maus<br />
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere<br />
• Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere<br />
Myotis myotis, Großes Mausohr<br />
• Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäl<strong>der</strong>n mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als<br />
Buchenhallenwäl<strong>der</strong> als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des<br />
Großen Mausohrs<br />
• Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang <strong>der</strong> Hauptflugrouten im Offenland<br />
• Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren<br />
• Erhaltung ungestörter Winterquartiere<br />
• Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fle<strong>der</strong>mausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz<br />
kommen<br />
Trichomanes speciosum, Prächtiger Dünnfarn<br />
• Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld<br />
• Erhaltung <strong>der</strong> hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld <strong>der</strong> Standorte<br />
Cottus gobio, Groppe<br />
• Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger<br />
Sohle) und gehölzreichen Ufern<br />
• Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand<br />
befinden<br />
Da keiner <strong>der</strong> genannten Lebensraumtypen nach Anhang I o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arten nach Anhang II<br />
<strong>der</strong> FFH-Richtlinie im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfasst wurde o<strong>der</strong> ein dauerhaftes<br />
Auftreten wahrscheinlich ist und aufgrund <strong>der</strong> Kleinflächigkeit des Bebauungsplangebietes<br />
können negative erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung „Odenwald bei Hirschhorn 6519-304“ ausgeschlossen werden.<br />
Für das Europäische Vogelschutzgebiet „Unteres Neckartal bei Hirschhorn 6519-450“ gelten<br />
gemäß Natura 2000-VO folgende Erhaltungsziele:<br />
Arten nach Anhang I <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie:<br />
Alcedo atthis, Eisvogel<br />
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung <strong>der</strong> Neubildung von Altwässern,<br />
Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken<br />
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate<br />
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen <strong>der</strong> Art för<strong>der</strong>lichen Wasserqualität<br />
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbeson<strong>der</strong>e in fischereilich genutzten<br />
Bereichen<br />
Picus canus, Grauspecht<br />
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäl<strong>der</strong>n in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt-<br />
und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen<br />
Dynamik<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 40 Umweltbericht<br />
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrän<strong>der</strong>n sowie von offenen Lichtungen<br />
und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik<br />
Dendrocopos medius, Mittelspecht<br />
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäl<strong>der</strong>n mit Eichen und alten Buchenwäl<strong>der</strong>n mit Alt- und Totholz<br />
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitat<br />
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld<br />
Lanius collurio, Neuntöter<br />
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen,<br />
Ackersäumen, Brachen und Graswegen<br />
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut<br />
begünstigenden Bewirtschaftung zur Vermeidung von Verbrachung und Verbuschung<br />
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrän<strong>der</strong>n<br />
Milvus migrans, Schwarzmilan<br />
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäl<strong>der</strong>n und Auwäl<strong>der</strong>n in ihren verschiedenen<br />
Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während <strong>der</strong><br />
Fortpflanzungszeit<br />
Dryocopus martius, Schwarzspecht<br />
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäl<strong>der</strong>n in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altund<br />
Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen<br />
Falco peregrinus, Wan<strong>der</strong>falke<br />
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen<br />
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate<br />
Pernis apivorus, Wespenbussard<br />
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäl<strong>der</strong>n und Laubmischwäl<strong>der</strong>n in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen<br />
mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrän<strong>der</strong>n<br />
• Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während <strong>der</strong> Fortpflanzungszeit<br />
• Erhaltung von Bachläufen im Wald<br />
Arten nach Artikel 4, Absatz 2 <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie Brutvogel (B):<br />
Phoenicurus phoenicurus, Gartenrotschwanz<br />
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinan<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich <strong>der</strong> Waldrän<strong>der</strong><br />
• Erhaltung von Streuobstwiesen<br />
Ardea cinerea, Graureiher<br />
• Erhaltung <strong>der</strong> Brutkolonien<br />
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbeson<strong>der</strong>e in fischereilich, jagdlich sowie<br />
für Zwecke <strong>der</strong> Erholung genutzten Bereichen<br />
Arten nach Artikel 4, Absatz 2 <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie Zug- (Z) u. Rastvogel (R):<br />
Phalacrocorax carbo, Kormoran<br />
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen<br />
Einzig vom Neuntöter sind Habitate innerhalb des Geltungsbereichs betroffen. Dieser nutzt<br />
Teile des Geltungsbereichs zur Jagd. Aufgrund <strong>der</strong> geringfügigen Beschneidung dieses<br />
Nahrungshabitats, das zudem zum Revier des betroffenen Brutpaares nur randlich liegt<br />
(Entfernung > 100 m), sind keine negativen Auswirkungen auf die lokale Population<br />
dieser Art und somit das das Europäische Vogelschutzgebiet „Unteres Neckartal bei<br />
Hirschhorn 6519-450“ zu erwarten. 3<br />
Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen östlich von Neckarsteinach, im Lanzenbachtal und<br />
südlich von Grein wirken sich auf die Erhaltungsziele des Gebiets gemeinschaftlicher Be-<br />
3 Das im FNP dargestellte Baugebiet „<strong>Galgenhohl</strong>“ ist auch im Regionalplan Südhessen 2010 als Vorranggebiet<br />
Siedlung als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung dargestellt. In diesem Zuge wurde eigentlich bereits abschließend geklärt,<br />
ob eine Verträglichkeit mit NATURA 2000-Gebieten gegeben ist (siehe Kap. 3.2.2 des Umweltberichts zum<br />
Regionalplan).<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 41<br />
deutung „Odenwald bei Hirschhorn“ 6519-304 und des Europäischen Vogelschutzgebiets<br />
„Unteres Neckartal bei Hirschhorn“ 6519-450 sogar positiv aus.<br />
22. Prüfung artenschutzrechtlicher Belange<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Eingriffsregelung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
des BNatSchG und europarechtlicher Vorschriften (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-<br />
Richtlinie) bei <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Zur Ermittlung und<br />
Darstellung möglicher Auswirkungen auf geschützte Arten und eventuell erfüllter Verbotstatbestände<br />
wurde eine entsprechende artenschutzrechtliche Prüfung, basierend auf den<br />
vorliegenden Daten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden hier in zusammenfassen<strong>der</strong><br />
Form dargestellt.<br />
Eine mögliche Betroffenheit von Arten wurde für die Artengruppen Fle<strong>der</strong>mäuse und Reptilien<br />
(Schlingnatter, Äskulapnatter, Zauneidechse) vermutet, sowie für einige Vogelarten. Bei<br />
letzteren waren zumeist allgemein häufige Arten betroffen bzw. sie traten nur als Nahrungsgäste<br />
auf o<strong>der</strong> hatten Brutplätze außerhalb des Geltungsbereichs. Eine detaillierte Betrachtung<br />
erfolgte aus diesen Gründen nur für den Feldsperling (Passer montanus) und den<br />
Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca).<br />
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tier-<br />
und Pflanzenarten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden<br />
o<strong>der</strong> zu min<strong>der</strong>n:<br />
• V 1 Durchführung <strong>der</strong> Rodungsarbeiten von Baum- und Gehölzbeständen außerhalb<br />
<strong>der</strong> Brutzeit von Vögeln und <strong>der</strong> Wochenstubenzeit von Fle<strong>der</strong>mäusen (also<br />
nicht vom 01. März bis zum 30. September)<br />
Zur Vermeidung von Tötungen o<strong>der</strong> Verletzungen von Fle<strong>der</strong>mäusen in Baumquartieren<br />
o<strong>der</strong> von höhlen- und baumbrütenden Vogelarten sind notwendige Baumfällungen und<br />
Rodungen nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Zu bevorzugen<br />
sind insbeson<strong>der</strong>e die Monate Oktober und November, da hier we<strong>der</strong> Brutvögel noch bereits<br />
überwinternde Fle<strong>der</strong>mäuse (z.B. Abendsegler, Rauhautfle<strong>der</strong>mäuse) betroffen<br />
wären.<br />
• V 2 Abriss eines Gartenhauses innerhalb des Geltungsbereichs während <strong>der</strong><br />
Wintermonate<br />
Das innerhalb des Geltungsbereichs befindliche Gartenhäuschen stellt einen Sonn- und<br />
Versteckplatz <strong>der</strong> Äskulapnatter während des Sommers dar. Zur Vermeidung von Tötungen<br />
o<strong>der</strong> Verletzungen von Schlangen ist dieses Gebäude nur in <strong>der</strong> Zeit von Oktober<br />
bis einschließlich März abzureißen, in dem sich die Äskulapnatter in Winterverstecken<br />
aufhält.<br />
• V 3 Pflanzgebote<br />
Auf den zukünftigen Grundstücksflächen sind hochstämmige Laubbäume zu pflanzen.<br />
Auch die Erhaltung vorhandener Obstbäume wird angerechnet. Sollten Einfriedungen als<br />
Hecken ausgeführt werden, so sind diese nur mit Laubgehölzen anzulegen. Dadurch<br />
werden zum einen für bestimmte Hecken- und Baumbrüter potenzielle Bruthabitate neu<br />
geschaffen und erhalten, zum an<strong>der</strong>en stellen die Gehölzbestände wie<strong>der</strong>um Lebensraum<br />
für an<strong>der</strong>e Tierarten dar, die von Bedeutung für die Nahrungskette sind.<br />
Folgende Maßnahmen zur Sicherung <strong>der</strong> kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-<br />
Maßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden:<br />
• CEF 1 Ersatz verloren gehen<strong>der</strong> (potenzieller) Baumquartiere/Baumhöhlen<br />
In den südlich und östlich angrenzenden Obstbaumbereichen stehen zwar weiterhin<br />
Baumhöhlen zur Verfügung, so dass die ökologische Funktion <strong>der</strong> durch die Eingriffe betroffenen<br />
Fortpflanzungsstätten <strong>der</strong> Vögel im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 42 Umweltbericht<br />
werden (zumal nicht alle Baumhöhlen zur Brut genutzt werden). Um mögliche Beeinträchtigungen<br />
durch eine höhere intra- und interspezifische Konkurrenz definitiv ausschließen<br />
zu können, sollen je Grundstück im geplanten Baugebiet am Siedlungsrand mind.<br />
1 künstliche Nisthöhle für Singvögel und auf den Ausgleichsflächen F, G und H weitere 10<br />
Nisthöhlen für Singvögel in 3 – 4 m Höhe an Bäume auf die S- bis O-Seite o<strong>der</strong> an geeigneten<br />
Gebäuden o<strong>der</strong> Vorrichtungen (Stangen) angebracht werden. Die Nistkastentypen<br />
sollen für Höhlenbrüter geeignet sein (wie z.B. Schwegler 2GR, Schwegler 3S o<strong>der</strong> 3SV,<br />
Strobel Nr. 312 o<strong>der</strong> 314) und aus haltbarem Material (z.B. Holzbeton) bestehen.<br />
Die Kästen auf den Ausgleichsflächen sind spätestens bis zum Beginn des auf die<br />
Rodung <strong>der</strong> Streuobstwiese im Geltungsbereich folgenden Monats März aufzuhängen.<br />
Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Kästen ist für eine Dauer von 20 Jahren sicher zu stellen. Die<br />
Aufhängung ist fachgerecht durchzuführen, lagemäßig zu dokumentieren und die Karten<br />
<strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung zu stellen.<br />
• CEF 2 Anlage einer extensiv genutzten Streuobstwiese (Ausgleichsfläche F)<br />
Diese Maßnahme entspricht den beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen auf Fläche F<br />
(vgl. Kap. III.19. im Umweltbericht). Der dortige Acker soll in eine extensiv genutzte<br />
Streuobstwiese/-weide umgewandelt werden. Hierzu erfolgt eine Mähgutausbringung o<strong>der</strong><br />
Ansaat <strong>der</strong> Fläche sowie die Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen.<br />
Die Maßnahmen auf <strong>der</strong> Ausgleichsfläche F müssen spätestens mit Beginn <strong>der</strong> Umsetzung<br />
des Bebauungsplans (z.B. Beginn Rodung, Baufeldräumung etc.) funktional wirksam<br />
sein.<br />
• CEF 3 Optimierung <strong>der</strong> Lebensraumbedingungen für die Äskulapnatter (Ausgleichsfläche<br />
I)<br />
Diese Maßnahme entspricht den beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen auf Fläche I (vgl.<br />
Kap. III.19.). Zur Verbesserung <strong>der</strong> Lebensraumbedingungen für die Äskulapnatter<br />
(Zamenis longissimus) in ihrem Verbreitungsgebiet im südlichen Odenwald sollen verschiedene<br />
Maßnahmen durchgeführt werden, die das Aussterberisiko dieses isolierten<br />
Vorkommens minimieren und somit eine eventuelle Herabsetzung <strong>der</strong> Fitness einzelner<br />
Individuen kompensieren. Die Maßnahmen dienen teilweise auch an<strong>der</strong>en Reptilienarten.<br />
Die Effizienz <strong>der</strong> Maßnahmen ist durch verschiedene Ergebniskontrollen belegt (z.B. AG<br />
ÄSKULAPNATTER 2010).<br />
Da im Umfeld des Geltungsbereichs schon verschiedene Versteckmöglichkeiten und Eiablageplätze<br />
bestehen, die auch von <strong>der</strong> AG ÄSKULAPNATTER betreut werden, sollen<br />
hierzu verschiedene Maßnahmen auf <strong>der</strong> Ausgleichsfläche I im Lanzenbachtal erfolgen,<br />
die unterschiedliche Lebensbereiche <strong>der</strong> Äskulapnatter abdecken, wie Sommer- und<br />
Winterverstecke sowie die Funktion als Jagdhabitat:<br />
- Anlage eines Sonnplatzes und Optimierung des sog. "Pulverhauses" als Versteckmöglichkeit<br />
- Anlage eines Eiablageplatzes<br />
- Erweiterung günstiger Jagdhabitate<br />
Die Maßnahmen auf <strong>der</strong> Ausgleichsfläche I müssen spätestens mit Beginn <strong>der</strong> Umsetzung<br />
des Bebauungsplans (z.B. Beginn Rodung, Baufeldräumung etc.) funktional wirksam<br />
sein.<br />
Bei Realisierung <strong>der</strong> vorgeschlagenen konfliktvermeidenden und CEF-Maßnahmen werden<br />
für die Arten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten die Verbotstatbestände<br />
des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 43<br />
23. Gesetzlicher Biotopschutz<br />
Der Bebauungsplan sieht die Überbauung und damit Zerstörung von Teilbereichen geschützter<br />
Biotope vor. Die Streuobstbestände im Außenbereich sind nach § 13 (1) HAG-<br />
BNatSchG i.V.m. § 30 (1) S. 1 BNatSchG geschützt und dürfen nicht zerstört o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig<br />
erheblich beeinträchtigt werden.<br />
Für die Gewährung einer Ausnahme von diesen Verboten ist nach § 30 (3) BNatSchG Voraussetzung,<br />
dass die Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann. Nach § 2 (2a) KV gilt die<br />
Rodung eines Streuobstbestandes als ausgeglichen, wenn <strong>der</strong> gerodete Bestand binnen<br />
eines Jahres ortsnah flächengleich neu angelegt wird.<br />
Eine Befreiung kann dagegen nur gewährt werden, wenn<br />
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher<br />
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist o<strong>der</strong><br />
2. die Durchführung <strong>der</strong> Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung<br />
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege<br />
vereinbar ist.<br />
Nach § 30 (4) BNatSchG kann auf Antrag <strong>der</strong> Gemeinde über eine erfor<strong>der</strong>liche Ausnahme<br />
o<strong>der</strong> Befreiung von den Verboten des § 30 (2) BNatSchG vor <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplans<br />
entschieden werden. Ist eine Ausnahme zugelassen o<strong>der</strong> eine Befreiung gewährt<br />
worden, bedarf es für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens keiner<br />
weiteren Ausnahme o<strong>der</strong> Befreiung, wenn mit <strong>der</strong> Durchführung des Vorhabens innerhalb<br />
von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans begonnen wird.<br />
Parallel zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird bei <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
ein Antrag nach § 30 (4) BNatSchG gestellt. Die Erteilung einer Ausnahme wurde von <strong>der</strong><br />
Unteren Naturschutzbehörde bisher noch nicht in Aussicht gestellt.<br />
Die flächengleiche Neuanlage von Streuobstwiesen erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Ausgleichsmaßnahmen, wie sie in Kap. III.19 Kompensationsmaßnahmen beschrieben werden.<br />
Durch die Neuanlage von 6.683 m² Streuobst kann die Überplanung von 4.223 m²<br />
Streuobstwiesen kompensiert werden.<br />
24. Überwachung/Monitoring<br />
Nach § 4c BauGB ist es Aufgabe <strong>der</strong> Gemeinden, die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />
auf Grund <strong>der</strong> Durchführung des Bebauungsplans eintreten, zu überwachen, um insbeson<strong>der</strong>e<br />
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in <strong>der</strong> Lage<br />
zu sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.<br />
Erhebliche – überwachungsbedürftige – Umweltauswirkungen des Bebauungsplans sind<br />
nach bisherigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Gegebenenfalls auftretende Auswirkungen<br />
auf die angrenzenden Gebiete des Schutzgebietssystem NATURA 2000 können im<br />
Zuge <strong>der</strong> dort zu vollziehenden Berichtspflichten erkannt und sinnvolle Gegenmaßnahmen<br />
über das Gebietsmanagement eingeleitet werden.<br />
Die Entwicklung <strong>der</strong> Ausgleichsflächen ist im Hinblick auf die Erreichung des Entwicklungsziels<br />
nach Abschluss aller Maßnahmen zu überprüfen. Gegebenenfalls soll bei nicht ausreichendem<br />
Erfüllungsgrad mit weiteren geeigneten Maßnahmen das Entwicklungsziel erreicht<br />
werden.<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 44 Umweltbericht<br />
25. Hinweise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes<br />
Eine standortbezogene Boden- o<strong>der</strong> Grundwasseruntersuchung wurde nicht durchgeführt.<br />
Es wird auf Angaben aus dem LANDSCHAFTSPLAN <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach zurückgegriffen.<br />
Eine schallschutztechnische Untersuchung zu Lärmimmissionen auf das Gebiet durch Verkehrslärm<br />
wurde von <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach für entbehrlich gehalten.<br />
Angesichts <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen sind diese Angaben nicht zwingend für die<br />
fachgerechte Erstellung des Umweltberichts erfor<strong>der</strong>lich.<br />
26. Zusammenfassung<br />
Die Stadt Neckarsteinach plant entlang <strong>der</strong> bereits vorhandenen Erschließungsnetze ein<br />
Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auf einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha (einschließlich<br />
Erschließungsstraße). Die GRZ wird mit 0,4 und die GFZ mit 0,8 festgesetzt. Am<br />
Ende <strong>der</strong> Straße „Am Vogelsang“ ist eine einseitige Wendeplatte geplant.<br />
Mit <strong>der</strong> Umweltprüfung ist eine Bewertung des Plangebiets hinsichtlich seiner Bedeutung für<br />
die Schutzgüter, sowie <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf diese, erfolgt.<br />
Schutzgut Bewertung Bestand Bewertung Auswirkungen<br />
Boden mittel mittel<br />
Wasser gering gering<br />
Klima und Luft gering gering<br />
Tiere und Pflanzen hoch mittel<br />
Mensch mittel gering<br />
Landschaft hoch mittel<br />
Kultur- und Sachgüter gering sehr gering<br />
Durch verschiedene Maßnahmen können die zu erwartenden Eingriffe vermieden bzw. verringert<br />
werden. Der verbleibende Kompensationsbedarf nach Naturschutzrecht wird auf verschiedenen<br />
externen Fläche ausgeglichen. Diese stellen funktionale Bausteine für die Errichtung<br />
eines größeren Biotopverbundes dar. Gleichzeitig erfolgt durch diese Ausgleichsmaßnahmen<br />
<strong>der</strong> Ausgleich für zu rodende Streuobstbestände, die einen geschützten<br />
Lebensraum nach § 30 BNatSchG darstellen.<br />
Für verschiedene im Geltungsbereich vorkommende geschützte Tierarten werden Vermeidungs-<br />
und sog. CEF-Maßnahmen festgesetzt, um Beeinträchtigungen <strong>der</strong> lokalen<br />
Populationen dieser Arten zu vermeiden.<br />
Mögliche Standortalternativen zu dieser Baufläche wurden bereits auf Ebene des Flächennutzungsplans<br />
untersucht. Aus städtebaulichen Gründen und aufgrund <strong>der</strong> im Stadtgebiet<br />
schwierigen Topographie wurde damals trotz absehbarer Konflikte mit den Belangen des<br />
Naturschutzes diese Fläche weiter verfolgt.<br />
Mit <strong>der</strong> Planung sind – nach Durchführung <strong>der</strong> aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen – keine<br />
erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 45<br />
27. Literatur und sonstige Quellen<br />
AG Äskulapnatter (2010): 2. Zwischenbericht über die Aktivitäten <strong>der</strong> AG Äskulapnatter im südlichen<br />
Odenwald, Stand: 31.12.2010. – unveröffentlichter Bericht, unterstützt durch Kreis Bergstraße,<br />
Regierungspräsidium Karlsruhe und Rhein-Neckar-Kreis.<br />
Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) & Hessen-Forst Servicezentrum<br />
Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Fachbereich Naturschutz (2010): Rote Liste<br />
<strong>der</strong> Reptilien und Amphibien Hessens (6. Fassung, Stand 1.11.2010). – erstellt im Auftrag des Hessischen<br />
Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) (Hrsg.),<br />
84 S.<br />
Auer, F. & Heinz, B. (2011): Brutvogelkartierung und Erfassung von Höhlenbäumen im Bereich „<strong>Galgenhohl</strong>“<br />
östlich Neckarsteinach. – unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Büro <strong>Grosser</strong>-<strong>Seeger</strong>,<br />
9 S. + Kartenanhang.<br />
Büro <strong>Grosser</strong>-<strong>Seeger</strong> (2011a): Erfassung von Reptilienvorkommen im Umfeld des Bebauungsplanes<br />
Nr. 1.23 „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“. – unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach,<br />
14 S. + Kartenanhang.<br />
Büro <strong>Grosser</strong>-<strong>Seeger</strong> (2011b): Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung -<br />
Bebauungsplan Nr. 1.32 „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“, Stadt Neckarsteinach. – unveröffentlichtes<br />
Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> Stadt Neckarsteinach, 49 S.<br />
Deutscher Wetterdienst (1981/1985): Das Klima von Hessen. Standortkarte im Rahmen <strong>der</strong> Agrarstrukturellen<br />
Vorplanung, Teil I und II.– Selbstverlag, Wiesbaden.<br />
Hessische Landesanstalt für Umwelt (Hrsg.) (1995): Beurteilung <strong>der</strong> lufthygienischen Situation<br />
Hessens mittels epiphytischer Flechten. – Schriftenreihe <strong>der</strong> Hessischen Landesanstalt für Umwelt,<br />
Heft Nr. 171, Selbstverlag, Wiesbaden.<br />
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) (Hrsg.) (2000): Umweltatlas Hessen. –<br />
Selbstverlag, Wiesbaden.<br />
Waitzmann, M. (2004): Zamenis longissimus (LAURENTI, 1768). – in: Petersen, B.; Ellwanger, G.;<br />
Bless, R.; Boye, P.; Schrö<strong>der</strong>, E. & Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten <strong>der</strong> FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2:<br />
Wirbeltiere. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/2, Landwirtschaftsverlag,<br />
Münster, 693 S.<br />
VORENTWURF
Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“ Stadt Neckarsteinach<br />
Seite 46 Umweltbericht<br />
PFLANZEMPFEHLUNG<br />
Klein- und mittelkronige Laubbäume<br />
Juglans regia Walnuss<br />
Pyrus calleryana ‘Chanticleer’ Stadt-Birne<br />
Prunus avium Vogel-Kirsche<br />
Sorbus aucuparia Eberesche<br />
Acer campestre Feld-Ahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Obstbäume<br />
Malus domestica Apfel<br />
z.B. ‘Brettacher’<br />
‘Jakob Fischer’<br />
‘Goldparmäne’<br />
‘Neckartaler’<br />
‘Wöbers Rambour’<br />
Pyrus communis Birne<br />
z.B. ‘Gute Graue’<br />
‘Highland<br />
‘Pastorenbirne<br />
Prunus domestica Hauszwetschge<br />
z.B. ‘Bühler Frühzwetsche’<br />
‘Große Grüne Reneklode<br />
‘Hauszwetsche’ in Typen<br />
Sträucher<br />
Amelanchier ovalis Felsenbirne<br />
Acer campestre Feld-Ahorn<br />
Corylus avellana Haselnuss<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />
Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn<br />
Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster<br />
Lonicera xylosteum Gewöhnliche Heckenkirsche<br />
Rosa canina Hunds-Rose<br />
Sambucus nigra Schwarzer Holun<strong>der</strong><br />
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball<br />
Folgende Qualitäten und Mindestgrößen werden empfohlen:<br />
Mindestgrößen und Qualitäten<br />
Güteklasse A, B Deutscher Baumschulen<br />
Bäume/Hochstämme<br />
mindestens 3 x verpflanzt mit Ballen<br />
Stammumfang 16-18 (Obstbäume 12-14)<br />
Sträucher<br />
Höhe 60-100/100-150 cm, 2 x verpflanzt,<br />
1 Stück pro 1,5 m 2<br />
VORENTWURF
Stadt Neckarsteinach Bebauungsplan „<strong>Östlich</strong> <strong>der</strong> <strong>Galgenhohl</strong>“<br />
Umweltbericht Seite 47<br />
ANHANG<br />
• Bestandskarte Geltungsbereich<br />
• Bestandskarten Ausgleichsflächen<br />
• Brutvogelkartierung<br />
• Kartierung Biotop-/Höhlenbäume<br />
• Karte Reptilienvorkommen<br />
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