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Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

SATZUNG<br />

UND BEGRÜNDUNG<br />

Ergänzungssatzung<br />

„Hiltersklingen - Ringstraße Süd“<br />

01.10.2013<br />

Großwei<strong>de</strong>nmühlstr. 28 a-b<br />

90419 Nürnberg<br />

Tel. 0911-310427-10<br />

Fax 0911-310427-61<br />

www.grosser-seeger.<strong>de</strong>


Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 2 01.10.2013<br />

INHALT<br />

I. Textliche Festsetzungen ..................................................................................................... 4<br />

II. <strong>Begründung</strong> ........................................................................................................................ 6<br />

1. Planungsanlass ................................................................................................................ 6<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................................ 6<br />

3. Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan .......................... 7<br />

4. Bestehen<strong>de</strong>s Baurecht ..................................................................................................... 8<br />

4. Bestandsbeschreibung ..................................................................................................... 9<br />

5. Geplante Bebauung ....................................................................................................... 10<br />

6. Erschließung .................................................................................................................. 11<br />

7. Private Grünflächen ........................................................................................................ 11<br />

8. Fun<strong>de</strong> und Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler .......................................................................................... 12<br />

10. Immissionsschutz ......................................................................................................... 12<br />

11. Land- und Forstwirtschaft ............................................................................................. 12<br />

12. Altablagerungen und Altstandorte ................................................................................ 12<br />

13. Trinkwasserschutz ........................................................................................................ 13<br />

III. Grünordnung ................................................................................................................... 14<br />

1. Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes für das Plangebiet ................................................................ 14<br />

2. Beschreibung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Zustands ........................................................................ 14<br />

3. Bewertung <strong>de</strong>s Eingriffs ................................................................................................. 15<br />

4. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ............................................................. 15<br />

5. Eingriffsregelung ............................................................................................................ 16<br />

6. Kompensationsmaßnahmen auf externen Flächen ........................................................ 18<br />

7. Gesetzlicher Biotopschutz .............................................................................................. 19<br />

8. Prüfung artenschutzrechtlicher Belange ........................................................................ 20<br />

9. Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete ...................................................................... 20<br />

IV. Pflanzempfehlung ........................................................................................................... 22


Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 3


Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 4 01.10.2013<br />

I. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Mossautal erlässt auf Grundlage von § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3<br />

und Absatz 5 BauGB in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.<br />

I. S. 2414), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 1 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548),<br />

<strong>de</strong>r Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>de</strong>r Grundstücke (Baunutzungsverordnung –<br />

BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt<br />

geän<strong>de</strong>rt durch Art. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548), in Verbindung mit<br />

§ 81 <strong>de</strong>r Hessischen Bauordnung (HBO) vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46, 180):<br />

für <strong>de</strong>n Bereich OT Hiltersklingen die folgen<strong>de</strong> Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“:<br />

§ 1 Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)<br />

(1) Es gelten die im Planblatt eingetragenen Baugrenzen. Die Baugrenzen gelten auch<br />

für Gebäu<strong>de</strong>teile unterhalb <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>oberfläche.<br />

(2) Die Baugrenzen treffen keine Regelungen zu Abstandsflächen. Die Gültigkeit <strong>de</strong>r<br />

Regelungen zu Abstandsflächen nach <strong>de</strong>r HBO wird angeordnet.<br />

§ 2 Garagen, Stellplätze, Zufahrten (§ 12 BauNVO)<br />

(1) Garagen, Carports und Nebenanlagen in Form von Gebäu<strong>de</strong>n sind nur innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Baugrenzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Flächen zulässig.<br />

(2) Stellplätze und Zufahrten sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Alternativ<br />

ist <strong>de</strong>r Wasserabfluss von diesen Flächen auf <strong>de</strong>m Grundstück zu versickern.<br />

§ 3 Einfriedungen (§ 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO)<br />

(1) Einfriedungen sind ohne Sockel auszuführen. Sie sind vom Straßenrand um mind.<br />

1 m zurückzusetzen. Hecken aus Na<strong>de</strong>lgehölzen sind nicht zulässig.<br />

(2) Mauern sind als Einfriedung nicht zulässig, es sei <strong>de</strong>nn es han<strong>de</strong>lt sich um Stützmauern<br />

zum Abfangen von Gelän<strong>de</strong>unterschie<strong>de</strong>n bis zu einer Höhe von max. 1,0 m.<br />

§ 4 Grünflächen, Anpflanzungen (§ 9 (1) Nr. 15 u. Nr. 25 BauGB)<br />

(1) Die nicht befestigten Flächen <strong>de</strong>r privaten Grundstücke sind dauerhaft zu begrünen.<br />

(2) Je angefangene 300 m² private Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Baum<br />

(siehe Pflanzempfehlung) zu pflanzen. Bestandsbäume können hierauf angerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) An <strong>de</strong>n im Planblatt festgesetzten Standorten sind frei wachsen<strong>de</strong> Sträucher (siehe<br />

Pflanzempfehlung) zu pflanzen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig.<br />

§ 5 Wasserabfluss, Versickerung (§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)<br />

(1) Unbelastetes Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von Dachflächen o<strong>de</strong>r befestigten Flächen ist<br />

soweit technisch möglich auf <strong>de</strong>m Grundstück zu versickern.<br />

(2) Alternativ kann das unbelastete Nie<strong>de</strong>rschlagswasser gesammelt und auf <strong>de</strong>n Grundstücken<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.


Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 5<br />

§ 6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur<br />

und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 u. (1a) BauGB)<br />

(1) Innerhalb <strong>de</strong>r im Planblatt festgesetzten Fläche ist die bestehen<strong>de</strong> Streuobstwiese<br />

weiter zu entwickeln. Vorhan<strong>de</strong>ner Obstbaumbestand ist zu erhalten, Abgänge sind<br />

durch Obstbaum-Hochstämme (siehe Pflanzempfehlung) zu ersetzen. Außer<strong>de</strong>m ist<br />

an <strong>de</strong>n festgesetzten Standorten die Streuobstwiese durch weitere Pflanzungen von<br />

Obstbaum-Hochstämmen zu ergänzen.<br />

(2) Zur Kompensation <strong>de</strong>r Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Naturhaushalts und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

wer<strong>de</strong>n die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf <strong>de</strong>m Flst. Nr. 1 Flur 7 <strong>de</strong>n<br />

Grundstücken Flst. Nr. 1 Flur 7 und Flst. Nr. 82 Flur 15 zugeordnet. Die Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen auf <strong>de</strong>r externen Ausgleichsfläche (Ökokontofläche) wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>m Flst. Nr. 24 und Nr. 25 in <strong>de</strong>r Flur 7 zugeordnet.


Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 6 01.10.2013<br />

II. BEGRÜNDUNG<br />

1. Planungsanlass<br />

Die Gemein<strong>de</strong>vertretung Mossautal hat am ……. 2013 beschlossen, für einen Bereich am<br />

südlichen Ortsrand von Hiltersklingen die Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“ aufzustellen.<br />

Damit soll im Ortsteil Hiltersklingen eine Ergänzung <strong>de</strong>r einzeiligen Bebauung an einem<br />

kleinen Stichweg <strong>de</strong>r Ringstraße ermöglicht wer<strong>de</strong>n. Die Nutzung <strong>de</strong>r dort bereits hergestellten<br />

Erschließungsanlage ist für die Gemein<strong>de</strong> eine wirtschaftliche Möglichkeit, in begrenztem<br />

Umfang Bauland zu schaffen.<br />

Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemein<strong>de</strong> durch Satzung „einzelne Außenbereichsflächen<br />

in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen<br />

Flächen durch die bauliche Nutzung <strong>de</strong>s angrenzen<strong>de</strong>n Bereichs entsprechend geprägt<br />

sind“. Diese Satzung wird mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB<br />

verbun<strong>de</strong>n, da sie schon bebaute Bereiche im Außenbereich enthält, die im Flächennutzungsplan<br />

als Baufläche dargestellt sind.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Abbildung 1: Übersichtslageplan <strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung „Ringstraße<br />

Süd“ im Ortsteil Hiltersklingen (Kartengrundlage: TK 6319 Erbach)


Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 7<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung umfasst in <strong>de</strong>r Flur 7 Teilbereiche <strong>de</strong>r Flurstücke<br />

Nr. 1, 24 und 25, sowie in <strong>de</strong>r Flur 15 das Flst. Nr. 82 und eine Teilfläche <strong>de</strong>s Flst.<br />

Nr. 66 (Ringstraße) jeweils in <strong>de</strong>r Gemarkung Hiltersklingen, Gemein<strong>de</strong> Mossautal.<br />

Der exakte Zuschnitt <strong>de</strong>s Geltungsbereichs ergibt sich aus <strong>de</strong>n zeichnerischen Festsetzungen.<br />

Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,4 ha, davon sind aber 985 m² für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

im Geltungsbereich vorgesehen.<br />

3. Darstellung im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

Abbildung 2: Ausschnitt aus <strong>de</strong>m wirksamen Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

(Geltungsbereichs <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung ist rot gestrichelt umran<strong>de</strong>t)<br />

Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Mossautal ist <strong>de</strong>r<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung, sofern hier eine Bebauung vorgesehen ist, als<br />

gemischte Baufläche dargestellt. Die Satzung ist somit aus <strong>de</strong>m Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Der Bereich im Westen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist als Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellt und die dortige Streuobstwiese als geschütztes Biotop nach BNatSchG<br />

bzw. HENatG a.F. gekennzeichnet.<br />

Auch die weiteren angrenzen<strong>de</strong>n Flächen im Westen, Sü<strong>de</strong>n und Osten sind als Flächen für<br />

die Landwirtschaft dargestellt. Das im Flächennutzungsplan noch nachrichtlich dargestellte<br />

Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-O<strong>de</strong>nwald“ (vgl. Abbildung 2) ist bereits mit <strong>de</strong>r Novellierung<br />

<strong>de</strong>s HENatG 2006 außer Kraft getreten.<br />

Der gesamte Geltungsbereich befin<strong>de</strong>t sich in einem Wasserschutzgebiet. Im Umfeld <strong>de</strong>s<br />

Planungsgebietes existiert kein wirksamer Bebauungsplan (siehe hierzu auch Kap. 4).


Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 8 01.10.2013<br />

4. Bestehen<strong>de</strong>s Baurecht<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung war zum Teil bereits Bestandteil eines Bauleitplanverfahrens.<br />

Für Grundstücke an <strong>de</strong>r Ringstraße gilt die 1987 rechtskräftig gewor<strong>de</strong>ne<br />

Einbeziehungssatzung „Ringstraße“. Teile <strong>de</strong>s Flst. Nr. 82 in <strong>de</strong>r Flur 1 liegen innerhalb dieser<br />

Satzung. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier nach § 34 BauGB.<br />

Die übrigen, jetzt als Bauflächen vorgesehenen Bereiche <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung „Ringstraße<br />

Süd“ wur<strong>de</strong>n damals mit Verweis auf <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Waldabstand nach Osten und<br />

einer fingerförmigen Erweiterung nach Südwesten von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgeschlossen<br />

(vgl. Abbildung 3). Diese zählen zum baurechtlichen Außenbereich. Auf Flst. Nr. 25 in <strong>de</strong>r<br />

Flur 7 wur<strong>de</strong> zwischenzeitlich ein landwirtschaftliches Gebäu<strong>de</strong> nach § 35 Abs. 1 BauGB genehmigt<br />

und errichtet.<br />

Abbildung 3: Ausschnitt aus <strong>de</strong>r Einbeziehungssatzung „Ringstraße“, die 1987 rechtskräftig<br />

wur<strong>de</strong>. Von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgenommene Bereiche sind rot schraffiert (Geltungsbereich<br />

<strong>de</strong>r neuen Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“ ist rot gestrichelt<br />

umran<strong>de</strong>t)


Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 9<br />

4. Bestandsbeschreibung<br />

Abbildung 4: Derzeitige Nutzungen innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereichs (rot gestrichelt umran<strong>de</strong>t)<br />

(Grundlage: Orthophoto, Befliegung vom 25.05.2011, © Hessische Verwaltung für<br />

Bo<strong>de</strong>nmanagement und Geoinformation).<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung liegt südlich <strong>de</strong>r „Ringstraße“ im Ortsteil<br />

Hiltersklingen. Er umfasst einen Abschnitt <strong>de</strong>s von Nordost nach Südwest verlaufen<strong>de</strong>n<br />

Stichweges, <strong>de</strong>r weiter zu <strong>de</strong>m südöstlich liegen<strong>de</strong>n Sportgelän<strong>de</strong> führt. Der Stichweg ist<br />

asphaltiert, weist aber teils nur Breiten von 4,0 m bis 4,4 m auf.<br />

Das Plangebiet liegt etwa zwischen ca. 330 m und 340 m ü. NN und steigt im Verlauf <strong>de</strong>r<br />

Stichstraße nach Südwesten bzw. beidseits <strong>de</strong>r Talflanken an.<br />

Auf <strong>de</strong>r Westseite <strong>de</strong>s Weges besteht Wohnbebauung mit Gärten. Oberhalb dieser Grundstücke,<br />

also südwestlich, grenzen Streuobstwiesen an, die bewei<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>r Ostseite<br />

befin<strong>de</strong>t sich ein landwirtschaftlich genutztes Gebäu<strong>de</strong> (Stall mit Heulagerung), ansonsten<br />

wer<strong>de</strong>n die dortigen Flächen im Geltungsbereich und auch die angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Grundstücke landwirtschaftlich als Intensivgrünland genutzt. Im Anschluss an das Anwesen<br />

Am Kirchweg 1 liegen noch Teile <strong>de</strong>s dazugehörigen Hausgartens im Geltungsbereich.<br />

Im weiteren Umfeld befin<strong>de</strong>t sich meist ein- bis zweigeschossige Bebauung. Neben Wohnnutzungen<br />

bestehen im näheren Umfeld auch ein kleines Sägewerk, sowie gewerbliche Betriebe.


Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 10 01.10.2013<br />

Blick nach Hiltersklingen in Richtung Nor<strong>de</strong>n<br />

Blick von Nor<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Stichweg <strong>de</strong>r Ringstraße<br />

Blick von Nordwesten<br />

Landwirtschaftliches Gebäu<strong>de</strong><br />

Abbildung 5: Bestandssituation im Geltungsbereich (Aufnahmedatum 07.08.2012)<br />

5. Geplante Bebauung<br />

Die geplante Bebauung soll die bereits vorhan<strong>de</strong>nen baulichen Strukturen <strong>de</strong>r einzeiligen<br />

Bebauung auf <strong>de</strong>r gegenüberliegen<strong>de</strong>n Straßenseite ergänzen. Das Gebiet soll ferner die<br />

typischen Nutzungen <strong>de</strong>s Ortsteils, die im Umfeld bestehen, aufnehmen. Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re<br />

das Wohnen, aber auch nicht wesentlich stören<strong>de</strong> Gewerbebetriebe sowie landund<br />

forstwirtschaftliche Nutzungen. Die Zulässigkeit richtet sich dabei nach § 34 BauGB.<br />

Die Bebauung <strong>de</strong>s Bereichs muss sich gemäß § 34 (1) BauGB außer<strong>de</strong>m hinsichtlich Maß<br />

<strong>de</strong>r baulichen Nutzung sowie <strong>de</strong>r Bauweise in die Eigenart <strong>de</strong>r näheren Umgebung einfügen.<br />

Die im Planblatt eingetragenen Baugrenzen ermöglichen eine individuelle und wirtschaftliche<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Baugrundstücke. Sie zeigen die Außengrenzen <strong>de</strong>r überbaubaren Fläche an<br />

und gelten auch für unterirdische Gebäu<strong>de</strong>teile. Abstands- o<strong>de</strong>r Grenzregelungen sind mit<br />

<strong>de</strong>n Baugrenzen nicht getroffen, es gelten die Regelungen <strong>de</strong>s § 6 HBO.<br />

Um die Ortsrän<strong>de</strong>r von Bebauung frei zu halten, wur<strong>de</strong>n auch Garagen, Carports und an<strong>de</strong>re<br />

Nebenanlagen in Form von Gebäu<strong>de</strong>n nur innerhalb <strong>de</strong>r Baugrenzen zugelassen. Im Anschluss<br />

zu schon bebauten Grundstücken <strong>de</strong>r Ortslage wur<strong>de</strong>n zur Ermöglichung von<br />

Grenzbebauung dort Flächen für Garagen und Carports eigens festgesetzt.<br />

Stellplätze und Zufahrten sollen zur Minimierung <strong>de</strong>s Eingriffs in <strong>de</strong>n natürlichen Wasserkreislauf<br />

wasserdurchlässig (z.B. als Sand-/Schotterwege, großfugiges Pflaster) befestigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Wenn diese Flächen wasserundurchlässig befestigt wer<strong>de</strong>n, ist das anfallen<strong>de</strong>


Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 11<br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser auf <strong>de</strong>m Grundstück zu versickern. Es gelten die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Wasserhaushaltsgesetzes.<br />

6. Erschließung<br />

Der Geltungsbereich ist über einen Stichweg im Mischverkehr an die Ringstraße angebun<strong>de</strong>n<br />

und darüber an das überörtliche Verkehrsnetz (B 460) angeschlossen. Die Fahrbahn<br />

ist <strong>de</strong>rzeit als Flurweg in Richtung Sportplatz auf einer Breite von mind. 4 m asphaltiert. Er<br />

en<strong>de</strong>t dort mit einer Wen<strong>de</strong>möglichkeit.<br />

Da kein erweiterter Durchgangsverkehr zu erwarten ist, wird ein Ausbau <strong>de</strong>r Erschließungsstraße<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich, obwohl die Min<strong>de</strong>st-Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Richtlinie für die Anlage von<br />

Stadtstraßen (RASt 06) für <strong>de</strong>n Begegnungsverkehr von zwei Pkw (4,1 m Breite) in Teilabschnitten<br />

nicht erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Straße genügt jetzt aber auch <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n land- und forstwirtschaftlichen<br />

Verkehr. Um auch zukünftig Beeinträchtigungen bei <strong>de</strong>r Durchfahrt von landwirtschaftlichen<br />

Maschinen v.a. mit größeren Anbaugeräten vorzubeugen, haben Einfriedungen o<strong>de</strong>r Zäune<br />

an <strong>de</strong>r Straße min<strong>de</strong>stens 1 m von <strong>de</strong>r Grenze zurückzubleiben. Damit wird auch ein zusätzlicher<br />

Sicherheitsraum geschaffen, da die Anlage eines Gehweges nicht vorgesehen ist.<br />

Auf die Errichtung einer Wen<strong>de</strong>anlage wur<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Möglichkeit am<br />

Sportplatz verzichtet. Da damit nicht gewährleistet ist, dass Fahrzeuge <strong>de</strong>r Abfallentsorgung<br />

in die Stichstraße einfahren, sind Abfall- und Wertstoffbehälter in Absprache mit <strong>de</strong>n Entsorgungsunternehmen<br />

von <strong>de</strong>n Bewohnern im Nor<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Ringstraße zur Abholung bereitzustellen.<br />

Die Kanalisation im Mischsystem und eine Wasserleitung sind in <strong>de</strong>r Straßenparzelle bereits<br />

verlegt. Für Stromversorgung und Telekommunikation ist ggf. eine Netzerweiterung (zumin<strong>de</strong>st<br />

für die Hausanschlüsse) von bestehen<strong>de</strong>n Leitungen aus erfor<strong>de</strong>rlich. Mossautal ist<br />

nicht an das Gasnetz angeschlossen.<br />

Um die Kanalisation und die Kläranlage zu entlasten und <strong>de</strong>n natürlichen Wasserkreislauf<br />

möglichst wenig zu beeinträchtigen, soll unbelastetes Nie<strong>de</strong>rschlagswasser nach Möglichkeit<br />

auf <strong>de</strong>n Grundstücken zur Versickerung gebracht wer<strong>de</strong>n. Als Alternative kommt die Sammlung<br />

(z.B. in Zisternen) und Nutzung etwa zur Gartenbewässerung in Frage.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Hanglage sollten an <strong>de</strong>n Grundstücken Vorkehrungen zum Schutz gegen wild<br />

abfließen<strong>de</strong>s Oberflächenwasser <strong>de</strong>r oberhalb liegen<strong>de</strong>n Flächen getroffen wer<strong>de</strong>n. Einen<br />

gewissen Schutz bietet die bereits dort vorgesehene Ortsran<strong>de</strong>ingrünung mit Gehölzen im<br />

Osten und Südosten. Die Maßnahmen sind mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Mossautal abzustimmen.<br />

7. Private Grünflächen<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s und zur Minimierung <strong>de</strong>s Eingriffs in <strong>de</strong>n Naturhaushalt sollen<br />

die nicht befestigten Flächen dauerhaft begrünt und als Gärten möglichst naturnah angelegt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu gehört auch die Pflanzung von heimischen, standortgerechten Bäumen. Die Standorte<br />

<strong>de</strong>r Bäume können auf <strong>de</strong>n Grundstücken frei gewählt wer<strong>de</strong>n. Je angefangene 300 m²<br />

Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Baum zu pflanzen. Wird vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Baumbestand erhalten, so kann er hierauf angerechnet wer<strong>de</strong>n.


Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 12 01.10.2013<br />

An <strong>de</strong>r Grenze <strong>de</strong>r Gärten zur freien Landschaft ist für die östlichen Grundstücke eine<br />

Heckenpflanzung aus heimischen Gehölzen (siehe Pflanzempfehlung) als Ortsran<strong>de</strong>ingrünung<br />

festgesetzt. Im Westen übernimmt die dortige Streuobstwiese die Funktion <strong>de</strong>r Eingrünung.<br />

Hecken aus Na<strong>de</strong>lgehölzen sind aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Natur- und Landschaftsschutzes<br />

allgemein unzulässig. Einfriedungsmauern o<strong>de</strong>r Zäune mit gemauertem Sockel sind ebenfalls<br />

unzulässig, um die Durchlässigkeit für Kleintiere zu erhalten. Ausnahme hiervon bil<strong>de</strong>n<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Stützmauern.<br />

8. Fun<strong>de</strong> und Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />

Im Planungsgebiet selbst sind keine Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler o<strong>de</strong>r archäologischen Fun<strong>de</strong> bekannt.<br />

Wenn bei Erdbauarbeiten Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bo<strong>de</strong>nverfärbungen<br />

und Fundgegenstän<strong>de</strong> (z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste) ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, sind<br />

diese nach § 20 HDSchG unverzüglich <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege Hessen, Archäologische<br />

Denkmalpflege, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> zu mel<strong>de</strong>n.<br />

Fun<strong>de</strong> und Fundstellen sind in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise<br />

bis zu einer Entscheidung zu schützen (§ 20 Abs. 3 HDSchG). Die Zerstörung von Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern<br />

ohne vorherige, fachkundige Grabung ist nicht zulässig.<br />

10. Immissionsschutz<br />

Der Geltungsbereich ist <strong>de</strong>rzeit keinen erhöhten Lärmimmissionen ausgesetzt. Sowohl zur<br />

B 460 (Verkehrslärm), als auch zum Sportgelän<strong>de</strong> im Südosten (Freizeitlärm) wer<strong>de</strong>n ausreichen<strong>de</strong><br />

Abstän<strong>de</strong> eingehalten. Ferner könnten Immissionen aus gewerblichen Betrieben,<br />

die im Umfeld bestehen bzw. baurechtlich zulässig wären, auftreten. Diese müssen aber<br />

schon jetzt die bestehen<strong>de</strong>n schutzwürdigen Wohnnutzungen im Umfeld beachten.<br />

Im Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Mossautal sind diese Bereiche alle als gemischte<br />

Baufläche dargestellt und entsprechen vom Charakter her weitgehend auch Misch- o<strong>de</strong>r<br />

Dorfgebieten mit einem hohen Anteil an Wohnnutzungen. Hier ist also ein Nebeneinan<strong>de</strong>r<br />

von Wohnen und nicht wesentlich stören<strong>de</strong>n gewerblichen Nutzungen gewünscht.<br />

Gleiches gilt für das Nebeneinan<strong>de</strong>r von Wohnen und land- und forstwirtschaftlichen<br />

Nutzungen/Betrieben im Gebiet, wo eine gegenseitige Rücksichtnahme erfor<strong>de</strong>rlich wird.<br />

11. Land- und Forstwirtschaft<br />

Nach Westen, Sü<strong>de</strong>n und Osten an <strong>de</strong>n Geltungsbereich angrenzend liegen landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen. Zeitweise Beeinträchtigungen durch die Bewirtschaftung im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Vorgaben (z.B. Wei<strong>de</strong>gang, Gülleaufbringung) sind hinzunehmen.<br />

Weiter östlich befin<strong>de</strong>t sich ein kleines Wäldchen. Zu dieser Waldfläche wird mit <strong>de</strong>n Baugrenzen<br />

ein Abstand von mind. 30 m eingehalten, so dass keine Beeinträchtigungen für die<br />

Bewirtschaftung im Rahmen <strong>de</strong>r üblichen Forstwirtschaft, aber auch bei Sturmereignissen zu<br />

erwarten sind.<br />

12. Altablagerungen und Altstandorte<br />

Im Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung und im näheren Umfeld sind keine Altflächen<br />

(Altablagerungen und Altstandorte), schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Grundwasserverunreinigungen<br />

in <strong>de</strong>r Altflächendatei ALTIS <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen bekannt.


Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 13<br />

Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rn, ist auf organoleptische<br />

Auffälligkeiten zu achten. Wer<strong>de</strong>n solche Auffälligkeiten <strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>s festgestellt, die<br />

auf das Vorhan<strong>de</strong>nsein von schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen hinweisen, ist das Regierungspräsidium<br />

Darmstadt, Dezernat Bo<strong>de</strong>nschutz (IV/Da 41.5) zu informieren.<br />

13. Trinkwasserschutz<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Schutzzone III <strong>de</strong>s Trinkwasserschutzgebietes<br />

„Hüttenthaler Quelle“. Verbote bestehen in <strong>de</strong>r Weiteren Schutzzone<br />

III nur für bestimmte, beson<strong>de</strong>rs grundwassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Nutzungen (z.B. Abfallablagerung,<br />

Klärschlammausbringung etc.) (Verordnung vom 14.10.1966, StAnz 1/1967).<br />

Es ist allerdings auch die Errichtung von abwassergefährlichen Betrieben ausgeschlossen.<br />

Hier ist jeweils die aktuell gültige Verordnung zum Trinkwasserschutzgebiet zu beachten.


Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 14 01.10.2013<br />

III. GRÜNORDNUNG<br />

Nach § 34 Abs. 5 S. 4 ist ergänzend § 1a Abs. 2 und 3 BauGB (Vorschriften zum Umweltschutz,<br />

Eingriffsregelung) anzuwen<strong>de</strong>n. Ein eigener Umweltbericht wird nicht gefor<strong>de</strong>rt.<br />

1. Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes für das Plangebiet<br />

Im Landschaftsrahmenplan Südhessen liegt <strong>de</strong>r Geltungsbereich am Rand eines (großräumigen)<br />

„beliebten Erholungsbereichs“.<br />

Im LANDSCHAFTSPLAN gehört das Plangebiet zum Leitbildraum „Offene Landschaften“ mit<br />

<strong>de</strong>n zugeordneten Entwicklungszielen:<br />

• Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von schützenswerten Lebensräumen als Bestandteil<br />

eines Biotopverbundsystems auf min<strong>de</strong>stens 10% <strong>de</strong>r Fläche<br />

• Erhaltung und Entwicklung <strong>de</strong>s abwechslungsreichen, offenen Charakters <strong>de</strong>r vielgestaltigen<br />

Kulturlandschaft durch Beibehaltung und För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Landbewirtschaftung<br />

• Erhaltung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s sehr hohen Erholungswertes <strong>de</strong>r Landschaft<br />

für <strong>de</strong>n Menschen, sowie Vermeidung von Beeinträchtigungen durch nicht landschaftsangepasstes<br />

Bauen im Außenbereich o<strong>de</strong>r mastenartige Eingriffe<br />

• Erhaltung und Sicherung <strong>de</strong>r offenen Landschaftsbereiche als wichtige Kaltluftentstehungsgebiete<br />

• Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns mit seinen Puffer- und Filterfunktionen und Erhaltung seiner Ertragsfähigkeit<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung nach <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>r guten fachlichen<br />

Praxis<br />

In <strong>de</strong>r Entwicklungskarte <strong>de</strong>s LANDSCHAFTSPLANS ist die Streuobstwiese im Südwesten <strong>de</strong>s<br />

Geltungsbereichs mit <strong>de</strong>r Maßnahme „extensive Nutzung sowie Pflege von Streuobstwiesen“<br />

belegt.<br />

Die Baufläche selbst wur<strong>de</strong> im LANDSCHAFTSPLAN als „vertretbar“ eingestuft, da überwiegend<br />

nur geringe Konflikte zu erwarten waren. Hierbei wur<strong>de</strong>n allerdings nur die Bereiche östlich<br />

<strong>de</strong>s Weges bewertet.<br />

2. Beschreibung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Zustands<br />

Im Westen <strong>de</strong>s Planungsgebietes liegt ein Wohngebäu<strong>de</strong> mit Garten. Oberhalb dieses<br />

Grundstückes, also südwestlich, grenzen Streuobstwiesen und Wei<strong>de</strong>n an, die mit Rin<strong>de</strong>rn<br />

bewei<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Weiter hangaufwärts befin<strong>de</strong>n sich Pfer<strong>de</strong>wei<strong>de</strong>n. Der dortige Obstbaumbestand<br />

(vorwiegend Apfel) weist unterschiedliche Altersstrukturen auf, teils verfügt er auch<br />

über Baumhöhlen.<br />

Auf <strong>de</strong>r Ostseite befin<strong>de</strong>n sich im Nor<strong>de</strong>n zur vorhan<strong>de</strong>nen Wohnbebauung ein Garten, <strong>de</strong>r<br />

auch als Auslauf für Ziegen und Hühner dient, und daran anschließend ein kleines Stallgebäu<strong>de</strong><br />

(mit Heulagerung) für Rin<strong>de</strong>r. Um das Gebäu<strong>de</strong> erfolgt Wei<strong>de</strong>nutzung, nach Südosten<br />

erfolgte eine Heckenpflanzung.<br />

Die südwestlich angrenzen<strong>de</strong>n Flächen wer<strong>de</strong>n intensiv als Grünland genutzt. Ein <strong>de</strong>utlicher<br />

Unterschied in <strong>de</strong>r Vegetationszusammensetzung zwischen unterem und oberem Hangbereich<br />

legt <strong>de</strong>n Schluss nahe, das entlang <strong>de</strong>r Straße entwe<strong>de</strong>r früher Ackernutzung stattfand<br />

o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st eine Nachsaat stattgefun<strong>de</strong>n hat. Der im Geltungsbereich liegen<strong>de</strong> Teil


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Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 15<br />

<strong>de</strong>r Mähwiesen ist von Wei<strong>de</strong>lgras (Lolium perenne) dominiert und <strong>de</strong>utlich artenärmer ausgeprägt,<br />

als die oberen Hangbereiche.<br />

Vorkommen von gefähr<strong>de</strong>ten Arten sind innerhalb <strong>de</strong>r geplanten Bauflächen nicht bekannt,<br />

auch Nester von Vögeln sind in <strong>de</strong>n Gehölzen <strong>de</strong>rzeit nicht vorhan<strong>de</strong>n. Im Siedlungsumfeld<br />

brüten typische Vogelarten, wie z.B. <strong>de</strong>r Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros).<br />

Im Randbereich <strong>de</strong>r im Geltungsbereich liegen<strong>de</strong>n Streuobstwiesen konnten im Sommer<br />

Sumpfschrecken (Stethophyma grossum) (RL Hessen 3, <strong>de</strong>utschlandweit nicht gefähr<strong>de</strong>t)<br />

festgestellt wer<strong>de</strong>n. Diese Heuschreckenart besie<strong>de</strong>lt eigentlich eher feuchte Wiesen und<br />

Grabenrän<strong>de</strong>r, breitet sich aber bei guter Populationsentwicklung auch auf umliegen<strong>de</strong><br />

Habitate aus.<br />

3. Bewertung <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

Die Bebauung von bisherigem Offenland stellt einen Eingriff in <strong>de</strong>n Naturhaushalt dar, <strong>de</strong>r zu<br />

bewerten und zu bilanzieren ist. An erster Stelle steht aber die Vermeidung und Reduzierung<br />

von Eingriffen, die verbleiben<strong>de</strong>n Eingriffe sind auszugleichen.<br />

Anstelle von Gartenbereichen und landwirtschaftlich genutztem Grünland sind eine Bebauung<br />

und die Anlage gärtnerisch gepflegter Flächen geplant. Dabei gehen durch Bebauung<br />

und Flächenbefestigung bisher unversiegelte Bo<strong>de</strong>nflächen verloren. Entsprechend wird<br />

auch <strong>de</strong>r Wasserhaushalt (Versickerung und Grundwasserneubildung) negativ beeinflusst,<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Geringfügigkeit <strong>de</strong>r Maßnahme allerdings nicht in erheblichem Umfang. Außer<strong>de</strong>m<br />

sind Teilbereiche <strong>de</strong>s Planungsgebietes bereits jetzt schon bebaut o<strong>de</strong>r überprägt.<br />

Oberirdische Gewässer sind von <strong>de</strong>r Planung nicht betroffen.<br />

Durch die Überbauung und Umgestaltung wer<strong>de</strong>n in erster Linie Lebensräume <strong>de</strong>s Grünlands<br />

zerstört, die Wuchsorte und Habitate für Pflanzen und Insekten darstellen. Auswirkungen<br />

auf die biologische Vielfalt sind aber nicht zu erwarten. Es kommt insbeson<strong>de</strong>re auch<br />

nicht zu einer Störung o<strong>de</strong>r nachhaltigen Beeinträchtigung geschützter Tier- o<strong>de</strong>r Pflanzenarten<br />

(siehe hierzu Kap. III.8). Daneben erfolgen auch geringfügige Eingriffe in eine Streuobstwiese,<br />

die einen geschützten Lebensraum nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGB-<br />

NatSchG darstellt. (siehe hierzu Kap. III.7).<br />

Kleinklimatisch sind zusätzliche Aufheizungen versiegelter Bereiche und Belastungen durch<br />

Hausbrand zu erwarten, allerdings nur in geringem Maße. Das Orts- und Landschaftsbild<br />

wird vor allem durch die Errichtung neuer Gebäu<strong>de</strong> und die gärtnerischen Anlagen verän<strong>de</strong>rt.<br />

4. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Die Auswirkungen <strong>de</strong>r Bebauung sollen durch folgen<strong>de</strong> Maßnahmen im Gebiet verringert<br />

wer<strong>de</strong>n (in Klammern Schutzgüter, für die die Maßnahme positive Effekte haben):<br />

• Nutzung bestehen<strong>de</strong>r Erschließungsstraßen (Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Tiere und Pflanzen)<br />

• Festsetzung von Pflanzbindungen zur Ortsran<strong>de</strong>ingrünung (Tiere und Pflanzen,<br />

Landschaftsbild)<br />

• Festsetzung zur Versickerung unbelasteter Oberflächenwässer (Wasser, Klima)


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Seite 16 01.10.2013<br />

5. Eingriffsregelung<br />

Die Eingriffe in Natur und Landschaft wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n anhand <strong>de</strong>r Kompensationsverordnung<br />

(KV) durch die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungssituation bilanziert.<br />

Dabei erfolgt eine getrennte Bilanzierung für die Flächen westlich und östlich <strong>de</strong>s<br />

Weges, da auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen <strong>de</strong>n Eingriffsflächen getrennt zugeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n. An <strong>de</strong>r Erschließungsstraße (332 m²) erfolgen keine Än<strong>de</strong>rungen und somit<br />

ergibt sich hieraus auch kein Kompensationsbedarf.<br />

Für die Eingriffe auf Flst. Nr. 1 und Flst. Nr. 82 in Flur 7 <strong>de</strong>r Gmkg. Hiltersklingen erfolgt eine<br />

Ergänzung <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Streuobstwiese durch Nachpflanzung von Obstbäumen und<br />

eine Entwicklung <strong>de</strong>r Streuobstwiese.<br />

Maßnahmenkatalog für die Entwicklung <strong>de</strong>r Streuobstwiese:<br />

• Neupflanzung von Hochstamm-Obstbäumen (Stammumfang 12-14, regionaltypische<br />

Sorten) an <strong>de</strong>n festgesetzten Standorten (Sortenempfehlung im Anhang).<br />

• Erhaltung und extensive Pflege <strong>de</strong>r Obstbäume.<br />

• Belassen von Totholz am Baum (abgestorbene Äste) bzw. im Gebiet als Totholzhaufen<br />

• Bei Abgang von Bäumen Ersatzpflanzung mit regionaltypischen Sorten.<br />

Tabelle 1: Biotopwerte für das westliche Planungsgebiet – Bestand (nach KV)<br />

Standardnutzungstyp Bestand WP je m² Fläche in m² Wertpunkte<br />

03.110 Streuobstwiese, intensiv bewirtschaftet 32 676 21.632<br />

06.200 Wei<strong>de</strong>n (intensiv) 21 453 9.513<br />

11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 14 230 3.220<br />

Bereich mit Baurecht (Tfl. Flst. Nr. 82) 420 0<br />

Summe 1.779 34.365<br />

Tabelle 2: Biotopwerte für das westliche Planungsgebiet – Planung (nach KV)<br />

Standardnutzungstyp Planung WP je m² Fläche in m² Wertpunkte<br />

03.110 Streuobstwiese, intensiv bewirtschaftet 32 635 20.320<br />

03.121 Flächige Ersatz- o<strong>de</strong>r Nachpflanzung hochstämmiger<br />

Obstbäume in vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Streuobstbestän<strong>de</strong>n 31 370 11.470<br />

10.710 Dachfläche, nicht begrünt 3 211 633<br />

11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 14 143 2.002<br />

Bereich mit Baurecht (Tfl. Flst. Nr. 82) 420 0<br />

Summe 1.779 34.425


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Mit diesen Maßnahmen ist eine ausgeglichene Bilanz zwischen Planungswert und Bestandswert<br />

zu erzielen. Durch die Ergänzung <strong>de</strong>r Streuobstwiese auf Flst. Nr. 1 <strong>de</strong>r Flur 7<br />

<strong>de</strong>r Gmkg. Hiltersklingen können die Eingriffe auf <strong>de</strong>m Flst. Nr. 1 und <strong>de</strong>m Flst. Nr. 82 vollständig<br />

kompensiert wer<strong>de</strong>n. Die Eingriffe gelten damit als ausgeglichen.<br />

Da es sich hier um Maßnahmen auf privaten Grundstücksflächen han<strong>de</strong>lt, ist die Durchführung<br />

und Duldung dieser Maßnahme über eine Grundbucheintragung dinglich abzusichern.<br />

Für die Bauflächen östlich <strong>de</strong>s Weges ergibt sich damit folgen<strong>de</strong> Bilanzierung:<br />

Tabelle 3: Biotopwerte für das östliche Planungsgebiet – Bestand (nach KV)<br />

Standardnutzungstyp Bestand WP je m² Fläche in m² Wertpunkte<br />

02.400 Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch,<br />

standortgerecht) 27 51 1.377<br />

06.200 Wei<strong>de</strong>n (intensiv) 21 486 10.206<br />

06.910 Intensiv genutzte Wirtschaftswiese 21 846 17.766<br />

10.510 Sehr stark o<strong>de</strong>r völlig versiegelt, Ortbeton 3 35 105<br />

10.710 Dachfläche, nicht begrünt 3 113 339<br />

11.222 Arten- und strukturreiche Hausgärten 25 337 8.425<br />

Summe 1.868 38.218<br />

Tabelle 4: Biotopwerte für das östliche Planungsgebiet – Planung (nach KV)<br />

Standardnutzungstyp Planung WP je m² Fläche in m² Wertpunkte<br />

02.400 Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch,<br />

standortgerecht) 27 268 7.236<br />

10.710 Dachfläche, nicht begrünt 3 1.084 3.252<br />

11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 14 516 7.224<br />

Summe 1.868 17.712<br />

Es ergibt sich bei Gegenüberstellung zwischen Planungs- und Bestandswert folgen<strong>de</strong>s<br />

Defizit:<br />

38.218 - 17.712 = 20.506 Biotopwertpunkten


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Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

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6. Kompensationsmaßnahmen auf externen Flächen<br />

Zur Kompensation <strong>de</strong>s ermittelten Ausgleichs<strong>de</strong>fizits sind Maßnahmen auf einer externen<br />

Ausgleichsfläche notwendig. Zur Kompensation <strong>de</strong>s noch verbleiben<strong>de</strong>n Ausgleichsbedarfs<br />

für die Eingriffe auf <strong>de</strong>n Flst. Nr. 24 und 25 in <strong>de</strong>r Flur 7 wird auf einer Teilfläche <strong>de</strong>s Grundstücks<br />

Flst. Nr. 11, Flur 12 in <strong>de</strong>r Gemarkung Unter-Mossau (vgl. Abbildung 6), das sich im<br />

Eigentum <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Mossautal befin<strong>de</strong>t, erbracht.<br />

Flst. Nr. 11 (teilweise), Flur 12, Gmkg. Unter-Mossau<br />

Von diesem rund 13,5 ha großen Grundstück wer<strong>de</strong>n 1.710 m² als Ausgleichs- und Ersatzfläche<br />

für die Eingriffe auf <strong>de</strong>n Flst. Nr. 24 und 25 dieser Ergänzungssatzung in Anspruch<br />

genommen. Die Maßnahme auf diesem Grundstück sind in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Unteren<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong> und Hessen-Forst (Ortstermin vom 15.02.2011) bereits vorlaufend<br />

durchgeführt und in das kommunale Ökokonto eingestellt wor<strong>de</strong>n. Die Anerkennung <strong>de</strong>r<br />

Ökopunkte erfolgte mit Schreiben <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s O<strong>de</strong>nwaldkreises<br />

vom 22.06.2012.<br />

Beim maßgeblichen Ausschnitt am westlichen Rand <strong>de</strong>s Flurstücks han<strong>de</strong>lte es sich um<br />

einen nicht standortgerechten Fichtenforst im Kommunalwald, <strong>de</strong>r an das naturschutzfachlich<br />

hochwertige Feuchtgrünland <strong>de</strong>s Hammergrun<strong>de</strong>s im Osten angrenzte. Unmittelbar am<br />

Bachlauf wur<strong>de</strong> vor mehreren Jahren bereits eine Erlenpflanzung angelegt, die nördlich und<br />

südlich aber noch von Fichten begleitet war. Diese wur<strong>de</strong>n im Winter 2010/11 gefällt und <strong>de</strong>r<br />

südliche Teilbereich mit Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) angepflanzt. Der nördliche Teil<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r natürlichen Sukzession überlassen. Entwicklungsziel ist ein naturnaher Bacherlen-<br />

Eschen-Auwald.<br />

Abbildung 6: Lage <strong>de</strong>r Ausgleichsfläche in Unter-Mossau (grüner Kreis) im Bezug zum<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“ (roter Kreis) in<br />

Hiltersklingen


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01.10.2013 Seite 19<br />

Die Waldflächen sind ohne Na<strong>de</strong>lholzbeimischung zu Laubholzreinbestän<strong>de</strong>n zu entwickeln.<br />

Diese sind nach forstlichen Kriterien (§ 6 HFoG) zu bewirtschaften und dauerhaft zu erhalten.<br />

Die Belange <strong>de</strong>s Biotop- und Artenschutzes sind entsprechend <strong>de</strong>r jeweils aktuellen<br />

forstlichen Entwicklungsstadien <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s (z.B. Waldrandgestaltung, Erhaltung von Totholz)<br />

angemessen zu berücksichtigen.<br />

Die Aufwertung auf dieser Fläche durch die beschriebene Maßnahme ist nachfolgend gemäß<br />

Kompensationsverordnung (KV) bilanziert wor<strong>de</strong>n (siehe Tabelle 5 und Tabelle 6).<br />

Tabelle 5: Biotopwerte auf externer Ausgleichsfläche – Bestand (nach KV)<br />

Standardnutzungstyp Bestand WP je m² Fläche in m² Wertpunkte<br />

01.229 Sonstige Fichtenbestän<strong>de</strong> 24 1.710 41.040<br />

Summe 1.710 41.040<br />

Tabelle 6: Biotopwerte auf externer Ausgleichsfläche – Planung (nach KV)<br />

Standardnutzungstyp Planung WP je m² Fläche in m² Wertpunkte<br />

01.137 Neuanlage von Auwald/Sumpfwald<br />

36 1.710 61.560<br />

Summe 1.710 67.320<br />

Mit <strong>de</strong>n beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen auf einer Fläche von 1.710 m²<br />

erfolgt eine Aufwertung um insgesamt 20.520 Biotopwertpunkte. Damit kann das Defizit<br />

von 20.506 Biotopwertpunkten vollständig kompensiert wer<strong>de</strong>n. Die Eingriffsfolgen durch<br />

die Ergänzungssatzung gelten somit als ausgeglichen.<br />

Die Summe von 20.520 Biotopwertpunkte wird vom Ökokonto <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

abgebucht.<br />

7. Gesetzlicher Biotopschutz<br />

Für die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Streuobstwiese auf Flst. Nr. 1 in <strong>de</strong>r Flur 7 <strong>de</strong>r Gmkg. Hiltersklingen,<br />

die einen geschützten Lebensraum nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG<br />

darstellt, ist eine Ausnahme nach § 30 (3) BNatSchG o<strong>de</strong>r eine Befreiung nach § 67 (1)<br />

BNatSchG erfor<strong>de</strong>rlich. Die Rodung einer Streuobstwiese gilt nach § 2 (2a) Kompensationsverordnung<br />

als ausgeglichen i.S.v. § 30 (3) BNatSchG, wenn <strong>de</strong>r gero<strong>de</strong>te Bestand binnen<br />

eines Jahres ortsnah flächengleich neu angelegt wird.<br />

Durch die im Kap. 5 beschriebenen und in <strong>de</strong>r Satzung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen<br />

im Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung kann für die Streuobstwiese ein Ausgleich<br />

im Sinne von § 15 (2) S. 2 BNatSchG bzw. § 2 (2a) KV erreicht wer<strong>de</strong>n. Durch die<br />

Nachpflanzung von drei Obstbäumen auf Flst. Nr. 1 in <strong>de</strong>r Flur 7 <strong>de</strong>r Gmkg. Hiltersklingen<br />

wer<strong>de</strong>n Lücken in <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Streuobstwiese geschlossen. Der Verlust eines noch<br />

relativ jungen Obstbaumes durch Überbauung bzw. Anlage von Gartenflächen kann damit<br />

ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Insgesamt stehen <strong>de</strong>n 125 m² überplanter Streuobstwiese ca. 370 m²<br />

Ausgleich durch Nachpflanzung gegenüber.<br />

Damit ist die Voraussetzung für die Gewährung einer Ausnahme nach § 30 (3) BNatSchG<br />

erfüllt. Dabei ist zu beachten, dass


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Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 20 01.10.2013<br />

• <strong>de</strong>r Eingriff in die Streuobstwiese auf ein Minimum reduziert wird,<br />

• eine ausreichend große Restfläche <strong>de</strong>r Streuobstwiese bestehen bleibt,<br />

• <strong>de</strong>r wegfallen<strong>de</strong> Obstbaum durch drei Ersatzpflanzungen ausgeglichen wird.<br />

Die Gemein<strong>de</strong> kann gemäß § 30 (4) BNatSchG einen Antrag auf Ausnahme von <strong>de</strong>n Verboten<br />

<strong>de</strong>s § 30 (1) BNatSchG bei <strong>de</strong>r zuständigen Naturschutzbehör<strong>de</strong> stellen. An<strong>de</strong>rnfalls<br />

ist durch <strong>de</strong>n Bauherren vor <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Bauvorhabens ein entsprechen<strong>de</strong>r Antrag<br />

bei <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> einzureichen.<br />

8. Prüfung artenschutzrechtlicher Belange<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s BNatSchG und europarechtlicher Vorschriften (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-<br />

Richtlinie) bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Zur Ermittlung und<br />

Darstellung möglicher Auswirkungen auf geschützte Arten und eventuell erfüllter Verbotstatbestän<strong>de</strong><br />

wur<strong>de</strong> eine entsprechen<strong>de</strong> Prüfung <strong>de</strong>r artenschutzrechtlichen Belange, basierend<br />

auf <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Daten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung wer<strong>de</strong>n hier in<br />

zusammenfassen<strong>de</strong>r Form dargestellt.<br />

Durch die durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe können potenzielle Brutplätze<br />

geschützter Vogelarten aus <strong>de</strong>r ökologischen Gil<strong>de</strong> <strong>de</strong>r „Hecken- und Baumbrüter“ (z.B.<br />

Amsel, Zaunkönig) beeinträchtigt und zerstört wer<strong>de</strong>n, die in Gartenbereichen vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind. Da die ökologische Funktion <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen<br />

betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>de</strong>r Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />

erfüllt wird, ist ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG nicht gegeben. Dies wird auch durch Festsetzungen zur Gehölzpflanzung gewährleistet.<br />

Eine Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist ebenfalls nicht erkennbar,<br />

wenn <strong>de</strong>r geplante Rodungseingriff außerhalb <strong>de</strong>r Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeiten erfolgt.<br />

In <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Streuobstwiese, <strong>de</strong>r überbaut wer<strong>de</strong>n soll, befin<strong>de</strong>t sich nur ein noch<br />

relativ kleiner Baum, <strong>de</strong>r bisher keine Höhlungen aufweist. In <strong>de</strong>m Obstbaumbestand, <strong>de</strong>r<br />

erhalten wer<strong>de</strong>n soll, gibt es mehrere Exemplare mit Stamm- und Asthöhlen. Ein Überprüfung<br />

im Sommer 2013 hat gezeigt, dass dort we<strong>de</strong>r Vögel brüten, noch Fle<strong>de</strong>rmäuse ein<br />

Quartier haben (keinerlei Kotfun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Spuren). Daher ist hier ebenfalls kein Verbotstatbestand<br />

erfüllt.<br />

Vorkommen an<strong>de</strong>rer geschützter Arten nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz, sowie Arten<br />

<strong>de</strong>s Anhangs IV <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie (z.B. Zaunei<strong>de</strong>chse) sind im Geltungsbereich nicht bekannt<br />

und auch nicht zu erwarten.<br />

9. Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereiches <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung sind keine „Gebiete gemeinschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung“ (Site of Community Importance – SCI), „Beson<strong>de</strong>re Schutzgebiete“<br />

(Special Area of Conservation – SAC) o<strong>de</strong>r Artvorkommen und Lebensräume bekannt, die<br />

eine Ausweisung als eines dieser Gebiete nach Art. 3 FFH-Richtlinie rechtfertigen. Ebenso<br />

befin<strong>de</strong>n sich hier keine „Europäischen Vogelschutzgebiete“ (Special protected area – SPA)<br />

nach <strong>de</strong>r Vogelschutz-Richtlinie.<br />

Nördlich <strong>de</strong>s Planungsgebietes verläuft in <strong>de</strong>r Aue <strong>de</strong>r Streitbach, <strong>de</strong>r Bestandteil <strong>de</strong>s Gebiets<br />

gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (SCI) DE-6319-303 „Oberlauf und Nebenbäche <strong>de</strong>r<br />

Mümling“ ist. Das Gebiet ist hier auf <strong>de</strong>n Bachlauf und einen bis zu 10 m breiten, beid-


Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

01.10.2013 Seite 21<br />

seitigen Uferstreifen beschränkt, so dass <strong>de</strong>r minimale Abstand dieses Gebiets zur Grenze<br />

<strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>s Bebauungsplanes mind. 120 m Entfernung beträgt.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich hier um Fließgewässer-Lebensräume und –Organismen bzw. um Lebensräume<br />

wassergeprägter Standorte. Durch die Lage <strong>de</strong>s Planungsgebietes außerhalb <strong>de</strong>r Aue<br />

und die Höhenlage sind keine Eingriffe in <strong>de</strong>n Grundwasserkörper zu erwarten, die sich auf<br />

die Hydrologie <strong>de</strong>s Gebiets auswirken könnten. Durch <strong>de</strong>n Siedlungskörper von Hiltersklingen<br />

besteht zwischen Planungsgebiet und FFH-Gebiet außer<strong>de</strong>m bereits eine funktionale<br />

Barriere.<br />

Daher können Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erhaltungsziele <strong>de</strong>s Gebietes gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung<br />

DE-6319-303 „Oberlauf und Nebenbäche <strong>de</strong>r Mümling“ aufgrund <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Planung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.


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Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 22 01.10.2013<br />

IV. PFLANZEMPFEHLUNG<br />

Klein- und mittelkronige Laubbäume auf <strong>de</strong>n privaten Grünflächen<br />

Juglans regia<br />

Walnuss<br />

Carpinus betulus<br />

Hainbuche<br />

Prunus avium<br />

Vogel-Kirsche<br />

Sorbus aucuparia<br />

Eberesche<br />

Acer campestre<br />

Feld-Ahorn<br />

Acer platanoi<strong>de</strong>s<br />

Spitzahorn<br />

Obstbäume<br />

Malus domestica<br />

z.B. ‘Brettacher’<br />

‘Jakob Fischer’<br />

‘Goldparmäne’<br />

‘Wöbers Rambour’<br />

Pyrus communis<br />

z.B. ‘Gute Graue’<br />

‘Highland<br />

‘Pastorenbirne<br />

Prunus domestica<br />

z.B. ‘Bühler Frühzwetsche’<br />

‘Große Grüne Reneklo<strong>de</strong><br />

‘Hauszwetsche’ in Typen<br />

Apfel<br />

Birne<br />

Hauszwetschge<br />

Sträucher für private Grundstücksflächen<br />

Amelanchier ovalis<br />

Acer campestre<br />

Corylus avellana<br />

Cornus sanguinea<br />

Crataegus laevigata<br />

Ligustrum vulgare<br />

Lonicera xylosteum<br />

Rosa canina<br />

Sambucus nigra<br />

Viburnum opulus<br />

Felsenbirne<br />

Feld-Ahorn<br />

Haselnuss<br />

Roter Hartriegel<br />

Zweigriffliger Weißdorn<br />

Gewöhnlicher Liguster<br />

Gewöhnliche Heckenkirsche<br />

Hunds-Rose<br />

Schwarzer Holun<strong>de</strong>r<br />

Gemeiner Schneeball<br />

Folgen<strong>de</strong> Qualitäten und Min<strong>de</strong>stgrößen wer<strong>de</strong>n empfohlen:<br />

Min<strong>de</strong>stgrößen und Qualitäten<br />

Güteklasse A, B Deutscher Baumschulen<br />

Bäume/Hochstämme<br />

min<strong>de</strong>stens 3 x verpflanzt mit Ballen<br />

Stammumfang 16-18 (Obstbäume 12-14)<br />

Sträucher<br />

Höhe 60-100/100-150 cm, 2 x verpflanzt,<br />

1 Stück pro 1,5 m 2

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