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Begründung - Grosser-Seeger.de

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Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 8 01.10.2013<br />

4. Bestehen<strong>de</strong>s Baurecht<br />

Der Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung war zum Teil bereits Bestandteil eines Bauleitplanverfahrens.<br />

Für Grundstücke an <strong>de</strong>r Ringstraße gilt die 1987 rechtskräftig gewor<strong>de</strong>ne<br />

Einbeziehungssatzung „Ringstraße“. Teile <strong>de</strong>s Flst. Nr. 82 in <strong>de</strong>r Flur 1 liegen innerhalb dieser<br />

Satzung. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier nach § 34 BauGB.<br />

Die übrigen, jetzt als Bauflächen vorgesehenen Bereiche <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung „Ringstraße<br />

Süd“ wur<strong>de</strong>n damals mit Verweis auf <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Waldabstand nach Osten und<br />

einer fingerförmigen Erweiterung nach Südwesten von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgeschlossen<br />

(vgl. Abbildung 3). Diese zählen zum baurechtlichen Außenbereich. Auf Flst. Nr. 25 in <strong>de</strong>r<br />

Flur 7 wur<strong>de</strong> zwischenzeitlich ein landwirtschaftliches Gebäu<strong>de</strong> nach § 35 Abs. 1 BauGB genehmigt<br />

und errichtet.<br />

Abbildung 3: Ausschnitt aus <strong>de</strong>r Einbeziehungssatzung „Ringstraße“, die 1987 rechtskräftig<br />

wur<strong>de</strong>. Von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgenommene Bereiche sind rot schraffiert (Geltungsbereich<br />

<strong>de</strong>r neuen Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“ ist rot gestrichelt<br />

umran<strong>de</strong>t)

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