Begründung - Grosser-Seeger.de
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Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />
Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />
Seite 8 01.10.2013<br />
4. Bestehen<strong>de</strong>s Baurecht<br />
Der Geltungsbereich <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung war zum Teil bereits Bestandteil eines Bauleitplanverfahrens.<br />
Für Grundstücke an <strong>de</strong>r Ringstraße gilt die 1987 rechtskräftig gewor<strong>de</strong>ne<br />
Einbeziehungssatzung „Ringstraße“. Teile <strong>de</strong>s Flst. Nr. 82 in <strong>de</strong>r Flur 1 liegen innerhalb dieser<br />
Satzung. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier nach § 34 BauGB.<br />
Die übrigen, jetzt als Bauflächen vorgesehenen Bereiche <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung „Ringstraße<br />
Süd“ wur<strong>de</strong>n damals mit Verweis auf <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Waldabstand nach Osten und<br />
einer fingerförmigen Erweiterung nach Südwesten von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgeschlossen<br />
(vgl. Abbildung 3). Diese zählen zum baurechtlichen Außenbereich. Auf Flst. Nr. 25 in <strong>de</strong>r<br />
Flur 7 wur<strong>de</strong> zwischenzeitlich ein landwirtschaftliches Gebäu<strong>de</strong> nach § 35 Abs. 1 BauGB genehmigt<br />
und errichtet.<br />
Abbildung 3: Ausschnitt aus <strong>de</strong>r Einbeziehungssatzung „Ringstraße“, die 1987 rechtskräftig<br />
wur<strong>de</strong>. Von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgenommene Bereiche sind rot schraffiert (Geltungsbereich<br />
<strong>de</strong>r neuen Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“ ist rot gestrichelt<br />
umran<strong>de</strong>t)