Begründung - Grosser-Seeger.de
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Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />
Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />
Seite 6 01.10.2013<br />
II. BEGRÜNDUNG<br />
1. Planungsanlass<br />
Die Gemein<strong>de</strong>vertretung Mossautal hat am ……. 2013 beschlossen, für einen Bereich am<br />
südlichen Ortsrand von Hiltersklingen die Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“ aufzustellen.<br />
Damit soll im Ortsteil Hiltersklingen eine Ergänzung <strong>de</strong>r einzeiligen Bebauung an einem<br />
kleinen Stichweg <strong>de</strong>r Ringstraße ermöglicht wer<strong>de</strong>n. Die Nutzung <strong>de</strong>r dort bereits hergestellten<br />
Erschließungsanlage ist für die Gemein<strong>de</strong> eine wirtschaftliche Möglichkeit, in begrenztem<br />
Umfang Bauland zu schaffen.<br />
Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemein<strong>de</strong> durch Satzung „einzelne Außenbereichsflächen<br />
in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen<br />
Flächen durch die bauliche Nutzung <strong>de</strong>s angrenzen<strong>de</strong>n Bereichs entsprechend geprägt<br />
sind“. Diese Satzung wird mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB<br />
verbun<strong>de</strong>n, da sie schon bebaute Bereiche im Außenbereich enthält, die im Flächennutzungsplan<br />
als Baufläche dargestellt sind.<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Abbildung 1: Übersichtslageplan <strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung „Ringstraße<br />
Süd“ im Ortsteil Hiltersklingen (Kartengrundlage: TK 6319 Erbach)