12.01.2014 Aufrufe

Begründung - Grosser-Seeger.de

Begründung - Grosser-Seeger.de

Begründung - Grosser-Seeger.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ergänzungssatzung Hiltersklingen Ringstraße Süd<br />

Gemein<strong>de</strong> Mossautal<br />

Seite 6 01.10.2013<br />

II. BEGRÜNDUNG<br />

1. Planungsanlass<br />

Die Gemein<strong>de</strong>vertretung Mossautal hat am ……. 2013 beschlossen, für einen Bereich am<br />

südlichen Ortsrand von Hiltersklingen die Ergänzungssatzung „Ringstraße Süd“ aufzustellen.<br />

Damit soll im Ortsteil Hiltersklingen eine Ergänzung <strong>de</strong>r einzeiligen Bebauung an einem<br />

kleinen Stichweg <strong>de</strong>r Ringstraße ermöglicht wer<strong>de</strong>n. Die Nutzung <strong>de</strong>r dort bereits hergestellten<br />

Erschließungsanlage ist für die Gemein<strong>de</strong> eine wirtschaftliche Möglichkeit, in begrenztem<br />

Umfang Bauland zu schaffen.<br />

Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemein<strong>de</strong> durch Satzung „einzelne Außenbereichsflächen<br />

in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen<br />

Flächen durch die bauliche Nutzung <strong>de</strong>s angrenzen<strong>de</strong>n Bereichs entsprechend geprägt<br />

sind“. Diese Satzung wird mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB<br />

verbun<strong>de</strong>n, da sie schon bebaute Bereiche im Außenbereich enthält, die im Flächennutzungsplan<br />

als Baufläche dargestellt sind.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Abbildung 1: Übersichtslageplan <strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>r Ergänzungssatzung „Ringstraße<br />

Süd“ im Ortsteil Hiltersklingen (Kartengrundlage: TK 6319 Erbach)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!