Ausgabe 30 - VFB Hachenburg
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Betreutes Wohnen GFB gGmbH<br />
Abgestuftes<br />
Wohnmodell<br />
In unserer <strong>Ausgabe</strong> vom Juni 2006 konnten Sie sich<br />
einen Überblick über unser Angebot des Betreuten<br />
Wohnens für Menschen mit einer Behinderung<br />
verschaffen.<br />
Ihnen wurden die zugrunde liegenden Leitideen, die<br />
Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Rahmenbedingungen<br />
näher gebracht.<br />
In der heutigen <strong>Ausgabe</strong> können wir uns deshalb<br />
intensiver mit Problematiken beschäftigen, welche<br />
nicht nur uns Anbietern die Arbeit, sondern auch<br />
den Menschen mit einer Behinderung den Schritt in<br />
die Selbständigkeit erschweren.<br />
Das Betreute Wohnen ist Teil eines, von der GFB<br />
angebotenen, abgestuften Wohnmodells, welchem<br />
der Gedanke zugrunde liegt, Menschen mit einer<br />
Behinderung soweit zu fördern, dass sie über unsere<br />
vollstationären Wohneinrichtungen in die Trainingswohnungen<br />
und die Außenwohngruppe und später<br />
in das Betreute Wohnen wechseln können.<br />
In der Vergangenheit haben schon einige unserer<br />
BewohnerInnen diesen Weg mit Erfolg beschritten<br />
und selbst ein Leben ganz ohne pädagogische<br />
Unterstützung wurde für den ein oder anderen durch<br />
gezielte Förderung realisierbar.<br />
Doch leider wird dieses Modell von Seiten der Leistungsträger<br />
immer seltener unterstützt.<br />
Dies wird unter anderem deutlich durch den Wandel<br />
in unserem Klientel der Wohnstätten.<br />
In den vergangenen Jahren werden freie Plätze<br />
zunehmend durch schwerst-mehrfach behinderte<br />
Menschen besetzt, da Kostenzusagen für einen<br />
Personenkreis mit ausreichendem Potential für ein<br />
Leben mit geringerem Maß an Unterstützungsleistungen<br />
immer seltener werden.<br />
Der Leistungsträger greift häufiger zu der kostengünstigeren<br />
Alternative, nämlich der Betreuung<br />
durch die Familie, mitfinanziert über die Zahlung<br />
eines persönlichen Budgets.<br />
An dieser Stelle soll jedoch nicht der Wert einer<br />
familiären unterstützenden Umgebung gemindert<br />
werden. Für viele betroffene Eltern wird die Betreuung<br />
ihrer Kinder mit zunehmendem Alter jedoch<br />
mühsamer und immer schwerer zu bewältigen.<br />
Hinzu kommt die Sorge um die zukünftige Regelung<br />
der Betreuung ihrer Kinder, wenn denn die eigenen<br />
Kräfte hierfür nicht mehr ausreichen.<br />
Persönliche Budget-Zahlungen gehören auch für die<br />
KlientInnen des Betreuten Wohnens immer öfter zum<br />
Alltag.<br />
Die seit Ende 2004 auch im Betreuten Wohnen<br />
übliche Erstellung der individuellen Hilfepläne macht<br />
auch hier in Einzelfällen zusätzlichen Betreuungsbedarf<br />
sichtbar, welcher aufgrund der begrenzten Betreuungszeit<br />
nicht über die pädagogischen Fachkraft<br />
abgedeckt werden kann.<br />
Mit Hilfe der persönlichen Budget-Zahlungen kann<br />
die begrenzte Betreuungszeit gemäß des im IHP<br />
(Individueller Hilfeplan) nachgewiesenen aktuellen<br />
Betreuungs- und Hilfebedarf also erweitert werden.<br />
So können beispielsweise Krisen von KlientInnen, aus<br />
denen eine zeitlich begrenzte Notwendigkeit einer erhöhten<br />
Unterstützung erwächst, aufgefangen werden,<br />
ohne dass direkt über eine Rückführung in eine vollstationäre<br />
Wohneinrichtung nachgedacht werden muss.<br />
Diese Zuzahlungen des Kostenträgers lösen allerdings<br />
nicht wirklich die bestehenden Probleme.<br />
Die KlientInnen können sich zwar zusätzliche<br />
Betreuungsleistungen über das Persönliche Budget<br />
einkaufen, doch brauchen sie zum einen die<br />
Hilfe der Fachkräfte beim Verwalten der finanziellen<br />
Unterstützung und zum anderen erfordert die<br />
Koordination der Betreuungsleistungen einen nicht<br />
zu unterschätzenden zeitlichen Mehraufwand für die<br />
pädagogische Fachkraft.<br />
Sinnvoll wäre es daher, die Betreuungszeit für einen<br />
Klienten des Betreuten Wohnens auf seinen individuellen<br />
Bedarf auszurichten, so dass betreuungsintensivere<br />
Klienten trotz des zusätzlichen Zeitaufwandes<br />
durch die Fachkräfte des Betreuten Wohnens unterstützt<br />
werden könnten.<br />
Seit geraumer Zeit erwarten wir eine Modifizierung<br />
der noch für das Betreute Wohnen geltenden Verwaltungsvorschrift<br />
des Ministeriums für Arbeit, Soziales,<br />
Familie und Gesundheit, in welcher unter anderem<br />
auch die Betreuungszeit pro Klient festgeschrieben<br />
ist. Leider ist bislang keinerlei Veränderung zu erwarten,<br />
so dass wir gezwungen sind, mit den heutigen<br />
Bedingungen bis auf weiteres zurecht zu kommen.<br />
Und jetzt noch eine kurze Information zu einer<br />
personellen Veränderung im Betreuten Wohnen: Ab<br />
Mitte Dezember werde ich für ca. ein Jahr in Mutterschaftsurlaub<br />
gehen.<br />
Die Leitung des Betreuten Wohnens sowie ein Teil<br />
der Betreuungsaufgaben wird in dieser Zeit von<br />
Michaele Kirschey übernommen.<br />
Mir bleibt daher nur, mich an dieser Stelle erst einmal<br />
von Ihnen zu verabschieden, und mich für Ihr in der<br />
Vergangenheit entgegen gebrachtes Vertrauen zu<br />
bedanken.<br />
Momentmal! | <strong>Ausgabe</strong> <strong>30</strong> | Januar 2007