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Ausgabe 30 - VFB Hachenburg

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Betreutes Wohnen GFB gGmbH<br />

Abgestuftes<br />

Wohnmodell<br />

In unserer <strong>Ausgabe</strong> vom Juni 2006 konnten Sie sich<br />

einen Überblick über unser Angebot des Betreuten<br />

Wohnens für Menschen mit einer Behinderung<br />

verschaffen.<br />

Ihnen wurden die zugrunde liegenden Leitideen, die<br />

Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Rahmenbedingungen<br />

näher gebracht.<br />

In der heutigen <strong>Ausgabe</strong> können wir uns deshalb<br />

intensiver mit Problematiken beschäftigen, welche<br />

nicht nur uns Anbietern die Arbeit, sondern auch<br />

den Menschen mit einer Behinderung den Schritt in<br />

die Selbständigkeit erschweren.<br />

Das Betreute Wohnen ist Teil eines, von der GFB<br />

angebotenen, abgestuften Wohnmodells, welchem<br />

der Gedanke zugrunde liegt, Menschen mit einer<br />

Behinderung soweit zu fördern, dass sie über unsere<br />

vollstationären Wohneinrichtungen in die Trainingswohnungen<br />

und die Außenwohngruppe und später<br />

in das Betreute Wohnen wechseln können.<br />

In der Vergangenheit haben schon einige unserer<br />

BewohnerInnen diesen Weg mit Erfolg beschritten<br />

und selbst ein Leben ganz ohne pädagogische<br />

Unterstützung wurde für den ein oder anderen durch<br />

gezielte Förderung realisierbar.<br />

Doch leider wird dieses Modell von Seiten der Leistungsträger<br />

immer seltener unterstützt.<br />

Dies wird unter anderem deutlich durch den Wandel<br />

in unserem Klientel der Wohnstätten.<br />

In den vergangenen Jahren werden freie Plätze<br />

zunehmend durch schwerst-mehrfach behinderte<br />

Menschen besetzt, da Kostenzusagen für einen<br />

Personenkreis mit ausreichendem Potential für ein<br />

Leben mit geringerem Maß an Unterstützungsleistungen<br />

immer seltener werden.<br />

Der Leistungsträger greift häufiger zu der kostengünstigeren<br />

Alternative, nämlich der Betreuung<br />

durch die Familie, mitfinanziert über die Zahlung<br />

eines persönlichen Budgets.<br />

An dieser Stelle soll jedoch nicht der Wert einer<br />

familiären unterstützenden Umgebung gemindert<br />

werden. Für viele betroffene Eltern wird die Betreuung<br />

ihrer Kinder mit zunehmendem Alter jedoch<br />

mühsamer und immer schwerer zu bewältigen.<br />

Hinzu kommt die Sorge um die zukünftige Regelung<br />

der Betreuung ihrer Kinder, wenn denn die eigenen<br />

Kräfte hierfür nicht mehr ausreichen.<br />

Persönliche Budget-Zahlungen gehören auch für die<br />

KlientInnen des Betreuten Wohnens immer öfter zum<br />

Alltag.<br />

Die seit Ende 2004 auch im Betreuten Wohnen<br />

übliche Erstellung der individuellen Hilfepläne macht<br />

auch hier in Einzelfällen zusätzlichen Betreuungsbedarf<br />

sichtbar, welcher aufgrund der begrenzten Betreuungszeit<br />

nicht über die pädagogischen Fachkraft<br />

abgedeckt werden kann.<br />

Mit Hilfe der persönlichen Budget-Zahlungen kann<br />

die begrenzte Betreuungszeit gemäß des im IHP<br />

(Individueller Hilfeplan) nachgewiesenen aktuellen<br />

Betreuungs- und Hilfebedarf also erweitert werden.<br />

So können beispielsweise Krisen von KlientInnen, aus<br />

denen eine zeitlich begrenzte Notwendigkeit einer erhöhten<br />

Unterstützung erwächst, aufgefangen werden,<br />

ohne dass direkt über eine Rückführung in eine vollstationäre<br />

Wohneinrichtung nachgedacht werden muss.<br />

Diese Zuzahlungen des Kostenträgers lösen allerdings<br />

nicht wirklich die bestehenden Probleme.<br />

Die KlientInnen können sich zwar zusätzliche<br />

Betreuungsleistungen über das Persönliche Budget<br />

einkaufen, doch brauchen sie zum einen die<br />

Hilfe der Fachkräfte beim Verwalten der finanziellen<br />

Unterstützung und zum anderen erfordert die<br />

Koordination der Betreuungsleistungen einen nicht<br />

zu unterschätzenden zeitlichen Mehraufwand für die<br />

pädagogische Fachkraft.<br />

Sinnvoll wäre es daher, die Betreuungszeit für einen<br />

Klienten des Betreuten Wohnens auf seinen individuellen<br />

Bedarf auszurichten, so dass betreuungsintensivere<br />

Klienten trotz des zusätzlichen Zeitaufwandes<br />

durch die Fachkräfte des Betreuten Wohnens unterstützt<br />

werden könnten.<br />

Seit geraumer Zeit erwarten wir eine Modifizierung<br />

der noch für das Betreute Wohnen geltenden Verwaltungsvorschrift<br />

des Ministeriums für Arbeit, Soziales,<br />

Familie und Gesundheit, in welcher unter anderem<br />

auch die Betreuungszeit pro Klient festgeschrieben<br />

ist. Leider ist bislang keinerlei Veränderung zu erwarten,<br />

so dass wir gezwungen sind, mit den heutigen<br />

Bedingungen bis auf weiteres zurecht zu kommen.<br />

Und jetzt noch eine kurze Information zu einer<br />

personellen Veränderung im Betreuten Wohnen: Ab<br />

Mitte Dezember werde ich für ca. ein Jahr in Mutterschaftsurlaub<br />

gehen.<br />

Die Leitung des Betreuten Wohnens sowie ein Teil<br />

der Betreuungsaufgaben wird in dieser Zeit von<br />

Michaele Kirschey übernommen.<br />

Mir bleibt daher nur, mich an dieser Stelle erst einmal<br />

von Ihnen zu verabschieden, und mich für Ihr in der<br />

Vergangenheit entgegen gebrachtes Vertrauen zu<br />

bedanken.<br />

Momentmal! | <strong>Ausgabe</strong> <strong>30</strong> | Januar 2007

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