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Damit würde die Bundesregierung die Lohn»neben«kosten schlagartig senken können<br />

– dies war vermutlich auch das eigentliche Ziel des Vorschlags, auf das aber hier nur in<br />

einem Exkurs (Abschnitt 5) eingegangen werden wird.<br />

Interessanter ist, dass das Arbeitspapier aus dem Kanzleramt nach seiner Veröffentlichung<br />

heftig kritisiert wurde und es hat deswegen nie die politische Entscheidungsebene<br />

erreicht. Aber die Diskussion um »Leistungs-Ausschlüsse« ist damit keineswegs beendet.<br />

Mit <strong>der</strong> »Umfinanzierung« von Leistungen, die im Sommer 2003 sowohl im von <strong>der</strong><br />

Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes wie in<br />

den Vorschlägen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> CDU eingesetzen »Herzog-Kommission« vorgesehen sind,<br />

ist die Debatte sogar aktueller denn je.<br />

Zwar wollen we<strong>der</strong> Bundesgesundheitsministerin Schmidt noch <strong>der</strong> Bundeskanzler<br />

Ausschlüsse von medizinischen Leistungen 1 , aber selbst in ihrer eigenen Partei sind auch<br />

an<strong>der</strong>e Stimmen zu hören. 2 In einer Expertenbefragung hat Korczak (2002, S. 10) ermittelt,<br />

dass »zahlreiche Multiplikatoren« damit rechnen, dass es in Deutschland zu einer<br />

gesetzlichen »Basisversorgung«, die allen zusteht, kommt, die Leistungs-Ausschlüsse impliziert.<br />

3<br />

Die folgende Analyse beginnt mit <strong>der</strong> Diskussion des Begriffes »Leistungs-Ausschluss«,<br />

da es keineswegs offensichtlich ist, was unter einem <strong>der</strong>artigen Ausschluß zu<br />

verstehen ist. In diesem Beitrag wird unter diesem Begriff <strong>der</strong> Ausschluss einer medizinisch<br />

wirksamen Maßnahme verstanden. Es wird gezeigt, dass es wichtig ist, zwei<br />

Situationen zu unterscheiden: einerseits <strong>der</strong> Ausschluss von Leistungen, die bereits im<br />

Leistungskatalog sind, und an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> Ausschluss von neuartigen Leistungen, die<br />

(noch) nicht im Leistungskatalog sind. Aufbauend auf dem von Wambach (2002) vorgeschlagenen<br />

Kriterium »In eine Basisversicherung gehören die Leistungen, die eine Gesellschaft<br />

Unversicherten nicht verweigern würde« wird ein pragmatischer Weg gezeigt, wie<br />

mit Hilfe eines geeignet regulierten Krankenversicherungswettbewerbs nicht nur Effizienzreserven<br />

ausschöpft, son<strong>der</strong>n auch den Leistungskatalog einer gesetzlich bestimmten<br />

Versicherung fortentwickelt werden kann.<br />

Den folgenden Überlegungen liegt kein geschlossenes theoretisches Modell zugrunde.<br />

Dies ist bei Reformdiskussionen im komplexen Bereich des Gesundheitswesens allerdings<br />

nicht ungewöhnlich (vgl. zum Beispiel Zweifel 2000).<br />

2 Begriffe<br />

Es wird sich als nützlich erweisen an die Definition einiger Basis-Begriffe in <strong>der</strong> Volkswirtschaftslehre<br />

zu erinnern:<br />

• Effektivität ist die zielgerechte Erbringung einer Leistung.<br />

1 Vgl. zum Beispiel »GKV-Katalog soll nicht aufgespalten werden«, in: Ärzte Zeitung, Jg. 21, 2002, S. 1<br />

2 Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Rheinland-Pfälzische Sozialminister Florian Gerster hat sich – bevor er die Leitung<br />

<strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit übernahm – mehrfach in diese Richtung geäußert (vgl. zuletzt Gerster<br />

2002, Abschnitt Primärprävention – Gesundheit erhalten).<br />

3 Befragt wurden 105 Experten, die als Multiplikatoren identifiziert wurden.<br />

Gert G. Wagner (2003): Zur Entwicklung des Leistungskatalogs eines gesetzlich regulierten Krankenversicherungssystems<br />

Hallesche Beiträge zu den Gesundheits- und Pflegewissenschaften, 2. Jahrgang, Heft 5<br />

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