Die Hochschulzugangsprüfung für besonders ... - Hochschule Fulda
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Tabellarischer Lebenslauf<br />
Obligatorische Unterlagen<br />
Ein Lichtbild auf dem tabellarischen Lebenslauf<br />
Ausführliche Angaben zum Ausbildungsweg und beruflichen Werdegang<br />
Letztes Schulzeugniss in öffentlich beglaubigter Kopie<br />
Liegt als Anlage dem<br />
Antrag bei,<br />
bitte abhaken<br />
Zeugnis und Urkunde der Physiotherapieausbildung in öffentlich beglaubigter Kopie<br />
Vollständige Nachweise über Art, Dauer, Umfang und Ort der Berufsausübung als<br />
Physiotherapeut/in. <strong>Die</strong> Arbeitszeugnisse müssen Angaben über Vollzeit- bzw. Teilzeittätigkeit<br />
enthalten; wenn nicht, so ist eine ergänzende Bescheinigung des Arbeitgebers<br />
darüber vorzulegen! Es müssen mindestens 48 Monate in Vollzeitstelle belegt<br />
werden; wenn Teilzeitstelle, dann anteilsmäßig mehr. Hier reichen Kopien.<br />
Der Nachweis der einschlägigen Weiterbildung nach § 2 (2); vgl. hierzu auch die Angaben<br />
in den beiliegenden „Informationen“. Es reichen Kopien der Bescheinigungen.<br />
Fakultative Unterlagen<br />
Antrag und Nachweis von Sonderregelungen gem. § 7 der Verordnung, um von der<br />
Ablegung eines Teils der Prüfung befreit zu werden<br />
Eine kurze Darlegung Ihres Interesses am Studium der Physiotherapie<br />
Sonstige Unterlagen<br />
Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit der Angaben über meinen Ausbildungsund<br />
Berufsweg.<br />
<strong>Die</strong> Informationen (S. 1 – 4) einschließlich der unten stehenden „bbB-Verordnung“ (S. 7 - 13)<br />
habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass das Fehlen von obligatorischen Antragsunterlagen<br />
(Punkt 1- 7) z.B. das Fehlen von öffentlichen Beglaubigungen oder der nicht<br />
erbrachte Nachweis der 48 Monate hauptamtlichen Berufstätigkeit (anteilig entsprechend mehr<br />
bei Teilzeittätigkeit) zum Ausschluss vom laufenden Bewerbungsverfahren führen kann.<br />
Ferner ist mir bekannt, dass die Teilnahme an der Hochschulgangsprüfung eine Verwaltungskostengebühr<br />
von zur Zeit 200,00 € kostet und diese Gebühr mit der Zulassung zur Prüfung<br />
fällig wird.<br />
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Ort und Datum Unterschrift des/der Antragstellers/in<br />
Anlagen zur Bewerbung<br />
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