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Die Hochschulzugangsprüfung für besonders ... - Hochschule Fulda

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Tabellarischer Lebenslauf<br />

Obligatorische Unterlagen<br />

Ein Lichtbild auf dem tabellarischen Lebenslauf<br />

Ausführliche Angaben zum Ausbildungsweg und beruflichen Werdegang<br />

Letztes Schulzeugniss in öffentlich beglaubigter Kopie<br />

Liegt als Anlage dem<br />

Antrag bei,<br />

bitte abhaken<br />

Zeugnis und Urkunde der Physiotherapieausbildung in öffentlich beglaubigter Kopie<br />

Vollständige Nachweise über Art, Dauer, Umfang und Ort der Berufsausübung als<br />

Physiotherapeut/in. <strong>Die</strong> Arbeitszeugnisse müssen Angaben über Vollzeit- bzw. Teilzeittätigkeit<br />

enthalten; wenn nicht, so ist eine ergänzende Bescheinigung des Arbeitgebers<br />

darüber vorzulegen! Es müssen mindestens 48 Monate in Vollzeitstelle belegt<br />

werden; wenn Teilzeitstelle, dann anteilsmäßig mehr. Hier reichen Kopien.<br />

Der Nachweis der einschlägigen Weiterbildung nach § 2 (2); vgl. hierzu auch die Angaben<br />

in den beiliegenden „Informationen“. Es reichen Kopien der Bescheinigungen.<br />

Fakultative Unterlagen<br />

Antrag und Nachweis von Sonderregelungen gem. § 7 der Verordnung, um von der<br />

Ablegung eines Teils der Prüfung befreit zu werden<br />

Eine kurze Darlegung Ihres Interesses am Studium der Physiotherapie<br />

Sonstige Unterlagen<br />

Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit der Angaben über meinen Ausbildungsund<br />

Berufsweg.<br />

<strong>Die</strong> Informationen (S. 1 – 4) einschließlich der unten stehenden „bbB-Verordnung“ (S. 7 - 13)<br />

habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass das Fehlen von obligatorischen Antragsunterlagen<br />

(Punkt 1- 7) z.B. das Fehlen von öffentlichen Beglaubigungen oder der nicht<br />

erbrachte Nachweis der 48 Monate hauptamtlichen Berufstätigkeit (anteilig entsprechend mehr<br />

bei Teilzeittätigkeit) zum Ausschluss vom laufenden Bewerbungsverfahren führen kann.<br />

Ferner ist mir bekannt, dass die Teilnahme an der Hochschulgangsprüfung eine Verwaltungskostengebühr<br />

von zur Zeit 200,00 € kostet und diese Gebühr mit der Zulassung zur Prüfung<br />

fällig wird.<br />

__________________________________ ______________________________________<br />

Ort und Datum Unterschrift des/der Antragstellers/in<br />

Anlagen zur Bewerbung<br />

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