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Gegenvorstellung und Fachaufsichtsbeschwerde - Gesellschaft ...

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GESELLSCHAFT HISTORISCHER<br />

NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />

Unter Punkt 12 (architektonische Gestaltung):<br />

„Für die einzelnen Häuser in den Quartieren sind folgende Festsetzungen erforderlich:<br />

Die neu zu gestaltenden Häuser müssen sich entsprechend den Forderungen der Quartiersstudien<br />

(z. B. Hofhaus), in der Proportion <strong>und</strong> in der Gliederung in das<br />

• Straßenbild einfügen. Mit den Neubauten darf keine Vereinheitlichung des Straßenbildes<br />

eintreten.<br />

• Gebäude, die in der Breite erheblich über die historische Parzellenbreite hinausgehen, sind<br />

durch Auflösung in Bauteile entsprechend den Proportionen der umgebenden Bebauung zu<br />

gliedern.<br />

• Die für den Neumarktbereich typischen Fassadengliederungselemente <strong>und</strong> Materialien sind<br />

bei Neubauten in den Gr<strong>und</strong>satz des Entwurfes einzubeziehen. Eine Orientierung an den<br />

Leitbauten ist dabei erforderlich. Die in den Erläuterungen zu den einzelnen Quartieren<br />

1996 festgelegten städtebaulichen Betonungen durch Erker, französische Fenster oder<br />

Austritte etc. sind zu beachten. Balkone <strong>und</strong> Loggien an den Straßenfronten sind nicht<br />

zulässig. Arkaden, massive Vordächer <strong>und</strong> Passagen sind nur im Einzelfall einzusetzen.<br />

• Zu bevorzugen sind regionaltypische Materialien für die Oberflächengestaltung.<br />

Gemusterte, dekorative, modische Putze, Farben <strong>und</strong> Verkleidungen mit ortsuntypischen<br />

Natursteinplatten sind auszuschließen. Für Putzfassaden ist ein Glattputz zu verwenden.<br />

• Anzahl <strong>und</strong> Größe der Fensteröffnungen sollen sich an den überlieferten<br />

Fassadenstrukturen der Quartiere orientieren.<br />

• Die Ladenzonen müssen sich in der Außengestaltung der Fassadengliederung unterordnen.<br />

Großflächige Abfangungen sind zu vermeiden.“<br />

Der GHND liegen Unterlagen über eine Planungsstudie vor, welche das Stadtplanungsamt im Jahr<br />

1994 bei der Architektenkammer Sachsen (AKS) in Auftrag gab. Diese Studie war das F<strong>und</strong>ament<br />

für die Entwicklung von Gr<strong>und</strong>sätzen, die das städtebaulich-gestalterische Konzept übernahm, das<br />

2002 vom Dresdner Stadtrat verabschiedet wurde.<br />

Eindeutig positioniert sich die Studie im Umgang mit den problematischen Anschlussbereichen des<br />

Platzes zum Kulturpalast <strong>und</strong> zur Wilsdruffer Straße. Entscheidend daran ist, dass jedes Abweichen<br />

von den Gestaltungsgr<strong>und</strong>sätzen auch an diesen Stellen strikt ausgeschlossen wird! Jede Form von<br />

Übergangsarchitektur habe nämlich negative Auswirkungen auf die Gesamtkomposition des<br />

Platzes. Der spannungsvolle architektonische Bruch liege in dem klar erkennbaren<br />

Aufeinanderprallen zwischen Kulturpalast <strong>und</strong> der barocken Haltung des Platzes. Für die moderne<br />

Gestaltung dieser barocken Haltung wurde für das Quartier V/1 der KIB entsprechende<br />

Fassadenabwicklungen von der AKS-Planungsgruppe entworfen, die bis heute die Vorgaben des<br />

städtebaulich-gestalterischen Konzeptes darstellen (Abb. 1).<br />

Geschäftsführender Vorstand: Kontaktadresse: Telefon: Büro (03 51) 496 51 50<br />

Birgit Lucas <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Pavillon (03 51) 496 51 54<br />

Torsten Kulke Neumarkt Dresden e.V. Telefax: (03 51) 496 51 51<br />

Philipp Maaß Rampische Straße 29, 01067 Dresden<br />

(Besuchereingang: Salzgasse 8)<br />

Vereinsreg. AG Dresden VR3626 E-mail: info@neumarkt-dresden.de Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />

http://www.neumarkt-dresden.de Konto-Nr. 3120130310, BLZ 85050300<br />

Steuer-Nr.: 201/140/15521 (IBAN): DE82 8505 0300 3120 1303 10<br />

(BIC): OSDDDE81XXX

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