Gegenvorstellung und Fachaufsichtsbeschwerde - Gesellschaft ...
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GESELLSCHAFT HISTORISCHER<br />
NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />
<strong>Gesellschaft</strong> Historischer Neumarkt Dresden e. V.<br />
Rampische Straße 29 * 01067 Dresden<br />
Landeshauptstadt Dresden<br />
Beigeordneter für Stadtentwicklung<br />
Bürgermeister Jörn Marx<br />
Postfach 120020<br />
01001 Dresden<br />
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fda-kul 04.10.2011<br />
<strong>Gegenvorstellung</strong> <strong>und</strong> <strong>Fachaufsichtsbeschwerde</strong><br />
Sehr geehrter Herr Beigeordneter für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Bau,<br />
aufgr<strong>und</strong> der öffentlichen Vorstellung der Bau- <strong>und</strong> Gestaltungsplanungen für das Quartier V/1<br />
(aus vollständig kommunalem Besitz) am Dresdner Neumarkt durch die KIB Projekt GmbH aus<br />
Nürnberg, reicht die <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Neumarkt Dresden e.V. (GHND) offiziell dem<br />
zuständigen Dresdner Stadtplanungsamt eine <strong>Gegenvorstellung</strong> ein <strong>und</strong> fordert es auf, seine<br />
Entscheidungen, die zum Zustandekommen dieser Planungen geführt haben, zu überprüfen bzw. zu<br />
korrigieren. Sollte eine Korrektur ausbleiben, ist diese <strong>Gegenvorstellung</strong> mit einer<br />
<strong>Fachaufsichtsbeschwerde</strong> verb<strong>und</strong>en, die automatisch an die nächsthöhere Behörde weiterzureichen<br />
ist.<br />
Die <strong>Gegenvorstellung</strong> wird wie folgt begründet:<br />
Trotz der Existenz (Beschluss des Dresdner Stadtrates vom 17.01.2002, Nr. V1272-38-2002)<br />
eines städtebaulich-gestalterischen Konzeptes (Rahmenplan) <strong>und</strong> der üblichen Nutzung von<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen am Neumarkt hatte das Dresdner Stadtplanungsamt den<br />
Investor KIB dazu aufgefordert, ein Wettbewerbsverfahren einzuleiten, welches dieser im 4.<br />
Quartal 2008 durchführen ließ. Dieses stand in Gänze im offenen Widerspruch zu den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes. Der Auslobungstext zum Wettbewerb spricht entgegen<br />
diesen Gr<strong>und</strong>sätzen von einer gestalterischen Bezugnahme auf den Kulturpalast <strong>und</strong> auf die<br />
Wilsdruffer Straße, was eine vom Stadtplanungsamt ausgesuchte Jury bei der Prämierung der<br />
Entwürfe auch entsprechend berücksichtigte. Damit handelte das Stadtplanungsamt der<br />
gemeindlichen Selbstbindung, die ein solcher Rahmenplan immer vorgibt, zuwider.<br />
Geschäftsführender Vorstand: Kontaktadresse: Telefon: Büro (03 51) 496 51 50<br />
Birgit Lucas <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Pavillon (03 51) 496 51 54<br />
Torsten Kulke Neumarkt Dresden e.V. Telefax: (03 51) 496 51 51<br />
Philipp Maaß Rampische Straße 29, 01067 Dresden<br />
(Besuchereingang: Salzgasse 8)<br />
Vereinsreg. AG Dresden VR3626 E-mail: info@neumarkt-dresden.de Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />
http://www.neumarkt-dresden.de Konto-Nr. 3120130310, BLZ 85050300<br />
Steuer-Nr.: 201/140/15521 (IBAN): DE82 8505 0300 3120 1303 10<br />
(BIC): OSDDDE81XXX
GESELLSCHAFT HISTORISCHER<br />
NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem städtebaulich-gestalterischen Konzept für das Quartier V/1 am Dresdner Neumarkt<br />
mit klar erkennbaren Vorgaben zur Gestaltung im Dach- <strong>und</strong> Hofbereich.<br />
Durch das Wettbewerbsverfahren wurde der Investor verpflichtet, die Gr<strong>und</strong>gestaltung von einem<br />
der prämierten Entwürfe zu verwirklichen. Da diese alle dem städtebaulich-gestalterischen Konzept<br />
widersprachen, ist in der Formulierung des Auslobungstextes schon der Konstruktionsfehler zu<br />
sehen.<br />
Die nun seitens der KIB präsentierte Visualisierung von Kupferschmidt Architekten verstößt in<br />
folgenden Details dem für die Verwaltung bindenden städtebaulich-gestalterischen Konzeptes<br />
(Rahmenplan).<br />
Abbildung 2: Insbesondere die Dachgestaltung widerspricht den Gr<strong>und</strong>sätzen des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes<br />
stark (aber auch den Dächern der Zeilenbauten an der Wilsdruffer Straße) <strong>und</strong> wird bei Realisierung die<br />
Blickachse Altmarkt-Frauenkirche negativ beeinträchtigen.<br />
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Birgit Lucas <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Pavillon (03 51) 496 51 54<br />
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NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />
Aus dem oben dargestellten Ausschnitt zum städtebaulich-gestalterischen Konzept geht hervor, dass<br />
auf dem Areal des Quartiers V/1 (Frauenstraße 4-12) Gebäude mit fünf bis sechs Geschossen plus<br />
Dach (V-VI + D) zulässig sind. Eine Hofbebauung bzw. Überbauung der gesamten<br />
Gr<strong>und</strong>stücksfläche ist nicht vorgesehen. Desweiteren ist ein Steil- oder Satteldach ausgewiesen, was<br />
durch die Eintragung der Firstlinie (Pfeillinien) dargestellt wird. Stufen-, Staffel- <strong>und</strong>/oder<br />
Flachdächer zum Straßenraum wie im vorliegenden Kupferschmidt-Entwurf sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Die ehemaligen Hausnummern des Quartieres 4, 6, 10, 12 geben eine Teilung des Baukörpers vor,<br />
um die Kleinteiligkeit sicherzustellen <strong>und</strong> keine massive Blockbebauung zuzulassen wie im<br />
vorliegenden Kupferschmidt-Entwurf leider geschehen. Damit wurde aber das historische Vorbild<br />
ad absurdum geführt.<br />
Im schriftlichen Teil des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes werden zum gesamten(!)<br />
Neumarktgebiet (von der Schloßstraße im Westen bis zum Kurländer Palais im Osten, von<br />
der Brühlschen Terrasse im Norden bis zur Wilsdruffer Straße im Süden) die<br />
architektonischen Details unmissverständlich ausgeführt:<br />
Unter Punkt 3 (Maßstäblichkeit <strong>und</strong> Kleinteiligkeit):<br />
„Maßstab für die städtebauliche <strong>und</strong> architektonische Gestaltung sind die Frauenkirche, das<br />
Residenzschloss <strong>und</strong> weitere Bauten des historischen Umfelds. Die Neumarktbebauung ist<br />
entsprechend dem Vorkriegszustand überwiegend kleinmaßstäblich wieder zu errichten, um für die<br />
Repräsentationsbauten einen Bedeutungsmaßstab zu schaffen.“<br />
Unter Punkt 5 (Vorbild ist der historische Zustand vor 1945):<br />
„Alle Neubauten im Planungsbereich ordnen sich dem Hauptbau Frauenkirche unter <strong>und</strong><br />
beziehen sich in ihrer Maßstäblichkeit auf die Leitbauten.<br />
Für den neu zu gestaltenden Bereich gilt der Gr<strong>und</strong>satz, dass alle Neubauten sich an der<br />
historischen Bebauung orientieren müssen. Die Vielgestaltigkeit <strong>und</strong> Kleinteiligkeit der<br />
Bürgerhausquartiere ist auf der Gr<strong>und</strong>lage der Hausparzellen, des Straßenverlaufs, der<br />
Dachausbildung, der Fassadengliederung, der Fensterform, der Sockel- <strong>und</strong><br />
Erdgeschossausbildung, der Betonung durch bauliche Akzente wie Erker oder andere Akzente, dem<br />
Verhältnis Wand- zu Fensteröffnung oder auch auf der Basis eines Hofhauses anzustreben.“<br />
Geschäftsführender Vorstand: Kontaktadresse: Telefon: Büro (03 51) 496 51 50<br />
Birgit Lucas <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Pavillon (03 51) 496 51 54<br />
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NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />
Unter Punkt 12 (architektonische Gestaltung):<br />
„Für die einzelnen Häuser in den Quartieren sind folgende Festsetzungen erforderlich:<br />
Die neu zu gestaltenden Häuser müssen sich entsprechend den Forderungen der Quartiersstudien<br />
(z. B. Hofhaus), in der Proportion <strong>und</strong> in der Gliederung in das<br />
• Straßenbild einfügen. Mit den Neubauten darf keine Vereinheitlichung des Straßenbildes<br />
eintreten.<br />
• Gebäude, die in der Breite erheblich über die historische Parzellenbreite hinausgehen, sind<br />
durch Auflösung in Bauteile entsprechend den Proportionen der umgebenden Bebauung zu<br />
gliedern.<br />
• Die für den Neumarktbereich typischen Fassadengliederungselemente <strong>und</strong> Materialien sind<br />
bei Neubauten in den Gr<strong>und</strong>satz des Entwurfes einzubeziehen. Eine Orientierung an den<br />
Leitbauten ist dabei erforderlich. Die in den Erläuterungen zu den einzelnen Quartieren<br />
1996 festgelegten städtebaulichen Betonungen durch Erker, französische Fenster oder<br />
Austritte etc. sind zu beachten. Balkone <strong>und</strong> Loggien an den Straßenfronten sind nicht<br />
zulässig. Arkaden, massive Vordächer <strong>und</strong> Passagen sind nur im Einzelfall einzusetzen.<br />
• Zu bevorzugen sind regionaltypische Materialien für die Oberflächengestaltung.<br />
Gemusterte, dekorative, modische Putze, Farben <strong>und</strong> Verkleidungen mit ortsuntypischen<br />
Natursteinplatten sind auszuschließen. Für Putzfassaden ist ein Glattputz zu verwenden.<br />
• Anzahl <strong>und</strong> Größe der Fensteröffnungen sollen sich an den überlieferten<br />
Fassadenstrukturen der Quartiere orientieren.<br />
• Die Ladenzonen müssen sich in der Außengestaltung der Fassadengliederung unterordnen.<br />
Großflächige Abfangungen sind zu vermeiden.“<br />
Der GHND liegen Unterlagen über eine Planungsstudie vor, welche das Stadtplanungsamt im Jahr<br />
1994 bei der Architektenkammer Sachsen (AKS) in Auftrag gab. Diese Studie war das F<strong>und</strong>ament<br />
für die Entwicklung von Gr<strong>und</strong>sätzen, die das städtebaulich-gestalterische Konzept übernahm, das<br />
2002 vom Dresdner Stadtrat verabschiedet wurde.<br />
Eindeutig positioniert sich die Studie im Umgang mit den problematischen Anschlussbereichen des<br />
Platzes zum Kulturpalast <strong>und</strong> zur Wilsdruffer Straße. Entscheidend daran ist, dass jedes Abweichen<br />
von den Gestaltungsgr<strong>und</strong>sätzen auch an diesen Stellen strikt ausgeschlossen wird! Jede Form von<br />
Übergangsarchitektur habe nämlich negative Auswirkungen auf die Gesamtkomposition des<br />
Platzes. Der spannungsvolle architektonische Bruch liege in dem klar erkennbaren<br />
Aufeinanderprallen zwischen Kulturpalast <strong>und</strong> der barocken Haltung des Platzes. Für die moderne<br />
Gestaltung dieser barocken Haltung wurde für das Quartier V/1 der KIB entsprechende<br />
Fassadenabwicklungen von der AKS-Planungsgruppe entworfen, die bis heute die Vorgaben des<br />
städtebaulich-gestalterischen Konzeptes darstellen (Abb. 1).<br />
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Abbildung 3: Fassadenabfolge an der südlichen Frauenstraße: links das bereits realisierte Quartier V/2 mit den Leitbauten<br />
des Schütz- <strong>und</strong> Köhlerschen Hauses, rechts das noch unbebaute Quartier V/1 der KIB in der Vorgabe der Planungsstudie.<br />
In der Planungsstudie heißt es ferner: „Das Haus Galeriestraße 12, als Gutbiersches Haus bekannt,<br />
gilt als wertvolles, größeres barockes Bürgerhaus von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Ein<br />
Wiederaufbau an ursprünglicher Stelle ist nicht mehr möglich, da der Standort heute mit dem<br />
Kulturpalast kollidiert, doch sollte das Eckhaus als maßstäbliches Vorbild dienen für eine moderne<br />
Bebauung an der Ecke Frauenstraße/Galeriestraße.“<br />
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Abbildung 4: Wie oben mit eingeschobenem Gutbierschen Haus, an dem sich die Planung im praktischen Geiste ausrichten<br />
soll.<br />
Die GHND hatte bereits im Jahr 2005 aufgezeigt, wie eine moderne Bebauung diese<br />
Gestaltungsgr<strong>und</strong>sätze erfüllen könnte, ohne auf das Mittel der Rekonstruktion zurückzugreifen.<br />
Abbildung 5: Fensterformate, Putze, Dachlandschaften sowie die herausgearbeitete Kleinteiligkeit stehen auch ohne<br />
das Mittel der Rekonstruktion fest auf dem Boden des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes.<br />
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Das Wettbewerbsergebnis von 2008 ist aufgr<strong>und</strong> des fehlerhaften Auslobungstextes aufzuheben <strong>und</strong><br />
die Planung der KIB an die Gr<strong>und</strong>sätze des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes anzupassen, auf<br />
das sich das Stadtplanungsamt Dresden auf seinem Internetauftritt ausdrücklich selbst bezieht.<br />
http://www.dresden.de/de/08/01/brennpunkte/03/02_konzept.php<br />
Falls das Stadtplanungsamt Dresden sich außerstande sieht, zur eigenen gemeindlichen<br />
Selbstbindung zurückzukehren, ist diese <strong>Gegenvorstellung</strong>, wie oben bereits erwähnt, an die<br />
nächsthöhere Behörde als <strong>Fachaufsichtsbeschwerde</strong> weiterzureichen.<br />
Die GHND ist gerne bereit, bei Bedarf nähere Erläuterungen zu geben.<br />
Dresden, den 05.10.2011<br />
Torsten Kulke<br />
geschäftsführender Vorstand<br />
für den Vorstand der<br />
<strong>Gesellschaft</strong> Historischer Neumarkt<br />
Geschäftsführender Vorstand: Kontaktadresse: Telefon: Büro (03 51) 496 51 50<br />
Birgit Lucas <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Pavillon (03 51) 496 51 54<br />
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