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Gegenvorstellung und Fachaufsichtsbeschwerde - Gesellschaft ...

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GESELLSCHAFT HISTORISCHER<br />

NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />

<strong>Gesellschaft</strong> Historischer Neumarkt Dresden e. V.<br />

Rampische Straße 29 * 01067 Dresden<br />

Landeshauptstadt Dresden<br />

Beigeordneter für Stadtentwicklung<br />

Bürgermeister Jörn Marx<br />

Postfach 120020<br />

01001 Dresden<br />

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fda-kul 04.10.2011<br />

<strong>Gegenvorstellung</strong> <strong>und</strong> <strong>Fachaufsichtsbeschwerde</strong><br />

Sehr geehrter Herr Beigeordneter für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Bau,<br />

aufgr<strong>und</strong> der öffentlichen Vorstellung der Bau- <strong>und</strong> Gestaltungsplanungen für das Quartier V/1<br />

(aus vollständig kommunalem Besitz) am Dresdner Neumarkt durch die KIB Projekt GmbH aus<br />

Nürnberg, reicht die <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Neumarkt Dresden e.V. (GHND) offiziell dem<br />

zuständigen Dresdner Stadtplanungsamt eine <strong>Gegenvorstellung</strong> ein <strong>und</strong> fordert es auf, seine<br />

Entscheidungen, die zum Zustandekommen dieser Planungen geführt haben, zu überprüfen bzw. zu<br />

korrigieren. Sollte eine Korrektur ausbleiben, ist diese <strong>Gegenvorstellung</strong> mit einer<br />

<strong>Fachaufsichtsbeschwerde</strong> verb<strong>und</strong>en, die automatisch an die nächsthöhere Behörde weiterzureichen<br />

ist.<br />

Die <strong>Gegenvorstellung</strong> wird wie folgt begründet:<br />

Trotz der Existenz (Beschluss des Dresdner Stadtrates vom 17.01.2002, Nr. V1272-38-2002)<br />

eines städtebaulich-gestalterischen Konzeptes (Rahmenplan) <strong>und</strong> der üblichen Nutzung von<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplänen am Neumarkt hatte das Dresdner Stadtplanungsamt den<br />

Investor KIB dazu aufgefordert, ein Wettbewerbsverfahren einzuleiten, welches dieser im 4.<br />

Quartal 2008 durchführen ließ. Dieses stand in Gänze im offenen Widerspruch zu den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes. Der Auslobungstext zum Wettbewerb spricht entgegen<br />

diesen Gr<strong>und</strong>sätzen von einer gestalterischen Bezugnahme auf den Kulturpalast <strong>und</strong> auf die<br />

Wilsdruffer Straße, was eine vom Stadtplanungsamt ausgesuchte Jury bei der Prämierung der<br />

Entwürfe auch entsprechend berücksichtigte. Damit handelte das Stadtplanungsamt der<br />

gemeindlichen Selbstbindung, die ein solcher Rahmenplan immer vorgibt, zuwider.<br />

Geschäftsführender Vorstand: Kontaktadresse: Telefon: Büro (03 51) 496 51 50<br />

Birgit Lucas <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Pavillon (03 51) 496 51 54<br />

Torsten Kulke Neumarkt Dresden e.V. Telefax: (03 51) 496 51 51<br />

Philipp Maaß Rampische Straße 29, 01067 Dresden<br />

(Besuchereingang: Salzgasse 8)<br />

Vereinsreg. AG Dresden VR3626 E-mail: info@neumarkt-dresden.de Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />

http://www.neumarkt-dresden.de Konto-Nr. 3120130310, BLZ 85050300<br />

Steuer-Nr.: 201/140/15521 (IBAN): DE82 8505 0300 3120 1303 10<br />

(BIC): OSDDDE81XXX


GESELLSCHAFT HISTORISCHER<br />

NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />

Abbildung 1: Ausschnitt aus dem städtebaulich-gestalterischen Konzept für das Quartier V/1 am Dresdner Neumarkt<br />

mit klar erkennbaren Vorgaben zur Gestaltung im Dach- <strong>und</strong> Hofbereich.<br />

Durch das Wettbewerbsverfahren wurde der Investor verpflichtet, die Gr<strong>und</strong>gestaltung von einem<br />

der prämierten Entwürfe zu verwirklichen. Da diese alle dem städtebaulich-gestalterischen Konzept<br />

widersprachen, ist in der Formulierung des Auslobungstextes schon der Konstruktionsfehler zu<br />

sehen.<br />

Die nun seitens der KIB präsentierte Visualisierung von Kupferschmidt Architekten verstößt in<br />

folgenden Details dem für die Verwaltung bindenden städtebaulich-gestalterischen Konzeptes<br />

(Rahmenplan).<br />

Abbildung 2: Insbesondere die Dachgestaltung widerspricht den Gr<strong>und</strong>sätzen des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes<br />

stark (aber auch den Dächern der Zeilenbauten an der Wilsdruffer Straße) <strong>und</strong> wird bei Realisierung die<br />

Blickachse Altmarkt-Frauenkirche negativ beeinträchtigen.<br />

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Birgit Lucas <strong>Gesellschaft</strong> Historischer Pavillon (03 51) 496 51 54<br />

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NEUMARKT DRESDEN E.V.<br />

Aus dem oben dargestellten Ausschnitt zum städtebaulich-gestalterischen Konzept geht hervor, dass<br />

auf dem Areal des Quartiers V/1 (Frauenstraße 4-12) Gebäude mit fünf bis sechs Geschossen plus<br />

Dach (V-VI + D) zulässig sind. Eine Hofbebauung bzw. Überbauung der gesamten<br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche ist nicht vorgesehen. Desweiteren ist ein Steil- oder Satteldach ausgewiesen, was<br />

durch die Eintragung der Firstlinie (Pfeillinien) dargestellt wird. Stufen-, Staffel- <strong>und</strong>/oder<br />

Flachdächer zum Straßenraum wie im vorliegenden Kupferschmidt-Entwurf sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Die ehemaligen Hausnummern des Quartieres 4, 6, 10, 12 geben eine Teilung des Baukörpers vor,<br />

um die Kleinteiligkeit sicherzustellen <strong>und</strong> keine massive Blockbebauung zuzulassen wie im<br />

vorliegenden Kupferschmidt-Entwurf leider geschehen. Damit wurde aber das historische Vorbild<br />

ad absurdum geführt.<br />

Im schriftlichen Teil des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes werden zum gesamten(!)<br />

Neumarktgebiet (von der Schloßstraße im Westen bis zum Kurländer Palais im Osten, von<br />

der Brühlschen Terrasse im Norden bis zur Wilsdruffer Straße im Süden) die<br />

architektonischen Details unmissverständlich ausgeführt:<br />

Unter Punkt 3 (Maßstäblichkeit <strong>und</strong> Kleinteiligkeit):<br />

„Maßstab für die städtebauliche <strong>und</strong> architektonische Gestaltung sind die Frauenkirche, das<br />

Residenzschloss <strong>und</strong> weitere Bauten des historischen Umfelds. Die Neumarktbebauung ist<br />

entsprechend dem Vorkriegszustand überwiegend kleinmaßstäblich wieder zu errichten, um für die<br />

Repräsentationsbauten einen Bedeutungsmaßstab zu schaffen.“<br />

Unter Punkt 5 (Vorbild ist der historische Zustand vor 1945):<br />

„Alle Neubauten im Planungsbereich ordnen sich dem Hauptbau Frauenkirche unter <strong>und</strong><br />

beziehen sich in ihrer Maßstäblichkeit auf die Leitbauten.<br />

Für den neu zu gestaltenden Bereich gilt der Gr<strong>und</strong>satz, dass alle Neubauten sich an der<br />

historischen Bebauung orientieren müssen. Die Vielgestaltigkeit <strong>und</strong> Kleinteiligkeit der<br />

Bürgerhausquartiere ist auf der Gr<strong>und</strong>lage der Hausparzellen, des Straßenverlaufs, der<br />

Dachausbildung, der Fassadengliederung, der Fensterform, der Sockel- <strong>und</strong><br />

Erdgeschossausbildung, der Betonung durch bauliche Akzente wie Erker oder andere Akzente, dem<br />

Verhältnis Wand- zu Fensteröffnung oder auch auf der Basis eines Hofhauses anzustreben.“<br />

Geschäftsführender Vorstand: Kontaktadresse: Telefon: Büro (03 51) 496 51 50<br />

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Unter Punkt 12 (architektonische Gestaltung):<br />

„Für die einzelnen Häuser in den Quartieren sind folgende Festsetzungen erforderlich:<br />

Die neu zu gestaltenden Häuser müssen sich entsprechend den Forderungen der Quartiersstudien<br />

(z. B. Hofhaus), in der Proportion <strong>und</strong> in der Gliederung in das<br />

• Straßenbild einfügen. Mit den Neubauten darf keine Vereinheitlichung des Straßenbildes<br />

eintreten.<br />

• Gebäude, die in der Breite erheblich über die historische Parzellenbreite hinausgehen, sind<br />

durch Auflösung in Bauteile entsprechend den Proportionen der umgebenden Bebauung zu<br />

gliedern.<br />

• Die für den Neumarktbereich typischen Fassadengliederungselemente <strong>und</strong> Materialien sind<br />

bei Neubauten in den Gr<strong>und</strong>satz des Entwurfes einzubeziehen. Eine Orientierung an den<br />

Leitbauten ist dabei erforderlich. Die in den Erläuterungen zu den einzelnen Quartieren<br />

1996 festgelegten städtebaulichen Betonungen durch Erker, französische Fenster oder<br />

Austritte etc. sind zu beachten. Balkone <strong>und</strong> Loggien an den Straßenfronten sind nicht<br />

zulässig. Arkaden, massive Vordächer <strong>und</strong> Passagen sind nur im Einzelfall einzusetzen.<br />

• Zu bevorzugen sind regionaltypische Materialien für die Oberflächengestaltung.<br />

Gemusterte, dekorative, modische Putze, Farben <strong>und</strong> Verkleidungen mit ortsuntypischen<br />

Natursteinplatten sind auszuschließen. Für Putzfassaden ist ein Glattputz zu verwenden.<br />

• Anzahl <strong>und</strong> Größe der Fensteröffnungen sollen sich an den überlieferten<br />

Fassadenstrukturen der Quartiere orientieren.<br />

• Die Ladenzonen müssen sich in der Außengestaltung der Fassadengliederung unterordnen.<br />

Großflächige Abfangungen sind zu vermeiden.“<br />

Der GHND liegen Unterlagen über eine Planungsstudie vor, welche das Stadtplanungsamt im Jahr<br />

1994 bei der Architektenkammer Sachsen (AKS) in Auftrag gab. Diese Studie war das F<strong>und</strong>ament<br />

für die Entwicklung von Gr<strong>und</strong>sätzen, die das städtebaulich-gestalterische Konzept übernahm, das<br />

2002 vom Dresdner Stadtrat verabschiedet wurde.<br />

Eindeutig positioniert sich die Studie im Umgang mit den problematischen Anschlussbereichen des<br />

Platzes zum Kulturpalast <strong>und</strong> zur Wilsdruffer Straße. Entscheidend daran ist, dass jedes Abweichen<br />

von den Gestaltungsgr<strong>und</strong>sätzen auch an diesen Stellen strikt ausgeschlossen wird! Jede Form von<br />

Übergangsarchitektur habe nämlich negative Auswirkungen auf die Gesamtkomposition des<br />

Platzes. Der spannungsvolle architektonische Bruch liege in dem klar erkennbaren<br />

Aufeinanderprallen zwischen Kulturpalast <strong>und</strong> der barocken Haltung des Platzes. Für die moderne<br />

Gestaltung dieser barocken Haltung wurde für das Quartier V/1 der KIB entsprechende<br />

Fassadenabwicklungen von der AKS-Planungsgruppe entworfen, die bis heute die Vorgaben des<br />

städtebaulich-gestalterischen Konzeptes darstellen (Abb. 1).<br />

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Abbildung 3: Fassadenabfolge an der südlichen Frauenstraße: links das bereits realisierte Quartier V/2 mit den Leitbauten<br />

des Schütz- <strong>und</strong> Köhlerschen Hauses, rechts das noch unbebaute Quartier V/1 der KIB in der Vorgabe der Planungsstudie.<br />

In der Planungsstudie heißt es ferner: „Das Haus Galeriestraße 12, als Gutbiersches Haus bekannt,<br />

gilt als wertvolles, größeres barockes Bürgerhaus von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Ein<br />

Wiederaufbau an ursprünglicher Stelle ist nicht mehr möglich, da der Standort heute mit dem<br />

Kulturpalast kollidiert, doch sollte das Eckhaus als maßstäbliches Vorbild dienen für eine moderne<br />

Bebauung an der Ecke Frauenstraße/Galeriestraße.“<br />

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Abbildung 4: Wie oben mit eingeschobenem Gutbierschen Haus, an dem sich die Planung im praktischen Geiste ausrichten<br />

soll.<br />

Die GHND hatte bereits im Jahr 2005 aufgezeigt, wie eine moderne Bebauung diese<br />

Gestaltungsgr<strong>und</strong>sätze erfüllen könnte, ohne auf das Mittel der Rekonstruktion zurückzugreifen.<br />

Abbildung 5: Fensterformate, Putze, Dachlandschaften sowie die herausgearbeitete Kleinteiligkeit stehen auch ohne<br />

das Mittel der Rekonstruktion fest auf dem Boden des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes.<br />

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Das Wettbewerbsergebnis von 2008 ist aufgr<strong>und</strong> des fehlerhaften Auslobungstextes aufzuheben <strong>und</strong><br />

die Planung der KIB an die Gr<strong>und</strong>sätze des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes anzupassen, auf<br />

das sich das Stadtplanungsamt Dresden auf seinem Internetauftritt ausdrücklich selbst bezieht.<br />

http://www.dresden.de/de/08/01/brennpunkte/03/02_konzept.php<br />

Falls das Stadtplanungsamt Dresden sich außerstande sieht, zur eigenen gemeindlichen<br />

Selbstbindung zurückzukehren, ist diese <strong>Gegenvorstellung</strong>, wie oben bereits erwähnt, an die<br />

nächsthöhere Behörde als <strong>Fachaufsichtsbeschwerde</strong> weiterzureichen.<br />

Die GHND ist gerne bereit, bei Bedarf nähere Erläuterungen zu geben.<br />

Dresden, den 05.10.2011<br />

Torsten Kulke<br />

geschäftsführender Vorstand<br />

für den Vorstand der<br />

<strong>Gesellschaft</strong> Historischer Neumarkt<br />

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