Bergneustadt im Blick Folge 709 als PDF-Dokument
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Erläuterungen zum 7. Nachtrag vom<br />
27.09.2012 zur Satzung über die Straßenreinigung<br />
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren(Straßenreinigungsund<br />
Gebührensatzung) der Stadt <strong>Bergneustadt</strong><br />
vom 20.09.2007<br />
Die voraussichtlichen Kosten des Kehr- und Winterdienstes wie<br />
auch die zur Deckung notwendigen Gebühren werden jedes<br />
Jahr neu ermittelt.<br />
Die umlagefähigen Kosten entwickeln sich wie folgt:<br />
2012 2013<br />
Kehrdienst 94.400 EUR 95.600 EUR<br />
Winterdienst 318.600 EUR 295.500 EUR<br />
Zu den Kostenveränderungen ist <strong>Folge</strong>ndes anzumerken:<br />
-Die gestiegenen Kehrdienstaufwendungen sind verursacht durch<br />
eine vergrößerte Reinigungsfläche des Kehrdienstes (Großkehrmaschine),<br />
sowie mehr Einsätze der Kleinkehrmaschine der<br />
Stadt Gummersbach.<br />
-Bedingt durch die beiden strengen Winter 2009/2010 und 2010/<br />
2011 mit überdurchschnittlich gestiegenem Arbeitseinsatz des<br />
Baubetriebshofes (sowie damit verbundenen erhöhten Kosten für<br />
Wartung Winterdienstgeräte, LKW), vermehrte Rufbereitschaft<br />
usw., kam es für diese Jahre zu erhöhten Stundenansätzen. Da<br />
sich der Arbeitseinsatz des BBH für die Gebührenkalkulation aus<br />
dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre errechnet, ergab sich in<br />
den Vorjahren eine Steigerung des Durchschnittswertes. Trotz des<br />
milden letzten Winters mit wesentlich geringerem Arbeitseinsatz<br />
verbleibt ein relativ hoher Durchschnittswert. Durch diese Berechnung<br />
werden aber extremere Schwankungen bei den Gebührensätzen<br />
(durch Winter mit extrem hohen oder auch niedrigen<br />
Stundenansätzen) weitestgehend vermieden.<br />
-Die sonstigen Winterdienstaufwendungen u. a. für Unternehmerleistungen,<br />
Streusalz usw. können nach starken Steigerungen in<br />
den Vorjahren für das Jahr 2013 wieder auf „Normalwerte“ zurückgeführt<br />
werden.<br />
-Der in der Nachkalkulation für 2010 ermittelte Überschuss für den<br />
Kehrdienst i. H. v. 19.583,42 EUR sowie der Fehlbetrag be<strong>im</strong> Winterdienst<br />
i. H. v. 87.050,03 EUR werden in der Gebührenkalkulation 2013<br />
berücksichtigt. Somit sind bis einschließlich des Jahresabschlusses<br />
2010 sämtliche Kostenabweichungen in die Gebührenbedarfsberechnungen<br />
eingerechnet. Insgesamt verringern sich die Kehrdienstgebühren<br />
für 2013 um 0,16 EUR bis 0,92 EUR und die Winterdienstgebühren<br />
erhöhen sich um bis zu 0,18 EUR pro laufendem<br />
Meter je nach Straßenkategorie/Reinigungshäufigkeit. Die Gebühr für<br />
Winterdienst Gehwege kann um 0,18 EUR gesenkt werden.<br />
2012 2013<br />
1. Kehrdienstgebühren<br />
Anliegerstraßen 0,94 EUR/m 0,71 EUR/m<br />
Innerörtliche Straßen<br />
- wöchentliche Reinigung 1,60 EUR/m 1,20 EUR/m<br />
- zweiwöchentliche Reinigung 0,80 EUR/m 0,60 EUR/m<br />
Überörtliche Straßen<br />
- wöchentliche Reinigung 1,32 EUR/m 1,00 EUR/m<br />
- zweiwöchentliche Reinigung 0,66 EUR/m 0,50 EUR/m<br />
Fußgängerzone 3,22 EUR/m 2,30 EUR/m<br />
Gehwege 1,92 EUR/m 1,56 EUR/m<br />
2. Winterdienstgebühren<br />
Anliegerstraßen 2,19 EUR/m 2,37 EUR/m<br />
Innerörtliche Straßen 1,86 EUR/m 2,01 EUR/m<br />
Überörtliche Straßen 1,53 EUR/m 1,66 EUR/m<br />
Fußgängerzone 2,19 EUR/m 2,37 EUR/m<br />
Gehwege 0,76 EUR/m 0,58 EUR/m<br />
7. Nachtrag vom 27.09.2012 zur Satzung<br />
über die Straßenreinigung und die Erhebung<br />
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-<br />
und Gebührensatzung) der Stadt<br />
<strong>Bergneustadt</strong> vom 20.09.2007<br />
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in<br />
der derzeit gültigen Fassung, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die<br />
Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV. NRW.<br />
S. 706/SGV. NRW. 2061) in der derzeit gültigen Fassung und der §§<br />
4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW.<br />
610) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt <strong>Bergneustadt</strong><br />
in seiner Sitzung am 19.09.2012 folgenden 7. Nachtrag<br />
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von<br />
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)<br />
der Stadt <strong>Bergneustadt</strong> vom 20.09.2007 beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
1. § 6 Absatz 4 erhält folgende Fassung:<br />
„(4) Die Reinigung der Fahrbahn erfolgt grundsätzlich vierzehntägig<br />
(Kehrdienst), die Reinigung der Fußgängerzonen sowie der Gehwege<br />
erfolgt wöchentlich (Kehrdienst). Die Benutzungsgebühr für<br />
Kehrdienst und Winterwartung beträgt jährlich je Meter<br />
Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3)<br />
a) für Fußgängerzonen<br />
aa) für den Kehrdienst 2,30 EUR<br />
ab) für die Winterwartung 2,37 EUR = 4,67 EUR<br />
b) für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen<br />
ba) für den Kehrdienst 0,71 EUR<br />
bb) für die Winterwartung 2,37 EUR = 3,08 EUR<br />
c) für Straßen, die vorwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen<br />
ca) für den Kehrdienst 0,60 EUR<br />
cb) für die Winterwartung 2,01 EUR = 2,61 EUR<br />
d) für Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen<br />
da) für den Kehrdienst 0,50 EUR<br />
db) für die Winterwartung 1,66 EUR = 2,16 EUR<br />
e) für Gehwege<br />
ea) für den Kehrdienst 1,56 EUR<br />
eb) für die Winterwartung 0,58 EUR = 2,14 EUR<br />
Bei wöchentlicher Reinigung der Fahrbahn (Kehrdienst) verdoppelt<br />
sich die Gebühr für den Kehrdienst.“<br />
2. Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<br />
wird <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Bergneustadt</strong> hinter der Zeile mit der<br />
Angabe „Im Stadtgraben“ und vor der Angabe „Im Strick“ eine<br />
neue Zeile mit folgenden Angaben eingefügt:<br />
„Im Stadtgraben (Stichweg) A W 1“<br />
Artikel 2<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die durch diesen Nachtrag geänderte<br />
Satzung in ihrem Wortlaut ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Artikel 3<br />
Dieser 7. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die<br />
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und<br />
Gebührensatzung) der Stadt <strong>Bergneustadt</strong> vom 20.09.2007 tritt am<br />
01.01.2013 in Kraft.<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Der vorstehende 7. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung<br />
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-<br />
und Gebührensatzung) der Stadt <strong>Bergneustadt</strong> vom<br />
20.09.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von<br />
Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW be<strong>im</strong> Zustandekommen<br />
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />
worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet<br />
oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher<br />
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache<br />
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Bergneustadt</strong>, den 27.09.2012 Stadt <strong>Bergneustadt</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Gerhard Halbe<br />
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