Gemeindekurier - Berndorf
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www.berndorf.gv.at Rathaus intern<br />
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Stad adtbauamt tbauamt der Stad S adtgemeinde tgemeinde <strong>Berndorf</strong><br />
Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Berndorf</strong> beabsichtigt die Abänderung des örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes - Flächenwidmungsplanes in der KG <strong>Berndorf</strong> I, II, III und IV und des<br />
Bebauungsplanes in der KG <strong>Berndorf</strong> I und II entsprechend dem Entwurf der Arbeitsgemeinschaft<br />
Raumplanung Prof. DI. Walter Guggenberger und DI. Michael Fleischmann vom März 2010 durchzuführen.<br />
Die Eigentümer von betroffenen Grundstücken werden jedenfalls zu Beginn der Auflage durch ein<br />
persönliches Schreiben von diesen Änderungen verständigt.<br />
Betreffend die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes - Flächenwidmungsplanes, werden<br />
zusätzlich auch die Eigentümer von unmittelbar angrenzenden Grundstücken verständigt.<br />
Der Entwurf über die Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wird gem. § 21 Abs. 5, in<br />
Zusammenhang mit § 22 Abs. 1, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, sowie der Entwurf<br />
zur Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 72 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, durch sechs<br />
Wochen, das ist in der Zeit von<br />
Montag, dem 12. April 2010 bis Dienstag, dem 25. Mai 2010<br />
im Stadtbauamt <strong>Berndorf</strong>, Kislingerplatz 4, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />
Sie können während der Amtsstunden (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 7-12 Uhr und 13-15 Uhr,<br />
Dienstag 7-12 Uhr und 13-16 Uhr, jeden 1. Dienstag im Monat bis 18 Uhr und jeden Freitag von 7-12 Uhr)<br />
am Bauamt der Stadtgemeinde <strong>Berndorf</strong> in diesen Entwurf Einsicht nehmen. Für Erklärungen stehen Ihnen<br />
die Bediensteten des Bauamtes gerne zur Verfügung.<br />
Jedermann ist berechtigt innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
und des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Die Erlassung der Verordnung über die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und des<br />
Bebauungsplanes obliegt dem Gemeinderat; rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind hierbei in<br />
Erwägung zu ziehen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine<br />
Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.<br />
Der Bürgermeister<br />
Bundespräsidentenwahl 25. April 2010<br />
Sehr geehrte <strong>Berndorf</strong>erinnen und <strong>Berndorf</strong>er!<br />
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010<br />
stattfindet. Für die Wahl stehen Ihnen die gleichen Wahllokale wie bei der Gemeinderatswahl<br />
zur Verfügung. Bei Bedarf wird auch wieder eine besondere Wahlbehörde eingerichtet.<br />
Wahlkarten können ab sofort schriftlich bis 21. April, persönlich bis 23. April 12.00 Uhr - wie<br />
immer - beim Meldeamt der Stadtgemeinde <strong>Berndorf</strong> beantragt werden.