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Gemeindekurier - Berndorf

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www.berndorf.gv.at Rathaus intern<br />

5<br />

Stad adtbauamt tbauamt der Stad S adtgemeinde tgemeinde <strong>Berndorf</strong><br />

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Berndorf</strong> beabsichtigt die Abänderung des örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes - Flächenwidmungsplanes in der KG <strong>Berndorf</strong> I, II, III und IV und des<br />

Bebauungsplanes in der KG <strong>Berndorf</strong> I und II entsprechend dem Entwurf der Arbeitsgemeinschaft<br />

Raumplanung Prof. DI. Walter Guggenberger und DI. Michael Fleischmann vom März 2010 durchzuführen.<br />

Die Eigentümer von betroffenen Grundstücken werden jedenfalls zu Beginn der Auflage durch ein<br />

persönliches Schreiben von diesen Änderungen verständigt.<br />

Betreffend die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes - Flächenwidmungsplanes, werden<br />

zusätzlich auch die Eigentümer von unmittelbar angrenzenden Grundstücken verständigt.<br />

Der Entwurf über die Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wird gem. § 21 Abs. 5, in<br />

Zusammenhang mit § 22 Abs. 1, des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, sowie der Entwurf<br />

zur Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 72 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, durch sechs<br />

Wochen, das ist in der Zeit von<br />

Montag, dem 12. April 2010 bis Dienstag, dem 25. Mai 2010<br />

im Stadtbauamt <strong>Berndorf</strong>, Kislingerplatz 4, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.<br />

Sie können während der Amtsstunden (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 7-12 Uhr und 13-15 Uhr,<br />

Dienstag 7-12 Uhr und 13-16 Uhr, jeden 1. Dienstag im Monat bis 18 Uhr und jeden Freitag von 7-12 Uhr)<br />

am Bauamt der Stadtgemeinde <strong>Berndorf</strong> in diesen Entwurf Einsicht nehmen. Für Erklärungen stehen Ihnen<br />

die Bediensteten des Bauamtes gerne zur Verfügung.<br />

Jedermann ist berechtigt innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

und des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.<br />

Die Erlassung der Verordnung über die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und des<br />

Bebauungsplanes obliegt dem Gemeinderat; rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind hierbei in<br />

Erwägung zu ziehen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine<br />

Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.<br />

Der Bürgermeister<br />

Bundespräsidentenwahl 25. April 2010<br />

Sehr geehrte <strong>Berndorf</strong>erinnen und <strong>Berndorf</strong>er!<br />

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010<br />

stattfindet. Für die Wahl stehen Ihnen die gleichen Wahllokale wie bei der Gemeinderatswahl<br />

zur Verfügung. Bei Bedarf wird auch wieder eine besondere Wahlbehörde eingerichtet.<br />

Wahlkarten können ab sofort schriftlich bis 21. April, persönlich bis 23. April 12.00 Uhr - wie<br />

immer - beim Meldeamt der Stadtgemeinde <strong>Berndorf</strong> beantragt werden.

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