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Ausgabe 2012-01 - Freie Wähler Bubenreuth

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Liebe Leser,<br />

auch unsere Gemeinde kommt in die Jahre, so<br />

dass eine gewisse „Runderneuerung“ der<br />

Straßen und Abwasserkanäle notwendig ist.<br />

Mit der Sanierung der Rathsberger Steige ist<br />

nun die Diskussion um die Kostenbeteiligung<br />

der Bürger an dem Ausbau neu entfacht.<br />

Grundlage der Kostenerhebung ist die<br />

Straßenausbausatzung, die der Gemeinderat<br />

2005 – gegen die Stimmen der <strong>Freie</strong>n<br />

<strong>Wähler</strong> - wieder eingeführt hat.<br />

Unsere Argumente von damals – nachlesbar in<br />

den Erlanger Nachrichten und im <strong>Freie</strong>n<br />

<strong>Wähler</strong> 1/2005 – sind die gleichen wie heute:<br />

Die Verteilung der Kosten nur auf die<br />

Anwohner ist unsozial, da alle Bürger die<br />

Straßen nutzen. Auch können Kosten von EUR<br />

10.000 und mehr insbesondere Rentner und<br />

junge Familien in finanzielle Schwierigkeiten<br />

bringen.<br />

Inhalt<br />

� Straßenausbausatzung<br />

Was kommt auf den Bürger zu?<br />

� Petition der <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong><br />

Das wollen wir ändern<br />

� Unterschriftenblatt zur Petition<br />

� Welt online vom 4.4.12<br />

Berlin steigt aus<br />

� Finanzierung der Straßen ohne STRABS<br />

Beteiligung aller Bürger<br />

� „Stille Post“ in <strong>Bubenreuth</strong><br />

� Veranstaltungen<br />

� Impressum<br />

Auch CSU und SPD sehen einen Korrekturbedarf,<br />

weil die finanziellen Auswirkungen 2005<br />

nicht voll überblickt wurden (EN vom 3.2.12).<br />

Die <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong> haben daher in der Gemeinderatssitzung<br />

am 31.<strong>01</strong>.12 einen Dringlichkeitsantrag<br />

gestellt, die Satzung wieder<br />

abzuschaffen, dabei aber die bisher geleisteten<br />

Zahlungen für die Birkenallee/Marienplatz<br />

zurückzuerstatten.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1 / <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />

Wir müssen an dieser Stelle aber auch klarstellen:<br />

Wir wollen keine neuen Schulden aufnehmen,<br />

die Bürger müssen am Ausbau beteiligt<br />

werden.<br />

Wie Sie in den EN lesen konnten, wurde unser<br />

Antrag von der Mehrheit des Gemeinderats<br />

abgelehnt.<br />

Natürlich werden wir uns (den sicher bald<br />

folgenden) Anträgen der anderen Parteien zum<br />

Thema Straßenausbausatzung nicht verschließen.<br />

Wir befürchten aber, dass ein<br />

„Flicken“ an dieser Satzung nicht verhindert,<br />

dass bei einer vielleicht in 3 Jahren fälligen<br />

Sanierung der Dompfaffstr., also einer<br />

Anliegerstraße, die Diskussion erneut<br />

aufflammt, weil wir uns wegen der noch<br />

höheren Umlagebeiträge wieder mit<br />

Härtefällen auseinandersetzen müssen.<br />

Um jetzt „Nägel mit Köpfen“ zu machen,<br />

haben wir uns deshalb mit einer Petition an<br />

den Bayerischen Landtag gewandt, die<br />

Anwendung der Ausbausatzung von einer<br />

Muss- in eine Kann-Bestimmung zu ändern.<br />

Dies ist nicht aussichtslos, bedenken Sie, wie<br />

viel Gesetze in letzter Zeit geändert wurden,<br />

z.B. das Urteil zur Pendlerpauschale.<br />

Übrigens berichtet die Welt Online in der <strong>Ausgabe</strong><br />

vom 04.03.12, dass das Land Berlin<br />

gerade die Abschaffung dieser eingeführten<br />

Satzung vorbereitet.<br />

Mit Ihrer Unterschrift können Sie zum Erfolg<br />

unserer Petition beitragen.<br />

Wolfgang Meyer


Straßenausbausatzung:<br />

Was kommt auf den Bürger zu?<br />

So sperrig wie das Wort „Straßenausbaubeitragssatzung“<br />

(STRABS) so gestaltet sich auch<br />

die Berechnung der Beiträge für den einzelnen<br />

Bürger. Ein einfaches Rechenbeispiel soll<br />

Ihnen aber an dieser Stelle zeigen, mit welchen<br />

Größenordungen zu rechnen ist.<br />

Im Grundsatz werden von den Gesamtkosten<br />

für den Straßenbau zunächst die Kosten für<br />

Wasser, Kanal und Versorgungsleitungen abgezogen.<br />

Je nach „Bedeutung“ der Straße für<br />

den Ort trägt die Gemeinde für den verbleibenden<br />

Anteil zwischen 20% bei einer reinen<br />

Anliegerstaße und 70% bei einer Hauptverkehrsstraße.<br />

Der Rest wird auf die Grundstücke<br />

umgelegt. Dabei spielt es noch eine Rolle,<br />

wie viel Geschosse das Haus auf dem Grundstück<br />

hat: Bei einem ebenerdigen Haus (EG)<br />

mit einem Keller wird die reine Grundstücksfläche<br />

herangezogen, bei einem Dachgeschoss<br />

(EG+DG) wird die Fläche mit 1,3 und<br />

bei einem weiteren Obergeschoss<br />

(EG+OG+DG) mit 1,6 multipliziert.<br />

Beispiel Hauptverkehrsstraße:<br />

Kosten Fahrbahn: EUR 750.000<br />

Anteil Anwohner (30%): EUR 225.000<br />

Kosten Gehwege: EUR 520.000<br />

Anteil Anwohner (55%): EUR 286.000<br />

Zu verteilen auf Anwohner: EUR 511.000<br />

Abrechnungsfläche: 127.750 m 2<br />

Preis je m 2 : EUR 4,00<br />

Grundstück 500 m 2 bebaut mit EG+DG:<br />

500 * 1,3 * EUR 4,00 = EUR 2.600.<br />

Grundstück 1000 m 2 bebaut mit EG+OG+DG:<br />

1000 * 1,6 * EUR 4,00 = EUR 6.400<br />

Wäre die Straße eine Anliegerstraße müssten<br />

die Anwohner jetzt 80% der Fahrbahn- und<br />

Gehwegkosten tragen, in unserem Beispiel<br />

also EUR 1.<strong>01</strong>6.000. Der Preis je m 2 erhöht<br />

sich bei diesem Betrag auf ca. EUR 8,00.<br />

Damit ergibt sich folgende Situation:<br />

Grundstück 500 m 2 bebaut mit EG+DG:<br />

500 * 1,3 * EUR 8,00 = EUR 5.200.<br />

Grundstück 1000 m 2 bebaut EG+OG+DG:<br />

1000 * 1,6 * EUR 8,00 = EUR 12.800.<br />

Zum Schluss noch der Hinweis, dass es sich<br />

hier nicht um Extrembeispiele handelt, sondern<br />

um Werte im „Mittelfeld“. Generell gilt: je „dünner“<br />

eine Straße besiedelt ist, desto höher ist<br />

die Beteiligung. Dabei können auch Beteiligungen<br />

über EUR 30.000 gefordert werden.<br />

Petition der FW <strong>Bubenreuth</strong>:<br />

Das wollen wir ändern<br />

"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht,<br />

sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an<br />

die zuständigen Behörden oder an den Landtag<br />

zu wenden"<br />

(Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung).<br />

Entsprechend diesem demokratischen Recht<br />

haben sich die 4 Gemeinderäte Heinz Reiss,<br />

Petra Kipping, Annemarie Paulus und Wolfgang<br />

Seuberth an den bayerischen Landtag<br />

gewandt, um die Anwendung der Ausbausatzung<br />

in eine Kann-Bestimmung zu ändern.<br />

Als Begründung werden u.a. folgende Punkte<br />

aufgeführt.<br />

• Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz,<br />

dass viele Gemeinden in Bayern,<br />

die nicht in Finanznot sind, diese Satzung<br />

nicht eingeführt haben.<br />

• Oft werden Straßen durch Kanalbau oder<br />

Bau- bzw. Fernkraftverkehr vorzeitig sanierungsbedürftig,<br />

trotzdem muss der Anwohner<br />

zahlen.<br />

• Die Anwendung einer STRABS ist unsozial.<br />

Sie führt zu sozialen Härten, da in<br />

Einzelfällen fünfstellige Beträge fällig werden,<br />

die im Privathaushalt nicht eingeplant<br />

wurden.<br />

• Der Verwaltungsaufwand für die umständlichen<br />

Berechnungen ist hoch. In kleineren<br />

Gemeinden „frisst“ der Personalaufwand<br />

einen Großteil der vom Bürger kassierten<br />

Beiträge (wie z.B. bei der Praxisgebühr<br />

beim Arztbesuch)<br />

• Es liegt das Dilemma vor, dass viele Gemeinden<br />

ihre Satzungen verschieden auslegen,<br />

z.B. ist der Bürger bei einer reinen<br />

Sanierung nicht zu beteiligen, sondern nur<br />

bei einer Verbesserung.<br />

Politisch verursachte Finanznöte sind nicht<br />

vom Bürger zu verantworten. Die STRABS ist<br />

kein Allheilmittel, sondern regt zunächst und<br />

gerade auch in Koppelung mit den Bedarfszuweisungen<br />

wieder dazu an, Gelder, die gar<br />

nicht da sind, unnötig zu verschwenden und<br />

Kredite für unsere Nachkommen aufzunehmen,<br />

anstatt langfristig solide Finanzpolitik zu<br />

betreiben!<br />

Wir hoffen, mit unserer Petition den bayerischen<br />

Gemeinden zu mehr Freiraum zu verhelfen,<br />

um so Finanzierungen nach unserem<br />

Modell realisieren zu können.


Petition der Fraktion der <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong> <strong>Bubenreuth</strong> vom 14.02.12 „Kommunales Abgabengesetz - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“<br />

Die Unterzeichner unterstützen die Petition der FW <strong>Bubenreuth</strong> und bitten den nachfolgenden Forderungen stattzugeben:<br />

1. Die Soll-Bestimmung in Artikel 5 Kommunales Abgabengesetz bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln.<br />

2. Das Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung ist nicht mehr Voraussetzung für den Bezug von Bedarfszuweisungen.<br />

3. Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ist anzustreben.<br />

Begründung:<br />

Die im KAG, Art. 5 geforderte Straßenausbaubeitragssatzung ist ungerecht! Nicht alle Bürger/innen werden herangezogen, sondern stets nur ein kleiner Teil, nämlich nur die an einer Maßnahme<br />

anliegenden Grundstückseigentümer. Es werden nicht alle Bürger/innen gleichzeitig zu Beitragsschuldnern gemacht. Viele Gemeinden in Bayern haben diese Satzung nicht eingeführt. Andere dagegen<br />

haben sie, wenden sie aber nicht an oder legen den Straßenausbau anders aus. Die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung ist unsozial. Sie führt in vielen Fällen zu sozialen Härten, da<br />

in Einzelfällen fünfstellige Beträge fällig werden. Die Bürger/innen haben i.d.R. kein Mitsprache- geschweige denn ein paritätisches Mitbestimmungsrecht im Gemeinderat, obwohl über ihre privaten<br />

Gelder verfügt wird! Die Straßenausbaubeitragssatzung ist ein Hemmschuh für das Wirtschaftswachstum einer Kommune.<br />

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die Petition der FW vom 14.2.12 auch im vollen Wortlaut gelesen habe.<br />

Unterschriftenliste - Eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und andere EU-Bürger ab 18 Jahren.<br />

Vorname Name Straße PLZ Ort Geburtsdatum Unterschrift Anm. Behörde<br />

Unterschriftenlisten bitte bis 15.04.12 zurück geben an Wolfgang Seuberth Hochreuth 10, Annemarie Paulus Hauptstr. 3 oder Heinz Reiß Birkenallee 28a, <strong>Bubenreuth</strong>


Abdruck aus „Welt Online“ vom 04.03.12<br />

Berlin steigt aus<br />

Das umstrittene Gesetz, das die Berliner Hausbesitzer<br />

verpflichtet, den Straßenausbau mitzufinanzieren,<br />

wird abgeschafft. Nach Informationen<br />

der "Welt" will der rot-schwarze Senat das<br />

Straßenausbaubeitragsgesetz aufheben.<br />

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD)<br />

hat einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.<br />

Damit kommt der Senat einer zentralen Forderung<br />

der Berliner CDU aus den Koalitionsverhandlungen<br />

nach. Für die Berliner, die schon<br />

Beiträge gezahlt haben, soll es eine Rückzahlung<br />

geben. Senator Müller rechnet mit einer<br />

Gesamtsumme von 624.000 Euro, die Anrainer<br />

nun zurückerhalten werden.<br />

Der rot-rote Vorgängersenat hatte im Jahr 2006<br />

die Beteiligung der Anwohner am Straßenausbau<br />

eingeführt. Das führte bei den Betroffenen<br />

zu heftigen Protesten. Denn schnell wurden<br />

Summen von 10.000 Euro und mehr pro Anwohner<br />

erreicht.<br />

Das Gesetz wurde jahrelang von der Berliner<br />

CDU und Verbänden bekämpft. Kostenbescheide,<br />

die schon von den Bezirksämtern<br />

verschickt worden sind, werden nun zurückgenommen.<br />

Finanzierung der Straßen ohne STRABS:<br />

Beteiligung aller Bürger<br />

Die fehlenden Einnahmen durch Wegfall der<br />

STRABS müssten gegenfinanziert werden. Das<br />

sind zunächst die Rückzahlungen (inkl. Zinsen)<br />

an die Bürger der Birkenallee und des Marienplatzes<br />

(ca. EUR 350.000).<br />

Als zweites müssen die im Haushalt <strong>2<strong>01</strong>2</strong> eingeplanten,<br />

aber dann fehlenden Einnahmen aus<br />

der STRABS ersetzt werden. Dies wären die<br />

erste Rate der Rathsberger Steige und die Endabrechnung<br />

der Birkenallee. (ca. EUR 400.000)<br />

Diese aufgeführten Beträge können im Jahr<br />

<strong>2<strong>01</strong>2</strong> durch Rückgriff auf die Rücklage<br />

ausgeglichen werden.<br />

Drittens muss die langfristige Einnahmesituation<br />

der Gemeinde verbessert werden, damit<br />

zukünftig Straßen ohne Anwendung der<br />

Satzung ausgebaut und saniert werden können.<br />

Sollte nicht das, was beim Wasser möglich ist,<br />

auch bei der Finanzierung der Straßen möglich<br />

sein? Die Sanierung eines Abwasserkanals<br />

zahlen nicht die Anwohner der Straße, sondern<br />

alle Bürger über höhere Wassergebühren.<br />

Das Beispiel Birkenallee zeigt, wie durch vergleichsweise<br />

kleine aber stetige jährliche Beiträge<br />

ausreichende Summen für unsere Straßensanierung<br />

zusammenkommen.<br />

Mit ca. EUR 520.000 werden die Anwohner am<br />

Ausbau beteiligt. Dieser Betrag ist aber 8 Jahre<br />

nach Baubeginn immer noch nicht in der<br />

Gemeindekasse, weil die Endabrechnung<br />

aufgrund der komplizierten Berechnung noch<br />

nicht fertig ist. Hätte man ab Baubeginn jährlich<br />

vom Haushalt um die EUR 100.000 „abgezwackt“,<br />

wäre die Birkenallee jetzt bezahlt<br />

und man hätte heute bereits mehr als die erste<br />

Rate für die Rathsberger Steige finanziert.<br />

Eine Erhöhung der Grundsteuer wie im Jahr<br />

2<strong>01</strong>0 würde Beträge dieser Größenordnung<br />

einbringen. Zugegeben, nicht besonders populär,<br />

aber das Geld fällt nicht vom Himmel und<br />

andere Einnahmenerhöhungen, z.B. durch<br />

Ansiedlung von Gewerbe und damit fließender<br />

Gewerbesteuer, fanden in <strong>Bubenreuth</strong> keine<br />

Mehrheit.<br />

„Stille Post“ in <strong>Bubenreuth</strong><br />

Stille Post, auch bekannt als Flüsterpost, ist ein<br />

Kinderspiel, der Begriff wird aber auch sinnbildlich<br />

für die Verfälschung von Nachrichten<br />

durch die mehrfache informelle Weitergabe<br />

verwendet. (aus online-Lexikon „Wikipedia“)<br />

1. Wolfgang Seuberth in der GR Sitzung vom<br />

31.<strong>01</strong>.12 zum Abschluss seiner Argumentation<br />

gegen die Satzung: „Wir haben dieses<br />

bürokratische Monster nicht gewollt, wir haben<br />

es nicht eingeführt und wir wollen es<br />

nicht weiter füttern.“<br />

2. Erlanger Nachrichten im Bericht über die<br />

Sitzung: „Als Monster, das man nicht weiter<br />

füttern wolle, bezeichnete Wolfgang Seuberth<br />

die Verwaltung.“<br />

3. SPD-Blatt Miteinander: „Monster: widernatürliches,<br />

hässliches und Angst erregendes<br />

Gebilde: wir glauben kaum, dass dies<br />

auf unsere <strong>Bubenreuth</strong>er Verwaltung so zutrifft.“<br />

Veranstaltungen<br />

� Donnerstag, 10.05.12 um 19 30<br />

Stammtisch im Biergarten der Mörsbergei:<br />

Fragen und Meinungen zur Kommunalpolitik.<br />

� Kerwasmontag, 25.06.12 um 10 00<br />

Frühschoppen der FW im Gasthaus zur<br />

Post. Anschließend: „Geger rausschlagen“<br />

Impressum<br />

„Der freie <strong>Wähler</strong>“ ist die Zeitschrift des Ortsverbands<br />

der <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong> <strong>Bubenreuth</strong><br />

V.i.S.d.P.: Wolfgang T. Meyer, Falkenstr. 45<br />

91088 <strong>Bubenreuth</strong><br />

09131 / 28192<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die<br />

Meinung des jeweiligen Autors wieder.<br />

Internet: www.fw-bubenreuth.de

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