Ausgabe 2012-01 - Freie Wähler Bubenreuth
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Liebe Leser,<br />
auch unsere Gemeinde kommt in die Jahre, so<br />
dass eine gewisse „Runderneuerung“ der<br />
Straßen und Abwasserkanäle notwendig ist.<br />
Mit der Sanierung der Rathsberger Steige ist<br />
nun die Diskussion um die Kostenbeteiligung<br />
der Bürger an dem Ausbau neu entfacht.<br />
Grundlage der Kostenerhebung ist die<br />
Straßenausbausatzung, die der Gemeinderat<br />
2005 – gegen die Stimmen der <strong>Freie</strong>n<br />
<strong>Wähler</strong> - wieder eingeführt hat.<br />
Unsere Argumente von damals – nachlesbar in<br />
den Erlanger Nachrichten und im <strong>Freie</strong>n<br />
<strong>Wähler</strong> 1/2005 – sind die gleichen wie heute:<br />
Die Verteilung der Kosten nur auf die<br />
Anwohner ist unsozial, da alle Bürger die<br />
Straßen nutzen. Auch können Kosten von EUR<br />
10.000 und mehr insbesondere Rentner und<br />
junge Familien in finanzielle Schwierigkeiten<br />
bringen.<br />
Inhalt<br />
� Straßenausbausatzung<br />
Was kommt auf den Bürger zu?<br />
� Petition der <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong><br />
Das wollen wir ändern<br />
� Unterschriftenblatt zur Petition<br />
� Welt online vom 4.4.12<br />
Berlin steigt aus<br />
� Finanzierung der Straßen ohne STRABS<br />
Beteiligung aller Bürger<br />
� „Stille Post“ in <strong>Bubenreuth</strong><br />
� Veranstaltungen<br />
� Impressum<br />
Auch CSU und SPD sehen einen Korrekturbedarf,<br />
weil die finanziellen Auswirkungen 2005<br />
nicht voll überblickt wurden (EN vom 3.2.12).<br />
Die <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong> haben daher in der Gemeinderatssitzung<br />
am 31.<strong>01</strong>.12 einen Dringlichkeitsantrag<br />
gestellt, die Satzung wieder<br />
abzuschaffen, dabei aber die bisher geleisteten<br />
Zahlungen für die Birkenallee/Marienplatz<br />
zurückzuerstatten.<br />
<strong>Ausgabe</strong> 1 / <strong>2<strong>01</strong>2</strong><br />
Wir müssen an dieser Stelle aber auch klarstellen:<br />
Wir wollen keine neuen Schulden aufnehmen,<br />
die Bürger müssen am Ausbau beteiligt<br />
werden.<br />
Wie Sie in den EN lesen konnten, wurde unser<br />
Antrag von der Mehrheit des Gemeinderats<br />
abgelehnt.<br />
Natürlich werden wir uns (den sicher bald<br />
folgenden) Anträgen der anderen Parteien zum<br />
Thema Straßenausbausatzung nicht verschließen.<br />
Wir befürchten aber, dass ein<br />
„Flicken“ an dieser Satzung nicht verhindert,<br />
dass bei einer vielleicht in 3 Jahren fälligen<br />
Sanierung der Dompfaffstr., also einer<br />
Anliegerstraße, die Diskussion erneut<br />
aufflammt, weil wir uns wegen der noch<br />
höheren Umlagebeiträge wieder mit<br />
Härtefällen auseinandersetzen müssen.<br />
Um jetzt „Nägel mit Köpfen“ zu machen,<br />
haben wir uns deshalb mit einer Petition an<br />
den Bayerischen Landtag gewandt, die<br />
Anwendung der Ausbausatzung von einer<br />
Muss- in eine Kann-Bestimmung zu ändern.<br />
Dies ist nicht aussichtslos, bedenken Sie, wie<br />
viel Gesetze in letzter Zeit geändert wurden,<br />
z.B. das Urteil zur Pendlerpauschale.<br />
Übrigens berichtet die Welt Online in der <strong>Ausgabe</strong><br />
vom 04.03.12, dass das Land Berlin<br />
gerade die Abschaffung dieser eingeführten<br />
Satzung vorbereitet.<br />
Mit Ihrer Unterschrift können Sie zum Erfolg<br />
unserer Petition beitragen.<br />
Wolfgang Meyer
Straßenausbausatzung:<br />
Was kommt auf den Bürger zu?<br />
So sperrig wie das Wort „Straßenausbaubeitragssatzung“<br />
(STRABS) so gestaltet sich auch<br />
die Berechnung der Beiträge für den einzelnen<br />
Bürger. Ein einfaches Rechenbeispiel soll<br />
Ihnen aber an dieser Stelle zeigen, mit welchen<br />
Größenordungen zu rechnen ist.<br />
Im Grundsatz werden von den Gesamtkosten<br />
für den Straßenbau zunächst die Kosten für<br />
Wasser, Kanal und Versorgungsleitungen abgezogen.<br />
Je nach „Bedeutung“ der Straße für<br />
den Ort trägt die Gemeinde für den verbleibenden<br />
Anteil zwischen 20% bei einer reinen<br />
Anliegerstaße und 70% bei einer Hauptverkehrsstraße.<br />
Der Rest wird auf die Grundstücke<br />
umgelegt. Dabei spielt es noch eine Rolle,<br />
wie viel Geschosse das Haus auf dem Grundstück<br />
hat: Bei einem ebenerdigen Haus (EG)<br />
mit einem Keller wird die reine Grundstücksfläche<br />
herangezogen, bei einem Dachgeschoss<br />
(EG+DG) wird die Fläche mit 1,3 und<br />
bei einem weiteren Obergeschoss<br />
(EG+OG+DG) mit 1,6 multipliziert.<br />
Beispiel Hauptverkehrsstraße:<br />
Kosten Fahrbahn: EUR 750.000<br />
Anteil Anwohner (30%): EUR 225.000<br />
Kosten Gehwege: EUR 520.000<br />
Anteil Anwohner (55%): EUR 286.000<br />
Zu verteilen auf Anwohner: EUR 511.000<br />
Abrechnungsfläche: 127.750 m 2<br />
Preis je m 2 : EUR 4,00<br />
Grundstück 500 m 2 bebaut mit EG+DG:<br />
500 * 1,3 * EUR 4,00 = EUR 2.600.<br />
Grundstück 1000 m 2 bebaut mit EG+OG+DG:<br />
1000 * 1,6 * EUR 4,00 = EUR 6.400<br />
Wäre die Straße eine Anliegerstraße müssten<br />
die Anwohner jetzt 80% der Fahrbahn- und<br />
Gehwegkosten tragen, in unserem Beispiel<br />
also EUR 1.<strong>01</strong>6.000. Der Preis je m 2 erhöht<br />
sich bei diesem Betrag auf ca. EUR 8,00.<br />
Damit ergibt sich folgende Situation:<br />
Grundstück 500 m 2 bebaut mit EG+DG:<br />
500 * 1,3 * EUR 8,00 = EUR 5.200.<br />
Grundstück 1000 m 2 bebaut EG+OG+DG:<br />
1000 * 1,6 * EUR 8,00 = EUR 12.800.<br />
Zum Schluss noch der Hinweis, dass es sich<br />
hier nicht um Extrembeispiele handelt, sondern<br />
um Werte im „Mittelfeld“. Generell gilt: je „dünner“<br />
eine Straße besiedelt ist, desto höher ist<br />
die Beteiligung. Dabei können auch Beteiligungen<br />
über EUR 30.000 gefordert werden.<br />
Petition der FW <strong>Bubenreuth</strong>:<br />
Das wollen wir ändern<br />
"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht,<br />
sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an<br />
die zuständigen Behörden oder an den Landtag<br />
zu wenden"<br />
(Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung).<br />
Entsprechend diesem demokratischen Recht<br />
haben sich die 4 Gemeinderäte Heinz Reiss,<br />
Petra Kipping, Annemarie Paulus und Wolfgang<br />
Seuberth an den bayerischen Landtag<br />
gewandt, um die Anwendung der Ausbausatzung<br />
in eine Kann-Bestimmung zu ändern.<br />
Als Begründung werden u.a. folgende Punkte<br />
aufgeführt.<br />
• Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz,<br />
dass viele Gemeinden in Bayern,<br />
die nicht in Finanznot sind, diese Satzung<br />
nicht eingeführt haben.<br />
• Oft werden Straßen durch Kanalbau oder<br />
Bau- bzw. Fernkraftverkehr vorzeitig sanierungsbedürftig,<br />
trotzdem muss der Anwohner<br />
zahlen.<br />
• Die Anwendung einer STRABS ist unsozial.<br />
Sie führt zu sozialen Härten, da in<br />
Einzelfällen fünfstellige Beträge fällig werden,<br />
die im Privathaushalt nicht eingeplant<br />
wurden.<br />
• Der Verwaltungsaufwand für die umständlichen<br />
Berechnungen ist hoch. In kleineren<br />
Gemeinden „frisst“ der Personalaufwand<br />
einen Großteil der vom Bürger kassierten<br />
Beiträge (wie z.B. bei der Praxisgebühr<br />
beim Arztbesuch)<br />
• Es liegt das Dilemma vor, dass viele Gemeinden<br />
ihre Satzungen verschieden auslegen,<br />
z.B. ist der Bürger bei einer reinen<br />
Sanierung nicht zu beteiligen, sondern nur<br />
bei einer Verbesserung.<br />
Politisch verursachte Finanznöte sind nicht<br />
vom Bürger zu verantworten. Die STRABS ist<br />
kein Allheilmittel, sondern regt zunächst und<br />
gerade auch in Koppelung mit den Bedarfszuweisungen<br />
wieder dazu an, Gelder, die gar<br />
nicht da sind, unnötig zu verschwenden und<br />
Kredite für unsere Nachkommen aufzunehmen,<br />
anstatt langfristig solide Finanzpolitik zu<br />
betreiben!<br />
Wir hoffen, mit unserer Petition den bayerischen<br />
Gemeinden zu mehr Freiraum zu verhelfen,<br />
um so Finanzierungen nach unserem<br />
Modell realisieren zu können.
Petition der Fraktion der <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong> <strong>Bubenreuth</strong> vom 14.02.12 „Kommunales Abgabengesetz - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“<br />
Die Unterzeichner unterstützen die Petition der FW <strong>Bubenreuth</strong> und bitten den nachfolgenden Forderungen stattzugeben:<br />
1. Die Soll-Bestimmung in Artikel 5 Kommunales Abgabengesetz bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln.<br />
2. Das Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung ist nicht mehr Voraussetzung für den Bezug von Bedarfszuweisungen.<br />
3. Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ist anzustreben.<br />
Begründung:<br />
Die im KAG, Art. 5 geforderte Straßenausbaubeitragssatzung ist ungerecht! Nicht alle Bürger/innen werden herangezogen, sondern stets nur ein kleiner Teil, nämlich nur die an einer Maßnahme<br />
anliegenden Grundstückseigentümer. Es werden nicht alle Bürger/innen gleichzeitig zu Beitragsschuldnern gemacht. Viele Gemeinden in Bayern haben diese Satzung nicht eingeführt. Andere dagegen<br />
haben sie, wenden sie aber nicht an oder legen den Straßenausbau anders aus. Die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung ist unsozial. Sie führt in vielen Fällen zu sozialen Härten, da<br />
in Einzelfällen fünfstellige Beträge fällig werden. Die Bürger/innen haben i.d.R. kein Mitsprache- geschweige denn ein paritätisches Mitbestimmungsrecht im Gemeinderat, obwohl über ihre privaten<br />
Gelder verfügt wird! Die Straßenausbaubeitragssatzung ist ein Hemmschuh für das Wirtschaftswachstum einer Kommune.<br />
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die Petition der FW vom 14.2.12 auch im vollen Wortlaut gelesen habe.<br />
Unterschriftenliste - Eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und andere EU-Bürger ab 18 Jahren.<br />
Vorname Name Straße PLZ Ort Geburtsdatum Unterschrift Anm. Behörde<br />
Unterschriftenlisten bitte bis 15.04.12 zurück geben an Wolfgang Seuberth Hochreuth 10, Annemarie Paulus Hauptstr. 3 oder Heinz Reiß Birkenallee 28a, <strong>Bubenreuth</strong>
Abdruck aus „Welt Online“ vom 04.03.12<br />
Berlin steigt aus<br />
Das umstrittene Gesetz, das die Berliner Hausbesitzer<br />
verpflichtet, den Straßenausbau mitzufinanzieren,<br />
wird abgeschafft. Nach Informationen<br />
der "Welt" will der rot-schwarze Senat das<br />
Straßenausbaubeitragsgesetz aufheben.<br />
Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD)<br />
hat einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.<br />
Damit kommt der Senat einer zentralen Forderung<br />
der Berliner CDU aus den Koalitionsverhandlungen<br />
nach. Für die Berliner, die schon<br />
Beiträge gezahlt haben, soll es eine Rückzahlung<br />
geben. Senator Müller rechnet mit einer<br />
Gesamtsumme von 624.000 Euro, die Anrainer<br />
nun zurückerhalten werden.<br />
Der rot-rote Vorgängersenat hatte im Jahr 2006<br />
die Beteiligung der Anwohner am Straßenausbau<br />
eingeführt. Das führte bei den Betroffenen<br />
zu heftigen Protesten. Denn schnell wurden<br />
Summen von 10.000 Euro und mehr pro Anwohner<br />
erreicht.<br />
Das Gesetz wurde jahrelang von der Berliner<br />
CDU und Verbänden bekämpft. Kostenbescheide,<br />
die schon von den Bezirksämtern<br />
verschickt worden sind, werden nun zurückgenommen.<br />
Finanzierung der Straßen ohne STRABS:<br />
Beteiligung aller Bürger<br />
Die fehlenden Einnahmen durch Wegfall der<br />
STRABS müssten gegenfinanziert werden. Das<br />
sind zunächst die Rückzahlungen (inkl. Zinsen)<br />
an die Bürger der Birkenallee und des Marienplatzes<br />
(ca. EUR 350.000).<br />
Als zweites müssen die im Haushalt <strong>2<strong>01</strong>2</strong> eingeplanten,<br />
aber dann fehlenden Einnahmen aus<br />
der STRABS ersetzt werden. Dies wären die<br />
erste Rate der Rathsberger Steige und die Endabrechnung<br />
der Birkenallee. (ca. EUR 400.000)<br />
Diese aufgeführten Beträge können im Jahr<br />
<strong>2<strong>01</strong>2</strong> durch Rückgriff auf die Rücklage<br />
ausgeglichen werden.<br />
Drittens muss die langfristige Einnahmesituation<br />
der Gemeinde verbessert werden, damit<br />
zukünftig Straßen ohne Anwendung der<br />
Satzung ausgebaut und saniert werden können.<br />
Sollte nicht das, was beim Wasser möglich ist,<br />
auch bei der Finanzierung der Straßen möglich<br />
sein? Die Sanierung eines Abwasserkanals<br />
zahlen nicht die Anwohner der Straße, sondern<br />
alle Bürger über höhere Wassergebühren.<br />
Das Beispiel Birkenallee zeigt, wie durch vergleichsweise<br />
kleine aber stetige jährliche Beiträge<br />
ausreichende Summen für unsere Straßensanierung<br />
zusammenkommen.<br />
Mit ca. EUR 520.000 werden die Anwohner am<br />
Ausbau beteiligt. Dieser Betrag ist aber 8 Jahre<br />
nach Baubeginn immer noch nicht in der<br />
Gemeindekasse, weil die Endabrechnung<br />
aufgrund der komplizierten Berechnung noch<br />
nicht fertig ist. Hätte man ab Baubeginn jährlich<br />
vom Haushalt um die EUR 100.000 „abgezwackt“,<br />
wäre die Birkenallee jetzt bezahlt<br />
und man hätte heute bereits mehr als die erste<br />
Rate für die Rathsberger Steige finanziert.<br />
Eine Erhöhung der Grundsteuer wie im Jahr<br />
2<strong>01</strong>0 würde Beträge dieser Größenordnung<br />
einbringen. Zugegeben, nicht besonders populär,<br />
aber das Geld fällt nicht vom Himmel und<br />
andere Einnahmenerhöhungen, z.B. durch<br />
Ansiedlung von Gewerbe und damit fließender<br />
Gewerbesteuer, fanden in <strong>Bubenreuth</strong> keine<br />
Mehrheit.<br />
„Stille Post“ in <strong>Bubenreuth</strong><br />
Stille Post, auch bekannt als Flüsterpost, ist ein<br />
Kinderspiel, der Begriff wird aber auch sinnbildlich<br />
für die Verfälschung von Nachrichten<br />
durch die mehrfache informelle Weitergabe<br />
verwendet. (aus online-Lexikon „Wikipedia“)<br />
1. Wolfgang Seuberth in der GR Sitzung vom<br />
31.<strong>01</strong>.12 zum Abschluss seiner Argumentation<br />
gegen die Satzung: „Wir haben dieses<br />
bürokratische Monster nicht gewollt, wir haben<br />
es nicht eingeführt und wir wollen es<br />
nicht weiter füttern.“<br />
2. Erlanger Nachrichten im Bericht über die<br />
Sitzung: „Als Monster, das man nicht weiter<br />
füttern wolle, bezeichnete Wolfgang Seuberth<br />
die Verwaltung.“<br />
3. SPD-Blatt Miteinander: „Monster: widernatürliches,<br />
hässliches und Angst erregendes<br />
Gebilde: wir glauben kaum, dass dies<br />
auf unsere <strong>Bubenreuth</strong>er Verwaltung so zutrifft.“<br />
Veranstaltungen<br />
� Donnerstag, 10.05.12 um 19 30<br />
Stammtisch im Biergarten der Mörsbergei:<br />
Fragen und Meinungen zur Kommunalpolitik.<br />
� Kerwasmontag, 25.06.12 um 10 00<br />
Frühschoppen der FW im Gasthaus zur<br />
Post. Anschließend: „Geger rausschlagen“<br />
Impressum<br />
„Der freie <strong>Wähler</strong>“ ist die Zeitschrift des Ortsverbands<br />
der <strong>Freie</strong>n <strong>Wähler</strong> <strong>Bubenreuth</strong><br />
V.i.S.d.P.: Wolfgang T. Meyer, Falkenstr. 45<br />
91088 <strong>Bubenreuth</strong><br />
09131 / 28192<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die<br />
Meinung des jeweiligen Autors wieder.<br />
Internet: www.fw-bubenreuth.de