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Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden

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5. Arzt / Ärztin<br />

BewohnerInnen haben freie Arztwahl.<br />

QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />

Neubau.doc<br />

BewohnerInnenreglement<br />

Kernprozesse<br />

QA3106<br />

6. Sterbehilfeorganisationen<br />

…sind im Haus nicht zugelassen. Entsprechende Bedürfnisse werden individuell mit den einzelnen Personen geprüft.<br />

7. Zimmereinrichtung<br />

BewohnerInnen richten ihr Einzelzimmer mit persönlichen Sachen, Möbeln, Bildern und liebgewordenen Utensilien<br />

ein. Das Pflegebett, ein Nachttisch, ein Einbauschrank, Lavabo, Toilette und Fernsehanschluss sind vorhanden. Es<br />

besteht die Möglichkeit, einen Zimmerschlüssel anzufordern.<br />

Das Bohren von Dübellöchern zum Montieren von Regalen oder anderen an der Wand befestigten Mobilien darf<br />

nur durch die Mitarbeiter der Technik des Heimes erfolgen.<br />

8. Lärm<br />

Aus Rücksicht auf die Nachbarn und Nachbarinnen sind Radio und Fernseher auf Zimmerlautstärke einzustellen. Wir<br />

empfehlen den BewohnerInnen Kopfhörer.<br />

9. Besuche<br />

Wir kennen keine eingeschränkten Besuchszeiten.<br />

10. Essen<br />

Bei uns gibt es ausgewogene Ernährung, die dem Gesundheitsbewusstsein und den persönlichen Vorlieben des<br />

einzelnen Rechnung trägt. Wir bieten Wahlmenüs, darunter auch vegetarische Kost oder spezielle Diäten. Aus<br />

organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass BewohnerInnen sich abmelden, wenn sie abwesend sind und auswärts<br />

essen.<br />

11. Zeiten<br />

Die Essenszeiten sind mittags und abends festgelegt. Morgens können BewohnerInnen ausschlafen, wenn sie dies<br />

wünschen.<br />

12. Haustiere<br />

Das Mitnehmen von Haustieren wird nach Möglichkeit gestattet. Die vorgängige Abklärung mit dem Geschäftsleiter<br />

ist nötig.<br />

13. Angebote<br />

BewohnerInnen haben die Gelegenheit, die Angebote der Aktivierungstherapie zu nutzen (Kreatives Tun, Musisches,<br />

Bewegung, Ausflüge, Geselliges und Spass).<br />

14. Abmeldung<br />

Bei Abwesenheiten, z.B. an Wochenenden oder während Ferien, müssen BewohnerInnen dies vorgängig der<br />

Abteilungsleitung melden. Der Ab- und Rückreisetag wird voll berechnet. Dazwischen wird vom Hotelleriepreis der<br />

Anteil Verpflegungskosten erlassen (gemäss QA1408 Heimtaxen). Bei Abwesenheit infolge Spital- oder<br />

Klinikaufenthalt bleibt das Zimmer reserviert und es wird neben dem reduzierten Hotelleriepreis zusätzlich eine<br />

Reservationspauschale je nach Einstufung in Rechnung gestellt (siehe QA1408 Heimtaxen). Nach mehr als 30 Tagen<br />

Abwesenheit wird der volle Hotelleriepreis verrechnet.<br />

15. Heimtaxe<br />

Der Hotelleriepreis, die Pflegetaxe und die Betreuungstaxe (= Heimtaxe) werden durch den Stiftungsrat festgesetzt<br />

und von der Gemeinde <strong>Birsfelden</strong> genehmigt.<br />

16. Reservationsgebühren<br />

Wer den vereinbarten Eintrittstermin nicht einhalten kann, muss bis zum definitiven Eintritt Reservationsgebühren<br />

zahlen, Hotelleriepreis exkl. Verpflegung (gemäss QA1408 Heimtaxen).<br />

17. Pflegestufe<br />

Der Betreuungs- und Pflegegrad resp. die Pflegestufe wird nach einem durch Fachleute entwickelten<br />

Einstufungssystem bestimmt. Der Pflegestatus kann sich im Laufe der Aufenthaltszeit ändern. Die Pflegestufe wird<br />

Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 2 (4)

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