Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden
Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden
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5. Arzt / Ärztin<br />
BewohnerInnen haben freie Arztwahl.<br />
QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />
Neubau.doc<br />
BewohnerInnenreglement<br />
Kernprozesse<br />
QA3106<br />
6. Sterbehilfeorganisationen<br />
…sind im Haus nicht zugelassen. Entsprechende Bedürfnisse werden individuell mit den einzelnen Personen geprüft.<br />
7. Zimmereinrichtung<br />
BewohnerInnen richten ihr Einzelzimmer mit persönlichen Sachen, Möbeln, Bildern und liebgewordenen Utensilien<br />
ein. Das Pflegebett, ein Nachttisch, ein Einbauschrank, Lavabo, Toilette und Fernsehanschluss sind vorhanden. Es<br />
besteht die Möglichkeit, einen Zimmerschlüssel anzufordern.<br />
Das Bohren von Dübellöchern zum Montieren von Regalen oder anderen an der Wand befestigten Mobilien darf<br />
nur durch die Mitarbeiter der Technik des Heimes erfolgen.<br />
8. Lärm<br />
Aus Rücksicht auf die Nachbarn und Nachbarinnen sind Radio und Fernseher auf Zimmerlautstärke einzustellen. Wir<br />
empfehlen den BewohnerInnen Kopfhörer.<br />
9. Besuche<br />
Wir kennen keine eingeschränkten Besuchszeiten.<br />
10. Essen<br />
Bei uns gibt es ausgewogene Ernährung, die dem Gesundheitsbewusstsein und den persönlichen Vorlieben des<br />
einzelnen Rechnung trägt. Wir bieten Wahlmenüs, darunter auch vegetarische Kost oder spezielle Diäten. Aus<br />
organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass BewohnerInnen sich abmelden, wenn sie abwesend sind und auswärts<br />
essen.<br />
11. Zeiten<br />
Die Essenszeiten sind mittags und abends festgelegt. Morgens können BewohnerInnen ausschlafen, wenn sie dies<br />
wünschen.<br />
12. Haustiere<br />
Das Mitnehmen von Haustieren wird nach Möglichkeit gestattet. Die vorgängige Abklärung mit dem Geschäftsleiter<br />
ist nötig.<br />
13. Angebote<br />
BewohnerInnen haben die Gelegenheit, die Angebote der Aktivierungstherapie zu nutzen (Kreatives Tun, Musisches,<br />
Bewegung, Ausflüge, Geselliges und Spass).<br />
14. Abmeldung<br />
Bei Abwesenheiten, z.B. an Wochenenden oder während Ferien, müssen BewohnerInnen dies vorgängig der<br />
Abteilungsleitung melden. Der Ab- und Rückreisetag wird voll berechnet. Dazwischen wird vom Hotelleriepreis der<br />
Anteil Verpflegungskosten erlassen (gemäss QA1408 Heimtaxen). Bei Abwesenheit infolge Spital- oder<br />
Klinikaufenthalt bleibt das Zimmer reserviert und es wird neben dem reduzierten Hotelleriepreis zusätzlich eine<br />
Reservationspauschale je nach Einstufung in Rechnung gestellt (siehe QA1408 Heimtaxen). Nach mehr als 30 Tagen<br />
Abwesenheit wird der volle Hotelleriepreis verrechnet.<br />
15. Heimtaxe<br />
Der Hotelleriepreis, die Pflegetaxe und die Betreuungstaxe (= Heimtaxe) werden durch den Stiftungsrat festgesetzt<br />
und von der Gemeinde <strong>Birsfelden</strong> genehmigt.<br />
16. Reservationsgebühren<br />
Wer den vereinbarten Eintrittstermin nicht einhalten kann, muss bis zum definitiven Eintritt Reservationsgebühren<br />
zahlen, Hotelleriepreis exkl. Verpflegung (gemäss QA1408 Heimtaxen).<br />
17. Pflegestufe<br />
Der Betreuungs- und Pflegegrad resp. die Pflegestufe wird nach einem durch Fachleute entwickelten<br />
Einstufungssystem bestimmt. Der Pflegestatus kann sich im Laufe der Aufenthaltszeit ändern. Die Pflegestufe wird<br />
Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 2 (4)