Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden
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QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />
Neubau.doc<br />
BewohnerInnenreglement<br />
Kernprozesse<br />
QA3106<br />
25. Datenschutz<br />
Mit der Unterschrift der BewohnerInnen auf dem Heimvertrag erklären sie sich mit folgendem Inhalt betreffend dem<br />
Datenschutz einverstanden:<br />
"Ich nehme zur Kenntnis und bin damit einverstanden, dass persönliche Daten über meinen Gesundheitszustand im<br />
Rahmen der Bedarfsabklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Ich nehme zudem zur Kenntnis, dass<br />
das Heim sicherstellt, dass meine persönlichen Daten gemäss Datenschutzgesetz verwaltet werden. Zudem bin ich<br />
damit einverstanden, dass dem Versicherer im Rahmen der monatlichen Rechnung über die Pflegeleistungen<br />
Unterlagen wie Ressourcenprofil und das Erfassungsblatt zur Voll- resp. Teilpauschale zugestellt werden. Darin sind<br />
Daten über meinen Gesundheitszustand ersichtlich, zu deren Herausgabe das Heim aufgrund des<br />
Krankenversicherungsgesetzes vom Krankenversicherer verpflichtet wird. Bei Anfragen des Versicherers zur<br />
Herausgabe bzw. Einsicht in sensitive Daten verpflichtet sich das Heim, bei mir eine spezielle schriftliche<br />
Ermächtigung einzuholen, andernfalls diese Daten dem Vertrauensarzt des Versicherers zum Entscheid bezüglich<br />
Offenbarung übergeben werden."<br />
26. Beschwerden<br />
Wenn Dienstleistungsvereinbarungen und Abmachungen nach dem Ermessen der betroffenen BewohnerIn,<br />
Angehörige, Arzt usw. nicht eingehalten werden, kann Beschwerde eingereicht werden. Dies setzt voraus, dass<br />
mehrmals an der zuständigen Stelle auf die Unzulänglichkeiten hingewiesen worden ist.<br />
Beschwerdeinstanz ist die nächst höherer Stelle. Ab Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege sind<br />
Beschwerden und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.<br />
1. Beschwerdeinstanz Abteilungsleitung mündlich<br />
2. Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege schriftlich<br />
3. Beschwerdeinstanz Geschäftsleiter schriftlich<br />
4. Beschwerdeinstanz Stiftung schriftlich<br />
5. Beschwerdeinstanz für alle medizinischen<br />
Belange<br />
6. Beschwerdeinstanz für alle nicht medizinischen<br />
Belange<br />
Kantonsarzt schriftlich<br />
Ombudsmann schriftlich<br />
27. Verweigerung von Dienstleistungen<br />
Der Bewohner/Die Bewohnerin hat das Recht, Dienstleistungen aller Art zu verweigern. Für mögliche gesundheitliche<br />
Folgekonsequenzen hat er/sie selber die Verantwortung zu übernehmen.<br />
28. Inkraftsetzung<br />
Dieses Reglement wurde vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2010 genehmigt und in Kraft gesetzt. Es ersetzt das<br />
frühere Reglement für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vom 4. Dezember 2008 und ist gültig ab<br />
1. Januar 2011.<br />
<strong>Birsfelden</strong> den 10. Dezember 2010<br />
Alex Gasser Thomas Hutmacher<br />
Stiftungsratspräsident Geschäftsleiter<br />
<strong>Alterszentrum</strong> <strong>Birsfelden</strong><br />
Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 4 (4)