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Bewohnerinnenreglement - Alterszentrum Birsfelden

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QA3106_BewohnerInnenreglement Original 2011ab<br />

Neubau.doc<br />

BewohnerInnenreglement<br />

Kernprozesse<br />

QA3106<br />

25. Datenschutz<br />

Mit der Unterschrift der BewohnerInnen auf dem Heimvertrag erklären sie sich mit folgendem Inhalt betreffend dem<br />

Datenschutz einverstanden:<br />

"Ich nehme zur Kenntnis und bin damit einverstanden, dass persönliche Daten über meinen Gesundheitszustand im<br />

Rahmen der Bedarfsabklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Ich nehme zudem zur Kenntnis, dass<br />

das Heim sicherstellt, dass meine persönlichen Daten gemäss Datenschutzgesetz verwaltet werden. Zudem bin ich<br />

damit einverstanden, dass dem Versicherer im Rahmen der monatlichen Rechnung über die Pflegeleistungen<br />

Unterlagen wie Ressourcenprofil und das Erfassungsblatt zur Voll- resp. Teilpauschale zugestellt werden. Darin sind<br />

Daten über meinen Gesundheitszustand ersichtlich, zu deren Herausgabe das Heim aufgrund des<br />

Krankenversicherungsgesetzes vom Krankenversicherer verpflichtet wird. Bei Anfragen des Versicherers zur<br />

Herausgabe bzw. Einsicht in sensitive Daten verpflichtet sich das Heim, bei mir eine spezielle schriftliche<br />

Ermächtigung einzuholen, andernfalls diese Daten dem Vertrauensarzt des Versicherers zum Entscheid bezüglich<br />

Offenbarung übergeben werden."<br />

26. Beschwerden<br />

Wenn Dienstleistungsvereinbarungen und Abmachungen nach dem Ermessen der betroffenen BewohnerIn,<br />

Angehörige, Arzt usw. nicht eingehalten werden, kann Beschwerde eingereicht werden. Dies setzt voraus, dass<br />

mehrmals an der zuständigen Stelle auf die Unzulänglichkeiten hingewiesen worden ist.<br />

Beschwerdeinstanz ist die nächst höherer Stelle. Ab Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege sind<br />

Beschwerden und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.<br />

1. Beschwerdeinstanz Abteilungsleitung mündlich<br />

2. Beschwerdeinstanz Geschäftsleitungsmitglied Pflege schriftlich<br />

3. Beschwerdeinstanz Geschäftsleiter schriftlich<br />

4. Beschwerdeinstanz Stiftung schriftlich<br />

5. Beschwerdeinstanz für alle medizinischen<br />

Belange<br />

6. Beschwerdeinstanz für alle nicht medizinischen<br />

Belange<br />

Kantonsarzt schriftlich<br />

Ombudsmann schriftlich<br />

27. Verweigerung von Dienstleistungen<br />

Der Bewohner/Die Bewohnerin hat das Recht, Dienstleistungen aller Art zu verweigern. Für mögliche gesundheitliche<br />

Folgekonsequenzen hat er/sie selber die Verantwortung zu übernehmen.<br />

28. Inkraftsetzung<br />

Dieses Reglement wurde vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2010 genehmigt und in Kraft gesetzt. Es ersetzt das<br />

frühere Reglement für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vom 4. Dezember 2008 und ist gültig ab<br />

1. Januar 2011.<br />

<strong>Birsfelden</strong> den 10. Dezember 2010<br />

Alex Gasser Thomas Hutmacher<br />

Stiftungsratspräsident Geschäftsleiter<br />

<strong>Alterszentrum</strong> <strong>Birsfelden</strong><br />

Version: 2011 Thomas Hutmacher Freigegeben Seite: 4 (4)

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