Download - Neuhofen an der Ybbs
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Seite 11 NEUHOFNER GEMEINDENACHRICHTEN<br />
Information für Bauwerber!<br />
In Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> Errichtung und <strong>an</strong>schließenden Nutzung von Neu- ,Zu- ,Um- o<strong>der</strong> Einbauten<br />
ist zu beachten, dass dadurch die Neuberechnung bzw. Neubewertung einer Liegenschaft im Hinblick auf<br />
die Hausbesitzabgaben (Grundsteuer, K<strong>an</strong>al- und Wassergebühren) notwendig wird. Wir weisen darauf<br />
hin, dass für bauliche Verän<strong>der</strong>ungen einerseits (zusätzlich zur baubehördlichen Meldung) eine Verän<strong>der</strong>ungs<strong>an</strong>zeige<br />
nach den Bestimmungen des NÖ K<strong>an</strong>al- und NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes vorgesehen<br />
ist und <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits beim Fin<strong>an</strong>zamt eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes vorzulegen<br />
ist. Durch rechtzeitige Meldung bei Ihrer Gemeinde wird Ihnen einerseits <strong>der</strong> mit hohen Nachzahlungen<br />
(unter Umständen 5 Jahre zurück) verbundene Ärger und <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits das Aufbringen großer unvorhergesehener<br />
Geldmittel im Nachhinein erspart.<br />
Beachten Sie bitte, dass nicht die Baufertigstellung son<strong>der</strong>n das Datum <strong>der</strong> erstmöglichen Benützbarkeit<br />
für das Entstehen des Abgaben<strong>an</strong>spruches relev<strong>an</strong>t ist.<br />
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Abgabenverb<strong>an</strong>des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde gerne zur Verfügung.<br />
Info: Gemeindeverb<strong>an</strong>d für Abgabeneinhebung im Bezirk Amstetten, 3362 Öhling, Mostviertelplatz 1,<br />
07475/53340100, Fax: 07475/53340150, abgabenverb<strong>an</strong>d@gva.amstetten.gv.at