31.01.2013 Aufrufe

Anmeldung Ferienbetreuung - Gemeinde Hardthausen

Anmeldung Ferienbetreuung - Gemeinde Hardthausen

Anmeldung Ferienbetreuung - Gemeinde Hardthausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Elternbeitrag<br />

4.1 Für den Besuch der Grundschulbetreuung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag<br />

wird jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats per Lastschrift eingezogen.<br />

4.2 Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der<br />

Einrichtung und deshalb auch während verschiedener Schulferien, bei längerem<br />

Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen.<br />

Der Elternbeitrag ist nur für 11 Monate (September bis Juli) zu bezahlen. Der Monat<br />

August ist beitragsfrei.<br />

4.3 Die Monatsbeiträge betragen je angefangenem Monat für ein Kind, bei 3 bis 5<br />

Betreuungstagen pro Woche:<br />

- für die Kernzeitbetreuung (12.00 bis 13.00 Uhr) 20,00 €<br />

- für die Hortbetreuung I (12.00 bis 14.00 Uhr) 48,00 €<br />

- für die Hortbetreuung II (12.00 bis 17.00 Uhr) 120,00 €<br />

Die Monatsbeiträge betragen je angefangenem Monat für ein Kind, bei 1 bis 2<br />

Betreuungstagen pro Woche:<br />

- für die Hortbetreuung I (12.00 bis 14.00 Uhr) 24,00 €<br />

- für die Hortbetreuung II (12.00 bis 17.00 Uhr) 60,00 €<br />

Die zu betreuenden Tage sind bei der <strong>Anmeldung</strong> verbindlich festzulegen.<br />

4.4 Zusätzlich fallen bei Inanspruchnahme der Hortbetreuung I und II monatliche Kosten<br />

für das Mittagessen der Kinder an. Diese sind von den Personensorgeberechtigten zu<br />

tragen und werden monatlich abgerechnet.<br />

4.5 Für Kinder, die in der Hortbetreuung I und II für 1 bis 2 Betreuungstage pro Woche<br />

angemeldet sind, besteht die Möglichkeit, bei kurzfristigem Bedarf zusätzlich an<br />

einzelnen Tagen betreut zu werden. Jeder zusätzliche Tag kostet:<br />

- für die Hortbetreuung I (12.00 bis 14.00 Uhr) 4,00 €<br />

zzgl. Kosten Mittagessen<br />

- für die Hortbetreuung II (12.00 bis 17.00 Uhr) 7,00 €<br />

zzgl. Kosten Mittagessen<br />

Dieses Angebot gilt ausschließlich für Kinder, die in der Ganztagesbetreuung fest<br />

angemeldet sind und nur solange noch freie Betreuungsplätze in der gewünschten<br />

Zeit zur Verfügung stehen. Die <strong>Anmeldung</strong> einzelner Betreuungstage muss<br />

spätestens eine Woche im Voraus erfolgen.<br />

5. Versicherung<br />

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Kinder auf dem<br />

direkten Weg zur und von der Einrichtung und während des Aufenthalts in der<br />

Einrichtung gegen Unfall versichert. Den Personensorgeberechtigten wird dennoch<br />

der Abschluss einer Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung empfohlen. Es wird<br />

keine Haftung übernommen für Verlust, Beschädigung und Verwechslung der<br />

Garderobe und Ausstattung der Kinder. Ebenso nicht für mitgebrachte Spielsachen,<br />

Fahrräder u.ä.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!