Anmeldung Ferienbetreuung - Gemeinde Hardthausen
Anmeldung Ferienbetreuung - Gemeinde Hardthausen
Anmeldung Ferienbetreuung - Gemeinde Hardthausen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4. Elternbeitrag<br />
4.1 Für den Besuch der Grundschulbetreuung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag<br />
wird jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats per Lastschrift eingezogen.<br />
4.2 Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der<br />
Einrichtung und deshalb auch während verschiedener Schulferien, bei längerem<br />
Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen.<br />
Der Elternbeitrag ist nur für 11 Monate (September bis Juli) zu bezahlen. Der Monat<br />
August ist beitragsfrei.<br />
4.3 Die Monatsbeiträge betragen je angefangenem Monat für ein Kind, bei 3 bis 5<br />
Betreuungstagen pro Woche:<br />
- für die Kernzeitbetreuung (12.00 bis 13.00 Uhr) 20,00 €<br />
- für die Hortbetreuung I (12.00 bis 14.00 Uhr) 48,00 €<br />
- für die Hortbetreuung II (12.00 bis 17.00 Uhr) 120,00 €<br />
Die Monatsbeiträge betragen je angefangenem Monat für ein Kind, bei 1 bis 2<br />
Betreuungstagen pro Woche:<br />
- für die Hortbetreuung I (12.00 bis 14.00 Uhr) 24,00 €<br />
- für die Hortbetreuung II (12.00 bis 17.00 Uhr) 60,00 €<br />
Die zu betreuenden Tage sind bei der <strong>Anmeldung</strong> verbindlich festzulegen.<br />
4.4 Zusätzlich fallen bei Inanspruchnahme der Hortbetreuung I und II monatliche Kosten<br />
für das Mittagessen der Kinder an. Diese sind von den Personensorgeberechtigten zu<br />
tragen und werden monatlich abgerechnet.<br />
4.5 Für Kinder, die in der Hortbetreuung I und II für 1 bis 2 Betreuungstage pro Woche<br />
angemeldet sind, besteht die Möglichkeit, bei kurzfristigem Bedarf zusätzlich an<br />
einzelnen Tagen betreut zu werden. Jeder zusätzliche Tag kostet:<br />
- für die Hortbetreuung I (12.00 bis 14.00 Uhr) 4,00 €<br />
zzgl. Kosten Mittagessen<br />
- für die Hortbetreuung II (12.00 bis 17.00 Uhr) 7,00 €<br />
zzgl. Kosten Mittagessen<br />
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Kinder, die in der Ganztagesbetreuung fest<br />
angemeldet sind und nur solange noch freie Betreuungsplätze in der gewünschten<br />
Zeit zur Verfügung stehen. Die <strong>Anmeldung</strong> einzelner Betreuungstage muss<br />
spätestens eine Woche im Voraus erfolgen.<br />
5. Versicherung<br />
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Kinder auf dem<br />
direkten Weg zur und von der Einrichtung und während des Aufenthalts in der<br />
Einrichtung gegen Unfall versichert. Den Personensorgeberechtigten wird dennoch<br />
der Abschluss einer Schülerunfall- und Haftpflichtversicherung empfohlen. Es wird<br />
keine Haftung übernommen für Verlust, Beschädigung und Verwechslung der<br />
Garderobe und Ausstattung der Kinder. Ebenso nicht für mitgebrachte Spielsachen,<br />
Fahrräder u.ä.