Anmeldung Ferienbetreuung - Gemeinde Hardthausen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hardthausen</strong><br />
Aufnahmevertrag für die Hortbetreuung in den Ferien<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hardthausen</strong> nimmt für die <strong>Ferienbetreuung</strong><br />
das Kind ______________________________<br />
geb. am ______________________________<br />
in seine Tageseinrichtung „Ganztagesbetreuung an der Grundschule Kochersteinsfeld“<br />
auf. Die Aufnahme zur <strong>Ferienbetreuung</strong> gilt für folgende Ferien:<br />
Herbstferien 2012, Faschingsferien 2013<br />
Osterferien 2013 Pfingstferien 2013<br />
drei Wochen in den Sommerferien 2013 (2. Hälfte)<br />
und für folgende Betreuungszeit:<br />
Hortbetreuung Ferien I (7:30 Uhr bis 14.00 Uhr) für 35 €/Woche<br />
Hortbetreuung Ferien II (7:30 Uhr bis 17.00 Uhr) für 50 €/Woche<br />
Für Kinder, die bereits im Rahmen der Grundschulbetreuung in der Hortbetreuung I und II<br />
angemeldet sind, reduziert sich der Elternbeitrag für die entsprechende <strong>Ferienbetreuung</strong><br />
auf 25 €/Woche bzw. 12,50 €/Woche bei 1 bis 2 Betreuungstagen.<br />
Eine endgültige Entscheidung über die Durchführung der jeweiligen <strong>Ferienbetreuung</strong> trifft<br />
die <strong>Gemeinde</strong> anhand der Anzahl der <strong>Anmeldung</strong>en. Sollte die <strong>Ferienbetreuung</strong> mangels<br />
<strong>Anmeldung</strong>en nicht stattfinden, wird dies von der <strong>Gemeinde</strong> rechtzeitig mitgeteilt.<br />
3. Änderungen der Betreuungszeit und des Elternbeitrages bleiben dem Träger<br />
vorbehalten. Diese werden mit Ablauf des darauf folgenden Kalendermonats wirksam.<br />
4. Von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hardthausen</strong> wurde ich darauf hingewiesen, dass das<br />
Betreuungspersonal die Kinder in den Räumen der „Ganztagesbetreuung an der<br />
Grundschule Kochersteinsfeld“ übernimmt und nach Beendigung der<br />
„Ganztagesbetreuung an der Grundschule Kochersteinsfeld“ nach Hause entlässt.<br />
Die Personensorgeberechtigten sind für den Weg von und zur Betreuung allein<br />
verantwortlich.<br />
5. Für die Kinder in der Hortbetreuung I und II wird ein Mittagessen bestellt. Dieses<br />
Mittagessen muss zusätzlich zum Elternbeitrag von den Personensorgeberechtigten<br />
bezahlt werden. Die Kostenabrechnung für das Mittagessen erfolgt monatlich.<br />
6. Die Richtlinien für das Betreuungsangebot der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hardthausen</strong> im Rahmen<br />
der Ganztages- und verlässlichen Grundschulbetreuung an der Grundschule<br />
Kochersteinsfeld wurden den Personensorgeberechtigten ausgehändigt und<br />
werden durch die nachfolgende Unterschrift in der jeweiligen Fassung als<br />
Vertragsbestandteil anerkannt.<br />
<strong>Hardthausen</strong>, den _____________________ <strong>Hardthausen</strong>, den _____________________<br />
____________________________________ ____________________________________<br />
Unterschrift des Personensorgeberechtigen Unterschrift des Trägers